Mit der Grünen Bundestagsfraktion habe ich einen Änderungsantrag an die Notfallreform gestellt. Dazu habe ich folgendes Statement veröffentlicht:
„Im medizinischen Notfall darf Sprache nicht zum Sicherheitsrisiko werden. Eine gute Ersteinschätzung kann nur funktionieren, wenn Patientinnen und Patienten ihre Beschwerden, Vorerkrankungen und Medikamente den Behandlern verständlich schildern können und die medizinischen Anweisungen und Informationen auch richtig verstanden werden.
Die Bundesregierung will mit der Notfallreform Patientinnen und Patienten gezielter in die richtige Versorgung steuern, berücksichtigt Sprachbarrieren dabei aber bislang nicht ausreichend. Deshalb schlagen wir vor, dass sichergestellt sein muss, dass im Notfallmanagement, in Akutleitstellen und bei der Ersteinschätzung bei Bedarf unverzüglich qualitätsgesicherte Sprachmittlung telefonisch oder per Video hinzugezogen werden kann – in den wichtigsten Sprachen und in Gebärdensprache.
Das ist eine konkrete und praktikable Verbesserung für mehr Patientensicherheit. Denn eine Notfallversorgung, die Menschen richtig steuern und gut versorgen soll, muss zuerst sicherstellen, dass sie auch verstanden werden“
Zum Hintergrund:
Mit einem Änderungsantrag zur Reform der Notfallversorgung setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, eine aus ihrer Sicht bestehende Lücke im Gesetzentwurf zu schließen. Die Reform setzt wesentlich auf eine verlässliche Ersteinschätzung und darauf, Patientinnen und Patienten in die medizinisch richtige Versorgungsebene zu steuern. Das setzt voraus, dass Beschwerden, Vorerkrankungen und weitere relevante Informationen zuverlässig verstanden werden können. Sprachbarrieren können andernfalls die Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit erschweren und zu Fehlsteuerung sowie Über-, Unter- oder Fehlversorgung führen.
Konkret sieht der Änderungsantrag vor, dass bei Bedarf unverzüglich eine qualitätsgesicherte Sprachmittlung hinzugezogen werden kann, insbesondere telefonisch oder videobasiert, in den wichtigsten Sprachen und in Gebärdensprache. Das soll sowohl für das Notfallmanagement als auch für die Akutleitstellen gelten. Darüber hinaus soll der Gemeinsame Bundesausschuss verbindliche Anforderungen an die Verfügbarkeit von Sprachmittlung bei der zentralen Ersteinschätzung festlegen.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um die Festlegung auf einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte technische Lösung und auch nicht um einen allgemeinen Anspruch auf Sprachmittlung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern um eine bedarfsgerecht und kurzfristig verfügbare Lösung für die Akut- und Notfallversorgung.
Derzeit ist wieder Hochsaison für Spargel und Erdbeeren! Eine Zeit, die leider auch mit weitgehend unsichtbaren Schattenseiten einhergeht: In der Landwirtschaft arbeiten viele Menschen als Saisonarbeitskräfte auf den Feldern, deren Arbeitsbedingungen sich mindestens als prekär einstufen lassen. Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Timon Dzienus habe ich darum eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt:
Was mich als Gesundheitspolitikerin besonders bedrückt: Saisonarbeitskräfte gelten als kurzfristig beschäftigt und fallen damit aus dem regulären Sozialversicherungsschutz. Sie sind dadurch im Krankheitsfall oft nur unzureichend abgesichert. Die Bundesregierung hat den Zeitraum, für den dieses Modell möglich ist, sogar noch von 70 auf 90 Tage verlängert. Was die Regierung hier als flexibles Modell sieht, führt in der Praxis zu einer Verschärfung des Problems.
Da nahezu alle Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland stammen, haben sie oft keine Informationen über ihre Rechte und wenig Anlaufstellen, um eine angemessene Versorgung einzufordern oder gegen andere feststellbare Regelverstöße vorzugehen.
