Rückblick: Kongresse und Highlights in 2024

Rückblick: Kongresse und Highlights in 2024

Sommer – die sitzungsfreie Zeit im Bundestag beginnt. Ich blicke auf ein ereignisreiches erstes parlamentarisches Halbjahr 2024 zurück und bin nun bis Ende August im Wahlkreis und in Norddeutschland unterwegs. Umweltkongress, Verbraucherschutzkongress und grüne Patientenrechte – Tagung: im letzten halben Jahr habe ich in Berlin im Parlamentsbetrieb viel erlebt und auf größeren Veranstaltungen sowie in unzähligen Sitzungen und Treffen meine politischen Themen vorangebracht.

Heute war ich noch einmal in Berlin um mit drei Schulklassen vom Altonaer Lise-Meitner-Gymnasium im Bundestag über meine Arbeit zu sprechen. Genau wie sie haben mich dieses Halbjahr ungefähr noch 15 weitere Schulklassen sowie 2 Besuchergruppen aus Altona im Bundestag besucht. Wie oft ich für meine Fraktion im Plenum reden oder im Präsidium sitzen durfte, hab ich nicht gezählt, aber es ist mir immer wieder eine große Ehre, die Grünen, Hamburg und auch Altona dort zu vertreten.

Was dieses Halbjahr noch besonders aufregend gemacht hat: seit Februar bin ich umweltpolitische Sprecherin meiner Fraktion und sitze als solche im erweiterten Fraktionsvorstand und habe z.B. das neue Bundesimmissionsschutzgesetz mit fertig verhandelt.

Mit meinem Vorgänger als Sprecher, Jan-Niclas Gesenhues der jetzt Staatssekretär im Umweltministerium ist, gibt es weiterhin eine enge gute Zusammenarbeit. Ebenso auch mit tollen Kolleg*innen aus anderen Fraktionen wie Dir Heidenblut (SPD), mit dem ich für eine zeitgemäße Drogen- und Suchtpolitik und bessere Verhältnisprävention streite.

Ich freue mich sehr auch auf das nächste spannende Halbjahr – nun kommt aber erstmal eine Zeit mit zahlreichen spannenden Terminen in Altona sowie aber auch in Kiel und in einem potentiellen Atommüll-Endlager. Und ein bisschen Zeit zum Durchatmen gönn ich mir auch.

Presse: Den Verkauf von Tabak schrittweise verbieten?

Presse: Den Verkauf von Tabak schrittweise verbieten?

Die britische Regierung will den Verkauf von Tabak an Menschen ab dem Geburtsjahr 2008 einschränken. Ähnliche Gesetze gab es zeitweise z.B. auch in Neuseeland. Aus diesem Grund hat die Zeitung Publik-Forum einen Pro- & Contra-Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht. Ich habe dort aufgeschrieben, warum ich glaube, dass der britische Weg nicht zu wirksamem Gesundheitsschutz führt.

Wirkungsvolle Prävention geht vielmehr mit Aufklärung über einen individuell gesunden Lebenswandel einher. Vor allem aber ist der Staat in der Verantwortung, gesunde Bedingungen zu schaffen. Dazu gehört beispielsweise ein komplettes Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und ähnliche Produkte, und zwar an den Orten, an denen sie verkauft werden.“

Der ganze Beitrag kann hier auf der Website des Publik Forum gelesen zu werden.

Aufruf zur Innenminister-Konferenz: Lücken des Spielerschutzes im Glücksspielstaatsvertrag schließen!

Aufruf zur Innenminister-Konferenz: Lücken des Spielerschutzes im Glücksspielstaatsvertrag schließen!

Seit 2008 gibt es in Deutschland den Glücksspielstaatsvertrag. Er ermächtigt die Länder, legalem Glücksspiel in Deutschland einen regulierten und rechtssicheren Rahmen zu geben und wurde bereits mehrfach novelliert bis zur aktuell seit 2021 geltenden Fassung.

2024 erscheint nun der Zwischenbericht der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags in seiner Fassung von 2021, als es grundlegende Veränderungen vor allem in Bezug auf eine bundesweite kontrollierte Legalisierung von Online-Glücksspiel gab.

Gemeinsam mit anderen Grünen Politiker*innen aus Bund und Ländern der Ressorts Innen-, Verbraucher*innen-, Finanz- und Gesundheitspolitik fordere ich aus diesem Anlass die Innenminister*innen der Länder dazu auf, sich bei ihrer Jahreskonferenz (IMK), die vom 19. bis zum 21. Juni 2024 in Potsdam stattfindet, mit der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags in all seiner Komplexität und Reichweite zu befassen.

