Wieder ist ein Monat im Bundestag mit spannenden Terminen in Berlin und Hamburg vorbei. Nach wie vor beschäftigt uns im Bundestag der Krieg in der Ukraine in verschiedenster Form – in diesem Monat z.B. mit einer wichtigen Debatte zum Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete, der u.a. deutliche Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für diese Menschen bringt. Dazu durfte ich auch sprechen. Darüber hinaus gab es z.B. wichtige Debatten zum Haushalt und viele weitere spannende Termine. Viel Spaß beim Lesen!
Verbraucherschutz im Quartier
Dieser Monat begann mit einer „Wahlkreiswoche“ – auch wenn ich viele Termine in Altona wahrnehme, besuche ich als eine von vier grünen Abgeordneten aus Hamburg natürlich auch Termine in der ganzen Stadt. So war ich diesen Monat bei der Vor-Ort-Beratung der Hamburger Verbraucherzentrale in der Harburger Innenstadt, da ich für das Thema Verbraucher*innenschutz ja auch Berichterstatterin in der Grünen Bundestagsfraktion bin. Im Rahmen des bundesweiten Programms „Verbraucher stärken im Quartier“ wird hier in Harburg ein Quartiersbüro finanziert, damit Verbraucher*innenschutz direkt und einfach für alle Menschen zu erreichen ist. Denn auch wenn wir alle von Verbraucher*innenschutz profitieren, ist das Wissen um die Informations- und Unterstützungsangebote in diesem Bereich sehr unterschiedlich weit verbreitet. In der Harburger Innenstadt und dem Eißendorfer Osten ist die Verbraucherzentrale mit einem kleinen Büro präsent und macht außerdem Veranstaltungen mit Vernetzungspartnern wie der Bücherhalle vor Ort – beides jeweils auch mehrsprachig. Durch gute Vernetzung im Stadtteil ist das Büro schon vor der Corona-Pandemie schnell im Stadtteil bekannt geworden und konnte seine Arbeit so auch digital gut erweitern. Ich habe mich über die spannenden Einblicke gefreut und bleibe mit der Hamburger Verbraucherzentrale weiter eng im Austausch.
Mit Herrn Knobloch und Frau Michael von der Verbraucherzentrale Hamburg im Gespräch im Projekt in Harburg
Petition #Ichrettedeinleben
Gleich am Montag der ersten Sitzungswoche in diesem Monat erwartete mich in Berlin eine spannende Petitionsübergabe. Als grüne Gesundheitspolitikerin begleite ich im Petitionsausschuss auch die Gesundheitsthemen und habe darum mit meinen Ausschusskolleg*innen von SPD und FDP die Petition #ichrettedeinleben entgegengenommen. Die Petition wurde von Dr. Carola Holzner, alias Doc Caro, und dem Deutschen Rat für Wiederbelebung ins Leben gerufen, und setzt sich für verpflichtenden Reanimationsunterricht in Schulen bereits ab der 7. Klasse ein. Der Hintergrund ist ernst: Von 70.000 Menschen, die in Deutschland jährlich einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, überlebt nur jede*r Zehnte. In einem solchen Notfall zählt jede Minute und es ist wichtig, die Menschen zu reanimieren, bis der Notarzt oder die Notärztin eintrifft. Darum ist es wichtig, dass auch medizinische Laien in Reanimation geschult sind – in Deutschland sind es jedoch nur etwa 40 Prozent. Am 9. Mai haben die Petenten uns die knapp 85.000 gesammelten Unterschriften am Bundestag übergeben. Wir freuen uns sehr, dass dieses wichtige Thema so eine überwältigende Unterstützung in der Bevölkerung genießt und haben unsere Unterstützung im Petitionsausschuss zugesichert!
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Meine Rede zur besseren Gesundheitsversorgung für ukrainische Geflüchtete
In diesem Monat habe ich im Bundestag eine Rede zu einem Thema gehalten, das mir sehr am Herzen liegt: Seit dem 01.06. wird der so genannte Rechtskreiswechsel vollzogen und ukrainische Geflüchtete haben dann Anspruch auf unterschiedlichste Sozialleistungen sowie auch auf reguläre Krankenversicherungsleistungen nach SGB V.
Das ist enorm wichtig, weil unter den Geflüchteten Menschen viele sind, die an Krebs oder anderen Erkrankungen leiden, für die eine kontinuierliche Behandlung teilweise lebensnotwendig ist. Mit dem sogenannten „Rechtskreiswechsel“ stellen wir nun sicher, dass alle Menschen die Behandlung bekommen, die sie benötigen! Seht selbst:
Viel Besuch aus Altona im Bundestag!
