Kultur braucht politische Unabhängigkeit, doch ob die aktuelle Bundesregierung diese bei der Vergabe des Buchhandlungspreises künftig zusichern will, dazu schweigt sie sich leider aus. Mit einer Anfrage an die Bundesregierung hatte ich angefragt, wie genau die Kriterien für eine Vergabe des Preises aussehen und ob zu erwarten ist, dass diese für den Rest der Legislatur mit dieser Bundesregierung identisch bleiben. Denn Fakt ist: Im letzten Jahr hatte sich die Bundesregierung eingemischt und kurz vor der Preisverleihung erklärt, drei Buchhandlungen seien ausgeschlossen, weil man eine Nähre zu extremistischen Kreisen vermute. Der Kulturstaatsminister hat sich damit in die Entscheidung einer unabhängigen Jury eingemischt, ohne wirklich transparent zu machen, was wirklich gegen die Ausgeschlossenen vorliegt.
Kurz darauf wurde bekannt, dass auch die Buchhandlung im Schanzenviertel – eine kulturelle Institution in meinem Wahlkreis – möglicherweise unter die intransparenten Kriterien fallen könnte, die die Bundesregierung neuerdings anlegt. Mit der Antwort auf meine Anfrage wird leider noch einmal mehr klar: Die Bundesregierung will keine Auskunft erteilen zur politischen Einflussnahme, die sie beim Deutschen Buchhandelspreis ausübt. In den Kriterien zur Teilnahme steht nichts, was gegen eine Teilnahme der Buchhandlung im Schanzenviertel oder drei anderen ausgeschlossenen sprechen würde. Gleichzeitig sollten alle, die sich bewerben und die Teilnahmebedingungen erfüllen, dann auch davon ausgehen, einen Preis gewinnen zu können. Gerade auch im Sinne der Betreiber der Buchhandlung im Schanzenviertel braucht es hier dringend Klarheit für alle Beteiligten. Denn Kultur muss unabhängig bleiben und sich auch auf unabhängige Jurys verlassen können.
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mit dem DESY befindet sich in Altona ein Zentrum für Spitzenforschung. Stetig entwickelt sich das Forschungsgelände weiter und auch der Bundestag hat in der letzten Legislatur für weitere Projekte Unterstützung zugesichert. Doch wofür steht das DESYgenau und was wird hier erforscht?
Linda Heitmann nimmt euch mit auf eine Tour über das DESY-Gelände! Ihr seid herzlich eingeladen am 14.08.26 um 16 Uhr bei der Führung mit dabei zu sein.
Vergangene Woche hat der Bundestag das Beitragsstabilisierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Nachdem der Abschluss des Gesetzes sich zuvor immer wieder verschoben hatte, wollte die Koalition das Gesetz nun unbedingt vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer noch beschließen, und hat dafür weniger als drei Tage vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses Änderungsanträge im Umfang von 300 Seiten versendet. Da eine wirklich gute Bewertung des Gesetzes in so kurzer Zeit nicht möglich ist, haben wir Grüne uns parlamentarisch und juristisch um die Absetzung von der Tagesordnung bemüht. Leider hat das nicht geklappt, sodass das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz schließlich nach mehrstündiger Beratung im Gesundheitsausschuss und am Freitag auch in Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.
Doch nicht nur das Verfahren, auch der Inhalt der Änderungsanträge ist problematisch. Dazu habe ich bereits am Montag Statements, abgegeben, die in verschiedenen Medien aufgegriffen wurden. Meine Position dazu:
„Die Änderungsanträge der Koalitions-Abgeordneten korrigieren leider nicht die im Gesetz von Beginn an bestehende Schieflage im Gesetz, die Patientinnen und Patienten unverhältnismäßig belastet. Im Gegenteil: die Änderungsanträge verschieben diese Schieflage noch: Pharmaunternehmen werden langfristig offenbar noch stärker geschont als im Ursprungsentwurf, während Patient*innen und Beitragszahler*innen stärker belastet werden. Einige Beispiele: Höhere Zuzahlungen, jetzt auch für Hilfsmittel, treffen in erster Linie chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und armutsbetroffene Menschen – also die, die besonders geschützt werden müssten. Zugleich sollen Informationen bei Zusatzbeitragserhöhungen wegfallen, obwohl Transparenz und Wechselmöglichkeiten zentrale Patientenrechte sind. Und auch die Verschlechterungen bei der Personalsituation in Kliniken werden sich direkt bemerkbar machen – es ist zu erwarten, dass Behandlungsfehler dadurch weiter zunehmen werden.
