Jetzt online: Girokonten-Vergleichsportal

Jetzt online: Girokonten-Vergleichsportal

Ein großer Erfolg für den finanziellen Verbraucherschutz! Ab heute geht das Kontenvergleichsportal der Bafin an den Start. Dort könnt ihr neutral und unabhängig fast 7000 Girokonten vergleichen transparent und mit einer guten Übersicht über alle möglichen Gebühren und Konditionen. Dafür haben wir uns lange eingesetzt: in der Opposition, bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag und als Regierungsfraktion.

Im Gebühren- und AGB-Dschungel der Girokonten ist es für Verbraucher*innen schon lange unübersichtlich und kaum möglich, das passende Angebot zu finden. Vergleichswebsites privater Anbieter sind nicht unabhängig und neutral, da sie beispielsweise an abgeschlossenen Verträgen verdienen. Bei ihnen ist also der eigene Umsatz entscheidender als der Verbraucherschutz und die unabhängige Information. Mit dem Kontenvergleichsportal der staatlichen Finanzaufsicht Bafin gibt es nun ein neutrales Angebot. Jede und jeder kann das für die eigenen Bedürfnisse passende Angebot suchen. Berücksichtigt werden etwa die Kontoführungsgebühren, der Dispozins, das Filialnetz, die Gebühren fürs Geldabheben oder die Kosten für Giro- und Kreditkarten. Das ist finanzieller Verbraucherschutz, der direkt bei den Menschen ankommt. Wir freuen uns sehr, nach langem Einsatz kurz vor Ende der Legislaturperiode noch einen so wichtigen Erfolg feiern zu können.

Die Vergleichswebsite findet ihr unter kontenvergleich.bafin.de – Probiert sie doch gerne mal aus.

Pressemitteilung: Verbraucherpolitischer Bericht

Pressemitteilung: Verbraucherpolitischer Bericht

Das Bundeskabinett hat heute den verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung verabschiedet. Dazu erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik der Grünen Bundestagsfraktion und direkt gewählte Abgeordnete für Hamburg-Altona:

„Der Bericht zeigt, dass die Ampelregierung trotz schwieriger Rahmenbedingungen dem Verbraucherschutz neue Impulse geben konnte. Während der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges wurden die Haushalte bei den Energiepreisen massiv entlastet; die Schuldnerberatung wurde bundesweit auf ein stabiles Fundament gestellt und dauerhaft gestärkt. Und das neue Rechtsinstrument der Verbandsklage schafft für geschädigte Verbraucher*innen niedrigschwellige und einfache Möglichkeiten, gegenüber Unternehmen zu ihrem Recht zu kommen.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Die FDP hat in den letzten drei Jahren weitere Fortschritte gezielt verzögert und verschleppt. Das in Teilen zuständige Justizministerium unter Marco Buschmann hat Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weder umgesetzt noch angeschoben. Ich denke hier etwa an die in der Koalition vereinbarte Bestätigungslösung für am Telefon geschlossene Verträge oder die Ein-Jahres-Option bei Abo-Verträgen. Außerdem gibt es tragischerweise keinen Fortschritt bei der Frage, ob und wie wir bezüglich einer Versicherung von Elementarschäden weiterzukommen, obwohl die Dringlichkeit auf der Hand liegt und die Länder geschlossen für deren verpflichtende Einführung votieren.

Es bleibt also wichtig, auch in der kommenden Wahlperiode die Anliegen von Verbraucher*innen zu fokussieren, um ihren Alltag zu erleichtern – beim Einkaufen, beim Wohnen oder in der Bank. Ich setzte mich weiter dafür ein, auch Verbrauchergruppen in den Blick zu nehmen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, wie etwa junge Menschen, Ältere oder Menschen mit Sprachbarrieren. Das Bahnticket oder die Bankdienstleistung müssen auch weiterhin analog möglich sein und in Callcentern müssen auch weiterhin Menschen ansprechbar sein, nicht ausschließlich Sprachroboter. Ich trete zudem dafür ein, dass eine gute Ernährung zu fairen Preisen möglich bleibt und dass Greenwashing wirksam unterbunden wird, damit Verbraucher*innen auch wirklich nachhaltige Optionen beim Konsum haben und erkennen. Zudem möchte ich weiterhin Verschuldung verhindern, indem wir die Beratung ausbauen und die finanzielle Verbraucherbildung weiter verbessern.“

Den gesamten Bericht findet Ihr hier auf der Website des Bundesumweltministeriums.

