14. März 2025
Zum Weltverbrauchertag am 15. März erkläre ich als Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:
„In den aktuellen Koalitionsverhandlungen werden viele Weichen gestellt, die auch Verbraucher*innen in diesen unsicheren Zeiten betreffen. Die Menschen wollen fair behandelt werden und ihren Alltag berechenbar und bezahlbar gestalten. Die kommende Regierung muss den Verbraucherschutz weiter stärken, damit sich Konsument*innen auf faire Verträge und einklagbare Rechte verlassen können.
Lebensmittel müssen erschwinglich sein: Verdeckte Preiserhöhungen – etwa durch Mogelpackungen – und unfaire Handelspraktiken müssen abgestellt werden. Die Energiepreise sollten transparenter werden, damit Verbraucher*innen besser vergleichen und die Anbieter unkompliziert wechseln können. Energie- und Wärmesperren darf es nicht mehr geben. Die bessere Hilfe bei Überschuldung, die wir als Ampel auf den Weg gebracht haben, müssen weitergeführt werden. Unfaire Praktiken von Onlineplattformen müssen mithilfe des Wettbewerbsrechts zurückgedrängt werden. Die Produktverantwortung muss für Onlineplattformen genauso gelten wie für den Händler um die Ecke. Nicht zuletzt wünsche ich mir von der neuen Regierung, dass sie im digitalen Zeitalter noch ein Mindestangebot an analogen Dienstleistungen in den wichtigsten Bereichen wie z.B. Post- und Bankgeschäften sowie Mobilität aufrecht erhält, um keine Verbraucher*innen abzuhängen.
Für mich ist klar: Verbraucherschutz stärkt die Rechte der Menschen in ihrem Alltag und auch das Vertrauen in Staat und den Zusammenhalt der Gesellschaft.“
15. März 2024
Heute ist Weltverbrauchertag. Dazu haben Tabea Rößner und ich uns folgendermaßen gegenüber der Presse geäußert:
Linda Heitmann:
„Am diesjährigen Weltverbrauchertag unterstreichen wir das Recht auf Sicherheit, Information, Wahlfreiheit und Entschädigung. Auch Dank der Grünen Bundes-Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke haben wir diese Legislatur schon spürbare Verbesserungen für Verbraucher*innen erreichen können: Ich denke etwa an die Energiepreisbremsen, das neue rechtliche Instrument der Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen, die Stärkung der Schuldnerberatung, eine verbesserte Verbraucherbildung und -forschung sowie praktische Hilfe mit dem Stromspar-Check.
Unser Koalitionsvertrag ist verbraucherpolitisch ambitioniert und beinhaltet weitere Projekte, die vielfach aber in der Federführung des Bundesjustizministeriums liegen. Nachdem nun mehr als die Hälfte der Wahlperiode verstrichen ist, erwarte ich auch von anderen Ministerien, sich an die Verabredungen zu halten und endlich konkrete Gesetzesvorlagen zu liefern. Von Justizminister Marco Buschmann erwarte ich zeitnahe und konkrete Vorschläge für Ein-Jahres-Optionen bei Aboverträgen, zum Schutz vor unseriösen Haustürgeschäften und für eine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Das Justizministerium ist gehalten, einen Umsetzungsvorschlag zur nationalen Ausgestaltung der EU-weit beschlossenen Verbraucherkreditrichtlinie vorzulegen. In unsicheren Zeiten können wir mit guter und starker Verbraucherpolitik Sicherheit und Schutz bieten und wir als Grüne sehen das als wichtigen Auftrag, der aber nur klappt, wenn die Koalition geschlossen und entschlossen handelt.“
Tabea Rößner:
„Wir konsumieren digital, wir leben digital. Der digitale Raum, in dem wir uns bewegen, entwickelt sich rasant und bringt stetig neue Produkte und Dienste hervor. Es fällt schwer, als Verbraucher*in mit all den Entwicklungen Schritt zu halten und immer informiert zu sein. Dieses Informationsdefizit machen sich Anbieter oftmals ganz gezielt zunutze und verstärken es sogar: Durch irreführende App-Designs, Fake-Bewertungen in Online-Shops oder KI-generierte vermeintliche Entscheidungshilfen und Angebote. Nicht die informierten, sondern die uninformierten Verbraucher*innen sind das Ziel.
Diese Machtasymmetrien können nur durch klare Regeln aufgebrochen werden. Verbesserte Informationspflichten können dabei allerdings nicht der einzige Weg sein. Vielmehr brauchen die Verbraucher*innen von Beginn an einen gesetzlichen Schutz, auf den sie sich verlassen können. Der AI Act und die KI-Haftungsrichtlinie müssen in diesem Sinne weiterverfolgt und vor allem auch durchgesetzt werden. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Rahmen des Fitnesschecks der Verbraucherschutzvorschriften eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen von uns erhalten. Diese sollten berücksichtigt werden, damit Fairness auch im digitalen Raum eine verlässliche Grundlage für Verbraucher*innen bilden kann.“