Therapie statt Strafe – Bundesrat will Anspruch auf Therapie für Häftlinge stärken

Wer im Gefängnis sitzt, hat in der Regel mehrere Probleme auf einmal. Neben der abgeurteilten Tat sind viele inhaftierte Männer und Frauen verschuldet, haben Ausbildungslücken und angestaute soziale Konflikte. Bei knapp der Hälfte der Inhaftierten kommen zudem substanzbezogene Störungen hinzu – also Abhängigkeiten von Suchtmitteln.

Menschen in Haft haben generell keine starke Lobby. Da ist es mir besonders wichtig, einmal eine positive Entwicklung aufzugreifen: Der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, die es erleichtern soll, dass suchtmittelabhängige Inhaftierte aus der Haft heraus eine Therapie antreten können.

In bestimmten Fällen können drogenabhängige Häftlinge nämlich eine Therapie während der Haft beantragen. Das Prinzip lautet hier „Therapie statt Strafe“ und die Voraussetzungen für einen solchen Antrag sind in §35 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt. Das Land NRW hat dazu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat gebracht, der nun beschlossen wurde.

Was der entsprechende Paragraph regelt: Es kann, wer die der Haft zu Grunde liegende Straftat unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln begangen hat und insgesamt oder nur noch bis zu zwei Jahre eine Freiheitsstrafe verbüßen muss, nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Drogenentzugstherapie machen. Die Strafe kann dann zugunsten der Therapie ausgesetzt werden.

Das bisherige Problem in der Praxis bei der Umsetzung dieser Regelung: Damit die Therapie bewilligt wird, muss eine Kostenzusage der zuständigen Renten-, Krankenversicherung oder des Sozialhilfeträgers vorliegen. Neben reinen Therapiekosten gilt es auch, die Nebenkosten, wie zum Beispiel für Transport zur Klinik, zu decken. In der Regel wird diese aus dem Bürgergeld oder der Grundsicherung für Arbeitslose finanziert. Doch häufig erfolgt die Bewilligung derzeit nicht, weil die Betroffenen zu dem Zeitpunkt, an dem sie aus der Haft heraus den Antrag stellen, nicht im Bürgergeldbezug sind. Insbesondere ein Urteil des Bundessozialgerichts 2021 hatte hier für große Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kostenträgern gesorgt. Demnach wurden durch die Urteilsauslegung in der Rechtspraxis Therapieeinrichtungen nach Paragraf 35 BtMG als Einrichtung zum Vollzug der richterlich angeordneten Freiheitsentziehung ausgeschlossen. In der Folge weigerten sich die Kostenträger für die Therapie statt Strafe nach Paragraf 35 BtMG aufzukommen. Dadurch war den Gefangenen eine Vermittlung in eine notwendige Therapie die letzten Jahre vielerorts faktisch unmöglich.

Der Bundesrat hat nun einen Antrag aus NRW beschlossen, der hier eine wichtige Regelungslücke schließen könnte. Die Bundesratsinitiative stellt klar, dass bei Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen einer Drogentherapie nach Paragraf 35 BtMG der Anspruch auf Kostenübernahme gewährleistet ist und macht einen ganz konkreten Vorschlag, wie das gesetzlich rechtssicher formuliert werden sollte.

Ich begrüße die NRW-Initiative ausdrücklich und werde mich dafür stark machen, dass der Bundestag als Gesetzgeber sie aufgreift und auf den Weg zu bringt.

Denn es ist mir ein wichtiges Anliegen, auch für Menschen mit Suchterkrankungen in Haft eine gute Versorgung zu sichern. Auch setze ich mich dafür ein, den Paragrafen 35 BtMG für Menschen zu öffnen, die von Substanzen abhängig sind, welche nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das betrifft zum Beispiel Alkohol, in Kürze voraussichtlich auch Cannabis.

Pressemitteilung: Einweg-E-Zigaretten-Verbot in Großbritannien

Zum Vorstoß Großbritanniens, Einweg-E-Zigaretten vom Markt zu verbannen, erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Mit dem Vorstoß, Einweg-E-Zigaretten zum Schutz von Minderjährigen nicht länger anbieten zu wollen, beweist die britische Regierung Mut, sich öffentlich gegen die wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie und einen gesundheitsschädlichen Trend bei Jugendlichen zu stellen. Sie nimmt damit in diesem Feld eine Vorreiterrolle vor den Ländern der Europäischen Union ein. Hier könnte die Batterieverordnung dazu führen, dass Einweg-E-Zigaretten langfristig ebenfalls der Vergangenheit angehören werden.

