„Auch der Medizinische Dienst Bund hat in seiner Pressekonferenz heute deutlich gemacht, dass bei der ganzen Debatte um Einsparpotentiale der GKV in den letzten Monaten ein Thema bislang viel zu kurz kommt: vermeidbare Behandlungsfehler und deren Folgekosten.
Der MD Bund geht von 31 Milliarden Euro jährlich durch vermeidbare Behandlungsfehler aus. Diese Zahl macht deutlich: Patientensicherheit ist keine Nischenfrage, sondern eine finanzielle und ethische Herausforderung für das gesamte Gesundheitssystem.
Gerade jetzt, wo das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den Kostendruck auf Kliniken weiter erhöht und Personalengpässe zunehmen, steigt das Risiko für Fehler nach meiner Einschätzung sogar noch einmal – umso wichtiger ist es, die Rechte von Patient*innen zu stärken, statt sie dem Zufall zu überlassen.
Nicht ohne Grund haben wir als Grüne in der letzten Woche vor der parlamentarischen Sommerpause deshalb unseren Vorschlag für einen Patientenrechtegesetz parallel zur Beschlussfassung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vorgelegt.
Wir legen als Grüne damit konkrete Lösungen vor: klarere Gewichtung der Organisationsverantwortung von Kliniken statt nur von einzelnen Ärzt*innen, fälschungssichere und für Patienten transparentere Dokumentation sowie verbesserte Unabhängigkeit bei Gutachten.
Zentral ist und bleibt zudem die Erleichterung der Beweispflicht: Wer heute einen Behandlungsfehler vermutet, muss sich durch intransparente Verfahren und kaum überwindbare Beweishürden kämpfen – das ist für Betroffene eine enorme Zusatzbelastung und inakzeptabel. Wir wollen das Beweismaß auf ‚überwiegende Wahrscheinlichkeit‘ senken und damit die Stellung der Patient*innen nach Behandlungsfehlern verbessern.
Außerdem – auch das hat der MD Bund heute betont: Es braucht endlich eine proaktive Informationspflicht durch die Behandelnden gegenüber den Patient*innen, wenn während der Behandlung ein Fehler passiert ist.
Ein Never-Event-Register wollen wir Grüne auch unabhängig vom Patientenrechtegesetz schnell eingeführt wissen, um Fehler besser strukturell zu vermeiden. In dem Gesetzentwurf zur Krankenhausreform war integriert, ein Modellprojekt dazu in Deutschland zu machen und gegebenenfalls zu verstetigen. Das muss nun schnell in die Umsetzung kommen!
Wer auf der einen Seite mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den wirtschaftlichen Druck im System verschärft, muss auf der anderen Seite die Rechte der Patient*innen stärken – genau dafür machen wir den Koalitionsfraktionen mit unserem Gesetzentwurf einen konkreten Vorschlag.“
Vergangene Woche hat der Bundestag das Beitragsstabilisierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Nachdem der Abschluss des Gesetzes sich zuvor immer wieder verschoben hatte, wollte die Koalition das Gesetz nun unbedingt vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer noch beschließen, und hat dafür weniger als drei Tage vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses Änderungsanträge im Umfang von 300 Seiten versendet. Da eine wirklich gute Bewertung des Gesetzes in so kurzer Zeit nicht möglich ist, haben wir Grüne uns parlamentarisch und juristisch um die Absetzung von der Tagesordnung bemüht. Leider hat das nicht geklappt, sodass das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz schließlich nach mehrstündiger Beratung im Gesundheitsausschuss und am Freitag auch in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.
