Prävention statt Ignoranz: Namensbeitrag im Tagesspiegel Background

Prävention statt Ignoranz: Namensbeitrag im Tagesspiegel Background

Heute habe ich im Tagesspiegel Background Gesundheit und E-Health in der Rubrik „Standpunkt“ einen Namensbeitrag zum Thema Drogen- und Suchtpolitik veröffentlicht:

Die Ergebnisse der Verhandlungsgruppen von Union und SPD sind da und ein Thema muss man dabei mit der Lupe suchen: Drogen- und Suchtpolitik. Gerade mal ein schwammiger Hinweis dazu, dass man Prävention irgendwie stärken und ein bundesweites Nichtraucherschutzgesetz etablieren will. Diese Vernachlässigung ist ein fataler Fehler, denn Drogen- und Suchtpolitik ist ein wichtiger Pfeiler guter Gesundheitspolitik. Was bräuchte es und warum?

Viele denken bei Drogen- und Suchtpolitik an Heroin- oder Crackabhängige. Doch die Volksdrogen Alkohol, Tabak und mittlerweile auch Glücksspiel und Sportwetten sind weit verbreitet und verursachen immense Kosten im Gesundheitssystem. Schätzungen zufolge sterben hierzulande jährlich 40.000 Menschen an den direkten oder indirekten Folgen von Alkohol, die enormen Kosten durch Arbeitsausfälle sind dabei noch nicht eingerechnet. Auch durch Tabak sterben jedes Jahr geschätzte 79.000 Menschen.

Was viel zu oft vergessen wird: Jedes vierte bis fünfte Kind in Deutschland wächst mit mindestens einem suchtkranken Elternteil auf. Diese Kinder tragen eine erdrückende psychische Last, schämen sich oft für die Situation daheim, versuchen sie zu vertuschen und sind viel zu früh auf sich allein gestellt. Sie haben obendrein ein extrem erhöhtes Risiko, selbst suchtkrank zu werden. Die beste Prävention wäre es, hier stärker hinzuschauen und Familien frühzeitig Hilfe und Beratung anzubieten.

Suchtberatung in Deutschland: chronisch unterfinanziert

Doch gerade bei den Beratungsangeboten hakt es: Suchtberatung ist in Deutschland zwar kostenlos und damit erfreulicherweise niedrigschwellig zugänglich, doch ist sie eine Kann-Leistung der Kommunen. Das heißt: Kommunen müssen sie sich leisten können. In Zeiten leerer Kassen trifft es diesen Bereich leider vielerorts oft als Erstes. Wir brauchen verpflichtende Angebote abhängig von der Einwohnerzahl. Denn Suchtberatung ist hoch effektiv: Wenn Betroffene ihre Krankheit anerkennen und zur Therapie bereit sind, können Suchterkrankungen effektiv behandelt werden. Wir haben eines der besten Suchthilfesysteme der Welt, doch viele Betroffene werden nicht erreicht, weil es schon bei der Beratung hakt!

Ebenso wichtig wie Behandlung sollte es uns sein, Suchterkrankungen zu vermeiden. Prävention ist vielschichtig: Studien zeigen, dass die so genannte Verhältnisprävention besonders effektiv ist. Das bedeutet, dass man Lebensumstände so ausgestaltet, dass der Konsum von Suchtmitteln möglichst unattraktiv wird. Konkret heißt das etwa: Werbung und Sponsoring eindämmen oder untersagen, Verkaufsorte und -zeiten für Alkohol und Tabak einschränken, effektive Alterskontrollmaßnahmen beim Verkauf oder auch konsumfreie Zonen im öffentlichen Raum. Einsatzlimits und Abstandsregeln sind insbesondere bei Glücksspiel und Sportwetten effektiv, um Suchtkranke daran zu hindern, unbegrenzt Geld an Automaten oder in Online-Casinos zu verzocken.