Doch allein mit dem Untersagen von Einweg-Vapes ist es nicht getan – auch auf das Drumherum kommt es an. Deshalb ist es wichtig zu berücksichtigen, womit die Maßnahme in Großbritannien einher gehen soll, um Verhältnisprävention zu stärken. Neben strengeren Abgabekontrollen bei Minderjährigen braucht es z.B. noch andere Maßnahmen wie strengere Vorschriften für das Produktmarketing.

Insgesamt müssen wir an den „Coolnessfaktor“ von Einweg-E-Zigaretten ran. Poppige Verpackungen und süße Aromen können auf Jugendliche wie Lockmittel wirken. Zudem findet die Ansprache immer mehr über Influencer in den sozialen Medien statt. Das gilt es zu ändern, Aufklärung allein ist hier nicht ausreichend.

Im Koalitionsvertrag haben wir Verschärfungen der Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin vereinbart – vor allem, um den Jugendschutz zu stärken. Eine große Lücke, die es hier zu schließen gilt, ist die Einschränkung des Sponsorings von Festivals und Veranstaltungen durch Tabak- und Nikotinhersteller.

Ausblick auf 2024

Ausblick auf 2024

Das neue Jahr ist gestartet und auch der Parlamentsbetrieb läuft wieder an. Nach zwei Januar-Wochen mit Terminen in Altona und Hamburg für mich trifft sich kommende Woche der Bundestag in Berlin wieder zur ersten Sitzungswoche des Jahres – es gibt viel zu tun!

2023 endete für uns als Ampel-Koalition und auch für mich persönlich dem Gefühl nach etwas unvollendet:

Der Bundeshaushalt 2024 lag quasi schon druckreif für den Beschluss im Bundestag vor – doch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts stellten uns vor die Herausforderung, noch einmal 17 Milliarden Euro einzusparen, um für das Jahr 2024 einen wirklich rechtlich sicher verfassungskonformen Haushalt zu beschließen. Kein einfaches Unterfangen, denn schließlich werden mit dem Bundeshaushalt wichtige öffentliche und private Aufgaben finanziert. Die jüngsten Proteste der Landwirte zeigen uns, wie schmerzhaft auch der häufig geforderte Abbau von Subventionen einzelne Branchen treffen und für großen Unmut sorgen kann.

Umso wichtiger, dass die Regierungs- und Koalitionsspitzen jetzt mit Sorgfalt und Augenmaß letzte Änderungen im Haushaltsentwurf verhandelt haben und wir diesen im Januar beschließen werden. Damit schaffen wir für alle im Land, die von öffentlichem Geld abhängen, endlich Planungssicherheit.

Dennoch konnten wir 2023 auch einige wichtige Projekte abschließen: Allem Streit zum Trotze erzielen wir in dieser Koalition viele Erfolge und machen grüne Politik. Auch wenn diese in der Presse und der öffentlichen Wahrnehmung nicht immer ganz vorn stehen:

Unser wichtigstes Projekt bleibt nach wie vor der klimaneutrale Umbau unseres Landes. Dafür haben wir in diesem Jahr die Wärmewende vorangetrieben mit einer verpflichtenden Wärmeplanung für alle Kommunen ab 2028, damit alle Bürger*innen wissen, wie sie in Zukunft ihr Zuhause beheizen. Wer seine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe eintauscht, erhält bis zu 70 Prozent staatliche Förderung und heizt mittelfristig nicht nur klimaschonender, sondern auch günstiger. Auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die Strompreise langfristig nachhaltig senken: In diesem Jahr haben wir den Ausbau der Erneuerbaren weiter beschleunigt und z.B. die private Nutzung von Solaranlagen erkennbar einfacher gemacht. Unsere Arbeit trägt die ersten Früchte: 2023 wurde über die Hälfte des Stroms in Deutschland aus Erneuerbaren Energien erzeugt!

Das alles ist uns gelungen ohne Atomkraftwerke – im Frühling haben wir endlich die letzten AKW abgeschaltet und sind endlich aus einer teuren und gefährlichen Hochrisikotechnologie ausgestiegen! Mit dem Deutschlandticket ist uns zudem ein Meilenstein auf dem Weg zur Verkehrswende gelungen, die aber auch weiterhin mit vielen Investitionen in Schienen, Brücken und Bahnhöfe vorangetrieben wird. Für die Zukunft müssen wir viel investieren – in Infrastruktur aber auch in Menschen. Wir haben gemeinsam mit den Ländern Hochschulen finanziert und viel Geld in den Ausbau des Ganztags investiert. Mit unserem Kulturpass erleben alle jungen Menschen zum 18. Geburtstag mit einem Gutschein Kultur – und gleichzeitig werden Kulturschaffende nach der Pandemie unterstützt. Die hier lebenden jungen Menschen allein sind jedoch nicht genug, um dauerhaft den Personalmangel in der ganzen Wirtschaft abzudecken – 2023 haben wir darum endlich ein zeitgemäßes Einwanderungsrecht beschlossen. Wir sind Einwanderungsland und ermöglichen jetzt auch endlich guten Zugang von Fachkräften und ebnen gut integrierten geflüchteten Menschen den Weg ins dauerhafte Aufenthaltsrecht.

