8. Juli 2026
Eine Erfolgsgeschichte: Das Sofortprogramm Munitionsbergung der letzten Legislaturperiode unter dem grün geführten Umweltministerium ist ein Erfolgsprojekt, das endlich sichtbar wird. Das geht auch aus dem Bericht des Bundesumweltministers Carsten Schneider im Rahmen der Pressekonferenz hervor, die er am 7. Juli 2026 anlässlich der traditionellen Auswärtigen Kabinettssitzung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns und mit Blick auf den Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 sowie den anstehenden Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Berlin gegeben hat.
Auf den Meeresgrund, aus dem Sinn: Nach dem zweiten Weltkrieg wurden ca. 1,6 Millionen Tonnen Altmunition in die Nord- und Ostsee verklappt. Seither rosten sie vor sich hin und setzten dabei zunehmend Giftstoffe wie das krebserregende und erbgutverändernde TNT frei, die angereichert in Muscheln und Fischen in die menschliche Nahrungskette gelangen können. Für die Schifffahrt, die Fischerei, den Tourismus wie auch für den Ausbau von Windenergie auf See ist die Altmunition eine tickende Zeitbombe.
Wettlauf gegen die Zeit: Je länger der giftige, rostende Munitionsmüll in unseren Meeren verweilt, umso mehr steigt nicht nur das Umweltrisiko, sondern auch die Komplexität der Bergung und die Explosionsgefahr.
Ein zentraler Meilenstein: In der letzten Legislaturperiode haben wir unter dem grün geführten Umweltministerium ein Sofortprogramm von 100 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Seit Mitte 2024 werden die Mittel eingesetzt, um die weltweit erste schwimmende Bergungsplattform zu bauen, mit der möglichst umweltschonend die Altmunition entsorgt werden kann. Parallel dazu ist bereits letzte Woche das Bundeskompetenzzentrum Munitionsbergung (BK Meer) am Ocean Technology Campus Rostock eröffnet worden. Hier werden künftig Expertise gebündelt und Akteur*innen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft vernetzt.
Finanzierung und Umsetzung im Blick: Für die Entwicklung und den Bau der schwimmenden Plattform sind 78 Millionen Euro durch den Bund vorgesehen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren soll im September 2026 erfolgen, damit diese ab dem zweiten Halbjahr 2028 schließlich mit einer Entsorgungskapazität von ca. 750 Tonnen Munitionsaltlasten pro Jahr in Betrieb gehen kann. Die jährlichen Kosten für den Betrieb, einschließlich Erkundung und Bergung, werden auf etwa 70 Millionen Euro geschätzt. Bundesumweltminister Schneider hat bereits zugesagt, dass der Bund jährlich 50 Millionen Euro für den Betrieb zur Verfügung stellen wird. Für die nächsten sechs Jahre sei die Finanzierung durch den Bund damit gesichert.
Akute Generationenaufgabe – gemeinsame Verantwortung: Ohne eine langfristige Beteiligung der Bundesländer werden wir diese Gemeinschafts- und Generationenaufgabe allerdings nicht bewältigen können. Deshalb braucht es jetzt eine verlässliche, dauerhafte Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
3. Juli 2026
Während die Koalition im Koalitionsgipfel vermeintlich einen von Misstrauen der Bevölkerung gegenüber geprägten neuen „Pakt für Deutschland“ verkündet, stellte Umweltminister Schneider fast unbemerkt davon ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Aktionsplan Meer – Meeresschutz für Mensch und Natur“ vor.
Darin spuckt er große Töne, betreibt jedoch nichts weiter als Symbolpolitik. Der Aktionsplan ist ein Sammelsurium aus kleinteiligen, isolierten Kleinschritten, die zwar in die richtige Richtung gehen, jedoch davon entfernt sind, den dramatisch schlechten Zustand unserer Nord- und Ostsee ernsthaft zu adressieren. Ohne verbindliche Ziele, klare Zeiträume, ausreichende Finanzierung und den nötigen politischen Mut bleibt der Aktionsplan ambitionslos, unzureichend und zahnlos.
Unsere Nord- und Ostsee sind in einem besorgniserregenden Zustand und stehen unter massivem Druck – durch die Klima- und Biodiversitätskrise, Überfischung, Nährstoffeinträgen, Verschmutzung, Munitionsaltlasten. Angesichts dieser Herausforderungen ist ein Maßnahmenbündel aus Modellprojekten und Einzelinitiativen, die kaum über bestehende Regelungen hinausgehen, nicht der große Wurf.
