20. Aug. 2026
„Auch der Medizinische Dienst Bund hat in seiner Pressekonferenz heute deutlich gemacht, dass bei der ganzen Debatte um Einsparpotentiale der GKV in den letzten Monaten ein Thema bislang viel zu kurz kommt: vermeidbare Behandlungsfehler und deren Folgekosten.
Der MD Bund geht von 31 Milliarden Euro jährlich durch vermeidbare Behandlungsfehler aus. Diese Zahl macht deutlich: Patientensicherheit ist keine Nischenfrage, sondern eine finanzielle und ethische Herausforderung für das gesamte Gesundheitssystem.
Gerade jetzt, wo das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den Kostendruck auf Kliniken weiter erhöht und Personalengpässe zunehmen, steigt das Risiko für Fehler nach meiner Einschätzung sogar noch einmal – umso wichtiger ist es, die Rechte von Patient*innen zu stärken, statt sie dem Zufall zu überlassen.
Nicht ohne Grund haben wir als Grüne in der letzten Woche vor der parlamentarischen Sommerpause deshalb unseren Vorschlag für einen Patientenrechtegesetz parallel zur Beschlussfassung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vorgelegt.
Wir legen als Grüne damit konkrete Lösungen vor: klarere Gewichtung der Organisationsverantwortung von Kliniken statt nur von einzelnen Ärzt*innen, fälschungssichere und für Patienten transparentere Dokumentation sowie verbesserte Unabhängigkeit bei Gutachten.
Zentral ist und bleibt zudem die Erleichterung der Beweispflicht: Wer heute einen Behandlungsfehler vermutet, muss sich durch intransparente Verfahren und kaum überwindbare Beweishürden kämpfen – das ist für Betroffene eine enorme Zusatzbelastung und inakzeptabel. Wir wollen das Beweismaß auf ‚überwiegende Wahrscheinlichkeit‘ senken und damit die Stellung der Patient*innen nach Behandlungsfehlern verbessern.
Außerdem – auch das hat der MD Bund heute betont: Es braucht endlich eine proaktive Informationspflicht durch die Behandelnden gegenüber den Patient*innen, wenn während der Behandlung ein Fehler passiert ist.
Ein Never-Event-Register wollen wir Grüne auch unabhängig vom Patientenrechtegesetz schnell eingeführt wissen, um Fehler besser strukturell zu vermeiden. In dem Gesetzentwurf zur Krankenhausreform war integriert, ein Modellprojekt dazu in Deutschland zu machen und gegebenenfalls zu verstetigen. Das muss nun schnell in die Umsetzung kommen!
Wer auf der einen Seite mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den wirtschaftlichen Druck im System verschärft, muss auf der anderen Seite die Rechte der Patient*innen stärken – genau dafür machen wir den Koalitionsfraktionen mit unserem Gesetzentwurf einen konkreten Vorschlag.“
13. Aug. 2026
„Der zunehmende Crackkonsum und die damit verbundenen Probleme auch im öffentlichen Raum in Großstädten wie Hamburg zeigt sehr deutlich, dass wir unsere Drogen- und Suchthilfekonzepte permanent an die Konsummuster anpassen müssen.
Die Bürgermeister von Köln und Düsseldorf haben deshalb, mit ihrem Vorstoß der Idee zu Modellprojekten zur Weitergabe von Kleinstmengen zwischen schwerstabhängigen Konsument*innen in klar abgegrenzten Bereichen von Suchthilfeeinrichtungen, einen guten und wichtigen Schritt gemacht. Leider hat das Land NRW dem aus rechtlichen Gründen eine Absage erteilt.
Ich würde mir wünschen, dass Hamburg die Idee trotzdem weiterverfolgt und vorangeht, um solch ein Vorhaben auszutesten. Es wäre ein starkes Signal, wenn sich der Senat – bestenfalls mit NRW gemeinsam – dafür einsetzt, dass hierfür bundeseinheitlich ein geeigneter Rechtsrahmen geschaffen wird.
Zum Hintergrund: Crack erzeugt einen enormen Suchtdruck und wirkt nur sehr kurz. Viele schwerstabhängige Menschen verlassen deshalb schon direkt nach den Konsumvorgängen wieder den Drogenkonsumraum, um die nächste Dosis zu beschaffen. Genau dadurch verlieren wir ein entscheidendes Zeitfenster, in dem Sozialarbeiter*innen Kontakt aufbauen, medizinische Hilfe leisten und oder Menschen in weiterführende Angebote vermitteln können.
