Gesucht: Fraktionsreferent*in für Verbraucher*innenschutz

Die Bundestagsfraktion der Grünen sucht ab sofort eine/n Referent*in für Verbraucher*innenschutz und damit einen Menschen, der an der Schnittschnelle zwischen Fraktion und meinem Büro arbeitet. Lasst uns gemeinsam in dieser Wahlperiode den Verbraucher*innen eine kräftige Stimme und starke Rechte geben. Wir freuen uns über eure Bewerbungen.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Fachliche Unterstützung des Fachbereichs, der AG, des Vorstandes und der Abgeordneten bei der Erarbeitung und Begleitung von Gesetzen und anderen parlamentarischen Initiativen, Positionspapieren, politischen Stellungnahmen in allen Bereichen des Verbraucher*innenpolitik
  • Koordination der fachpolitischen Arbeit in der Fraktion, im Fachbereich 2, in der Arbeitsgruppe Umwelt und Verbraucherschutz, mit den entsprechenden Facharbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen sowie den zuständigen Ministerien
  • Beratung der Fraktion, Förderung der fachlichen Diskussion und Weiterentwicklung politischer Ansätze im Bereich Verbraucher*innenpolitik
  • Mitwirkung an den Verfahrensabläufen der Fraktion und des Parlaments
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, inkl. Fachveranstaltungen sowie inhaltliche Betreuung des fachpolitischen Themenportals des Internetauftritts der Fraktion
  • Kontaktpflege zu Fachöffentlichkeit sowie relevanten politischen Akteuren
  • Unterstützung des Informationsaustauschs und der politischen Abstimmung mit Länderministerien, den Landtagsfraktionen und der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament
  • Bearbeitung von Korrespondenz und Anfragen von Verbänden und Bürger*innen.

Wir wünschen uns:

  • Mehrjährige Berufserfahrung und ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation in den einschlägigen Bereichen
  • Politisches Urteilsvermögen und breite fachliche Kompetenz im Bereich Verbraucher*innenpolitik
  • Erfahrungen in der parlamentarischen Arbeit
  • Kompetenz in der Organisation von effizienten Koordinations-, Arbeits- und Entscheidungsprozessen in größeren Gruppen
  • Gute Kenntnisse der grünen Programmatik sowie Sympathie und Aufgeschlossenheit für bündnisgrüne Politik
  • Zuverlässigkeit, Selbständigkeit, Teamfähigkeit
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Kenntnisse im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln.

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle (29 Std./Woche), die für die Dauer der 20. Wahlperiode befristet ist.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen strebt eine gleichmäßige Geschlechterverteilung bei der Stellenbesetzung an. Wir begrüßen Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, aller Religionen, aller sexueller Identitäten und unterschiedlichster Berufserfahrungen. Die Bewerbung von Menschen aus nicht akademischen Familien ist ausdrücklich erwünscht. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD/Bund. Arbeitsort ist Berlin.

Wir freuen uns über deine Onlinebewerbung.

Kennziffer: F-1319-intern

Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2022

Monatsrückblick: Das war der Februar im Bundestag

Monatsrückblick: Das war der Februar im Bundestag

Der Februar endet in einer weltpolitisch beunruhigenden Lage. Der russische Angriff auf die Ukraine bestürzt mich sehr und überlagert den Arbeitsalltag im Parlament. Dennoch möchte ich auch für den Monat Februar auf die wichtigsten Ereignisse zurückblicken und Euch Einblicke in meine Arbeit geben:

Krieg in der Ukraine

Als Fachpolitikerin für Gesundheitsthemen und Verbraucherschutz steht Außenpolitik normalerweise nicht bei mir nicht täglich auf der Tagesordnung. Ende Februar hat sich das geändert: die aktuelle Situation beschäftigt natürlich uns alle und wir haben regelmäßig auch in unserer Fraktion Austauschrunden dazu.