Die neue Regierung wäre gut beraten, bei der Verhältnisprävention legaler Suchtmittel voranzugehen. Eine deutliche Mehrheit unterstützt dies: Etwa 80 Prozent befürworten einer Studie von 2023 zufolge starke Einschränkungen von Werbung für Alkohol. Doch mit einer CSU aus Bayern, wo exzessiver Bierkonsum auf dem Oktoberfest mit sieben Millionen Maß Bier zelebriert wird, und Markus Söder meint, auch nach mehreren Bieren noch Auto fahren zu können, darf leider bezweifelt werden, ob Fortschritte möglich werden.

Niedrigschwellige Hilfen statt Kriminalisierung

Abseits von Alkohol und Tabak hat die letzte Regierung mit dem Bundes-Drogenbeauftragten Burkhard Blienert (SPD) eine Kehrtwende in der Drogenpolitik eingeleitet: Weg von Kriminalisierung und Stigmatisierung hin zu mehr Hilfen und akzeptierenden Angeboten. Denn suchtkranke Menschen brauchen Hilfe statt Strafverfolgung.

Bei Cannabis wurde der Paradigmenwechsel besonders kritisch beäugt, aber er ist und bleibt richtig. Umso wichtiger ist, dass wir den eingeschlagenen Weg weitergehen und auch für illegalisierte Substanzen niedrigschwellige Zugänge zu Hilfen und Aufklärung ausbauen. Konkret heißt das: mehr Drogenkonsumräume und Drugchecking-Angebote, Ersatzstofftherapie fördern breiter erforschen.

Die neue Koalition täte gut daran, diese Erkenntnisse anzunehmen und dem Thema in den aktuellen Verhandlungen mehr Raum einzuräumen. Denn eine zeitgemäße Drogen- und Suchtpolitik rettet Leben!

Der Beitrag ist auch auf der Website des Tagesspiegel Background hier zu finden.

Presseartikel zu Nikotinbeuteln

Presseartikel zu Nikotinbeuteln

In den vergangenen Tagen sind erneut Diskussionen um den rechtlichen Umgang mit Nikotinbeuteln in Deutschland laut geworden. Ich wurde dazu von dpa zitiert:

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann warnt ebenfalls:

Nikotinbeutel sollten nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin habe ein hohes Abhängigkeitspotenzial, so die Grüne. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein – das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.“

Mein ganzes Statement dazu:

Nikotinbeutel sind nicht harmlos und sollten deswegen nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin, ob in Tabak, E-Zigaretten oder eben Nikotinbeuteln, hat nachweislich ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein. Das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.

Die Forderung von mancher Seite nun mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, Nikotinbeutel in Deutschland auf dem Markt zuzulassen, sehe ich sehr kritisch. Auch Nikotinbeutel werden mit charakteristischen Aromen versetzt und durch junge Gesichter in den sozialen Medien angepriesen. Das ist das Gegenteil von Jugend- und Verbraucher*innenschutz.

Uns liegen heute bereits wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass in etwa der Hälfte der erhältlichen Nikotinbeutel krebserregende Stoffe enthalten sind. Auch wenn der Konsum von Nikotinbeuteln wohl weniger schädlich als das Tabakrauchen ist. Die abschließende Bewertung durch das Bundesamt für Risikobewertung steht noch aus. Nikotin in Nikotinbeutel ist teilweise dreimal so konzentriert, wie in Zigaretten. Nikotin in Lebensmitteln ist in der EU zu Recht verboten.“

Die ganze Meldung wurde u.a. beim Stern, Merkur, T-Online, und im Deutschen Ärzteblatt aufgegriffen.

Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten kommt

Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten kommt

Etwa jede dritte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Für die Betroffenen ist es oft ein traumatisches und schmerzhaftes Erlebnis, welches mit einer enormen seelischen und körperlichen Belastung einhergeht. Insbesondere, wenn die Fehlgeburt nach der 12. Woche eintritt – dem Zeitpunkt, wenn es eigentlich oft heißt, die „kritische Phase“ der Schwangerschaft sei vorbei. Entsprechend braucht es nach Fehlgeburten eine Schutz- und Schonzeit, um diese körperlich wie psychisch zu verarbeiten. Bislang mussten Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche hatten, sich aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Ob sie diese auch bekamen, oblag dem Ermessen der behandelten Ärzt*innen.

