3. Juli 2026
Zum Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch am 26. Juni hat die pharmazeutische Zeitung einen Überblick über die drogenpolitische Debatte in Deutschland veröffentlicht, in dem auch ich zitiert werde. Den Bericht findet ihr hier.
Mein Statement in Gänze, das ich der Pharmazeutischen Zeitung gegeben hatte: „Problematischer Drogenkonsum in Deutschland ist und bleibt ein ernst zu nehmendes Problem. Aus meiner Sicht tut die Bundesregierung bislang jedoch nicht genug, um dem wirksam zu begegnen. Wer von einer Drogenkrise spricht, muss auch die Hilfesysteme stärken. Denn wir haben in Deutschland eigentlich eine gute und effektive Behandlung von Suchterkrankungen und, doch viel zu oft kommen Konsument*innen dort nicht an. Die flächendeckende Sicherstellung der Suchtkrankenhilfe in Deutschland vielerorts nicht gewährleistet. Das gilt insbesondere für niedrigschwellige Angebote, die häufig den ersten Kontakt zu Menschen mit problematischem Konsumverhalten illegalisierter Substanzen herstellen und dann weitervermitteln. Sie haben damit eine zentrale Rolle für Beratung und Schadensminderung spielen.
Von der Bundesregierung wünsche ich mir deshalb eine nationale Strategie zur Stärkung der Suchthilfe. Dazu gehören eine verlässliche Finanzierung von Beratungsstellen und niedrigschwelligen Hilfsangeboten, bessere Zugänge zu Entgiftung, Therapie und Rehabilitation sowie eine stärkere Unterstützung von Ländern und Kommunen beim Ausbau der Versorgungsstrukturen. Versorgungsketten müssen lückenlos überall in Deutschland funktionieren. Gleichzeitig müssen Prävention und Gesundheitsförderung deutlich stärker in den Mittelpunkt rücken.
Eine wirksame Drogenpolitik darf sich nicht auf Strafverfolgung beschränken. Menschen mit Suchterkrankungen brauchen Hilfe statt Strafverfolgung. Deshalb müssen Prävention, Hilfe und Behandlung endlich denselben Stellenwert erhalten wie die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels.“
3. Juli 2026
Während die Koalition im Koalitionsgipfel vermeintlich einen von Misstrauen der Bevölkerung gegenüber geprägten neuen „Pakt für Deutschland“ verkündet, stellte Umweltminister Schneider fast unbemerkt davon ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Aktionsplan Meer – Meeresschutz für Mensch und Natur“ vor.
Darin spuckt er große Töne, betreibt jedoch nichts weiter als Symbolpolitik. Der Aktionsplan ist ein Sammelsurium aus kleinteiligen, isolierten Kleinschritten, die zwar in die richtige Richtung gehen, jedoch davon entfernt sind, den dramatisch schlechten Zustand unserer Nord- und Ostsee ernsthaft zu adressieren. Ohne verbindliche Ziele, klare Zeiträume, ausreichende Finanzierung und den nötigen politischen Mut bleibt der Aktionsplan ambitionslos, unzureichend und zahnlos.
Unsere Nord- und Ostsee sind in einem besorgniserregenden Zustand und stehen unter massivem Druck – durch die Klima- und Biodiversitätskrise, Überfischung, Nährstoffeinträgen, Verschmutzung, Munitionsaltlasten. Angesichts dieser Herausforderungen ist ein Maßnahmenbündel aus Modellprojekten und Einzelinitiativen, die kaum über bestehende Regelungen hinausgehen, nicht der große Wurf.
Die Ambitionslosigkeit zeigt sich insbesondere bei den fehlenden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Schutzgebiete. Formal stehen insgesamt ca. 45 Prozent der deutschen Meeresfläche unter Schutz, faktisch bleiben die Schutzanforderungen z.B. aus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG oder der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) jedoch weiterhin unerfüllt. Denn in diesen Schutzgebieten sind weiterhin zahlreiche Nutzungen erlaubt: Schifffahrt, Wassersport, Fischerei oder auch Kabelverlegung sind nur einige der Eingriffe in die Natur, die regelmäßig stattfinden. Neben der steigenden Wassertemperatur infolge der Klimakrise kommen zudem noch Belastungen durch Munitionsaltlasten, Eintragungen aus der Landwirtschaft und dem Schiffsverkehr, Plastikmüll und Geisternetze hinzu.
Es ist ein Trostpflaster, dass das Bundesministerium Probleme wie Geisternetze oder Eutrophierung adressieren möchte. Doch ohne klare Zielvorgaben, verbindliche Zeitpläne und deutlich ambitioniertere Maßnahmen wird der Aktionsplan seinem Anspruch nicht gerecht. So greifen die geplanten Modellprojekte zur meeresfreundlichen Landwirtschaft viel zu kurz: Das Problem der Eutrophierung durch zu hohe Näherstoffeinträge aus der Landwirtschaft ist kein Neues, statt weiterer Modelprojekte brauchen wir endlich verbindliche Reduktionsziele, die die Verursacher stärker in die Pflicht nimmt.
