Presse: Kleine Anfrage zu Cannabis-Forschungsprojekten

Presse: Kleine Anfrage zu Cannabis-Forschungsprojekten

Der Tagesspiegel Background Gesundheit und E-Health berichtet heute über meine Anfrage zur Genehmigung von Forschungsprojekten im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes. Dazu habe ich folgendes Statement abgegeben:

„Ich begrüße, dass im Rahmen der im Cannabisgesetz verankerten Forschungsklausel nun endlich erste Forschungsvorhaben genehmigt wurden und anlaufen können. Gleichzeitig zeigt die Antwort der Bundesregierung die entscheidende Lücke: Genehmigt werden bislang Forschungsprojekte zum Anbau, während wissenschaftliche Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe weiterhin abgelehnt werden.

 

Gerade angesichts der Entwicklung beim Medizinalcannabis brauchen wir hier dringend mehr Erkenntnisse. Laut Bundesregierung deckt Medizinalcannabis inzwischen 24 bis 30 Prozent des geschätzten Gesamtbedarfs an Cannabis zu nicht-medizinischen Konsumzwecken. Deshalb sollten wir wissenschaftlich untersuchen, welchen Einfluss regulierte Bezugswege für Cannabis zu Genusszwecken auf diese Entwicklung haben, ohne dabei Patientinnen und Patienten, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind, unter Generalverdacht zu stellen.

 

Die Bundesregierung sollte endlich Forschungsvorhaben ermöglichen, in denen eine zeitlich und räumlich begrenzte kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken untersucht wird. Nur so können wir belastbare Erkenntnisse darüber gewinnen, welche Auswirkungen solche Modelle auf Schwarzmarkt und Konsumverhalten sowie auf Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz haben. Genau dafür ist wissenschaftliche Forschung da.“

Die kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier. 

Den Beitrag im Tagesspiegel Background Gesundheit und E-Health findet ihr hier (€).

Rede zur Tabaksteuer

Rede zur Tabaksteuer

Gestern wurde im Bundestag über die Erhöhung der Tabaksteuer debattiert. Ich habe dabei eine gesundheitspolitische Perspektive eingebracht und mich dafür stark gemacht, die Steuer so auszugestalten, dass sie eine Präventionswirkung hat.

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.

Hamburgische Bürgerschaft bringt Grundlage für bessere Versorgung für ME/CFS und Long Covid in Hamburg auf den Weg

Hamburgische Bürgerschaft bringt Grundlage für bessere Versorgung für ME/CFS und Long Covid in Hamburg auf den Weg

Postvirale Erkrankungen wie ME/CFS und  die bekannte Ausprägung Long Covid haben für Betroffene oft schwere und massiv lebensverändernde Auswirkungen. Noch immer gibt es zu wenig Wissen über die Erkrankung, deshalb fehlt es an wirksamen Therapieoptionen und insbesondere auch an flächendeckender spezialisierter Versorgung.

Umso mehr freue ich mich, dass die Hamburgische Bürgerschaft heute einen Beschluss fasst, der bessere Versorgung von Betroffenen in Hamburg ermöglicht: die Rechtsgrundlage für ein neues ambulantes Versorgungsmodell für Long Covid- und ME/CFS-Patient*innen wird auf den Weg gebracht.

Künftig soll es drei aufeinander aufbauende Versorgungsstufen geben: Die hausärztliche Betreuung, eine koordinierende Lotsenfunktion sowie spezialisierte Diagnostik und Therapie.  Das Konzept wurde am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) entwickelt, die ambulante Versorgung soll perspektivisch auch dort ihren Schwerpunkt haben.

Ich bin sehr froh, dass die rot-grüne Koalition in Hamburg diesen Antrag beschließt. Auch wenn es noch immer ein weiter Weg zu gehen ist, kommen wir damit einen kleinen Schritt weiter in Hamburg voran. Denn es ist klar: Für die Versorgung von ME/CFS-Patient*innen braucht es spezialisierte Behandlungsorte in ganz Deutschland, die allen offenstehen – egal, ob gesetzlich oder privat versichert. Hamburg geht einen wichtigen Schritt voran und ermöglicht den Betroffenen so künftig einen schnelleren Weg zu passender Diagnostik und bereits vorhandenen Therapieoptionen.

Den Antrag findet ihr hier.

PM: Behandlungsfehler und Patientensicherheit

PM: Behandlungsfehler und Patientensicherheit

„Auch der Medizinische Dienst Bund hat in seiner Pressekonferenz heute deutlich gemacht, dass bei der ganzen Debatte um Einsparpotentiale der GKV in den letzten Monaten ein Thema bislang viel zu kurz kommt: vermeidbare Behandlungsfehler und deren Folgekosten.

Der MD Bund geht von 31 Milliarden Euro jährlich durch vermeidbare Behandlungsfehler aus. Diese Zahl macht deutlich: Patientensicherheit ist keine Nischenfrage, sondern eine finanzielle und ethische Herausforderung für das gesamte Gesundheitssystem.