Eines der besonderen Highlights meiner Sitzungswochen ist es, wenn ich Besuch aus meinem Wahlkreis Altona bekomme! Und diesen Monat war viel los. Nach langer Corona-Pause dürfen wir seit Mitte Mai wieder Besucher*innengruppen in Präsenz im Bundestag begrüßen. Nachdem ich mich mit den ersten Schulklassen noch auf der Wiese vor dem Reichstag getroffen habe, freue ich mich jetzt sehr, die Schüler*innen der verschiedenen Schulen auch in den Innenräumen des Parlaments zu begrüßen und die vielfältigen Fragen zu beantworten. Doch nicht nur Schüler*innen besuchen den Bundestag. Etwa dreimal im Jahr veranstalte ich eine Infofahrt mit dem Bundespresseamt nach Berlin. Zehn interessierte Bürger*innen haben dabei im Mai mit meiner Wahlkreismitarbeiterin ein zweitägiges spannendes Programm in Berlin absolviert. Neben dem Besuch der Berliner Sehenswürdigkeiten standen auch ein Besuch im Bundestagsplenum und ein Gespräch mit mir im Paul-Löbe-Haus auf dem Programm. Auch Interesse an einem Besuch? Die nächsten Berlinfahrten finden im September und November statt, sie sind offen für alle Bürger*innen und die Anmeldung wird von uns beworben!
Neben den Schüler*innen und der BPA-Gruppe hatte ich zudem Besuch von den Hamburger Teilnehmer*innen des Parlamentarischen Patenschafts Programm (PPP) mit dem US-Kongress. Junge Menschen aus beiden Ländern reisen dabei für ein Jahr ins jeweils andere Land und lernen die politische und kulturelle Landschaft kennen. Bei einem Empfang kamen die amerikanischen Teilnehmer*innen im Bundestag zusammen und ich habe dabei die in Hamburg lebenden Teilnehmer*innen getroffen. Wir hatten ein interessantes Gespräch über ihre Erfahrungen hier in Deutschland sowie über das aktuelle politische Geschehen!
Landes- und Bundespolitik vereint bei der Aktionswoche Alkohol!
Unter dem Motto „Alkohol? Weniger ist besser!“ veranstaltet die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen seit vielen Jahren die Aktionswoche Alkohol. Mit einem zehntägigen Programm wird bundesweit auf Alkoholprävention und das Suchthilfesystem aufmerksam gemacht – in diesem Jahr mit Schwerpunkt auf der Suchtselbsthilfe. Ich habe mich sehr gefreut, gemeinsam mit meinen Hamburger Bürgerschaftskollegen Michael Gwosdz, Peter Zamory und Linus Görg an der Auftaktveranstaltung in Hamburg teilgenommen zu haben. Zur Aktionswoche habe ich mich auch in einer Presseerklärung geäußert:
Die Sucht-Selbsthilfe, auf der ein Schwerpunkt dieser Aktionswoche liegt, ist ein entscheidender Bestandteil im Suchthilfesystem. Sie bieten Hilfesuchenden feste Strukturen und vertrauenswürdige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf Augenhöhe. „
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Gastbeitrag im Observer Gesundheit: Sprachmittlung verbindlich im Gesundheitssystem verankern
In der Gesundheitspolitik ist es mir wichtig, nicht nur im Parlament zu wirken, sondern auch in Kontakt und im Austausch mit der thematisch interessierten Fachöffentlichkeit zu sein. Darum habe ich mich sehr über die Gelegenheit gefreut, einen Gastbeitrag für den Observer Gesundheit zu dem Vorhaben der Ampel, Sprachmittlung als gesetzliche Leistung im SGB V zu verankern, schreiben zu dürfen. Gerade die Ankunft vieler ukrainischer Geflüchteter, welche bei uns im Krankenversicherungssystem aufgenommen werden, zeigt einmal mehr, warum dieses Thema so wichtig ist: Denn anders als z.B. vor Gericht gibt es bei uns bislang keine verpflichtende Kostenübernahme von Sprachmittlung im Gesundheitsbereich. Das führt dazu, dass Menschen bei gesundheitlichen Beschwerden nicht zum Arzt gehen oder Angehörige ohne medizinisches Fachwissen die Übersetzung übernehmen müssen. Immer wieder stellt sich dabei zudem die Frage, wie Privatsphäre und Schweigepflicht gewahrt werden können. Damit wir ein gerechtes Gesundheitssystem erreichen, müssen diese sprachlichen Barrieren abgebaut werden. Im Beitrag habe ich darüber geschrieben, wie wir Sprachmittlung verbindlich ermöglichen und welche Herausforderungen uns im parlamentarischen Prozess dabei noch bevorstehen.
Meine Rede zum Haushalt: Verbraucher*innenschutz wird gestärkt!
Zum Ende des Monats stand ein wichtiger Meilenstein im Bundestag auf dem Programm: Die Verabschiedung des Haushalts 2022. Durch die Bundestagswahl wurde bislang nur ein provisorischer Haushalt für das laufende Jahr verabschiedet, jetzt stand nach vielen Verhandlungsrunden endlich der finale Beschluss an. Ich habe dabei eine Rede zu unseren Schwerpunkten im Bereich Verbraucher*innenschutz gehalten und finde, wir setzen mit unseren Projekten schon viele Ziele aus dem Koalitionsvertrag um. Seht selbst:
Und sonst so
Natürlich stehen auch weiterhin viele Gespräche und sonstige Kennlerntermine an. Mit dem Abschluss der Haushaltsverhandlungen sind wir so richtig im Parlamentsbetrieb angekommen, jetzt steht die Umsetzung weiterer Vorhaben an und ab Herbst dann schon der nächste Haushalt – für 2023. Freut Euch im Juni außerdem auf meine Themenschwerpunkte Drugchecking und Unabhängige Patientberatung in Deutschland (UPD), zu denen es dann hoffentlich Neuigkeiten gibt.
