Pressemitteilung: Patient*innenrechte ins Zentrum der Debatte

Pressemitteilung: Patient*innenrechte ins Zentrum der Debatte

Zum zehnten Jahrestag des Patientenrechtegesetzes habe ich heute eine Pressemitteilung versendet. Mir ist es wichtig, dass wir den Jahrestag für eine Bilanz nutzen, und jetzt dringend notwendige Schritte gehen, um Patient*innen zu stärken:

Der Patientenbeauftragte hat aus gutem Grund 2023 zum Jahr der Patientenrechte ausgerufen. Denn die Bundesregierung hat sich für dieses Jahr eine Reihe von Reformen vorgenommen, die die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und ihre Rechte stärken.

Mit einer gut ausgestatteten Stiftung werden wir die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) stärken. Dies hilft insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, sich in unserem komplexen Gesundheitswesen zurecht zu finden. Außerdem stärkt sie Patient*innen gezielt, ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können.

Eine Krankenhausreform stellt die Qualität der Versorgung und den Abbau von ökonomischen Fehlanreizen in den Mittelpunkt. Mit verschiedenen Digitalgesetzen werden wir den Nutzen digitaler Anwendungen für die Patientinnen und Patienten ausbauen und eine lückenlose digitale Dokumentation ermöglichen. Bei dieser Dokumentation muss im Sinne der Patient*innen u.a. das Ziel sein, dass Behandlungsabläufe korrekt dokumentiert werden und die Dokumentationen hinterher nicht mehr unbemerkt abänderbar sind.

Daneben haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken. Hier werden wir im Zuge der geplanten G-BA-Reform beraten, wie diese Stärkung konkret aussieht. Wir werden einen Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern schaffen, damit diese in der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden. Im Rahmen einer Reform des Patientenrechtegesetzes wollen wir weitere Maßnahmen erarbeiten und beschließen, um insbesondere Betroffene von Behandlungsfehlern im bestehenden Haftungssystem zu unterstützen. Auch das Projekt der Patient*innenlotsen, die Menschen mit komplexen Hilfebedarfen gezielt unterstützen, müssen wir im Rahmen der Versorgungsgesetze nun schnell angehen.

Meine Rede zur UPD-Reform

Meine Rede zur UPD-Reform

Gestern war der Tag des Patienten!

Passend dazu haben wir das Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) im Bundestag in 1. Lesung debattiert.

Ich habe dabei deutlich gemacht, wie wir die wichtige, seit dem Jahr 2000 bestehende Institution bekannter, unabhängiger und schlagkräftiger machen wollen. Viel Spaß beim Anhören.

Nun freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen.

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Die Debatte und meine Rede wurde von aerzteblatt.de aufgegriffen.

PM: UPD stärkt Zugang zu Gesundheitsversorgung

PM: UPD stärkt Zugang zu Gesundheitsversorgung

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.

In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.

Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.

Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.

Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung – Nachklapp meines Besuchs bei der Bundeszahnärztekammer

Hilfe für Menschen ohne Krankenversicherung – Nachklapp meines Besuchs bei der Bundeszahnärztekammer

Unter dem weit gefassten Titel „Ehrenamt kompensiert Versorgungslücken“ hatte mich die Bundeszahnärztekammer am 16. September nach Berlin eingeladen, um über die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz und in prekären Lebenslagen zu diskutieren. Das Podium drehte sich um ein echtes Herzensthema von mir: Die Gesundheitsversorgung von Menschen in Obdachlosigkeit, Menschen ohne Papiere und Menschen, die aus anderen Gründen nicht krankenversichert sind

Hier spürbare Verbesserungen zu erreichen war bereits in meiner Arbeit in der Suchtkrankenhilfe wichtig und ist weiterhin mein erklärtes Ziel. Umso länger ich mich damit beschäftige, desto deutlicher wird mir, wie komplex dieses Thema ist. Die eine Lösung, mit der man allen Gruppen gerecht wird, gibt es vermutlich nicht. Die folgenden Aspekte und Lösungsansätze, die ich auf der Veranstaltung mit den Expert*innen diskutiert habe, skizzieren die komplexe Situation:

Wer ist in Deutschland nicht krankenversichert?

