Rückblick: Kongresse und Highlights in 2024

Rückblick: Kongresse und Highlights in 2024

Sommer – die sitzungsfreie Zeit im Bundestag beginnt. Ich blicke auf ein ereignisreiches erstes parlamentarisches Halbjahr 2024 zurück und bin nun bis Ende August im Wahlkreis und in Norddeutschland unterwegs. Umweltkongress, Verbraucherschutzkongress und grüne Patientenrechte – Tagung: im letzten halben Jahr habe ich in Berlin im Parlamentsbetrieb viel erlebt und auf größeren Veranstaltungen sowie in unzähligen Sitzungen und Treffen meine politischen Themen vorangebracht.

Heute war ich noch einmal in Berlin um mit drei Schulklassen vom Altonaer Lise-Meitner-Gymnasium im Bundestag über meine Arbeit zu sprechen. Genau wie sie haben mich dieses Halbjahr ungefähr noch 15 weitere Schulklassen sowie 2 Besuchergruppen aus Altona im Bundestag besucht. Wie oft ich für meine Fraktion im Plenum reden oder im Präsidium sitzen durfte, hab ich nicht gezählt, aber es ist mir immer wieder eine große Ehre, die Grünen, Hamburg und auch Altona dort zu vertreten.

Was dieses Halbjahr noch besonders aufregend gemacht hat: seit Februar bin ich umweltpolitische Sprecherin meiner Fraktion und sitze als solche im erweiterten Fraktionsvorstand und habe z.B. das neue Bundesimmissionsschutzgesetz mit fertig verhandelt.

Mit meinem Vorgänger als Sprecher, Jan-Niclas Gesenhues der jetzt Staatssekretär im Umweltministerium ist, gibt es weiterhin eine enge gute Zusammenarbeit. Ebenso auch mit tollen Kolleg*innen aus anderen Fraktionen wie Dir Heidenblut (SPD), mit dem ich für eine zeitgemäße Drogen- und Suchtpolitik und bessere Verhältnisprävention streite.

Ich freue mich sehr auch auf das nächste spannende Halbjahr – nun kommt aber erstmal eine Zeit mit zahlreichen spannenden Terminen in Altona sowie aber auch in Kiel und in einem potentiellen Atommüll-Endlager. Und ein bisschen Zeit zum Durchatmen gönn ich mir auch.

Das war unsere Konferenz zum Patientenrechtegesetz

Das war unsere Konferenz zum Patientenrechtegesetz

11 Jahre Patientenrechtegesetz, braucht es ein Update?– Unter diesem Titel haben wir in der grünen Bundestagsfraktion mit vielen Expert*innen aus Medizinrecht und Klinikalltag über die anstehende Novellierung des Patientenrechtegesetzes diskutiert.

In Vorträgen und Panel-Diskussionen hat sich dabei gezeigt: Es braucht ein Update – so ist es im Koalitionsvertrag auch vereinbart. Im Detail ging es dann um Beweislasterleichterung bei Behandlungsfehlern, verpflichtende Meldung und Transparentmachung von Never-Events, Verlagerung von Einzelverantwortung hin zu Organisationsverantwortung oder auch Pseudonymisierung bei der Erstellung von Gutachten – klingt alles ziemlich fachspezifisch und ist es auch. Aber wir alle sind in unserem Leben irgendwann Patient*innen oder Angehörige im Gesundheitswesen und wollen dann als solche auch gut informiert sein und im Falle von Fehlern unsere Rechte durchsetzen können.

Nach einer Begrüßung von Maria Klein-Schmeink folgten einführende Inputs von Janosch Dahmen, Helge Limburg und mir. Anschließend hielt Joachim Greuner, Rechtsanwalt und Betroffener, eine Keynote, in der er besonders auf die Schwierigkeiten der Nachweise von Behandlungsfehlern einging. Die Erleichterung der Beweislasten bei Behandlungsfehlern war dann auch das Thema der ersten Panel-Diskussion mit verschiedenen Perspektiven aus Krankenversicherung, Rechtswissenschaft und Selbsthilfe.

Nach der Mittagspause folgte ein spannender Vortrag von Charlotte Hölscher (Medizinischer Dienst Bund). Nach einem Überblick zur aktuellen Erfassung von schwerwiegenden Behandlungsfehlern (Never Events) machte sie deutlich, wie wichtig die einheitliche Definition und systematische Erfassung von Never Events sind. Daran schloss auch das zweite Expertenpanel an, in dem Expert*innen aus juristischer und medizinischer Praxis über das Verhältnis von Einzel- und Organisationsverantwortung diskutierten.