E-Zigaretten, Vapes & Co. – Wie steht’s um den Jugend- und Gesundheitsschutz?

E-Zigaretten, Vapes & Co. – Wie steht’s um den Jugend- und Gesundheitsschutz?

Gemeinsames Fachgespräch mit Renate Künast MdB

Passend zur derzeit gesellschaftlich und politisch wieder verstärkt geführten Debatte über unseren Umgang mit dem Rauchen, fand am 27. November ein digitaler Experten*innen-Austausch von Linda Heitmann MdB und Renate Künast MdB statt.

Es gibt europaweit und auch in Deutschland einen wachsenden Markt für sogenannte alternative oder neuartige Tabak- und Nikotin-Produkte wie Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten – auch bekannt als Vapes.

Besonders diskutiert wird dabei  immer wieder, welche gesundheitlichen Auswirkungen diese Produkte langfristig für Konsumierende haben und welche Rolle die E-Produkte beim Einstieg ins Rauchen wie auch bei der Rauchentwöhnung spielen können. In unserem internen Fachgespräch lag der Fokus vor allem auf dem Jugendschutz.

Wie schädlich sind nun eigentlich E-Produkte für Kinder und Jugendliche? Hier waren sich die Expert*innen einig, dass E-Produkte wegen ihres hohen,  bis extrem hohen Nikotingehalts ein großes Risiko bergen, früh abhängig zu machen. Die mittlerweile fast 16.000 vorhanden Aromen, so machten die Fachleute deutlich, erleichterten zusätzlich den Einstieg, weil sie das Inhalieren buchstäblich versüßen.

Kritisch beleuchtet wurden zudem einige Marketingstrategien der Tabak- und Nikotinindustrie. Denn die neuartigen Produkte werden von den etablierten Tabakunternehmen hergestellt und Werbemaßnahmen richten sich teils offensichtlich an Kinder und Jugendliche. Auch der Coolness-Faktor spielt für die 14- bis 17-Jährigen eine große Rolle, um zur E-Zigarette zu greifen. Hier geht der Konsum-Trend im Vergleich zu herkömmlichen Tabakzigaretten leider nach oben. Daher müsse man auch indirekte Werbung, etwa über Influencer und Social Media, die attraktive Rollenmodelle vermittelten, in den Blick nehmen.

Die Fachleute forderten eine bessere politische Regulierung von E-Produkten im Sinne der Verhältnisprävention und der Marktkontrolle. Vorschläge waren hier z.B. neutral designte Einheitsverpackungen, die den Kaufanreiz minimieren. Auch höhere Preise seien ausschlaggebend für die Konsumentscheidung speziell jünger Menschen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass Produkte, die augenscheinlich die nötigen Standards in der Produktqualität und damit im Verbraucher*innen-Schutz nicht einhalten würden, vom Markt in Deutschland verschwänden und eine wirksamere Kontrolle der Altersüberprüfung im Online-Handel stattfände. Zu den Forderungen zählten aber auch die Marktverbannung von Einweg-E-Zigaretten und Aromen sowie die Einbeziehung der E-Produkte in das Nichtraucherschutzgesetz.

In unseren europäischen Nachbarländern gibt es politische Bestrebungen, E-Produkte wieder vom Markt zu nehmen: So hat Belgien etwa mit Zustimmung der EU-Kommission gezielt Einweg-E-Zigaretten ab 2025 aus dem Handel verbannt. Auch die EU-Kommission sieht es als wissenschaftlich geboten, die öffentlichen rauchfreien Zonen auf Außenflächen und das Dampfen von E-Zigaretten auszuweiten und hat jüngst diese Empfehlung an die Mitgliedstaaten ausgesprochen. Im Bundesrat wurde gerade letzte Woche ein Antrag von verschiedenen Bundesländern beschlossen, der fordert, Einweg-E-Zigaretten auch in Deutschland vom Markt zu nehmen.

