Presseartikel: Handelsblatt zur Verbraucheragenda

Presseartikel: Handelsblatt zur Verbraucheragenda

Bereits zu Beginn dieser Woche hat das Handelsblatt über das Thesenpapier von Tabea Rößner und mir zur EU-Verbraucheragenda berichtet. Mein Zitate dazu:

In ihrem Papier listen die Grünen-Politikerinnen Rößner und Heitmann weitere Punkte auf, wo sie auf EU-Ebene Handlungsbedarf sehen. Das Verbraucherrecht muss aus ihrer Sicht an die Anforderungen im digitalen Zeitalter angepasst werden. „Mit einem überzeugenden europäischen Rahmen können die Mitgliedstaaten vor Ort die besten Lösungen finden und den Verbraucherschutz überall auf dem Kontinent zielgenau verbessern“, sagte Heitmann dem Handelsblatt.

Den ganzen Artikel im Handelsblatt findet Ihr hier.

Grün, digital, fair! Unser Thesenpapier zur Verbraucheragenda

Grün, digital, fair! Unser Thesenpapier zur Verbraucheragenda

Verbraucherpolitik ist Alltagspolitik, denn wir alle sind Verbraucher*innen – jeden Tag. Und da wir im europäischen grenzüberschreitenden Binnenmarkt konsumieren, wird auch die Verbraucherpolitik in der Europäischen Union gemacht. Dafür braucht es Regeln und einheitliche Standards – eine europäische Verbraucheragenda! Gemeinsam mit Tabea Rößner habe ich ein Thesenpapier geschrieben, mit unseren grünen Forderungen an Verbraucherpolitik. In der nächsten europäischen Legislatur, die mit der Europawahl am 09. Juni beginnt, wird die Europäische Kommission ihren Vorschlag einer europäischen Verbraucheragenda vorlegen.

Die Herausforderungen für die Jahre 2025 bis 2030 liegen darin, die grüne und digitale Transformation des Verbraucheralltags weiter voranzubringen. Damit alle Verbraucher*innen bei nachhaltigen Konsummustern mitgenommen werden, müssen
wir einerseits faire Rahmenbedingungen schon bei der Produktion schaffen und andererseits auch eine soziale Abfederung gewährleisten. Soziale Gerechtigkeit muss horizontal mitgedacht und als Querschnittsaufgabe verankert werden.

Statement: Kostenlose Schlichtung bekannter machen!

Statement: Kostenlose Schlichtung bekannter machen!

Heute wurden neue Zahlen zu den Problemen im Flugverkehr im Jahr 2023 veröffentlicht. Dazu erkläre ich verbraucherpolitische Berichterstatterin der Grünen im Bundestag:

Kostenlose Schlichtung bei Flugärger muss bekannter werden

„Auch nach der Pandemie bleibt Deutschland für Fluggäste ein hartes Pflaster: Fast zwei Prozent aller Flüge werden storniert – das ist trauriger Spitzenwert in Europa. Und auch die Verspätungen bleiben auf einem sehr hohen Niveau. Das Flugchaos-Jahr 2022 wird allmählich zur neuen Normalität. Vermeintliche Premium-Airlines wie Lufthansa schneiden sogar noch schlechter ab als günstigere Fluggesellschaften – sowohl bei der Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit, als auch bei der Rückzahlungsbereitschaft und Kooperation. Der radikale Personalabbau in der Pandemie rächt sich nun sichtbar. Und überforderte Flughäfen leisten leider ebenfalls ihren Beitrag zum Schlamassel.

Wir brauchen hier schnell ein Update bei den Fluggastrechten. Viele Verbraucher*innen machen ihre berechtigten Forderungen gegenüber den Airlines nicht geltend. Wenn doch, dann zahlen sie oft hohe Provisionen, damit Anbieter wie flightright oder andere sich für sie kümmern. Häufig lassen sie sich von den Reiseanbietern auch mit Gutscheinen abspeisen oder geben frustriert auf. Nur die wenigsten kennen die SÖP: die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die dabei hilft, die individuellen Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften zu 100 Prozent geltend zu machen. Daher fordere ich von Verkehrsminister Wissing, dass er die Airlines gesetzlich dazu verpflichtet, auf die Schlichtungsstelle hinzuweisen. Das wäre ein erster und wichtiger Schritt, das Machtungleichgewicht zwischen Fluggast und Airlines auszugleichen. Zudem sollten die Entschädigungssummen aus der EU-Fluggastrechteverordnung der Inflation angepasst werden.“


Die FAZ hat als erste Zeitung über die Zahlen berichtet.