Auch zu begrüßen ist die Absicht des Bundesumweltministeriums, in der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz zusätzliche Maßnahmen zur Wiederherstellung von Seegraswiesen, Salzmarschen und Algenwälder zu fördern. Angesichts der großflächigen Zerstörung unser küstennahen Ökosysteme, u.a. durch Eutrophierung, ist dies auch dringend notwendig und bereits durch die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vorgegeben. Damit stärken wir nicht nur den Küsten- und Hochwasserschutz, wir leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität.
Die Wirkung dieser positiven Schritte verpufft jedoch sehr schnell angesichts der politischen Entscheidungen, die den Meeresschutz aktiv untergraben. Das geplante Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden, die den Weg für die natur- und klimaschädliche Gasförderung in der Nordsee ebnet, steht in diametralem Widerspruch zu jedem Schutzzweck. Aber auch der geplante Einsatz der Risikotechnologie CCS (CO2-Entnahme und Speicherung) unter der Nordsee birgt nicht nur ehebliche Risiken für unsere marinen Ökosysteme, sondern bremst auch die Energiewende massive aus und öffnet der fossilen Energieerzeugung Tür und Tor.
Insgesamt muss der Aktionsplan Meer grundlegend überarbeitet werden: Der Meeresschutz verbessert sich nicht allein dadurch, dass versprochen wird, hier und da bereits bestehende Verpflichtungen endlich umzusetzen. Wir brauchen endlich einen konsequenten, effektiven Meeresschutz, der den Zustand unserer Meere qualitativ verbessert. Dazu gehören zum einen großzügige Null-Nutzungszonen, in denen sich die Natur und Artenvielfalt erholen können, sowie insgesamt eine Reduktion des Nutzungsdrucks, zum anderen aber auch einen ökosystembasierten Ansatz bei allen Nutzungen, die Vermeidung weiterer Verschmutzung sowie die Umstellung auf nachhaltigere Nutzungen z.B. bei der Fischerei oder der Schifffahrt.
25. Juni 2026
Zur Erkennung des Einsatzes von KO-Tropfen sowie zum Anzeigeverhalten und zur Strafverfolgung habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Diese deckt erhebliche Wissenslücken der Behörden insbesondere bei Spiking, Strafverfolgung und Opferschutz auf.
Gleichzeitig kündigte Justizministerin Stefanie Hubig höhere Strafen für den Einsatz von KO-Tropfen an. Doch wie belastbar sind Forderungen nach schärferen Strafen, wenn der Staat gleichzeitig einräumt, über Ausmaß, Entwicklung und tatsächliche Verfolgung des Problems kaum belastbare Erkenntnisse zu besitzen?
Denn die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt leider eindeutig: In zentralen Bereichen fehlen bis heute belastbare Daten – obwohl die Bundesregierung selbst von einem erheblichen Dunkelfeld ausgeht.
Die Bundesregierung bestätigt unter anderem:
- Fälle von K.O.-Tropfen werden bislang weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert erfasst noch systematisch ausgewertet.
- Aussagen über Entwicklung, Verbreitung oder regionale Schwerpunkte sind deshalb nicht möglich.
- Zu eingeleiteten oder erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
- Bundesweite Daten zu Diagnostik, toxikologischen Untersuchungen, anonymer Spurensicherung oder spezialisierten Unterstützungsangeboten existieren nicht.
- Obwohl die Bundesregierung anerkennt, dass niedrigschwellige und anzeigenunabhängige Beweissicherung die Strafverfolgung verbessern könnte, plant sie derzeit keine entsprechenden bundesweiten Maßnahmen.
- Forschungsprojekte zu K.O.-Tropfen und Spiking werden aktuell nicht öffentlich gefördert.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die LeSuBiA-Dunkelfeldstudie. Danach geben 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer an, dass ihnen möglicherweise bereits einmal K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Damit erkennt die Bundesregierung selbst an, dass es vermutlich ein erhebliches Dunkelfeld gibt, dessen tatsächliches Ausmaß bislang kaum systematisch erfasst wird.