In der letzten regulären Sitzungswoche des Bundestages haben sich nun mehrere Fraktionen zusammengeschlossen, um einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zu beschließen – mit Erfolg. Das ist nicht nur ein starkes demokratisches Zeichen, sondern neben dem Gewalthilfegesetz ein weiterer frauenpolitischer Meilenstein.

Mit dem gestaffelten Mutterschutz, der bereits zum 1. Juni 2025 in Kraft tritt, schließen wir die Schutzlücke, indem wir betroffene Frauen in dieser schwierigen Lebenslage gezielt unterstützen. Nach Fehlgeburten bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche können die betroffenen Frauen nun selbstbestimmt entscheiden, ob sie weiterarbeiten oder sich krankschreiben lassen und sich mit Mutterschutzleistungen psychisch und physisch erholen. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso länger ist der Mutterschutz, der genommen werden kann. Konkret bedeutet dies, dass Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, für bis zu zwei Wochen in Mutterschutz gehen können, ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es bis zu sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es bis zu acht Wochen Regenerationszeit, die ermöglicht werden. Es ist zudem das wichtige Signal: Petitionen wirken! Denn das Vorhaben wurde gesetzlich auf den Weg gebracht, nachdem sich der Petitionsausschuss mit diesem durch eine Petentin eingebrachten Anliegen intensiv befasst hat. Bereits im Koalitionsvertrag war eine Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche vereinbart. Dass der beschlossene Text mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche nun einen Schritt weitergeht, ist konkret der Petition zu verdanken, der sich über 70.000 Unterzeichner*innen auf unterschiedlichen Plattformen angeschlossen hatten. Petitionen sind ein Kernbestandteil jeder liberal-demokratischen Staatsform und damit ein wichtiges Element echter Demokratie. Wie in diesem Fall oder aber auch bei der Petition zu ME/CFS zeigen sie oft gesetzliche Blindflecke und grundsätzliche Gerechtigkeitslücken auf oder aber bringen frische Ideen in den parlamentarischen Diskurs. Mehr zur Bedeutung von Petitionen finden Sie hier.

Diskussion im ZDF-Morgenmagazin

Diskussion im ZDF-Morgenmagazin

Heute morgen habe ich im momaDuell des ZDF-Morgenmagazin über besseren Schutz für Passivraucher diskutiert. Anlass waren die Pläne der Europäischen Union für mehr Nichtraucherschutz in ganz Europa. Meinen Gegenpart in der Diskussion hat Daniel Caspary, Mitglied des Europäischen Parlaments (CDU) übernommen. Ihr seht das Video direkt hier:

Hier könnt Ihr die ganze Sendung auf der Website des ZDF sehen

E-Zigaretten, Vapes & Co. – Wie steht’s um den Jugend- und Gesundheitsschutz?

E-Zigaretten, Vapes & Co. – Wie steht’s um den Jugend- und Gesundheitsschutz?

Gemeinsames Fachgespräch mit Renate Künast MdB

Passend zur derzeit gesellschaftlich und politisch wieder verstärkt geführten Debatte über unseren Umgang mit dem Rauchen, fand am 27. November ein digitaler Experten*innen-Austausch von Linda Heitmann MdB und Renate Künast MdB statt.

Es gibt europaweit und auch in Deutschland einen wachsenden Markt für sogenannte alternative oder neuartige Tabak- und Nikotin-Produkte wie Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten – auch bekannt als Vapes.

Besonders diskutiert wird dabei  immer wieder, welche gesundheitlichen Auswirkungen diese Produkte langfristig für Konsumierende haben und welche Rolle die E-Produkte beim Einstieg ins Rauchen wie auch bei der Rauchentwöhnung spielen können. In unserem internen Fachgespräch lag der Fokus vor allem auf dem Jugendschutz.

Wie schädlich sind nun eigentlich E-Produkte für Kinder und Jugendliche? Hier waren sich die Expert*innen einig, dass E-Produkte wegen ihres hohen,  bis extrem hohen Nikotingehalts ein großes Risiko bergen, früh abhängig zu machen. Die mittlerweile fast 16.000 vorhanden Aromen, so machten die Fachleute deutlich, erleichterten zusätzlich den Einstieg, weil sie das Inhalieren buchstäblich versüßen.

