Vergangene Woche haben wir im Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zum Medizinalcannabis-Gesetz debattiert. Ich habe dazu folgendes Statement abgegeben:
„Das Gesetz, das die Regierung vorgelegt hat, ist nicht ausgereift und stigmatisiert Patient*innen, da hier medizinisches Cannabis anders behandelt wird als alle anderen Medikamente. Die Patient*innen werden somit unter den Generalverdacht gestellt, Cannabis eigentlich gar nicht zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommen zu wollen. Ihre Versorgung mit Medizinalcannabis wird dadurch deutlich verschlechtert. Eine Pflicht zu einem persönlichen Arztkontakt ist sinnvoll, sollte allerdings nicht nur bei Medizinalcannabis verschärft werden. Aus unserer Sicht kann dies zudem auch per Videosprechstunde passieren. Wir haben daher einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, solche Videosprechstunden zur Verschreibung auch zu ermöglichen.
Es wäre zudem sinnvoller, das gesamte System der Fernverschreibung zu reformieren und sich nicht nur auf ein spezielles Medikament zu beziehen. Auch vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Medikamente gibt, die deutlich gefährlicher sind und hohes Abhängigkeitspotential haben. Das Versandverbot für Apotheken wollen wir aus dem Gesetz wieder rausstreichen und haben auch dies per Änderungsantrag bereits eingereicht. Zudem wäre es angebracht, das Kriterium der Austherapiertheit bei der Verschreibung von Medizinalcannabis zu reformieren, damit das Medikament für Patient*innen wie Ärzte endlich wirklich im Behandlungsalltag ankommt. Im Gesundheitsausschuss müssen wir hier bei diesem Gesetz noch deutlich nachbessern.“
Für das Magazin 360° Onkologie der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. habe ich einen kurzen Beitrag zum Thema Prävention verfasst. Diesen findet ihr mit der ganzen Ausgabe des Magazins hier.
Zur absehbaren Einigung zum GKV-Sparpaket im Vermittlungsausschuss habe ich heute ein Statement veröffentlicht:
„Der Vermittlungsausschuss zum GKV-Finanzstabilisierungspaket birgt keine Lösung für die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verschiebt nur die Probleme auf die kommenden Jahre. Die Bundesregierung legt einen so genannten „Kompromiss“ vor, der weder Zusatzbeiträge verhindert noch echte Strukturreformen bringt. Die vorgeschlagenen Einsparungen werden als Belastungen in die Zukunft geschoben und belasten die Krankenkassen und damit alle Versicherten, während Kassenärzte und Pharmaindustrie auch diesmal wieder verschont bleiben – das ist ein Nullsummenspiel und Verschiebebahnhof, weder fair noch ausgegoren. Diese Maßnahmen werden die finanzielle Stabilität nicht sichern, sondern erzeugen nur kurzfristige Illusionen, die schnell platzen werden und die Versorgung gefährden.
Wir Grüne fordern schon lange: Wesentliche versicherungsfremde Leistungen wie Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger müssen aus Steuermitteln finanziert werden, statt die Belastungen auf Beiträge abzuwälzen. Daher unterstützen wir ausdrücklich die Initiative aus Baden-Württemberg hierzu im Bundesrat. Auch die Pharmaindustrie muss in ihrer Preisbildung bei Medikamenten endlich klare Vorgaben bekommen – dazu machen wir Grüne mit einem Antrag im Bundestag diese Woche konkrete Vorschläge. Die Regierung muss gegensteuern und einseitige Kürzungen stoppen, die die Schwächsten treffen und die Qualität der Versorgung aushöhlen. Strukturelle Reformen in Krankenhausfinanzierung, Arzneimittelvergütung und Notfallversorgung sind dringend geboten.“
Zu diesem Thema hat auch das Deutsche Ärzteblatt hier berichtet.
Der Tagesspiegel-Background berichtet heute exklusiv zu den Ergebnissen meiner Anfrage zum Thema Cannabis-Modellprojekte. Die Kleine Anfrage thematisiert die schleppende Umsetzung und bisher zu beobachtende Ablehnung beantragter wissenschaftlicher Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis nach der Entkriminalisierung 2024. Ich habe dazu gefragt, warum die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bislang keine entsprechenden Forschungsprojekte genehmigt hat, obwohl dies unter der sogenannten Forschungsklausel im Cannabisgesetz möglich wäre.
Mein Statement dazu:
„Die Antwort der Bundesregierung offenbart deren fatale Blockadehaltung in der weiteren Entwicklung der Drogen- und Suchtpolitik im Bereich Cannabis. Obwohl das Cannabisgesetz ausdrücklich Forschung ermöglicht, wurde bisher kein einziges wissenschaftliches Modellprojekt genehmigt: 65 Anträge liegen vor, mehrere wurden bisher abgelehnt. Damit verhindert die Regierung genau die Studien, die zeigen könnten, wie regulierte Abgabe Jugendschutz stärken kann, Gesundheit besser schützt und den Schwarzmarkt zurückdrängt.
Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist eine drogenpolitische Erfolgsgeschichte. Die Entkriminalisierung entlastet Polizei und Justiz deutlich, die Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sind spürbar zurückgegangen. Anstatt diesen Erfolg weiterzuentwickeln, verweigert die Bundesregierung Transparenz und schiebt die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes vollständig auf die Länder ab.
Wir als Grüne stehen für eine Drogen- und Suchtpolitik, die auf Wissenschaft statt Ideologie setzt. Dazu gehören wissenschaftlich begleitete Modellprojekte, klare Regeln für Abgabe an Erwachsene in Fachgeschäften, starke Prävention, verlässlicher Kinder- und Jugendschutz und eine konsequente Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die heutige Antwort der Bundesregierung zeigt: Diese Modernisierung wird es mit CDU/CSU und SPD nicht geben, sie bleibt Aufgabe einer progressiven Mehrheit im Bundestag, die sich hoffentlich in Zukunft wieder ergeben wird.“
Misbah Khan, stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bundestagfraktion:
„Die Antwort auf unsere Kleine Anfrage legt offen, dass die Bundesregierung über keinerlei belastbare Daten verfügt, um eine realistische Einschätzung der Lage vorzunehmen. Gleichzeitig wird die Teil-Legalisierung von zahlreichen Stimmen innerhalb der Regierung immer wieder als großes „Unheil“ stilisiert. Statt auf Fakten zu setzen, wird das Thema Cannabis offenbar aus einer rein ideologischen Perspektive angegangen, die sich gegen die rund 4,5 Millionen Konsumenten richtet. Eine evidenzbasierte Sucht- und Drogenpolitik wäre gesamtgesellschaftlich von großer Bedeutung. Dass sich die Bundesregierung jedoch dieser Verantwortung entzieht und politisch motiviert vorgeht, ist ein großes Versäumnis.“
Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background findet ihr hier.
Anlässlich des heutigen Beschlusses gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Wahlprüfungsausschuss:
„Die sorgfältige und transparente Prüfung der Ordnungsgemäßheit einer Wahl ist unabdingbar, damit das Vertrauen in die Ergebnisse von Wahlen gestärkt wird. Entsprechend hat der Wahlprüfungsausschuss den vorgetragenen Sachverhalt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bundes- und Landeswahlleiter*innen sorgfältig geprüft und festgestellt, dass nach dem Vortrag der Einspruchsführer keine mandatsrelevanten Wahlfehler erkennbar sind. Eine Entscheidung des Bundestages über die Einsprüche des BSW gerichtet auf Neuauszählung soll noch in diesem Jahr erfolgen, damit die Einspruchsführer endlich Klarheit haben – auch mit Blick auf die Möglichkeit der nachgelagerten Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.
In der letzten Legislatur hat in Folge der Prüfungen des Ausschusses tatsächlich auch eine Neuwahl in einigen Teilen Berlins stattgefunden, in denen Wahlfehler in mandatsrelevanter Größenordnung festgestellt wurden. Im Falle der Vorwürfe des BSW hat sich der Sachverhalt nun deutlich anders dargestellt. Wir begrüßen diese sachliche Klärung und danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit im Ausschuss.“
Zu diesem Thema hat u.a. die Deutsche Welle hier berichtet.
Als Berichterstatterin der Grünen Fraktion für Wahlrecht und Bürgerbeteiligung habe ich heute den Haushaltsentwurf 2026 für diese Bereiche kommentiert:
„Die Bundesregierung verabschiedet sich von der Bürgerbeteiligung – und das im Widerspruch zu ihrem eigenen Koalitionsvertrag. Wer Bürgerräte verspricht und dann die Mittel streicht, verspielt Vertrauen und Glaubwürdigkeit. Die Regierung tritt die Idee der Mitbestimmung mit Füßen und zeigt: Wenn es ernst wird, hat echte Beteiligung keinen Platz.
SPD und Union haben im Koalitionsvertrag vereinbart: „Ergänzend zur repräsentativen Demokratie setzen wir dialogische Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages fort.“ Doch zum zweiten Mal werden im Haushalt keine Mittel dafür eingestellt – der Todesstoß für die engagierte Stabsstelle bei der Bundestagsverwaltung. Union und SPD müssen ihre Ankündigungen endlich ernst nehmen, denn politische Teilhabe lebt vom sichtbaren Handeln und den echten Möglichkeiten zur Mitgestaltung. Nur so wird Demokratie für die Menschen erlebbar und das Vertrauen in unsere Parlamente und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gestärkt.“
Auch der BR hat diesem Thema einen Beitrag gewidmet, diesen findet ihr hier.