In einer dritten Session zum Thema „Gutachterwesen“  unter meiner Moderation, befassten sich die Expert*innen mit der Frage, was muss im Bereich von Gutachten verändert werden, damit Patient*innen besser zu ihrem Recht kommen. Welche qualitativen Anforderungen braucht es, welche Verfahren im Prozesswesen sollten rund um Sachverständige geändert werden. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Einführung von Qualitätsanforderungen an Gutachten und Gutachter*innen.

Es ist wichtig, in der Politik immer eng im Austausch mit externen Expert*innen zu sein – darum bin ich sehr dankbar für die Konferenz. 150 Personen nahmen digital und vor Ort im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestag teil. Nun sind wir fachlich gut gerüstet für die anstehende Novellierung des Patientenrechtegesetzes und arbeiten daran, Patient*innen besser zu ihrem Recht zu helfen.

Persönliche Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Persönliche Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Heute haben wir im Bundestag über die elektronische Patientenakte (ePa) abgestimmt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Warum ich dem Gesetz nicht zustimmen konnte, habe ich in einer persönlichen Erklärung dokumentiert:

Eine umfassende Reform zur Digitalisierung des Gesundheitssystems wird heute im Deutschen Bundestag verabschiedet. Insgesamt ist zu begrüßen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich vorangeht und eine breit genutzte elektronische Patientenakte in Deutschland auf den Weg gebracht werden soll. Aber dem vorliegenden Gesetzesentwurf, der heute in 2. und 3. Lesung beschlossen werden soll, können wir nicht zustimmen.

Die Gesundheitsdigitalisierung ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben dieser Bundesregierung. Wir stehen in Deutschland vor der Aufgabe, die angestaubte Krankenkassenkarte und das Gesundheitswesen in das derzeitige Jahrhundert zu bringen. Datenträger mit CT-Aufnahmen von einer Praxis in die nächste zu tragen, kann nicht im Sinne der Patient*innen sein. Gesundheitsdigitalisierung soll, neben guter Ermöglichung von Forschung, vor allem die Patient*innen entlasten. Umso wichtiger, dass Digitalisierung gut gelingt. Und gelingen kann sie nur, wenn sie das Vertrauen der Nutzer*innen hat.

Auch wenn eine neue Weichenstellung dieses Vorhaben schwieriger und eventuell auch langwieriger machen könnte, so schulden wir es unseren Bürger*innen gerade hier, keine Kompromisse einzugehen, die dem Zeitdruck, aber nicht den Möglichkeiten Rechnung tragen. Gesundheitsdaten sind mitunter die persönlichsten und sensibelsten Daten, die wir zu verwalten haben. Damit Menschen also Vertrauen in die Nutzung der ePa haben können, setzt das voraus, dass jede*r als Patient*in die volle Hoheit darüber hat, wer welche eigenen Daten einsehen darf, und dass komplett transparent ist, an wen Daten auch für welche Zwecke weitergeleitet werden. Die Selbstbestimmung über die Verwaltung sensibler Gesundheitsdaten ist für uns essenziell. Deshalb muss die Datensouveränität weiterhin in den Händen der Patient*innen liegen.

Wir setzen uns ein gegen Diskriminierung und Stigmatisierung – auch im Gesundheitswesen. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen und gleichzeitig von den Vorteilen der ePa profitieren zu können, wäre es aus unserer Sicht elementar, Daten zu Diagnosen, Behandlungen und Medikationen auch einzeln individuell vor unerwünschten Einblicken in die Akte verbergen zu können. Auch muss für Kinder, wenn sie künftig mit dem 15. Lebensjahr die Verantwortung über ihre Akte übernehmen, transparent sein, welche Änderungen ihre Eltern in der Akte davor möglicherweise vorgenommen haben.