Auch in meinen Fachthemen Verbraucher*innenschutz, Gesundheits- sowie Drogen- und Suchtpolitik kann ich im vergangenen Jahr auf einige Erfolge zurückblicken!

Mit der Verbandsklage ermöglichen wir Verbraucher*innen, sich gemeinsam und einfach gegen Unrecht zu wehren. Die Verbraucherzentrale nutzt das neue Rechtsmittel bereits und bringt gerade erste Verbandsklagen auf den Weg. Mit der künftigen strukturellen Bundesförderung für die BAG Schuldnerberatung sowie einem bundesweiten Modellprojekt zur aufsuchenden Schuldnerberatung von Senior*innen haben wir zudem einen verbraucherpolitischen Meilenstein im Kampf gegen Überschuldung erwirkt. Mit der Einwegkunststoffverordnung werden ab 2024 Verursacher von Plastikmüll zur Kasse gebeten, und mit der UPD-Reform die Rechte von Patient*innen im Gesundheitssystem gestärkt.

Ein Schnittbereich zwischen Verbraucherschutz und Suchtpolitik ist das Thema Glücksspiel. Hier ist es uns gelungen, im Haushalt Geld für eine gezielte rechtliche Beratung für Opfer illegaler Glücksspielangebote zu verankern. Auch in der Drogenpolitik gibt es einige Erfolge: Tabakerhitzer dürfen künftig nicht mehr mit süßen Stoffen aromatisiert werden und seit Sommer haben wir endlich eine gesetzliche Grundlage für Drugchecking! Die erste Säule der Cannabis-Gesetzgebung ist fertig verhandelt, voraussichtlich Anfang Februar werden wir im Bundestag damit Entkriminalisierung und Regeln für Eigenanbau endgültig beschließen.

In der Gesundheitspolitik konnten wir im Haushalt ca. 200 Millionen für die Erforschung und Behandlung von Long Covid und ME/CFS in den kommenden Jahren sichern. Ebenfalls im Haushalt haben wir mit 40 Millionen Euro eine Anschubfinanzierung für Petra IV am DESY erzielt – ein wichtiger Erfolg für unsere Forschungslandschaft in Altona!

Die großen Krisen der Welt beschäftigten uns nach wie vor. Auch wenn wir in Deutschland im vergangenen Jahr die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hier vor Ort gut abfedern konnten, dürfen wir nicht vergessen: Noch immer wird ein europäischer Nachbarstaat angegriffen, es sterben Menschen, haben viele Ukrainer*innen ihr Zuhause verloren. Ihnen gilt unsere Solidarität, ebenso wie den Menschen in Israel, besonders den noch immer gefangenen Geiseln des schrecklichen Angriffs der Hamas vom 07. Oktober. Wir stehen fest an der Seite Israels und all derer, die auf beiden Seiten unter dem Terror der Hamas leiden. Und auch auf den Iran blicke ich mit Sorge: die Freiheitsrechte von Frauen und Mädchen werden dort leider im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten. Ich habe deshalb die politische Patenschaft für die Gefangene Fatemeh Sepehri übernommen und mache mich für ihre Freilassung stark.

Was 2024 vor uns liegt

Internationale Fragen werden uns 2024 genauso beschäftigen wie unsere innenpolitischen Herausforderungen. Im kommenden Jahr gilt es weiterhin, den klimaneutralen Umbau unseres Landes voranzubringen, und unseren Staat darüber hinaus digitaler, moderner und effizienter zu machen. Besonders freue ich mich auf das Demokratiefördergesetz, um Angriffe auf die Demokratie besser abzuwehren und gemeinschaftliches Engagement zu stärken. Außerdem verabschieden wir bald endlich die Kindergrundsicherung – denn kein Kind soll in einem reichen Land wie Deutschland in Armut aufwachsen müssen.