Am letzten Sonntag bin ich darum zu einer Sondersitzung des Bundestags nach Berlin gekommen, um über die aktuelle Lage zu debattieren. Was jetzt wichtig ist: Wir müssen die Ukraine weiterhin mit harten Sanktionen gegen Russland unterstützen und uns darauf einstellen, dass viele Geflüchtete in der Europäischen Union aufgenommen werden. Als Gesundheitspolitikerin möchte ich dabei ein Augenmerk darauf legen, dass die in der EU ankommenden Flüchtlinge gut versorgt werden und eine gute Aufnahme Geflüchteter in Kombination mit einer weiterhin grassierenden Pandemie weiterhin händelbar bleiben.

Allerdings muss ich auch sehr ehrlich sagen: Aktuell verändert sich das außenpolitische Geschehen täglich und es ist schwer, verlässliche Aussagen und politische Forderungen zu stellen, weil wir noch nicht wissen, was die nächsten Wochen bringen. Es macht mir jedoch Hoffnung zu sehen, wie viele Menschen auch in Hamburg in Solidarität mit der Ukraine auf die Straße gegangen sind. #StandwithUkraine

Gesundheitspolitik

In der Sitzungswoche standen viele gesundheitspolitische Themen auf dem Programm. Mein größtes Highlight war dabei natürlich meine erste Rede im Bundestag: Relativ kurzfristig habe ich am Donnerstagabend in einer Debatte zum Pandemiemanagement sprechen dürfen. Während die Unionsfraktionen dabei gezeigt haben, dass ihre Oppositionsrolle sich bislang mehr auf kleinteilige Kritik als auf konstruktive Mitarbeit beschränkt, habe ich mich bemüht, den Fokus auf das Wesentliche zu legen: Das Gesundheitssystem muss nach zwei Jahren Pandemie entlastet werden und endlich wieder regulär funktionieren für alle, die Hilfe brauchen! Ich konzentriere mich vor allem auf die Menschen, die unter der pandemiebedingten Schließung von Suchthilfeeinrichtungen leiden und oft unter den Radar fallen.

Ein bisschen aufregend war es natürlich schon, dort das erste Mal am Redepult im Plenum zu stehen. Aber das mache ich demnächst gerne öfter. Schaut selbst:

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Petition zur Stärkung der Versorgung von ME/CFS-Betroffenen

Als stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss bin ich in jenem Ausschuss besonders mit den gesundheitspolitischen Petitionen betraut. In der Februar-Sitzung hatten wir dort eine öffentliche Anhörung mit Betroffenen und Expert*innen der Krankheit ME/CFS. Die Krankheit, auch als chronisches Fatiguesyndrom bekannt, bedeutet für die Betroffenen schwere Erschöpfungssymptome, die oft in Arbeitsunfähigkeit oder sogar dauerhaftem Pflegebedarf münden können. Leider wird die Krankheit oft falsch bzw. sehr spät diagnostiziert, zudem fehlt es in Deutschland an flächendeckender medizinischer Versorgung und Forschung an Therapie und Medikamenten. Da es Hinweise auf ein verstärktes Auftreten von ME/CFS im Zusammenhang mit dem Long-Covid-Syndrom bei Corona-Genesenen gibt, wird die Krankheit in den kommenden Jahren möglicherweise noch deutlich mehr Menschen treffen.  Darum haben sich ME/CFS-Erkrankte auch mit Long-Covid-Betroffenen gemeinsam zusammengeschlossen und eine Petition zur flächendeckenden Versorgung und Erforschung von ME/CFS eingebracht. Mit Daniel Loy war ein Betroffener selbst digital zugeschaltet, im Vorfeld der Ausschusssitzung haben uns Angehörige der Betroffenen zudem Wünsche und Forderungen überreicht. Ich bin sehr dankbar für die Petition und die Möglichkeit zum Austausch. Im Koalitionsvertrag haben wir wesentliche Ziele der Petition bereits festgeschrieben und ich werde mich in den kommenden vier Jahren für die Umsetzung einsetzen!

