Passend dazu haben wir das Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) im Bundestag in 1. Lesung debattiert.
Ich habe dabei deutlich gemacht, wie wir die wichtige, seit dem Jahr 2000 bestehende Institutionbekannter, unabhängiger und schlagkräftiger machen wollen. Viel Spaß beim Anhören.
Nun freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen.
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Die Debatte und meine Rede wurde von aerzteblatt.de aufgegriffen.
Studienbegleitend – im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik
Für mein Berliner Büro suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für max. 6 Monate in Teilzeit (ca. 20h/Woche) eine*n Praktikant*in zur wissenschaftlichen Recherche im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik in Deutschland sowie partiell zur Zu-Arbeit im Bereich Gesundheitspolitik.
Im Idealfall können die erarbeiteten Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit genutzt werden.
Aufgaben
Recherche zur Ausgestaltung und Finanzierung des Suchthilfesystems in Deutschland (niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtungen, Suchtberatung, qualifizierter Entzug, ambulante und stationäre Sucht-Reha)
Recherche zur Erfassung, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen in Haft in Deutschland (Maßregelvollzug, Jugendstrafvollzug, regulärer Vollzug sowie Substitutionsangebote, HEPC-Testung etc.)
Kontaktpflege zu und Informationsaustausch mit grünen Landtagsfraktionen, Ministerien und weiteren Stakeholdern zu den genannten Themenfeldern
Unterstützung bei der Organisation und inhaltlichen Vorbereitung von Presseanfragen und Terminen zu den genannten Themen
Verfassen von Antworten auf Bürger*innen-Anfragen zu speziellen Fragen der Gesundheitspolitik
Anforderungen
Hochschulstudium im Master in einem sozialwissenschaftlichen Fach mit gesundheitswissenschaftlichem Schwerpunkt oder Bezug,
Kenntnisse zum Aufbau und den Funktionsweisen des Justizvollzugswesens sind wünschenswert,
sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
erste Erfahrungen und Kenntnisse in der parlamentarischen Arbeit sowie in der Recherche mit Datenbanken von Landtagen und kommunalen Gremien,
Fähigkeit, sich eigenverantwortlich zu organisieren und Spaß an wissenschaftlicher Recherchetätigkeit,
Interesse insbesondere an den Feldern Drogen- und Suchthilfepolitik sowie Sozialpolitik,
hohe Identifikation mit den Positionen von Bündnis 90/Die Grünen,
sehr gute Anwendungskenntnisse des MS Office-Pakets.
Stellenumfang
Es handelt sich um ein studienbegleitendes Praktikum in Teilzeit (ca. 20 Std./Woche), idealerweise im Rahmen eines Master-Studiums. Es ist gut möglich, dass sich die Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit eignen.
Arbeitsort ist mein Bundestagsbüro in Berlin, teilweise ist auch Homeoffice möglich. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD/Bund.
Ich begrüße Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, aller Religionen, aller sexueller Identitäten und unterschiedlichster Berufserfahrungen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Ihre/Deine aussagekräftige Bewerbung inkl. frühestmöglichem Arbeitsbeginn und aussagekräftigen Unterlagen bitte bis zum 27. Januar 2023 als zusammengefasste PDF-Datei (max. 10 MB) per E-Mail an linda.heitmann@bundestag.de.
Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für Sprachmittlung im Gesundheitswesen mein Statement:
Ich bin sehr froh, dass sich unsere Haushälter*innen in der Bereinigungssitzung auch für kultursensible und zielgruppengenaue Ansprache im Gesundheitswesen stark gemacht haben. Bereits im Mai diesen Jahres hatten wir als Parlament das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Koalitionsvereinbarung zur gesetzlichen Verankerung von Sprachmittlung im Gesundheitswesen schnell umzusetzen, denn gerade auch vor dem Hintergrund der Geflüchteten aus der Ukraine drängt das Thema mehr denn je! Nun gibt es erste Gelder im Haushalt für diesen Zweck: 2023 werden digitale und vor-Ort Sprachmittlungsmodelle im medizinischen Bereich erstmals auf Bundesebene mit Mitteln in Höhe von 100.000 Euro gefördert. Gleichzeitig wird die gezielte multilinguale Impf-Beratung von Ukrainer*innen auch im ganzen Jahr 2023 weiterfinanziert.
