PM: Hamburg sollte im Bundesrat einen einheitlichen Rechtsrahmen für Modellprojekte zur Crack-Weitergabe einfordern

PM: Hamburg sollte im Bundesrat einen einheitlichen Rechtsrahmen für Modellprojekte zur Crack-Weitergabe einfordern

„Der zunehmende Crackkonsum und die damit verbundenen Probleme auch im öffentlichen Raum in Großstädten wie Hamburg zeigt sehr deutlich, dass wir unsere Drogen- und Suchthilfekonzepte permanent an die Konsummuster anpassen müssen.

Die Bürgermeister von Köln und Düsseldorf haben deshalb, mit ihrem Vorstoß der Idee zu Modellprojekten zur Weitergabe von Kleinstmengen zwischen schwerstabhängigen Konsument*innen in klar abgegrenzten Bereichen von Suchthilfeeinrichtungen, einen guten und wichtigen Schritt gemacht. Leider hat das Land NRW dem aus rechtlichen Gründen eine Absage erteilt.

Ich würde mir wünschen, dass Hamburg die Idee trotzdem weiterverfolgt und vorangeht, um solch ein Vorhaben auszutesten. Es wäre ein starkes Signal, wenn sich der Senat – bestenfalls mit NRW gemeinsam – dafür einsetzt, dass hierfür bundeseinheitlich ein geeigneter Rechtsrahmen geschaffen wird.

Zum Hintergrund: Crack erzeugt einen enormen Suchtdruck und wirkt nur sehr kurz. Viele schwerstabhängige Menschen verlassen deshalb schon direkt nach den Konsumvorgängen wieder den Drogenkonsumraum, um die nächste Dosis zu beschaffen. Genau dadurch verlieren wir ein entscheidendes Zeitfenster, in dem Sozialarbeiter*innen Kontakt aufbauen, medizinische Hilfe leisten und oder Menschen in weiterführende Angebote vermitteln können.

Bei der Weitergabe von Kleinstmengen geht es ausdrücklich nicht darum, professionellen Drogenhandel zu tolerieren. Es geht darum, schwer suchtkranke Menschen in den geeigneten Settings besser zu erreichen, sie länger in den Hilfestrukturen zu halten und Konsum und Kleinsthandel möglichst aus dem öffentlichen Raum heraus in niedrigschwellige Hilfsangebote zu verlagern. Schadensminimierung, soziale und medizinische Hilfe und die Bekämpfung des professionellen Drogenhandels sind dabei kein Widerspruch, sondern müssen zusammengedacht werden.“

Jetzt anmelden: Führung über das DESY-Gelände

Jetzt anmelden: Führung über das DESY-Gelände

Mit dem DESY befindet sich in Altona ein Zentrum für Spitzenforschung. Stetig entwickelt sich das Forschungsgelände weiter und auch der Bundestag hat in der letzten Legislatur für weitere Projekte Unterstützung zugesichert. Doch wofür steht das DESY genau und was wird hier erforscht?

Linda Heitmann nimmt euch mit auf eine Tour über das DESY-Gelände! Ihr seid herzlich eingeladen am 14.08.26 um 16 Uhr bei der Führung mit dabei zu sein.

Hier könnt ihr euch anmelden!

Alkoholprävention stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen

Alkoholprävention stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Antrag zur systematischen Stärkung der Alkoholprävention in Deutschland beschlossen und wird diesen anlässlich der Aktionswoche Alkohol Mitte Juni im Bundestag einbringen.

Im Mittelpunkt stehen dabei ein besserer Kinder- und Jugendschutz sowie die Aufforderung an die Bundesregierung, ein umfassendes Alkoholpräventionsgesetz auf den Weg zu bringen, für das wir als Grüne verschiedene wirksamere Maßnahmen und Bausteine gegen alkoholbedingte Gesundheitsrisiken bereits vorschlagen.

Deutschland gehört beim Alkoholkonsum weiterhin zu den Hochkonsumländern Europas. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Konsum liegt bei rund 10,6 Litern reinem Alkohol pro Jahr. Besonders problematisch ist früher Alkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen, da er die Entwicklung beeinträchtigen und das Risiko späterer Abhängigkeitserkrankungen nachweislich erhöhen kann.

„Kinder und Jugendliche wachsen in Deutschland noch immer in einem Umfeld auf, in dem Alkohol nahezu selbstverständlich verfügbar und sichtbar ist und breit beworben wird“, erklärt Linda Heitmann, zuständig für Drogen- und Suchtpolitik in der Grünen-Bundestagsfraktion.

