Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit dem Gesetzentwurf zur UPD ein wichtiges und großes Projekt zur Stärkung der Patient*innen-Rechte verabschiedet haben.
Wir schaffen mit dem Gesetz Stetigkeit, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit, dadurch das wir die UPD in eine Stiftung überführen. Wir machen die Beratung der UPD niedrigschwelliger, denn künftig werden Patient*innen in allen 16 Bundesländern auch real Ansprechpartner*innen finden. Das ist gut, da sich manches Anliegen auch 2023 besser persönlich als telefonisch oder per Video klären lässt.
Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen.
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Zum Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) mitsamt einiger fachfremder Änderungsanträge im Ausschuss für Gesundheit erkläre ich:
Mit dem Gesetz zur Neuaufstellung der UPD setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patient*innenrechten um. Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.
Das gelingt uns nun, indem wir die Struktur der UPD in eine Stiftung überführen, in der die maßgeblichen Patient*innenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie können Patient*innen sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.
Die Neugründung der Stiftung ist damit verbunden, dass wir das Budget der UPD insgesamt aufstocken: künftig werden ihr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in allen 16 Bundesländern soll es neben der Beratung per Telefon oder Video auch reale Anlaufpunkte vor Ort geben. Für viele Patient*innen ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte als Patient*innen besser zu verstehen und durchzusetzen.
Wie schon bisher wird die UPD auch künftig aus Geldern der GKV und PKV finanziert. Diesen Weg haben wir gründlich diskutiert und halten ihn für richtig, damit die UPD unabhängig von politischen Einflussnahmen bleibt.
Die PKV beteiligt sich dabei weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Wir setzen darauf, dass dies auch wie in den letzten Jahren gut funktioniert, so dass Versicherte in Deutschland ihre Beitragsgelder gut investiert wissen in ein unabhängiges Beratungsangebot, das allen zur Verfügung steht und Patient*innenrechte entscheidend stärkt.
Zum zehnten Jahrestag des Patientenrechtegesetzes habe ich heute eine Pressemitteilung versendet. Mir ist es wichtig, dass wir den Jahrestag für eine Bilanz nutzen, und jetzt dringend notwendige Schritte gehen, um Patient*innen zu stärken:
Der Patientenbeauftragte hat aus gutem Grund 2023 zum Jahr der Patientenrechte ausgerufen. Denn die Bundesregierung hat sich für dieses Jahr eine Reihe von Reformen vorgenommen, die die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und ihre Rechte stärken.
Mit einer gut ausgestatteten Stiftung werden wir die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) stärken. Dies hilft insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, sich in unserem komplexen Gesundheitswesen zurecht zu finden. Außerdem stärkt sie Patient*innen gezielt, ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können.
Eine Krankenhausreform stellt die Qualität der Versorgung und den Abbau von ökonomischen Fehlanreizen in den Mittelpunkt. Mit verschiedenen Digitalgesetzen werden wir den Nutzen digitaler Anwendungen für die Patientinnen und Patienten ausbauen und eine lückenlose digitale Dokumentation ermöglichen. Bei dieser Dokumentation muss im Sinne der Patient*innen u.a. das Ziel sein, dass Behandlungsabläufe korrekt dokumentiert werden und die Dokumentationen hinterher nicht mehr unbemerkt abänderbar sind.
Daneben haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken. Hier werden wir im Zuge der geplanten G-BA-Reform beraten, wie diese Stärkung konkret aussieht. Wir werden einen Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern schaffen, damit diese in der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden. Im Rahmen einer Reform des Patientenrechtegesetzes wollen wir weitere Maßnahmen erarbeiten und beschließen, um insbesondere Betroffene von Behandlungsfehlern im bestehenden Haftungssystem zu unterstützen. Auch das Projekt der Patient*innenlotsen, die Menschen mit komplexen Hilfebedarfen gezielt unterstützen, müssen wir im Rahmen der Versorgungsgesetze nun schnell angehen.