„Long-Covid wird uns gesellschaftlich vermutlich noch länger beschäftigen: Gesundheitlich sind Erschöpfung, Kurzatmigkeit und kognitive Beeinträchtigungen die häufigsten Symptome, mit denen Patientinnen und Patienten zu kämpfen haben. Auch wirtschaftlich sind die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie beträchtlich.
Als Erstes müssen wir deswegen jetzt in Forschung investieren. Nur so kann die Erkrankung schneller diagnostiziert und Patientinnen und Patienten gut therapiert werden. Zudem muss die Krankheit innerhalb der Ärzteschaft besser bekannt werden.“
Was es außerdem politisch zur bestmöglichen Unterstützung der Betroffenen braucht, habe ich im Gespräch mit dem ARD Mittagsmagazin deutlich gemacht.
Hier der ganze Beitrag:
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Heute habe ich in einer namentlichen Abstimmung dem Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt und muss ehrlich sagen, dass es in meiner bisherigen Zeit als Abgeordnete die Abstimmung war, bei der mir Entscheidungsfindung und auch Abstimmung selbst wohl am schwersten gefallen sind.
Und dabei liegen meine Gewissensbisse und mein Hadern nicht an der Konstruktion des Sondervermögens an sich. Ich glaube viel mehr, dass die Auslagerung der Ausgaben zur Ausstattung der Bundeswehr uns im regulären Haushaltsplan wichtige Spielräume gibt – gerade auch für die so wichtigen Sozialausgaben und -projekte, auf die wir als Ampel uns verständigt haben. Zudem eröffnet das Sondervermögen dem Haushaltsausschuss größere Spielräume, alle einzelnen daraus finanzierten Posten besser zu überwachen und auch zu beeinflussen, als wenn die Ausgaben Teil des regulären Haushaltes wären.
Dass wir als Grüne uns in den Verhandlungen nicht damit durchsetzen konnten, die Ausgaben des Sondervermögens mit einem erweiterten Sicherheitsbegriff zu hinterlegen und die Ausarbeitung und Umsetzung einer Cybersicherheitsstrategie daraus zu finanzieren – ja, das hat mich enttäuscht. Denn aus meiner Sicht werden wir trotzdem in Cybersicherheit investieren müssen, weil Cyberangriffe auf unsere kritische Infrastruktur eine sehr große reale Gefahr sind. Und die Ausgaben dafür werden wir jetzt aus dem regulären Haushalt nehmen müssen, das schränkt uns dort leider auch im sozialen Bereich ein. Deshalb hätte ich mir hier ein anderes Ergebnis der Verhandlungen gewünscht.
Nichtsdestotrotz musste ich mir in den letzten Wochen und Monaten leider eingestehen, dass wir auch jenseits von Cybersicherheit große Investitionen in die Ausstattung unserer Bundeswehr einfach brauchen, um weltweit als verlässlicher Bündnis- und Verhandlungspartner wahrgenommen zu werden und damit auch Frieden zu sichern und hoffentlich eine Ausweitung dieses furchtbaren Angriffskrieges in der Ukraine auf andere Länder und Regionen langfristig zu verhindern. Deshalb stimme ich für das Sondervermögen!
Gleichwohl fällt mir die Entscheidung heute aus einem einzigen recht simplen Grund sehr schwer: ich stimme hier dafür, sehr viel Geld für die Anschaffung von Waffen auszugeben, die darauf ausgelegt sind, Menschen zu töten. Ich finde, das lässt sich nicht beschönigen. Es widerstrebt mir im Innersten, dass es solche Waffen auf unserer Welt überhaupt seit Jahrhunderten gibt. Wie bei Unternehmen wie Heckler&Koch oder Rheinmetall die Sektkorken geknallt haben, als Olaf Scholz seine „Zeitenwende“-Rede in unserer Sondersitzung Ende Februar hielt, male ich mir nur ungern aus.
Aber dass es offenbar auch heute noch den Besitz schwerer Waffen in einem großen und global agierenden Land wie Deutschland braucht, um zu verhindern, dass von anderen Akteuren noch schwerere Waffen eingesetzt werden – diese Erkenntnis muss ich für mich leider akzeptieren.
Kurz und gut: ich hätte mir sehr gewünscht, die heute getroffene Entscheidung für den Kauf großer Mengen von Militärausstattung nie treffen zu müssen. Doch leider hat insbesondere Wladimir Putin durch seinen brutalen und nicht zu rechtfertigenden Angriffskrieg dafür gesorgt, dass wir als Bundestag dazu heute diese Entscheidung treffen.
In dieser Woche enden im Bundestag die Haushaltsdebatten für den Etat 2022. Wegen der Bundestagswahl gab es bisher nur einen provisorischen Haushalt.
In meiner Rede zum Etat des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz konnte ich deutlich machen, dass
wir die Verabredungen des Koalitionsvertrags bereits umsetzen, etwa indem wir die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen besser ausstatten;
ich mich dafür stark mache, die Verbraucher*innen-Bildung zu verbessern, Greenwashing zu erschweren und niederschwellige Beratung vor Ort zu gewährleisten und dass
bei all unseren Initiativen das Vorsorgeprinzip im Mittelpunkt steht, also dass wir die Rechte von Konsument*innen schützen und ihnen einen fairen und nachhaltigen Einkauf ermöglichen.