Mit dem Antrag setzen die Grünen auf einen modernen Ansatz der Alkoholprävention. Konkret fordert die Fraktion unter anderem:

  • die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren,
  • strengere Regeln für Alkoholwerbung, insbesondere online und in sozialen Medien,
  • stärkere Alterskontrollen im Handel und im digitalen Raum,
  • Maßnahmen gegen impulsgetriebene Alkoholkäufe,
  • eine bessere Finanzierung von Präventions- und Suchthilfeangeboten sowie
  • die Förderung alkoholfreier Alternativen

„Wer Kinder und Jugendliche wirksam unterstützen will, darf die Verantwortung nicht allein auf Einzelne abwälzen“, so Heitmann weiter. „Es braucht klare gesundheitspolitische Rahmenbedingungen, konsequentere Regeln bei Werbung und Verkauf sowie mehr Unterstützung für Prävention, Suchthilfe und attraktive alkoholfreie Alternativen.“

Auch der Marburger Bund hatte zuletzt deutlich strengere Regelungen beim Verkauf hochprozentigen Alkohols gefordert.

Der Antrag selbst kann hier heruntergeladen werden.

Außerdem findet sich eine erste Presseberichterstattung dazu im Tagesspiegel, das Thema wurde u.a. auch von T-Online, Merkur und der Welt aufgegriffen.

Statement zur GKV-Finanzreform

Statement zur GKV-Finanzreform

Zur aktuellen Diskussion um die Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung habe ich mich am Montag ausführlich gegenüber der Frankfurter Rundschau geäußert:

 

Kurzstatement:

„Ein Gesetz zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen von Frau Warken erscheint mir nur dann tragfähig und gerecht, wenn es die unterschiedlichen Akteure im Gesundheitssystem ausgewogen belastet und im Idealfall sogar dazu führt, dass die Beiträge gesenkt werden können. Denn davon würden alle Beitragszahler – Arbeitnehmer und Arbeitgeber wirklich profitiere. Um dieses Ziel erreichen zu können und mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist aus meiner Sicht klar: versicherungsfremde Leistungen gehören aus dem Bundeshaushalt finanziert, die Ausgaben der großen Kostentreiber im Gesundheitswesen müssen endlich wirksam begrenzt werden und der Entwurf darf nicht bei kleinteiliger Symptombekämpfung stehen bleiben. In Bezug auf die versicherungsfremden Leistungen heißt das unter anderem: Für die Bürgergeld-Beziehenden braucht es mindestens eine Übernahme der GKV-Mindestbeiträge aus Steuermitteln. Die Menschen erwarten zu Recht Entlastung, mehr Fairness und endlich echte Reformen statt weiterer Belastungen.“

 

Meine Anforderungen an den Entwurf:

„Damit ich den Entwurf im Bundestag persönlich mittragen kann, muss er vor allem eines leisten: er sollte die GKV-Finanzen idealerweise nicht nur kurzfristig notdürftig stabilisieren, sondern strukturell gerecht neu ausrichten. Entscheidend ist dafür, dass die Lasten fair verteilt werden. Im aktuellen Entwurf werden aus meiner Sicht Beitragszahler*innen durch Pläne wie erhöhte Zuzahlungen zu Medikamenten oder eine Kürzung des Krankengeldes über Gebühr belastet, während der Anteil, den die Pharmaindustrie an den Einsparungen leisten soll, zu gering erscheint. Außerdem muss die Ausgabenbegrenzung bei den eigentlichen Kostentreibern endlich angegangen werden — z.B. bei Arzneimittelpreisen, der Notfallversorgung und ineffizienten Krankenhausstrukturen. Die Finanzkommission hat dafür wichtige und in großen Teilen richtige Impulse geliefert; der Gesetzentwurf muss daran gemessen werden, ob er die sinnvollen Vorschläge der Kommission jetzt auch ausgewogen aufgreift. Der derzeitige Entwurf von Frau Warken tut dies aus meiner Sicht nicht.“

 

Zu Abweichungen von den Kommissionsvorschlägen:

„Wenn der Gesetzesentwurf einzelne Maßnahmen abschwächt oder bestimmte Akteure des Gesundheitswesens weniger belastet als andere, erscheint er mir nicht mehr ausgewogen. Aus meiner Sicht darf es zudem nicht bei kleinteiliger Symptombekämpfung bleiben, sondern es braucht eine echte Strukturreform mit messbarer Entlastungswirkung. Die Kommission hatte deshalb insbesondere auch im Kapitel zu den „Einnahmen“ den Vorschlag mit enthalten, dass die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln verlässlich geregelt, der Bundeszuschuss dynamisiert wird und bei den großen Ausgabenblöcken wie Arzneimitteln und Krankenhausstrukturen mehr Mut zur Ausgabenbegrenzung gezeigt wird als bisher. Es kann nicht sein, dass die Bereiche mit der stärksten Lobby mit die geringsten Einsparanteilen davonkommen.

