Pressemitteilung: Einweg-E-Zigaretten-Verbot in Großbritannien

Pressemitteilung: Einweg-E-Zigaretten-Verbot in Großbritannien

Zum Vorstoß Großbritanniens, Einweg-E-Zigaretten vom Markt zu verbannen, erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Mit dem Vorstoß, Einweg-E-Zigaretten zum Schutz von Minderjährigen nicht länger anbieten zu wollen, beweist die britische Regierung Mut, sich öffentlich gegen die wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie und einen gesundheitsschädlichen Trend bei Jugendlichen zu stellen. Sie nimmt damit in diesem Feld eine Vorreiterrolle vor den Ländern der Europäischen Union ein. Hier könnte die Batterieverordnung dazu führen, dass Einweg-E-Zigaretten langfristig ebenfalls der Vergangenheit angehören werden.

Doch allein mit dem Untersagen von Einweg-Vapes ist es nicht getan – auch auf das Drumherum kommt es an. Deshalb ist es wichtig zu berücksichtigen, womit die Maßnahme in Großbritannien einher gehen soll, um Verhältnisprävention zu stärken. Neben strengeren Abgabekontrollen bei Minderjährigen braucht es z.B. noch andere Maßnahmen wie strengere Vorschriften für das Produktmarketing.

Insgesamt müssen wir an den „Coolnessfaktor“ von Einweg-E-Zigaretten ran. Poppige Verpackungen und süße Aromen können auf Jugendliche wie Lockmittel wirken. Zudem findet die Ansprache immer mehr über Influencer in den sozialen Medien statt. Das gilt es zu ändern, Aufklärung allein ist hier nicht ausreichend.

Im Koalitionsvertrag haben wir Verschärfungen der Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin vereinbart – vor allem, um den Jugendschutz zu stärken. Eine große Lücke, die es hier zu schließen gilt, ist die Einschränkung des Sponsorings von Festivals und Veranstaltungen durch Tabak- und Nikotinhersteller.

Ausblick auf 2024

Ausblick auf 2024

Das neue Jahr ist gestartet und auch der Parlamentsbetrieb läuft wieder an. Nach zwei Januar-Wochen mit Terminen in Altona und Hamburg für mich trifft sich kommende Woche der Bundestag in Berlin wieder zur ersten Sitzungswoche des Jahres – es gibt viel zu tun!

2023 endete für uns als Ampel-Koalition und auch für mich persönlich dem Gefühl nach etwas unvollendet:

Der Bundeshaushalt 2024 lag quasi schon druckreif für den Beschluss im Bundestag vor – doch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts stellten uns vor die Herausforderung, noch einmal 17 Milliarden Euro einzusparen, um für das Jahr 2024 einen wirklich rechtlich sicher verfassungskonformen Haushalt zu beschließen. Kein einfaches Unterfangen, denn schließlich werden mit dem Bundeshaushalt wichtige öffentliche und private Aufgaben finanziert. Die jüngsten Proteste der Landwirte zeigen uns, wie schmerzhaft auch der häufig geforderte Abbau von Subventionen einzelne Branchen treffen und für großen Unmut sorgen kann.

Umso wichtiger, dass die Regierungs- und Koalitionsspitzen jetzt mit Sorgfalt und Augenmaß letzte Änderungen im Haushaltsentwurf verhandelt haben und wir diesen im Januar beschließen werden. Damit schaffen wir für alle im Land, die von öffentlichem Geld abhängen, endlich Planungssicherheit.

Dennoch konnten wir 2023 auch einige wichtige Projekte abschließen: Allem Streit zum Trotze erzielen wir in dieser Koalition viele Erfolge und machen grüne Politik. Auch wenn diese in der Presse und der öffentlichen Wahrnehmung nicht immer ganz vorn stehen:

Unser wichtigstes Projekt bleibt nach wie vor der klimaneutrale Umbau unseres Landes. Dafür haben wir in diesem Jahr die Wärmewende vorangetrieben mit einer verpflichtenden Wärmeplanung für alle Kommunen ab 2028, damit alle Bürger*innen wissen, wie sie in Zukunft ihr Zuhause beheizen. Wer seine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe eintauscht, erhält bis zu 70 Prozent staatliche Förderung und heizt mittelfristig nicht nur klimaschonender, sondern auch günstiger. Auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die Strompreise langfristig nachhaltig senken: In diesem Jahr haben wir den Ausbau der Erneuerbaren weiter beschleunigt und z.B. die private Nutzung von Solaranlagen erkennbar einfacher gemacht. Unsere Arbeit trägt die ersten Früchte: 2023 wurde über die Hälfte des Stroms in Deutschland aus Erneuerbaren Energien erzeugt!

