Statement zur Postbank-Diskussion im Ausschuss

Statement zur Postbank-Diskussion im Ausschuss

In der heutigen Sitzung des Bundestagsausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz wurden auf Initiative der Ampel-Berichterstatterinnen für Verbraucherpolitik die massiven Kundenbeschwerden gegenüber der Postbank behandelt. Vertreter der Finanzaufsicht BaFin sowie des Finanzministeriums waren zur Beantwortung von Fragen der Abgeordneten vor Ort. Nach der Sitzung erklären hierzu Linda Heitmann (Grüne), Nadine Heselhaus (SPD) und Judith Skudelny (FDP):

„Auch die heutige Befragung im Bundestag hat gezeigt: Es gibt noch immer Probleme bei der Postbank und diese betreffen auch noch immer zehntausende Kund*innen. Uns beschäftigen insbesondere jene tragischen Fälle, bei denen es für Kund*innen um existentielle Fragen geht – beispielsweise, wenn Pfändungsschutzkonten komplett gesperrt wurden und Menschen dadurch Miete und Essen nicht mehr zahlen konnten. Gerade für diese besonders verletzlichen Personen erwarten wir schnelle und unkomplizierte Hilfe und Entschädigungen durch die Bank. Betroffene Kund*innen sollten aus unserer Sicht proaktiv durch die Bank kontaktiert werden.

Im Sinne der geschädigten Verbraucher*innen haben wir als zuständige Berichterstatterinnen zudem ein hohes Interesse daran, dass alle Missstände, die sich aus einer IT-Migration ergeben haben, zügig und vollständig behoben werden. Wir fordern, dass die Deutsche Bank allen Betroffenen schnell und freiwillig eine angemessene Entschädigung zahlt und nicht in jedem Einzelfall darauf wartet, dass Betroffene ihre Ansprüche aufwändig im Detail nachweisen.

Die Tatsache, dass inmitten dieses Chaos‘ angekündigt wurde, über die Hälfte der Postbankfilialen zu schließen und somit die persönliche Erreichbarkeit für Kund*innen weiter zu erschweren, halten wir für unglücklich bis fahrlässig.“

Das Statement wurde in einigen Medien aufgegriffen, u.a. im Handelsblatt, T-Online, Ariva, RTL und Frankfurter Rundschau.

Weniger Einweg – aber wie? Diskussion mit Tristan Jorde am 15.09.23

Weniger Einweg – aber wie? Diskussion mit Tristan Jorde am 15.09.23

Weniger Einweg, weniger Plastik, keine Mogelpackungen mehr – wie kann das gelingen? Darüber möchte ich mit Euch ins Gespräch kommen! Am Freitag, 15.09.23 diskutiere ich mit Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg über das neue „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“. Dazu lade ich Euch ab 18 Uhr in die Grüne Kreisgeschäftsstelle in Altona (Erzbergerstraße 19, 22765) ein.

Unsere Umweltministerin Steffi Lemke hat Eckpunkte für ein Gesetz vorgelegt, mit demwir Verpackungsmüll deutlich reduzieren können. Darin stehen auch viele Vorteile für Verbraucher*innen, denn Mogelpackungen sollen künftig der Vergangenheit angehören und jede Flasche von jedem Pfandautomaten angenommen werden. Eine erste Übersicht der Eckpunkte findet Ihr auch direkt hier auf meiner Website!

In der Diskussion möchten wir den Blick weiten auf das, was in der Planung noch fehlt: Wie ökologisch sind die Mehrweg-Planungen wirklich und warum stemmen sich Teile des Einzelhandels dagegen? Diese und weitere Fragen möchte ich gerne mit Euch diskutieren, und bin auf Eure Ideen, Bewertungen und Anregungen gespannt.

„Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ auf dem Weg!

„Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ auf dem Weg!

Gute Nachrichten für Verbraucher*innen! Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat heute die Eckpunkte des „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ vorgelegt. Für Verbraucher*innen gibt es mehr Angebote und mehr Rechte:

Die globale Plastikvermüllung hat mittlerweile katastrophale Ausmaße angenommen und bedroht überall auf der Welt Mensch und Natur. Deutschland ist in der EU Müll-Spitzenreiter: Jedes Jahr fallen bei uns über 230 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf an. Allerdings: Viele Verbraucher*innen wollen gerne auf umweltfreundliche und plastikfreie Alternativen umsteigen, allerdings fehlt es oft an ausreichenden Angeboten. Darum ist es als Politik unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu setzen, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, und Angebote für Verbraucher*innen zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz schützen wir die Umwelt, bremsen die Vermüllung und stärken Verbraucher*innen.

Konkret sieht das Gesetz verschiedene Verbesserungen vor. Im To-Go-Bereich wird die bestehende Pflicht für eine Mehrwegalternative ausgeweitet. Künftig muss nicht nur für Plastikverpackungen, sondern für Verpackungen aus allen Materialien ein Mehrwegangebot gemacht werden. Für den Verzehr im Imbiss vor Ort wird Einweggeschirr komplett verbannt. An der Pommesbude aber auch im Fastfood-Laden  wird künftig mit Mehrweggeschirr gegessen.