Die Ambitionslosigkeit zeigt sich insbesondere bei den fehlenden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Schutzgebiete. Formal stehen insgesamt ca. 45 Prozent der deutschen Meeresfläche unter Schutz, faktisch bleiben die Schutzanforderungen z.B. aus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG oder der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) jedoch weiterhin unerfüllt. Denn in diesen Schutzgebieten sind weiterhin zahlreiche Nutzungen erlaubt: Schifffahrt, Wassersport, Fischerei oder auch Kabelverlegung sind nur einige der Eingriffe in die Natur, die regelmäßig stattfinden. Neben der steigenden Wassertemperatur infolge der Klimakrise kommen zudem noch Belastungen durch Munitionsaltlasten, Eintragungen aus der Landwirtschaft und dem Schiffsverkehr, Plastikmüll und Geisternetze hinzu.
Es ist ein Trostpflaster, dass das Bundesministerium Probleme wie Geisternetze oder Eutrophierung adressieren möchte. Doch ohne klare Zielvorgaben, verbindliche Zeitpläne und deutlich ambitioniertere Maßnahmen wird der Aktionsplan seinem Anspruch nicht gerecht. So greifen die geplanten Modellprojekte zur meeresfreundlichen Landwirtschaft viel zu kurz: Das Problem der Eutrophierung durch zu hohe Näherstoffeinträge aus der Landwirtschaft ist kein Neues, statt weiterer Modelprojekte brauchen wir endlich verbindliche Reduktionsziele, die die Verursacher stärker in die Pflicht nimmt.
Auch zu begrüßen ist die Absicht des Bundesumweltministeriums, in der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz zusätzliche Maßnahmen zur Wiederherstellung von Seegraswiesen, Salzmarschen und Algenwälder zu fördern. Angesichts der großflächigen Zerstörung unser küstennahen Ökosysteme, u.a. durch Eutrophierung, ist dies auch dringend notwendig und bereits durch die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vorgegeben. Damit stärken wir nicht nur den Küsten- und Hochwasserschutz, wir leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität.
Die Wirkung dieser positiven Schritte verpufft jedoch sehr schnell angesichts der politischen Entscheidungen, die den Meeresschutz aktiv untergraben. Das geplante Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden, die den Weg für die natur- und klimaschädliche Gasförderung in der Nordsee ebnet, steht in diametralem Widerspruch zu jedem Schutzzweck. Aber auch der geplante Einsatz der Risikotechnologie CCS (CO2-Entnahme und Speicherung) unter der Nordsee birgt nicht nur ehebliche Risiken für unsere marinen Ökosysteme, sondern bremst auch die Energiewende massive aus und öffnet der fossilen Energieerzeugung Tür und Tor.
Insgesamt muss der Aktionsplan Meer grundlegend überarbeitet werden: Der Meeresschutz verbessert sich nicht allein dadurch, dass versprochen wird, hier und da bereits bestehende Verpflichtungen endlich umzusetzen. Wir brauchen endlich einen konsequenten, effektiven Meeresschutz, der den Zustand unserer Meere qualitativ verbessert. Dazu gehören zum einen großzügige Null-Nutzungszonen, in denen sich die Natur und Artenvielfalt erholen können, sowie insgesamt eine Reduktion des Nutzungsdrucks, zum anderen aber auch einen ökosystembasierten Ansatz bei allen Nutzungen, die Vermeidung weiterer Verschmutzung sowie die Umstellung auf nachhaltigere Nutzungen z.B. bei der Fischerei oder der Schifffahrt.
2. März 2026
Meere und Küsten stehen heute vor großen Herausforderungen: Ein hoher Nutzungsdruck sorgt für Belastungen durch Schadstoffe und Altlasten, auch der Klimawandel stellt diese Ökosysteme vor große Herausforderungen. Kurz gesagt: Der Bedarf nach Investitionen in den Meeresschutz ist hoch.
Ein gutes Beispiel dafür, wie Klima- und Umweltschutz kombiniert werden können, ist der Meeresnaturschutzfonds, der noch in der vergangenen Legislaturperiode auf grüne Initiative eingeführt wurde. Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz wurde festgelegt, dass ein Teil der Erlöse aus den Ausgleichszahlungen für Offshore-Windenergie in den Meeresnaturschutz fließt und über eine Stiftung verwaltet wird. So kann klimafreundlich Windenergie produziert und zugleich auch der Meeresnaturschutz gestärkt werden.
