Corona wirksam bekämpfen: Neue Rechtsgrundlage beschlossen

Corona wirksam bekämpfen: Neue Rechtsgrundlage beschlossen

Die Pandemie-Lage in Deutschland ist weiterhin ernst. Die Zahl der Covid-19-Patient*innen mit schweren Krankheitsverläufen nimmt in vielen Regionen weiter zu.

Mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von etwa 232 (Stand: 13. Dezember 2021) steht Hamburg zwar im Vergleich zu anderen Bundesländern noch recht gut da. Jedoch sind auch hier die ersten Fälle der Omikron-Variante bereits aufgetreten und erhöhen den Handlungsdruck auf die Politik. Vieles deutet darauf hin, dass die Variante noch ansteckender ist als Delta. In den kommenden Wochen kommt es deshalb mehr denn je darauf an, das Risiko für Infektionen und damit Kontakte deutlich zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund habe auch ich am vergangenen Freitag die von uns Grünen gemeinsam mit SPD und FDP beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie unterstützt. Damit schaffen wir die gesetzliche Grundlage für zügiges Handeln durch die Länder. Ergänzend zu den bereits im November beschlossenen Regelungen – etwa 3G am Arbeitsplatz sowie die Homeoffice-Pflicht –  präzisieren und erweitern wir das Instrumentarium der Länder. Das Gesetz schafft für die Länder die Möglichkeit, im Notfall auch gastronomische Einrichtungen, Bars und Diskotheken zu schließen. Die Geltungsdauer der in einigen Ländern bis zum 25. November 2021 bereits in Kraft getretenen Schutzmaßnahmen wird bis zum 19. März 2022 verlängert. Damit wird eine differenzierte Reaktion auf das nach wie vor unterschiedliche Infektionsgeschehen in den Ländern möglich, gleichzeitig verlagern wir die Verantwortung zurück in die Parlamente.

Bereits am kommenden Mittwoch wird auch die Hamburgische Bürgerschaft die Gefahr durch die Ausbreitung von Covid-19 bewerten und voraussichtlich die epidemische Notlage reaktivieren.

Kontaktreduzierungen sind nach wie vor unabdingbar und tragen maßgeblich zur Eindämmung der Pandemie bei. Zudem bleibt unser wohl wichtigstes und wirksamstes Mittel im Kampf gegen die Pandemie: Impfen, Impfen, Impfen. Die wieder steigende Nachfrage nach Impfungen – ob Erstimpfung oder Auffrischung – stimmen zuversichtlich. Nun müssen wir dafür sorgen, dass alle Menschen, die eine Impfung wünschen, schnell und unkompliziert diese auch erhalten. Mit unserem Gesetz erweitern wir deshalb auch den Kreis der Impfberechtigten, indem wir Impfungen zum Beispiel durch Apotheker*innen oder Zahnärzte*innen nach vorheriger Schulung ermöglichen.

Überall dort, wo Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf behandelt, gepflegt oder betreut werden, wird zudem eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt. Bis zum 15. März müssen alle dort tätigen Personen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen im Bundestag werden wir nun in den nächsten Wochen darüber diskutieren, wie in einem nächsten Schritt eine allgemeine Impfpflicht für Erwachsene ausgestaltet werden soll. Auch in 2022 wird uns die Pandemie wohl leider noch begleiten und beschäftigen – politisch wie privat.

PM: Mit dem neuen Infektionsschutz-gesetz gegen die 4. Welle

PM: Mit dem neuen Infektionsschutz-gesetz gegen die 4. Welle

Grüne, SPD und FDP schaffen wirksame und rechtssichere Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen. Nun gilt es, die vierte Welle zu brechen – auch in Hamburg!