Unsere Anfrage zeigt nun: Von der Bundesregierung brauchen Saisonarbeitskräfte keine Unterstützung zu erwarten. Die Antwort zeigt auch ein klassisches Muster: Viel Verweis auf Beratung, Information und freiwillige Angebote, aber wenig verbindliche Absicherung.
Ich finde: Das darf nicht sein! Saisonarbeitskräfte brauchen eine volle soziale Absicherung und niedrigschwellige Anlaufstellen, die sich ihrer annehmen, wenn Probleme entstehen. Rechte müssen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern ohne Sprachbarrieren, ohne Vorleistung, ohne Angst vor Kosten und ohne Abhängigkeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers durchsetzbar sein. In den Reformen der Sozialversicherung müssen auch die Menschen mitgedacht werden, die kurzzeitig in Deutschland arbeiten.
Zu diesem Thema habe ich mich auch gegenüber der Frankfurter Rundschau geäußert, die in ihrem Artikel auch sehr lesenswert die Situation der Saisonarbeitskräfte beleuchtet. Den Artikel findet ihr hier.
Die Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.
In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.
Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Die Situation von Menschen, die unter ME/CFS, Long-COVID und anderen postviralen Erkrankungen leiden, treibt mich schon meine gesamte Zeit im Bundestag an. Nun habe ich die Bundesregierung nach dem aktuellen Stand ihrer Arbeit zu diesem Thema gefragt. Darüber hat das Hamburger Abendblatt hier berichtet.
Ich habe dem Hamburger Abendblatt dazu folgendes Statement gegeben:
„Die bereitgestellten Forschungsgelder sind weiterhin richtig und wichtig, dennoch erscheinen sie wie ein Tropfen auf dem heißen Stein angesichts der Vielzahl von Betroffenen weltweit sowie deren Leid. Aus der Anfrage wird deutlich, dass es einer schnellen Anregung von weiteren Forschungsvorhaben zu den Behandlungsmöglichkeiten und der Versorgung von Menschen mit post-viralen Erkrankungen bedarf, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche. Insgesamt ist Deutschland bei der Erforschung von Medikamenten und Therapien zu postviralen Erkrankungen derzeit mit führend – um das zu erhalten, sollte die Bundesregierung insbesondere auch Phase-II-Studien zu Medikamenten gezielter fördern und die Vernetzung mit forschenden Unternehmen hier vorantreiben.
Leider offenbart die Anfrage, dass die Bundesregierung keinen Veränderungsbedarf in Bezug die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Renten- und Pflegegeldansprüchen sieht. Hier bleibt weiterhin eine Rehabilitation die Voraussetzung, die bei betroffenen von postviralen Erkrankungen wie ME/CFS und LongCovid aber zu einer gravierenden Zustandsverschlechterung führen kann. Ich appelliere hier, diese Praxis nochmal deutlich auf den Prüfstand zu stellen und Reha-Behandlungen bei postviralen Erkrankungen anders zu betrachten, als bei anderen Krankheitsbildern.
Der letzte Legislatur durch Lauterbach eingesetzte „Runde Tisch LongCovid“ wurde von der neuen Bundesregierung laut Anfrage ersetzt durch eine „Allianz postviraler Erkrankungen“. Leider bleibt in den Antworten unklar, was genau Auftrag und Arbeitsweise dieser Allianz sind. Hier wäre die Bundesregierung gut beraten, solch eine Allianz in klare Strukturen zu lenken, um dann auch sichtbare Erfolge zu erzielen. Ich werde als Abgeordnete an dem Thema weiter dranbleiben und hier auch in Zukunft regelmäßig nachhaken.“
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mit der Techniker Krankenkasse habe ich über meine Pläne und Vorhaben für die kommende Legislatur gesprochen. Es ging um die Stabilisierung der Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung, eine vorausschauende Gesundheitspolitik und postvirale Erkrankungen.
Heute haben wir im Bundestag auf Antrag der AfD über die Gesundheitsversorgung asylsuchender Menschen debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht, dass die Gesundheitsversorgung von asylsuchenden Menschen aus menschlicher und gesundheitspolitischer Sicht geboten ist. Die ganze Rede hier:
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