In Form einer Zustiftung mit einem Kapital von ca. 400 Millionen Euro wurde der Meeresnaturschutzfonds eingerichtet. Aus diesem werden jetzt jährlich mit rund 10 Millionen Euro Umweltschutzprojekte in Nord- und Ostsee gefördert. Aus diesem Topf werden u.a. Seegraswiesen renaturiert, Lachs und Meeresforellen wiederangesiedelt und der Algenbestand überwacht. Ich bin sehr froh, dass dieses grüne Projekt noch in der vergangenen Legislatur auf den Weg gebracht wurde.
Auf der Seite der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) findet ihr hier eine Übersicht der aktuell in der ersten Förderperiode unterstützen Projekte:
18. Feb. 2026
Die Funke Mediengruppe berichtet heute exklusiv zu meiner Anfrage an die Bundesregierung zum Hochwasser- und Küstenschutz. Die Ergebnisse zeigen: Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mein vollständiges Statement dazu:
„Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Es ist erschreckend, dass der Bund weder genaue Daten zur Schadenshöhe der letzten Jahre noch eine Einschätzung zum Investitionsbedarf in naturbasierte Lösungen vorlegen kann. Und was mich besonders besorgt: Die Bundesregierung sieht offenbar kein Problem darin. Wir werden uns dafür stark machen, dass die Daten hier künftig konsequenter und einheitlich erhoben werden. Die Bundesregierung begründet die derzeitige Lückenhaftigkeit mit „bürokratiearmer“ Berichterstattung. Dabei ist klar: „Bürokratiearmes“ Regierungshandeln darf nicht auf Kosten parlamentarischer Kontrolle und des effektiven Monitorings von Maßnahmen passieren. Eine belastbare Datenlage über die Kosten und Bedarfe ist im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig, um in Deutschland klug für die nächsten Jahrzehnte vorzusorgen!
Die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 536,00 Mio. Euro bzw. 924,90 Mio. Euro einschließlich der Landesmittel für 2026 bis einschließlich 2035 reichen nach unserer Einschätzung bei Weitem nicht aus. Nach den Angaben in ihren aktuellen Generalplänen für den Küstenschutz wären allein für Niedersachen, Bremen und Schleswig-Holstein für den gleichen Zeitraum mindestens 1,4 Mrd. Euro notwendig. Auch beim Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) klafft eine Finanzierungslücke von 2,2 Mrd. Euro gegenüber dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ermittelten Bedarf von 6,2 Mrd. Euro.
Auch bezüglich konkreter Zeitpläne für dringend notwendige Gesetzesvorhaben macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß: Weder zur Elementarschadenversicherung noch zur Verankerung des „Schwammstadtprinzips“ in der Baugesetzbuchnovelle gibt es klare Auskünfte, wann mit den Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Dabei drängt die Zeit: Derzeit sind etwa 57% der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. In den Küstenländern beträgt dieser Anteil sogar unter 40%. Laut einem Gutachten des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen von 2024, das die grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat, werden in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit rund 400.000 Menschen von einem Hochwasserereignis betroffen sein. Daher ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung zügig einen Gesetzesentwurf für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Tisch legt.