Gerade jetzt, wo das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den Kostendruck auf Kliniken weiter erhöht und Personalengpässe zunehmen, steigt das Risiko für Fehler nach meiner Einschätzung sogar noch einmal – umso wichtiger ist es, die Rechte von Patient*innen zu stärken, statt sie dem Zufall zu überlassen.

Nicht ohne Grund haben wir als Grüne in der letzten Woche vor der parlamentarischen Sommerpause deshalb unseren Vorschlag für einen Patientenrechtegesetz parallel zur Beschlussfassung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vorgelegt.

Wir legen als Grüne damit konkrete Lösungen vor: klarere Gewichtung der Organisationsverantwortung von Kliniken statt nur von einzelnen Ärzt*innen, fälschungssichere und für Patienten transparentere Dokumentation sowie verbesserte Unabhängigkeit bei Gutachten.

Zentral ist und bleibt zudem die Erleichterung der Beweispflicht: Wer heute einen Behandlungsfehler vermutet, muss sich durch intransparente Verfahren und kaum überwindbare Beweishürden kämpfen – das ist für Betroffene eine enorme Zusatzbelastung und inakzeptabel. Wir wollen das Beweismaß auf ‚überwiegende Wahrscheinlichkeit‘ senken und damit die Stellung der Patient*innen nach Behandlungsfehlern verbessern.

Außerdem – auch das hat der MD Bund heute betont: Es braucht endlich eine proaktive Informationspflicht durch die Behandelnden gegenüber den Patient*innen, wenn während der Behandlung ein Fehler passiert ist.

Ein Never-Event-Register wollen wir Grüne auch unabhängig vom Patientenrechtegesetz schnell eingeführt wissen, um Fehler besser strukturell zu vermeiden. In dem Gesetzentwurf zur Krankenhausreform war integriert, ein Modellprojekt dazu in Deutschland zu machen und gegebenenfalls zu verstetigen. Das muss nun schnell in die Umsetzung kommen!

Wer auf der einen Seite mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den wirtschaftlichen Druck im System verschärft, muss auf der anderen Seite die Rechte der Patient*innen stärken – genau dafür machen wir den Koalitionsfraktionen mit unserem Gesetzentwurf einen konkreten Vorschlag.“

Presse: Bundestag beschließt fatales Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung

Presse: Bundestag beschließt fatales Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung

Vergangene Woche hat der Bundestag das Beitragsstabilisierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Nachdem der Abschluss des Gesetzes sich zuvor immer wieder verschoben hatte, wollte die Koalition das Gesetz nun unbedingt vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer noch beschließen, und hat dafür weniger als drei Tage vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses Änderungsanträge im Umfang von 300 Seiten versendet. Da eine wirklich gute Bewertung des Gesetzes in so kurzer Zeit nicht möglich ist, haben wir Grüne uns parlamentarisch und juristisch um die Absetzung von der Tagesordnung bemüht. Leider hat das nicht geklappt, sodass das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz schließlich nach mehrstündiger Beratung im Gesundheitsausschuss und am Freitag auch in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.

Doch nicht nur das Verfahren, auch der Inhalt der Änderungsanträge ist problematisch. Dazu habe ich bereits am Montag Statements, abgegeben, die in verschiedenen Medien aufgegriffen wurden. Meine Position dazu:

„Die Änderungsanträge der Koalitions-Abgeordneten korrigieren leider nicht die im Gesetz von Beginn an bestehende Schieflage im Gesetz, die Patientinnen und Patienten unverhältnismäßig belastet. Im Gegenteil: die Änderungsanträge verschieben diese Schieflage noch: Pharmaunternehmen werden langfristig offenbar noch stärker geschont als im Ursprungsentwurf, während Patient*innen und Beitragszahler*innen stärker belastet werden. Einige Beispiele: Höhere Zuzahlungen, jetzt auch für Hilfsmittel, treffen in erster Linie chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und armutsbetroffene Menschen – also die, die besonders geschützt werden müssten. Zugleich sollen Informationen bei Zusatzbeitragserhöhungen wegfallen, obwohl Transparenz und Wechselmöglichkeiten zentrale Patientenrechte sind. Und auch die Verschlechterungen bei der Personalsituation in Kliniken werden sich direkt bemerkbar machen – es ist zu erwarten, dass Behandlungsfehler dadurch weiter zunehmen werden.

Auch die Änderungsanträge bei den Steuerzuschüssen erscheinen nicht schlüssig: Mehrausgaben für Bürgergeldempfänger*innen sollen pauschal festgeschrieben und nicht an die reale Zahl der Leistungsbeziehenden gekoppelt werden. Ministerin Warken wiederholt den bekannten Fehler eines nicht dynamisierten Steuerzuschusses zur GKV. Statt immer höhere Beiträge zu verlangen, braucht es eine faire, gesetzlich verankerte Dynamisierung der Bundesmittel – orientiert an Bürgergeldempfängerinnen, beitragsfrei mitversicherten Kindern und der Inflation – statt Haushaltkonsolidierung zulasten der gesetzlich Versicherten“

Zitate von mir zu diesem Thema finden sich u.a. im BR, junge Welt, evangelisch.de und Business Punk.