Greenwashing: Mein Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau

Greenwashing: Mein Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau

Werbung mit Nachhaltigkeitsversprechen, auch bekannt als „Green Claims“ oder allgemeiner unter dem Titel „Greenwashing“, wird immer häufiger. Was wir dagegen tun, habe ich in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau aufgeschrieben, den Ihr hier lesen könnt:

EU-Richtlinie für Öko-Siegel kommt – einheitliche Kennzeichnung geplant

Neulich im Supermarkt stehe ich wieder vor dem Müsli und muss mich entscheiden: Nehme ich das „bienenfreundliche“ oder das „klimapositive“? Dazu die „CO2-neutrale“ Milch oder die „aus regionaler Erzeugung“?

Inzwischen versprechen viele Alltagsprodukte mit zahllosen Siegeln, dass ich mit ihrem Kauf aktiv etwas Gutes für Umwelt- und Klimaschutz tue. In Europa gibt es aktuell mehr als 300 solcher Siegel. Welche seriös sind, durchblickt niemand mehr.

Dieses Greenwashing – also Nachhaltigkeits-Versprechen ohne hinreichende Belege – ist für Konsumentinnen und Konsumenten irreführend und ärgerlich. Denn eigentlich wollen wir fast alle gern möglichst nachhaltig konsumieren, doch dafür braucht es klare Regeln. Gut, dass die Europäische Union (EU) hier nun vorangeht.

Ökologischer Nutzen von Nachhaltigkeitssiegeln schwer nachprüfbar

Aber wie genau sieht das aus? Um die aktuellen Beschlüsse auf europäischer Ebene zu verstehen, muss man die derzeitige Lage etwas genauer analysieren: Von Unternehmen selbst ernannte „klimaneutrale“ Produkte arbeiten meist mit CO2-Kompensationsversprechen. Das heißt, es wird für jedes Kilo CO2, das bei der Produktion entsteht, Geld gezahlt, damit woanders CO2 eingespart oder gespeichert wird.

Diese Angebote sind oft unseriös: Wenige Cents des Kaufpreises fließen etwa in Aufforstungsprojekte in Afrika oder Südamerika mit schwer nachprüfbarem Nutzen. Der weltweite Kompensationsmarkt unterliegt keinen Regeln; niemand überprüft, ob all das wirkt.

Gewinnmaximierung durch Greenwashing

Es ist erfreulich, dass Nachhaltigkeit für Konsumentinnen und Konsumenten immer relevanter wird und sie bereit sind, für nachhaltige Produkte mehr zu bezahlen. Derzeit beobachten wir jedoch, dass Firmen mit nicht nachprüfbaren Versprechen Gewinne maximieren und wir den ehrlich Engagierten oft nicht mehr glauben.

Klar wird: Wir müssen bei der Transformation hin zu einer fossilfreien Wirtschaft die Emissionen in der Produktion real senken, statt mit Kompensationszahlungen Augenwischerei zu betreiben. Mit Nachhaltigkeits-Versprechungen, die auf CO2-Kompensationszahlungen beruhen, ist kein Weg in eine klimafreundlichere Konsumwelt möglich.

Nachhaltigkeits-Begriffe in der EU sind nicht geschützt

Wir stehen vor einem Problem: Sobald ein Hersteller mit grünen Versprechen auf seinen Produkten anfängt, ziehen nahezu alle Konkurrenten nach. Inzwischen gibt es kaum noch Produkte, die keinen ökologischen Mehrwert versprechen.

Dabei kann man vielen Firmen gar nicht absprechen, dass sie nicht etwas Gutes tun wollen, aber ihre „guten Taten“ sind nicht quantifizierbar. Begriffe wie „klimaneutral“ und „CO2-neutral“ sind in keiner Form geschützt.

Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe ziehen wiederholt gegen Unternehmen vor Gericht, um bestimmte Aussagen untersagen zu lassen. In einem aktuellen Rechtsstreit hat sich die Drogeriemarktkette DM nun bereiterklärt, auf die Bezeichnung „CO2-neutral“ auf den Produkten ihrer Eigenmarke zu verzichten. Gleichzeitig möchte sie aber weiterhin mit dem Label „umweltneutral“ werben, was Verbraucherinnen und Verbraucher nun vor Rätsel stellen dürfte.

EU-Siegel soll Transparenz und Fairness fördern

Damit wird einmal mehr offensichtlich, dass wir künftig einen klaren Rahmen und eindeutige Regeln für Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten brauchen. Und wegen des EU-Binnenmarktes ist eine europäische Lösung die beste.