Das alles ist uns gelungen ohne Atomkraftwerke – im Frühling haben wir endlich die letzten AKW abgeschaltet und sind endlich aus einer teuren und gefährlichen Hochrisikotechnologie ausgestiegen! Mit dem Deutschlandticket ist uns zudem ein Meilenstein auf dem Weg zur Verkehrswende gelungen, die aber auch weiterhin mit vielen Investitionen in Schienen, Brücken und Bahnhöfe vorangetrieben wird. Für die Zukunft müssen wir viel investieren – in Infrastruktur aber auch in Menschen. Wir haben gemeinsam mit den Ländern Hochschulen finanziert und viel Geld in den Ausbau des Ganztags investiert. Mit unserem Kulturpass erleben alle jungen Menschen zum 18. Geburtstag mit einem Gutschein Kultur – und gleichzeitig werden Kulturschaffende nach der Pandemie unterstützt. Die hier lebenden jungen Menschen allein sind jedoch nicht genug, um dauerhaft den Personalmangel in der ganzen Wirtschaft abzudecken – 2023 haben wir darum endlich ein zeitgemäßes Einwanderungsrecht beschlossen. Wir sind Einwanderungsland und ermöglichen jetzt auch endlich guten Zugang von Fachkräften und ebnen gut integrierten geflüchteten Menschen den Weg ins dauerhafte Aufenthaltsrecht.

Auch in meinen Fachthemen Verbraucher*innenschutz, Gesundheits- sowie Drogen- und Suchtpolitik kann ich im vergangenen Jahr auf einige Erfolge zurückblicken!

Mit der Verbandsklage ermöglichen wir Verbraucher*innen, sich gemeinsam und einfach gegen Unrecht zu wehren. Die Verbraucherzentrale nutzt das neue Rechtsmittel bereits und bringt gerade erste Verbandsklagen auf den Weg. Mit der künftigen strukturellen Bundesförderung für die BAG Schuldnerberatung sowie einem bundesweiten Modellprojekt zur aufsuchenden Schuldnerberatung von Senior*innen haben wir zudem einen verbraucherpolitischen Meilenstein im Kampf gegen Überschuldung erwirkt. Mit der Einwegkunststoffverordnung werden ab 2024 Verursacher von Plastikmüll zur Kasse gebeten, und mit der UPD-Reform die Rechte von Patient*innen im Gesundheitssystem gestärkt.

Ein Schnittbereich zwischen Verbraucherschutz und Suchtpolitik ist das Thema Glücksspiel. Hier ist es uns gelungen, im Haushalt Geld für eine gezielte rechtliche Beratung für Opfer illegaler Glücksspielangebote zu verankern. Auch in der Drogenpolitik gibt es einige Erfolge: Tabakerhitzer dürfen künftig nicht mehr mit süßen Stoffen aromatisiert werden und seit Sommer haben wir endlich eine gesetzliche Grundlage für Drugchecking! Die erste Säule der Cannabis-Gesetzgebung ist fertig verhandelt, voraussichtlich Anfang Februar werden wir im Bundestag damit Entkriminalisierung und Regeln für Eigenanbau endgültig beschließen.

In der Gesundheitspolitik konnten wir im Haushalt ca. 200 Millionen für die Erforschung und Behandlung von Long Covid und ME/CFS in den kommenden Jahren sichern. Ebenfalls im Haushalt haben wir mit 40 Millionen Euro eine Anschubfinanzierung für Petra IV am DESY erzielt – ein wichtiger Erfolg für unsere Forschungslandschaft in Altona!