Auch die Änderungsanträge bei den Steuerzuschüssen erscheinen nicht schlüssig: Mehrausgaben für Bürgergeldempfänger*innen sollen pauschal festgeschrieben und nicht an die reale Zahl der Leistungsbeziehenden gekoppelt werden. Ministerin Warken wiederholt den bekannten Fehler eines nicht dynamisierten Steuerzuschusses zur GKV. Statt immer höhere Beiträge zu verlangen, braucht es eine faire, gesetzlich verankerte Dynamisierung der Bundesmittel – orientiert an Bürgergeldempfängerinnen, beitragsfrei mitversicherten Kindern und der Inflation – statt Haushaltkonsolidierung zulasten der gesetzlich Versicherten“
Gestern haben wir Grüne unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetz in den Bundestag eingebracht. Ich habe dazu im Plenum gesprochen. Mein ausführliches Pressestatement dazu findet ihr hier. Meine Rede gestern im Bundestag:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.
Eine Erfolgsgeschichte: Das Sofortprogramm Munitionsbergung der letzten Legislaturperiode unter dem grün geführten Umweltministerium ist ein Erfolgsprojekt, das endlich sichtbar wird. Das geht auch aus dem Bericht des Bundesumweltministers Carsten Schneider im Rahmen der Pressekonferenz hervor, die er am 7. Juli 2026 anlässlich der traditionellen Auswärtigen Kabinettssitzung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns und mit Blick auf den Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 sowie den anstehenden Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Berlin gegeben hat.
Auf den Meeresgrund, aus dem Sinn: Nach dem zweiten Weltkrieg wurden ca. 1,6 Millionen Tonnen Altmunition in die Nord- und Ostsee verklappt. Seither rosten sie vor sich hin und setzten dabei zunehmend Giftstoffe wie das krebserregende und erbgutverändernde TNT frei, die angereichert in Muscheln und Fischen in die menschliche Nahrungskette gelangen können. Für die Schifffahrt, die Fischerei, den Tourismus wie auch für den Ausbau von Windenergie auf See ist die Altmunition eine tickende Zeitbombe.
Wettlauf gegen die Zeit: Je länger der giftige, rostende Munitionsmüll in unseren Meeren verweilt, umso mehr steigt nicht nur das Umweltrisiko, sondern auch die Komplexität der Bergung und die Explosionsgefahr.
Ein zentraler Meilenstein: In der letzten Legislaturperiode haben wir unter dem grün geführten Umweltministerium ein Sofortprogramm von 100 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Seit Mitte 2024 werden die Mittel eingesetzt, um die weltweit erste schwimmende Bergungsplattform zu bauen, mit der möglichst umweltschonend die Altmunition entsorgt werden kann. Parallel dazu ist bereits letzte Woche das Bundeskompetenzzentrum Munitionsbergung (BK Meer) am Ocean Technology Campus Rostock eröffnet worden. Hier werden künftig Expertise gebündelt und Akteur*innen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft vernetzt.
Finanzierung und Umsetzung im Blick: Für die Entwicklung und den Bau der schwimmenden Plattform sind 78 Millionen Euro durch den Bund vorgesehen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren soll im September 2026 erfolgen, damit diese ab dem zweiten Halbjahr 2028 schließlich mit einer Entsorgungskapazität von ca. 750 Tonnen Munitionsaltlasten pro Jahr in Betrieb gehen kann. Die jährlichen Kosten für den Betrieb, einschließlich Erkundung und Bergung, werden auf etwa 70 Millionen Euro geschätzt. Bundesumweltminister Schneider hat bereits zugesagt, dass der Bund jährlich 50 Millionen Euro für den Betrieb zur Verfügung stellen wird. Für die nächsten sechs Jahre sei die Finanzierung durch den Bund damit gesichert.
Akute Generationenaufgabe – gemeinsame Verantwortung: Ohne eine langfristige Beteiligung der Bundesländer werden wir diese Gemeinschafts- und Generationenaufgabe allerdings nicht bewältigen können. Deshalb braucht es jetzt eine verlässliche, dauerhafte Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patient*innenrechte der Grünen Bundestagsfraktion:
„Gerade jetzt, wo mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Kostendruck im Gesundheitswesen weiter steigt und Stellenstreichungen in vielen Kliniken zu erwarten sind, dürfen die Rechte von Patientinnen und Patienten nicht unter die Räder geraten. Wenn der ökonomische Druck auf Krankenhäuser und andere Einrichtungen wächst, wenn Personalengpässe zunehmen und Abläufe immer weiter verdichtet werden, steigt auch das Risiko für Fehler. Umso wichtiger ist es, Patientinnen und Patienten in genau dieser Situation besser zu schützen, statt ihre Rechte weiter dem Zufall zu überlassen.
Wer heute in Deutschland durch einen Behandlungsfehler geschädigt wird oder dies vermutet, muss oft nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen leben, sondern sich anschließend auch noch über Jahre durch intransparente Verfahren, lückenhafte Dokumentation und hohe Beweishürden kämpfen. Das ist für Betroffene eine enorme Belastung. Und es zeigt: Das Patientenrechtegesetz von 2013 war ein wichtiger Fortschritt, reicht aber längst nicht mehr aus.