Presseaufmerksamkeit zum Thema Alkohol-Prävention

Nachdem der neue Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert eine Debatte zur Erhöhung des Mindestalters für den Konsum von Alkohol angestoßen hatte, habe auch ich mich zu diesem Thema in der Presse geäußert – sowohl gegenüber einigen Nachrichtenagenturen, als auch in Interviews mit dem Spiegel und der Welt am Sonntag. Ich habe dabei vor allem der Aspekt des verantwortungsvollen Konsums betont. Alkohol ist ein Genussmittel, es geht nicht um pauschale Verbote, allerdings: Deutschland gehört zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Alkoholkonsum weltweit, mit unseren Regeln für den Alkoholkonsum unter elterlicher Aufsicht (ab 14 Jahren) und den Verkauf „leichter“ alkoholischer Getränke (ab 16 Jahren) in Supermärkten, Kiosken und an Tankstellen nehmen wir in Europa ebenfalls eine Sonderrolle für besonders laxe Regeln ein. Wichtiger als die Altersbeschränkungen sind mir allerdings andere Aspekte: Der Verkauf von hartem Alkohol am besten nur noch in lizenzierten Geschäften und die stärkere Regulierung von Werbung. Mit solchen Maßnahmen schaffen wir eine Neuausrichtung der deutschen Drogenpolitik: Statt auf einseitige Verbote setzen wir auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln (z.B. auch im Rahmen der Cannabis-Legalisierung), die allerdings Prävention und verantwortungsvolle Abgaben mitdenkt.

Fachgespräch zu Triage

Ebenfalls im Gesundheitsausschuss und in der Fraktion insgesamt sehr präsent war die Diskussion um eine gesetzliche Regelung zum Thema Triage. Nachdem einige Vertreter*innen von Behindertenverbänden hier geklagt hatten, da sie sich im Falle möglicher Triage-Entscheidungen in der Corona-Pandemie benachteiligt sehen, hat das Bundesverfassungsgericht uns als Politik aufgefordert, hier zeitnahe klare Regelungen zu schaffen, die eine strukturelle Benachteiligung von Menschen mit Behinderung ausschließen. Hierzu hatten wir spannende Anhörungen und Fachgespräch sowohl als gesamte Fraktion, als auch im Gesundheitsausschuss. Für die weitere parlamentarische Begleitung des Themas und die Ausarbeitung konkreter Gesetzentwürfe ist neben dem Gesundheitsministerium nun in unserer Fraktion meine Kollegin Kirsten Kappert-Gonther federführend zuständig.

Neues zur Impfpflicht

Die Debatten zur Impfpflicht gehen weiter; inzwischen sind die Unterstützer*innen der einzelnen Gruppenanträge bekannt. Ich habe mich dazu entschieden, mich dem Gesetzesentwurf für eine Impflicht ab 18 Jahren anzuschließen, die ab dem 1. Oktober in Kraft treten soll.

Natürlich gibt es bei einer so weitreichenden Maßnahme wie der Impfpflicht viele Fragen. Darum habe ich am 14. Februar einen Infoabend zu dem Thema mit den Altonaer Grünen veranstaltet. Dort habe ich die verschiedenen Anträge und ihre Ausführung vorgestellt und erklärt, wie das Verfahren ist. Interessierte Parteimitglieder*innen aus Altona konnten darauf ihre Fragen stellen. Entstanden ist ein wertvoller Austausch zu einem Thema, das viele Menschen sehr persönlich bewegt. Auch habe ich mich im Laufe des Monats mit Ärztinnen und Ärzten zur aktuellen Coronalage ausgetauscht. Im Fokus stand, wie sie die Situation wahrnehmen und was aufkommende Probleme sind. Auch diese Gespräche halte ich für sehr wichtig für eine umfassende politische Arbeit.

