13. Feb. 2025
Ein bedeutender Fortschritt für die Schadensminderung in der Drogen- und Suchthilfe: Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat einstimmig für die Entlassung von Naloxon zur nasalen Anwendung aus der Verschreibungspflicht gestimmt.
Die Zahl der drogenbedingten Todesfälle in Deutschland ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, wobei Opioide weiterhin die häufigste Ursache sind.
Verbesserung bringen kann hier das Notfall-Medikament Naloxon, das es seit einigen Jahren auch als Nasenspray gibt. Die flächendeckende Umsetzung von Take-Home-Naloxon kann entscheidend dazu beitragen, die Zahl zu senken und die Notfallversorgung bei Opioid-Überdosierungen erheblich zu verbessern, wenn es zügig angewendet wird. Naloxon wirkt schnell und effektiv und würde ohne Rezept leichter zugänglich werden – ein bedeutender Fortschritt für gefährdete Personen und ihr Umfeld. Modellprojekte wie „THN Bayern“ und „NALtrain“ zeigen, dass geschulte medizinische Laien Naloxon sicher anwenden und so Leben retten können. In diesen Projekten wurden Angehörige gezielt im Umgang mit dem Medikament geschult.
Dennoch bleiben offene Fragen, bevor Naloxon als Nasenspray wirklich für alle verfügbar wird: Nyxoid® bleibt vorerst verschreibungspflichtig, aber mit Ventizolve® könnte bald eine rezeptfreie Alternative verfügbar sein. Unklar ist auch noch, ob Naloxon weiterhin von den Krankenkassen erstattet wird – eine entscheidende Frage für den barrierefreien Zugang.
Für mich ist klar: Diese Entscheidung in den Gremien der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens ist ein entscheidender Fortschritt für die Vermeidung opioidbedingter Todesfälle. Jetzt gilt es, die Verfügbarkeit von Take-Home-Naloxon sicherzustellen und regulatorische Hürden abzubauen. Die Umsetzung der notwendigen Rechtsverordnung könnte sich wegen der Neuwahlen verzögern, doch wir bleiben dran, hier politischen Druck zu machen und aufrecht zu erhalten. Die wissenschaftliche Evidenz spricht auf jeden Fall für eine schnelle Umsetzung.
Mehr Infos dazu u.a. auf den Seiten des Bundesverbands für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, der pharmazeutischen Zeitung, und des Forum Substitutionspraxis.
12. Feb. 2025
Auch wenn man es in diesen kalten Februar-Tagen manchmal nicht merkt – der Januar war der heißeste Januar seit Beginn der Aufzeichnungen. Dennoch hat das erste TV-Duell zwischen Olaf Scholz und Friedrich Merz einmal mehr gezeigt: Klimaschutz ist in den aktuellen Debatten häufig nur eine Randnotiz. Das muss sich ändern. Darum haben u.a. unsere grüne Umweltministerin Steffi Lemke, unser grüner Parteivorsitzender Felix Banaszak und unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden letzte Woche die Insel Borkum besucht.
Dort zeigt sich aktuell mehr als deutlich, wie Klima- und Naturschutz zusammengehören. Der Konzern One-Dyas will hier in Zukunft Erdgas fördern – eine große Gefahr für die sensiblen Meeres- und Küstenökosysteme und die einzigartige Wattenmeerregion. Gleichzeitig ist Erdgas ein fossiler Energieträger – neue Projekte zur Gasförderung sind nicht mehr zeitgemäß.
Für mich ist klar: Keine Gasförderungen vor Borkum. Unsere Meere und Küsten sind bereits jetzt starken Belastungen ausgesetzt, davon konnte ich mich bei einem Besuch auf der Insel Neuwerk im Hamburgischen Wattenmeer im Sommer selbst überzeugen. Statt weniger, braucht es mehr Schutz für das Meer – dafür möchte ich eine Ausweitung der streng geschützten Meeresgebiete und effektivere Maßnahmen in den bestehenden Schutzgebieten.
Gleichzeitig muss auch politisch klar sein: Volles Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren statt Förderung fossiler Energieträger! Durch unseren grünen Einsatz in der Bundesregierung ist Deutschland inzwischen europaweit Spitze beim Ausbau der Windkraft. Das ging auch durch den Abbau bürokratischer Hürden – die Genehmigungsdauer für Windparks hat sich in den vergangenen Jahren halbiert, Deutschland könnte seine Ausbauziele für die Windkraft sogar übertreffen.
Dabei achten wir darauf, Umweltstandards nicht abzusenken und Naturschutz mit dem Ausbau Erneuerbarer zusammenzubringen. Für diesen Fortschritt in der Energiewende haben unsere Klimapolitiker in Bundesregierung und Fraktion in den letzten Jahren wichtige Weichen gestellt, und damit gezeigt: Klima- und Meeresschutz gehören zusammen.