Bei der Weitergabe von Kleinstmengen geht es ausdrücklich nicht darum, professionellen Drogenhandel zu tolerieren. Es geht darum, schwer suchtkranke Menschen in den geeigneten Settings besser zu erreichen, sie länger in den Hilfestrukturen zu halten und Konsum und Kleinsthandel möglichst aus dem öffentlichen Raum heraus in niedrigschwellige Hilfsangebote zu verlagern. Schadensminimierung, soziale und medizinische Hilfe und die Bekämpfung des professionellen Drogenhandels sind dabei kein Widerspruch, sondern müssen zusammengedacht werden.“
12. Aug. 2026
Wie letztes Jahr wollten ehrenamtliche Taucher*innen der Meeresschutzorganisation Sea Shepherd auch 2026 zerstörte Seegraswiesen in der schleswig-holsteinischen Ostsee händisch wiederanpflanzen und auf diese Weise aktiv zum Meeresschutz sowie natürlichem Klimaschutz beitragen.
Doch die deutsche Bürokratie legte ihnen – auch zum großen Unverständnis der norddeutschen Bundesländer – dieses Jahr unnötige Steine in den Weg: Für das aufwändige Renaturierungsprojekt legte die dem Bundesverkehrsministerium unterstehende Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) nicht nur einen privatrechtlichen Nutzungsvertrag mit u.a. Haftungsfragen und Kündigungsmodalitäten vor, sondern forderte neben Genehmigungsgebühren auch horrende jährliche Nutzungsentgelte – fünf- bis sechsstellige Beträge standen wohl im Raum, die die ehrenamtlichen Naturschützer*innen nicht tragen konnten. Auch in der Presse wurde dieser skurrile Fall schnell aufgegriffen, unter anderem z.B. vom NDR.
Dabei ist das Wiederansiedlungsprojekt Teil des Forschungsprojekts Zobluc (Zostera marina als Blue Carbon-Kohlenstoffspeicher in der Ostsee) des Geomar-Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung in Kiel, welches bis 2030 mit sechs Millionen Euro über das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ durch die Bundesregierung sowie durch das Land Schleswig-Holstein gefördert wird. Zudem ist Deutschland auch nach dem EU-Recht – nämlich gemäß der EU-Wiederherstellungsverordnung – dazu verpflichtet, geschädigte und zerstörte Ökosysteme wiederherzustellen.
Denn Seegraswiesen sind wahre Multitalente, die wichtige Ökosystemleistungen erbringen: Sie sind nicht nur exzellente Wellenbrecher, sondern auch hochproduktive natürliche Kohlenstoffsenken. Ihr tiefreichendes Wurzelwerk ist eine natürliche Kohlenstofflagerstätte, das gleichzeitig den Meeresboden stabilisiert und damit vor Hochwasser und Überschwemmungen schützen kann. Außerdem filtern sie das Wasser und sind wertvolle Hotspots der Biodiversität, wo zahlreiche Arten, darunter vor allem junge Fische, Muscheln und Seesterne, Nahrung und Zuflucht finden. Insbesondere durch Nährstoffeinträge infolge von Überdüngung sind die Seegraswiesenbestände an den deutschen Küsten leider stark geschrumpft.
Die Einsicht kommt zwar spät, aber immerhin: Nach einem Brandbrief von Umweltverbänden und auch auf meine Schriftliche Frage an die Bundesregierung hin hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nun mitgeteilt, dass die Bundesländer künftig auch Bundesflächen an den Seewasserstraßen kostenlos für die Wiederansiedlung von Seegraswiesen nutzen dürfen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme im öffentlichen Interesse liegt und die Aufgaben des Bundes dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Diese Entscheidung begrüße ich sehr, es ist jedoch ein bloßes Trostpflaster: Nach monatelangem Stillstand, durch den die Pflanzsaison 2026 erheblich verkürzt wurde, wälzt die Bundesregierung die operative Verantwortung für die Renaturierung dieser ökologisch und klimapolitisch so wichtigen Ökosysteme weiterhin auf die Bundesländer ab.
Mit der Streichung der Nutzungsentgelte ist ein absurdes Hindernis beseitigt. Hohe bürokratische Hürden und langwierige Genehmigungsverfahren bestehen jedoch weiterhin. Diese erschweren dringend notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen – nicht nur von Seegraswiesen, sondern auch anderen Küstenökosystemen – und drohen damit, das ehrenamtliche Engagement von Naturschützer*innen bereits im Keim zu ersticken.