30. März 2026
Heute hat die Finanzkommission Gesundheit ihre ersten Ergebnisse mit kurzfristigen Maßnahmen vorgestellt. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für GKV & PKV der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen:
„Noch nie mussten Beitragszahler*innen, die gesetzlich versichert sind, so viel für Gesundheit und Pflege zahlen – und bekommen dafür immer weniger Leistung. Diese Schieflage ist ein Baustein, der die Legitimation unseres Sozialstaats bedroht. Die Bundesregierung versagt: Sie lässt Reformen liegen, treibt mit der Rückabwicklung der Krankenhausreform die Kosten in die Höhe und wälzt die Last einseitig auf die Versicherten ab. Während Konzerne und Pharmaindustrie geschont werden, zahlen über 74 Millionen gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber die Zeche. Dabei ist klar: Immer höhere Lohnnebenkosten sind auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein Problem.
Nun hat die FinanzKommission ihre Empfehlungen vorgelegt, nur wenig davon ist neu, denn die Lösungen liegen bei den echten großen Kostenblocks längst vor – von echter Notfallreform über verbindliche Patientensteuerung bis zur Begrenzung der Arzneimittelpreise. Wir blicken nun mit Spannung darauf, ob sich die zerstrittene Koalition auf irgendetwas davon wird einigen können – wirklich glauben tue ich nicht daran. Doch weiterer Stillstand ist fatal, die Geduld der Beitragszahler ist am Ende.
Die FinanzKommission Gesundheit liefert mit ihrem ersten Bericht wichtige und in großen Teilen auch richtige Impulse und zeigt: Es sind kurzfristige Einsparungen und Mehreinnahmen von bis zu 40 Milliarden Euro möglich. Besonders zentral ist die Feststellung, dass versicherungsfremde Leistungen endlich verlässlich aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Hier macht die Kommission in Bezug auf Bürgergeldempfänger*innen unterschiedliche Ausgestaltungs-Vorschläge. Mindestens mal jenen zur Übernahme der Mindestbeiträge in der GKV sollte die Bundesregierung schnell umsetzen – auch, um sich nicht von der zeitgleich laufenden Klage vorführen zu lassen.
Darüber hinaus sollte aber auch, wie es die Kommission ebenfalls vorschlägt, der Bundeszuschuss dynamisiert werden. Aus meiner Sicht müsste sich dessen Höhe mindestens an den realen Kosten für beitragsfrei mitversicherte Kinder orientieren. Jedes neue Darlehen mit Rückzahlverpflichtung verschiebt Kosten in die Zukunft und ist daher unverantwortlich.
Ebenso begrüßen wir als Grüne die vorgeschlagenen Konsumsteuern auf Alkohol, Tabak und Zucker. Wer gesundheitsschädliche Produkte auf den Markt bringt, muss auch stärker zur Finanzierung der gesundheitlichen Folgen beitragen. Hier sollte die Bundesregierung zügig liefern und wir stehen bereit für eine Diskussion darüber, wie solche Steuern klug ausgestaltet werden sollten.
Klar ist seit heute definitiv: Mit jedem weiteren Zögern verpasst Nina Warken erneut die Chance, Reformen jetzt konkret auf den Weg zu bringen und parlamentarisch zu beraten. Das eigentliche Problem ist nicht der Mangel an Erkenntnissen — es ist der Mangel an politischem Willen.“
Die Meldung wurde unter anderem vom Deutschen Ärzteblatt aufgegriffen.
24. März 2026
Im Rahmen der Debatten um Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung wird aktuell auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen diskutiert. Ich habe der FAZ dazu folgendes Statement gegeben:
„Wir Grüne beschäftigen uns intensiv mit der Frage, welche Hürden im Krankenversicherungssystem einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen entgegenstehen. Studien zufolge ließe sich das Erwerbspotenzial von Frauen in Deutschland um schätzungsweise 800.000 Vollzeitäquivalente steigern.
Die derzeitige Regelung zur beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ist aus unserer Sicht ein solches Hemmnis, weshalb wir hier klaren Reformbedarf sehen. Wer in Vollzeit Care-Arbeit leistet – sich also um die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmert, sollte in dieser Zeit nach unseren Überlegungen beitragsfrei eigenständig weiter krankenversichert sein. Aktuell geschieht das häufig über den Umweg der „Mitversicherung“. Das schafft, wie wir finden, unnötig Abhängigkeiten in Ehen. Darum wollen wir die Mitversicherung zu einem eigenständigen Versicherungsverhältnis weiterentwickeln, das unabhängig von der Partnerschaft funktioniert, und weiterhin beitragsfreien Krankenversicherungsschutz während der Care-Arbeit ermöglicht.“
Den Artikel in der FAZ dazu findet ihr hier (€), außerdem hat auch T-Online hier zu diesem Thema berichtet.