9. Feb. 2025
Etwa jede dritte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Für die Betroffenen ist es oft ein traumatisches und schmerzhaftes Erlebnis, welches mit einer enormen seelischen und körperlichen Belastung einhergeht. Insbesondere, wenn die Fehlgeburt nach der 12. Woche eintritt – dem Zeitpunkt, wenn es eigentlich oft heißt, die „kritische Phase“ der Schwangerschaft sei vorbei. Entsprechend braucht es nach Fehlgeburten eine Schutz- und Schonzeit, um diese körperlich wie psychisch zu verarbeiten. Bislang mussten Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche hatten, sich aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Ob sie diese auch bekamen, oblag dem Ermessen der behandelten Ärzt*innen.
In der letzten regulären Sitzungswoche des Bundestages haben sich nun mehrere Fraktionen zusammengeschlossen, um einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zu beschließen – mit Erfolg. Das ist nicht nur ein starkes demokratisches Zeichen, sondern neben dem Gewalthilfegesetz ein weiterer frauenpolitischer Meilenstein.
Mit dem gestaffelten Mutterschutz, der bereits zum 1. Juni 2025 in Kraft tritt, schließen wir die Schutzlücke, indem wir betroffene Frauen in dieser schwierigen Lebenslage gezielt unterstützen. Nach Fehlgeburten bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche können die betroffenen Frauen nun selbstbestimmt entscheiden, ob sie weiterarbeiten oder sich krankschreiben lassen und sich mit Mutterschutzleistungen psychisch und physisch erholen. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso länger ist der Mutterschutz, der genommen werden kann. Konkret bedeutet dies, dass Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, für bis zu zwei Wochen in Mutterschutz gehen können, ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es bis zu sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es bis zu acht Wochen Regenerationszeit, die ermöglicht werden. Es ist zudem das wichtige Signal: Petitionen wirken! Denn das Vorhaben wurde gesetzlich auf den Weg gebracht, nachdem sich der Petitionsausschuss mit diesem durch eine Petentin eingebrachten Anliegen intensiv befasst hat. Bereits im Koalitionsvertrag war eine Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche vereinbart. Dass der beschlossene Text mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche nun einen Schritt weitergeht, ist konkret der Petition zu verdanken, der sich über 70.000 Unterzeichner*innen auf unterschiedlichen Plattformen angeschlossen hatten. Petitionen sind ein Kernbestandteil jeder liberal-demokratischen Staatsform und damit ein wichtiges Element echter Demokratie. Wie in diesem Fall oder aber auch bei der Petition zu ME/CFS zeigen sie oft gesetzliche Blindflecke und grundsätzliche Gerechtigkeitslücken auf oder aber bringen frische Ideen in den parlamentarischen Diskurs. Mehr zur Bedeutung von Petitionen finden Sie hier.
4. Feb. 2025
Ein Rückblick auf die letzte Sitzungswoche der 20. Legislatur: es bleibt ein Gefühl von Traurigkeit und Fassungslosigkeit
Nur noch zwei einzelne Sitzungstage wird es in dieser 20. Legislatur des Deutschen Bundestages im Februar geben, die letzte komplette Sitzungswoche aber mit allen parlamentarischen Routinen von Arbeitsgruppen-Treffen, Fraktionssitzungen und Plenardebatten ist seit Freitag vorbei.
Und sie hinterlässt bei mir im Rückblick eine große Leere und Traurigkeit. Denn ein Grundkonsens, auf den sich die demokratischen Fraktionen – insbesondere auch als Lehre aus der Geschichte – geeinigt hatten, wurde aufgekündigt: die Vereinbarung, keine parlamentarischen Mehrheiten dadurch erreichen zu wollen, dass man dabei auf die Stimmen von Rechtsextremisten setzt. Das ist es, was als so genannte Brandmauer unsere Demokratie eigentlich davor schützen muss, dass jemals wieder Extremisten in diesem Land den politischen Kurs mitbestimmen können.
Dass dieser bis letzte Woche klar immer wieder miteinander vereinbarte Weg von der CDU/CSU unter Mitwirkung der FDP plötzlich verlassen wurde, ist umso unverständlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass es in der letzten Sitzungswoche durchaus noch zu vielen erfolgreich verhandelten Gesetzen kam, die verabschiedet wurden. Vom Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz bis zum Gewalthilfegesetz oder der Einführung von gestaffelten Mutterschutzregelungen nach Fehlgeburten konnte durchaus einiges in dieser letzten Sitzungswoche noch erfolgreich verabschiedet werden. Einiges davon durch Stimmen der FDP, einiges durch Stimmen der Union, bei manchen Gesetzen waren sich sogar alle Fraktionen am Ende einig.