Doch nicht nur das Verfahren, auch der Inhalt der Änderungsanträge ist problematisch. Dazu habe ich bereits am Montag Statements, abgegeben, die in verschiedenen Medien aufgegriffen wurden. Meine Position dazu:
„Die Änderungsanträge der Koalitions-Abgeordneten korrigieren leider nicht die im Gesetz von Beginn an bestehende Schieflage im Gesetz, die Patientinnen und Patienten unverhältnismäßig belastet. Im Gegenteil: die Änderungsanträge verschieben diese Schieflage noch: Pharmaunternehmen werden langfristig offenbar noch stärker geschont als im Ursprungsentwurf, während Patient*innen und Beitragszahler*innen stärker belastet werden. Einige Beispiele: Höhere Zuzahlungen, jetzt auch für Hilfsmittel, treffen in erster Linie chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und armutsbetroffene Menschen – also die, die besonders geschützt werden müssten. Zugleich sollen Informationen bei Zusatzbeitragserhöhungen wegfallen, obwohl Transparenz und Wechselmöglichkeiten zentrale Patientenrechte sind. Und auch die Verschlechterungen bei der Personalsituation in Kliniken werden sich direkt bemerkbar machen – es ist zu erwarten, dass Behandlungsfehler dadurch weiter zunehmen werden.
Auch die Änderungsanträge bei den Steuerzuschüssen erscheinen nicht schlüssig: Mehrausgaben für Bürgergeldempfänger*innen sollen pauschal festgeschrieben und nicht an die reale Zahl der Leistungsbeziehenden gekoppelt werden. Ministerin Warken wiederholt den bekannten Fehler eines nicht dynamisierten Steuerzuschusses zur GKV. Statt immer höhere Beiträge zu verlangen, braucht es eine faire, gesetzlich verankerte Dynamisierung der Bundesmittel – orientiert an Bürgergeldempfängerinnen, beitragsfrei mitversicherten Kindern und der Inflation – statt Haushaltkonsolidierung zulasten der gesetzlich Versicherten“
Gestern haben wir Grüne unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetz in den Bundestag eingebracht. Ich habe dazu im Plenum gesprochen. Mein ausführliches Pressestatement dazu findet ihr hier. Meine Rede gestern im Bundestag:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.
Zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patient*innenrechte der Grünen Bundestagsfraktion:
„Gerade jetzt, wo mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Kostendruck im Gesundheitswesen weiter steigt und Stellenstreichungen in vielen Kliniken zu erwarten sind, dürfen die Rechte von Patientinnen und Patienten nicht unter die Räder geraten. Wenn der ökonomische Druck auf Krankenhäuser und andere Einrichtungen wächst, wenn Personalengpässe zunehmen und Abläufe immer weiter verdichtet werden, steigt auch das Risiko für Fehler. Umso wichtiger ist es, Patientinnen und Patienten in genau dieser Situation besser zu schützen, statt ihre Rechte weiter dem Zufall zu überlassen.
Wer heute in Deutschland durch einen Behandlungsfehler geschädigt wird oder dies vermutet, muss oft nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen leben, sondern sich anschließend auch noch über Jahre durch intransparente Verfahren, lückenhafte Dokumentation und hohe Beweishürden kämpfen. Das ist für Betroffene eine enorme Belastung. Und es zeigt: Das Patientenrechtegesetz von 2013 war ein wichtiger Fortschritt, reicht aber längst nicht mehr aus.
Wir legen deshalb jetzt einen konkreten Vorschlag vor, wie Patientenrechte endlich wirksam gestärkt werden können. Denn Fehler entstehen nicht nur im unmittelbaren Behandlungsgeschehen. Sie haben oft auch mit schlechten Abläufen, Personalmangel, unklaren Verantwortlichkeiten oder strukturellen Defiziten in Einrichtungen zu tun. Genau deshalb wollen wir die Organisationsverantwortung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen klarer fassen, statt die Verantwortung allein bei einzelnen Beschäftigten abzuladen.