Viel Spaß beim Gucken der Rede.
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Mit liegt die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen sehr am Herzen. So komme ich gerne mit verschiedenen Expert*innen und Betroffenen auf verschiedenen Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten – wie etwa parlamentarischen Frühstücken oder Fachgesprächen – ins Gespräch. Auch beim 6. Fachgespräch von Takeda im März 2022 anlässlich des Internationalen Tags der Seltenen Erkrankungen diskutierte ich mit Fachleuten aus der Politik, der Patient*innenversorgung, der Kassen sowie der Forschung darüber, wie die Versorgungssitzung noch in dieser Legislaturperiode verbessert werden kann.
Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die Sprecher*innen jeweils ein persönliches Videostatement abgeben. Mein Beitrag ist sowohl auf YouTube als auch auf der Webseite der Veranstalter*innen zu finden. Bereits zuvor hatte mit mich aber auch Tagesspiegel Forum Gesundheit zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, über die ich auch auf meiner Webseite berichtet habe.
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Seit mehreren Jahren ist die (Neu)Regelung der Sterbehilfe immer wieder Tagesordnungspunkt auf der Bundestagsagenda. Es ist eines der ethisch heikelsten Themen, die in der Politik ebenso wie in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wurden und werden – wie bereits 2012, als es auch schon darum ging, eine gesetzliche Regelung zu finden, um klar zu definieren, ob und unter welchen Bedingungen der Staat die Beihilfe zum Suizid erlauben bzw. verbieten soll.
2012 scheiterte der Regelungsversuch. Eine Gesetzeslücke bestand weiterhin fort: Während die aktive Sterbehilfe – d.h. Tötung auf Verlangen – im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe, bei der auf Patient*innenwunsch lebensverlängernde medizinische Maßnahmen eingestellt werden, verboten war, blieb die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Letztere schließt auch die gewerbliche und organisatorische Vermittlung von Sterbehilfe ein, sodass einige Vereine und Organisation wie etwa Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas Deutschland eine Beihilfe zur Selbsttötung anbieten konnten – teilweise sogar gegen Bezahlung.
Das wollten die Parlamentarier*innen gern unterbinden. 2014/2015 wurde deshalb erneut hitzig und emotional debattiert. Es gab dabei vier fraktionsübergreifende Gruppenanträgen, die von einem strafbaren Verbot der Anstiftung und Beihilfe zum Suizid sowohl für Ärzte*innen und Selbsthilfevereine als auch für Angehörige bis hin zu einer zu einer positivrechtlichen Liberalisierung der Sterbehilfe reichten. Mit einer absoluten Mehrheit von 360 Ja-Stimmen gegenüber 233 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen setzte sich der Gesetzentwurf (Drs. 18/5373) von u.a. Michael Brand (CDU/CSU) und Kerstin Griese (SPD) durch. Damit wurde die geschäftsmäßige assistierte Selbsttötung sowohl durch Ärzte*innen als auch Einzelpersonen und Organisationen kategorisch unter Strafe gestellt – ganz gleich, ob mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Absicht. Dementsprechend drohten bei geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Seitdem hat es jedoch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben, darunter auch von dem Verein Sterbehilfe Deutschland. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht nun die 2015 beschlossene Regelung als verfassungswidrig erklärt. Sein Urteil begründete der oberste Gerichtshof auf Bundesebene damit, dass jeder Mensch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben habe, welches auch die Inanspruchnahme freiwilliger Hilfe von Dritten einschließe. Gleichzeitig räumten die Richter*innen den Gesetzgeber*innen auch die Möglichkeit ein, die Suizidhilfe neu zu regulieren.
In der Folge ist erneut eine hitzige Debatte im Bundestag entbrannt. Wieder klaffen die Meinungen und ethischen Wertvorstellungen auseinander und wieder stehen mehrere fraktionsübergreifende Gruppenanträge zur Diskussion – so auch in der ersten Orientierungsdebatte vom 18. Mai 2022. Diesmal sind drei fraktionsübergreifende Anträge von verschiedenen Parlamentariergruppen erarbeitet worden:
Ein Gesetzentwurf (Drs. 20/904) lehnt die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ ab. Allerdings solle die geschäftsmäßige Suizidhilfe straffrei bleiben, wenn die sterbewillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist und mindestens zweimal mit einem Abstand von mindestens drei Monaten ein umfassendes, individuell angepasstes und ergebnisoffenes Beratungsgespräch durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Darüber hinaus soll ein Werbeverbot für die Hilfe zur Selbsttötung geben.
Ein zweiter Gesetzentwurf (Drs. noch nicht vergeben) spricht sich im Prinzip für eine Legalisierung der assistierten Selbsttötung aus. Grundsätzlich soll das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben rechtlich abgesichert und die Hilfe zur Selbsttötung straffrei sein. Gleichzeitig solle aber sichergestellt werden, dass dem Suizidwunsch nicht der gesellschaftliche Druck oder eine Lebenskrise zugrunde liegt. Deshalb müsse in einem längeren Beratungsgespräch festgestellt werden, dass der Sterbewunsch von einer gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit geprägt ist.
