10. Juni 2026
Derzeit ist wieder Hochsaison für Spargel und Erdbeeren! Eine Zeit, die leider auch mit weitgehend unsichtbaren Schattenseiten einhergeht: In der Landwirtschaft arbeiten viele Menschen als Saisonarbeitskräfte auf den Feldern, deren Arbeitsbedingungen sich mindestens als prekär einstufen lassen. Gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Timon Dzienus habe ich darum eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt:
Was mich als Gesundheitspolitikerin besonders bedrückt: Saisonarbeitskräfte gelten als kurzfristig beschäftigt und fallen damit aus dem regulären Sozialversicherungsschutz. Sie sind dadurch im Krankheitsfall oft nur unzureichend abgesichert. Die Bundesregierung hat den Zeitraum, für den dieses Modell möglich ist, sogar noch von 70 auf 90 Tage verlängert. Was die Regierung hier als flexibles Modell sieht, führt in der Praxis zu einer Verschärfung des Problems.
Da nahezu alle Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland stammen, haben sie oft keine Informationen über ihre Rechte und wenig Anlaufstellen, um eine angemessene Versorgung einzufordern oder gegen andere feststellbare Regelverstöße vorzugehen.
Unsere Anfrage zeigt nun: Von der Bundesregierung brauchen Saisonarbeitskräfte keine Unterstützung zu erwarten. Die Antwort zeigt auch ein klassisches Muster: Viel Verweis auf Beratung, Information und freiwillige Angebote, aber wenig verbindliche Absicherung.
Ich finde: Das darf nicht sein! Saisonarbeitskräfte brauchen eine volle soziale Absicherung und niedrigschwellige Anlaufstellen, die sich ihrer annehmen, wenn Probleme entstehen. Rechte müssen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern ohne Sprachbarrieren, ohne Vorleistung, ohne Angst vor Kosten und ohne Abhängigkeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers durchsetzbar sein. In den Reformen der Sozialversicherung müssen auch die Menschen mitgedacht werden, die kurzzeitig in Deutschland arbeiten.
Zu diesem Thema habe ich mich auch gegenüber der Frankfurter Rundschau geäußert, die in ihrem Artikel auch sehr lesenswert die Situation der Saisonarbeitskräfte beleuchtet. Den Artikel findet ihr hier.
Die Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
8. Juni 2026
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Antrag zur systematischen Stärkung der Alkoholprävention in Deutschland beschlossen und wird diesen anlässlich der Aktionswoche Alkohol Mitte Juni im Bundestag einbringen.
Im Mittelpunkt stehen dabei ein besserer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufforderung an die Bundesregierung, ein umfassendes Alkoholpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen, für das wir als Grüne verschiedene wirksamere Maßnahmen und Bausteine gegen alkoholbedingte Gesundheitsrisiken bereits vorschlagen.
Deutschland gehört beim Alkoholkonsum weiterhin zu den Hochkonsumländern Europas. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum liegt bei rund 10,6 Litern reinem Alkohol pro Jahr. Besonders problematisch ist früher Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen, da er die Entwicklung beeinträchtigen und das Risiko späterer Abhängigkeitserkrankungen nachweislich erhöhen kann.
„Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland noch immer in einem Umfeld auf, in dem Alkohol nahezu selbstverständlich verfügbar und sichtbar ist und breit beworben wird“, erklärt Linda Heitmann, zuständig für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion.
Mit dem Antrag setzen die Grünen auf einen modernen Ansatz der Alkoholprävention. Konkret fordert die Fraktion unter anderem:
- die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren,
- strengere Regeln für Alkoholwerbung, insbesondere online und in sozialen Medien,
- stärkere Alterskontrollen im Handel und im digitalen Raum,
- Maßnahmen gegen impulsgetriebene Alkoholkäufe,
- eine bessere Finanzierung von Präventions- und Suchthilfeangeboten sowie
- die Förderung alkoholfreier Alternativen
„Wer Kinder und Jugendliche wirksam unterstützen will, darf die Verantwortung nicht allein auf Einzelne abwälzen“, so Heitmann weiter. „Es braucht klare gesundheitspolitische Rahmenbedingungen, konsequentere Regeln bei Werbung und Verkauf sowie mehr Unterstützung für Prävention, Suchthilfe und attraktive alkoholfreie Alternativen.“
Auch der Marburger Bund hatte zuletzt deutlich strengere Regelungen beim Verkauf hochprozentigen Alkohols gefordert.
Der Antrag selbst kann hier heruntergeladen werden.
Außerdem findet sich eine erste Presseberichterstattung dazu im Tagesspiegel, das Thema wurde u.a. auch von T-Online, Merkur und der Welt aufgegriffen.
29. Apr. 2026
Zum Kabinettsentwurf der GKV-Finanzreform habe ich heute morgen Radio Eins vom RBB ein Interview gegeben. Hört gerne hier rein.