Verbraucher*innenschutz

Verbraucher*innenschutz ist ein Vor-Ort-Thema: Darum war ich in der vergangenen Woche zum Antrittsbesuch bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherzentralen sorgen mit vielen digitalen Veranstaltungen auch in der Pandemie für ein wichtiges Informationsangebot. Mit dem Vorsitzenden Michael Knobloch habe ich etwa darüber gesprochen, wie wir Verbraucher*innen niedrigschwellig und mehrsprachig vor Ort in den Quartieren informieren können, um möglichst viele Menschen zu erreichen. Darüber hinaus haben wir uns über die Möglichkeiten der rechtlichen Absicherung der Verbraucherzentralen ausgetauscht, die oft wichtige Klagen gegen Konzerne im Sinne der Verbraucher*innen bestreiten. Wir bleiben im Gespräch!

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Im Wahlkreis:

Altona ist ein bunter Bezirk voller Kunst und Kultur – als direkt gewählte Abgeordnete für den Bezirk ist es mir wichtig, z.B. auch mit den Kulturschaffenden direkt ins Gespräch zu kommen. Darum stand Anfang Februar der Besuch des Mut! Theaters in Altona auf dem Programm. Gemeinsam mit René Gögge, dem kulturpolitischen Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion, habe ich mich mit Herrn Canday und Herrn Scheuerer ausgetauscht. Das Theater im Schanzenviertel bringt jährlich rund 100 Aufführungen auf die Bühne, viele davon als interkulturelle Projekte mit Schulen in der Gegend. Perspektivisch möchte das Theater gerne seine Sichtbarkeit im Stadtteil erhöhen und größer zu werden und freue mich, dort politisch unterstützen zu können.

Sonstiges im Bundestag:

Auch sonst gab es im Februar eine Highlights im Bundestag, die über meine fachpolitischen Themen hinausgingen:

Bundesversammlung


Am 13. Februar die Bundesversammlung zusammengekommen, um den neuen Bundespräsidenten zu wählen. Spätestens seit ich 1999 als 16-jährige im Fernsehen die Wahl von Johannes Rau in allen Details mitverfolgt habe, fand ich es spannend, bei dieser Veranstaltung einmal dabei zu sein. Pandemiebedingt war auch hier einiges anders: Statt in einem vollen Plenarsaal im Reichstag haben wir diesmal im langen Foyer des Paul-Löbe-Haus getagt, weil hier die Abstände besser eingehalten werden können. Frank-Walter Steinmeier wurde dabei mit großer Mehrheit wiedergewählt und hat im Anschluss eine sehr beeindruckende Rede zur Verteidigung der Demokratie gehalten, die mit Blick auf die jüngsten Ereignisse in der Ukraine leider als prophetisch wahrgenommen werden muss. Hoffen wir, dass er in den kommenden fünf Jahren die Verteidigung von Demokratie und Dialog weiter zu seinem Schwerpunkt macht.

Hanau-Gedenken

Angesichts des rassistischen Terroranschlags in Hanau hat die interfraktionelle Parlamentsgruppe Vielfalt und Antirassismus, deren Mitglied ich bin, eine Gedenkaktion anlässlich des zweiten Jahrestags des schrecklichen Ereignisses organisiert. Auch im Plenum wurde der Jahrestag weitgehend würdevoll debattiert, nur die CSU hat das Gedenken für Verweise auf die vermeintliche linksextreme Gefahr missbraucht. Das zeigt leider einmal mehr, wie oft die Gefahr durch Rechtsextremismus und rassistische Gewalt immer noch unterschätzt wird. Wir dürfen uns niemals daran gewöhnen und kämpfen weiter gegen jede Art von Rassismus!

Foto: Stefan Kaminski

B.Z.: Den Jugendschutz beim Verkauf legaler Suchtmittel konsequent stärken

Die B.Z. Berlin berichtet über den gestiegenen Alkoholkonsum in der Hauptstadt während der Pandemie. Über 115.000 Berliner*innen sind demnach alkoholabhängig und dreimal so viele haben einen riskanten Alkoholkonsum.

