15. Mai 2024
Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr
Mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Anbaus für den Eigenbedarf am 01. April 2024 haben wir in Deutschland einen wichtigen Schritt hin zu einer liberaleren Drogen- und Suchtpolitik getan.
Im Gesetzgebungsverfahren gab es dabei im Bundesrat bei diesem Gesetz keine Mehrheit für eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Dafür hat die Bundesregierung den Ländern im Rahmen einer Protokollnotiz bestimmte Konkretisierungen des Gesetzes zugesagt. Zudem war das Verkehrsministerium im Gesetz selbst aufgefordert, den THC-Grenzwert im Straßenverkehr gesetzlich neu zu regeln.
Darum bringen wir als Ampel am Donnerstag zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag ein, die zum 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.
Der erste Gesetzesentwurf betrifft den THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Mit der Entkriminalisierung des Konsums braucht es auch eine Regel, ab welchem Zeitpunkt man nach dem Konsum wieder als fahrtüchtig gilt und ein Auto fahren darf. Beim Alkohol gilt der 0,5-Promille-Grenzwert. Bei Cannabis ist die Festlegung tatsächlich etwas schwieriger, da die berauschende Wirkung individuell unterschiedlicher ist, als bei Alkohol.
Zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit wird die Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blutserum gemessen. Der bislang in der Rechtsprechung geltende Grenzwert von einem Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) galt nach Ansicht vieler Expert*innen als deutlich zu niedrig, weil er auch mehrere Tage nach dem Konsum noch nachgewiesen werden kann, wenn die Rauschwirkung lange nicht mehr besteht. Auch bei höheren THC-Werten ist somit nach Einschätzung einer Expertenkommission kein erhöhtes Unfallrisiko mehr vorhanden.
Für uns als Gesetzgeber ist das eine schwierige Situation: Selbstverständlich muss die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet sein und es muss sichergestellt sein, dass niemand berauscht fährt. Gleichzeitig müssen Regeln auch angemessen sein. Der Gesetzentwurf sieht deshalb nun auf Grundlage der Kommissions-Empfehlung vor, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml festzusetzen. Gleichzeitig gilt jedoch: Der Mischkonsum mit Alkohol ist verboten, hier wird die Fahrtüchtigkeit nämlich enorm eingeschränkt. Für Fahranfänger und junge Menschen unter 21 gilt zudem weiterhin ein niedrigerer Grenzwert.
Der zweite Gesetzentwurf betrifft vor allem die Anbauvereinigungen, also die „Cannabis Clubs“. Die Regelung stellt klar, dass sie nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen sind, indem in bestimmten Bereichen die Auflagen für die Clubs konkretisiert werden. So dürfen sich Anbauvereinigungen nicht anliegend an angrenzen Anbauflächen ansiedeln. Auch wird die aktive Mitarbeit der Mitglieder in den Anbauvereinigungen betont.
29. Apr. 2024
Anlässlich der Mitmachaktion „Rauchfrei im Mai“, die am 1.5. startet, sagen Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen im Bundestag und Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik der SPD im Gesundheitsausschuss im Bundestag:
Den Aufruf zum gemeinsamen rauchfreien Mai begrüßen wir sehr. Er kann dazu beitragen, öffentliches Bewusstsein für die gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens und Dampfens zu schaffen. Neben jeder und jedem ist hier allerdings vor allem die Politik gefragt, in der Drogen- und Suchtpolitik die Verabredungen im Koalitionsvertrag in dieser Legislatur wirklich umzusetzen.
Mit Blick auf wirksame Verhältnisprävention bei Nikotin, Tabak und Alkohol stehen wesentliche Schritte noch aus, die wir nun konkret angehen müssen. Wir setzen hier insbesondere auf die geplante Novellierung des Präventionsgesetzes. Dabei sprechen wir uns dafür aus, konkrete Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuführen:
Es braucht endlich konsequente Jugendschutzregelungen für Suchtmittelwerbung. Dazu zählen etwa Regeln, um TV-, Radio- und Social Media Werbung für Alkoholika auf die Nachtstunden zu reduzieren. Auch sollten wir den aus der Zeit gefallenen Paragrafen zum sogenannten begleiteten Trinken aus dem Jugendschutzgesetz streichen. Denn wenn 14-jährige Alkohol konsumieren, wirkt sich das schädigend aus – egal ob in Anwesenheit ihrer Eltern oder allein.
