14. Juli 2026
Vergangene Woche hat der Bundestag das Beitragsstabilisierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Nachdem der Abschluss des Gesetzes sich zuvor immer wieder verschoben hatte, wollte die Koalition das Gesetz nun unbedingt vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer noch beschließen, und hat dafür weniger als drei Tage vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses Änderungsanträge im Umfang von 300 Seiten versendet. Da eine wirklich gute Bewertung des Gesetzes in so kurzer Zeit nicht möglich ist, haben wir Grüne uns parlamentarisch und juristisch um die Absetzung von der Tagesordnung bemüht. Leider hat das nicht geklappt, sodass das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz schließlich nach mehrstündiger Beratung im Gesundheitsausschuss und am Freitag auch in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.
Doch nicht nur das Verfahren, auch der Inhalt der Änderungsanträge ist problematisch. Dazu habe ich bereits am Montag Statements, abgegeben, die in verschiedenen Medien aufgegriffen wurden. Meine Position dazu:
„Die Änderungsanträge der Koalitions-Abgeordneten korrigieren leider nicht die im Gesetz von Beginn an bestehende Schieflage im Gesetz, die Patientinnen und Patienten unverhältnismäßig belastet. Im Gegenteil: die Änderungsanträge verschieben diese Schieflage noch: Pharmaunternehmen werden langfristig offenbar noch stärker geschont als im Ursprungsentwurf, während Patient*innen und Beitragszahler*innen stärker belastet werden. Einige Beispiele: Höhere Zuzahlungen, jetzt auch für Hilfsmittel, treffen in erster Linie chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und armutsbetroffene Menschen – also die, die besonders geschützt werden müssten. Zugleich sollen Informationen bei Zusatzbeitragserhöhungen wegfallen, obwohl Transparenz und Wechselmöglichkeiten zentrale Patientenrechte sind. Und auch die Verschlechterungen bei der Personalsituation in Kliniken werden sich direkt bemerkbar machen – es ist zu erwarten, dass Behandlungsfehler dadurch weiter zunehmen werden.
Auch die Änderungsanträge bei den Steuerzuschüssen erscheinen nicht schlüssig: Mehrausgaben für Bürgergeldempfänger*innen sollen pauschal festgeschrieben und nicht an die reale Zahl der Leistungsbeziehenden gekoppelt werden. Ministerin Warken wiederholt den bekannten Fehler eines nicht dynamisierten Steuerzuschusses zur GKV. Statt immer höhere Beiträge zu verlangen, braucht es eine faire, gesetzlich verankerte Dynamisierung der Bundesmittel – orientiert an Bürgergeldempfängerinnen, beitragsfrei mitversicherten Kindern und der Inflation – statt Haushaltkonsolidierung zulasten der gesetzlich Versicherten“
Zitate von mir zu diesem Thema finden sich u.a. im BR, junge Welt, evangelisch.de und Business Punk.
11. Juni 2026
Heute fand die Sitzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ zu den Schwerpunkten Arbeitswelt, soziale Sicherung und soziale Resilienz, Care-Arbeit statt. Als Sachverständige waren unter anderem Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales a. D., und Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats, geladen.
Linda Heitmann, Mitglied der Enquete Kommission Corona sowie des Gesundheitsausschusses, erklärt zur heutigen Sitzung:
„Die geladenen Expert*innen der heutigen Sitzung haben bestärkt, dass die Pandemie insbesondere für Menschen mit Care-Verantwortung eine besondere Herausforderung dargestellt hat. Wir haben während der Pandemie vielerorts leider eine Retraditionalisierung von Rollenbildern erlebt, die vielen Frauen die eigenständige Existenzsicherung erschwert hat. Der Wiedereinstieg in Arbeit nach Erziehungszeiten war generell schwieriger und fand häufig nur in geringem Stundenumfang in Teilzeit statt.
Die Veränderung der Arbeitswelt führte bei Menschen mit Care-Verantwortung zudem durch die zunehmende Arbeit im Home-Office zu einer Doppelbelastung. Das hatte und hat teilweise bis heute einen Effekt auf die psychische Gesundheit. Denn: Durch Lockdowns fehlten der reale Austausch mit Kolleg*innen oder anderen Eltern. Mit dem Wegfall sozialer Kontakte der Kinder, die dadurch mehr auf die Eltern fixiert waren, haben sich die Effekte vielerorts verstärkt.
