Gestern haben wir Grüne unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetz in den Bundestag eingebracht. Ich habe dazu im Plenum gesprochen. Mein ausführliches Pressestatement dazu findet ihr hier. Meine Rede gestern im Bundestag:
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Zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patient*innenrechte der Grünen Bundestagsfraktion:
„Gerade jetzt, wo mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Kostendruck im Gesundheitswesen weiter steigt und Stellenstreichungen in vielen Kliniken zu erwarten sind, dürfen die Rechte von Patientinnen und Patienten nicht unter die Räder geraten. Wenn der ökonomische Druck auf Krankenhäuser und andere Einrichtungen wächst, wenn Personalengpässe zunehmen und Abläufe immer weiter verdichtet werden, steigt auch das Risiko für Fehler. Umso wichtiger ist es, Patientinnen und Patienten in genau dieser Situation besser zu schützen, statt ihre Rechte weiter dem Zufall zu überlassen.
Wer heute in Deutschland durch einen Behandlungsfehler geschädigt wird oder dies vermutet, muss oft nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen leben, sondern sich anschließend auch noch über Jahre durch intransparente Verfahren, lückenhafte Dokumentation und hohe Beweishürden kämpfen. Das ist für Betroffene eine enorme Belastung. Und es zeigt: Das Patientenrechtegesetz von 2013 war ein wichtiger Fortschritt, reicht aber längst nicht mehr aus.
Wir legen deshalb jetzt einen konkreten Vorschlag vor, wie Patientenrechte endlich wirksam gestärkt werden können. Denn Fehler entstehen nicht nur im unmittelbaren Behandlungsgeschehen. Sie haben oft auch mit schlechten Abläufen, Personalmangel, unklaren Verantwortlichkeiten oder strukturellen Defiziten in Einrichtungen zu tun. Genau deshalb wollen wir die Organisationsverantwortung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen klarer fassen, statt die Verantwortung allein bei einzelnen Beschäftigten abzuladen.
Wir stärken außerdem die Informations-, Dokumentations- und Einsichtsrechte von Patientinnen und Patienten. Nachträgliche Änderungen an Behandlungsakten müssen transparent nachvollziehbar sein. Patientinnen und Patienten müssen schneller und vollständiger Zugang zu ihren Unterlagen erhalten. Und erkennbare Behandlungsfehler dürfen nicht länger im Verborgenen bleiben.
Zugleich verbessern wir die Position von Patientinnen und Patienten in Arzthaftungsverfahren. Wer einen Behandlungsfehler vermutet, steht heute häufig vor kaum überwindbaren Beweishürden. Deshalb wollen wir Beweisnachteile abbauen, die Regeln für medizinische Gutachten transparenter und unabhängiger machen und die Unterstützung durch Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen verbindlich stärken.
Dass eine Reform überfällig ist, liegt seit Jahren auf dem Tisch. Die Evaluation des Patientenrechtegesetzes liegt vor, der Handlungsbedarf ist bekannt, doch Gesundheits- und Justizministerium bleiben untätig. Dabei gilt gerade jetzt: Wer auf der einen Seite mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den wirtschaftlichen Druck im System verschärft, muss auf der anderen Seite die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken. Genau das ist überfällig.“
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes schlagen die Grünen eine umfassende Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen vor. Dazu gehören unter anderem eine klarere Organisationsverantwortung medizinischer Einrichtungen, bessere Informations-, Dokumentations- und Einsichtsrechte für Patientinnen und Patienten, stärkere Regeln zur Offenlegung von Behandlungsfehlern, mehr Transparenz und Unabhängigkeit im Gutachterwesen sowie eine verbindlichere Unterstützung durch Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Anbei finden Sie den konkreten Gesetzesentwurf, der diese Woche am Donnerstag, den 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag debattiert werden wird.
Ich habe die Bundesregierung gefragt, wie sie mit Fehl- und Desinformationen zum Thema Gesundheit durch sog. „MedFluencer“ im Internet umgeht. Darum geht es:
Wer heute im Internet und insbesondere auf Social Media nach Gesundheitsinformationen sucht, stößt zu oft auf Werbung und einseitige, unseriöse Einflussnahme statt auf verlässliche Information – mit realen Risiken für die eigene Gesundheit und die Patientensicherheit. Besonders problematisch ist: Über 70 Prozent der Menschen verfügen laut aktuellen Erhebungen nur über eine geringe digitale Gesundheitskompetenz, während gleichzeitig gerade Jugendliche soziale Medien als zentrale Informationsquelle nutzen und dort täglich mit entsprechenden Inhalten konfrontiert sind.
Influencerinnen und Influencer sowie dubiose Unternehmen bewerben Nahrungsergänzungsmittel, Schönheitsbehandlungen oder sogar verschreibungspflichtige Medikamente häufig ohne ausreichende Kennzeichnung, ohne fachliche Grundlage und mit erheblichen Interessenkonflikten.