Schon bei der Gruppe der Nichtversicherten wird es etwas kompliziert. Im Jahr 2019 wurde vom Statistischen Bundesamt die Zahl von rund 61.000 Menschen veröffentlicht, die trotz Versicherungspflicht nicht versichert sind. Diese Zahl stützt sich allerdings insbesondere auf Berechnungen von Personen mit Aufenthaltsgenehmigung und Meldeadresse. Hier handelt es sich einerseits um Menschen in so genannten „Übergangsphasen“, z.B. zwischen Auslandsaufenthalt und Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland. Auch Selbständige und Menschen in prekären nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitssituationen, die sich Beiträge nicht oder nicht mehr leisten können, aber keine staatlichen Leistungen beziehen, sind inbegriffen.

Es wird allerdings vermutet, dass die Zahl der Nichtversicherten in Deutschland insgesamt deutlich größer ist, da Menschen ohne Meldeadresse in Obdachlosigkeit sowie Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung auch häufig ihre Behandlungskosten nicht über eine Krankenversicherung abrechnen können. Hinzu kommen EU-Bürger*innen bei denen unklar ist, ob sie in ihrem Heimatland versichert sind und wenn ja, welche konkreten medizinischen Behandlungen sie daher in Deutschland bezahlt bekommen.

Clearingstellen – wie sie helfen können

Gerade für die Gruppe der EU-Bürger*innen, vielfach aus Rumänien und Bulgarien, sind so genannte Clearingstellen immer häufiger ein Ansatz zur Lösung. In verschiedenen Städten Deutschlands haben sich in den letzten rund 10 Jahren Clearingstellen entwickelt, die allerdings durchaus unterschiedlich arbeiten und finanziert sind. Ihre originäre Aufgabe ist es, Menschen ohne Versicherungsschutz zu beraten, ohne dass diese Angst haben müssen, durch Angabe ihrer Identität ihr Aufenthaltsrecht verlieren.

Die Clearingstelle prüft dann in jedem Einzelfall, ob Leistungsansprüche aus früheren Versicherungsverhältnissen noch bestehen und geltend gemacht werden können. Wenn nicht werden die Menschen zudem individuell beraten, wie sie in Versicherungsschutz gebracht werden oder zurückkehren können. Über einige Clearingstellen erfolgt auch eine Vermittlung in Behandlung, die aus Spendengeldern oder Fonds finanziert wird. So ist es beispielsweise in meiner Heimatstadt Hamburg der Fall. Hieraus werden Akutbehandlungen und Operationen gezahlt. Allerdings ist die Finanzierung von Behandlungskosten begrenzt und so leider keine ausreichende Lösung z.B. für Patient*innen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten, bei denen eine dauerhafte und teure Medikation nötig ist.

Ein Teil der Lösung? Und was geht noch?

Das Konzept der Clearingstellen in Deutschland halte ich dennoch für einen wichtigen und richtigen Ansatz, der niedrigschwellig Menschen in Obdachlosigkeit und mit Beitragsschulden besser erreichen kann und daher in die Fläche gebracht werden muss. Zudem wäre es sinnvoll, wenn Krankenkassen jenen Menschen, die über eine Obdachlosenunterkunft eine neue Meldeadresse erhalten, alte Beitragsschulden automatisch erlassen. Denn fast jedem ist wohl klar, dass sie diese in ihrer aktuellen prekären Lebenslage nicht zurückzahlen können. Allein die Angst vor Mahnungen und Schulden schreckt viele aber davon ab, sich überhaupt neu an einer festen Adresse zu melden. Diese Angst gilt es, den Menschen zu nehmen.

Doch selbst mit Krankenversicherungsschutz trauen sich obdachlose Menschen und jene in anderen prekären Lebenslagen vielfach aus Scham oder Angst vor der Behandlung nicht in Arztpraxen oder Krankenhäuser. Heute gibt es verschiedene Initiativen, häufig über Wohlfahrtsverbände finanziert und organisiert, bei denen Menschen in diesen schwierigen Lebensumständen andocken können. Initiativen wie ein „Arztmobil“ der Diakonie oder Caritas behandeln beispielsweise ohne Termin, aufsuchend an den Orten, an denen Menschen ohne Krankenversicherung sind. Diese Angebote leben oftmals vollständig vom ehrenamtlichen Engagement und Spenden oder sind unterfinanziert. Hier müssen wir dringend staatliche Lösungen schaffen. Denkbar wäre es etwa, in Großstädten für diese Zielgruppen einen zusätzlichen regulären Kassensitz zu schaffen, sodass jene Obdachlosen mit Krankenversicherungsschutz hier ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt werden können und das regulär abgerechnet werden kann.