Mit der europäischen Empco-Richtlinie – Empowering consumers for the green transition – werden Werbebotschaften wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ künftig untersagt – sofern es keine Nachweise dafür gibt. Kompensationszahlungen reichen nicht mehr aus.

Nachhaltigkeits-Siegel der Marke Eigenbau werden somit genauso unmöglich wie nur vage Aussagen über die Umwelteigenschaften eines Produkts. Transparenz und Fairness sind die obersten Maximen. Das ist ein großer Erfolg für umweltbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher.

EU-Richtlinie für einheitliche Siegel kommt voraussichtlich im Dezember

Vor wenigen Tagen gab es dafür grünes Licht aus Brüssel. Voraussichtlich im Dezember wird die Richtlinie beschlossen. Der Ball der Umsetzung liegt dann bei den EU-Staaten, die die Regelungen in nationales Recht integrieren müssen. Wir brauchen dann künftig klare Strukturen zum Überprüfen von Umweltaussagen und zur unabhängigen Vergabe einheitlicher Siegel, denen Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen können.

Nutzen wir zügig diese Chance, damit wir beim Einkauf wieder nachvollziehen können, welchen ökologischen Schaden oder Nutzen die Produkte im Einkaufswagen wirklich haben. Denn bienenfreundliches Müsli soll es auf dem Balkon auch wirklich wieder hörbar lauter summen lassen!

Hier findet Ihr den Beitrag auch im Original auf der Website der Frankfurter Rundschau

Mein Interview im ARD-Mittagsmagazin

Mein Interview im ARD-Mittagsmagazin

Vergangenen Freitag gab es mitten in der Haushaltswoche noch einen besonders spannenden Termin für mich: Im ARD-Mittagsmagazin war ich eingeladen, um in einem Interview über Möglichkeiten der Regulierung von Impulswaren an der Supermarktkasse zu sprechen. Impulswaren sind neben Süßigkeiten z.B. auch Tabakwaren und alkoholische Getränke. Besonders letztere machen den Supermarkt-Besuch für suchtkranke Menschen oft zur Anstrengung. Im Sinne der Verhältnisprävention ist es mir darum wichtig, hier gemeinsam mit den Ampel-Koalitionspartnern Verbesserungen zu erzielen.

Unten findet Ihr mein Interview, als Teil eines längeren sehr interessanten Beitrags, der auch die Perspektiven suchtkranker Menschen direkt beleuchtet:

Hier klicken, um den Inhalt von www.ardmediathek.de anzuzeigen

Wir wollen: Die Postbank sollte geschädigte Kund*innen entschädigen!

Wir wollen: Die Postbank sollte geschädigte Kund*innen entschädigen!

Seit Monaten häufen sich Beschwerden von Verbraucher*innen über mangelnden Service bei der Postbank. Gemeinsam mit den Verbraucherschutz-Berichterstatterinnen der Ampel habe ich daher vorletzte Woche einen Brief an Christian Sewing verfasst, Vorstandsvorsitzender der Postbank-Eigentümerin Deutsche Bank, in dem wir Entschädigungen für die Verbraucher*innen fordern. Denn insbesondere jene, bei denen die Pfändungsschutzkonten gesperrt wurden, standen finanziell vor dem Nichts, als sie nicht mehr an ihr Geld kamen.

Nachdem der Fall bereits einige mediale Aufmerksamkeit erlangt hatte, haben wir erfreulicherweise zügig eine Antwort der Deutschen Bank mit einem Gesprächsangebot erhalten – eine Zusage zu freiwilligen Entschädigungen gibt es bislang allerdings enttäuschenderweise bislang nicht. Das ist für viele Verbraucher*innen schwierig, die z.B. entstandene Extra-Kosten durch Mahngebühren etc. nun zusätzlich zu dem bisherigen Aufwand auch noch extra beziffern und dokumentieren müssen, um an ihr Geld zu kommen.

Wir Verbraucherschutz-Berichterstatterinnen der Ampel stehen dazu auch selbst mit verschiedenen Betroffenen im Austausch. Momentan haben wir keine direkte Möglichkeit, über den Bundestag in diesem Bereich tätig zu werden. Allerdings hatten einige Verbraucher*innen durch die Unterstützung der Verbraucherzentralen mit einem Musterschreiben inzwischen die Möglichkeit, die Probleme zu beheben. Dennoch werden wir uns politisch weiter für echte Entschädigungen einsetzen, um den betroffenen Verbraucher*innen ein langwieriges Klageverfahren zu ersparen.