Die großen Krisen der Welt beschäftigten uns nach wie vor. Auch wenn wir in Deutschland im vergangenen Jahr die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hier vor Ort gut abfedern konnten, dürfen wir nicht vergessen: Noch immer wird ein europäischer Nachbarstaat angegriffen, es sterben Menschen, haben viele Ukrainer*innen ihr Zuhause verloren. Ihnen gilt unsere Solidarität, ebenso wie den Menschen in Israel, besonders den noch immer gefangenen Geiseln des schrecklichen Angriffs der Hamas vom 07. Oktober. Wir stehen fest an der Seite Israels und all derer, die auf beiden Seiten unter dem Terror der Hamas leiden. Und auch auf den Iran blicke ich mit Sorge: die Freiheitsrechte von Frauen und Mädchen werden dort leider im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten. Ich habe deshalb die politische Patenschaft für die Gefangene Fatemeh Sepehri übernommen und mache mich für ihre Freilassung stark.

Was 2024 vor uns liegt

Internationale Fragen werden uns 2024 genauso beschäftigen wie unsere innenpolitischen Herausforderungen. Im kommenden Jahr gilt es weiterhin, den klimaneutralen Umbau unseres Landes voranzubringen, und unseren Staat darüber hinaus digitaler, moderner und effizienter zu machen. Besonders freue ich mich auf das Demokratiefördergesetz, um Angriffe auf die Demokratie besser abzuwehren und gemeinschaftliches Engagement zu stärken. Außerdem verabschieden wir bald endlich die Kindergrundsicherung – denn kein Kind soll in einem reichen Land wie Deutschland in Armut aufwachsen müssen.

Mit dem Beginn des Jahres können sich bereits viele Bürger*innen über positive Veränderungen freuen: Der Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro, die Kinderkrankentage werden erhöht. Die erhöhten Grund- und Kinderfreibeiträge bei der Einkommenssteuer ermöglichen mehr Netto vom Brutto und besonders Familien haben mehr Geld zur Verfügung.

In meinen eigenen Fachthemen freue ich mich 2024 besonders darauf, endlich die Cannabis-Legalisierung und eine Novellierung des Verpackungsgesetzes zu verabschieden. Besonders im Gesundheitsbereich erwarten wir von Lauterbach die beiden Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetze sowie ein Präventionsgesetz. Im Rahmen dieser Gesetze wollen wir im kommenden Jahr auch viele weitere Projekte aus dem Koalitionsvertrag wie z.B. Sprachmittlung im Gesundheitswesen oder flächendeckende Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz umsetzen. Eine besondere Priorität liegt in diesem Jahr auf der Novellierung des Patientenrechtestärkungsgesetzes. Ich kämpfe weiterhin für eine bessere Finanzierung der Suchthilfe bundesweit und umfassendere Regelungen zur Eindämmung von Suchtmittelwerbung und Alkoholpolitik. Für Altona steht auch 2024 besonders die weitere Förderung des DESY im Fokus!

Es gibt also weiterhin viel zu tun und wir haben viel vor! Ich blicke optimistisch auf 2024 und freue mich darauf, die politischen Veränderungen für Altona im Bundestag zu gestalten.

Halbzeitbilanz: Interview mit der Techniker Krankenkasse

Halbzeitbilanz: Interview mit der Techniker Krankenkasse

Heute vor zwei Jahren wurde ich für Hamburg-Altona mit 29,7 Prozent in den Bundestag gewählt. Ein riesiger Erfolg, als erste Grüne in unserem schönen Bezirk das Direktmandat zu gewinnen, für den ich noch immer sehr dankbar bin. Passend dazu habe ich vor kurzem mit der Techniker Krankenkasse ein kleines Interview geführt, in dem ich die vergangenen zwei Jahre ein wenig reflektiere:

TK: Frau Heitmann, nach fast zwei Jahren im Bundestag wird es Zeit, eine Halbzeitbilanz zu ziehen. Wie fällt Ihre persönliche Bilanz zur Arbeit im Bundestag aus?

Linda Heitmann: Am Anfang war vieles sehr zäh – gerade im Gesundheitsbereich hat uns die Pandemie auch stark gelähmt. Zudem musste ich mich erst in die fachliche Arbeit hineinfinden und verstehen, wie ich meine Anliegen bestmöglich einbringe und durchsetze. Vor der Sommerpause sind mir persönlich mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Drugchecking-Projekte und mit der Schaffung eines Verbandsklagerechts für geschädigte Verbraucher*innen zwei große Erfolge in meinen Themenbereichen gelungen. Das tat sehr gut! Für Drugchecking kämpfe ich politisch seit 15 Jahren, hier war der Erfolg einfach persönlich eine große Befriedigung – auch, wenn ich mich nicht zu 100 Prozent mit meinen fachlichen Vorstellungen durchsetzen konnte.