In diesem Zusammenhang habe ich gegenüber der B.Z. erklärt:

„Die Zahlen aus Berlin belegen leider, dass die Jugendlichen auf Grund der starken psychischen Belastung, der sie im Rahmen der Pandemie ausgesetzt sind, vermehrt zu Suchtmitteln gegriffen haben. Deshalb müssen wir den Jugendschutz stärken! Ein wichtiger Punkt dafür ist es, beim Verkauf legaler Suchtmittel konsequent das Mindestalter zu kontrollieren. Zudem sollten wir darüber nachdenken, harten Alkohol nur noch in lizensierten Fachgeschäften zu verkaufen.“

Den ganzen Artikel gibt es HIER.

Gesetzentwurf: Ja zur Impfpflicht ab 18 Jahren

Seit Dezember 2021 haben wir die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Seitdem führen wir im Deutschen Bundestag eine breite und wissenschaftlich fundierte Orientierungsdebatte über die Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht in unserem Land.

Diese ist eine schwierige Abwägung: Denn eine gesetzliche Verpflichtung zur Covid-19-Impfung stellt einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger dar. Gleichzeitig mussten bislang unsere Freiheitsrechte in allen Lebensbereichen eingeschränkt werden – mit  weitreichenden Folgen für unser öffentliches und privates Leben. Dies kann sich nur ändern, wenn eine ausreichende Immunisierung innerhalb der Bevölkerung erreicht wird. Zu diesem Zweck muss die Impfquote deutlich gesteigert werden.

Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der noch im März im Deutschen Bundestag eingebracht wird. Ziel ist es, die Impfkampagne so zu erweitern, dass alle Erwachsenen persönlich kontaktiert werden und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Wenn wir alle Mitglieder der Gesellschaft erreichen, können wir einen wirksamen Gesundheitsschutz vor einer Covid-19-Infektion schaffen. Dafür mache ich mich stark!

Hier geht’s zum

Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2

Neue Verbraucherschulen ausgezeichnet – auch aus Altona

Neue Verbraucherschulen ausgezeichnet – auch aus Altona

Auch in diesem Jahr konnten viele Schulen mit besonderem Engagement für Verbraucherbildung überzeugen. Trotz Pandemie werden erstmals mehr als 60 Verbraucherschulen ausgezeichnet. Und die Projekte sind so bunt wie der Verbraucher*innen-Alltag: Finanzen, Ernährung, Medien oder nachhaltiger Konsum. Die ausgezeichneten Schulen vermitteln den klugen Umgang mit Taschengeld, betreiben eine schuleigene Fahrradwerkstatt oder setzen sich kritisch mit TikTok und Co. auseinander.

Verbraucherschulen machen Kinder und Jugendliche fit für den Verbraucher*innen- Alltag

Hier lernen Kinder und Jugendliche lebensnah, wie sie souverän und informiert mit den Herausforderungen des Alltags umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verleiht zum fünften Mal die Auszeichnung Verbraucherschule und ehrt in diesem Jahr 65 Schulen aus elf Bundesländern. Damit wurden 19.500 Kinder und Jugendliche erreicht.

Eine Auszeichnung in Gold nach Altona

Besonders möchte ich der Grundschule Schulkamp aus Hamburg gratulieren, die als „Verbraucherschule Gold“ ausgezeichnet wurde. Hier haben sich Viertklässler intensiv mit dem Thema Werbung auseinandergesetzt. In einem zweiwöchigen Projekt hinterfragten sie, wie Werbung manipulieren kann und entwickelten selbst eine eigene kleine Werbekampagne.

Weitere Best-Practice-Beispiele sowie alle Verbraucherschulen im Überblick gibt es unter verbraucherbildung.de.  

Die Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat die Schirmherrschaft übernommen und ein ermutigendes Videobotschaft übermittelt. Darin würdigt sie die Verbraucherschulen als eine großartige Möglichkeit, die Wegwerfgesellschaft kritisch zu hinterfragen und nachhaltige Alternativen zu suchen.

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Weitere Informationen zu den Verbraucherschulen sowie Material für Lehrkräfte gibt es im Serviceportal für Verbraucherbildung des vzbv.

