Ankündigung: Bundestag snackt op Platt!

„Veele Jahrhoonderten hebt de Lüüd in’n Noorden vun Düütsland Platt snackt. Wi wullt in’ne Debatte kloor mooken: Plattdüütsch schullt wedder een Paart vun’t Alldag in’ne Geegend werden doon“

Dieses Zitat habe ich der Süddeutschen Zeitung anlässlich der bevorstehenden Niederdeutschen Debatte im Bundestag am kommenden Donnerstag gegeben. Plattdeutsch hat in Norddeutschland eine jahrhundertealte Tradition. Da die Sprache in den letzten Jahren jedoch stark aus dem Alltagsgebrauch verschwunden ist, setze ich mich im Parlamentskreis Niederdeutsch mit Abgeorndeten anderer Fraktionen für den Erhalt der Sprache ein. Ein besonderer Anlass dafür bietet der 25. Jahrestag des Inkrafttretens der EU-Charta der Regional- und Minderheitensprachen am 01. März. Dort werden wir Abgeordenten in einer 45-Minütigen-Debatte Reden in Regional- und Minderheitensprachen halten – und als Norddeutsche ist es mir dabei eine Ehre, meine Fraktion „op Platt“ zu vertreten.

Die Süddeutsche Zeitung hat sich dem ganzen Thema bereits jetzt gewidmet. Hier geht es zum Artikel.

Inzwischen kündigen auch andere Medien die Debatte an, etwa Spiegel Online, die Süddeutsche, der NDR, welt.de oder die Zeit.

Veranstaltungsbericht: Recht auf Rausch II mit Peter Zamory

Veranstaltungsbericht: Recht auf Rausch II mit Peter Zamory

Als direkt gewählte Altonaer Abgeordnete freue ich mich immer sehr, mit vielen Interessierten auch zu meinen gesundheits- und drogenpolitischen Themen ins Gespräch zu kommen!

Gemeinsam mit Peter Zamory, drogenpolitischer Sprecher in der grünen Bürgerschaftsfraktion, hatte ich drum in die tolle Location der Alten Druckerei im Herzen von Ottensen eingeladen und ca. 45 Personen sind unserer Einladung gefolgt, um mit uns engagiert über eine Drogen- und Suchtpolitik zu diskutieren.

Neben der Frage, was genau im Cannabis-Eckpunktepapier der Bundesregierung steht und wann der Inhalt Gesetz wird, ging es auch viel um Fragen zu Cannabis als Medizin sowie Cannabis im Straßenverkehr. Außerdem wurde engagiert darüber debattiert, warum die strengen Regeln zum Jugend- und Gesundheitsschutz, die rund um die kontrollierte Abgabe von Cannabis künftig gelten sollen, nicht längst schon für andere legal erhältliche Suchtstoffe wie Alkohol die Regel sind.

Wir kommen gern wieder in die Alte Druckerei, wenn sich Neues tut in der Drogen- und Suchtpolitik – dann lest Ihr auf den Plakaten irgendwann den Veranstaltungstitel „Recht auf Rausch III“.

Windkraftausbau steigern, Naturschutz sichern!

Das Hamburger Abendblatt berichtet heute über den Ausbau der Windenergie in Hamburg und einen Antrag der Landesarbeitsgemeinschaft Energie zu unserem nächsten Parteitag am 25. Februar. Zu diesem habe ich einen Änderungsantrag eingebracht, um noch einmal klar zu machen, dass die Partei den Neubau von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Hamburger Naturschutzgebieten ablehnt. Folgendes Zitat hatte ich dem Abendblatt dazu gegeben:

„Der Ausbau der Erneuerbaren auch in Hamburg muss jetzt mit Priorität vorangetrieben werden, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Aber er darf und muss nicht auf Kosten des Naturschutzes geschehen! Der Hamburger Hafen bietet großes Potential zum Ausbau der Windkraft ohne Beeinträchtigung von Vögeln und anderen Tieren. In den letzten Monaten ist der Eindruck entstanden, als wolle Hamburg möglicherweise auch in ausgewiesenen Naturschutzgebieten neue Windräder errichten, um sein Flächenziel von 0,5 Prozent zu erreichen. Das wollen wir als Grüne ausdrücklich nicht, zumal es nach Bundes-Naturschutzrecht sowieso fast unmöglich ist, hier Anlagen genehmigt zu bekommen. Dass wir Grüne den Neubau von Windrädern in ausgewiesenen Naturschutzgebieten grundsätzlich für falsch halten, muss offenbar aber nochmal klar kommuniziert werden. Deshalb habe ich dazu einen Antrag für den kommenden grünen Parteitag gestellt und freue mich über Unterstützer*innen.“


Der Bericht des Abendblatts ist hier zu finden: abendblatt.de (€).