Nun kommt gefühlt sehr viel auf einmal. Aber das ist auch gut so. Ich habe bei vielen meiner Anliegen jetzt konkrete Konzepte und Gesetzesformulierungen ausgearbeitet. Die gilt es in den kommenden Monaten einzubringen. Insgesamt aber merke ich immer wieder, dass die Arbeit in der Dreier-Koalition nicht einfach ist: Verhandlungen dauern lange, man schließt immer Kompromisse. Und Krieg sowie eine angespannte Haushaltslage überschatten vieles. Trotzdem müssen wir uns nicht verstecken: Nach einem Reformstau in den letzten Jahren hat die Ampel schon einiges angepackt und beschlossen – auch, wenn das in der Öffentlichkeit leider zu wenig wahrgenommen wird, weil die großen Konflikte um Energieversorgung oder Sozialleistungen die Erfolge überlagern.

TK: In den Medien ist häufig zu lesen, dass im Bereich Gesundheit viele Vorhaben noch nicht umgesetzt sind. Wie schätzen Sie den Stand ein?

Heitmann: In der Tat ist vieles, was im Koalitionsvertrag steht, noch nicht umgesetzt, aber das meiste  wurde angeschoben. Die Entbudgetierung der Kinderärzte, GKV-Finanzstabilisierung, Arzneimittellieferengpassgesetz, Krankenhauspflegeentlastungsgesetz und UPD-Reform haben wir zum Beispiel alles schon verabschiedet.

Gerade jetzt kommen im Gesundheitsbereich sehr viele Gesetzentwürfe und Vorhaben auf einmal: Das Digitalisierungsgesetz, die Krankenhausreform, das Versorgungsgesetz I und die Entkriminalisierung von Cannabis. Wenn wir all das bearbeitet und verabschiedet haben, sollen diese Legislatur ebenso eine Novellierung des Patientenrechtegesetzes sowie das Versorgungsgesetz II und die Cannabis-Modellregionen folgen. Mir wird auch manchmal schwindlig, wenn ich mir bewusst mache, wie viele Vorhaben das eigentlich sind – zumal gerade in den Versorgungsgesetzen inhaltlich sehr viel drinsteckt. Von der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Gesundheitskioske bis hin zu meinem Herzensthema, der Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das alles mit konsequenter guter Zusammenarbeit bis zum Ende der Legislatur hinbekommen. 

TK: Können Sie uns ein persönliches Highlight und vielleicht auch ein negatives oder frustrierendes Erlebnis aus Ihrer Arbeit als Abgeordnete im Bundestag nennen?

Heitmann: Auf frustrierende Erlebnisse möchte ich nicht im Detail eingehen, nur so viel: Wenn man sich bemüht, klar definierte Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag mit Leben zu füllen, und merkt, dass Kolleg*innen aus der Koalition dabei gegen einen arbeiten – das ist frustrierend und auch das kommt vor!

Mein Highlight in dieser Legislatur war die Rede, die ich auf Plattdeutsch halten durfte. Da ging es nicht um Gesundheitspolitik, sondern um die Förderung von Minderheitensprachen. Viele der Redner*innen haben ihre Reden oder Teile davon in Sprachen anerkannter Minderheiten gehalten – das war ein ganz besonderer Moment im Bundestag. Ich selbst spreche Plattdeutsch nicht fließend, bin aber mit Plattdeutsch in meinem Umfeld aufgewachsen, und es hat großen Spaß gemacht, das im Bundestag einbringen zu können als Vertreterin Norddeutschlands.

Den Originalbeitrag könnt Ihr hier auf der Website der TK lesen.