Nächste Bewerbungsrunde startet im Mai

Schulen, die ebenfalls in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Medien und nachhaltiger Konsum aktiv sind, können sich ab Mai wieder als Verbraucherschule bewerben. Dann startet die sechste Auszeichnungsrunde, bei der Maßnahmen aus dem aktuellen Schuljahr 2021/22 gefragt sind. Um den Bewerbungsstart nicht zu verpassen, empfiehlt sich die Anmeldung im Netzwerk Verbraucherschule unter www.verbraucherschule.de.

Angebote der Verbraucherschulen – Screenshot von vzbv.de

Stillschweigende Vertragsverlängerung? Ab März gelten neue Regeln

Für viele Verbraucher*innen sind sie alltäglich: Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen. Typische Beispiele sind Verträge mit Streamingdiensten oder das Zeitungsabo. Ab dem 1. März 2022 gelten für Verträge dieser Art neue Regeln. Sie betreffen die Vereinbarung von stillschweigenden Vertragsverlängerungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Eine AGB-Klausel, wonach sich ein zwischen einem Unternehmer und Verbraucher*innen geschlossener Vertrag stillschweigend verlängert, ist künftig nur dann wirksam, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstem einem Monat zu kündigen. Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden. Dies ergibt sich aus dem geänderten § 309 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die neuen Regeln gelten für Verträge, die ab dem 1. März 2022 entstehen. Für „Altverträge“, also solche Verträge, die vorher geschlossen wurden, bleibt es bei der alten Rechtslage: Die Wirksamkeit von Klauseln über Kündigungsfristen und stillschweigende Vertragsverlängerungen in solchen Altverträgen – auch wenn die tatsächliche Verlängerung erst nach dem 1. März 2022 erfolgt – bemisst sich also weiterhin nach der bis dahin geltenden Fassung von § 309 Nummer 9 BGB. Danach sind AGB-Klauseln zulässig, die für den Fall, dass Verbraucher*innen nicht rechtzeitig kündigen, eine stillschweigende Verlängerungen des Vertrages um bis zu ein Jahr vorsehen, und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten Dauer festlegen. Die Fortgeltung dieser Regelung für Altverträge ergibt sich aus dem zum 1. März geänderten Artikel 229 § 60 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

Für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge gilt schon seit dem 1. Dezember 2021 eine der nunmehr in Kraft tretenden BGB-Vorschrift weitgehend entsprechende Sonderregelung im Telekommunikationsgesetz (§ 56 Absatz 3 TKG). Hiernach kann der Endnutzer einen solchen Vertrag, der sich automatisch verlängert hat, nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sieht neben den nunmehr in Kraft tretenden Regelungen weitere Regelungen vor. Bereits zum 1. Oktober 2021 in Kraft getreten sind verbraucherschützende Regelungen über die Unwirksamkeit von in AGB vereinbarten Abtretungsverboten für Geldforderungen und die Dokumentation von Einwilligung in Telefonwerbung. Zum 1. Juli 2022 in Kraft treten wird die Regelung über den Kündigungsbutton für Verbraucherverträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen werden.

Antrittsbesuch bei der Verbraucherzentrale Hamburg – Danke für den Austausch

Antrittsbesuch bei der Verbraucherzentrale Hamburg – Danke für den Austausch

Lizenz Pixabay CC0
Trotz schwieriger Weltlage und der Gedanken bei den Menschen in der Ukraine, haben zwei meiner Mitarbeiter*innen und ich uns auf einen spannenden ersten Besuch in der Verbraucherzentrale Hamburg mit dem Vorsitzenden Michael Knobloch getroffen.
Neben einem Beleuchten der aktuellen nachgefragten Themen in Veranstaltungen und Beratungsgesprächen der Verbraucherzentrale ging es insbesondere auch darum, wie man Menschen niedrigschwellig und mehrsprachig mit Verbraucher*inneninformationen in Hamburg besser erreicht. Und wie die Verbraucherzentralen insgesamt rechtlich besser abgesichert werden können, wenn sie Klagen gegen Konzerne erfolgreich im Sinne der Verbraucher*innen bestreiten wollen.
Wir freuen uns auf eine ab jetzt kontinuierliche und zielführende Zusammenarbeit und bedanken uns für diesen konstruktiven und wertschätzenden Austausch.
Sehr ans Herz legen kann ich allen hier das vielfältige Angebot von Online-Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Hamburg. Es lohnt sich, regelmäßig auf der Homepage vorbeizuschauen, um aktuelle tolle und häufig auch kostenfreie Vorträge oder Fragestunden zu identifizieren.