Wir legen deshalb jetzt einen konkreten Vorschlag vor, wie Patientenrechte endlich wirksam gestärkt werden können. Denn Fehler entstehen nicht nur im unmittelbaren Behandlungsgeschehen. Sie haben oft auch mit schlechten Abläufen, Personalmangel, unklaren Verantwortlichkeiten oder strukturellen Defiziten in Einrichtungen zu tun. Genau deshalb wollen wir die Organisationsverantwortung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen klarer fassen, statt die Verantwortung allein bei einzelnen Beschäftigten abzuladen.
Wir stärken außerdem die Informations-, Dokumentations- und Einsichtsrechte von Patientinnen und Patienten. Nachträgliche Änderungen an Behandlungsakten müssen transparent nachvollziehbar sein. Patientinnen und Patienten müssen schneller und vollständiger Zugang zu ihren Unterlagen erhalten. Und erkennbare Behandlungsfehler dürfen nicht länger im Verborgenen bleiben.
Zugleich verbessern wir die Position von Patientinnen und Patienten in Arzthaftungsverfahren. Wer einen Behandlungsfehler vermutet, steht heute häufig vor kaum überwindbaren Beweishürden. Deshalb wollen wir Beweisnachteile abbauen, die Regeln für medizinische Gutachten transparenter und unabhängiger machen und die Unterstützung durch Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen verbindlich stärken.
Dass eine Reform überfällig ist, liegt seit Jahren auf dem Tisch. Die Evaluation des Patientenrechtegesetzes liegt vor, der Handlungsbedarf ist bekannt, doch Gesundheits- und Justizministerium bleiben untätig. Dabei gilt gerade jetzt: Wer auf der einen Seite mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den wirtschaftlichen Druck im System verschärft, muss auf der anderen Seite die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken. Genau das ist überfällig.“
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes schlagen die Grünen eine umfassende Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen vor. Dazu gehören unter anderem eine klarere Organisationsverantwortung medizinischer Einrichtungen, bessere Informations-, Dokumentations- und Einsichtsrechte für Patientinnen und Patienten, stärkere Regeln zur Offenlegung von Behandlungsfehlern, mehr Transparenz und Unabhängigkeit im Gutachterwesen sowie eine verbindlichere Unterstützung durch Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Anbei finden Sie den konkreten Gesetzesentwurf, der diese Woche am Donnerstag, den 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag debattiert werden wird.
Zum Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch am 26. Juni hat die pharmazeutische Zeitung einen Überblick über die drogenpolitische Debatte in Deutschland veröffentlicht, in dem auch ich zitiert werde. Den Bericht findet ihr hier.
Mein Statement in Gänze, das ich der Pharmazeutischen Zeitung gegeben hatte: „Problematischer Drogenkonsum in Deutschland ist und bleibt ein ernst zu nehmendes Problem. Aus meiner Sicht tut die Bundesregierung bislang jedoch nicht genug, um dem wirksam zu begegnen. Wer von einer Drogenkrise spricht, muss auch die Hilfesysteme stärken. Denn wir haben in Deutschland eigentlich eine gute und effektive Behandlung von Suchterkrankungen und, doch viel zu oft kommen Konsument*innen dort nicht an. Die flächendeckende Sicherstellung der Suchtkrankenhilfe in Deutschland vielerorts nicht gewährleistet. Das gilt insbesondere für niedrigschwellige Angebote, die häufig den ersten Kontakt zu Menschen mit problematischem Konsumverhalten illegalisierter Substanzen herstellen und dann weitervermitteln. Sie haben damit eine zentrale Rolle für Beratung und Schadensminderung spielen.
Von der Bundesregierung wünsche ich mir deshalb eine nationale Strategie zur Stärkung der Suchthilfe. Dazu gehören eine verlässliche Finanzierung von Beratungsstellen und niedrigschwelligen Hilfsangeboten, bessere Zugänge zu Entgiftung, Therapie und Rehabilitation sowie eine stärkere Unterstützung von Ländern und Kommunen beim Ausbau der Versorgungsstrukturen. Versorgungsketten müssen lückenlos überall in Deutschland funktionieren. Gleichzeitig müssen Prävention und Gesundheitsförderung deutlich stärker in den Mittelpunkt rücken.
Eine wirksame Drogenpolitik darf sich nicht auf Strafverfolgung beschränken. Menschen mit Suchterkrankungen brauchen Hilfe statt Strafverfolgung. Deshalb müssen Prävention, Hilfe und Behandlung endlich denselben Stellenwert erhalten wie die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels.“
Während die Koalition im Koalitionsgipfel vermeintlich einen von Misstrauen der Bevölkerung gegenüber geprägten neuen „Pakt für Deutschland“ verkündet, stellte Umweltminister Schneider fast unbemerkt davon ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Aktionsplan Meer – Meeresschutz für Mensch und Natur“ vor.