23. Feb. 2026
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich heute mit der öffentlichen Petition „Geplante Änderungen des medizinischen Cannabis-Gesetzes stoppen“ befasst. Gegenstand der Petition sind die durch die Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Verschreibung von medizinischem Cannabis – insbesondere eine Pflicht zum ausschließlich persönlichen Arztkontakt – sowie ein mögliches Verbot des Apothekenversands. Der Petent, der selbst Cannabis-Patient ist, wendet sich mit seiner Petition gegen die Pläne der Bundesregierung und führt an, dass dadurch die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen stark erschwert würde.
Dazu erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied und zuständige grüne Berichterstatterin im Gesundheitsausschuss:
„Die Petition macht deutlich, was viele Patientinnen und Patienten derzeit umtreibt: Die geplanten Änderungen beim medizinischen Cannabis könnten die Versorgung unnötig erschweren. Gerade für chronisch Kranke, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen sind die Möglichkeit zur Verschreibung über Videosprechstunden und der Apothekenversand oft entscheidend für eine verlässliche Behandlung.
Medizinisches Cannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und sollte nicht ohne sachlichen Grund anders behandelt werden als andere Medikamente. Das haben wir Grüne auch in den Beratungen im Gesundheitsausschuss schon verdeutlicht. Es ist wichtig, im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit und die Gleichbehandlung von Patient*innen haben – und wie eine konsistente, rechtssichere Regelung der Fernverschreibung insgesamt ausgestaltet werden kann.“
Bündnis 90/Die Grünen haben in der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses für eine Erwägung votiert. Ziel ist es, damit die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Versorgungssicherheit sowie auf die Gleichbehandlung von Patient*innen mit medizinischem Cannabis im Vergleich zu anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nochmal einer vertieften Prüfung durch das BMG zu unterziehen.
Aus grüner Sicht gilt: „Regulatorische Eingriffe müssen zielgenau, verhältnismäßig und systematisch konsistent sein. Funktionierende Versorgungsstrukturen dürfen nicht ohne belastbare fachliche Begründung eingeschränkt werden.“
Zu diesem Thema haben u.a. die Ärztezeitung, die Pharmazeutische Zeitung und der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtet.
18. Feb. 2026
Die Funke Mediengruppe berichtet heute exklusiv zu meiner Anfrage an die Bundesregierung zum Hochwasser- und Küstenschutz. Die Ergebnisse zeigen: Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mein vollständiges Statement dazu:
„Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Es ist erschreckend, dass der Bund weder genaue Daten zur Schadenshöhe der letzten Jahre noch eine Einschätzung zum Investitionsbedarf in naturbasierte Lösungen vorlegen kann. Und was mich besonders besorgt: Die Bundesregierung sieht offenbar kein Problem darin. Wir werden uns dafür stark machen, dass die Daten hier künftig konsequenter und einheitlich erhoben werden. Die Bundesregierung begründet die derzeitige Lückenhaftigkeit mit „bürokratiearmer“ Berichterstattung. Dabei ist klar: „Bürokratiearmes“ Regierungshandeln darf nicht auf Kosten parlamentarischer Kontrolle und des effektiven Monitorings von Maßnahmen passieren. Eine belastbare Datenlage über die Kosten und Bedarfe ist im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig, um in Deutschland klug für die nächsten Jahrzehnte vorzusorgen!
Die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 536,00 Mio. Euro bzw. 924,90 Mio. Euro einschließlich der Landesmittel für 2026 bis einschließlich 2035 reichen nach unserer Einschätzung bei Weitem nicht aus. Nach den Angaben in ihren aktuellen Generalplänen für den Küstenschutz wären allein für Niedersachen, Bremen und Schleswig-Holstein für den gleichen Zeitraum mindestens 1,4 Mrd. Euro notwendig. Auch beim Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) klafft eine Finanzierungslücke von 2,2 Mrd. Euro gegenüber dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ermittelten Bedarf von 6,2 Mrd. Euro.
Auch bezüglich konkreter Zeitpläne für dringend notwendige Gesetzesvorhaben macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß: Weder zur Elementarschadenversicherung noch zur Verankerung des „Schwammstadtprinzips“ in der Baugesetzbuchnovelle gibt es klare Auskünfte, wann mit den Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Dabei drängt die Zeit: Derzeit sind etwa 57% der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. In den Küstenländern beträgt dieser Anteil sogar unter 40%. Laut einem Gutachten des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen von 2024, das die grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat, werden in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit rund 400.000 Menschen von einem Hochwasserereignis betroffen sein. Daher ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung zügig einen Gesetzesentwurf für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Tisch legt.