Doch das kann nur ein Anschub sein: Wir brauchen nun bald wirklich einen umfänglichen Rechtsanspruch auf Sprachmittlung. Der Angriffskrieg Putins, der Hunderttausende Ukrainer*innen zur Flucht nach Deutschland bewegt hat, verstärkt noch einmal zusätzlich die Aktualität und die Bedeutung von Sprachmittlung. Was für die Ukrainer*innen jetzt so offensichtlich notwendig ist, gilt auch für viele andere bereits in Deutschland lebende Menschen mit anderen Herkunftssprachen: Wir müssen dafür sorgen, dass durch Sprachmittlung von Anfang Missverständnisse etwa zwischen Ärzt*in und Patient*in vermieden werden, damit Fehldiagnosen, damit einhergehende Gesundheitsrisiken, aber auch vermeidbare Kosten im Gesundheitssystem verhindert werden.
Sprachmittlung ist hierbei eine zentrale Voraussetzung, die wir in der Fläche in die Regelversorgung bringen müssen. Sie sollte für die Patient*innen in notwendigen Situationen überall unkompliziert verfügbar sein. Und auch für Ärzte*innen darf das Einbeziehen von Sprachmittler*innen nicht zu großem bürokratischem Mehraufwand führen. Innerhalb der Ampelberichterstatter*innen haben dazu schon erste Gespräche stattgefunden und es wurden politische Vorstellungen zur Ausgestaltung artikuliert. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, den Arbeitsprozess auch gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium zu beschleunigen.“
Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für die Bekämpfung von Long-Covid mein Statement:
Die Entscheidung der Haushälter, die Informations-Webseite longcovid-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu fördern, ist gut und richtig. Auch wird es ein telefonisches Beratungsangebot geben. Das begrüße ich sehr. Denn die Diagnostik, Beratung und Behandlung einer Long-Covid-Erkrankung stehen in Deutschland noch am Anfang. Um hier voran zu kommen, müssen Patient*innen wie auch Beschäftigte im Gesundheitswesen besser informiert aber auch im Gesundheitswesen orientiert werden. Wir können die große Informationslücke in der Bevölkerung nur verkleinern, wenn es flächendeckend mehr spezialisierte Kliniken gibt und insbesondere Hausärzt*innen ihr Know How in diesem Bereich erweitern. Hier sind insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Bis dahin ist es sinnvoll, das Online-Beratungs- und Informationsangebot übergangsweise zu fördern.
Unter dem weit gefassten Titel „Ehrenamt kompensiert Versorgungslücken“ hatte mich die Bundeszahnärztekammer am 16. September nach Berlin eingeladen, um über die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz und in prekären Lebenslagen zu diskutieren. Das Podium drehte sich um ein echtes Herzensthema von mir: Die Gesundheitsversorgung von Menschen in Obdachlosigkeit, Menschen ohne Papiere und Menschen, die aus anderen Gründen nicht krankenversichert sind
Hier spürbare Verbesserungen zu erreichen war bereits in meiner Arbeit in der Suchtkrankenhilfe wichtig und ist weiterhin mein erklärtes Ziel. Umso länger ich mich damit beschäftige, desto deutlicher wird mir, wie komplex dieses Thema ist. Die eine Lösung, mit der man allen Gruppen gerecht wird, gibt es vermutlich nicht. Die folgenden Aspekte und Lösungsansätze, die ich auf der Veranstaltung mit den Expert*innen diskutiert habe, skizzieren die komplexe Situation:
Wer ist in Deutschland nicht krankenversichert?
Schon bei der Gruppe der Nichtversicherten wird es etwas kompliziert. Im Jahr 2019 wurde vom Statistischen Bundesamt die Zahl von rund 61.000 Menschen veröffentlicht, die trotz Versicherungspflicht nicht versichert sind. Diese Zahl stützt sich allerdings insbesondere auf Berechnungen von Personen mit Aufenthaltsgenehmigung und Meldeadresse. Hier handelt es sich einerseits um Menschen in so genannten „Übergangsphasen“, z.B. zwischen Auslandsaufenthalt und Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland. Auch Selbständige und Menschen in prekären nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitssituationen, die sich Beiträge nicht oder nicht mehr leisten können, aber keine staatlichen Leistungen beziehen, sind inbegriffen.
Es wird allerdings vermutet, dass die Zahl der Nichtversicherten in Deutschland insgesamt deutlich größer ist, da Menschen ohne Meldeadresse in Obdachlosigkeit sowie Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung auch häufig ihre Behandlungskosten nicht über eine Krankenversicherung abrechnen können. Hinzu kommen EU-Bürger*innen bei denen unklar ist, ob sie in ihrem Heimatland versichert sind und wenn ja, welche konkreten medizinischen Behandlungen sie daher in Deutschland bezahlt bekommen.