Bei E-Zigaretten sollten wir der Marktverbannung von Aromen für Tabakerhitzer im letzten Jahr folgen. Da vom süßlichen Geschmack blumig klingender Aromen wie „Vanilla Sky“ auch für E-Zigaretten und sogenannte Vapes besonders jugendliche Nichtraucher*innen angezogen werden.
All diese Maßnahmen wirken präventiv und kosten den öffentlichen Haushalt kein Geld. Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels strengerer Werberegulierung für Tabak und E-Zigaretten aber auch für Alkohol und Glücksspiel den Jugendschutz zu stärken. Dazu braucht es jetzt die Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und als weiterer glaubwürdiger Bestandteil einer progressiven Gesundheits- und Drogenpolitik, wie sie die Ampel bereits bei der Cannabisteillegalisierung und Drug-Checking bewiesen hat.
19. Apr. 2024
Der Tagesspiegel hat sich gestern mit den Plänen der britischen Regierung zu einem generellen Rauchverbot befasst. Dort sieht ein Gesetzesvorhaben ein Rauchverbot für alle Menschen vor, die ab dem 01. Januar 2009 geboren sind. Durch das feste Datum steigt das Mindestalter für das Verbot mit den Jahren an, bis es schließlich komplett verboten ist. Der Tagesspiegel hat dazu in der deutschen Politik nach Reaktionen gefragt.
Ich habe gegenüber der Zeitung zum Ausdruck gebracht, warum ich diesen Schritt aktuell nicht für zielführend halte. Die schrittweise Illegalisierung schafft auf Dauer einen Schwarzmarkt und führt zu Problemen, die wir aus der Prohibition von Cannabis kennen. Sinnvoller ist eine Einschränkung von Außenwerbung und das Verbot von süßen Aromen für E-Zigaretten.
Der ganze Artikel findet sich (hinter der Bezahlsperre) hier.
29. Jan. 2024
Zum Vorstoß Großbritanniens, Einweg-E-Zigaretten vom Markt zu verbannen, erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Mit dem Vorstoß, Einweg-E-Zigaretten zum Schutz von Minderjährigen nicht länger anbieten zu wollen, beweist die britische Regierung Mut, sich öffentlich gegen die wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie und einen gesundheitsschädlichen Trend bei Jugendlichen zu stellen. Sie nimmt damit in diesem Feld eine Vorreiterrolle vor den Ländern der Europäischen Union ein. Hier könnte die Batterieverordnung dazu führen, dass Einweg-E-Zigaretten langfristig ebenfalls der Vergangenheit angehören werden.
Doch allein mit dem Untersagen von Einweg-Vapes ist es nicht getan – auch auf das Drumherum kommt es an. Deshalb ist es wichtig zu berücksichtigen, womit die Maßnahme in Großbritannien einher gehen soll, um Verhältnisprävention zu stärken. Neben strengeren Abgabekontrollen bei Minderjährigen braucht es z.B. noch andere Maßnahmen wie strengere Vorschriften für das Produktmarketing.
Insgesamt müssen wir an den „Coolnessfaktor“ von Einweg-E-Zigaretten ran. Poppige Verpackungen und süße Aromen können auf Jugendliche wie Lockmittel wirken. Zudem findet die Ansprache immer mehr über Influencer in den sozialen Medien statt. Das gilt es zu ändern, Aufklärung allein ist hier nicht ausreichend.
Im Koalitionsvertrag haben wir Verschärfungen der Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin vereinbart – vor allem, um den Jugendschutz zu stärken. Eine große Lücke, die es hier zu schließen gilt, ist die Einschränkung des Sponsorings von Festivals und Veranstaltungen durch Tabak- und Nikotinhersteller.