 Es mutet zudem sehr skurril an, dass Frau Warken in ihrem Gesetzentwurf jetzt auch Vorschläge präsentiert, die die Kommission explizit nicht empfohlen hatte. Dies gilt zum Beispiel für die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Die Kommission warnt explizit davor, wenn nicht gleichzeitig andere Regulierungen damit einher gehen, die eine massenhafte Abwanderung von Versicherten in die PKV verhindern können. Frau Warken hat nun aber exakt das in ihrem Gesetzentwurf.“

 

Zur Diskussion um die Beitragszahlungen von Bürgergeldbeziehenden:

„Die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben darf nicht dauerhaft und einseitig auf den Schultern der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber liegen. Deshalb unterstütze ich, dass die Beitragszahlungen für Bürgergeldempfänger*innen endlich zu einem höheren Anteil aus Steuermitteln finanziert werden; mindestens die Übernahme von GKV-Mindestbeiträgen für Bürgergeldempfänger*innen sollte jetzt schnell umgesetzt werden.“

 

Zu Rückmeldungen von Bürger*innen:

„Die Rückmeldungen, die mich erreichen, sind recht deutlich: Die Menschen erleben steigende Beiträge, aber nur selten eine bessere Versorgung. Viele sorgen sich vor höheren Belastungen im Alltag, langen Wartezeiten, überlastetem Personal und vor der Frage, ob das Gesundheitssystem noch fair finanziert ist. Hinzu kommt: steigende Beiträge belasten auch die Arbeitgeber über die Lohnnebenkosten und verschärfen dadurch die schwierige Lage in einer ohnehin schwächelnden Konjunktur. Auch das merken die Menschen und haben Sorge um die Arbeitsplatzsicherheit. Besonders wichtig sind den Bürger*innen nach meinem Eindruck Beitrags-Entlastung, Verlässlichkeit und ein Gesundheitssystem, das wieder spürbar besser funktioniert anstatt immer nur teurer zu werden.“

Den Artikel in der Frankfurter Rundschau findet ihr hier:

PM: Evaluationsbericht zur Cannabisgesetzgebung

PM: Evaluationsbericht zur Cannabisgesetzgebung

Schwarzmarkt sinkt, Clubs bleiben rar – zwei Jahre Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Zum zweiten Jahrestag und des heute veröffentlichten zweiten Evaluationsberichts zum Konsumcannabisgesetz erklärt Linda Heitmann, MdB, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Zum Glück ist das kein Aprilscherz: Exakt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird erstmals sichtbar, dass der Schwarzmarkt zurückgeht. Immer mehr Konsument*innen bauen selbst an und wissen, was ‚drin ist‘ – das war das Ziel unseres Gesetzes. Dass sich weiterhin nur wenige Menschen in Clubs zum gemeinschaftlichen Anbau zusammenschließen, ist bedauerlich – denn gerade hier läge eine große Chance, den Schwarzmarkt noch schneller und stärker zurückzudrängen. Deshalb appellieren wir an die Bundesländer, Clubgründungen konstruktiv zu begleiten.

Dabei muss immer betont werden: Selbstanbau und Clubmitgliedschaften stehen in Deutschland nur Erwachsenen offen. Kinder und Jugendliche müssen weiterhin streng geschützt werden, Suchtprävention sowie Suchtberatung müssen flächendeckend ausfinanziert sein und wirksam greifen. Verschiedene evaluierende Studien deuten darauf hin, dass der Cannabis-Konsum unter Jugendlichen leicht rückläufig ist. Das ist gut und wenn sich der Trend verfestigt, wäre damit ein weiteres Gesetzesziel erreicht. Wir werden das weiter eng beobachten.

Insgesamt gilt: Es ist bedauerlich, dass Deutschland bei der Cannabis‑Gesetzgebung gerade auf halbem Wege stehen bleibt, weil Union und SPD nicht gewillt sind, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und Modellprojekte für kontrollierte Abgabe zu ermöglichen. Gerade für Gelegenheitskonsumierende könnte dies der Game‑Changer sein, um den Schwarzmarkt und auch die stark gestiegene Nachfrage nach medizinischem Cannabis übers Internet wirksam zurückzudrängen. Länder wie Kanada machen hier schon seit vielen Jahren vor, wie es gehen kann.“