Jahresprogramm Drogenpolitik: Prävention und Gesundheitsschutz

Jahresprogramm Drogenpolitik: Prävention und Gesundheitsschutz

Vergangenen Donnerstag hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert sein Jahresprogramm für dieses Jahr vorgestellt. Gemeinsam mit meiner drogenpolitischen Kollegin Kirsten Kappert-Gonther habe ich das Jahresprogramm in der Presse kommentiert. Besonders freue ich mich darüber, dass wir bei legalen Drogen einen klaren Fokus auf Prävention und Gesundheitsschutz legen. Werbung und Sponsoring für Alkohol, Tabak, Nikotin und Glücksspiel sollen deutlich eingeschränkt werden – so ist es auch im Koalitionsvertrag verabredet. Außerdem machen wir deutlich, dass wir schnell eine rechtliche Grundlage zum Drugchecking schaffen wollen.

Parallel dazu habe ich mich sehr über die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) gefreut, die Burkard Blienert gemeinsam mit der Pressekonferenz veröffentlicht hat. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat das Zentrum die Einstellungen zu verschiedenen Präventionsmaßnahmen in Deutschland untersucht. Die Zahlen sprechen für sich: 64 Prozent der Befragten unterstützen ein generelles Werbeverbot für Alkohol in Deutschland. Dieses Bild zieht sich durch alle Altersgruppen hindurch und ist ein starkes Votum für unseren Ampel-Kurs. Ich freue mich auf die Umsetzung.

Das vollständige Statement von Kirsten und mir findet Ihr hier.

Meine Rede zur UPD-Reform

Meine Rede zur UPD-Reform

Gestern war der Tag des Patienten!

Passend dazu haben wir das Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) im Bundestag in 1. Lesung debattiert.

Ich habe dabei deutlich gemacht, wie wir die wichtige, seit dem Jahr 2000 bestehende Institution bekannter, unabhängiger und schlagkräftiger machen wollen. Viel Spaß beim Anhören.

Nun freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen.

Die Debatte und meine Rede wurde von aerzteblatt.de aufgegriffen.

Einwegplastik reduzieren: Verursacher zahlen für Entsorgung

Ob Plastikbecher, Essensverpackungen oder Luftballons – Einwegverpackungen verschmutzen die Umwelt, weisen eine schlechte Ressourcenbilanz auf und kosten in der Entsorgung viel Geld. Nicht umsonst wurden in den letzten Jahren – z.B. mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Mehrwegpflicht – viele Schritte unternommen, Einwegverpackungen zu reduzieren und auf nachhaltigere Alternativen umzustellen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das neue Einwegfondsgesetz, welches wir am Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten. Das Projekt aus unserem grün geführten Umweltministerium sieht vor, die Hersteller von Einwegplastik als Verursacher des Problems an den Kosten der Entsorgung und des Aufräumens zu beteiligen. Dafür zahlen sie jährlich in einen Fonds ein, aus dem u.a. die Plastikentsorgung, die Reinigung von Parks und Plätzen sowie Aufklärungskampagnen finanziert werden sollen. Ein wichtiger Schritt, damit die Verantwortung nicht nur bei den Endverbraucher*innen liegt, sondern bei denjenigen, die den Plastikmüll überhaupt erst in Umlauf bringen!

Die Rechnung ist dabei ganz einfach: Je mehr Einwegplastik in Umlauf gebracht wird, umso höher sind die Kosten für die Hersteller. Aktuell gehen Schätzungen davon aus, dass die Einnahmen bei rund 450 Millionen Euro jährlich liegen werden. Dabei geht es uns als Gesetzgeber natürlich nicht darum, neue Einnahmequellen für die öffentliche Hand zu generieren, sondern einen Anreiz zu setzen, unnötige Plastikverpackungen gar nicht erst zu produzieren und notwendige Verpackungen auf Mehrwegalternativen umzustellen. Dafür ist noch Zeit: Die erste Bemessung der Verursacher findet 2024 statt. Genau wie z.B. bei der Tabaksteuer gilt: Wenn sich die Einnahmen für den Fonds reduzieren, weil weniger Plastik genutzt wird, ist das eine gute Nachricht!

Grundlage für dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 mit dem Ziel, Einwegplastik drastisch zu reduzieren. Verschiedene Maßnahmen der letzten Jahre sind aus dieser Richtlinie hervorgegangen, auch auf europäischer Ebene wird also umweltpolitisch einiges bewegt!

Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird das neue Gesetz vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Hersteller haben schon jetzt Zeit, sich rechtzeitig umzustellen, die Grundlage für die Höhe der Zahlung ist nämlich die Plastikmenge im Jahr 2024. Ich hoffe sehr, dass dieser Anreiz viele Hersteller zum Umstellen auf Mehrweg motiviert und unnötigen Verpackungsmüll vermeiden hilft.