Passend dazu haben wir das Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) im Bundestag in 1. Lesung debattiert.
Ich habe dabei deutlich gemacht, wie wir die wichtige, seit dem Jahr 2000 bestehende Institutionbekannter, unabhängiger und schlagkräftiger machen wollen. Viel Spaß beim Anhören.
Nun freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen.
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Die Debatte und meine Rede wurde von aerzteblatt.de aufgegriffen.
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.
In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.
Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.
Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.
Unter dem weit gefassten Titel „Ehrenamt kompensiert Versorgungslücken“ hatte mich die Bundeszahnärztekammer am 16. September nach Berlin eingeladen, um über die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz und in prekären Lebenslagen zu diskutieren. Das Podium drehte sich um ein echtes Herzensthema von mir: Die Gesundheitsversorgung von Menschen in Obdachlosigkeit, Menschen ohne Papiere und Menschen, die aus anderen Gründen nicht krankenversichert sind
Hier spürbare Verbesserungen zu erreichen war bereits in meiner Arbeit in der Suchtkrankenhilfe wichtig und ist weiterhin mein erklärtes Ziel. Umso länger ich mich damit beschäftige, desto deutlicher wird mir, wie komplex dieses Thema ist. Die eine Lösung, mit der man allen Gruppen gerecht wird, gibt es vermutlich nicht. Die folgenden Aspekte und Lösungsansätze, die ich auf der Veranstaltung mit den Expert*innen diskutiert habe, skizzieren die komplexe Situation:
Wer ist in Deutschland nicht krankenversichert?
Schon bei der Gruppe der Nichtversicherten wird es etwas kompliziert. Im Jahr 2019 wurde vom Statistischen Bundesamt die Zahl von rund 61.000 Menschen veröffentlicht, die trotz Versicherungspflicht nicht versichert sind. Diese Zahl stützt sich allerdings insbesondere auf Berechnungen von Personen mit Aufenthaltsgenehmigung und Meldeadresse. Hier handelt es sich einerseits um Menschen in so genannten „Übergangsphasen“, z.B. zwischen Auslandsaufenthalt und Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland. Auch Selbständige und Menschen in prekären nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitssituationen, die sich Beiträge nicht oder nicht mehr leisten können, aber keine staatlichen Leistungen beziehen, sind inbegriffen.
Es wird allerdings vermutet, dass die Zahl der Nichtversicherten in Deutschland insgesamt deutlich größer ist, da Menschen ohne Meldeadresse in Obdachlosigkeit sowie Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung auch häufig ihre Behandlungskosten nicht über eine Krankenversicherung abrechnen können. Hinzu kommen EU-Bürger*innen bei denen unklar ist, ob sie in ihrem Heimatland versichert sind und wenn ja, welche konkreten medizinischen Behandlungen sie daher in Deutschland bezahlt bekommen.
Clearingstellen – wie sie helfen können
Gerade für die Gruppe der EU-Bürger*innen, vielfach aus Rumänien und Bulgarien, sind so genannte Clearingstellen immer häufiger ein Ansatz zur Lösung. In verschiedenen Städten Deutschlands haben sich in den letzten rund 10 Jahren Clearingstellen entwickelt, die allerdings durchaus unterschiedlich arbeiten und finanziert sind. Ihre originäre Aufgabe ist es, Menschen ohne Versicherungsschutz zu beraten, ohne dass diese Angst haben müssen, durch Angabe ihrer Identität ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Die Clearingstelle prüft dann in jedem Einzelfall, ob Leistungsansprüche aus früheren Versicherungsverhältnissen noch bestehen und geltend gemacht werden können. Wenn nicht werden die Menschen zudem individuell beraten, wie sie in Versicherungsschutz gebracht werden oder zurückkehren können. Über einige Clearingstellen erfolgt auch eine Vermittlung in Behandlung, die aus Spendengeldern oder Fonds finanziert wird. So ist es beispielsweise in meiner Heimatstadt Hamburg der Fall. Hieraus werden Akutbehandlungen und Operationen gezahlt. Allerdings ist die Finanzierung von Behandlungskosten begrenzt und so leider keine ausreichende Lösung z.B. für Patient*innen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten, bei denen eine dauerhafte und teure Medikation nötig ist.