Aus politischer Sicht teilen wir die Einschätzung der Expert*innen, dass auch in Deutschland Maßnahmen der Verhältnisprävention und des vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucher*innen-Schutzes nötig sind, um Lücken im Jugendschutz zu schließen. Wir müssen Kinder und Jugendliche stärken, damit sie gesund und unabhängig aufwachsen können. Dafür werden wir uns auch weiterhin stark machen! Wir werden mit vereinten Kräften kämpfen und ressortübergreifend Ansätze der Gesundheits-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik zusammendenken. Nur so kann es gelingen, den Einstieg junger Menschen in den Konsum von Nikotin und oder Tabak künftig zu verhindern.

Pressemitteilung: Veröffentlichung des Schuldneratlas

Pressemitteilung: Veröffentlichung des Schuldneratlas

Zum heute veröffentlichten Schuldneratlas erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz der Grünen Bundestagfraktion:

„Die gute Nachricht ist, dass laut Schuldneratlas die Zahl der überschuldeten Menschen sinkt. Mit über 5,5 Millionen ver- und überschuldeten Menschen (8,09 Prozent) bleibt sie dennoch hoch. Wir müssen diese Menschen weiter unterstützen und gleichzeitig präventiv wirken, um Überschuldung zu vermeiden.

In den vergangen drei Jahren haben wir wichtige Fortschritte erzielt: Die neu etablierte institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung schließt eine entscheidende Lücke, um die Beratung vor Ort zu vernetzen, Fort- und Weiterbildung von Schuldnerberater*innen zu verbessern und Beratung langfristig zu sichern. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen erreichen wir so sukzessive künftig mehr betroffene Menschen. Daneben haben wir Modellprojekte angestoßen und beispielsweise aufsuchende Schuldnerberatung für ältere Menschen initiiert, weil diese Gruppe sonst nur selten Schuldnerberatung in Anspruch nimmt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden die Beratungsarbeit weiter verbessern.

Wir wollen diese Mittel in Zukunft fortführen, denn wir wissen: Jeder Euro, den wir in Schuldnerberatung investieren, fließt mehrfach wieder zurück – eine Win-win-Situation. Außerdem wollen wir mehr Sichtbarkeit für das oftmals schambesetzte Thema schaffen – etwa durch die Unterstützung der jährlichen Aktionswoche Schuldnerberatung oder bessere Fachkräftegewinnung für die Beratung.

Wir müssen zudem diskutieren, ob und wieviel Schuldnerberatung selbst für die Menschen kosten darf, die sie benötigen. Dazu braucht es Modellprojekte und Forschung, um zu sehen, wieviel mehr Überschuldete mit einem Rechtsanspruch auf kostenfreie Beratung zu erreichen wären. Öffentliche Gläubiger wie die Jobcenter sollten zudem besser bei Verbraucherinsolvenzverfahren kooperieren. Die Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie ermöglicht uns weitere Fortschritte – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten.“

10 Jahre Sachverstand für Verbraucherfragen – Glückwunsch!

10 Jahre Sachverstand für Verbraucherfragen – Glückwunsch!

Der „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen“ (SVRV) feiert in dieser Woche sein 10jähriges Jubiläum und ich gratuliere herzlich! Der Rat bündelt unterschiedlichste Perspektiven und sorgt mit seinen fundierten Gutachten stets für eine hervorragende Grundlage einer evidenzbasierten Verbraucherpolitik. Ich bin seit Beginn meiner Zeit im Bundestag in regem und konstruktivem Austausch und bin immer dankbar über neue Publikationen, die meine Arbeit als Verbraucherschutz-Politikerin bereichern.

Deshalb habe mich gefreut, bei der Festveranstaltung im Verbraucherschutzministerium am Dienstag dieser Woche auf dem abschließenden Panel mit Kolleginnen aus dem Bundestag über die große Themenvielfalt des Politikfeldes zu diskutieren: Welche verbraucherpolitischen Initiativen erwarten uns aus Europa? Wie schaffen wir mehr Sicherheit auf Onlineplattformen und schließen Schutzlücken? Wie können Informationspflichten zu echter Informiertheit führen? Wie sorgen wir dafür, mit fortschreitender Digitalisierung inklusive und analoge Angebote aufrechtzuerhalten?

