100 neue Projekte! Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

100 neue Projekte! Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Grün macht den Unterschied. Das Bundesumweltministerium von Steffi Lemke fördert 100 Vorhaben für die Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen. Damit geht das dritte Antragsfenster der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) in die Umsetzung. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime und weitere soziale Einrichtungen werden mit insgesamt 11,85 Mio. Euro gefördert, um sich an die Folgen der Klimaerhitzung anzupassen. Im Fokus stehen naturbasierte Maßnahmen wie Gründächer und Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung von Flächen oder die Anlage von Wasserflächen, zur Anwendung bringen. Sie dienen der Klimaanpassung und zugleich dem natürlichen Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität sowie dem Lärmschutz. Menschen, die in sozialen Einrichtungen betreut werden – z.B. Kinder, Ältere oder Pflegebedürftige – sind von Extremwetterereignissen besonders stark betroffen und können sich nicht gut selbst schützen. Deshalb werden gezielt Kindertagesstätten, Pflegeheime und anderen Einrichtungen bei der Klimavorsorge unterstützt.

Zum Hintergrund:

Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor. Das Bundesumweltministerium fördert ganzheitliche Klimaanpassungskonzepte sowie die Umsetzung von konzeptbasierten und vorbildhaften investiven Maßnahmen. So werden soziale Einrichtungen dabei unterstützt, sich gegen die Folgen der Klimaerhitzung zu wappnen. Die geförderten Projekte sollen einen ausgeprägten Modellcharakter haben und andere Akteure mittels bestehender Netzwerke zur Nachahmung anregen. Die Anträge im aktuellen Förderfenster sehen z. B. Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünungen zur Verringerung der Hitzebelastung in Gebäuden vor, aber auch innovative Ansätze zur Regenwasserversickerung wie die Ausbildung von Spielmulden mit Retentionsfunktion im Außenbereich einer Kindertagesstätte. Alle Antragstellenden erhalten derzeit eine Mitteilung zum Ergebnis des Auswahlverfahrens.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des BMUV „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ der Themenseite „Klimaanpassung“.

Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten kommt

Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten kommt

Etwa jede dritte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Für die Betroffenen ist es oft ein traumatisches und schmerzhaftes Erlebnis, welches mit einer enormen seelischen und körperlichen Belastung einhergeht. Insbesondere, wenn die Fehlgeburt nach der 12. Woche eintritt – dem Zeitpunkt, wenn es eigentlich oft heißt, die „kritische Phase“ der Schwangerschaft sei vorbei. Entsprechend braucht es nach Fehlgeburten eine Schutz- und Schonzeit, um diese körperlich wie psychisch zu verarbeiten. Bislang mussten Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche hatten, sich aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Ob sie diese auch bekamen, oblag dem Ermessen der behandelten Ärzt*innen.

In der letzten regulären Sitzungswoche des Bundestages haben sich nun mehrere Fraktionen zusammengeschlossen, um einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zu beschließen – mit Erfolg. Das ist nicht nur ein starkes demokratisches Zeichen, sondern neben dem Gewalthilfegesetz ein weiterer frauenpolitischer Meilenstein.

Mit dem gestaffelten Mutterschutz, der bereits zum 1. Juni 2025 in Kraft tritt, schließen wir die Schutzlücke, indem wir betroffene Frauen in dieser schwierigen Lebenslage gezielt unterstützen. Nach Fehlgeburten bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche können die betroffenen Frauen nun selbstbestimmt entscheiden, ob sie weiterarbeiten oder sich krankschreiben lassen und sich mit Mutterschutzleistungen psychisch und physisch erholen. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso länger ist der Mutterschutz, der genommen werden kann. Konkret bedeutet dies, dass Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, für bis zu zwei Wochen in Mutterschutz gehen können, ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es bis zu sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es bis zu acht Wochen Regenerationszeit, die ermöglicht werden. Es ist zudem das wichtige Signal: Petitionen wirken! Denn das Vorhaben wurde gesetzlich auf den Weg gebracht, nachdem sich der Petitionsausschuss mit diesem durch eine Petentin eingebrachten Anliegen intensiv befasst hat. Bereits im Koalitionsvertrag war eine Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche vereinbart. Dass der beschlossene Text mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche nun einen Schritt weitergeht, ist konkret der Petition zu verdanken, der sich über 70.000 Unterzeichner*innen auf unterschiedlichen Plattformen angeschlossen hatten. Petitionen sind ein Kernbestandteil jeder liberal-demokratischen Staatsform und damit ein wichtiges Element echter Demokratie. Wie in diesem Fall oder aber auch bei der Petition zu ME/CFS zeigen sie oft gesetzliche Blindflecke und grundsätzliche Gerechtigkeitslücken auf oder aber bringen frische Ideen in den parlamentarischen Diskurs. Mehr zur Bedeutung von Petitionen finden Sie hier.

Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen

Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen

Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus dem Strafgesetzbuch! Der Gruppenantrag dafür wurde heute eingereicht, ich habe unterschrieben!

Frauen sollen selbstbestimmt über ihren Körper bestimmen, ohne dafür kriminalisiert zu werden. Dafür treten wir Grüne und auch ich als Person seit Jahren ein. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Bundestagsabgeordneten habe ich deshalb heute zwei Gruppenanträge (das Gesetz selbst sowie einen Antrag zur Verbesserung der Beratungsangebote) unterzeichnet und eingereicht.

Diese sehen folgende Punkte im Grundsatz vor:

Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. In der Frühpase der Schwangerschaft (bis zur 12. Woche) ist ein mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärzt*innen nach Beratung vorgenommener Abbruch rechtmäßig. Die Beratungspflicht bleibt bestehen, aber die Wartezeit von 3 Tagen entfällt. Die Kosten werden im Rahmen der Versorgung von der GKV übernommen.

Dass all das bald kommt, ist lange überfällig. Nun heißt es, eine Mehrheit im 20. Deutschen Bundestag dafür zu gewinnen!

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.

Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.

Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:

Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“

„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“

„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“

Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.

Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier.

Rede zum Gesundes-Herz-Gesetz

Rede zum Gesundes-Herz-Gesetz

Im Plenum habe ich zum Gesundes-Herz-Gesetz gesprochen. Hier seht ihr die Rede:

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