Der dritte Gesetzentwurf (Drs. auch noch nicht vergeben) wiederum macht eine Unterscheidung zwischen einer Suizidhilfe bei schwerkranken Menschen und anderen Fällen. Schwerkranke und schwer leidende Sterbewillige sollen durch ihren behandelnden Arzt bzw. ihre behandelnde Ärztin Betäubungsmittel zum Zwecke der Selbsttötung erhalten dürfen, sofern die sterbewillige Person ihren Sterbewunsch schriftlich bekundet, obwohl sie auf alle Alternativen hingewiesen worden ist. Mindestens zwei Wochen vor dem Suizidakt müsse zudem eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass die Voraussetzungen für die Bereitstellung des Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung erfüllt sind. In allen anderen Fällen sollen sich die Sterbewilligen grundsätzlich auf längere Wartezeiten sowie umfassende Beratungsgesprächen einstellen. So sollen Suizidwillige einen Antrag mit einer schriftlichen Sterbewunscherklärung stellen. Die suizidwillige Person solle sich zudem von einer unabhängigen Beratungsstelle mindestens zwei Mal beraten lassen, die dann die Voraussetzungen für die freiwillige Selbsttötung bescheinigen kann. Dabei wird der Sterbeantrag dahingehend überprüft, ob sich ein dauerhafter und freier Willensentschluss auf der Grundlage des eingereichten Materials belegen lässt. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dürfen außer Ärzte*innen auch andere Personen oder Vereine die Beihilfe zum Suizid leisten, sofern diese hierfür zugelassen sind.
Da Sterbehilfe ein ethisch äußerst heikles und rechtlich auch sehr komplexes Thema darstellt, habe ich mir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Meinung bilden können, welchen der Anträge ich wohl unterstützen werde. Nach jetzigem Stand der Diskussion tendiere ich dazu, mich dem letzten hier erläuterten Antrag anzuschließen, da er aus meiner Sicht am besten individuell auf die unterschiedlichen Lebenslagen eingeht, aus denen heraus ein Sterbewunsch vorhanden sein kann. Und da er hoffentlich gleichzeitig wirksam verhindert, dass Menschen sich selbst töten können, die dies aus einer persönlichen oder psychischen Notlage heraus überlegen, für die auch Hilfe möglich wäre.
In den kommenden Wochen und Monaten möchte ich mich noch intensiver mit dem Thema auseinandersetzen, um zu einer fundierten Meinung zu gelangen. Mir ist es wichtig, dass zum einem ein selbstbestimmten Leben und Sterben möglich sind und zum anderen sichergestellt ist, dass Suizid als der allerletzte Ausweg gilt, zu dem sich die Betroffenen absolut freiwillig entschieden haben. Zudem muss verhindert werden, dass die assistierte Selbsttötung zu einem neuen lukrativen Geschäftsmodell wird, welche Suizid im Allgemeinen fördert.
Es ist bislang offen, wann der Bundestag endgültig über das Thema entscheiden wird. Nach der Orientierungsdebatte werden nun noch mehrere Lesungen und Ausschussbefassungen mit den Gesetzentwürfen geben. Vermutlich gibt es erst Ende 2022 oder Anfang 2023 eine neue Regelung.
Vom 18. bis 19. Mai ist eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona mit einer sogenannten Infofahrt des Bundespresseamts nach Berlin gefahren.
Hier ein Bericht der Reisegruppe:
Morgens am Bahnhof Altona getroffen, ging es mit den Zug nach Berlin. Dort angekommen, wurde die Gruppe von einer Reiseleiterin des Besuchsdiensts in Empfang genommen und es ging mit dem Bus durch die Hauptstadt. Der erste große Stopp war der Gesprächstermin beim Auswärtigen Amt. Hier lauschte die Gruppe einem Diplomaten und konnte ihre Fragen loswerden: Wie wird man Diplomat*in? Welche Eigenschaften braucht es? Wie verändert sich ein Ministerium, wenn es eine neue Ministerin gibt? Wie sind die Kommunikationswege in einem so großen Ministerium? All diese Fragen wurden der Gruppe vollumfänglich und diplomatisch beantwortet.
Nächster Programmpunkt war ein Plenumsbesuch. Die Teilnehmenden konnten somit von der Besuchertribüne des Bundestags aus einer laufenden Debatte zuhören und die Abläufe sowie Dynamiken im Parlament beobachten. Anschließend ging es mit dem Aufzug auf die Kuppel des Reichstags und es wurde die Aussicht in der Abendsonne genossen.
Der zweite Tag startete mit einer Stadtrundfahrt und einem längerem Aufenthalt beim Checkpoint Charlie. Zweiter Stopp war die Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße. Hier sind Teile der Mauer erhalten und ein Teil des Grenzstreifens dargestellt. Ebenso eindrucksvoll sind das Fenster des Gedenkens zur Erinnerung der an Mauer bei der Flucht verstorbenen Bürger*innen sowie die Kapelle der Versöhnung. Von einer Aussichtsplattform waren die Gedenkstätte sowie die Ausmaße der Mauer und des Grenzstreifens gut zu überblicken.