Mit dem Beginn des Jahres können sich bereits viele Bürger*innen über positive Veränderungen freuen: Der Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro, die Kinderkrankentage werden erhöht. Die erhöhten Grund- und Kinderfreibeiträge bei der Einkommenssteuer ermöglichen mehr Netto vom Brutto und besonders Familien haben mehr Geld zur Verfügung.

In meinen eigenen Fachthemen freue ich mich 2024 besonders darauf, endlich die Cannabis-Legalisierung und eine Novellierung des Verpackungsgesetzes zu verabschieden. Besonders im Gesundheitsbereich erwarten wir von Lauterbach die beiden Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetze sowie ein Präventionsgesetz. Im Rahmen dieser Gesetze wollen wir im kommenden Jahr auch viele weitere Projekte aus dem Koalitionsvertrag wie z.B. Sprachmittlung im Gesundheitswesen oder flächendeckende Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz umsetzen. Eine besondere Priorität liegt in diesem Jahr auf der Novellierung des Patientenrechtestärkungsgesetzes. Ich kämpfe weiterhin für eine bessere Finanzierung der Suchthilfe bundesweit und umfassendere Regelungen zur Eindämmung von Suchtmittelwerbung und Alkoholpolitik. Für Altona steht auch 2024 besonders die weitere Förderung des DESY im Fokus!

Es gibt also weiterhin viel zu tun und wir haben viel vor! Ich blicke optimistisch auf 2024 und freue mich darauf, die politischen Veränderungen für Altona im Bundestag zu gestalten.

Große Mehrheit gegen Alkoholwerbung

Große Mehrheit gegen Alkoholwerbung

Eine neue Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit zeigt: Viele Menschen haben keine Lust mehr auf Alkoholwerbung. In der repräsentativen Umfrage des forsa-Instituts wurden insgesamt mehr als 1.200 Menschen, besonders Jugendliche, zu ihren Einstellungen zum Thema Alkohol befragt.

Die Ergebnisse zeigen zunächst eine durchaus positive Einstellung zum Thema Gesundheit durch die Breite der Bevölkerung. Regelmäßigen Alkoholkonsum bei jungen Menschen unter 16 Jahren halten nahezu alle Befragten für gesundheitsschädlich. Auch in Bezug auf die Gruppen, die bereits legal trinken dürfen, verstetigt sich dieses Bild: Über 90 Prozent der Befragten werten regelmäßigen Alkoholkonsum auch in diesen Gruppen als schädlich für die Gesundheit.

Diese Zahlen sind auch deshalb erfreulich, weil eine erhöhte Aufklärung über die Gefahren von Alkoholkonsum aufmerksam macht auf risikobelasteten Konsum – z.B. bei sich selbst oder im  Umfeld.

Für mich als Gesundheits- und Drogenpolitikerin sind aber natürlich auch die Einstellungen zu Alkohol-Werbung von besonders großem Interesse. So beurteilen große Mehrheiten der Befragten Alkohol-Werbung als besonders schädlich für junge Menschen, und 79 Prozent der Befragten unterstützen deutliche Warnhinweise in der Werbung für Alkohol – ähnlich wie z.B. bei Tabakprodukten.

Gefreut habe ich mich auch über die Unterstützung für ganz praktische Vorschläge, die im Umgang mit Alkoholwerbung abgefragt wurden und die ich politisch sehr gerne umsetzen würde:

  • Werbeanzeigen, die auch von Kindern und Jugendlichen gesehen werden, also z.B. in der Nähe von Schulen und Kitas oder bei Kinder- und Jugendfilmen im Kino, sollten nach Meinung von mehr als 80 Prozent der Befragten nicht mehr möglich sein.
  • Deutliche Unterstützung gibt es auch für die Reduktion von Werbeanzeigen im medialen Bereich, z.B. auf Social Media, im Streaming oder im Fernsehen bis 22 Uhr.
  • Und auch dort, wo Alkoholwerbung immer präsent ist, und ebenfalls von vielen jungen Menschen gesehen wird – so z.B. bei Sportveranstaltungen – gibt es eine Zustimmung von 58 Prozent für eine komplette Untersagung von Alkoholwerbung.

Diese Ergebnisse sind erfreulich und geben viel Rückenwind! Ich bin in diese Legislaturperiode mit dem Ziel gestartet, die Verhältnisprävention auch für legale Suchtmittel wie z.B. Alkohol zu stärken. Die Reduktion von Werbung wäre dafür ein wichtiger Schritt. Erfreulicherweise ist es einer, der auch gesellschaftlich offenbar einen großen Rückhalt genießt!

