Mein Gastbeitrag in der FR zur Verbandsklage

Mein Gastbeitrag in der FR zur Verbandsklage

Gemeinsam vor Gericht

Die Einführung einer neuen Klageart ist eine Chance für den Verbraucherschutz – und sie entlastet absehbar die Justiz. Der Gastbeitrag.

Verbraucherohnmacht hat hoffentlich bald ein Ende. Die Verbandsklage soll Verbraucher:innen ein neues Werkzeug an die Hand geben, sich gemeinschaftlich einfach und effektiv gegen betrügerische Unternehmen zu wehren. Der Dieselskandal um VW und andere haben gezeigt, dass die bestehende Musterfeststellungsklage häufig unzureichend ist, weil Geschädigte nach dem ersten Urteil individuell ihren Schadensersatz einklagen müssen.

Als Grüne setzen wir uns seit Jahren für kollektiven Rechtsschutz ein und legten 2017 bereits einen Gesetzentwurf für eine Gruppenklage vor. Nun gibt uns auch die EU Rückenwind: Die Verbandsklagerichtlinie, die bis Ende letzten Jahres in nationales Recht umzusetzen gewesen wäre, wird von der Ampel-Koalition anwenderfreundlich in deutsches Recht überführt, so wie es im Koalitionsvertrag auch vereinbart ist. Ein Gesetzesentwurf wird nun innerhalb der Ressorts und mit den Verbänden abgestimmt.

Die verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Richtlinie lässt viel Spielraum für den deutschen Gesetzgeber und ist daher eine echte Chance für den Verbraucherschutz, damit getäuschte und geschädigte Konsument:innen einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen. Dafür muss sie aber auch wirklich gut gemacht sein!

Für uns bedeutet das im Einzelnen erstens niedrige Zulässigkeitshürden bei der Anzahl der Geschädigten: Ziel der Verbandsklage ist, dass geschädigte Verbraucher:innen mit dem gleichen Anliegen gemeinsam vor Gericht ziehen können und nicht individuell klagen müssen. Dies schont Justizressourcen und schützt Verbraucher:innen vor hohen Prozesskostenrisiken. Uns ist es wichtig, dass nur eine kleine Anzahl von Verbraucher:innen notwendig ist, um die Klage einzureichen. Produktspezifische Unterschiede oder minimale Vertragsabweichungen können aus mehreren an sich juristisch identischen Sachverhalten viele verschiedene Sachverhalte machen. Wenn diese dann nicht mehr als gemeinsam zu behandelnde Gruppe betrachtet werden, muss unter Umständen jede einzelne Untergruppe ein bestimmtes Quorum erreichen, um klageberechtigt zu sein. Um die Hürden für geschädigte Konsument:innen niedrig zu halten, streben wir ein Quorum von zehn Personen an.

Zweitens: Niedrigschwellige Zulassung von Verbänden. In der Regel helfen Verbraucherverbände, die schon länger öffentlich registriert sind, geschädigten Konsument:innen, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Die Verbraucherzentralen leisten hier gute Arbeit, stoßen mitunter aber an Kapazitätsgrenzen. Daher wollen wir auch Zusammenschlüssen von Verbraucher:innen den Weg zur Verbandsklage eröffnen, die noch nicht so lange existieren oder sich vielleicht nur zu einem einzelnen Anlass zusammengefunden haben.

Drittens: Möglichkeit zur Anmeldung zum Klageregister auch noch im laufenden Verfahren. Für geschädigte Verbraucher:innen ist es kompliziert und unsicher, sich über ein Klageregister einem Verfahren anzuschließen, weil sie dessen Verlauf nicht einschätzen können. Eine frühe verbindliche Anmeldung für ein Verfahren mit ungewissem Ausgang wird zwangsläufig die Zahl der Individualklagen in die Höhe treiben. Doch dann verfehlt die Verbandsklage ihren Zweck! Wir wollen es ermöglichen, bestehende Ansprüche auch noch während des Verfahrens oder sogar noch nach einem Urteil anzumelden. Dadurch werden deutlich mehr Geschädigte erreicht, was die Justiz entlastet. Je offener die Klageanmeldung ist und je später eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann, desto besser für Verbraucher:innen.

Viertens: Verjährung von Ansprüchen erschweren. Die Verjährung der Ansprüche muss ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung für alle betroffenen Verbraucher:innen unterbrochen werden – unabhängig von einer Anmeldung zum Klageregister. Es muss für alle Geschädigten attraktiv sein, sich einem kollektiven Verfahren anzuschließen anstatt alleine zu klagen, damit die Gerichte nicht überlastet werden. Wenn wir die Möglichkeit lange offen halten, sich der Klage anzuschließen, und wenn wir verhindern, dass Ansprüche vor Ausgang der Verbandsklage verjähren, also nicht mehr geltend gemacht werden können, schaffen wir einen wirksamen Anreiz, Einzelklagen zu vermeiden.