Wir werden uns intensiv damit auseinandersetzen, wie sich all diese negativen Effekte bei möglichen künftigen Pandemien mindestens abschwächen lassen, um entsprechende Vorschläge in den Abschlussbericht mit einfließen zu lassen.“
Denise Loop, Mitglied der Enquete Kommission Corona und im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, kommentiert die Sitzung wie folgt:
„Die Pandemie hat gezeigt: Eine krisenfeste Gesellschaft braucht starke Gleichstellungs-, Familien- und Pflegepolitik. Care-Arbeit muss zwischen Frauen und Männern gerechter verteilt werden, damit Krisen Ungleichheiten nicht weiter verschärfen.
Als Schulen und Kitas schlossen, haben vor allem Frauen die zusätzlichen Belastungen aufgefangen. Das verdient Anerkennung – darf aber kein Dauerzustand sein.
Um die partnerschaftliche Aufteilung von Care-Arbeit von Anfang an zu stärken, muss das Elterngeld reformiert werden. Damit Care-Arbeit auch später gerechter verteilt wird, brauchen wir endlich Equal Pay: Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit ohne strukturelle Nachteile für Frauen.
In der Pandemie wurde zudem deutlich: Auch pflegende Angehörige stehen massiv unter Druck. Millionen Menschen leisten täglich Pflegearbeit – überwiegend Frauen. Wer dafür Erwerbsarbeit reduziert, braucht finanzielle Sicherheit. Deshalb fordern wir eine bessere Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.
Care-Arbeit ist kein Privatthema, sondern Grundlage gesellschaftlicher Resilienz. Wer Menschen mit Care-Verantwortung stärkt, macht unser Land krisenfester. Deswegen müssen wir Gleichstellung voranbringen, Familien unterstützen und pflegende Angehörige entlasten.“
27. Mai 2026
Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, erklärt zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage:
„Die Antwort der Bundesregierung auf meine eingereichte Frage zu den Plänen rund um die Erhöhung der Tabaksteuer zeigt jetzt ganz klar: Eine Tabaksteuererhöhung bleibt auf der Agenda. Und das, obwohl sich die ursprünglichen Pläne, was damit gegenfinanziert werden sollte, erledigt haben.
Das ist gut so, denn die Steuererhöhung ist ein kleiner, aber wichtiger Baustein der Tabakprävention und kann zugleich zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen – wenngleich die Effekte der Mehreinnahmen vermutlich nur kurzzeitig sind, wenn die Steuer ihre Lenkungswirkung wie beabsichtigt entfaltet.
Tabak macht krank, kostet Leben und belastet unser Gesundheitswesen massiv. Vor allem aber kann eine erhöhte Steuer auch präventiv wirken. Gerade angesichts der Meldungen zu gestiegenen Zahlen jugendlicher Raucher, ist eine höhere Tabaksteuer das richtige Signal. Wer das Rauchen wirksam eindämmen will, muss auch bei Preis und Steuer ansetzen.
Die Bundesregierung sollte diesen Weg entschlossen weitergehen und auch die Einschränkung fruchtiger Aromen, Werbung, Verfügbarkeit und konsequente Alterskontrollen bei Tabak stärker in den Blick nehmen. Denn jede Maßnahme, die das Rauchen unattraktiver macht, schützt Gesundheit und stärkt die solidarische Finanzierung unseres Gesundheitswesens.“
Die schriftliche Frage findet sich auch hier: Antwort auf die schriftliche Frage
17. Apr. 2026
Zum aktuellen Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes habe ich als Berichterstatterin für Gesetzliche und Private Krankenversicherung der Grünen Bundestagsfraktion folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
„Der vorgelegte Referentenentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ist in seiner jetzigen Form unausgewogen, unzureichend und sozialpolitisch kurzsichtig. Statt strukturelle Probleme anzugehen, setzt das Bundesgesundheitsministerium auf Maßnahmen, die vor allem Patientinnen und Patienten direkt belasten – etwa durch Einschnitte beim Krankengeld oder höhere Zuzahlungen. Das ist unsozial und trifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen.
Auch die geplanten Eingriffe auf der Einnahmeseite überzeugen nicht: Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und höhere Abgaben für Minijobs belasten Arbeitgeber, ohne gezielt existenzsichernde Beschäftigung zu stärken oder Fehlanreize beim Wechsel in die PKV zu adressieren. Hier braucht es echte Strukturreformen, etwa die generelle Einführung der Sozialversicherungspflicht für Minijobs oder eine parallele und perspektivisch stärkere Anhebung der Jahresentgeltgrenze.