Darin spuckt er große Töne, betreibt jedoch nichts weiter als Symbolpolitik. Der Aktionsplan ist ein Sammelsurium aus kleinteiligen, isolierten Kleinschritten, die zwar in die richtige Richtung gehen, jedoch davon entfernt sind, den dramatisch schlechten Zustand unserer Nord- und Ostsee ernsthaft zu adressieren. Ohne verbindliche Ziele, klare Zeiträume, ausreichende Finanzierung und den nötigen politischen Mut bleibt der Aktionsplan ambitionslos, unzureichend und zahnlos.
Unsere Nord- und Ostsee sind in einem besorgniserregenden Zustand und stehen unter massivem Druck – durch die Klima- und Biodiversitätskrise, Überfischung, Nährstoffeinträgen, Verschmutzung, Munitionsaltlasten. Angesichts dieser Herausforderungen ist ein Maßnahmenbündel aus Modellprojekten und Einzelinitiativen, die kaum über bestehende Regelungen hinausgehen, nicht der große Wurf.
Die Ambitionslosigkeit zeigt sich insbesondere bei den fehlenden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Schutzgebiete. Formal stehen insgesamt ca. 45 Prozent der deutschen Meeresfläche unter Schutz, faktisch bleiben die Schutzanforderungen z.B. aus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG oder der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) jedoch weiterhin unerfüllt. Denn in diesen Schutzgebieten sind weiterhin zahlreiche Nutzungen erlaubt: Schifffahrt, Wassersport, Fischerei oder auch Kabelverlegung sind nur einige der Eingriffe in die Natur, die regelmäßig stattfinden. Neben der steigenden Wassertemperatur infolge der Klimakrise kommen zudem noch Belastungen durch Munitionsaltlasten, Eintragungen aus der Landwirtschaft und dem Schiffsverkehr, Plastikmüll und Geisternetze hinzu.
Es ist ein Trostpflaster, dass das Bundesministerium Probleme wie Geisternetze oder Eutrophierung adressieren möchte. Doch ohne klare Zielvorgaben, verbindliche Zeitpläne und deutlich ambitioniertere Maßnahmen wird der Aktionsplan seinem Anspruch nicht gerecht. So greifen die geplanten Modellprojekte zur meeresfreundlichen Landwirtschaft viel zu kurz: Das Problem der Eutrophierung durch zu hohe Näherstoffeinträge aus der Landwirtschaft ist kein Neues, statt weiterer Modelprojekte brauchen wir endlich verbindliche Reduktionsziele, die die Verursacher stärker in die Pflicht nimmt.
Auch zu begrüßen ist die Absicht des Bundesumweltministeriums, in der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz zusätzliche Maßnahmen zur Wiederherstellung von Seegraswiesen, Salzmarschen und Algenwälder zu fördern. Angesichts der großflächigen Zerstörung unser küstennahen Ökosysteme, u.a. durch Eutrophierung, ist dies auch dringend notwendig und bereits durch die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vorgegeben. Damit stärken wir nicht nur den Küsten- und Hochwasserschutz, wir leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität.
Die Wirkung dieser positiven Schritte verpufft jedoch sehr schnell angesichts der politischen Entscheidungen, die den Meeresschutz aktiv untergraben. Das geplante Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden, die den Weg für die natur- und klimaschädliche Gasförderung in der Nordsee ebnet, steht in diametralem Widerspruch zu jedem Schutzzweck. Aber auch der geplante Einsatz der Risikotechnologie CCS (CO2-Entnahme und Speicherung) unter der Nordsee birgt nicht nur ehebliche Risiken für unsere marinen Ökosysteme, sondern bremst auch die Energiewende massive aus und öffnet der fossilen Energieerzeugung Tür und Tor.
Insgesamt muss der Aktionsplan Meer grundlegend überarbeitet werden: Der Meeresschutz verbessert sich nicht allein dadurch, dass versprochen wird, hier und da bereits bestehende Verpflichtungen endlich umzusetzen. Wir brauchen endlich einen konsequenten, effektiven Meeresschutz, der den Zustand unserer Meere qualitativ verbessert. Dazu gehören zum einen großzügige Null-Nutzungszonen, in denen sich die Natur und Artenvielfalt erholen können, sowie insgesamt eine Reduktion des Nutzungsdrucks, zum anderen aber auch einen ökosystembasierten Ansatz bei allen Nutzungen, die Vermeidung weiterer Verschmutzung sowie die Umstellung auf nachhaltigere Nutzungen z.B. bei der Fischerei oder der Schifffahrt.