Mein Statement:
„Besonders alarmierend ist, dass aktuelle Forschung auf ein enormes Dunkelfeld hinweist. Wenn Menschen aus Scham, Unsicherheit oder fehlendem Vertrauen auf Anzeige und medizinische Hilfe verzichten, dann reden wir nicht über Einzelfälle, sondern über ein strukturelles Problem.“
Zugleich sehe ich den Widerspruch zwischen den angekündigten Strafverschärfungen und der unzureichenden Datengrundlage kritisch:
„Die Bundesregierung kündigt an, die Strafen beim Einsatz von K.O.-Tropfen zu verschärfen. Gleichzeitig räumt sie ein, dass viele Fälle aufgrund fehlender Erfassung, kurzer Nachweisfenster und mangelnder Datenlage überhaupt nicht erkannt oder ausgewertet werden können. Das passt nicht zusammen. Wer Täter konsequenter bestrafen will, muss zunächst dafür sorgen, dass Taten überhaupt erkannt, dokumentiert und verfolgt werden können. Das Dunkelfeld muss endlich heller werden – dem muss sich die Bundesregierung jetzt vorrangig annehmen. Wenn aktuelle Forschung zeigt, dass 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer angeben, möglicherweise schon einmal Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, kann man die Augen vor dem Ausmaß des Problems nicht länger verschließen. Es braucht bessere Erkennung, niedrigschwellige Spurensicherung und eine systematische Erfassung. Erst dann kann eine wirksame Strafverfolgung greifen.
Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich: Wer Betroffene wirksam schützen will, muss mehr tun als Strafrahmen zu verschärfen. Notwendig sind eine flächendeckende und niedrigschwellige Spurensicherung, eine bessere medizinische Versorgung, mehr Forschung sowie eine systematische Erfassung von Spiking-Fällen. Nur auf dieser Grundlage lassen sich Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung wirksam verbessern.“
Die vollständige Kleine Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung können hier nachgelesen werden:
11. Juni 2026
Heute fand die Sitzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ zu den Schwerpunkten Arbeitswelt, soziale Sicherung und soziale Resilienz, Care-Arbeit statt. Als Sachverständige waren unter anderem Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales a. D., und Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, geladen.
Linda Heitmann, Mitglied der Enquete Kommission Corona sowie des Gesundheitsausschusses, erklärt zur heutigen Sitzung:
„Die geladenen Expert*innen der heutigen Sitzung haben bestärkt, dass die Pandemie insbesondere für Menschen mit Care-Verantwortung eine besondere Herausforderung dargestellt hat. Wir haben während der Pandemie vielerorts leider eine Retraditionalisierung von Rollenbildern erlebt, die vielen Frauen die eigenständige Existenzsicherung erschwert hat. Der Wiedereinstieg in Arbeit nach Erziehungszeiten war generell schwieriger und fand häufig nur in geringem Stundenumfang in Teilzeit statt.
Die Veränderung der Arbeitswelt führte bei Menschen mit Care-Verantwortung zudem durch die zunehmende Arbeit im Home-Office zu einer Doppelbelastung. Das hatte und hat teilweise bis heute einen Effekt auf die psychische Gesundheit. Denn: Durch Lockdowns fehlten der reale Austausch mit Kolleg*innen oder anderen Eltern. Mit dem Wegfall sozialer Kontakte der Kinder, die dadurch mehr auf die Eltern fixiert waren, haben sich die Effekte vielerorts verstärkt.
Wir werden uns intensiv damit auseinandersetzen, wie sich all diese negativen Effekte bei möglichen künftigen Pandemien mindestens abschwächen lassen, um entsprechende Vorschläge in den Abschlussbericht mit einfließen zu lassen.“
Denise Loop, Mitglied der Enquete Kommission Corona und im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kommentiert die Sitzung wie folgt:
„Die Pandemie hat gezeigt: Eine krisenfeste Gesellschaft braucht starke Gleichstellungs-, Familien- und Pflegepolitik. Care-Arbeit muss zwischen Frauen und Männern gerechter verteilt werden, damit Krisen Ungleichheiten nicht weiter verschärfen.
Als Schulen und Kitas schlossen, haben vor allem Frauen die zusätzlichen Belastungen aufgefangen. Das verdient Anerkennung – darf aber kein Dauerzustand sein.
Um die partnerschaftliche Aufteilung von Care-Arbeit von Anfang an zu stärken, muss das Elterngeld reformiert werden. Damit Care-Arbeit auch später gerechter verteilt wird, brauchen wir endlich Equal Pay: Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit ohne strukturelle Nachteile für Frauen.
In der Pandemie wurde zudem deutlich: Auch pflegende Angehörige stehen massiv unter Druck. Millionen Menschen leisten täglich Pflegearbeit – überwiegend Frauen. Wer dafür Erwerbsarbeit reduziert, braucht finanzielle Sicherheit. Deshalb fordern wir eine bessere Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.