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Grußwort bei der Fachtagung Glücksspielsucht

Grußwort bei der Fachtagung Glücksspielsucht

Heute habe ich auf der jährlichen Tagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V. ein Grußwort gehalten, um auf aktuelle politische Erfolge, aber auch Hürden im politischen Wirken gegen Glücksspielsucht einzugehen.

Im Haushalt ist uns hier in diesem Jahr etwas gelungen, was mich ganz besonders freut: Im Etat des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird ein Modellprojekt finanziert, welches eine Ombudsstelle für Geschädigte durch illegales Glücksspiel finanziert.

So wird rechtliche Beratung und Unterstützung der Geschädigten an zentraler Stelle in Deutschland künftig ermöglicht. Bereits jetzt erledigen diesen Job viele Suchtberatungsstellen und auch der Fachverband Glücksspielsucht zum großen Teil ehrenamtlich nebenbei mit. Nun unterstützen wir diese Bemühung politisch mit aktivem Verbraucherschutz! Ich habe mich dafür in den Verhandlungen stark gemacht und bin froh, hier in der Ampel auf offene Ohren gestoßen zu sein.

Glücksspielsucht ist nach wie vor ein ernst zu nehmendes Problem in unserer Gesellschaft, im täglichen Umgang ist sie oft unsichtbar – es braucht viel politische Anstrengung und Aufmerksamkeit, um dieses Thema immer wieder auf der Agenda zu halten. Gleichzeitig ist die politische Bearbeitung dieses Themas zudem von strukturellen Problem geprägt: Glücksspiel ist überwiegend Ländersache, die politischen Verhandlungen zwischen den Ländern zum Glücksspielstaatsvertrag finden oft intransparent und allein zwischen den Innenministerien statt – die Gesundheitspolitik kommt trotz der verbreiteten Glücksspielsucht kaum vor.

Darum ist es wichtig, auf vielen Ebenen auf die Gesundheitsgefahren des Glücksspiels aufmerksam zu machen und Druck auszuüben. Glücksspielwerbung im Internet oder auch die Werbung für Sportwetten sind überflüssig und schädlich. Auch hier liegt die Zuständigkeit im Glücksspielstaatsvertrag und damit bei den Bundesländern, darum braucht es weiterhin Druck von uns Politiker*innen und der Zivilgesellschaft, um hier in den nächsten Verhandlungen echte Fortschritte im Kampf gegen die Glücksspielsucht zu erzielen!

Alternativer Drogenbericht bekräftig Anspruch einer gesundheits- und jugendschutzorientierten Drogenpolitik

Alternativer Drogenbericht bekräftig Anspruch einer gesundheits- und jugendschutzorientierten Drogenpolitik

Zum zehnten Alternativen Drogen- und Suchtbericht erklären Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Berichterstatterin für Cannabispolitik der Grünen Bundestagsfraktion:

Der Alternative Drogen- und Suchtbericht (ADSB) leistet in Deutschland einen wichtigen, ergänzenden Beitrag in der Debatte über Drogengebrauch und Sucht aus der Perspektive der akzeptierenden Drogenarbeit und Suchthilfe. Durch fachlich fundierte Berichte aus der Praxis der Suchtkrankenhilfe und Suchtforschung trägt der ADSB dazu bei, wichtige Trends sichtbar zu machen und gleichzeitig die Stimmen von Praktiker*innen in der Debatte zu stärken.

Als Ampel-Koalition haben wir einen Paradigmenwechsel hin zu einer gesundheitsgeleiteten und menschenzentrierten Drogenpolitik eingeleitet: Dazu gehört, dass Drugchecking nun rechtssicher – auch in Drogenkonsumräumen – deutschlandweit möglich ist und Aromen in Tabakerhitzern auf dem deutschen Markt dank der Ampel künftig der Vergangenheit angehören.

Außerdem sind die geplante Erlaubnis des Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis in Clubs zu Genusszwecken für Erwachsene wichtige Schritte zur Stärkung des Jugend- und Gesundheitsschutzes. Mit der Teillegalisierung schaffen wir endlich eine legale Alternative zum illegalen Markt. Auch konnten wir in Sachen Medizinalhanf Zugangshürden für Patient*innen abbauen. Dies alles sind wichtige Erfolge zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Stärkung von Prävention und Behandlung.

Wir Grüne arbeiten weiterhin mit unseren Ampel-Partner*innen an der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung für mehr Verhältnisprävention, etwa durch verschärfte Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin. Außerdem werden wir uns weiter für die Aufklärung über Konsumrisiken speziell bei Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und werdenden Vätern sowie der Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Drogen- und Suchtpolitik stark machen.