Die Antworten der Bundesregierung zeigen dabei vor allem eines: Es fehlt nicht nur an Daten, sondern an einem belastbaren Überblick über das Ausmaß des Problems. So liegen keine eigenen Erkenntnisse zum Umfang von Gesundheitsdesinformation, zu gesundheitlichen Schäden oder zu Verstößen im digitalen Raum vor. Trotzdem werden daraus bislang keine ausreichenden politischen Konsequenzen gezogen. Gleichzeitig sind Zuständigkeiten zersplittert, Kontrollen lückenhaft und Sanktionen greifen zu selten.
Das zeigt einmal mehr: Die Bundesregierung hinkt der Digitalisierung in der Regulierung hinterher. Verbraucher- und Patientenschutz dürfen im digitalen Raum kein blinder Fleck bleiben. Es braucht jetzt mehr rechtliche Klarheit, eine konsequentere Durchsetzung bestehender Regeln und eine gezielte Stärkung von Aufklärung und Gesundheitskompetenz.
Wir werden die Antworten zum Anlass nehmen, die bestehenden rechtlichen Lücken genau zu prüfen – und die Bundesregierung weiter drängen, diese zügig zu schließen.
Die ganze Anfrage mit der Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Patientenrechte stärken heißt: Hürden abbauen, damit Betroffene von Behandlungsfehlern ihre Rechte besser durchsetzen können.
Die gestrige Anhörung im Bundestag zu einem Antrag von uns Grünen mit dem Titel „Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig… “ hat einmal mehr gezeigt:
Das Problem liegt nicht darin, dass Patientinnen und Patienten keine Rechte haben – sondern dass sie diese oft nicht wirksam durchsetzen können.
Zu hohe Beweislast, lange Verfahren, strukturelle Ungleichgewichte, vermeintliche Gefälligkeitsgutachten… – viele Betroffene geben auf, bevor ihr Fall überhaupt wirklich geprüft wird.
Auch die Beiträge unserer Sachverständigen haben das heute deutlich gemacht:
Dr. Martin Danner (BAG SELBSTHILFE) hat die Hürden aus Betroffenensicht eindrücklich geschildert,
Jörg Heynemann (Fachanwalt für Medizinrecht) die strukturellen Probleme im Arzthaftungsrecht klar benannt.
Mit unserem Antrag setzen wir genau hier an:
→ Beweislasterleichterung
→ bessere Dokumentation
→ stärkeres, unabhängiges Gutachterwesen
→ mehr Transparenz und echte Durchsetzbarkeit
Denn Patientenrechte müssen im Alltag wirken – nicht nur auf dem Papier.
Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion – gerade auch mit Blick auf die Frage: Welche konkrete Veränderung würde Betroffenen am schnellsten wirklich helfen?
Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.
In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.
Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Vor einigen Tagen berichtete die Zeit exklusiv über unseren Grünen Antrag unter dem Titel: „Eine Reform des Patientenrechte-Gesetzes ist überfällig: Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt!“ Heute haben wir den Antrag zum Tag der Patienten eingereicht.
„Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Transparenz, Fairness und Sicherheit, gerade dann, wenn im Behandlungsprozess etwas schiefläuft. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass Patient*innen ihre Rechte leichter durchsetzen können und medizinische Einrichtungen mehr Verantwortung übernehmen. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob ein Behandlungsfehler aufgeklärt wird oder nicht. Entscheidend ist, dass die Beweislast nicht in erster Linie bei Betroffenen, sondern Behandler*innen liegen muss. Zudem wollen wir sicherstellen, dass Dokumentationen nachvollziehbar sind, Gutachten unabhängig erstellt werden und Betroffene angemessen unterstützt werden. So schaffen wir mehr Vertrauen in unser Gesundheitssystem und stärken diejenigen, um die es am Ende geht: die Patientinnen und Patienten.
Der Patientenbeauftragte hat schon letzte Legislatur mehrfach eine Novellierung des Patientenrechtegesetzes versprochen, doch bis heute warten wir vergeblich auf einen Aufschlag, der gemeinschaftlich aus Gesundheits- und Justizministerium kommen müsste. Ein Aufschlag der Bundesregierung ist lange überfällig – wir fordern mit unserem Antrag somit nun auch öffentlich dazu auf, dieses wichtige Thema endlich anzugehen und formulieren dabei direkt unsere Vorstellungen davon, welche Eckpfeiler uns bei einer Reform wichtig sind.“
Außerdem berichtet das Ärzteblatt zu diesem Thema.
Mit unserem Antrag setzen wir uns für eine umfassende Reform des Patientenrechtegesetzes ein. Wir wollen erreichen, dass Patient*innen bei Behandlungsfehlern besser geschützt sind und ihre Ansprüche fair und transparent durchsetzen können. Dafür schlagen wir vor, die Beweisführung zu erleichtern, die Verantwortung von Kliniken und Praxen bei organisatorischen Mängeln klar zu regeln und die Dokumentation von Patientenakten fälschungssicher zu gestalten. Außerdem wollen wir, dass medizinische Gutachten unabhängig, nachvollziehbar und qualitätsgesichert erstellt werden.