Darauf folgte das nächste Highlight der Fahrt: Das Gespräch mit Linda! Die Gruppe fand sich dafür in einem Seminarraum des Paul-Löbe-Haus ein. Hier konnte die Gruppe Linda frei fragen. Von der Arbeit im Parlament und in den Ausschüssen, Gesundheitsversorgung, Cannabislegalisierung bis hin zu Lobbyarbeit und Umweltthemen war alles mit dabei. Der Umfang der Antwortet verdeutlichte der Gruppe, wie groß das Engagement und die Arbeitsbereitschaft einer Abgeordneten sein kann. Von hier aus ging es dann wieder mit einem kleinen Snack-Paket zum Berliner Hauptbahnhof und in den Zug zurück in das geliebte Altona!
Inhaltlich vor Ort begleitet wurde die Fahrt von der Reiseleiterin des Besuchsdienst, die der Gruppe zu den zahlreichen Stationen und Wegen durch die Bundeshauptstadt beeindruckend viel geschichtliches und gesellschaftliches Wissen vermittelt hat. Im Vorfeld organisiert und begleitet wurde die Fahrt von meiner Wahlkreismitarbeiterin Julia (ganz links im Bild). In der Regel finden die Infofahrten mit meinem Büro drei Mal im Jahr statt und es wird regelmäßig dazu eingeladen – bei Interesse einfach die Augen offen halten.
Jedes Jahr erleiden etwa 70.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Nur jede*r Zehnte überlebt. Damit ist Herz-Kreislauf-Stillstand die dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Denn: Wenn das Herz aufhört zu schlagen, zählt jede Minute. Bekommt das Gehirn keinen Sauerstoff, dann können bereits nach wenigen Minuten irreparable Schäden entstehen. Doch der Krankenwagen kommt oft erst später.
Dabei kann sich die Überlebenschance von Betroffenen deutlich erhöhen, wenn die sogenannte Laienreanimationsquote gesteigert wird. Denn die meisten Fälle passieren dort, wo es oft niemanden gibt, der*die eine Herz-Druck-Massage ausführen kann: zuhause. In den letzten zehn Jahren hat sich die Laienreanimationsquote zwar etwa verdoppelt, aber sie ist mit etwa 40 Prozent im europäischen Vergleich noch viel zu gering, beklagen der Deutsche Rat für Wiederbelebung sowie viele Notfallmediziner*innen.
Bei der Petitionsübergabe vor dem Bundestag
Deshalb hat die Initiative „Wir beleben Deutschland“, welche vom Deutschen Rat für Wiederbelebung sowie Frau Dr. Carola Holzner, alias Doc Caro, gegründet wurde, nun kürzlich die Petition #ichrettedeinleben mit ca. 85.000 Mitzeichnungen beim Deutschen Bundestag eingereicht. Letzte Woche habe ich als grünes Mitglied im Petitionsausschuss die Petition mit Kolleg*innen von der SPD und FDP entgegen genommen. Bei der Gelegenheit konnte ich mich auch mit der Mitinitiatorin Doc Caro sowie ihren Mitstreiter*innen austauschen.
Die Petent*innen fordern, dass bereits ab der siebten Klasse pro Jahr zwei Stunden Wiederbelebungstraining als Pflichtunterricht eingeführt werden. Je mehr Menschen in Notsituationen richtig und schnell handeln können, umso größer ist die Chance für Betroffene, zu überleben. Deshalb unterstütze ich es sehr, dass mehr Menschen lebensrettende Maßnahmen erlernen. Für eine erfolgreiche Reanimation ist ein gutes Training mit regelmäßiger Auffrischung besonders wichtig.
Im Petitionsausschuss werden wir uns deshalb zeitnah mit den Vorschlägen befassen und auch diskutieren, ab welchem Alter es sinnvoll ist, die geforderten zwei Trainingsstunden einzuführen und inwieweit diese verpflichtend sollten. Klar ist: Frühe Grundlagen für Wiederbelebungsunterricht sind schon in der Mittelstufe wichtig!
„Lage ukrainischer Geflüchteter zeigt: Sprachmittlung im Gesundheitswesen dringend nötig“ ist das Thema meines Beitrags für den Observer Gesundheit:
Wer schon einmal am Berliner Hauptbahnhof die ankommenden Menschen aus der Ukraine beobachtet und Hilfe angeboten hat, weiß um die seelische Notlage, in der sie sich befinden: Ihr Land haben sie in der Regel überstürzt verlassen und den Mann, die Eltern oder andere Angehörige zurück lassen müssen. Auch Schwangere, Alte, Kinder und Kranke waren oftmals beschwerliche Tage unterwegs.
Nun sind sie von einem Tag auf den anderen in einer fremden Umgebung mit einer Bürokratie konfrontiert, die auch in Deutschland aufgewachsene Menschen häufig überfordert. Hinzu kommt die Sprachbarriere. Die wenigsten der Geflüchteten sprechen oder verstehen Deutsch, obwohl Deutschland von der Ukraine geografisch nicht weit weg ist.
