Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Anbaus für den Eigenbedarf am 01. April 2024 haben wir in Deutschland einen wichtigen Schritt hin zu einer liberaleren Drogen- und Suchtpolitik getan.


Im Gesetzgebungsverfahren gab es dabei im Bundesrat bei diesem Gesetz keine Mehrheit für eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Dafür hat die Bundesregierung den Ländern im Rahmen einer Protokollnotiz bestimmte Konkretisierungen des Gesetzes zugesagt. Zudem war das Verkehrsministerium im Gesetz selbst aufgefordert, den THC-Grenzwert im Straßenverkehr gesetzlich neu zu regeln. 

Darum bringen wir als Ampel am Donnerstag zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag ein, die zum 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.

Der erste Gesetzesentwurf betrifft den THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Mit der Entkriminalisierung des Konsums braucht es auch eine Regel, ab welchem Zeitpunkt man nach dem Konsum wieder als fahrtüchtig gilt und ein Auto fahren darf. Beim Alkohol gilt der 0,5-Promille-Grenzwert. Bei Cannabis ist die Festlegung tatsächlich etwas schwieriger, da die berauschende Wirkung individuell unterschiedlicher ist, als bei Alkohol.

Zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit wird die Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blutserum gemessen. Der bislang in der Rechtsprechung geltende Grenzwert von einem Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) galt nach Ansicht vieler Expert*innen als deutlich zu niedrig, weil er auch mehrere Tage nach dem Konsum noch nachgewiesen werden kann, wenn die Rauschwirkung lange nicht mehr besteht. Auch bei höheren THC-Werten ist somit nach Einschätzung einer Expertenkommission kein erhöhtes Unfallrisiko mehr vorhanden.

Für uns als Gesetzgeber ist das eine schwierige Situation: Selbstverständlich muss die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet sein und es muss sichergestellt sein, dass niemand berauscht fährt. Gleichzeitig müssen Regeln auch angemessen sein. Der Gesetzentwurf sieht deshalb nun auf Grundlage der Kommissions-Empfehlung vor, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml festzusetzen. Gleichzeitig gilt jedoch: Der Mischkonsum mit Alkohol ist verboten, hier wird die Fahrtüchtigkeit nämlich enorm eingeschränkt. Für Fahranfänger und junge Menschen unter 21 gilt zudem weiterhin ein niedrigerer Grenzwert.

Der zweite Gesetzentwurf betrifft vor allem die Anbauvereinigungen, also die „Cannabis Clubs“. Die Regelung stellt klar, dass sie  nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen sind, indem in bestimmten Bereichen die Auflagen für die Clubs konkretisiert werden. So dürfen sich Anbauvereinigungen nicht anliegend an angrenzen Anbauflächen ansiedeln. Auch wird die aktive Mitarbeit der Mitglieder in den Anbauvereinigungen betont.

Alternativer Drogenbericht bekräftig Anspruch einer gesundheits- und jugendschutzorientierten Drogenpolitik

Alternativer Drogenbericht bekräftig Anspruch einer gesundheits- und jugendschutzorientierten Drogenpolitik

Zum zehnten Alternativen Drogen- und Suchtbericht erklären Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Berichterstatterin für Cannabispolitik der Grünen Bundestagsfraktion:

Der Alternative Drogen- und Suchtbericht (ADSB) leistet in Deutschland einen wichtigen, ergänzenden Beitrag in der Debatte über Drogengebrauch und Sucht aus der Perspektive der akzeptierenden Drogenarbeit und Suchthilfe. Durch fachlich fundierte Berichte aus der Praxis der Suchtkrankenhilfe und Suchtforschung trägt der ADSB dazu bei, wichtige Trends sichtbar zu machen und gleichzeitig die Stimmen von Praktiker*innen in der Debatte zu stärken.

Als Ampel-Koalition haben wir einen Paradigmenwechsel hin zu einer gesundheitsgeleiteten und menschenzentrierten Drogenpolitik eingeleitet: Dazu gehört, dass Drugchecking nun rechtssicher – auch in Drogenkonsumräumen – deutschlandweit möglich ist und Aromen in Tabakerhitzern auf dem deutschen Markt dank der Ampel künftig der Vergangenheit angehören.

Außerdem sind die geplante Erlaubnis des Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis in Clubs zu Genusszwecken für Erwachsene wichtige Schritte zur Stärkung des Jugend- und Gesundheitsschutzes. Mit der Teillegalisierung schaffen wir endlich eine legale Alternative zum illegalen Markt. Auch konnten wir in Sachen Medizinalhanf Zugangshürden für Patient*innen abbauen. Dies alles sind wichtige Erfolge zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Stärkung von Prävention und Behandlung.