 

Podium „Seltene Erkrankungen“: Mehr Hilfe nötig

Rund vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer der 6.000 bis 8.000 seltenen Erkrankungen, in der Europäischen Union sind sogar ca. 30 Millionen Menschen betroffen. Besonders betroffen sind Kinder, da ca. 80% der Fälle genetisch bedingt sind.

Jeder Fall ist deshalb nicht nur besonders, sondern auch besonders komplex. Der Weg zur gesicherten Diagnose ist oft eine beschwerliche und langwierige Irrfahrt durch das Gesundheitssystem. So verbringen die Betroffenen durchschnittlich fünf Jahre mit zahlreichen Fehldiagnosen, etlichen Arztbesuchen und aufwändigen, falschen Behandlungsmaßnahmen, bis sie die richtige Diagnose erhalten, wenn sie diese überhaupt bekommen. Das ist eine große Belastung – für die Betroffenen, für die Angehörigen und für das Gesundheitssystem.

Im Vorfeld des Tages der Seltenen Erkrankungen habe ich auf Tagesspiegel Forum Gesundheit mit Expert*innen aus der Medizin und der Industrie diskutiert, wie wir den Diagnoseweg verkürzen und die Versorgungssituation in Deutschland verbessern können. Wir müssen vor allem die bestehenden Strukturen optimieren. Dazu gehört, dass die existierenden Forschungs- und Versorgungszentren besser miteinander vernetzt werden, indem eine einheitliche Dokumentation sowie eine zentrale Datenzusammenführung gewährleistet werden. Dabei müssen natürlich der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Patient*innen sichergestellt werden. Außerdem brauchen wir eine nachhaltige Finanzierung der Zentren sowie eine strukturelle Einbindung der Patient*innenorganisationen mit gleichzeitiger Stärkung der Selbsthilfe. Was nicht zu unterschätzen ist, ist zudem die breitflächige Aufklärung in der Ärzte*innenschaft ebenso wie in der Öffentlichkeit, damit die Betroffenen sich die Odyssee der Diagnostik ersparen und schnell an die richtige Stelle überwiesen werden können.

Die sehr interessante und aufschlussreiche Veranstaltung ist auch online auf YouTube und auf der offiziellen Webseite von Tagesspiegel Forum Gesundheit zu sehen.

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Pressemitteilung: Ein wichtiger Schritt für besseren Spielerschutz!

Ich begrüße die bevorstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zur dauerhaften Einrichtung einer bundesweiten Sperrdatei.

Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 wurde dem Land Hessen übergangsweise die Zuständigkeit für den Aufbau einer bundesweiten Spieler-Sperrdatei übertragen. Diese soll bundesweit, anbieter- sowie spielformübergreifend besonders suchtgefährdete Spieler*innen schützen. Nachdem Aufbau und Verwaltung dieses Systems zunächst ab 2023 an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übertragen werden sollte, verständigten sich die Bundesländer nun auf die dauerhafte Übertragung der Zuständigkeit an das Land Hessen und ändern den Staatsvertrag entsprechend.

Die Änderung durchläuft ab sofort in diversen Landesparlamenten die Abstimmungsprozesse. In Berlin wurde der Änderungsentwurf dem Abgeordnetenhaus nun vorgelegt und trägt die Drucksachennummer 19/0154.

Dazu erkläre ich als Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik:

Diese Änderung des Glücksspielstaatsvertrags ist ein echter Gewinn für den Spielerschutz! Das in Hessen etablierte Sperrsystem (OASIS) läuft erfolgreich und wird nun auf ganz Deutschland ausgeweitet. Die Übernahme des Systems beschleunigt den Prozess zu einer bundesweit gültigen Sperrdatei für alle Anbieter*innen und Spielformen.

