„Der zunehmende Crackkonsum und die damit verbundenen Probleme auch im öffentlichen Raum in Großstädten wie Hamburg zeigt sehr deutlich, dass wir unsere Drogen- und Suchthilfekonzepte permanent an die Konsummuster anpassen müssen.

Die Bürgermeister von Köln und Düsseldorf haben deshalb, mit ihrem Vorstoß der Idee zu Modellprojekten zur Weitergabe von Kleinstmengen zwischen schwerstabhängigen Konsument*innen in klar abgegrenzten Bereichen von Suchthilfeeinrichtungen, einen guten und wichtigen Schritt gemacht. Leider hat das Land NRW dem aus rechtlichen Gründen eine Absage erteilt.

Ich würde mir wünschen, dass Hamburg die Idee trotzdem weiterverfolgt und vorangeht, um solch ein Vorhaben auszutesten. Es wäre ein starkes Signal, wenn sich der Senat – bestenfalls mit NRW gemeinsam – dafür einsetzt, dass hierfür bundeseinheitlich ein geeigneter Rechtsrahmen geschaffen wird.

Zum Hintergrund: Crack erzeugt einen enormen Suchtdruck und wirkt nur sehr kurz. Viele schwerstabhängige Menschen verlassen deshalb schon direkt nach den Konsumvorgängen wieder den Drogenkonsumraum, um die nächste Dosis zu beschaffen. Genau dadurch verlieren wir ein entscheidendes Zeitfenster, in dem Sozialarbeiter*innen Kontakt aufbauen, medizinische Hilfe leisten und oder Menschen in weiterführende Angebote vermitteln können.

Bei der Weitergabe von Kleinstmengen geht es ausdrücklich nicht darum, professionellen Drogenhandel zu tolerieren. Es geht darum, schwer suchtkranke Menschen in den geeigneten Settings besser zu erreichen, sie länger in den Hilfestrukturen zu halten und Konsum und Kleinsthandel möglichst aus dem öffentlichen Raum heraus in niedrigschwellige Hilfsangebote zu verlagern. Schadensminimierung, soziale und medizinische Hilfe und die Bekämpfung des professionellen Drogenhandels sind dabei kein Widerspruch, sondern müssen zusammengedacht werden.“