Der Tagesspiel Background Gesundheit & E-Health berichtet heute über das von mir beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag in Auftrag gegebene Gutachten zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetz.
Ich werde dort zitiert:
„Wenn selbst der Wissenschaftliche Dienst feststellt, dass der Ausschluss von EU-Verschreibungen unionsrechtswidrig wäre, sollte das ein deutliches Warnsignal an die Bundesregierung und die Koalitionäre sein“, sagt Heitmann zu der Bewertung. Europarechtswidrige Symbolverschärfungen würden niemandem helfen, sie gefährdeten vielmehr die Rechtssicherheit und die verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, meint die Abgeordnete. „Zudem ist es im Zweifel so, dass der Beschluss der rechtswidrigen Regelungen am Ende dazu führt, dass sich in der Praxis absolut nichts ändert und Online-Verschreibung sowie -Versand genauso weitergehen wie bisher“, meint Heitmann. Gesetzgebung müsse rechtlich tragfähig und verhältnismäßig sein, fordert Heitmann. „Alles andere schafft Unsicherheit und Schein-Aktionismus statt Lösungen.“
Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background (€) findet ihr hier. Das Gutachten auf den Seiten des Bundestags findet sich hier.
Vergangene Woche haben wir im Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zum Medizinalcannabis-Gesetz debattiert. Ich habe dazu folgendes Statement abgegeben:
„Das Gesetz, das die Regierung vorgelegt hat, ist nicht ausgereift und stigmatisiert Patient*innen, da hier medizinisches Cannabis anders behandelt wird als alle anderen Medikamente. Die Patient*innen werden somit unter den Generalverdacht gestellt, Cannabis eigentlich gar nicht zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommen zu wollen. Ihre Versorgung mit Medizinalcannabis wird dadurch deutlich verschlechtert. Eine Pflicht zu einem persönlichen Arztkontakt ist sinnvoll, sollte allerdings nicht nur bei Medizinalcannabis verschärft werden. Aus unserer Sicht kann dies zudem auch per Videosprechstunde passieren. Wir haben daher einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, solche Videosprechstunden zur Verschreibung auch zu ermöglichen.
Es wäre zudem sinnvoller, das gesamte System der Fernverschreibung zu reformieren und sich nicht nur auf ein spezielles Medikament zu beziehen. Auch vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Medikamente gibt, die deutlich gefährlicher sind und hohes Abhängigkeitspotential haben. Das Versandverbot für Apotheken wollen wir aus dem Gesetz wieder rausstreichen und haben auch dies per Änderungsantrag bereits eingereicht. Zudem wäre es angebracht, das Kriterium der Austherapiertheit bei der Verschreibung von Medizinalcannabis zu reformieren, damit das Medikament für Patient*innen wie Ärzte endlich wirklich im Behandlungsalltag ankommt. Im Gesundheitsausschuss müssen wir hier bei diesem Gesetz noch deutlich nachbessern.“
Der Tagesspiegel-Background berichtet heute exklusiv zu den Ergebnissen meiner Anfrage zum Thema Cannabis-Modellprojekte. Die Kleine Anfrage thematisiert die schleppende Umsetzung und bisher zu beobachtende Ablehnung beantragter wissenschaftlicher Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis nach der Entkriminalisierung 2024. Ich habe dazu gefragt, warum die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bislang keine entsprechenden Forschungsprojekte genehmigt hat, obwohl dies unter der sogenannten Forschungsklausel im Cannabisgesetz möglich wäre.
Mein Statement dazu:
„Die Antwort der Bundesregierung offenbart deren fatale Blockadehaltung in der weiteren Entwicklung der Drogen- und Suchtpolitik im Bereich Cannabis. Obwohl das Cannabisgesetz ausdrücklich Forschung ermöglicht, wurde bisher kein einziges wissenschaftliches Modellprojekt genehmigt: 65 Anträge liegen vor, mehrere wurden bisher abgelehnt. Damit verhindert die Regierung genau die Studien, die zeigen könnten, wie regulierte Abgabe Jugendschutz stärken kann, Gesundheit besser schützt und den Schwarzmarkt zurückdrängt.
Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist eine drogenpolitische Erfolgsgeschichte. Die Entkriminalisierung entlastet Polizei und Justiz deutlich, die Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sind spürbar zurückgegangen. Anstatt diesen Erfolg weiterzuentwickeln, verweigert die Bundesregierung Transparenz und schiebt die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes vollständig auf die Länder ab.
Wir als Grüne stehen für eine Drogen- und Suchtpolitik, die auf Wissenschaft statt Ideologie setzt. Dazu gehören wissenschaftlich begleitete Modellprojekte, klare Regeln für Abgabe an Erwachsene in Fachgeschäften, starke Prävention, verlässlicher Kinder- und Jugendschutz und eine konsequente Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die heutige Antwort der Bundesregierung zeigt: Diese Modernisierung wird es mit CDU/CSU und SPD nicht geben, sie bleibt Aufgabe einer progressiven Mehrheit im Bundestag, die sich hoffentlich in Zukunft wieder ergeben wird.“
Misbah Khan, stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bundestagfraktion:
„Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage legt offen, dass die Bundesregierung über keinerlei belastbare Daten verfügt, um eine realistische Einschätzung der Lage vorzunehmen. Gleichzeitig wird die Teil-Legalisierung von zahlreichen Stimmen innerhalb der Regierung immer wieder als großes „Unheil“ stilisiert. Statt auf Fakten zu setzen, wird das Thema Cannabis offenbar aus einer rein ideologischen Perspektive angegangen, die sich gegen die rund 4,5 Millionen Konsumenten richtet. Eine evidenzbasierte Sucht- und Drogenpolitik wäre gesamtgesellschaftlich von großer Bedeutung. Dass sich die Bundesregierung jedoch dieser Verantwortung entzieht und politisch motiviert vorgeht, ist ein großes Versäumnis.“
Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background findet ihr hier.
Mit Krautinvest habe ich vor einiger Zeit zur Ablehnung von Cannabis-Modellprojekten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gesprochen. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
Mein Zitat dazu: „Bei der damaligen Gesetzgebung und der nachgelagerten Verordnung wurde explizit dafür plädiert, dass wissenschaftliche Forschung an und mit Konsumcannabis möglich sein sollte, und die BLE wurde dafür als zuständige Behörde per Verordnung bestimmt, um entsprechende Vorhaben zu genehmigen und in der Folge zu begleiten.“ Ihres Erachtens erscheint die Forschungsklausel „als tragfähige Rechtsgrundlage für die Genehmigung wissenschaftlicher Modellprojekte – natürlich vorausgesetzt, die Projekte sind wissenschaftlich konzipiert, räumlich und zeitlich begrenzt und dienen der Gewinnung von Erkenntnissen zu Konsum, Gesundheitsschutz und Prävention.“ Heitmann geht davon aus, dass die „damalige ministerielle Intention“ sehr wohl in der Lage war, „Forschung zur räumlich und zeitlich begrenzten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken auch jenseits der noch nicht verabschiedeten ‚Säule II‘-Gesetzgebung und auf Basis der ‚Säule I‘ zu ermöglichen.“