Medial ist der Fall inzwischen von unterschiedlichen Zeitungen aufgegriffen worden.  Ausführlich berichten u.a. die ZEIT , sowie die Süddeutsche Zeitung, sowie das Handelsblatt.

Hier unser Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Christian Sewing,

in vorbezeichneter Angelegenheit wenden wir uns als verbraucherschutzpolitische Sprecherinnen der Bundestagsfraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an Sie.

Bereits seit Monaten herrscht bei der Zweigniederlassung Postbank als Marke der Deutschen Bank AG im Bereich der Pfändungsschutzkonten das pure Chaos. Uns sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen es Ihrer Bank nicht gelungen ist, die gesetzlichen Bestimmungen der Pfändungsschutzkonten einzuhalten. In vielen Fällen ist es – trotz Pfändungsschutzkonten – zur vollständigen Sperrung der Verfügungsbefugnis der Kontoinhaber gekommen. Dabei ist nicht nur die bestehende Rechtslage ignoriert worden, auch Gerichtsbeschlüsse wurden nicht und sind nach wie vor nicht bearbeitet.

Um die Probleme anschaulich zu machen, möchten wir Ihnen zwei Fälle schildern:

Eine alleinerziehende Krankenschwester mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern konnte über einen Zeitraum von knapp drei Monaten nicht über ihren Lohn verfügen. Mieten und Nebenkosten blieben rückständig. Trotz ihrer täglichen Arbeit und den monatlichen Gehaltszahlungen konnten sie nur mit Hilfe von Freunden die Lebensmittel für ihre Kinder einkaufen. Sämtliche Rechnungen blieben offen, viele wurden kostenpflichtig angemahnt.

Ein Angestellter der Bundeswehr, verheiratet mit vier unterhaltsberechtigten Kindern hat seit März keinen Zugriff mehr auf sein pfändungsfreies Einkommen. Er kann den Unterhalt für seine Kinder nicht bezahlen. Schreiben des Insolvenzverwalters wurden ignoriert. Ein Gerichtsbeschluss aus Juni 2023 findet keine Anwendung. Und als nach Wochen die „richtige“ Abteilung kontaktiert werden konnte und sämtliche Unterlagen an diese übersandt wurden, hat Ihr Kunde nun zum Dank gar keinen Zugriff mehr auf sein Konto. Sämtliche Verfügungsbefugnis wurde gestrichen!

Diese Menschen sind mit vielen anderen Betroffenen verzweifelt.

Das Pfändungsschutzkonto (rechtliche Grundlage) soll es Schuldnern ermöglichen, trotz Pfändungen die notwendigsten Ausgaben für ihren Lebensunterhalt über ihr Konto leisten zu können. Geschützt ist nur ein Grundfreibetrag, welcher ein Existenzminimum darstellt. Und durch die über Monate hinweg mangelhafte Arbeit Ihrer Bank und Ihr fehlendes Engagement bei der Beseitigung der Mängel ist dieses Existenzminimum den Menschen verwehrt.

Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass seit Ende September ein Aufseher der BaFin die Arbeiten in der Deutschen Bank AG/ Postbank überwacht.

Dennoch ist aus unserer Sicht den Menschen damit nicht Genüge getan.

Wie geschildert kamen und kommen die Kunden der Postbank nicht nur in existenzielle Notlagen. Durch die teils sehr deutlich verzögerte Verfügungsbefugnis über ihre Gelder entstehen den Menschen und ihren Gläubigern – wie bspw. Vermietern – zusätzliche Kosten. Diesen Schadenersatz zu beziffern und geltend zu machen, fällt den Menschen oftmals schwer. Gerade diejenigen, die sich bereits in finanziellen Notlagen befinden können ihre Rechte kaum aus eigener Kraft geltend machen. Das Recht ist auf der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir als Verbrauchersprecher der regierungstragenden Ampel-Fraktionen fordern Sie auf, den Menschen, denen durch Ihr Handeln oder Ihrer Untätigkeit Unrecht widerfahren ist, freiwillig eine angemessene Entschädigung zukommen zu lassen. Es wäre ein Zeichen des Verständnisses und des Bedauerns, welches wir als Politiker, sicherlich jedoch auch die Gesellschaft, in welcher Sie ihren Sitz haben und mit der Sie einen erheblichen Teil ihres Umsatzes verdienen, zu schätzen wissen. Zudem könnten Sie beweisen, dass auch die Kreditwirtschaft in der Lage ist, reflektiert zu handeln und nicht auf gerichtlichen Druck angewiesen ist. Der Klageweg – auch der Verbandsklageweg – steht den Betroffenen offen. Wir würden uns wünschen, sie müssten ihn nicht beschreiten.