Das stärkt gefährdete Spieler*innen und beugt Rückfällen vor. Denn bisher konnten Spieler*innen, die in einem Bundesland bzw. für eine bestimmte Spielform gesperrt waren, recht einfach auf andere Orte oder Formen des Glücksspiels ausweichen. Das ließ eine Sperre in vielen Fällen nicht unbedingt immer effektiv wirken.

Die jetzt angestoßene Änderung sorgt dafür, dass wir das Fachwissen aus der erfolgreichen Anwendung von OASIS in Hessen nutzen, und es spart den langwierigen Aufbau eines bundesweiten neuen Systems durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.“

Energie: Der Heizkostenzuschuss kommt

Die gestiegenen Energiekosten belasten Menschen mit kleineren Einkommen besonders. Daher hat die Koalition einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Der einmalige Zuschuss geht an Bürger*innen, die Wohngeld, Bafög, Meister-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen. Die Höhe des Zuschusses ist nach Personen im Haushalt gestaffelt: 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte, 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. Die international massiv gestiegenen Preise für fossile Energie wie Öl, Kohle und Gas haben auch in Deutschland die Heiz- und Stromkosten in die Höhe getrieben. Um diese Belastungen abzufedern, haben wir als eines der ersten Gesetze der Ampelkoalition den Heizkostenzuschuss für Haushalte mit niedrigen Einkommen auf den Weg gebracht.

Wer ist berechtigt?

Der Heizkostenzuschuss unterstützt besonders schwer betroffene Haushalte wie Wohngeldempfänger*innen, Auszubildende oder Studierende, die auf Leistungen angewiesen sind. Mehr als 2 Millionen Bürger*innen werden davon profitieren können. Neben den Wohngeld-Empfänger*innen sieht das Gesetz für vier weitere Gruppen einen Zuschuss vor:

  • Studierende, denen im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 entweder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bewilligt wurden und die nicht bei den Eltern wohnen
  • Aufstiegsfortbildungsteilnehmende, denen das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sogenanntes „Meister-BAföG“ – bewilligt wurde
  • Auszubildende, denen Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurde
  • Menschen mit Behinderungen, denen Ausbildungsgeld nach § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurde und die über einen eigenen Haushalt verfügen.

In der jetzigen Form richtet sich der Zuschuss an diejenigen, die ihn besonders benötigen. Er wirkt damit zielgerichtet und nicht nach dem Prinzip „Gießkanne“.

Weitere Entlastungen folgen

Der Heizkostenzuschuss ist nur ein erster Schritt einer ganzen Reihe geplanter Entlastungsmaßnahmen. In den nächsten Wochen und Monaten sollen weitere Entlastungen folgen, wie ein Kindersofortzuschlag, eine faire Beteiligung von Vermietern am CO2-Preis und eine Abschaffung der EEG-Umlagekosten beim Strompreis.

Klimakomponente im Wohngeld einführen

Die dynamische Entwicklung der Heizkosten zeigt aber auch: Der einmalige Heizkostenzuschuss ist wichtig, er wirkt jedoch nur symptomatisch. Die massiven Preiserhöhungen fossiler Energieträger machen deutlich, dass wir den Umstieg auf erneuerbare Energien enorm beschleunigen müssen, um eine saubere und bezahlbare Energieversorgung sicherzustellen und uns von Importen unabhängiger zu machen. Der Heizkostenzuschuss ist ein Instrument zum sozialen Ausgleich, der Härtefälle abmildern soll und sofort wirkt. Um langfristig den Klimaschutz zu stärken, haben wir im Koalitionsvertrag die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld vereinbart. Diese werden wir bald angehen.   Den Entwurf der Ampelkoalition zum Heizkostenzuschussgesetz gibt es HIER. In der letzten Woche haben wir auch im Plenum des Bundestags über die steigenden Strompreise und des Heizkostenzuschlag debattiert.