Darüber hinaus erfüllt es uns mit Sorge, wenn Nutzer*innen einer pseudonymisierten Weitergabe ihrer Daten an Dritte aktiv widersprechen müssen, anstatt sich mit dieser aktiv auseinanderzusetzen und zuzustimmen. Auch ist es uns ein Anliegen, dass die Übermittlung und Speicherung von Daten nach dem bestmöglichen technischen Standard und in jedem Fall verschlüsselt stattfindet, um sie so sicher wie möglich zu gestalten. Fälschung und/oder (nachträgliche) Abänderung von Daten dürfen nicht passieren können in einer digitalisierten Gesundheitswelt. Und auch der Diebstahl von Daten, der dazu führen kann, dass Menschen mit den gestohlenen Informationen unter Druck gesetzt werden können, gilt es bestmöglich zu verhindern. Beispiele wie Finnland oder Singapur zeigen, dass dies traurige Realität sein kann. Das zentrale Speichern von Daten empfinden wir als nicht sinnvoll, und es birgt Sicherheitsrisiken.

All diese politischen Ziele sehen wir in den vorliegenden Gesetzesentwürfen nicht optimal berücksichtigt. Wenn die Gesetze heute verabschiedet werden, ist das ein riesiger Vertrauensvorschuss der Politik insbesondere an die ePa und die Krankenkassen, die ihren Versicherten diese zur Verfügung stellen. Auch ein riesiger Vertrauensvorschuss dahingehend, dass weiter an Verbesserungen im Sinne von Verbraucherschutz und Datensicherheit gearbeitet wird. Vertrauen in die ePa ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie ein Erfolg werden kann.

Wir werden genau beobachten, wie sich dieses Vertrauen entwickelt.

Die Erklärung haben auch meine Kolleg*innen Maik Außendorf, Manuela Rottmann, Tabea Rößner und Misbah Khan unterzeichnet.


Es handelt sich hierbei um eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfen

  • eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), Drucksache 20/9048 und
  • Entwurfs eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG), Drucksache 20/9046.
Meine Rede zur Unabhängigen Patientenberatung

Meine Rede zur Unabhängigen Patientenberatung

Gestern Abend haben wir auf Antrag der Linkspartei die Situation der Unabhängigen Patientenberatung debattiert. Ich habe dabei auf unsere Erfolge verwiesen und verdeutlicht, warum es wichtig für die Patient*innen ist, die Unabhängige Patientenberatung staatsfern aufzustellen, damit ihre Finanzierung nicht jedes Jahr von haushaltspolitischen Abwägungen abhängig ist. Meine ganze Rede findet Ihr unten im Video:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Meine Rede: Die Beratung der UPD wird niedrigschwelliger

Meine Rede: Die Beratung der UPD wird niedrigschwelliger

Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit dem Gesetzentwurf zur UPD ein wichtiges und großes Projekt zur Stärkung der Patient*innen-Rechte verabschiedet haben.

Wir schaffen mit dem Gesetz Stetigkeit, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit, dadurch das wir die UPD in eine Stiftung überführen. Wir machen die Beratung der UPD niedrigschwelliger, denn künftig werden Patient*innen in allen 16 Bundesländern auch real Ansprechpartner*innen finden. Das ist gut, da sich manches Anliegen auch 2023 besser persönlich als telefonisch oder per Video klären lässt.

Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen.

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PM: UPD wird auf starke Säulen gestellt

PM: UPD wird auf starke Säulen gestellt

Zum Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) mitsamt einiger fachfremder Änderungsanträge im Ausschuss für Gesundheit erkläre ich:

Mit dem Gesetz zur Neuaufstellung der UPD setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patient*innenrechten um. Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.

Das gelingt uns nun, indem wir die Struktur der UPD in eine Stiftung überführen, in der die maßgeblichen Patient*innenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie können Patient*innen sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.

Die Neugründung der Stiftung ist damit verbunden, dass wir das Budget der UPD insgesamt aufstocken: künftig werden ihr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in allen 16 Bundesländern soll es neben der Beratung per Telefon oder Video auch reale Anlaufpunkte vor Ort geben. Für viele Patient*innen ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte als Patient*innen besser zu verstehen und durchzusetzen.

Wie schon bisher wird die UPD auch künftig aus Geldern der GKV und PKV finanziert. Diesen Weg haben wir gründlich diskutiert und halten ihn für richtig, damit die UPD unabhängig von politischen Einflussnahmen bleibt.

Die PKV beteiligt sich dabei weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Wir setzen darauf, dass dies auch wie in den letzten Jahren gut funktioniert, so dass Versicherte in Deutschland ihre Beitragsgelder gut investiert wissen in ein unabhängiges Beratungsangebot, das allen zur Verfügung steht und Patient*innenrechte entscheidend stärkt.