Die Verbandsklage ist ein wichtiger Baustein für effizienten Verbraucherschutz und Schutz der Gerichte vor einer Schwemme von Einzelklagen. Genau deshalb gilt es jetzt, mit der richtigen Umsetzung den Grundstein zu legen für eine schnelle und unkomplizierte Rechtsdurchsetzung.

Linda Heitmann ist Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Obfrau im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.

Till Steffen ist ebenfalls Bundestagsabgeordneter der Grünen und Berichterstatter für die Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie im Rechtsausschuss.

Den Beitrag gibt es auch auf der Website der Frankfurter Rundschau.

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Ankündigung: Bundestag snackt op Platt!

Ankündigung: Bundestag snackt op Platt!

„Veele Jahrhoonderten hebt de Lüüd in’n Noorden vun Düütsland Platt snackt. Wi wullt in’ne Debatte kloor mooken: Plattdüütsch schullt wedder een Paart vun’t Alldag in’ne Geegend werden doon“

Dieses Zitat habe ich der Süddeutschen Zeitung anlässlich der bevorstehenden Niederdeutschen Debatte im Bundestag am kommenden Donnerstag gegeben. Plattdeutsch hat in Norddeutschland eine jahrhundertealte Tradition. Da die Sprache in den letzten Jahren jedoch stark aus dem Alltagsgebrauch verschwunden ist, setze ich mich im Parlamentskreis Niederdeutsch mit Abgeorndeten anderer Fraktionen für den Erhalt der Sprache ein. Ein besonderer Anlass dafür bietet der 25. Jahrestag des Inkrafttretens der EU-Charta der Regional- und Minderheitensprachen am 01. März. Dort werden wir Abgeordenten in einer 45-Minütigen-Debatte Reden in Regional- und Minderheitensprachen halten – und als Norddeutsche ist es mir dabei eine Ehre, meine Fraktion „op Platt“ zu vertreten.

Die Süddeutsche Zeitung hat sich dem ganzen Thema bereits jetzt gewidmet. Hier geht es zum Artikel.

Inzwischen kündigen auch andere Medien die Debatte an, etwa Spiegel Online, die Süddeutsche, der NDR, welt.de oder die Zeit.

Windkraftausbau steigern, Naturschutz sichern!

Windkraftausbau steigern, Naturschutz sichern!

Das Hamburger Abendblatt berichtet heute über den Ausbau der Windenergie in Hamburg und einen Antrag der Landesarbeitsgemeinschaft Energie zu unserem nächsten Parteitag am 25. Februar. Zu diesem habe ich einen Änderungsantrag eingebracht, um noch einmal klar zu machen, dass die Partei den Neubau von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Hamburger Naturschutzgebieten ablehnt. Folgendes Zitat hatte ich dem Abendblatt dazu gegeben:

„Der Ausbau der Erneuerbaren auch in Hamburg muss jetzt mit Priorität vorangetrieben werden, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Aber er darf und muss nicht auf Kosten des Naturschutzes geschehen! Der Hamburger Hafen bietet großes Potential zum Ausbau der Windkraft ohne Beeinträchtigung von Vögeln und anderen Tieren. In den letzten Monaten ist der Eindruck entstanden, als wolle Hamburg möglicherweise auch in ausgewiesenen Naturschutzgebieten neue Windräder errichten, um sein Flächenziel von 0,5 Prozent zu erreichen. Das wollen wir als Grüne ausdrücklich nicht, zumal es nach Bundes-Naturschutzrecht sowieso fast unmöglich ist, hier Anlagen genehmigt zu bekommen. Dass wir Grüne den Neubau von Windrädern in ausgewiesenen Naturschutzgebieten grundsätzlich für falsch halten, muss offenbar aber nochmal klar kommuniziert werden. Deshalb habe ich dazu einen Antrag für den kommenden grünen Parteitag gestellt und freue mich über Unterstützer*innen.“


Der Bericht des Abendblatts ist hier zu finden: abendblatt.de (€).

Apotheken-Umschau zu Einweg-E-Zigaretten

Apotheken-Umschau zu Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, erfreuen sich gerade einer großen Beliebtheit. Leider finden sich immer mehr davon in Parks oder im Haushaltsmüll, obwohl sich als Elektrogeräte entsorgt werden müssten.

Die Apotheken-Umschau hat dazu den Artikel „Grüne fordert zehn Euro Pfand für Einweg-E-Zigaretten“ veröffentlicht, in dem ich zitiert werde.

