Presse zu abgelehnten Cannabis-Modellprojekten

Presse zu abgelehnten Cannabis-Modellprojekten

Mit Krautinvest habe ich vor einiger Zeit zur Ablehnung von Cannabis-Modellprojekten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gesprochen. Den ganzen Artikel findet ihr hier.

Mein Zitat dazu: „Bei der damaligen Gesetzgebung und der nachgelagerten Verordnung wurde explizit dafür plädiert, dass wissenschaftliche Forschung an und mit Konsumcannabis möglich sein sollte, und die BLE wurde dafür als zuständige Behörde per Verordnung bestimmt, um entsprechende Vorhaben zu genehmigen und in der Folge zu begleiten.“ Ihres Erachtens erscheint die Forschungsklausel „als tragfähige Rechtsgrundlage für die Genehmigung wissenschaftlicher Modellprojekte – natürlich vorausgesetzt, die Projekte sind wissenschaftlich konzipiert, räumlich und zeitlich begrenzt und dienen der Gewinnung von Erkenntnissen zu Konsum, Gesundheitsschutz und Prävention.“ Heitmann geht davon aus, dass die „damalige ministerielle Intention“ sehr wohl in der Lage war, „Forschung zur räumlich und zeitlich begrenzten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken auch jenseits der noch nicht verabschiedeten ‚Säule II‘-Gesetzgebung und auf Basis der ‚Säule I‘ zu ermöglichen.“

Presse: Regierung verzögert Cannabis-Modellprojekte

Presse: Regierung verzögert Cannabis-Modellprojekte

Der Tagesspiegel Background Gesundheit berichtete am Dienstag exklusiv über meine Anfrage an die Bundesregierung zu möglichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, die auf der Grundlage der „Forschungsklausel“, welche in der 1. Säule des Cannabisgesetzes verankert ist, beantragt worden waren.

Die Antwort ist leider ernüchternd: von insgesamt 65 eingegangenen Anträgen wurden 9 bereits abgelehnt. Die Bundesregierung verspielt hier die Chance, neue Erkenntnisse zu gewinnen, auf deren Grundlage die Gesetzgebung zu Cannabis zu Genusszwecken sinnvoll weiterentwickelt werden könnte. Mein Statement dazu:

„Es ist mir unverständlich, dass die Bundesregierung die Chance nicht wahrnimmt, über zeitlich und räumlich begrenzte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken neue Erkenntnisse zu gewinnen. Meine Interpretation der Forschungsklausel ist, dass das durchaus möglich wäre. Immerhin sind es erst 9 von 65 Anträgen, die vom BLE bisher abgelehnt wurden. Das heißt im Umkehrschluss: in 56 Fällen hat die Bundesregierung weiterhin die Möglichkeit, der Wissenschaft in Sachen Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung in Deutschland eine Chance zu geben. Und dass das sehr sinnvoll wäre, hat spätestens die Zwischenevaluation ja gezeigt: der Konsum von Cannabis hat seit der Entkriminalisierung – gerade unter jungen Menschen – nicht zugenommen, sondern ist sogar leicht rückläufig. Deshalb gilt es, den Jugendschutz jetzt auch weiter zu stärken und gleichzeitig den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Dafür neue Wege auszutesten, die auf Grundlage der Forschungsklausel als Projekte eingegangen sind, sollte die Bundesregierung endlich als Chance statt als Belastung begreifen.“

Den ganzen Bericht im Tagesspiegel Background findet ihr hier (€)

Presse: Statement zur geplanten Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes

Presse: Statement zur geplanten Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Ich habe dazu gegenüber der Apotheken Umschau folgendes Statement abgegeben:

Der Vorschlag von Warken greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und erschwert leider die Situation für Menschen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind. Der richtige Gedanke, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Arzt-Patienten-Kontakt verbunden sein sollte und nicht völlig anonym über das Internet erfolgen darf, wird zwar aufgegriffen, aber eine Reform der anonymen Fernverschreibung und des Versandhandels, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten, sollte für alle Medikamente gelten, nicht nur für Cannabis! Vor allem im Hinblick auf die wachsende Problematik der Medikamentenabhängigkeit in unserer Gesellschaft benötigen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regelungen. Besonders auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens gezeigt wird, während Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen zur Prävention gesetzlich verboten wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz zu ändern, anstatt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren. Diese Haltung ist stigmatisierend. Ich wehre mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke in Anspruch nehmen. Besonders für Patient*innen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind und momentan am Kriterium der Austherapiertheit scheitern, ist dies eine bittere Situation. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Der ganze Beitrag ist hier online zu finden.

