Gestern haben wir im Bundestag auf Antrag von CDU/CSU über die Versorgung von Menschen mit Long/Post-Covid und Post-Vac-Syndrom debattiert. Ich finde es wichtig, dieses Thema immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen und Aufmerksamkeit darauf zu lenken, allerdings halte ich es auch für wichtig, bei diesem Thema konkrete Projekte statt Schaufensterpolitik zu machen. Die Maßnahmen zur Versorgung der Betroffenen werden in verschiedenen Gesetzen und Haushalsposten eingebracht, es gilt, konkret daran zu arbeiten. Meine Rede dazu findet Ihr unten im Video!
Über die Diskussionen zu diesem Thema hat der Tagesspiegel hier bereits im Vorfeld berichtet.
Darüber hinaus gibt es hier auch noch einen ausführlichen Bericht zur Debatte.
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen
Anlässlich dessen nehme ich heute an einem Symposium zu der Erkrankung teil, die seit 1969 anerkannt und im deutschen Gesundheitssystem trotzdem noch immer viel zu wenig bekannt ist und berücksichtigt wird.
Die Betroffenen leiden unter chronischer Erschöpfung, sind im Alltag dadurch stark eingeschränkt und vielfach auch pflegebedürftig oder berufsunfähig. Aber oft wird ihnen nicht geglaubt, die Anlaufstellen, die es im Gesundheitswesen für sie gibt, sind zu wenige. Einige private Praxen verlangen von Betroffenen viel Geld für Diagnosen.
Die Pandemie hat die Krankheit bekannter gemacht, leider aber auch verbreitet. Denn in Folge einer Covid-19-Infektion sind viele Menschen auch in Deutschland neu an ME/CFS erkrankt.
Der heutige Aktionstag soll weiter auf die Erkrankung aufmerksam machen. Dem widmet sich auch das Symposium mit Diskussion zu aktuellen Forschungs- und Therapieansätzen.
Das sind wichtige Impulse für meine Arbeit: Als Gesundheitspolitiker*innen diskutieren wir intensiv darüber, wie wir Betroffenen besser helfen können. Wir haben den G-BA bereits gesetzlich verpflichtet, Versorgungsstrukturen aufzubauen und einheitliche Diagnosekriterien festzulegen. Wir haben im Rahmen mehrerer Fachgespräche Forscher*innen angehört und dann Geld in die letzten beiden Haushalte verhandelt, um gute Forschungsansätze gezielt und konstant zu fördern.
Und es geht weiter: in Kürze wollen wir in der Ampel noch Mal ausloten, was es an weiteren zielführenden Maßnahmen braucht. Denn Schaufenster-Anträge mit Appellen und Forderungen an Gremien, auf die wir keinen Einfluss haben, bringen uns nicht voran. Zielführende fraktionsübergreifende konstruktive Zusammenarbeit schon!
Heute am ME/CFS-Taghören wir dafür den Betroffenen zu, was es an politischem Support jetzt braucht. Auch meine Kollegin Katrin Göring-Eckardt ist dafür heute unterwegs.
Anlässlich der heutigen Diskussionsveranstaltung zu Werbung für Alkohol, Tabak und Glücksspiel mit dem Bundesdrogenbeauftragtem erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion:
Werbung für Glückspiel ist gesellschaftlich nicht mehr mehrheitlich gewünscht. Sehr viele Menschen sind stattdessen genervt, beim Fußballspiel ständig auf Sportwetten-Anbieter blicken zu müssen. Diese Haltungen zeigen sich anhand der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die heute von Burkhard Blienert, Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, veröffentlicht wurden.
Mich überrascht dies nicht, wenn ich mir die gesellschaftlichen Folgen von Glücksspielsucht in Deutschland ansehe: Mindestens 200.000 Menschen sind pathologische Glückspieler*innen. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher. Das Suchtverhalten führt häufig dazu, dass sich Betroffene hoch verschulden sowie ihr Familienleben, den Job und das soziale Umfeld in ungesundem Maß vernachlässigen. Gerade im Glücksspielbereich rutschen zahlreiche Suchtkranke zudem in kriminelle Handlungsweisen hinein, um sich immer wieder Geld zu beschaffen.
Daher sehe ich es geboten, hier den Glückspielstaatsvertrag noch einmal grundlegend anzupacken und Werbung für Glückspiel – auch online und für Sportwetten – weitreichend zu begrenzen oder vollständig zu untersagen. Auch das breit angelegte „Bündnis gegen Sportwettenwerbung“, in dem ich Mitglied bin und Burkhard Blienert die Schirmherrschaft übernommen hat, fordert das schon länger. Die Länder sind hier am Zug, den Glücksspielstaatsvertrag entsprechend zu novellieren!
In unserem Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben wir niedrigschwellige, gesundheitliche Versorgungskonzepte fest verankert. Auf Hamburger Landesebene sind in der Vorhabenplanung ebenfalls die lokalen Gesundheitszentren etabliert, die in jedem Bezirk eingerichtet werden sollen. In meinem Wahlkreis Hamburg-Altona wird bald das Gesundheitszentrum Osdorf eröffnen. Vorab habe ich es gemeinsam mit Filiz Demirel, grüne Bürgerschaftsabgeordnete für die Elbvororte, besucht.
Dort ist geplant, dass die Berater*innen künftig mit sämtlichen Gesundheitsakteur*innen der Umgebung bis nach Lurup hinein kooperieren – von Familienhebammen bis zur Krebsberatung. Sie wollen niedrigschwellig zu allen Themen rund um Ernährung, Bewegung oder Medikamenteneinnahme selbst beraten und Menschen auch an die Angebote in der Umgebung weitervermitteln. Im Vorfeld gab es bereits eine erste Bedarfsanalyse mit dem Ergebnis, dass in dem Stadtteil überdurchschnittlich viele Menschen von Asthma, Adipositas und Herzproblemen betroffen sind, häufig auch schon im Kindesalter. Gleichzeitig ist die Hemmschwelle für einen Arztbesuch oft recht hoch und es gibt vielfach auch Sprachbarrieren.
In dem Multifunktionsraum des Zentrums sollen künftig Begegnungen und auch Sport- oder Beratungskurse stattfinden können. Impfaktionen sind hier ebenfalls denkbar. Die Trägerschaft des künftigen Gesundheitstreff hat die AWO inne und finanziert wird es über Gelder von Stadt und Bezirk.
Der Standort für das Zentrum ist gut gewählt
Am Seiteneingang des Born Center, wo viele Osdorfer*innen ihre täglichen Besorgungen machen, ist auch der Eingang zum Gesundheitszentrum zu finden. In dem Haus selbst haben sich auch schon länger mehrere Ärzt*innen niedergelassen und in der Nachbarschaft des Gesundheitszentrums sind ein Pflegedienst und eine Apotheke untergebracht. Nur eine gynäkologische Praxis sowie eine vernünftige Hebammen-Abdeckung fehlen im Umfeld des Zentrums noch, um auch eine gute Versorgung für insbesondere junge Frauen zu ermöglichen.
Die Sprachmittlung ist auch hier ein Thema
Aktuell sprechen die Berater*innen Russisch, Englisch und etwas Französisch. Dennoch ist eine große Bandbreite an Sprachen nicht abgedeckt, weshalb das Zentrum mit Sprachmittler*innen kooperieren will, um auch mehrsprachige Beratung in großen Umfang anzubieten. Zwei Mal die Woche wird es eine offene und einmal pro Woche eine Sprechstunde mit Termin geben. Menschen mit und ohne Versicherungsschutz haben hier künftig insgesamt eine gute Anlaufstelle.
Ich freue mich sehr über das Angebot in Osdorf und will es in Zukunft gerne eng begleiten.
Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit dem Gesetzentwurf zur UPD ein wichtiges und großes Projekt zur Stärkung der Patient*innen-Rechte verabschiedet haben.
Wir schaffen mit dem Gesetz Stetigkeit, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit, dadurch das wir die UPD in eine Stiftung überführen. Wir machen die Beratung der UPD niedrigschwelliger, denn künftig werden Patient*innen in allen 16 Bundesländern auch real Ansprechpartner*innen finden. Das ist gut, da sich manches Anliegen auch 2023 besser persönlich als telefonisch oder per Video klären lässt.
Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen.
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen
Zum Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) mitsamt einiger fachfremder Änderungsanträge im Ausschuss für Gesundheit erkläre ich:
Mit dem Gesetz zur Neuaufstellung der UPD setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patient*innenrechten um. Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.
Das gelingt uns nun, indem wir die Struktur der UPD in eine Stiftung überführen, in der die maßgeblichen Patient*innenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie können Patient*innen sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.
Die Neugründung der Stiftung ist damit verbunden, dass wir das Budget der UPD insgesamt aufstocken: künftig werden ihr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in allen 16 Bundesländern soll es neben der Beratung per Telefon oder Video auch reale Anlaufpunkte vor Ort geben. Für viele Patient*innen ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte als Patient*innen besser zu verstehen und durchzusetzen.
Wie schon bisher wird die UPD auch künftig aus Geldern der GKV und PKV finanziert. Diesen Weg haben wir gründlich diskutiert und halten ihn für richtig, damit die UPD unabhängig von politischen Einflussnahmen bleibt.
Die PKV beteiligt sich dabei weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Wir setzen darauf, dass dies auch wie in den letzten Jahren gut funktioniert, so dass Versicherte in Deutschland ihre Beitragsgelder gut investiert wissen in ein unabhängiges Beratungsangebot, das allen zur Verfügung steht und Patient*innenrechte entscheidend stärkt.