Es stimmt zwar vorsichtig optimistisch, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der kommenden Bauplanungsrechtsnovelle das so genannte „Schwammstadtprinzip“ ins Baugesetzbuch aufzunehmen, allerdings reicht eine Verankerung bloß als Grundsatz nicht aus. Wir werden das Vorhaben, wenn es kommt, eng begleiten. Denn klar ist: Die Novelle muss auch verbindlich sicherstellen, dass Kommunen durch Ausnahmeentscheidungen Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten gar nicht erst genehmigen. Überschwemmungsgebiete, die bei Hochwasser überflutet werden und als natürliche Retentionsflächen dienen, sind unverzichtbar, um die Risiken für Menschen, Gebäuden und Infrastruktur zu minimieren.“
16. Feb. 2026
Der Tagesspiel Background Gesundheit & E-Health berichtet heute über das von mir beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestag in Auftrag gegebene Gutachten zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetz.
Ich werde dort zitiert:
„Wenn selbst der Wissenschaftliche Dienst feststellt, dass der Ausschluss von EU-Verschreibungen unionsrechtswidrig wäre, sollte das ein deutliches Warnsignal an die Bundesregierung und die Koalitionäre sein“, sagt Heitmann zu der Bewertung. Europarechtswidrige Symbolverschärfungen würden niemandem helfen, sie gefährdeten vielmehr die Rechtssicherheit und die verlässliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, meint die Abgeordnete. „Zudem ist es im Zweifel so, dass der Beschluss der rechtswidrigen Regelungen am Ende dazu führt, dass sich in der Praxis absolut nichts ändert und Online-Verschreibung sowie -Versand genauso weitergehen wie bisher“, meint Heitmann. Gesetzgebung müsse rechtlich tragfähig und verhältnismäßig sein, fordert Heitmann. „Alles andere schafft Unsicherheit und Schein-Aktionismus statt Lösungen.“
Den ganzen Artikel im Tagesspiegel Background (€) findet ihr hier. Das Gutachten auf den Seiten des Bundestags findet sich hier.
13. Feb. 2026
Vor einiger Zeit hat die Bundesregierung meine Kleine Anfrage zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer beantwortet. Mein Statement dazu:
„Obwohl die Bundesregierung sich besonders viel Zeit zur Beantwortung genommen hat, fällt die Antwort auf unsere Fragen zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer sehr ernüchternd aus.
An vielen Stellen hat die Bundesregierung schlicht keine Antworten und kann keine Daten liefern – so etwa zum Stand der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen. Besonders ärgerlich ist es, dass sie dies offenbar nicht einmal als Problem ansieht und ändern will. Allein im Bereich des Schiffsverkehrs von Öl- und Gastankern ist künftig offenbar eine bessere Datenerhebung geplant, nicht aber bei Fähren, Sportbooten oder Wassertaxis. Und das, obwohl diese – wie die Bundesregierung selbst auflistet – besonders häufig durch Geschwindigkeitsverstöße auffallen!
Elektrifizierung von Schiffen und Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sind wichtige Hebel, um die Natur im sensiblen Ökosystem Wattenmeer besser zu schützen und Unterwasserlärm zu reduzieren. Der Unterwasserlärm beeinträchtigt die dort lebenden Tiere in ihrer Orientierung, ihrer Kommunikation mit ihren Artgenossen sowie ihrer Fortpflanzung. Besonders betroffen ist der Schweinswal, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört. Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung wichtige Programme zur Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen erheblich zurückgefahren oder gänzlich gestrichen. Dazu gehören das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ sowie die Fördermaßnahme BordstromTech. Der Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ im Klima- und Transformationsfonds ist zum Ende 2025 ersatzlos ausgelaufen.
Zum Verkehrsaufkommen von Linienverkehren, privaten Motorboten und Wassertaxis kann die Bundesregierung keine Daten liefern. Dabei fallen vor allem Wassertaxis und private Sportboote durch Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Die Regelungen in der Nordsee-Befahrensverordnung greifen hier ganz offenbar zu kurz, um die Raserei einzudämmen. Jedoch ist in absehbarer Zeit keine Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung vorgesehen. Die Regierung beruft sich hier auf eine abzuwartende Evaluation. Angesichts der mageren Antworten auf meine Fragen, ist es mir ehrlich gesagt schleierhaft, auf welche Daten und Fragestellungen eine Evaluation der Befahrensverordnung beruhen soll. Wir werden als Grüne jetzt auf jeden Fall in die vertiefte Prüfung gehen, wie eine Novellierung aus unserer Sicht aussehen muss, um Emissions- und Lärmschutz im sensiblen Ökosystem Wattenmeer effizient besser zu schützen. Denn das muss unser aller Ziel sein!
Insgesamt zeigt die Bundesregierung in meiner Anfrage leider, wie ambitionslos sie beim Schutz des Wattenmeers agiert. Wir werden sie hier weiter treiben und konstruktive Vorschläge unterbreiten, was es aus unserer Sicht für das Deutsche Wattenmeer an politischen Maßnahmen braucht.“
Die Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.