Kritisch beleuchtet wurden zudem einige Marketingstrategien der Tabak- und Nikotinindustrie. Denn die neuartigen Produkte werden von den etablierten Tabakunternehmen hergestellt und Werbemaßnahmen richten sich teils offensichtlich an Kinder und Jugendliche. Auch der Coolness-Faktor spielt für die 14- bis 17-Jährigen eine große Rolle, um zur E-Zigarette zu greifen. Hier geht der Konsum-Trend im Vergleich zu herkömmlichen Tabakzigaretten leider nach oben. Daher müsse man auch indirekte Werbung, etwa über Influencer und Social Media, die attraktive Rollenmodelle vermittelten, in den Blick nehmen.

Die Fachleute forderten eine bessere politische Regulierung von E-Produkten im Sinne der Verhältnisprävention und der Marktkontrolle. Vorschläge waren hier z.B. neutral designte Einheitsverpackungen, die den Kaufanreiz minimieren. Auch höhere Preise seien ausschlaggebend für die Konsumentscheidung speziell jünger Menschen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass Produkte, die augenscheinlich die nötigen Standards in der Produktqualität und damit im Verbraucher*innen-Schutz nicht einhalten würden, vom Markt in Deutschland verschwänden und eine wirksamere Kontrolle der Altersüberprüfung im Online-Handel stattfände. Zu den Forderungen zählten aber auch die Marktverbannung von Einweg-E-Zigaretten und Aromen sowie die Einbeziehung der E-Produkte in das Nichtraucherschutzgesetz.

In unseren europäischen Nachbarländern gibt es politische Bestrebungen, E-Produkte wieder vom Markt zu nehmen: So hat Belgien etwa mit Zustimmung der EU-Kommission gezielt Einweg-E-Zigaretten ab 2025 aus dem Handel verbannt. Auch die EU-Kommission sieht es als wissenschaftlich geboten, die öffentlichen rauchfreien Zonen auf Außenflächen und das Dampfen von E-Zigaretten auszuweiten und hat jüngst diese Empfehlung an die Mitgliedstaaten ausgesprochen. Im Bundesrat wurde gerade letzte Woche ein Antrag von verschiedenen Bundesländern beschlossen, der fordert, Einweg-E-Zigaretten auch in Deutschland vom Markt zu nehmen.

Aus politischer Sicht teilen wir die Einschätzung der Expert*innen, dass auch in Deutschland Maßnahmen der Verhältnisprävention und des vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucher*innen-Schutzes nötig sind, um Lücken im Jugendschutz zu schließen. Wir müssen Kinder und Jugendliche stärken, damit sie gesund und unabhängig aufwachsen können. Dafür werden wir uns auch weiterhin stark machen! Wir werden mit vereinten Kräften kämpfen und ressortübergreifend Ansätze der Gesundheits-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik zusammendenken. Nur so kann es gelingen, den Einstieg junger Menschen in den Konsum von Nikotin und oder Tabak künftig zu verhindern.

Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen

Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen

Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus dem Strafgesetzbuch! Der Gruppenantrag dafür wurde heute eingereicht, ich habe unterschrieben!

Frauen sollen selbstbestimmt über ihren Körper bestimmen, ohne dafür kriminalisiert zu werden. Dafür treten wir Grüne und auch ich als Person seit Jahren ein. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Bundestagsabgeordneten habe ich deshalb heute zwei Gruppenanträge (das Gesetz selbst sowie einen Antrag zur Verbesserung der Beratungsangebote) unterzeichnet und eingereicht.

Diese sehen folgende Punkte im Grundsatz vor:

Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. In der Frühpase der Schwangerschaft (bis zur 12. Woche) ist ein mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärzt*innen nach Beratung vorgenommener Abbruch rechtmäßig. Die Beratungspflicht bleibt bestehen, aber die Wartezeit von 3 Tagen entfällt. Die Kosten werden im Rahmen der Versorgung von der GKV übernommen.

Dass all das bald kommt, ist lange überfällig. Nun heißt es, eine Mehrheit im 20. Deutschen Bundestag dafür zu gewinnen!