Anonymer Krankenschein – auch ein Modell?

Immer wieder diskutiert wird auch das Modell des Anonymen Behandlungsscheins. Die Idee dahinter ist, dass Menschen im Krankheitsfall ebenjene Krankenscheine anonym bekommen und sich damit in jeder Praxis und Klinik behandeln lassen können. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über Gelder eines zentralen Fonds.

Bei diesem Modell gibt es allerdings immer wieder die Sorge, dass es Anreize setzen könnte, dass Menschen sich absichtlich nicht versichern. Ich persönlich glaube nicht, dass diese Gruppe allzu groß wäre. Allerdings erscheint es mir sinnvoller – wie beim Modell der Clearingstellen – darauf hinzuwirken, dass Menschen in Versicherungsschutz kommen bzw. bestehende Ansprüche aus Versicherungen im Ausland geltend machen können anstatt ein solches Parallelsystem zu schaffen.

Für die Gesundheitsversorgung schwer zu erreichen bleiben Menschen, die regulär gemeldet und trotzdem nicht krankenversichert sind. Vorschläge wie etwa Nachweispflichten der Krankenversicherung per Steuererklärung oder im Übergang der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung einzuführen, müssen hier weitergedacht werden.

Packen wir’s an!

Es ist ein komplexes, nicht aber unmögliches Ziel, deutlich mehr Menschen als heute in Deutschland in Krankenversicherungsschutz zu bringen und diejenigen, die weiterhin nicht versichert sind, trotzdem gesundheitlich zu versorgen. Die Anregungen und der Austausch mit zahlreichen Expert*innen in Berlin haben mich sehr positiv gestimmt. Ich arbeite daran!

„Sprachmittlung als GKV-Leistung hat hohe Priorität“  – mein Interview im Ärztenachrichtendienst

„Sprachmittlung als GKV-Leistung hat hohe Priorität“ – mein Interview im Ärztenachrichtendienst

Mit Angela Misslbeck vom Fachportal „Ärztnachrichtendienst“ habe ich kurz vor der Sommerpause Bilanz über meine bisherige Arbeit im Gesundheitsausschuss gezogen. Das Interview ist hier online zu finden, ich freue mich aber sehr, es auch hier auf der Website veröffentlichen zu dürfen:

Frau Heitmann, wie ist das erste halbe Jahr im Bundestag und vor
allem im Gesundheitsausschuss für Sie gelaufen?

Ich freue mich sehr, dass ich im Gesundheitsausschuss mitarbeiten kann, weil ich vorher schon im Bereich Drogen und Suchthilfe gearbeitet habe und es mir wichtig war, die Dinge, die ich da erlebt habe, in die Politik einzubringen. Gleichwohl war der Gesundheitsausschuss im ersten halben Jahr sehr gefordert durch die Pandemie und die Impfpflicht. Er ist der Ausschuss, der den Sitzungsrekord hält. Ich hoffe sehr darauf, dass es jetzt etwas ruhiger wird und wir auch andere Themen ausführlicher
diskutieren können. Aber damit kein falscher Eindruck entsteht: die Arbeit macht mir insgesamt großen Spaß.


Was hat Sie denn am meisten überrascht – positiv wie negativ?
Im Vergleich zu Ausschüssen im Hamburger Landesparlament sind die Abläufe im Gesundheitsausschuss und im Bundestag generell sehr formalisiert. Das hat mich vor allem im Ausschuss überrascht und gibt mir das Gefühl, dass es uns ein Stück Freiheit nimmt, in manche Themen so tief einzusteigen, wie es eigentlich nötig wäre. Da fehlt es meiner Meinung nach an Flexibilität. Aber andererseits weiß ich auch nicht, wie man die Fülle an Themen sonst bewältigen sollte. Es kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss ein, dann permanent Sitzungen bis Mitternacht zu haben, wie es im Hamburger Landesparlament oft der Fall ist.