Statement zu den Ergebnissen der Evaluation der Cannabis-Gesetzgebung

Statement zu den Ergebnissen der Evaluation der Cannabis-Gesetzgebung

Zu den heute präsentierten ersten Evaluationsergebnissen zur Cannabis-Gesetzgebung erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Grüne Berichterstatterin für Sucht- und Drogenpolitik:

„Die heute präsentierten Daten zur Evaluation des Cannabisgesetzes geben einen ersten Einblick. Klar ist dabei: Seriöse Drogen- und Suchtpolitik braucht belastbare Daten und die Bereitschaft, die Entwicklungen differenziert zu bewerten und klug weiterzuentwickeln. Die bisherigen Ergebnisse deuten in die richtige Richtung: Wir sehen deutliche Anzeichen dafür, dass sich die Entkriminalisierung entlastend auf Polizei und Justiz auswirkt.

Es zeigt sich in den Ergebnissen, dass die Teil-Legalisierung kontrolliert verläuft – ohne Anstieg beim Jugendkonsum, Suchterkrankungen oder den Verkehrsrisiken. Die Entkriminalisierung wirkt entlastend – nicht nur für Konsumierende, sondern vor allem auch für Polizei und Justiz, da Strafverfolgung in vielen Fällen entfällt. Jetzt ist es wichtig, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen: Eine evidenzbasierte Drogenpolitik braucht Zeit, verlässliche Daten und die Bereitschaft, Entwicklungen differenziert zu bewerten und klug weiterzuentwickeln. Alles andere würde sofort wieder Verwirrung und Verunsicherung stiften. Das brauchen wir in diesen Zeiten gesellschaftlich garantiert nicht!

Wichtig ist jetzt weiterhin, den Prozess wissenschaftlich eng zu begleiten. Es besorgt mich, dass ich bereits die ersten Ablehnungen beantragter wissenschaftlicher Modellprojekte, die auf Grundlage der Forschungsklausel im Landwirtschaftsministerium beantragt wurden, mitbekomme. Die Bundesregierung vergibt fachlich und politisch eine riesige Chance, wenn sie der Gesellschaft nicht die Möglichkeit gibt, weitere Schritte im gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis auszutesten und wissenschaftlich zu begleiten. Nach meiner Kenntnis sind zahlreiche der beantragten Projekte entscheidend, um gemeinschaftlichen Anbau, kontrollierte Abgabe, Konsumkompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention praxisnah zu erproben. Wer das blockiert, blockiert die Weiterentwicklung des Gesetzes, denn wir müssen aus verlässlichen Daten weiterhin lernen und klug nachsteuern!“

Dieses Statement wurde u.a. von Tagesschau.de aufgegriffen.

Presse: Statement zur geplanten Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes

Presse: Statement zum Medizinalcannabisgesetz bei Heise Online

Gegenüber Heise Online habe ich mich zum Medizinalcannabisgesetz geäußert:

„Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland schafft tatsächlich eine schwierige Situation für viele Menschen,
die Cannabis konsumieren möchten“
, sagt Linda Heitmann von den Grünen. „Besitz und Konsum sind
unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber verlässliche, legale Bezugsquellen fehlen größtenteils.“
Die
Bundestagsabgeordnete sitzt zum Thema Cannabis im Ausschuss für Gesundheit. Dass die Versorgungslücke
für Gelegenheitskonsumenten, für die sich Eigenanbau oder Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club nicht
lohnen, von privatwirtschaftlichen Anbietern gefüllt werden, hält sie daher für nachvollziehbar. Ihr
Lösungsvorschlag für legales und hochqualitatives Cannabis ohne Missbrauch des MedCanG: „Eine klare,
kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken“.

Den Referentenentwurf bewertet die Oppositionspolitikerin gegenüber heise online kritisch, da er sich
„einerseits einseitig nur auf Cannabis bezieht und andere – vielfach viel gefährlichere Medikamente – völlig
außer Acht lässt.“ Sie befürchtet bürokratische Hürden für Patienten. Eine qualifizierte telemedizinische
Behandlung mit echter ärztlicher Aufklärung und nachvollziehbarer Indikation kann und sollte möglich bleiben.

Ein pauschales Verbot von Online-Verschreibungen wäre ein Rückschritt für die digitale Patientenversorgung,
so Heitmann. „Für zahlreiche Präparate ist die Regulierung der Online-Verschreibungspraxis aus meiner Sicht
viel dringender als für Cannabis.

Den ganzen Artikel findet ihr hier hinter der Paywall.

Ausführlich zu diesem Thema habe ich mich auch im Podcast Krautgeplauder geäußert. Die Podcastfolge (aufgenommen im Juli) findet ihr hier.