Ein Teil der Lösung? Und was geht noch?
Das Konzept der Clearingstellen in Deutschland halte ich dennoch für einen wichtigen und richtigen Ansatz, der niedrigschwellig Menschen in Obdachlosigkeit und mit Beitragsschulden besser erreichen kann und daher in die Fläche gebracht werden muss. Zudem wäre es sinnvoll, wenn Krankenkassen jenen Menschen, die über eine Obdachlosenunterkunft eine neue Meldeadresse erhalten, alte Beitragsschulden automatisch erlassen. Denn fast jedem ist wohl klar, dass sie diese in ihrer aktuellen prekären Lebenslage nicht zurückzahlen können. Allein die Angst vor Mahnungen und Schulden schreckt viele aber davon ab, sich überhaupt neu an einer festen Adresse zu melden. Diese Angst gilt es, den Menschen zu nehmen.
Doch selbst mit Krankenversicherungsschutz trauen sich obdachlose Menschen und jene in anderen prekären Lebenslagen vielfach aus Scham oder Angst vor der Behandlung nicht in Arztpraxen oder Krankenhäuser. Heute gibt es verschiedene Initiativen, häufig über Wohlfahrtsverbände finanziert und organisiert, bei denen Menschen in diesen schwierigen Lebensumständen andocken können. Initiativen wie ein „Arztmobil“ der Diakonie oder Caritas behandeln beispielsweise ohne Termin, aufsuchend an den Orten, an denen Menschen ohne Krankenversicherung sind. Diese Angebote leben oftmals vollständig vom ehrenamtlichen Engagement und Spenden oder sind unterfinanziert. Hier müssen wir dringend staatliche Lösungen schaffen. Denkbar wäre es etwa, in Großstädten für diese Zielgruppen einen zusätzlichen regulären Kassensitz zu schaffen, sodass jene Obdachlosen mit Krankenversicherungsschutz hier ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt werden können und das regulär abgerechnet werden kann.
Anonymer Krankenschein – auch ein Modell?
Immer wieder diskutiert wird auch das Modell des Anonymen Behandlungsscheins. Die Idee dahinter ist, dass Menschen im Krankheitsfall ebenjene Krankenscheine anonym bekommen und sich damit in jeder Praxis und Klinik behandeln lassen können. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über Gelder eines zentralen Fonds.
Bei diesem Modell gibt es allerdings immer wieder die Sorge, dass es Anreize setzen könnte, dass Menschen sich absichtlich nicht versichern. Ich persönlich glaube nicht, dass diese Gruppe allzu groß wäre. Allerdings erscheint es mir sinnvoller – wie beim Modell der Clearingstellen – darauf hinzuwirken, dass Menschen in Versicherungsschutz kommen bzw. bestehende Ansprüche aus Versicherungen im Ausland geltend machen können anstatt ein solches Parallelsystem zu schaffen.
Für die Gesundheitsversorgung schwer zu erreichen bleiben Menschen, die regulär gemeldet und trotzdem nicht krankenversichert sind. Vorschläge wie etwa Nachweispflichten der Krankenversicherung per Steuererklärung oder im Übergang der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung einzuführen, müssen hier weitergedacht werden.
Packen wir’s an!
Es ist ein komplexes, nicht aber unmögliches Ziel, deutlich mehr Menschen als heute in Deutschland in Krankenversicherungsschutz zu bringen und diejenigen, die weiterhin nicht versichert sind, trotzdem gesundheitlich zu versorgen. Die Anregungen und der Austausch mit zahlreichen Expert*innen in Berlin haben mich sehr positiv gestimmt. Ich arbeite daran!