Statement: Warken bleibt beim Klein-Klein – Strukturreform bleibt aus

Statement: Warken bleibt beim Klein-Klein – Strukturreform bleibt aus

Heute hat die Bundesgesundheitsministerin Vorschläge vorgestellt zur Reform der gesetzlichen Krankenversicheurng. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für die GKV der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Druck war spätestens seit dem Koalitionsgipfel am Wochenende so groß, dass die Gesundheitsministerin handeln musste. Doch wir wissen, dass er angesichts der Lage in der GKV noch viel höher ist! Leider bleibt sich Nina Warken treu: Sie agiert zögerlich und legt ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen vor, anstatt die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung jetzt anzupacken. Die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit waren ausgewogen, evidenzbasiert und deutlich ambitionierter. Die nun angekündigten Einsparungen von 12 bis 20 Milliarden Euro für das kommende Jahr sind reichlich optimistisch – zumal absehbar ist, dass Lobbygruppen, die Koalitionsfraktionen und auch die Länder im Bundesrat nachsteuern wollen und werden.

Unterm Strich fehlt der Ministerin die politische Rückendeckung im Kabinett, um die versicherungsfremden Leistungen endlich aus Steuermitteln zu finanzieren. Dabei hatte die FinanzKommission hier schon Kompromissvorschläge mitgeliefert – so beispielsweise nur die Zahlung von Mindestbeiträgen für Bürgergeldempfänger*innen statt deren kompletter Kostenübernahme.

Statt den großen Wurf zu wagen und vom Finanzminister einen gerechten Anteil einzufordern, setzt sie auf kleinteilige Flickschusterei, deren Wirkung schon bald verpuffen dürfte. Ich hätte mir mehr Mut und eine echte Reform gewünscht, die die Finanzierung der GKV schon ab nächstem Jahr sichtbar gerechter und zukunftsfest macht – statt mal wieder lediglich Symptombekämpfung zu betreiben.“

Statement zu den Ergebnissen der Finanzkommission Gesundheit

Statement zu den Ergebnissen der Finanzkommission Gesundheit

Heute hat die Finanzkommission Gesundheit ihre ersten Ergebnisse mit kurzfristigen Maßnahmen vorgestellt. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für GKV & PKV der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen:

„Noch nie mussten Beitragszahler*innen, die gesetzlich versichert sind, so viel für Gesundheit und Pflege zahlen – und bekommen dafür immer weniger Leistung. Diese Schieflage ist ein Baustein, der die Legitimation unseres Sozialstaats bedroht. Die Bundesregierung versagt: Sie lässt Reformen liegen, treibt mit der Rückabwicklung der Krankenhausreform die Kosten in die Höhe und wälzt die Last einseitig auf die Versicherten ab. Während Konzerne und Pharmaindustrie geschont werden, zahlen über 74 Millionen gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber die Zeche. Dabei ist klar: Immer höhere Lohnnebenkosten sind auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein Problem.

Nun hat die FinanzKommission ihre Empfehlungen vorgelegt, nur wenig davon ist neu, denn die Lösungen liegen bei den echten großen Kostenblocks längst vor – von echter Notfallreform über verbindliche Patientensteuerung bis zur Begrenzung der Arzneimittelpreise. Wir blicken nun mit Spannung darauf, ob sich die zerstrittene Koalition auf irgendetwas davon wird einigen können – wirklich glauben tue ich nicht daran. Doch weiterer Stillstand ist fatal, die Geduld der Beitragszahler ist am Ende.

Die FinanzKommission Gesundheit liefert mit ihrem ersten Bericht wichtige und in großen Teilen auch richtige Impulse und zeigt: Es sind kurzfristige Einsparungen und Mehreinnahmen von bis zu 40 Milliarden Euro möglich. Besonders zentral ist die Feststellung, dass versicherungsfremde Leistungen endlich verlässlich aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Hier macht die Kommission in Bezug auf Bürgergeldempfänger*innen unterschiedliche Ausgestaltungs-Vorschläge. Mindestens mal jenen zur Übernahme der Mindestbeiträge in der GKV sollte die Bundesregierung schnell umsetzen – auch, um sich nicht von der zeitgleich laufenden Klage vorführen zu lassen.

Darüber hinaus sollte aber auch, wie es die Kommission ebenfalls vorschlägt, der Bundeszuschuss dynamisiert werden. Aus meiner Sicht müsste sich dessen Höhe mindestens an den realen Kosten für beitragsfrei mitversicherte Kinder orientieren. Jedes neue Darlehen mit Rückzahlverpflichtung verschiebt Kosten in die Zukunft und ist daher unverantwortlich.

Ebenso begrüßen wir als Grüne die vorgeschlagenen Konsumsteuern auf Alkohol, Tabak und Zucker. Wer gesundheitsschädliche Produkte auf den Markt bringt, muss auch stärker zur Finanzierung der gesundheitlichen Folgen beitragen. Hier sollte die Bundesregierung zügig liefern und wir stehen bereit für eine Diskussion darüber, wie solche Steuern klug ausgestaltet werden sollten.

Klar ist seit heute definitiv: Mit jedem weiteren Zögern verpasst Nina Warken erneut die Chance, Reformen jetzt konkret auf den Weg zu bringen und parlamentarisch zu beraten. Das eigentliche Problem ist nicht der Mangel an Erkenntnissen — es ist der Mangel an politischem Willen.“


Die Meldung wurde unter anderem vom Deutschen Ärzteblatt aufgegriffen.