Und am Tag darauf haben wir auch im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bundestages mit den (neuen) Vorsitzenden des Sachverständigenrates, Tatjana Halm und Christoph Busch, diskutiert. Auch hier wurde die Breite der Verbraucherthemen offensichtlich. Wir sprachen etwa über bessere Kundenkommunikation, Teilimmobilienverkäufe, eine Versicherung gegen Elementarschäden, Fernwärme, Produktsicherheit oder grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung.

Ich wünsche dem Sachverständigenrat alles Gute für die weitere Arbeit und freue mich über weitere Gespräche, Gutachten und künftige Zusammenarbeit.

Energiesperren verhindern – besserer Verbraucherschutz

Energiesperren verhindern – besserer Verbraucherschutz

Der Herbst hält Einzug, viele Menschen haben in diesen vergangenen Tagen vermutlich erstmals die Heizung wieder aufgedreht. Was für den einen selbstverständlich ist, bedeutet insbesondere für Verbraucher*innen mit wenig Geld auch Anlass zur Sorge: denn wer die eigenen Energiekosten auf Dauer nicht zahlen kann, bekommt im schlimmsten Fall die Versorgung, also Heizung und Strom, abgestellt. In den vergangenen Jahren habe ich mich sehr dafür eingesetzt, diese Energiesperren zu verhindern. Die Bundesregierung verlängert erfreulicherweise Regelungen, die Verbraucher*innen bei der Vermeidung von Energiesperren unterstützen:

Abwendungsvereinbarungen: Ratenzahlungen können auch in diesem Winter ausgesetzt werden

Als im Jahr 2022 in Folge des russischen Angriffskriegs die Preise für Strom und Gas rapide anstiegen, hatte die Ampel viele Entlastungen beschlossen. Neben den umfangreichen Strom- und Gaspreisbremsen wurden damals besonders auch Verbraucher*innen mit Zahlungsrückständen in den Blick genommen. Ihnen wurde z.B. der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit ihrem Energieversorger vereinfacht. Eine solche Vereinbarung ermöglicht eine zinslose Ratenzahlung der ausstehenden Beträge. In diesem Zeitraum ist die Versorgung dann weiter gesichert. Darüber hinaus wurde auch ermöglicht, die Ratenzahlungen für bis zu drei Monate auszusetzen. Diese Regelung war ursprünglich bis April 2024 befristet.

Die gute Nachricht für Verbraucher*innen: Die Bundesregierung verlängert die bestehende Regelung auch für diese Heizperiode, also bis Ende April 2025. Für Verbraucher*innen mit einer Abwendungsvereinbarung bedeutet dies im Zweifel, auch bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten in diesem Winter weiterhin heizen zu können. Ich bin sehr froh, dass das grün-geführte Wirtschaftsministerium hier besonders Verbraucher*innen mit kleinen Einkommen schützt.

Langfristig wäre es wünschenswert, dass wir Energiesperren ganz verhindern und die bestehenden Regelungen auch verstetigen zu können. Mit der Umsetzung der EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie wird dieses Thema auch noch einmal politisch verhandelt. Aktuell wird das entsprechende Gesetz zwischen den Ministerien abgestimmt.

Energiesperren frühzeitig verhindern

Um Energiesperren zu vermeiden, braucht es jedoch auch weitere Maßnahmen. In Hamburg ist der Runde Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren ein erfolgreiches Beispiel dafür, wie Energiesperren durch Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen verhindert werden können.  Informationsangebote zum Energiesparen und kostenfreie Energieberatungen für besonders gefährdete Verbraucher*innen leisten ebenso einen wichtigen Beitrag. Auch Härtefallfonds wie z.B. in Hamburg können Energiesperren kurzfristig und unbürokratisch verhindern.

Nicht zuletzt gilt allerdings: Die finanziellen Schieflagen, in die manche Verbraucher*innen durch die steigenden Energiepreise 2022 gerieten, sind auch politisch verantwortet. Die jahrelange Abhängigkeit von russischem Gas hat uns anfällig gemacht für plötzliche Preissteigerungen. Auch wenn die Inflationsrate vergangenes Jahr stark angestiegen ist, haben die Ampel und besonders Robert Habeck hier viel erreicht: Die Gasspeicher blieben gefüllt und die Preisbremsen haben viele Verbraucher*innen entlastet. Inzwischen nähern sich die Energiepreise wieder dem Vorkrisenniveau an.