Dazu haben wir ein Positionspapier erarbeitet. Darin fordern wir:

1.) durch Zeitbegrenzung für die Ausstrahlung von Glückspielwerbung den Jugendschutz zu stärken, dies soll auch für Sportwettwerbung gelten.,

2.) das Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat festzuschreiben und die Option zur Erhöhung auch nach einer Bonitätsprüfung aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu streichen,

3.) mehr Transparenz für Verbraucher*innen zu lizensierten legalen Anbieter*innen, damit sich illegale Angebote leichter identifizieren lassen,

4.) das Sperrsystem für Spielsüchtige und -gefährdete weiter auszubauen,

5.) konsequenter gegen Finanzkriminalität vorzugehen, indem der Datenaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird,

6.) zu verhindern, dass im Rahmen der vom, Bundesjustizminister geplanten Strafrechtsreform das Strafmaß von illegalem Glücksspiel von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit abgemildert wird,

7.) gegen illegales Automaten-Glücksspiel in der Gastronomie vorzugehen,

8.) sogenannte „Lootboxen“ als Glücksspiel einzustufen und für Kinder und Jugendliche nicht zu erlauben.

9.) die Kommunen stärker einzubinden und mit den nötigen Ressourcen auszustatten, damit sie ihre Schlüsselrolle in der Überwachung des Glücksspiels ausüben können,

10.) die finanziellen Mittel für Suchtberatungsstellen und auf Glücksspiel spezialisierte Fachstellen aufzustocken, damit regelmäßig Präventionskampagnen in den Ländern auf die Risiken des Glückspiels aufmerksam machen.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:

PM: EU-Drogenbericht 2024 – Gefahren durch neue Opioide frühzeitig erkennen

PM: EU-Drogenbericht 2024 – Gefahren durch neue Opioide frühzeitig erkennen

Der europäische Drogenbericht 2024 macht Entwicklungen sichtbar, die uns sorgen müssen: Durch neue extrem hochdosierte Opioide auf dem internationalen Drogenmarkt besteht tatsächlich auch für Deutschland eine erhöhte Gefahr, künftig einen Anstieg der drogenbedingten Todesfälle zu erleben.

Als deutsche Regierungskoalition haben wir 2023 die Möglichkeiten zur Durchführung von Drug-Checking rechtssicher bundesweit und flächendeckend gesetzlich verankert. Konsument*innen erhalten dadurch die Möglichkeit zur Aufklärung, auch über Gefahren und Risiken ihres Konsums und werden vor unbekannten Risiken durch verunreinigte oder hochpotente Substanzen gewarnt. Dies ist möglich, da sie ihre Substanzen in einer Laboranalyse checken lassen können. Die daraus entstehenden Daten können darüber hinaus deutschlandweit zum Monitoring von im Umlauf befindlichen gefährlichen Substanzen wie überdosiertem MDMA genutzt werden und tragen so zu einem wichtigen Frühwarnsystem bei.

Gleichzeitig stärkt Drug-Checking den Handlungsspielraum der Helfenden in der Suchtberatung, da es nun auch in Drogenkonsumräumen erlaubt ist. Hier sind jetzt – ähnlich wie bei der Einrichtung von Drogenkonsumräumen selbst – die Länder in der Verantwortung, zeitnah Rechtsverordnungen zu erlassen, damit Initiativen und Träger Drug-Checking-Angebote an den Start bringen können.

Für die Beratung und Unterstützung vor Ort braucht es zudem eine ausreichende Ausstattung in den Kommunen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen hat diese Woche anlässlich der Aktionswoche Alkohol zum wiederholten Mal eine feste Mindest-Personalausstattung für die Suchthilfe je nach Einwohner*innenzahl der Kommune gefordert. Auch wir halten das für einen sinnvollen Weg, um Suchthilfe und Suchtberatung flächendeckend in Deutschland abzusichern und suchtkranken Menschen effektiv zu helfen.

Pressemitteilung: Weltnichtrauchertag 2024

Pressemitteilung: Weltnichtrauchertag 2024

Zum Weltnichtrauchertag am 31.05.2024 erklären Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft:

Bisher nichtrauchende Jugendliche und zum Teil sogar Kinder steigen immer öfter in den Konsum von E-Zigaretten ein. Der Weltnichtrauchertrag am 31. Mai steht deshalb unter dem Motto „Schutz der Kinder vor dem Einfluss der Tabakindustrie“. Zahlreiche Fach- und Forschungsorganisationen rufen zu Aktionen auf, um öffentlich wirksam über die gesundheitsschädlichen Gefahren von Tabak und Nikotin durch Rauchen und Dampfen aufzuklären. Wir wissen, dass in Deutschland die Zahl der Todesfälle durch klassisches Tabakrauchen weiterhin konstant hoch ist.