Kernanliegen: Sprachmittlung als regelhafte Leistung
Vieles im Erstkontakt wurde in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn zum Glück unbürokratisch und sehr engagiert von ehrenamtlichen Helferinnen aufgefangen. Menschen mit rudimentärsten Russisch- oder Ukrainisch-Kenntnissen gingen an Bahnhöfe oder zu Registrierungsstellen, um ein bisschen Übersetzung und Orientierung anzubieten. Diese enorme Solidarität beeindruckt mich von Anfang an.
Sie spornt mich zudem an, auf politischer Ebene eines meiner Kernanliegen voran zu bringen: Wie auch im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, möchte ich Sprachmittlung bei notwendigen medizinischen Behandlungen zum Bestandteil des SGB V als regelhafte Leistung der Krankenkassen machen. Es ist ein schon lange überfälliger politischer Schritt, der jetzt im Zuge der Flüchtlingsaufnahme noch einmal ganz besondere Dringlichkeit bekommen hat. Der Bedarf war allerdings auch vorher bereits seit Langem gegeben.
Sprachmittlung ermöglicht den gleichberechtigteren Zugang zu Gesundheitsleistungen; das bekräftigt auch der gemeinsame Beschluss der Regierungschefinnen und Chefs sowie des Bundekanzlers von Ende März. Ab Juni dieses Jahres bekommen registrierte, hilfebedürftige Ukrainerinnen und Ukrainer Grundsicherung und sind dadurch automatisch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Zusätzlich zu dringend notwendigen Behandlungen werden deutlich mehr Leistungen finanziert für Menschen, die weder über Einkünfte noch Vermögen verfügen. Dies ist besonders wichtig, damit beispielsweise Krebspatientinnen und -patienten, an Tuberkulose, Hepatitis, HIV Erkrankte oder auch Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen einen niedrigschwelligen und regelmäßigen Zugang zu kostenintensiveren Medikamenten und Therapien bekommen. Denn unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind, im Vergleich zu den Menschen, die in der Vergangenheit als Geflüchtete nach Deutschland kamen, deutlich mehr Personen, die solche Krankheitsbilder und damit einen kontinuierlichen Behandlungsbedarf mitbringen.
Der Bundestag hat mit Stimmen der Ampel-Koalition über den Bund-Länder-Beschluss hinaus im April beschlossen, Opfern von Repression, Folter und Vergewaltigung möglichst schnell und unkompliziert medizinische und psychologische Hilfe zu gewähren. Damit sie diese auch sicher bekommen, ist umgehend die Kostenübernahme für Sprachmittlung als Teil der Gesundheitsversorgung gesetzlich zu regeln.
Neben den Ukrainerinnen und Ukrainern brauchen auch andere Patient*innen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, schon lange niedrigschwelligere Zugänge zum Gesundheitssystem. Bislang haben sie alle das Problem der nicht regelhaften Kostenübernahme für Sprachmittlungs-Dienste. Das verhindert häufig, dass sie überhaupt an der richtigen Stellen im Gesundheitswesen andocken können. Eine Anamnese, Diagnose und adäquate Behandlung medizinischer oder psychologischer Art zu bekommen, wird dadurch erschwert.
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Gestaltung von Berufsbild und Leistungsanspruch
Bislang wird die Kommunikationsbarriere oftmals durch Kinder oder andere Angehörige ausgeglichen. So müssen Kinder etwa im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin ihre eigene schwere Erkrankung an die fremdsprachigen Eltern herantragen, wenn sie Deutsch sprechen, aber die Eltern nicht. Genauso häufig nehmen Menschen mit Sprachbarrieren auch andere Angehörige mit zum Arzt, die keine medizinischen Kenntnisse haben und überdies auch nicht unbefangen sein können. Gerade auch das Prinzip der Schweigepflicht und des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin und Patienten ist dadurch immer wieder gefährdet. Zudem werden ungelernte Übersetzende in die Rolle einer professionellen Sprachmittlung versetzt. Das möchte ich ändern!
Die Details dafür sind allerdings nun noch in der Koalition auszugestalten: Etwa die Fragen, wie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ausgebildet sein müssen und was ihren Job vom Dolmetschen unterscheidet. Darüber hinaus muss eine dem dann entsprechenden Berufsbild angemessene einheitliche Entlohnung festgelegt werden. Sie muss gute Standards garantieren und den Job so attraktiv machen, dass er auch längerfristig ausgeübt wird.
Ausdifferenzieren müssen wir, die Koalitionspartnerinnen und -partner, zudem, was unter einer „notwendigen“ (siehe Koalitionsvereinbarung) medizinischen Behandlung gefasst werden soll. Sind das grundsätzlich Behandlungen bei allen Fachärztegruppen? Oder bei welchen weiteren Gesundheitsdienstleistern sollen Menschen Sprachmittlung als gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen können? Gehören dazu zum Beispiel Hebammen, Optikerinnen und Optiker, Patientinnenberatungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Suchtberatung?
Gerecht wäre aus meiner Sicht, wenn es keine zeitliche Befristung in Bezug auf den Aufenthalt in Deutschland bei der Formulierung des Anspruchs gäbe. Denn wir wissen zum Beispiel, dass in Hamburg etwa ein Drittel der Migrantinnen und Migranten auch nach zehn Jahren noch nicht so gut Deutsch sprechen können, dass sie komplexe medizinische und behandlungstechnische Sachverhalte verstehen können. Mit dieser Realität müssen wir umgehen.