Es stimmt zwar vorsichtig optimistisch, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der kommenden Bauplanungsrechtsnovelle das so genannte „Schwammstadtprinzip“ ins Baugesetzbuch aufzunehmen, allerdings reicht eine Verankerung bloß als Grundsatz nicht aus. Wir werden das Vorhaben, wenn es kommt, eng begleiten. Denn klar ist: Die Novelle muss auch verbindlich sicherstellen, dass Kommunen durch Ausnahmeentscheidungen Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten gar nicht erst genehmigen. Überschwemmungsgebiete, die bei Hochwasser überflutet werden und als natürliche Retentionsflächen dienen, sind unverzichtbar, um die Risiken für Menschen, Gebäuden und Infrastruktur zu minimieren.“
17. Feb. 2026
Das Wasser kam in der Nacht und ließ zahlreiche Deiche in meiner Heimatstadt Hamburg brechen vor mittlerweile genau 64 Jahren. Insgesamt 315 Menschen verloren damals ihr Leben, 222 davon allein auf der Elbinsel Wilhelmsburg. Genau deshalb bin ich gestern dorthin zur zentralen Gedenkveranstaltung gefahren, die dieses Jahr erfreulicherweise damit einherging, dass man einen Blick in die frisch renovierten Räumlichkeiten des Museums in der Kirchdorfer Straße werfen konnte. Hier werden schon länger Ausstellungsstücke gezeigt, die Geschichten von der damaligen Flut erzählen, ab Sommer wird es dauerhaft eine „Flutausstellung“ dort geben und das Museum ist dann der zentrale Hamburger Ort zum Gedenken an dieses schreckliche Ereignis. Als zuständige Abgeordnete für Küsten- und Hochwasserschutz in meiner Fraktion von Grüne Bundestag habe ich kürzlich auch eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, wie diese Küsten- und Hochwasserschutz künftig ausgestalten, finanzieren und mit dem Naturschutz zusammendenken will. In Kürze mehr zu den Ergebnissen zu denen ich auch leider jetzt schon sagen muss: Es reicht nicht!
Heute aber steht das Gedenken im Vordergrund. Ich werde mich auf jeden Fall weiter dafür stark machen, dass solche Katastrophen in Hamburg künftig nie wieder vorkommen können und wir uns klug gegen die Gefahren durch den ansteigenden Meeresspiegel absichern.
13. Feb. 2026
Vor einiger Zeit hat die Bundesregierung meine Kleine Anfrage zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer beantwortet. Mein Statement dazu:
„Obwohl die Bundesregierung sich besonders viel Zeit zur Beantwortung genommen hat, fällt die Antwort auf unsere Fragen zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer sehr ernüchternd aus.
An vielen Stellen hat die Bundesregierung schlicht keine Antworten und kann keine Daten liefern – so etwa zum Stand der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen. Besonders ärgerlich ist es, dass sie dies offenbar nicht einmal als Problem ansieht und ändern will. Allein im Bereich des Schiffsverkehrs von Öl- und Gastankern ist künftig offenbar eine bessere Datenerhebung geplant, nicht aber bei Fähren, Sportbooten oder Wassertaxis. Und das, obwohl diese – wie die Bundesregierung selbst auflistet – besonders häufig durch Geschwindigkeitsverstöße auffallen!
Elektrifizierung von Schiffen und Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sind wichtige Hebel, um die Natur im sensiblen Ökosystem Wattenmeer besser zu schützen und Unterwasserlärm zu reduzieren. Der Unterwasserlärm beeinträchtigt die dort lebenden Tiere in ihrer Orientierung, ihrer Kommunikation mit ihren Artgenossen sowie ihrer Fortpflanzung. Besonders betroffen ist der Schweinswal, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört. Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung wichtige Programme zur Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen erheblich zurückgefahren oder gänzlich gestrichen. Dazu gehören das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ sowie die Fördermaßnahme BordstromTech. Der Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ im Klima- und Transformationsfonds ist zum Ende 2025 ersatzlos ausgelaufen.
Zum Verkehrsaufkommen von Linienverkehren, privaten Motorboten und Wassertaxis kann die Bundesregierung keine Daten liefern. Dabei fallen vor allem Wassertaxis und private Sportboote durch Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Die Regelungen in der Nordsee-Befahrensverordnung greifen hier ganz offenbar zu kurz, um die Raserei einzudämmen. Jedoch ist in absehbarer Zeit keine Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung vorgesehen. Die Regierung beruft sich hier auf eine abzuwartende Evaluation. Angesichts der mageren Antworten auf meine Fragen, ist es mir ehrlich gesagt schleierhaft, auf welche Daten und Fragestellungen eine Evaluation der Befahrensverordnung beruhen soll. Wir werden als Grüne jetzt auf jeden Fall in die vertiefte Prüfung gehen, wie eine Novellierung aus unserer Sicht aussehen muss, um Emissions- und Lärmschutz im sensiblen Ökosystem Wattenmeer effizient besser zu schützen. Denn das muss unser aller Ziel sein!
Insgesamt zeigt die Bundesregierung in meiner Anfrage leider, wie ambitionslos sie beim Schutz des Wattenmeers agiert. Wir werden sie hier weiter treiben und konstruktive Vorschläge unterbreiten, was es aus unserer Sicht für das Deutsche Wattenmeer an politischen Maßnahmen braucht.“
Die Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.