Auch wenn Rauchen und Dampfen erst ab 18 Jahren erlaubt ist, beobachten wir insbesondere beim Verkauf von Einweg-e-Zigaretten eine zu lasche Umsetzung des Jugendschutzes. Die Art und Weise der Werbung, auch von Influencerinnen und Influencern bei YouTube und in den Sozialen Medien, trägt dazu bei, einen „Coolness-Faktor“ des Rauchens und Vapens speziell an junge Menschen zu suggerieren. Konsumanreize werden beim Dampfen zudem bewusst durch eine Vielzahl süßer Aromen, Menthol oder Cooling Agents sowie Werbung mit niedrigsten Preisen gesetzt. Dabei fallen chinesische Importe stark auf. Von der Industrie wird außerdem „Harm Reduction“ zu Werbezwecken eingesetzt. Auch das Dampfen schafft massive Gesundheitsgefahren für Lunge, Herz und Kreislauf, besonders bei ganz neuen Konsument*innen.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels Werberegulierung für Tabak und Nikotin den Jugendschutz zu stärken und Lücken in der Werberegulierung zu schließen. Aromastoffe, die zum Rauchen anreizen oder den Konsum erleichtern, sollten analog zu Tabakerhitzern auch bei E-Zigaretten verboten werden. Wirksamer Nichtraucherschutz braucht Rahmenbedingungen, damit möglichst wenig Menschen nikotinabhängig werden und regelmäßig zu Zigarette, Vape oder Erhitzer greifen. Wir setzen uns daher für einen wirksamen Mix aus Verhaltens- und Verhältnis-Prävention ein, um gerade junge Menschen vor dem Einstieg ins Dampfen oder Rauchen zu schützen. Zigaretten, egal ob klassisch oder E-Zigaretten, dürfen deshalb nicht zu billig verkauft werden. Neben verschärften Einfuhrkontrollen und Aromenverboten ist die geplante Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit für den Nichtraucherschutz ein dringend notwendiger Baustein.

Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Anbaus für den Eigenbedarf am 01. April 2024 haben wir in Deutschland einen wichtigen Schritt hin zu einer liberaleren Drogen- und Suchtpolitik getan.


Im Gesetzgebungsverfahren gab es dabei im Bundesrat bei diesem Gesetz keine Mehrheit für eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Dafür hat die Bundesregierung den Ländern im Rahmen einer Protokollnotiz bestimmte Konkretisierungen des Gesetzes zugesagt. Zudem war das Verkehrsministerium im Gesetz selbst aufgefordert, den THC-Grenzwert im Straßenverkehr gesetzlich neu zu regeln. 

Darum bringen wir als Ampel am Donnerstag zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag ein, die zum 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.

Der erste Gesetzesentwurf betrifft den THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Mit der Entkriminalisierung des Konsums braucht es auch eine Regel, ab welchem Zeitpunkt man nach dem Konsum wieder als fahrtüchtig gilt und ein Auto fahren darf. Beim Alkohol gilt der 0,5-Promille-Grenzwert. Bei Cannabis ist die Festlegung tatsächlich etwas schwieriger, da die berauschende Wirkung individuell unterschiedlicher ist, als bei Alkohol.

Zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit wird die Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blutserum gemessen. Der bislang in der Rechtsprechung geltende Grenzwert von einem Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) galt nach Ansicht vieler Expert*innen als deutlich zu niedrig, weil er auch mehrere Tage nach dem Konsum noch nachgewiesen werden kann, wenn die Rauschwirkung lange nicht mehr besteht. Auch bei höheren THC-Werten ist somit nach Einschätzung einer Expertenkommission kein erhöhtes Unfallrisiko mehr vorhanden.

Für uns als Gesetzgeber ist das eine schwierige Situation: Selbstverständlich muss die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet sein und es muss sichergestellt sein, dass niemand berauscht fährt. Gleichzeitig müssen Regeln auch angemessen sein. Der Gesetzentwurf sieht deshalb nun auf Grundlage der Kommissions-Empfehlung vor, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml festzusetzen. Gleichzeitig gilt jedoch: Der Mischkonsum mit Alkohol ist verboten, hier wird die Fahrtüchtigkeit nämlich enorm eingeschränkt. Für Fahranfänger und junge Menschen unter 21 gilt zudem weiterhin ein niedrigerer Grenzwert.

Der zweite Gesetzentwurf betrifft vor allem die Anbauvereinigungen, also die „Cannabis Clubs“. Die Regelung stellt klar, dass sie  nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen sind, indem in bestimmten Bereichen die Auflagen für die Clubs konkretisiert werden. So dürfen sich Anbauvereinigungen nicht anliegend an angrenzen Anbauflächen ansiedeln. Auch wird die aktive Mitarbeit der Mitglieder in den Anbauvereinigungen betont.