Positiv ist, dass die Pharmaindustrie stärker in die Verantwortung genommen werden soll. Doch auch hier bleibt der Entwurf hinter dem Notwendigen zurück.
Ziel sollte es endlich sein, die Beitragslast für Versicherte und Arbeitgeber insgesamt zu senken und die Solidarität im System zu stärken. Die Ministerin hätte die Chance, eine Beitragssenkung Realität werden zu lassen, wenn sie die Empfehlungen ihrer FinanzKommission wirklich aufgreifen würde. Stattdessen selektiert sie nur einzelne Empfehlungen und bringt unausgewogen einige neue ein.
Der zentrale blinde Fleck bleibt zudem unangetastet: Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Beitragsmitteln. Solange diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht konsequent aus Steuermitteln finanziert werden, bleibt jede Reform Stückwerk – und verschärft im Zweifel die soziale Schieflage im System.“
14. Apr. 2026
Heute hat die Bundesgesundheitsministerin Vorschläge vorgestellt zur Reform der gesetzlichen Krankenversicheurng. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für die GKV der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
„Der Druck war spätestens seit dem Koalitionsgipfel am Wochenende so groß, dass die Gesundheitsministerin handeln musste. Doch wir wissen, dass er angesichts der Lage in der GKV noch viel höher ist! Leider bleibt sich Nina Warken treu: Sie agiert zögerlich und legt ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen vor, anstatt die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung jetzt anzupacken. Die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit waren ausgewogen, evidenzbasiert und deutlich ambitionierter. Die nun angekündigten Einsparungen von 12 bis 20 Milliarden Euro für das kommende Jahr sind reichlich optimistisch – zumal absehbar ist, dass Lobbygruppen, die Koalitionsfraktionen und auch die Länder im Bundesrat nachsteuern wollen und werden.
Unterm Strich fehlt der Ministerin die politische Rückendeckung im Kabinett, um die versicherungsfremden Leistungen endlich aus Steuermitteln zu finanzieren. Dabei hatte die FinanzKommission hier schon Kompromissvorschläge mitgeliefert – so beispielsweise nur die Zahlung von Mindestbeiträgen für Bürgergeldempfänger*innen statt deren kompletter Kostenübernahme.
Statt den großen Wurf zu wagen und vom Finanzminister einen gerechten Anteil einzufordern, setzt sie auf kleinteilige Flickschusterei, deren Wirkung schon bald verpuffen dürfte. Ich hätte mir mehr Mut und eine echte Reform gewünscht, die die Finanzierung der GKV schon ab nächstem Jahr sichtbar gerechter und zukunftsfest macht – statt mal wieder lediglich Symptombekämpfung zu betreiben.“
2. Apr. 2026
BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung: Schluss mit verdeckter Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vergangene Woche klargestellt, dass Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegenüber der Öffentlichkeit unzulässig ist. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Heilmittelwerbegesetz, das Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel klar untersagt.
Dazu erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patientenrechte sowie für Drogen-, Sucht- und Cannabispolitik:
„Der Bundesgerichtshof zieht hier eine Grenze rechtlich klar, die gerade in den vergangenen Monaten immer stärker umgangen wurde. Das kann jeder sehen, der sich im öffentlichen Raum oder im Internet bewegt: Werbung für Medizinalcannabis oder auch die Abnehmspritze begegnen uns im Alltag immer mehr. Dabei ist rechtlich eigentlich eindeutig: Verschreibungspflichtige Medikamente sind kein Lifestyle-Produkt und keine Ware für aggressive Vermarktung.
Was wir im Alltag erleben, sind demnach systematische Versuche, das Werbeverbot zu unterlaufen – über Plattformen, Social Media und scheinbar harmlose Informationsangebote. Das untergräbt auch den Patientenschutz, denn es ist für Laien nicht mehr einschätzbar, welche Risiken mit den beworbenen Produkten auch einher gehen können.
Ich erwarte und erhoffe mir nach diesem Urteil, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente endlich möglichst vollständig aus dem öffentlichen Raum wieder verschwindet. Dass wir darüber überhaupt noch diskutieren müssen, zeigt, wie groß die Vollzugsprobleme sind. Es zeigt aber auch, dass wir im Zweifel gesetzliche Nachschärfungen oder höhere Strafrahmen brauchen, wenn sich die Situation nach diesem Urteil nicht verändert.“
Das Urteil findet ihr hier.