… und das wäre unter den gegenwärtigen Krisenbedingungen sicher oft der Fall.
Das legt die Sitzungsdichte nahe. Auch überrascht hat mich, wie wenig man von den Themen der anderen Ausschussmitglieder noch mitkriegt. Ich habe einige Themen, an denen ich sehr intensiv arbeite. Dadurch kann ich mich selbst mit einigen Themen meiner Kolleg:innen, die auch in den Gesundheitsbereich fallen, gar nicht
so tiefgründig beschäftigen, wie ich es gern würde. Dies gilt zum Beispiel für das Thema Sterbehilfe.


Wie macht sich denn Herr Lauterbach aus Ihrer Sicht als Gesundheitsminister?
Herr Lauterbach hat ja bevor er Minister wurde in der Pandemie schon sehr oft eine laute Stimme erhoben und dadurch glaubhaft machen können, dass er als Arzt einfach viel Fachexpertise mitbringt. Man merkt auch jetzt, dass er jemand ist, der in den Themen gut drinsteckt. Gleichwohl würde ich mir manchmal ein bisschen weniger Fokussierung auf die Pandemie wünschen und mehr Fokus auf anderen gesundheitspolitischen Themen, die
ebenfalls anstehen.


Da gibt es ja einige dringende Projekte. Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung und
die Cannabislegalisierung sind ihm schon auf die Agenda gesetzt.

In der Tat sind das die Sachen, bei denen er jetzt gefordert ist. Auch zur Triage muss er in Kürze ein Gesetz vorlegen. Ich finde auch, dass er die Pflicht hat, das Organspendegesetz, das in der letzten Legislatur schon beschlossen wurde, jetzt umzusetzen. Da hakt es an vielen Ecken. Die Bundesländer möchten Teile davon nicht umsetzen, weil sie es zu teuer finden. Da muss man noch einmal gut verhandeln. Und dann gibt es noch einen Punkt, der meinen Fachbereich betrifft.


Und das ist welcher?
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir Sprachmittlung zu einer GKV-Leistung des Sozialgesetzbuches V machen wollen. Jetzt hat der Bundestag im Rahmen eines umfangreichen Antrages zur Ukrainehilfe beschlossen, dass dieses Vorhaben mit Dringlichkeit bearbeitet werden soll. Hier hoffe ich auch, dass aus dem Ministerium noch in diesem Jahr eine Vorlage kommt. Wir Berichterstatterinnen diskutieren unsere Vorstellungen zur Umsetzung bereits sehr intensiv.


Sie sind zuständig für gruppenspezifische Gesundheitsversorgung, Drogen und Suchtpolitik und Patient:innenrechte und zusätzlich im Umweltausschuss für den Fachbereich Verbraucherschutz. Gibt es da Überschneidungen?
Gerade im Bereich der Patientenrechte gibt es oft Überschneidungen mit dem Verbraucherschutz. Die Patient:innenberatung spielt auch im Verbraucherschutz eine Rolle.


Die Patient:innenberatung soll in dieser Legislatur ja auch reformiert werden…
Dazu wird auch in diesem Jahr noch ein Gesetzentwurf kommen. Die Eckpunkte werden gerade abgestimmt. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass das Ministerium sehr viele Aufträge für die Sommerpause hat. Ich bin gespannt, was danach dem Parlament vorgelegt wird.


Kann man denn vor der Sommerpause noch mit Gesetzentwürfen rechnen?
Ich hoffe, dass das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bis dahin vorliegt. Es wäre mein Anspruch, dass wir vor der Sommerpause noch klären, wie das Milliardendefizit der GKV bewältigt wird.


Was haben Sie selbst in diesem Jahr noch vor?
Ich möchte daran mitwirken, dass wir im Bereich der Sprachmittlung noch in diesem Jahr zu einem Gesetz kommen. Im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik will ich auch, dass eine gesetzliche Grundlage für Drugchecking in Deutschland geschaffen wird. Bei diesem Thema sind wir Berichterstatter uns einig, so dass ich denke, dass wir hier relativ schnell zu einem Ergebnis kommen und als neue Regierung zeigen können, dass wir in der Drogen- und Suchtpolitik einen Paradigmenwechsel einleiten. Für weitere Themen, an denen ich arbeite, möchte ich gern mehr Aufmerksamkeit schaffen.