Meine Rede zur Unabhängigen Patientenberatung

Meine Rede zur Unabhängigen Patientenberatung

Gestern Abend haben wir auf Antrag der Linkspartei die Situation der Unabhängigen Patientenberatung debattiert. Ich habe dabei auf unsere Erfolge verwiesen und verdeutlicht, warum es wichtig für die Patient*innen ist, die Unabhängige Patientenberatung staatsfern aufzustellen, damit ihre Finanzierung nicht jedes Jahr von haushaltspolitischen Abwägungen abhängig ist. Meine ganze Rede findet Ihr unten im Video:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Suchtbehandlung in Haft: Fünf Punkte für eine gesundheitsorientierte Reform des §64 StGB

Suchtbehandlung in Haft: Fünf Punkte für eine gesundheitsorientierte Reform des §64 StGB

Plädoyer für eine gesundheitsorientierte Reform des Straf- und Maßregelvollzugs. Gemeinsames Autor*innen-Papier mit den Grünen Gesundheits- und Rechtspolitiker*innen Canan Bayram MdB, Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB, Toni Schuberl MdL und Kerstin Celina MdL zur Debatte um die Versorgung von psychisch- und suchtkranken Straffälligen

Der Bundestag hat gerade unter dem Titel der Reform des Sanktionenrechts über die Neufassung verschiedener Paragrafen im Strafgesetzbuch beraten. Grundlage hierfür war die vorangegangene Arbeit einer parteiübergreifenden Bund-Länder Gruppe. In der Zusammenarbeit wurden rechtspolitisch gute Ergebnisse erzielt, um die akuten Missstände anzugehen und einen Systemcrash abzuwenden.

Der Gesetzentwurf ist daher aus gesundheits- und rechtspolitischer Perspektive ein guter Anfang. Er kann jedoch nur die Ausgangslage bilden für die weitere gesellschaftlich offen geführte Debatte über die Reformierung des Maßregelvollzugs nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB). Mittel- und langfristig muss ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, das auch die Perspektive des Justizvollzug sowie der ambulanten, gemeindespsychiatrischen und stationären Versorgung in Freiheit mitdenkt.

Paragraf 64 StGB regelt, inwiefern suchtkranke Straftäter*innen, bei denen die Tat auf den Konsum von Alkohol oder andere Betäubungsmitteln zurückzuführen ist und die eine Bereitschaft zur Behandlung haben, im Zuge ihrer Verurteilung in den Maßregelvollzug anstatt in den regulären Vollzug kommen. Die aktuell diskutierte Reform ist darauf angelegt, den Maßregelvollzug – eine klinische Therapieeinrichtung für psychisch- und suchtkranke Menschen – dauerhaft zu entlasten. Wir gehen daher davon aus, dass künftig dadurch deutlich mehr suchtkranke Straftäter*innen in regulären Haftanstalten untergebracht werden. Das bleibt solange unbefriedigend, wie die Versorgung von psychisch- und suchtkranken Häftlingen in Justizvollzugsanstalten deutlich schlechter ist als im klinischen Setting des Maßregelvollzugs. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, – auch vor dem Interessenshintergrund einer erfolgreichen Rehabilitation und dem Menschenrecht auf gute Gesundheitsversorgung, – straffällige Menschen vernünftig medizinisch und therapeutisch zu behandeln, wenn sie den Willen dazu zeigen.

Aus unserer Sicht kann das nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, um hier die Voraussetzungen und Bedingungen deutlich zu verbessern. Dafür legen wir fünf konkrete Vorschläge vor:

  1. Angleichung der Bedingungen zur Versorgung therapiewilliger Sucht- und psychisch Kranker in Haft

Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht, das auch für Personen in Gefangenschaft gelten muss: Im Maßregelvollzug nach § 64 StGB sowie für Gefangene im regulären Vollzug muss die Nutzung aller zur Verfügung stehenden (psycho-)therapeutischen und medikamentösen Behandlungsoptionen ermöglicht werden, d.h. Motivation, Entgiftung, Entwöhnung und Rehabilitation, einschließlich einer Opioid gestützten Substitutionsbehandlung (mit allen Substituten) sowie Arbeit/Beschäftigung, soziale Kontakte und Beziehung. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Deswegen müssen auch im regulären Vollzug alle suchtbezogenen Therapie- und Hilfeangebote, die Menschen im Maßregelvollzug bekommen können, zugänglich sein. Hier muss im Grundsatz gelten: Für jeden und jede inhaftierte Person muss die bestmögliche Therapieoption ermöglicht werden. Sowohl für Männer als auch für Frauen müssen adäquate Angebote geschaffen werden. Dafür müssen wir an bundesweit einheitlichen Standards arbeiten. Gute Behandlungsmöglichkeiten in der Haft sind bereits der Grundstein für eine gelingende Rehabilitation.