Mein Statement zur Debatte um beitragsfreie Mitversicherung

Mein Statement zur Debatte um beitragsfreie Mitversicherung

Im Rahmen der Debatten um Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung wird aktuell auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen diskutiert. Ich habe der FAZ dazu folgendes Statement gegeben:

„Wir Grüne beschäftigen uns intensiv mit der Frage, welche Hürden im Krankenversicherungssystem einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen entgegenstehen. Studien zufolge ließe sich das Erwerbspotenzial von Frauen in Deutschland um schätzungsweise 800.000 Vollzeitäquivalente steigern.

Die derzeitige Regelung zur beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ist aus unserer Sicht ein solches Hemmnis, weshalb wir hier klaren Reformbedarf sehen. Wer in Vollzeit Care-Arbeit leistet – sich also um die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmert, sollte in dieser Zeit nach unseren Überlegungen beitragsfrei eigenständig weiter krankenversichert sein. Aktuell geschieht das häufig über den Umweg der „Mitversicherung“. Das schafft, wie wir finden, unnötig Abhängigkeiten in Ehen. Darum wollen wir die Mitversicherung zu einem eigenständigen Versicherungsverhältnis weiterentwickeln, das unabhängig von der Partnerschaft funktioniert, und weiterhin beitragsfreien Krankenversicherungsschutz während der Care-Arbeit ermöglicht.“

Den Artikel in der FAZ dazu findet ihr hier (€), außerdem hat auch T-Online hier zu diesem Thema berichtet.

Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.

In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.

Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:

 

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
  • Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
  • Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Statement: Einbeziehung aller Einkommensarten in die Sozialversicherung

Statement: Einbeziehung aller Einkommensarten in die Sozialversicherung

Zur derzeitigen Debatte rund um die Einbeziehung „anderer Einkommensarten“ zur Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Krankenversicherungssystem und Krankenversicherungsfinanzen in der Grünen Bundestagsfraktion sowie Co-Leiterin der fraktionsinternen Arbeitsgruppe zur Zukunft der sozialen Sicherungssysteme:

„Ich begrüße es ausdrücklich, dass nun auch die SPD intensiv darüber diskutiert, wie  sogenannte „andere Einkommensarten“ – etwa Kapital- und Mieteinnahmen – künftig besser zu berücksichtigen sind, um die Sozialversicherungssysteme zu stabilisieren.

Für mich ist das vor allem eines: ein klares Bekenntnis der Sozialdemokraten zum Ziel einer Bürgerversicherung. Damit zieht die SPD mit uns Grünen an einem Strang – und kann sich dabei auf unsere Unterstützung verlassen.

Unser Spitzenkandidat Robert Habeck hatte bereits im Wahlkampf deutlich gemacht, dass auch uns als Grünen daran gelegen ist, Einkünfte aus Kapital und Vermietung künftig gerechter zu berücksichtigen bei der Stabilisierung der Finanzen der Kranken- und Pflegeversicherung. Schon heute sind bei freiwillig gesetzlich Versicherten alle Einkommensarten Teil der Beitragsbemessung – darauf können wir aufbauen.

Im Wahlkampf hatte dieses Thema bereits eine intensive Debatte über die richtige Form der Verbeitragung und mögliche Freibeträge ausgelöst. Wir Grüne diskutieren genau diese Fragen derzeit sehr intensiv und ich freue mich, wenn wir dabei nicht nur mit Bärbel Bas und der SPD, sondern mit der gesamten Bundesregierung in einen konstruktiven Austausch darüber kommen, wie dieser Schritt – ein notwendiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit – gut gelingen kann.“

Zu diesem Thema berichten u.a. das Ärzteblatt und die MOZ.

Presse zum GKV-Sparpaket: Fauler Kompromiss statt Reform

Presse zum GKV-Sparpaket: Fauler Kompromiss statt Reform

Zur absehbaren Einigung zum GKV-Sparpaket im Vermittlungsausschuss habe ich heute ein Statement veröffentlicht:

„Der Vermittlungsausschuss zum GKV-Finanzstabilisierungspaket birgt keine Lösung für die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verschiebt nur die Probleme auf die kommenden Jahre. Die Bundesregierung legt einen so genannten „Kompromiss“ vor, der weder Zusatzbeiträge verhindert noch echte Strukturreformen bringt. Die vorgeschlagenen Einsparungen werden als Belastungen in die Zukunft geschoben und belasten die Krankenkassen und damit alle Versicherten, während Kassenärzte und Pharmaindustrie auch diesmal wieder verschont bleiben – das ist ein Nullsummenspiel und Verschiebebahnhof, weder fair noch ausgegoren. Diese Maßnahmen werden die finanzielle Stabilität nicht sichern, sondern erzeugen nur kurzfristige Illusionen, die schnell platzen werden und die Versorgung gefährden.

Wir Grüne fordern schon lange: Wesentliche versicherungsfremde Leistungen wie Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger müssen aus Steuermitteln finanziert werden, statt die Belastungen auf Beiträge abzuwälzen. Daher unterstützen wir ausdrücklich die Initiative aus Baden-Württemberg hierzu im Bundesrat. Auch die Pharmaindustrie muss in ihrer Preisbildung bei Medikamenten endlich klare Vorgaben bekommen – dazu machen wir Grüne mit einem Antrag im Bundestag diese Woche konkrete Vorschläge. Die Regierung muss gegensteuern und einseitige Kürzungen stoppen, die die Schwächsten treffen und die Qualität der Versorgung aushöhlen. Strukturelle Reformen in Krankenhausfinanzierung, Arzneimittelvergütung und Notfallversorgung sind dringend geboten.“

Zu diesem Thema hat auch das Deutsche Ärzteblatt hier berichtet.