Doch ich kann mich über diese politischen Fortschritte auf den letzten Metern kaum freuen, denn die Debatten, die ich erst am Mittwoch, insbesondere dann aber am Freitag im Plenum des Deutschen Bundestages – der so genannten Herzkammer der Demokratie – erleben musste, lassen mich fassungslos zurück. Hass, Hetze und Verachtung gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen und auch Minderheiten wurden in einer Schärfe geäußert, wie ich es bisher noch nicht erlebt habe. Ich bin damit groß geworden zu wissen, dass im Parlament um die politische Richtung gestritten wird, die Parlamentarier*innen sich aber im Grundsatz darüber einig sind, Menschenwürde zu achten und ALLE Menschen, die in diesem Land leben, über klare Regeln der Rechtsstaatlichkeit zu schützen.
Leider ist mein Eindruck, dass insbesondere Teile der Union das nicht mehr ernst meinen. Wenn Geflüchtete, die in unserem Land Schutz gefunden haben, unter Generalverdacht gestellt und Frauen verhöhnt werden, dann ist leider ein seit 80 Jahren überwunden geglaubter Tiefpunkt wieder erreicht. Ich habe in der Debatte um das so genannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ den Plenarsaal am Freitag verlassen, weil ich es nicht mehr ertragen konnte. Anderen Mitgliedern meiner Fraktion, die ich mit Fassungslosigkeit im Gesicht auf dem Gang traf, ging es ähnlich. Dass die Abstimmung über das Gesetz am Ende knapp scheiterte, war ein kleiner Trost, doch der allergrößte Schaden war da schon längst angerichtet und wird bleiben!
„Nie wieder ist jetzt!“ ist für mich unendlich viel mehr als ein einziger Satz, der auf Demonstrationen gerufen wird. Es ist der unwiderrufliche Auftrag, mit dafür zu sorgen, dass in Deutschland nie wieder Extremisten an die Macht kommen und dass nie wieder ein Klima der Verrohung entsteht, in dem Menschen unter Generalverdacht gestellt und Brandsätze in Wohnhäuser geworfen werden, weil jemand vermeintlich den „falschen“ Nachnamen trägt, die „falsche“ sexuelle Orientierung hat, der „falschen“ Partei angehört oder oder oder… Nach dem, was ich im Deutschen Bundestag im Plenum vergangene Woche hören musste, habe ich leider die riesige Sorge, dass all das plötzlich nicht mehr in weiter Ferne ist, sondern viel zu real plötzlich wieder näher rückt.
Danke danke danke an all die vielen Demonstrierenden, die dieser Tage in ganz Deutschland auf die Straße gehen und einmal mehr klar machen: Wir sind mehr! Und wir lassen diese Menschenfeindlichkeit in Deutschland keinen Schritt weiter zu!
„Nie wieder ist jetzt!“ ist für mich auch ein Auftrag und eine riesige Verantwortung für die nächste Legislatur. Wir lassen uns unsere Demokratie nicht wieder von Extremisten zerstören. Und wir wollen in diesem Land weiterhin friedlich zusammenleben – mit Menschen, die unterschiedlichste Erfahrungen, Gefühle und kulturelle Eindrücke in unsere Gesellschaft mit einbringen. Wir sind so viel mehr!
3. Feb. 2025
Pressemitteilung von Linda Heitmann und Mareike Engels:
Frauenpolitischer Meilenstein – Gewalthilfegesetz wurde geeint
Auch wenn die vergangene Woche im Schatten schwerwiegender Entscheidungen im Bundestag stand, gibt es auch vereinzelt gute Nachrichten. Hierzu gehört, dass sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU auf das Gewalthilfegesetz einigen konnten und dies am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Dies ist ein bedeutender Durchbruch für den Gewaltschutz. Das Gewalthilfegesetz regelt einen Rechtsanspruch auf Frauenhausplätze und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder. Der Bund beteiligt sich so erstmalig an der strukturellen Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Davon profitieren auch Frauen und Kinder aus Hamburg und Altona ganz direkt.
Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete für Altona, und Mareike Engels, Bürgerschaftsabgeordnete für den Wahlkreis Altona und Kreisvorsitzende der Grünen Altona sowie frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklären dazu:
„Das Gesetz ist ein enormer Schritt bei der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Auch die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen werden bei ihrer Arbeit künftig besser unterstützt. Mit dem Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung stehen wir betroffenen Frauen kompromisslos zur Seite. Es liegt uns sehr am Herzen, dass künftig keine Frau mehr ihren Frauenhausplatz selbst finanzieren muss. Für diese Stärkung der Hilfestruktur und die Prävention, haben wir Grüne lange gekämpft. Auch wenn der Zugang zu Frauenhäusern in Hamburg bundesweit vergleichsweise gut geregelt ist, werden auch in Hamburg Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt profitieren. Wir wollen die Istanbul-Konvention konsequent umsetzen. Dafür braucht es mehr Schutzplätze und einen besseren Betreuungsschlüssel in den Frauenhäusern. Die Einigung auf das Gewalthilfegesetz schafft Spielraum in diesen Fragen weiter zu kommen.“
Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.