28. Apr. 2026
Zur aktuellen Diskussion um die Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung habe ich mich am Montag ausführlich gegenüber der Frankfurter Rundschau geäußert:
Kurzstatement:
„Ein Gesetz zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen von Frau Warken erscheint mir nur dann tragfähig und gerecht, wenn es die unterschiedlichen Akteure im Gesundheitssystem ausgewogen belastet und im Idealfall sogar dazu führt, dass die Beiträge gesenkt werden können. Denn davon würden alle Beitragszahler – Arbeitnehmer und Arbeitgeber wirklich profitiere. Um dieses Ziel erreichen zu können und mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist aus meiner Sicht klar: versicherungsfremde Leistungen gehören aus dem Bundeshaushalt finanziert, die Ausgaben der großen Kostentreiber im Gesundheitswesen müssen endlich wirksam begrenzt werden und der Entwurf darf nicht bei kleinteiliger Symptombekämpfung stehen bleiben. In Bezug auf die versicherungsfremden Leistungen heißt das unter anderem: Für die Bürgergeld-Beziehenden braucht es mindestens eine Übernahme der GKV-Mindestbeiträge aus Steuermitteln. Die Menschen erwarten zu Recht Entlastung, mehr Fairness und endlich echte Reformen statt weiterer Belastungen.“
Meine Anforderungen an den Entwurf:
„Damit ich den Entwurf im Bundestag persönlich mittragen kann, muss er vor allem eines leisten: er sollte die GKV-Finanzen idealerweise nicht nur kurzfristig notdürftig stabilisieren, sondern strukturell gerecht neu ausrichten. Entscheidend ist dafür, dass die Lasten fair verteilt werden. Im aktuellen Entwurf werden aus meiner Sicht Beitragszahler*innen durch Pläne wie erhöhte Zuzahlungen zu Medikamenten oder eine Kürzung des Krankengeldes über Gebühr belastet, während der Anteil, den die Pharmaindustrie an den Einsparungen leisten soll, zu gering erscheint. Außerdem muss die Ausgabenbegrenzung bei den eigentlichen Kostentreibern endlich angegangen werden — z.B. bei Arzneimittelpreisen, der Notfallversorgung und ineffizienten Krankenhausstrukturen. Die Finanzkommission hat dafür wichtige und in großen Teilen richtige Impulse geliefert; der Gesetzentwurf muss daran gemessen werden, ob er die sinnvollen Vorschläge der Kommission jetzt auch ausgewogen aufgreift. Der derzeitige Entwurf von Frau Warken tut dies aus meiner Sicht nicht.“
Zu Abweichungen von den Kommissionsvorschlägen:
„Wenn der Gesetzesentwurf einzelne Maßnahmen abschwächt oder bestimmte Akteure des Gesundheitswesens weniger belastet als andere, erscheint er mir nicht mehr ausgewogen. Aus meiner Sicht darf es zudem nicht bei kleinteiliger Symptombekämpfung bleiben, sondern es braucht eine echte Strukturreform mit messbarer Entlastungswirkung. Die Kommission hatte deshalb insbesondere auch im Kapitel zu den „Einnahmen“ den Vorschlag mit enthalten, dass die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln verlässlich geregelt, der Bundeszuschuss dynamisiert wird und bei den großen Ausgabenblöcken wie Arzneimitteln und Krankenhausstrukturen mehr Mut zur Ausgabenbegrenzung gezeigt wird als bisher. Es kann nicht sein, dass die Bereiche mit der stärksten Lobby mit die geringsten Einsparanteilen davonkommen.
Es mutet zudem sehr skurril an, dass Frau Warken in ihrem Gesetzentwurf jetzt auch Vorschläge präsentiert, die die Kommission explizit nicht empfohlen hatte. Dies gilt zum Beispiel für die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Die Kommission warnt explizit davor, wenn nicht gleichzeitig andere Regulierungen damit einher gehen, die eine massenhafte Abwanderung von Versicherten in die PKV verhindern können. Frau Warken hat nun aber exakt das in ihrem Gesetzentwurf.“
Zur Diskussion um die Beitragszahlungen von Bürgergeldbeziehenden:
„Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben darf nicht dauerhaft und einseitig auf den Schultern der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber liegen. Deshalb unterstütze ich, dass die Beitragszahlungen für Bürgergeldempfänger*innen endlich zu einem höheren Anteil aus Steuermitteln finanziert werden; mindestens die Übernahme von GKV-Mindestbeiträgen für Bürgergeldempfänger*innen sollte jetzt schnell umgesetzt werden.“
Zu Rückmeldungen von Bürger*innen:
„Die Rückmeldungen, die mich erreichen, sind recht deutlich: Die Menschen erleben steigende Beiträge, aber nur selten eine bessere Versorgung. Viele sorgen sich vor höheren Belastungen im Alltag, langen Wartezeiten, überlastetem Personal und vor der Frage, ob das Gesundheitssystem noch fair finanziert ist. Hinzu kommt: steigende Beiträge belasten auch die Arbeitgeber über die Lohnnebenkosten und verschärfen dadurch die schwierige Lage in einer ohnehin schwächelnden Konjunktur. Auch das merken die Menschen und haben Sorge um die Arbeitsplatzsicherheit. Besonders wichtig sind den Bürger*innen nach meinem Eindruck Beitrags-Entlastung, Verlässlichkeit und ein Gesundheitssystem, das wieder spürbar besser funktioniert anstatt immer nur teurer zu werden.“
Den Artikel in der Frankfurter Rundschau findet ihr hier:
24. März 2026
Im Rahmen der Debatten um Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung wird aktuell auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen diskutiert. Ich habe der FAZ dazu folgendes Statement gegeben:
„Wir Grüne beschäftigen uns intensiv mit der Frage, welche Hürden im Krankenversicherungssystem einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen entgegenstehen. Studien zufolge ließe sich das Erwerbspotenzial von Frauen in Deutschland um schätzungsweise 800.000 Vollzeitäquivalente steigern.
