Die Pandemie-Lage in Deutschland ist weiterhin ernst. Die Zahl der Covid-19-Patient*innen mit schweren Krankheitsverläufen nimmt in vielen Regionen weiter zu.

Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von etwa 232 (Stand: 13. Dezember 2021) steht Hamburg zwar im Vergleich zu anderen Bundesländern noch recht gut da. Jedoch sind auch hier die ersten Fälle der Omikron-Variante bereits aufgetreten und erhöhen den Handlungsdruck auf die Politik. Vieles deutet darauf hin, dass die Variante noch ansteckender ist als Delta. In den kommenden Wochen kommt es deshalb mehr denn je darauf an, das Risiko für Infektionen und damit Kontakte deutlich zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund habe auch ich am vergangenen Freitag die von uns Grünen gemeinsam mit SPD und FDP beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie unterstützt. Damit schaffen wir die gesetzliche Grundlage für zügiges Handeln durch die Länder. Ergänzend zu den bereits im November beschlossenen Regelungen – etwa 3G am Arbeitsplatz sowie die Homeoffice-Pflicht –  präzisieren und erweitern wir das Instrumentarium der Länder. Das Gesetz schafft für die Länder die Möglichkeit, im Notfall auch gastronomische Einrichtungen, Bars und Diskotheken zu schließen. Die Geltungsdauer der in einigen Ländern bis zum 25. November 2021 bereits in Kraft getretenen Schutzmaßnahmen wird bis zum 19. März 2022 verlängert. Damit wird eine differenzierte Reaktion auf das nach wie vor unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Ländern möglich, gleichzeitig verlagern wir die Verantwortung zurück in die Parlamente.

Bereits am kommenden Mittwoch wird auch die Hamburgische Bürgerschaft die Gefahr durch die Ausbreitung von Covid-19 bewerten und voraussichtlich die epidemische Notlage reaktivieren.

Kontaktreduzierungen sind nach wie vor unabdingbar und tragen maßgeblich zur Eindämmung der Pandemie bei. Zudem bleibt unser wohl wichtigstes und wirksamstes Mittel im Kampf gegen die Pandemie: Impfen, Impfen, Impfen. Die wieder steigende Nachfrage nach Impfungen – ob Erstimpfung oder Auffrischung – stimmen zuversichtlich. Nun müssen wir dafür sorgen, dass alle Menschen, die eine Impfung wünschen, schnell und unkompliziert diese auch erhalten. Mit unserem Gesetz erweitern wir deshalb auch den Kreis der Impfberechtigten, indem wir Impfungen zum Beispiel durch Apotheker*innen oder Zahnärzte*innen nach vorheriger Schulung ermöglichen.

Überall dort, wo Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf behandelt, gepflegt oder betreut werden, wird zudem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Bis zum 15. März müssen alle dort tätigen Personen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen im Bundestag werden wir nun in den nächsten Wochen darüber diskutieren, wie in einem nächsten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene ausgestaltet werden soll. Auch in 2022 wird uns die Pandemie wohl leider noch begleiten und beschäftigen – politisch wie privat.