Mein Statement zu Lootboxen bei Gamestar

Mit dem Gamingmagazin Gamestar habe ich über die Regulierung von Lootboxen gesprochen. Lootboxen sind – häufig kostenpflichtige – virtuelle Gegenstände in Videospielen, in denen Spieler verbesserte Eigenschaften gewinnen können. Praktisch zeigt das der Artikel von Gamestar am Beispiel einer der bekanntesten Formate: Die Ultimate Team Version der beliebten Fifa-Fußballsimulation. Dabei können die Spieler besonders gute Fußballer gewinnen – die Chance auf den Erwerb der besten Spieler ist jedoch vergleichsweise gering. Da Lootboxen in einigen Spielen notwendig für den Spielerfolg sind, kritisieren Verbraucherschützer*innen diese Praxis schon länger. Hierzu mein Statement bei Gamestar, unten findet Ihr auch den Link zum ganzen Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt.

„Lootboxen sind ein ärgerliches Phänomen in Videospielen und besonders problematisch, wenn Kinder und Jugendliche davon angesprochen werden. Wir müssen feststellen, dass die Spieleentwickler erstaunlich kreativ bis perfide darin sind, junge Menschen in Videospielen abzuzocken. Ich sehe hier Bedarf an gesetzgeberischen Verschärfungen.“

„Es bedarf Aufklärungskampagnen, aber vor allem müssen die Anbieter von Games und Apps in die Pflicht genommen werden durch Informations- und Präventionsangebot sowie durch das Bereitsstellen von technischen Lösungen wie die automatische Verlangsamung bei langer Spieldauer, die Belohnung von Pausen bis hin zum Verbot von Lootboxen.

Gezielt suchtfördernde Mechanismen, beispielsweise komplexe Belohnungssysteme oder Nachteile bei Spielunterbrechungen, sollten für Kinder und Eltern durch Warnhinweise transparent gemacht werden. Für simuliertes Glücksspiel müssen die gleichen Jugendschutzmaßnahmen gelten wie für „echtes“ Glücksspiel. Die Forschung zu Wirkmechanismen, Prävalenzen und Therapie im Zusammenhang mit Online-Spielsucht (Gaming Disorder) muss intensiviert werden.

Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Auf Spielplattformen müssen inzwischen die Altersfreigaben eindeutig gekennzeichnet werden, egal wie viele Nutzende sie haben oder wo ihr Unternehmenssitz liegt.

Auch die Informationen zu Beschwerdestellen, Systeme zur Altersverifikation und datenschutzfreundliche Voreinstellungen wurden verbessert. Wir werden die weiteren Entwicklungen sehr genau prüfen und bei Bedarf über eine weitere Novellierung des Jugendschutzgesetzes oder andere gesetzlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Bundes beraten.“

Hier geht es zum Artikel

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.

Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.

Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne

Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!

PM: UPD stärkt Zugang zu Gesundheitsversorgung

PM: UPD stärkt Zugang zu Gesundheitsversorgung

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.

In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.

Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.

Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.

Wie sieht zeitgemäßer Jugendschutz bei Suchtmitteln aus?

Wie sieht zeitgemäßer Jugendschutz bei Suchtmitteln aus?

Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) habe ich am vergangenen Donnerstag, 1. Dezember, ein parlamentarisches Frühstück unter dem Titel „Jugendschutz 3.0 – Alkohol, Nikotin, Cannabis – wie sehen zeitgemäßer Jugendschutz und Prävention aus?“ durchgeführt.

Nach einer kurzen Begrüßung durch mich sowie den BAJ-Vorsitzenden Klaus Hinze kamen wir moderiert von BAJ-Geschäftsführung Maja Wegener auch schnell ins Diskutieren: sie stellte die Forderungen des Verbandes vor, nach denen die Jugendschutzziele auch für Cannabis nach ihrer Vorstellung künftig im Jugendschutzgesetz verankert werden sollten. Werbung für Cannabisprodukte soll nach dem veröffentlichten Eckpunktepapier der Bundesregierung künftig auch bei einer legalen Abgabe untersagt sein. Die BAJ möchte z.B., dass dies analog auch für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig gelten sollte.

Ich habe mich sehr gefreut, dass zu dem Frühstück Abgeordnete und Mitarbeiter*innen aus Reihen von SPD, CDU/CSU, FDP und natürlich uns Grünen mit dabei waren und angeregt mitdiskutiert haben. Die Fragestellungen waren dabei breit: von unterschiedlichen Cannabis-THC-Werten für verschiedene Altersgruppen bis hin zur Frage des Online-Versands von Suchtmitteln wurden Meinungen ausgetauscht und gingen auch auseinander. Einig war man sich hingegen darin, künftig ein stärkeres Auge auf Jugendschutz auch bei dem schon länger legal erhältlichen Suchtmittel Alkohol zu richten, um Jugendschutz hier effektiv zu stärken.

Daran arbeite ich nach dem Austausch mit Freude auch politisch weiter und nehme zahlreiche Impulse mit.