Care-Arbeit ist kein Privatthema, sondern Grundlage gesellschaftlicher Resilienz. Wer Menschen mit Care-Verantwortung stärkt, macht unser Land krisenfester. Deswegen müssen wir Gleichstellung voranbringen, Familien unterstützen und pflegende Angehörige entlasten.“
10. Juni 2026
Derzeit ist wieder Hochsaison für Spargel und Erdbeeren! Eine Zeit, die leider auch mit weitgehend unsichtbaren Schattenseiten einhergeht: In der Landwirtschaft arbeiten viele Menschen als Saisonarbeitskräfte auf den Feldern, deren Arbeitsbedingungen sich mindestens als prekär einstufen lassen. Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Timon Dzienus habe ich darum eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt:
Was mich als Gesundheitspolitikerin besonders bedrückt: Saisonarbeitskräfte gelten als kurzfristig beschäftigt und fallen damit aus dem regulären Sozialversicherungsschutz. Sie sind dadurch im Krankheitsfall oft nur unzureichend abgesichert. Die Bundesregierung hat den Zeitraum, für den dieses Modell möglich ist, sogar noch von 70 auf 90 Tage verlängert. Was die Regierung hier als flexibles Modell sieht, führt in der Praxis zu einer Verschärfung des Problems.
Da nahezu alle Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland stammen, haben sie oft keine Informationen über ihre Rechte und wenig Anlaufstellen, um eine angemessene Versorgung einzufordern oder gegen andere feststellbare Regelverstöße vorzugehen.
Unsere Anfrage zeigt nun: Von der Bundesregierung brauchen Saisonarbeitskräfte keine Unterstützung zu erwarten. Die Antwort zeigt auch ein klassisches Muster: Viel Verweis auf Beratung, Information und freiwillige Angebote, aber wenig verbindliche Absicherung.
Ich finde: Das darf nicht sein! Saisonarbeitskräfte brauchen eine volle soziale Absicherung und niedrigschwellige Anlaufstellen, die sich ihrer annehmen, wenn Probleme entstehen. Rechte müssen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern ohne Sprachbarrieren, ohne Vorleistung, ohne Angst vor Kosten und ohne Abhängigkeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers durchsetzbar sein. In den Reformen der Sozialversicherung müssen auch die Menschen mitgedacht werden, die kurzzeitig in Deutschland arbeiten.
Zu diesem Thema habe ich mich auch gegenüber der Frankfurter Rundschau geäußert, die in ihrem Artikel auch sehr lesenswert die Situation der Saisonarbeitskräfte beleuchtet. Den Artikel findet ihr hier.
Die Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
8. Juni 2026
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Antrag zur systematischen Stärkung der Alkoholprävention in Deutschland beschlossen und wird diesen anlässlich der Aktionswoche Alkohol Mitte Juni im Bundestag einbringen.
Im Mittelpunkt stehen dabei ein besserer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufforderung an die Bundesregierung, ein umfassendes Alkoholpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen, für das wir als Grüne verschiedene wirksamere Maßnahmen und Bausteine gegen alkoholbedingte Gesundheitsrisiken bereits vorschlagen.
Deutschland gehört beim Alkoholkonsum weiterhin zu den Hochkonsumländern Europas. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum liegt bei rund 10,6 Litern reinem Alkohol pro Jahr. Besonders problematisch ist früher Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen, da er die Entwicklung beeinträchtigen und das Risiko späterer Abhängigkeitserkrankungen nachweislich erhöhen kann.
„Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland noch immer in einem Umfeld auf, in dem Alkohol nahezu selbstverständlich verfügbar und sichtbar ist und breit beworben wird“, erklärt Linda Heitmann, zuständig für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion.
Mit dem Antrag setzen die Grünen auf einen modernen Ansatz der Alkoholprävention. Konkret fordert die Fraktion unter anderem:
- die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren,
- strengere Regeln für Alkoholwerbung, insbesondere online und in sozialen Medien,
- stärkere Alterskontrollen im Handel und im digitalen Raum,
- Maßnahmen gegen impulsgetriebene Alkoholkäufe,
- eine bessere Finanzierung von Präventions- und Suchthilfeangeboten sowie
- die Förderung alkoholfreier Alternativen
„Wer Kinder und Jugendliche wirksam unterstützen will, darf die Verantwortung nicht allein auf Einzelne abwälzen“, so Heitmann weiter. „Es braucht klare gesundheitspolitische Rahmenbedingungen, konsequentere Regeln bei Werbung und Verkauf sowie mehr Unterstützung für Prävention, Suchthilfe und attraktive alkoholfreie Alternativen.“
Auch der Marburger Bund hatte zuletzt deutlich strengere Regelungen beim Verkauf hochprozentigen Alkohols gefordert.
Der Antrag selbst kann hier heruntergeladen werden.
Außerdem findet sich eine erste Presseberichterstattung dazu im Tagesspiegel, das Thema wurde u.a. auch von T-Online, Merkur und der Welt aufgegriffen.