In der Bundestagssitzung am gestrigen Donnerstag haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärt Linda Heitmann, grüne Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona:

„Wir befinden uns in einer dramatischen Lage. Die weiterhin stark steigenden Infektionszahlen bringen mancherorts die Intensivstationen bereits an ihr Limit. Das bereitet mir sehr große Sorge. Selbst, wenn wir in Hamburg derzeit noch etwas besser dastehen im Vergleich zu anderen deutschen Regionen, haben wir harte Wochen vor uns und es gilt, jetzt konsequent und gemeinsam zu handeln. Bund, Länder und Kommunen müssen alles dafür tun, dieser vierten Welle wirksam entgegenzutreten. Dafür haben wir mit unseren jetzt vereinbarten Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz Regelungen geschaffen, die wissenschaftlich sinnvoll und rechtssicher sind sowie eine Beteiligung der Parlamente in den Ländern und im Bund sicherstellen.

Mehr Instrumente vor Ort

Dass wir mit unserer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes die bisher geltende Regelung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ ablösen, bedeutet nicht, dass es nicht weiterhin einen immer dramatischer werdenden Verlauf der Pandemie gibt. Aber das Rechtskonstrukt, auf dem künftig Entscheidungen getroffen werden, ist schlichtweg ein neues, das die Beteiligung der Parlamente nun sicherstellt.

Unser Gesetzespaket umfasst weitreichendere und verbindlichere Regelungen, als es sie bisher gegeben hat. Den Ländern steht damit ein größerer Instrumentenkasten mit verbindlichen 2G, 2G+ und 3G-Regelungen, Abstandsgeboten, Maskenpflicht, Obergrenzen und Kontaktpersonennachverfolgung zur Verfügung. Es liegt jetzt an den Ländern, diese konsequent anzuwenden. Hamburg ist schon in den letzten Wochen mit 2G-Konzepten vorangegangen. Das war und ist ein richtiges und wichtiges Instrument, um Infektionsrisiken zu senken.

Bundesweit regeln wir mit unserem Gesetz:

  • Die konsequente Anwendung von 3G am Arbeitsplatz für Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitgeber*innen und Kund*innen.
  • Die Home-Office-Pflicht, damit auch in der Arbeitswelt Kontakte wieder reduziert werden.
  • 3G im ÖPNV und Fernverkehr für mehr Sicherheit beim Pendeln und Reisen.

Politische Priorität auf Kinder und Jugendliche und weitere Unterstützung

Wir verschärfen die Regelungen im Arbeitsbereich, damit Schulen und Kitas offen bleiben können und das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche gewährleistet bleibt. Junge Menschen mussten in dieser Pandemie bereits viele Entbehrungen erleiden.

Das beschlossene Gesetz hat auch um die sozialen Auswirkungen der Pandemie im Blick: Wir federn soziale Härten der Pandemie ab, indem wir Hilfsleistungen verlängern, etwa den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstler*innen-Sozialversicherung.

Nun gilt es, dass die Länder ihre Möglichkeiten nutzen und auf der neuen Grundlage schnell effiziente Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sowie zur Verringerung des Infektionsgeschehens umsetzen!

Impfen, impfen, impfen

Der wichtigste Faktor bleibt im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie, das Impfen konsequent voranzutreiben. Das beinhaltet sowohl die Zahl der Erst- und Zweitimpfungen zu erhöhen, als auch das Boostern zeitnahe, flächendeckend und niedrigschwellig zu ermöglichen. In Hamburg liegt die Impfquote bei den Personen über 12 Jahre derzeit bei 80,6 Prozent. Das ist im Bundesvergleich zwar überdurchschnittlich, aber sie muss sich noch steigern, um die Zahl der Infektionen und damit auch der schweren Erkrankungen zu verringern. Ich appelliere an den Senat, stadtweit auch die Impfung für Kinder unter 12 Jahren jetzt vorzubereiten, damit diese schnell und unkompliziert in jedem Bezirk ein Angebot bekommen, sobald Zulassung und ausreichend Impfstoff vorhanden sind.

Für mich ist klar: Wir stehen jetzt alle in der Verantwortung, gemeinsam und entschlossen die Pandemie zu bekämpfen!“