Clearingstellen – wie sie helfen können
Gerade für die Gruppe der EU-Bürger*innen, vielfach aus Rumänien und Bulgarien, sind so genannte Clearingstellen immer häufiger ein Ansatz zur Lösung. In verschiedenen Städten Deutschlands haben sich in den letzten rund 10 Jahren Clearingstellen entwickelt, die allerdings durchaus unterschiedlich arbeiten und finanziert sind. Ihre originäre Aufgabe ist es, Menschen ohne Versicherungsschutz zu beraten, ohne dass diese Angst haben müssen, durch Angabe ihrer Identität ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Die Clearingstelle prüft dann in jedem Einzelfall, ob Leistungsansprüche aus früheren Versicherungsverhältnissen noch bestehen und geltend gemacht werden können. Wenn nicht werden die Menschen zudem individuell beraten, wie sie in Versicherungsschutz gebracht werden oder zurückkehren können. Über einige Clearingstellen erfolgt auch eine Vermittlung in Behandlung, die aus Spendengeldern oder Fonds finanziert wird. So ist es beispielsweise in meiner Heimatstadt Hamburg der Fall. Hieraus werden Akutbehandlungen und Operationen gezahlt. Allerdings ist die Finanzierung von Behandlungskosten begrenzt und so leider keine ausreichende Lösung z.B. für Patient*innen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten, bei denen eine dauerhafte und teure Medikation nötig ist.
Ein Teil der Lösung? Und was geht noch?
Das Konzept der Clearingstellen in Deutschland halte ich dennoch für einen wichtigen und richtigen Ansatz, der niedrigschwellig Menschen in Obdachlosigkeit und mit Beitragsschulden besser erreichen kann und daher in die Fläche gebracht werden muss. Zudem wäre es sinnvoll, wenn Krankenkassen jenen Menschen, die über eine Obdachlosenunterkunft eine neue Meldeadresse erhalten, alte Beitragsschulden automatisch erlassen. Denn fast jedem ist wohl klar, dass sie diese in ihrer aktuellen prekären Lebenslage nicht zurückzahlen können. Allein die Angst vor Mahnungen und Schulden schreckt viele aber davon ab, sich überhaupt neu an einer festen Adresse zu melden. Diese Angst gilt es, den Menschen zu nehmen.
Doch selbst mit Krankenversicherungsschutz trauen sich obdachlose Menschen und jene in anderen prekären Lebenslagen vielfach aus Scham oder Angst vor der Behandlung nicht in Arztpraxen oder Krankenhäuser. Heute gibt es verschiedene Initiativen, häufig über Wohlfahrtsverbände finanziert und organisiert, bei denen Menschen in diesen schwierigen Lebensumständen andocken können. Initiativen wie ein „Arztmobil“ der Diakonie oder Caritas behandeln beispielsweise ohne Termin, aufsuchend an den Orten, an denen Menschen ohne Krankenversicherung sind. Diese Angebote leben oftmals vollständig vom ehrenamtlichen Engagement und Spenden oder sind unterfinanziert. Hier müssen wir dringend staatliche Lösungen schaffen. Denkbar wäre es etwa, in Großstädten für diese Zielgruppen einen zusätzlichen regulären Kassensitz zu schaffen, sodass jene Obdachlosen mit Krankenversicherungsschutz hier ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt werden können und das regulär abgerechnet werden kann.
Anonymer Krankenschein – auch ein Modell?
Immer wieder diskutiert wird auch das Modell des Anonymen Behandlungsscheins. Die Idee dahinter ist, dass Menschen im Krankheitsfall ebenjene Krankenscheine anonym bekommen und sich damit in jeder Praxis und Klinik behandeln lassen können. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über Gelder eines zentralen Fonds.
Bei diesem Modell gibt es allerdings immer wieder die Sorge, dass es Anreize setzen könnte, dass Menschen sich absichtlich nicht versichern. Ich persönlich glaube nicht, dass diese Gruppe allzu groß wäre. Allerdings erscheint es mir sinnvoller – wie beim Modell der Clearingstellen – darauf hinzuwirken, dass Menschen in Versicherungsschutz kommen bzw. bestehende Ansprüche aus Versicherungen im Ausland geltend machen können anstatt ein solches Parallelsystem zu schaffen.
Für die Gesundheitsversorgung schwer zu erreichen bleiben Menschen, die regulär gemeldet und trotzdem nicht krankenversichert sind. Vorschläge wie etwa Nachweispflichten der Krankenversicherung per Steuererklärung oder im Übergang der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung einzuführen, müssen hier weitergedacht werden.
Packen wir’s an!
Es ist ein komplexes, nicht aber unmögliches Ziel, deutlich mehr Menschen als heute in Deutschland in Krankenversicherungsschutz zu bringen und diejenigen, die weiterhin nicht versichert sind, trotzdem gesundheitlich zu versorgen. Die Anregungen und der Austausch mit zahlreichen Expert*innen in Berlin haben mich sehr positiv gestimmt. Ich arbeite daran!