  • Sprachmittlung

Viele ärztliche – und psychotherapeutische Gespräche in Haft gestalten sich auch deshalb schwierig, weil es Sprachbarrieren gibt. Gerade zum Haftantritt ist es aus unserer Sicht unabdingbar zu klären, welche psychischen und/oder Suchterkrankungen möglicherweise vorliegen und inwiefern die inhaftierte Person therapiewillig ist. Wir fordern daher einen Anspruch auf Sprachmittlung für all jene, bei denen es unüberwindbare Sprachbarrieren schon im Gerichtsverfahren und anschließend im Erstgespräch bei Haftantritt gibt, sowie eine diskriminierungskritische Versorgung. Der Anspruch auf Sprachmittlung muss ebenfalls für alle medizinischen und therapeutischen Hilfen während der Haft und Rehabilitation gelten.

  • Einheitliche Erhebung

Welche Sucht- oder psychischen Erkrankungen bei Inhaftierten in Deutschland vorliegen, ist nur schwer zu analysieren, da die Datenerhebungen derzeit in den einzelnen Bundesländern nicht nach einheitlichen Kriterien und nicht zum selben Zeitpunkt erfasst werden. Es ist uns ein Anliegen, dass Feststellung und statistische Erfassung der Erkrankungen überall bei Haftantritt nach denselben Kriterien erhoben werden und diese in die nationale Gesundheitsstatistik künftig einfließen. Nur so ist es auch möglich, systematisch an Verbesserungen zu arbeiten.

  • Neue Wege in der Personalgewinnung

So sehr wir bessere Behandlungsbedingungen für suchtkranke und psychisch kranke Menschen in Haft sowie im Maßregelvollzug für erforderlich halten, so klar sehen wir auch in Gesprächen mit Praktiker*innen vor Ort, dass die Personalgewinnung ein massives Problem darstellt. Gerade Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sind dringend gesucht. Das Justizwesen und auch der Maßregelvollzug werden von diesen Berufsgruppen bislang nicht als attraktiver Arbeitsort wahrgenommen und auch die Vergütung ist noch nicht gut genug. Wir empfehlen daher, dass die Bundesländer die Arbeitsbedingungen inklusive Bezahlung gerade für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen besser ausgestalten und zudem innovative Wege der Personalgewinnung gehen: In einigen Bundesländern, so etwa in Hamburg, ist der Dienst in Haft für angehende Ärzt*innen oder Sozialarbeiter*innen eine wahlobligatorische Station in der Ausbildung. So lernen sie den Arbeitsort kennen und entscheiden sich später ggf. eher dafür, hier regelhaft tätig zu werden.

  • Kommission einsetzen – Reform in Bezug auf ihre Zielsetzung, der Stärkung von Prävention und Resozialisierung, von Beginn an evaluieren und neue Strukturen entwickeln

Die aktuelle Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung. In der Folge braucht es aber eine umfassende Reform. Dafür soll eine Kommission, ein interdisziplinäres und interministerielles begleitendes Gremium aus Expert*innen und Praktiker*innen eingerichtet werden. Diese soll mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden.

Die aktuelle Reform soll in Bezug auf ihre Zielsetzung – der Stärkung von Prävention und Resozialisierung – evaluiert werden. Dies setzt eine Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Rechts- und Gesundheitspolitik im Bund und in den Ländern voraus, um die systemischen, medizinischen und rechtlichen Fragen in den Blick zu nehmen und alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.

Es braucht die Expertise aller Beteiligten, wie der Fachgesellschaften, der Justiz- und Gesundheitsressorts der Länder und des Bundes, der Betroffenen-Vertreter*innen, des Suchthilfesystems und der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen, diese komplexe Debatte zur Verbesserung und Modernisierung der Versorgung von Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen in Haft zu führen und das Versorgungssystem in gesamtgesellschaftlichem Interesse zu reformieren.

Der Spiegel hat das Thema aufgegriffen. Hier findet ihr den Beitrag, und noch einmal etwas ausführlicher hinter der Paywall hier.