Mein vollständiges Statement dazu lautete:

„E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird, der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll. Daneben werden unnötig viele Ressourcen verbraucht, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.

Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, erschweren und die ökologischen Schäden minimieren sollten. Ein Pfand auf solche Einwegprodukte, etwa in Höhe von 10 Euro, könnte das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus und Liquids austauschen und auffüllen lassen.“


Den vollständigen Artikel gibt es auf der Homepage der Apotheken-Umschau.


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Mein Statement zu Lootboxen bei Gamestar

Mein Statement zu Lootboxen bei Gamestar

Mit dem Gamingmagazin Gamestar habe ich über die Regulierung von Lootboxen gesprochen. Lootboxen sind – häufig kostenpflichtige – virtuelle Gegenstände in Videospielen, in denen Spieler verbesserte Eigenschaften gewinnen können. Praktisch zeigt das der Artikel von Gamestar am Beispiel einer der bekanntesten Formate: Die Ultimate Team Version der beliebten Fifa-Fußballsimulation. Dabei können die Spieler besonders gute Fußballer gewinnen – die Chance auf den Erwerb der besten Spieler ist jedoch vergleichsweise gering. Da Lootboxen in einigen Spielen notwendig für den Spielerfolg sind, kritisieren Verbraucherschützer*innen diese Praxis schon länger. Hierzu mein Statement bei Gamestar, unten findet Ihr auch den Link zum ganzen Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt.

„Lootboxen sind ein ärgerliches Phänomen in Videospielen und besonders problematisch, wenn Kinder und Jugendliche davon angesprochen werden. Wir müssen feststellen, dass die Spieleentwickler erstaunlich kreativ bis perfide darin sind, junge Menschen in Videospielen abzuzocken. Ich sehe hier Bedarf an gesetzgeberischen Verschärfungen.“

„Es bedarf Aufklärungskampagnen, aber vor allem müssen die Anbieter von Games und Apps in die Pflicht genommen werden durch Informations- und Präventionsangebot sowie durch das Bereitsstellen von technischen Lösungen wie die automatische Verlangsamung bei langer Spieldauer, die Belohnung von Pausen bis hin zum Verbot von Lootboxen.

Gezielt suchtfördernde Mechanismen, beispielsweise komplexe Belohnungssysteme oder Nachteile bei Spielunterbrechungen, sollten für Kinder und Eltern durch Warnhinweise transparent gemacht werden. Für simuliertes Glücksspiel müssen die gleichen Jugendschutzmaßnahmen gelten wie für „echtes“ Glücksspiel. Die Forschung zu Wirkmechanismen, Prävalenzen und Therapie im Zusammenhang mit Online-Spielsucht (Gaming Disorder) muss intensiviert werden.

Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Auf Spielplattformen müssen inzwischen die Altersfreigaben eindeutig gekennzeichnet werden, egal wie viele Nutzende sie haben oder wo ihr Unternehmenssitz liegt.

Auch die Informationen zu Beschwerdestellen, Systeme zur Altersverifikation und datenschutzfreundliche Voreinstellungen wurden verbessert. Wir werden die weiteren Entwicklungen sehr genau prüfen und bei Bedarf über eine weitere Novellierung des Jugendschutzgesetzes oder andere gesetzlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Bundes beraten.“

Hier geht es zum Artikel

Laufen gegen lange Tage – mein Portrait in „Das Parlament“

Laufen gegen lange Tage – mein Portrait in „Das Parlament“

Der Ausgleich ist Linda Heitmann wichtig, dafür räumt sich die Abgeordnete aus Hamburg-Altona auch mal einen Slot im Terminkalender frei. Rein in die Laufschuhe und raus aus dem Bundestag, entlang der Spree, durch den Tiergarten, den Kopf freikriegen. Die vielen Besprechungen und Sitzungen kann sie so am besten sortieren und verarbeiten. Heitmann hat kürzlich auch eine Laufgruppe im Bundestag ins Leben gerufen, überfraktionell. Wer Lust habe, könne sich bei ihr melden, sagt sie. Die Hamburgerin, Mutter einer zehnjährigen Tochter, wirkt ausgeglichen und als sei sie nicht so leicht aus der Ruhe zu bringen. Linda Heitmann ist ein bisschen nordische Zurückhaltung und ganz viel Sachpolitik.

Mit dem Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz habe sie genau die Fachgebiete bekommen, in denen sie arbeiten wollte, sagt Heitmann. Die gebürtige Hamburgerin, Jahrgang 1982, studierte Politikwissenschaft und Geografie in Hamburg und Cork, Irland. Sie hatte verschiedene Positionen bei den Grünen in der Hansestadt inne, saß von 2008 bis 2011 in der Hamburgischen Bürgerschaft und leitete von 2016 an bis zu ihrer Wahl in den Bundestag die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen. Eine faire Gesundheitsversorgung ist ihr Thema, und eines der politischen Projekte, das sie lieber früher als später umsetzen will, ist die Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Auch wenn die meisten Themen aus ihrem Ressort momentan noch hinter der Corona-Pandemie zurücktreten müssen.