Welche Themen sind das?
Das sind beispielsweise seltene Erkrankungen oder Long Covid. Auch für Menschen mit ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue Syndrom) haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Versorgungssituation zu verbessern. Das sind alles Dinge, die nicht von heute auf morgen gehen. Aber trotzdem ist es wichtig, dass man für diese Themen eine Aufmerksamkeit schafft und Druck macht, damit kontinuierlich daran gearbeitet wird, in Forschung und Versorgung zu Fortschritten zu kommen. Persönlich habe ich mir vorgenommen, dass ich im November wieder einen Halbmarathon laufen kann. Das habe ich im April
gemacht, aber nach meiner Covid-Erkrankung im Mai muss ich jetzt erst wieder Kondition aufbauen.

Das Potential von Petitionen stärker nutzen

Das Potential von Petitionen stärker nutzen

Petitionsverfahren einfacher, transparenter und zugänglicher gestalten

Petitionen sind ein Kernbestandteil jeder liberal-demokratischen Staatsform und damit ein wichtiges Element echter Demokratie. Dementsprechend ist das Recht, sich schriftlich mit Bitten um Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden, im Artikel 17 des Grundgesetzes fest verankert.

Im Jahr 2021 gingen insgesamt 11.667 Mal Petitionen beim Deutschen Bundestag ein. Im Jahresbericht des Petitionsausschusses, welcher am 23. Juni 2022 im Plenum vorgestellt wurde, kommentierten einige Parlamentarier*innen, dies seien eigentlich zu wenige gewesen. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es noch 14.314 Eingaben, die dem Bundestag zugeleitet wurden. Auch wenn der Großteil der Eingaben nicht zu wesentlichen politischen Veränderungen führt, so ist jede einzelne Petition nicht nur für die Petent*innen von großer Bedeutung. Oft zeigen sie auch gesetzliche Blindflecke und grundsätzliche Gerechtigkeitslücken auf, die viele Menschen betreffen. Darüber hinaus sind Petitionen des Öfteren auch wichtiger Ideengeber, wie bestimmte gesetzliche Fehler behoben und die Zukunft besser gestaltet werden kann.

Ich freue mich sehr, dass ich mich als stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss den direkten Sorgen und Anliegen von Bürger*innen widmen darf. Eine Petition, für die ich gleich zu Beginn dieser Legislatur die Berichterstattung übernommen habe und die mir besonders am Herzen liegt, ist die Petition 122600, die darauf abzielt, die Gesundheitsversorgung von ME/CFS-Betroffen zu verbessern – ein wichtiges Thema, welches bislang recht wenig Beachtung fand, jedoch nun auch vor dem Hintergrund von Long Covid, was ähnliche Symptome hervorruft, an Brisanz gewonnen hat. Wie die Debatte in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses vom 14. Februar 2022 zeigt, ist diese Petition ein sehr gutes Bespiel dafür, welch großes politisches Potential manche Petitionen bergen.

Trotz vieler Erfolge, die der Petitionsausschuss zu verzeichnen hat, ist das große politische Potential von Petitionen in den letzten Jahren wenig beachtet worden. Nach mehr als zwei Dekaden seit der letzten großen Reform des Petitionsrechts ist es an der Zeit, das wertvolle Potential von Petitionen endlich wieder zu aktivieren und zu verstärken. Deshalb haben wir uns als Regierungskoalition vorgenommen, das Petitionsverfahren wesentlich einfacher, transparenter und zugänglicher zu machen. Dazu gehört auch, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten von Petent*innen im Verfahren gestärkt werden und Petitionen eine stärkere Rolle in den Fachausschüssen sowie im Plenum erhalten. Über die genaue Ausgestaltung der Reform wird nun diskutiert. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier zu Lösungen kommen werden, die wieder mehr Menschen dazu ermutigen, sich mit einer für uns alle gewinnbringenden Petition an den Bundestag zu wenden. Denn unter anderem davon lebt unsere Demokratie!