Flächendeckendes Angebot erforderlich
Wir müssen uns zudem überlegen, wie es gelingen kann, ein gutes Sprachmittlungsangebot mit unterschiedlichsten Sprachen deutschlandweit flächendeckend zu gewährleisten. Ob es dazu einen einzelnen Pool in zentraler Trägerschaft oder viele einzelne regionale braucht und wie bereits gewachsene Strukturen eingebunden werden können, wird uns im Gesundheitsausschuss noch beschäftigen.
Digitalen Angeboten kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu: Durch Apps und Videokonferenztools kann ein bundesweites Netzwerk zur Sprachmittlung geschaffen werden, um regionale Lücken – die es überall geben wird – zu schließen. Denn nur so kann eine seltene Sprache oder ein kaum verbreiteter Dialekt ortsungebunden gedolmetscht werden. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus der Praxis der Impfaufklärung!
Für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung möchte ich den Menschen eine Stimme verleihen, die bislang hohe Hürden nehmen müssen, damit sie ihr Patientinnen-Recht auf Behandlung wahrnehmen können. Die Sprachmittlung sehe ich hier als zentralen Aspekt. Wenn wir es zeitnah schaffen, die Vereinbarung der Koalitionspartnerinnen und -partner so mit Leben zu füllen, dass sie dauerhaft trägt, wäre das ein riesiger Erfolg zur Schaffung besserer Zugänge zum Gesundheitswesen. Es würde bedeuten, dass der Mensch endlich ins Zentrum unseres gesundheitspolitischen Handelns rückt. Darüber hinaus ist Sprachmittlung ein entscheidender Faktor für gelingende Integration und Gleichbehandlung, damit zugewanderte Menschen eine konkrete Verbesserung ihrer Lebenssituation spüren. Packen wir es an!
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Heute hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert die Zahlen von Drogentoten in 2021 veröffentlicht und kommentiert. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:
„Die heute vorgestellten Zahlen zu Drogentoten in Deutschland im Jahr 2021 sind einfach nur erschreckend – jeder und jede einzelne Drogentote ist zu viel und solch ein deutlicher Anstieg der Zahlen fordert uns als Politik klar zum Handeln auf.
Burkhard Blienert hat mit Maßnahmen wie der Ermöglichung von Drug-Checking, der Sicherstellung und Ausweitung flächendeckender Substitutionsangebote und mehr Drogenkonsumraum-Angeboten schon die wichtigsten Instrumente benannt, die wir nun politisch auf den Weg bringen und dann systematisch einsetzen müssen. Aus meiner Sicht kommt hinzu, den Umgang mit dem Notfallmedikament Naloxon auch für Laien zu vereinfachen. Naloxon rettet Menschen bei einer akuten Opiatüberdosierung vor dem Atemstillstand. Es muss verschreibungsfrei auch an Konsumierende und Menschen in deren Umfeld vergeben werden.
Zudem will ich, dass wir uns als Politik nochmal genauer anschauen, was sich beim Übergang von der Haft in die Freiheit für suchtmittelabhängige Menschen verbessern lässt. Das ist leider ein Moment, bei dem es bisher viel zu häufig zu Rückfällen oder Überdosierungen kommt.“
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Zum Hintergrund:
Weiterer Anstieg der Drogentoten im vergangenen Jahr
Berlin (KNA) Die Zahl der Drogentoten ist 2021 im vierten Jahr infolge gestiegen. Wie der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), am Montag in Berlin mitteilte, starben im vergangenen Jahr 1.826 Menschen an illegalen Drogen; 2017 waren es noch 1.272. Blienert äußerte sich schockiert über die Entwicklung und forderte ein rasches «Grundsatzgespräch mit den Ländern». Maßnahmen, die helfen Leben zu retten, müssten ermöglicht und ausgebaut werden.
Hauptursächlich für die Tode waren demnach wie in den vergangenen Jahren Heroin und andere Opioide. Die Zahl der Vergiftungen durch Überdosierung von Heroin verdoppelt sich demnach auf 195 Rauschgifttote und bei Opioid-Substitutionsmitteln stieg sie um 167 Prozent auf 88 Tote. Auch die Zahlen der Rauschgifttoten durch Vergiftungen an Amphetamin, Amphetaminderivaten, Methamphetamin und Kokain stiegen deutlich.
Ein «Weiter so» in der deutschen Drogenpolitik sei nicht möglich, sagte Blienert. Hilfe und Unterstützung, Behandlung und Beratung müssten schneller und direkter bei den Menschen ankommen und überall dauerhaft finanziert werden. «Es darf nicht sein, dass Menschen, die schwer suchtkrank sind, gar nicht erreicht und mit ihrer Erkrankung sowie deren sozialen Folgen alleine gelassen werden.» Der Drogenbeauftragte sagte, er wolle gerade der Vergiftung durch verunreinigte oder gestreckte Stoffe mit Maßnahmen wie Drug-Checking, flächendeckender Substitution und Drogenkonsumräumen entgegentreten.