Wir stärken außerdem die Informations-, Dokumentations- und Einsichtsrechte von Patientinnen und Patienten. Nachträgliche Änderungen an Behandlungsakten müssen transparent nachvollziehbar sein. Patientinnen und Patienten müssen schneller und vollständiger Zugang zu ihren Unterlagen erhalten. Und erkennbare Behandlungsfehler dürfen nicht länger im Verborgenen bleiben.
Zugleich verbessern wir die Position von Patientinnen und Patienten in Arzthaftungsverfahren. Wer einen Behandlungsfehler vermutet, steht heute häufig vor kaum überwindbaren Beweishürden. Deshalb wollen wir Beweisnachteile abbauen, die Regeln für medizinische Gutachten transparenter und unabhängiger machen und die Unterstützung durch Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen verbindlich stärken.
Dass eine Reform überfällig ist, liegt seit Jahren auf dem Tisch. Die Evaluation des Patientenrechtegesetzes liegt vor, der Handlungsbedarf ist bekannt, doch Gesundheits- und Justizministerium bleiben untätig. Dabei gilt gerade jetzt: Wer auf der einen Seite mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den wirtschaftlichen Druck im System verschärft, muss auf der anderen Seite die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken. Genau das ist überfällig.“
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes schlagen die Grünen eine umfassende Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen vor. Dazu gehören unter anderem eine klarere Organisationsverantwortung medizinischer Einrichtungen, bessere Informations-, Dokumentations- und Einsichtsrechte für Patientinnen und Patienten, stärkere Regeln zur Offenlegung von Behandlungsfehlern, mehr Transparenz und Unabhängigkeit im Gutachterwesen sowie eine verbindlichere Unterstützung durch Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Anbei finden Sie den konkreten Gesetzesentwurf, der diese Woche am Donnerstag, den 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag debattiert werden wird.
Zum Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch am 26. Juni hat die pharmazeutische Zeitung einen Überblick über die drogenpolitische Debatte in Deutschland veröffentlicht, in dem auch ich zitiert werde. Den Bericht findet ihr hier.
Mein Statement in Gänze, das ich der Pharmazeutischen Zeitung gegeben hatte: „Problematischer Drogenkonsum in Deutschland ist und bleibt ein ernst zu nehmendes Problem. Aus meiner Sicht tut die Bundesregierung bislang jedoch nicht genug, um dem wirksam zu begegnen. Wer von einer Drogenkrise spricht, muss auch die Hilfesysteme stärken. Denn wir haben in Deutschland eigentlich eine gute und effektive Behandlung von Suchterkrankungen und, doch viel zu oft kommen Konsument*innen dort nicht an. Die flächendeckende Sicherstellung der Suchtkrankenhilfe in Deutschland vielerorts nicht gewährleistet. Das gilt insbesondere für niedrigschwellige Angebote, die häufig den ersten Kontakt zu Menschen mit problematischem Konsumverhalten illegalisierter Substanzen herstellen und dann weitervermitteln. Sie haben damit eine zentrale Rolle für Beratung und Schadensminderung spielen.
Von der Bundesregierung wünsche ich mir deshalb eine nationale Strategie zur Stärkung der Suchthilfe. Dazu gehören eine verlässliche Finanzierung von Beratungsstellen und niedrigschwelligen Hilfsangeboten, bessere Zugänge zu Entgiftung, Therapie und Rehabilitation sowie eine stärkere Unterstützung von Ländern und Kommunen beim Ausbau der Versorgungsstrukturen. Versorgungsketten müssen lückenlos überall in Deutschland funktionieren. Gleichzeitig müssen Prävention und Gesundheitsförderung deutlich stärker in den Mittelpunkt rücken.
Eine wirksame Drogenpolitik darf sich nicht auf Strafverfolgung beschränken. Menschen mit Suchterkrankungen brauchen Hilfe statt Strafverfolgung. Deshalb müssen Prävention, Hilfe und Behandlung endlich denselben Stellenwert erhalten wie die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels.“
Zur Erkennung des Einsatzes von KO-Tropfen sowie zum Anzeigeverhalten und zur Strafverfolgung habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Diese deckt erhebliche Wissenslücken der Behörden insbesondere bei Spiking, Strafverfolgung und Opferschutz auf.