„Ich finde schon, dass das eine große Dringlichkeit hat, gerade angesichts der Geflüchteten aus der Ukraine, die jetzt in Deutschland leben. Sie haben natürlich einen Anspruch auf eine gute Gesundheitsversorgung, können sich aber vielfach nicht verständlich machen. Das muss angegangen werden.“ Heitmanns zweiter Schwerpunkt ist die Drogen- und Suchtpolitik. „Da warten jetzt ja alle darauf, dass die Legalisierung von Cannabis kommt“, sagt Heitmann mit einem Schmunzeln.

Die 40-Jährige hatte bereits vor ihrem Einzug in den Bundestag in Hamburg Erfahrungen im parlamentarischen Betrieb sammeln können. Dennoch beschreibt sie das Amt im Bundestag als eine neue Herausforderung: „Am Anfang war es schon ein großer Batzen an Aufgaben, der sich da vor einem auftürmte.“ Eine Wohnung suchen, sich den Arbeitsgruppen zuordnen, Abläufe kennenlernen, Vorgaben lernen, an die man sich zu halten hat. Als Abgeordnete ist man zudem plötzlich Chefin – sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Heitmann in ihren Büros, vier in Berlin und zwei im Wahlkreis, die müssen erstmal gefunden, eingestellt und koordiniert werden. Sie habe zwar als Leiterin der Suchthilfe schon Erfahrung in dem Bereich gemacht, dennoch sei sie dankbar gewesen für die Hilfe aus der Fraktion, erzählt Heitmann. Nach etwa einem halben Jahr habe sie das erste Mal das Gefühl bekommen, dass das Wichtigste erledigt sei und sie „endlich anfangen kann zu arbeiten“.

Die Sitzungswochen seien anstrengender als sie vorher dachte, gesteht Heitmann, und die Arbeitsbelastung im Bundestag nochmal deutlich höher als in der Bürgerschaft. Die Tage im parlamentarischen Betrieb seien sehr lang, in der Regel arbeite sie von 7 bis 22 Uhr. Gleichzeitig sei sie ein wenig enttäuscht davon, dass alles viel zäher sei und viel langsamer gehe. „Das hatte ich mir ein bisschen anders vorgestellt.“ Das sei ein Stück weit frustrierend, zeige ihr aber auch, dass man als Parlamentarierin einfach eine gewisse Zeit brauche, um Dinge voranzubringen. „Es ist nicht so, wie viele Menschen vielleicht denken, dass man jemanden, der nach vier Jahren nichts Großes erreicht hat, einfach grundsätzlich als nicht geeignet abstempeln und jemand neuen wählen sollte.“ Für viele Projekte brauche es einfach mehr Zeit, um sie umzusetzen oder in der eigenen Fraktion erstmal Mehrheiten dafür zu gewinnen.

„Unter Umständen reichen da vier Jahre einer Legislaturperiode nicht aus, um sichtbare Verbesserungen zu erreichen. Und das wird allen so gehen, die neu ins Parlament kommen.“ Kontinuität und der Wille, an einer Sache dranzubleiben, seien im Bundestag besonders wichtig, habe sie gelernt.

Zu Hause im Wahlkreis sei es zudem manchmal schwierig zu vermitteln, dass sie nicht in jedem politischen Thema ganz tief drinstecke. „Ich finde es aber ehrlicher, dann zu sagen, dass man etwas nicht genau weiß und sich lieber schlauzumachen, anstatt mir was aus den Fingern zu saugen und im Zweifel etwas Falsches zu sagen.“

Was sie am Bundestag positiv überrascht habe, ist der Umgang mit der Etikette: „Es gibt keine großen Kleidervorschriften oder ähnliches. Ich ganz froh drüber, dass ich als Abgeordnete auch weiterhin meine Persönlichkeit ausdrücken kann und mich nicht in Kostümchen zwängen muss.“

Als Mutter setzt sie wie viele der anderen jungen Frauen im Parlament ein Zeichen für die Vereinbarkeit von Karriere und Familie. „Bevor ich kandidiert habe, haben mein Mann und ich lange darüber gesprochen, dass sich die Verantwortung neu aufteilen wird. Mein Mann trägt jetzt für das Kind und alles, was in Hamburg passiert die Hauptverantwortung.“

Der Originalartikel ist auch hier nachzulesen.