Wir Grüne arbeiten weiterhin mit unseren Ampel-Partner*innen an der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung für mehr Verhältnisprävention, etwa durch verschärfte Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin. Außerdem werden wir uns weiter für die Aufklärung über Konsumrisiken speziell bei Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und werdenden Vätern sowie der Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Drogen- und Suchtpolitik stark machen.

Meine Rede zur Cannabis-Legalisierung

Meine Rede zur Cannabis-Legalisierung

Wir bringen die Cannabis-Legalisierung auf den Weg! Im Bundestag haben wir gestern zum ersten Mal die Cannabis-Legalisierung diskutiert. Ich bin in meiner Rede besonders darauf eingegangen, wie die Legalisierung mit Jugendschutz einhergeht, und wir somit eine verantwortlichere Drogen- und Suchtpolitik gestalten.

Hier seht ihr die ganze Rede:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Mit Umwelt-Staatssekretärin Bettina Hoffmann und dem NABU im Altonaer Schnaakenmoor

Mit Umwelt-Staatssekretärin Bettina Hoffmann und dem NABU im Altonaer Schnaakenmoor

Eines der wichtigsten umwelt- und naturschutzpolitischen Vorhaben in der aktuellen Legislatur ist unser Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, Teil davon die nationale Moorschutzstrategie. Dies war Anlass für die Tour durch das urbane Schnaakenmoor.

Mit unserer grünen Staatsekretärin Bettina Hoffmann aus dem Umweltministerium sowie Umwelt-Staatsrat Michael Pollmann, dem NABU Hamburg-West sowie zahlreichen interessierten Altonaer*innen war ich im Schnaakenmoor unterwegs, um vor Ort einen Eindruck der Natur am Hamburger Stadtrand zu erhalten und zu verstehen, wie das Aktionsprogramm wirken kann.

Moore sind natürliche CO2-Speicher und mit dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz arbeiten wir daran, solche Speicher zu erhalten und neu wieder herzustellen. In Deutschland wollen wir daher wenn möglich Moore wiedervernässen.

Bettina erläuterte unter anderem, dass es zum Aktionsprogramm auch dazugehört, sich darum zu bemühen, private Flächen, die in Naturräumen liegen, nach und nach als Staat wieder zu erwerben. Auch im Schnaakenmoor sind solche Flächen derzeit noch vorhanden. Ein längerer Grüngürtel mit Sandbargs- und Butterbargsmoor ist daher bislang nicht möglich.

Im Schnaakenmoor haben wir uns vor Ort angesehen, wo Gräben und Bewässerungssysteme gut Wasser halten oder gezielt abfließen lassen und welche Erweiterungsflächen dem Moor künftig noch angehören sollten, um es zu einem noch größeren zusammenhängenden Natur- und Lebensraum zu machen. Schon heute ist das Schnaakenmoor ein Lebensraum für viele Insekten, Amphibien, Wildtiere sowie seltene Pflanzenarten und Fische. Ringelnattern, Waldeidechsen, Kreuzottern und Moorfröschen kann man hier regelmäßig begegnen. Auch werden durch eine vertikale Abbruchkannte in die Erde Orte für Solitärinsekten wie zum Beispiel Bienen geschaffen. Auf einem guten Moorboden kann auch eine Heidefläche entstehen. Sie wird regelmäßig geschoppert, quasi umgepflügt, damit sich die Samen neu verteilen.

Auch ich habe auf der spannenden Schnaakenmoor-Führung durch den NABU Hamburg in meinem Wahlkreis viel gelernt und freu mich immer wieder, auch privat, dort die Natur zu genießen.

Wie kann Politik Verbraucher*innen in Zeiten der Inflation unterstützen? Event mit Katharina Beck

Wie kann Politik Verbraucher*innen in Zeiten der Inflation unterstützen? Event mit Katharina Beck

Alle Bürgerinnen und Bürger sind derzeit von steigenden Preisen betroffen – Lebensmittel, Energie, Mieten und Freizeitaktivitäten werden für Verbraucher*innen immer teurer. Für viele Haushalte sind die Kosten eine enorme Belastung und Herausforderung. In der Bundestagsfraktion diskutieren wir rege, welche Maßnahmen wirkungsvoll sein können, um gerade einkommensschwachen Haushalten gezielt zu helfen.

Wir wollen dazu mit Ihnen ins Gespräch kommen und Ihre Fragen beantworten: Wie kann eine hohe Inflation abgebremst werden? Welche Maßnahmen sind hierbei wirkungsvoll und welche nicht? Welche Entlastungen wurden bereits auf den Weg gebracht? Wie wurden die Entlastungen kommuniziert und was lernen wir daraus? Was sollten Verbraucher*innen jetzt wissen? Wie steht es speziell um die Schuldner- und Insolvenzberatung?

Diese und weitere Fragen wollen wir, Katharina Beck und Linda Heitman, in einer Online-Diskussion am 31. Mai um 20:15 besprechen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Den Zoom-Link erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung unter katharina.beck.wk@bundestag.de