Gleichzeitig kündigte Justizministerin Stefanie Hubig höhere Strafen für den Einsatz von KO-Tropfen an. Doch wie belastbar sind Forderungen nach schärferen Strafen, wenn der Staat gleichzeitig einräumt, über Ausmaß, Entwicklung und tatsächliche Verfolgung des Problems kaum belastbare Erkenntnisse zu besitzen?
Denn die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt leider eindeutig: In zentralen Bereichen fehlen bis heute belastbare Daten – obwohl die Bundesregierung selbst von einem erheblichen Dunkelfeld ausgeht.
Die Bundesregierung bestätigt unter anderem:
Fälle von K.O.-Tropfen werden bislang weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert erfasst noch systematisch ausgewertet.
Aussagen über Entwicklung, Verbreitung oder regionale Schwerpunkte sind deshalb nicht möglich.
Zu eingeleiteten oder erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Bundesweite Daten zu Diagnostik, toxikologischen Untersuchungen, anonymer Spurensicherung oder spezialisierten Unterstützungsangeboten existieren nicht.
Obwohl die Bundesregierung anerkennt, dass niedrigschwellige und anzeigenunabhängige Beweissicherung die Strafverfolgung verbessern könnte, plant sie derzeit keine entsprechenden bundesweiten Maßnahmen.
Forschungsprojekte zu K.O.-Tropfen und Spiking werden aktuell nicht öffentlich gefördert.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die LeSuBiA-Dunkelfeldstudie. Danach geben 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer an, dass ihnen möglicherweise bereits einmal K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Damit erkennt die Bundesregierung selbst an, dass es vermutlich ein erhebliches Dunkelfeld gibt, dessen tatsächliches Ausmaß bislang kaum systematisch erfasst wird.
Mein Statement:
„Besonders alarmierend ist, dass aktuelle Forschung auf ein enormes Dunkelfeld hinweist. Wenn Menschen aus Scham, Unsicherheit oder fehlendem Vertrauen auf Anzeige und medizinische Hilfe verzichten, dann reden wir nicht über Einzelfälle, sondern über ein strukturelles Problem.“
Zugleich sehe ich den Widerspruch zwischen den angekündigten Strafverschärfungen und der unzureichenden Datengrundlage kritisch:
„Die Bundesregierung kündigt an, die Strafen beim Einsatz von K.O.-Tropfen zu verschärfen. Gleichzeitig räumt sie ein, dass viele Fälle aufgrund fehlender Erfassung, kurzer Nachweisfenster und mangelnder Datenlage überhaupt nicht erkannt oder ausgewertet werden können. Das passt nicht zusammen. Wer Täter konsequenter bestrafen will, muss zunächst dafür sorgen, dass Taten überhaupt erkannt, dokumentiert und verfolgt werden können. Das Dunkelfeld muss endlich heller werden – dem muss sich die Bundesregierung jetzt vorrangig annehmen. Wenn aktuelle Forschung zeigt, dass 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer angeben, möglicherweise schon einmal Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, kann man die Augen vor dem Ausmaß des Problems nicht länger verschließen. Es braucht bessere Erkennung, niedrigschwellige Spurensicherung und eine systematische Erfassung. Erst dann kann eine wirksame Strafverfolgung greifen.
Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich: Wer Betroffene wirksam schützen will, muss mehr tun als Strafrahmen zu verschärfen. Notwendig sind eine flächendeckende und niedrigschwellige Spurensicherung, eine bessere medizinische Versorgung, mehr Forschung sowie eine systematische Erfassung von Spiking-Fällen. Nur auf dieser Grundlage lassen sich Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung wirksam verbessern.“
Die vollständige Kleine Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung können hier nachgelesen werden: