Die Grüne Bundestagsfraktion bringt in der kommenden Sitzungswoche einen Antrag (BT-Drucksachen-Nr.: 21/8792) zur wirksamen Reduzierung von Unterwasserlärm ein. Dazu habe ich als Berichterstatterin der Grünen Bundestagsfraktion für Küsten- und nationalen Meeresschutz sowie Mitglied im Lenkungskreis des Parlamentskreises „Meere und freifließende Flüsse“ eine Pressemitteilung veröffentlicht:
„In unseren Meeren ist ein Grundlärmpegel durch die Natur normal, durch viele menschengemachte Einflüsse wie Schifffahrt, Leitungsbau oder Installation von Offshore-Windkraft wird dieser immer wieder unnötig verstärkt. Insbesondere im Wattenmeer, aber auch in der stark durch verschiedene Umwelteinflüsse belasteten Ostsee, ist das für die Meeresbewohner zunehmend ein Problem.
Wir wollen dem deshalb wirksam entgegentreten und fordern mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, den menschengemachten Unterwasserlärm in Nord- und Ostsee auf ein ökologisch verträgliches Minimum zu senken. Lärmreduzierende Innovationen müssen durch regulatorische Vorgaben und Bundesförderprogrammen vorangetrieben werden. Außerdem gilt es, Geschwindigkeitsbegrenzungen für Schiffe wirksam zu kontrollieren und im Zweifel auch auszuweiten.“.
Der Antrag schlägt drei konkrete Maßnahmenpakete vor, die den Unterwasserlärm effektiv reduzieren können.
Maßnahmenpaket 1: Dauerlärm durch Schiffs- und Bootsverkehr wirksam senken
Besonders belastend für Meerestiere ist der chronische Dauerlärm durch Schiffs- und Bootsverkehr. Die Hauptlärmquelle ist dabei der Propeller. Daher muss die Bundesregierung vor allem hier ansetzen – etwa durch regulatorische Vorgaben und Bundesförderprogramme für lärmreduzierende Schiffstechnologien, vor allem kavitationsärmere Propeller, lärmoptimierte Rumpfformen und Luftschmierungssystemen.
Nicht-monetäre Anreize für lärmoptimierte Schiffe und Boote, beispielsweise durch Ausnahmeregelungen bei Geschwindigkeitsbegrenzungen, können den Einsatz von lärmoptimierten Technologien unterstützen und entsprechende Investitionen zusätzlich lohnend machen.
Auch die Geschwindigkeit von Schiffen ist ein wesentlicher Faktor bei den Lärmemissionen. Sinnvoll sind daher neben der Förderung des Umstieges auf lärmreduzierende und umweltschonende Antriebe auch die konsequente Durchsetzung von geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen – auch für Wassertaxen und privaten Sportbooten durch eine Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV).
Maßnahmenpaket 2: Schutzgebiete müssen echten Schutz und Rückzugsraum bieten
Die effektivste Lärmschutzmaßnahme ist und bleibt die Lärmvermeidung. Für den Schiffsverkehr bedeutet dies, dass dieser in den Schutzgebieten möglichst auf ein Minimum reduziert werden muss. Dies kann gelingen, indem mindestens 10 Prozent der deutschen Meeresgebiete unter strengen Schutz gestellt werden, wo absolut keine industrielle Nutzung und menschliche Aktivität stattfinden. Darüber hinaus können lärmoptimierte Schiffsrouten den Schiffsverkehr in Meeresnaturschutzgebieten sowie in Lebensräumen von gehörsensiblen Meerestieren erheblich reduzieren.
Maßnahmenpaket 3: So viel Lärm wie nötig, so wenig wie möglich
Die Suche nach und Förderung von Öl und Gas in der Deutschen Nord- und Ostsee gehört aus unserer Sicht ersatzlos gestrichen. Dadurch entfällt nicht nur eine unnötige Lärmquelle, sondern das ist auch gut für den Klimaschutz und entlastet die Meeresumwelt erheblich.
Lärmintensive Arbeiten bei allen Offshore-Projekten sollten nicht nur regelhaft auch in Zukunft einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, sondern auch grundsätzlich außerhalb der Laich-, Jungenaufzucht- und Wanderungszeiten und -gebieten lärmsensibler Tiere stattfinden.
Überall dort, wo Unterwasserlärm nicht vermieden werden kann, müssen lärmreduzierende Maßnahmen verpflichtend eingesetzt werden. Dazu gehört auch die Verwendung von ausreichenden Blasenschleiern bei impulshaften Lärmeinträgen bei Rammungen oder Sprengungen. Doch genau diese Schallschutzmaßnahme droht derzeit im Zuge der aktuellen Novellierung des Wind-auf-See-Gesetzes (BT-Drucksache 21/8238) wegzufallen. Daher fordern wir u.a., dass das Schallkriterium als nicht-preisliches Präqualifikations- oder Zuschlagskriterium für Gründungsverfahren erhalten bleibt und weiterentwickelt wird.“
Zum weiteren Hintergrund
Die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (EU-MSRL) legt bereits für alle europäischen Gewässer verbindlich fest, dass ein guter Erhaltungszustand der Meere sich auch daran messen lassen muss, dass der Unterwasserlärm sich in einem Rahmen bewegt, der sich nicht nachhaltig auf die Meeresumwelt auswirkt. Es ist überfällig, dass die Bundesregierung endlich wirksame Maßnahmen umsetzt.