Die derzeitige Regelung zur beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ist aus unserer Sicht ein solches Hemmnis, weshalb wir hier klaren Reformbedarf sehen. Wer in Vollzeit Care-Arbeit leistet – sich also um die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmert, sollte in dieser Zeit nach unseren Überlegungen beitragsfrei eigenständig weiter krankenversichert sein. Aktuell geschieht das häufig über den Umweg der „Mitversicherung“. Das schafft, wie wir finden, unnötig Abhängigkeiten in Ehen. Darum wollen wir die Mitversicherung zu einem eigenständigen Versicherungsverhältnis weiterentwickeln, das unabhängig von der Partnerschaft funktioniert, und weiterhin beitragsfreien Krankenversicherungsschutz während der Care-Arbeit ermöglicht.“
Den Artikel in der FAZ dazu findet ihr hier (€), außerdem hat auch T-Online hier zu diesem Thema berichtet.
18. Feb. 2026
Die Funke Mediengruppe berichtet heute exklusiv zu meiner Anfrage an die Bundesregierung zum Hochwasser- und Küstenschutz. Die Ergebnisse zeigen: Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mein vollständiges Statement dazu:
„Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Es ist erschreckend, dass der Bund weder genaue Daten zur Schadenshöhe der letzten Jahre noch eine Einschätzung zum Investitionsbedarf in naturbasierte Lösungen vorlegen kann. Und was mich besonders besorgt: Die Bundesregierung sieht offenbar kein Problem darin. Wir werden uns dafür stark machen, dass die Daten hier künftig konsequenter und einheitlich erhoben werden. Die Bundesregierung begründet die derzeitige Lückenhaftigkeit mit „bürokratiearmer“ Berichterstattung. Dabei ist klar: „Bürokratiearmes“ Regierungshandeln darf nicht auf Kosten parlamentarischer Kontrolle und des effektiven Monitorings von Maßnahmen passieren. Eine belastbare Datenlage über die Kosten und Bedarfe ist im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig, um in Deutschland klug für die nächsten Jahrzehnte vorzusorgen!
Die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 536,00 Mio. Euro bzw. 924,90 Mio. Euro einschließlich der Landesmittel für 2026 bis einschließlich 2035 reichen nach unserer Einschätzung bei Weitem nicht aus. Nach den Angaben in ihren aktuellen Generalplänen für den Küstenschutz wären allein für Niedersachen, Bremen und Schleswig-Holstein für den gleichen Zeitraum mindestens 1,4 Mrd. Euro notwendig. Auch beim Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) klafft eine Finanzierungslücke von 2,2 Mrd. Euro gegenüber dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ermittelten Bedarf von 6,2 Mrd. Euro.
Auch bezüglich konkreter Zeitpläne für dringend notwendige Gesetzesvorhaben macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß: Weder zur Elementarschadenversicherung noch zur Verankerung des „Schwammstadtprinzips“ in der Baugesetzbuchnovelle gibt es klare Auskünfte, wann mit den Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Dabei drängt die Zeit: Derzeit sind etwa 57% der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. In den Küstenländern beträgt dieser Anteil sogar unter 40%. Laut einem Gutachten des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen von 2024, das die grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat, werden in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit rund 400.000 Menschen von einem Hochwasserereignis betroffen sein. Daher ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung zügig einen Gesetzesentwurf für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Tisch legt.
Es stimmt zwar vorsichtig optimistisch, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der kommenden Bauplanungsrechtsnovelle das so genannte „Schwammstadtprinzip“ ins Baugesetzbuch aufzunehmen, allerdings reicht eine Verankerung bloß als Grundsatz nicht aus. Wir werden das Vorhaben, wenn es kommt, eng begleiten. Denn klar ist: Die Novelle muss auch verbindlich sicherstellen, dass Kommunen durch Ausnahmeentscheidungen Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten gar nicht erst genehmigen. Überschwemmungsgebiete, die bei Hochwasser überflutet werden und als natürliche Retentionsflächen dienen, sind unverzichtbar, um die Risiken für Menschen, Gebäuden und Infrastruktur zu minimieren.“