Doch auch außerhalb der Gastronomie gibt es Verbesserungen: Supermärkte müssen für Bier, Milch, Saft und weitere alkoholfreie Getränke immer mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Dabei wird auch an die Rückgabe gedacht: Jede*r kennt das Problem, dass Mehrweggetränke am Pfandautomaten nicht zurückgenommen werden, weil der Supermarkt nur bestimmte Flaschen zurücknimmt. Damit ist Schluss: Alle Geschäfte in den Getränke verkauft werden, müssen auch alle Mehrwegflaschen zurücknehmen. Das Gesetz gilt für alle Geschäfte ab 200 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Besonders wichtig für Verbraucher*innen: Schluss mit Mogelpackungen! Immer wieder versuchen Unternehmen, die Füllmenge eines Produktes zu verringern, obwohl die Verpackungsgröße sich nicht verändert. Durch die gleichbleibende Verpackung fällt die Veränderung der Füllmenge beim Einkaufen nicht auf, in der Praxis zahlt man also gleich viel Geld für weniger Inhalt – eine verstecke Preiserhöhung. Mit dieser Praxis machen wir Schluss, wenn im Produkt weniger drin ist, wird das zukünftig direkt im Einkauf sichtbar.

Meine Bilanz: Mit dem Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz schaffen wir viele wichtige Änderungen, die Verbraucher*innenschützer schon lange fordern. Ich freue mich darauf, das Gesetz im Umweltausschuss zu begleiten und die Stärkungen für Verbraucher*innen zu erkämpfen – damit Verpackungsmüll bald der Vergangenheit angehört!

Rede: Die Verbandsklage kommt

Rede: Die Verbandsklage kommt

Die Verbandsklage ist ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz und ein zentrales Vorhaben dieser Wahlperiode. Nach konstruktiven Diskussionen innerhalb der Koalition haben wir nun einen wirklich gutes und verbraucherfreundliches Gesetz im Bundestag verabschiedet. In meiner Rede habe ich unterstrichen

  1. warum das späte Opt-in hilft, Verbraucher*innen zu ihren Recht zu verhalfen
  2. inwiefern das Verbraucherschutzministerium geholfen hat, den ersten Entwurf deutlich zu verbessern,
  3. wie Passagiere eines verspäteten Fluges künftig schneller an ihre Entschädigung kommen,
  4. inwiefern wir die Klageanforderungen für Verbände senken konnten und
  5. warum die Verbandsklage auch für Unternehmen Vorteile bietet.

Hier meine Rede im Video:

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Tierhaltungskennzeichnung: Endlich Klarheit für Verbraucher*innen.

Tierhaltungskennzeichnung: Endlich Klarheit für Verbraucher*innen.

Heute hat der Bundestag endlich die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung beschlossen! Das ist ein wichtiger Schritt und schafft mehr Transparenz für Verbraucher*innen!

In den letzten Jahren haben immer mehr Menschen ihren Fleischkonsum überdacht – während manche inzwischen ganz auf Fleisch oder tierische Produkte verzichten, möchten andere lieber bewusster und nur qualitativ hochwertiges Fleisch konsumieren. Bilder aus Schweineställen, in denen die Tiere dicht an dicht gemästet werden, spielen bei dieser Entscheidung oft eine große Rolle. Wer sich jedoch für Fleisch aus artgerechter Haltung entscheidet, steht oft vor dem Problem unklarer Informationen über Herkunft des Fleischs und der Haltung der Tiere.

Mit unserem nun beschlossenen Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung haben Bürger*innen künftig mehr Klarheit darüber, welche Tierhaltung sie mit ihrem Geld kaufen. Das schafft Sicherheit und ermöglicht mündige Verbraucherentscheidungen. Klar ist: Je mehr Bürger*innen sich für Fleisch aus artgerechter Haltung entscheiden, umso mehr Anreize gibt es für Landwirt*innen, ihre Haltung umzustellen. So werden wir alle als Verbraucher*innen ,zu jenen, die entscheidend Einfluss auf Tierhaltungsbedingungen in Deutschland nehmen können.

In einem Entschließungsantrag haben die Ampel-Fraktionen deutlich gemacht, dass der Beschluss heute aber nur der Anfang ist. So wird mit dem Inkrafttreten des Gesetzes jetzt bei frischem Schweinefleisch mit der Kennzeichnung für den Handel begonnen, sie wird aber schrittweise auf alle tierischen Produkte ausgeweitet und dann ebenfalls in Restaurants, Imbissen auch in Krankenhäusern und Schulen gelten. Somit ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht nur ein zentraler Baustein für eine bessere Information der Verbraucher*innen, sondern es schafft fairen Wettbewerb für all diejenigen, die mehr Tierschutz möglich machen.

Es ist uns als Gesetzgeber wichtig, die Verantwortung für die Tierhaltung nicht nur an die Entscheidung der Verbraucher*innen auszulagern, sondern auch einen nachhaltigen Umbau der Tierhaltung auf den Weg zu bringen. Weniger Tiere, dafür mehr Auslauf, diesen Ansatz verfolgen wir in der Tierhaltung, doch dafür sind vielerorts modernere Höfe notwendig. Mit Anpassungen beim Baurecht und Immissionsschutz bekommen Tiere ohne lange Bauleitplanverfahren schneller mehr Platz, Licht und Luft.

Wir wollen unsere Landwirt*innen mit der Modernisierung ihrer Höfe nicht allein lassen und unterstützen gezielt dort, wo am meisten für die Tiere getan wird. Mehr Tier- und Klimaschutz funktionieren eben nur, wenn die Rahmenbedingungen es den tierhaltenden Betrieben ermöglichen, mit ihrer Arbeit auch ein faires Einkommen für sich und ihre Familien erzielen zu können. Bisher wurde im Bundeshaushalt eine Milliarde Euro für einen ersten Anschub verankert. Weitere Vorschläge dafür, wie der Umbau auch langfristig finanziert werden kann, liegen auf dem Tisch. Für uns Grüne ist wichtig, dass hier zügig weitere Schritte unternommen werden. Viel zu lange hat sich in der Tierhaltung nichts bewegt.