Mein Namensbeitrag zur Sprachmittlung

Mein Namensbeitrag zur Sprachmittlung

Lage ukrainischer Geflüchteter zeigt: Sprachmittlung im Gesundheitswesen dringend nötigist das Thema meines Beitrags für den Observer Gesundheit:

Wer schon einmal am Berliner Hauptbahnhof die ankommenden Menschen aus der Ukraine beobachtet und Hilfe angeboten hat, weiß um die seelische Notlage, in der sie sich befinden: Ihr Land haben sie in der Regel überstürzt verlassen und den Mann, die Eltern oder andere Angehörige zurück lassen müssen. Auch Schwangere, Alte, Kinder und Kranke waren oftmals beschwerliche Tage unterwegs.

Nun sind sie von einem Tag auf den anderen in einer fremden Umgebung mit einer Bürokratie konfrontiert, die auch in Deutschland aufgewachsene Menschen häufig überfordert. Hinzu kommt die Sprachbarriere. Die wenigsten der Geflüchteten sprechen oder verstehen Deutsch, obwohl Deutschland von der Ukraine geografisch nicht weit weg ist.

Kernanliegen: Sprachmittlung als regelhafte Leistung

Vieles im Erstkontakt wurde in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn zum Glück unbürokratisch und sehr engagiert von ehrenamtlichen Helferinnen aufgefangen. Menschen mit rudimentärsten Russisch- oder Ukrainisch-Kenntnissen gingen an Bahnhöfe oder zu Registrierungsstellen, um ein bisschen Übersetzung und Orientierung anzubieten. Diese enorme Solidarität beeindruckt mich von Anfang an.

Sie spornt mich zudem an, auf politischer Ebene eines meiner Kernanliegen voran zu bringen: Wie auch im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, möchte ich Sprachmittlung bei notwendigen medizinischen Behandlungen zum Bestandteil des SGB V als regelhafte Leistung der Krankenkassen machen. Es ist ein schon lange überfälliger politischer Schritt, der jetzt im Zuge der Flüchtlingsaufnahme noch einmal ganz besondere Dringlichkeit bekommen hat. Der Bedarf war allerdings auch vorher bereits seit Langem gegeben.

Sprachmittlung ermöglicht den gleichberechtigteren Zugang zu Gesundheitsleistungen; das bekräftigt auch der gemeinsame Beschluss der Regierungschefinnen und Chefs sowie des Bundekanzlers von Ende März. Ab Juni dieses Jahres bekommen registrierte, hilfebedürftige Ukrainerinnen und Ukrainer Grundsicherung und sind dadurch automatisch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Zusätzlich zu dringend notwendigen Behandlungen werden deutlich mehr Leistungen finanziert für Menschen, die weder über Einkünfte noch Vermögen verfügen. Dies ist besonders wichtig, damit beispielsweise Krebspatientinnen und -patienten, an Tuberkulose, Hepatitis, HIV Erkrankte oder auch Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen einen niedrigschwelligen und regelmäßigen Zugang zu kostenintensiveren Medikamenten und Therapien bekommen. Denn unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind, im Vergleich zu den Menschen, die in der Vergangenheit als Geflüchtete nach Deutschland kamen, deutlich mehr Personen, die solche Krankheitsbilder und damit einen kontinuierlichen Behandlungsbedarf mitbringen.

Der Bundestag hat mit Stimmen der Ampel-Koalition über den Bund-Länder-Beschluss hinaus im April beschlossen, Opfern von Repression, Folter und Vergewaltigung möglichst schnell und unkompliziert medizinische und psychologische Hilfe zu gewähren. Damit sie diese auch sicher bekommen, ist umgehend die Kostenübernahme für Sprachmittlung als Teil der Gesundheitsversorgung gesetzlich zu regeln.

Neben den Ukrainerinnen und Ukrainern brauchen auch andere Patient*innen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, schon lange niedrigschwelligere Zugänge zum Gesundheitssystem. Bislang haben sie alle das Problem der nicht regelhaften Kostenübernahme für Sprachmittlungs-Dienste. Das verhindert häufig, dass sie überhaupt an der richtigen Stellen im Gesundheitswesen andocken können. Eine Anamnese, Diagnose und adäquate Behandlung medizinischer oder psychologischer Art zu bekommen, wird dadurch erschwert.

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Gestaltung von Berufsbild und Leistungsanspruch

Bislang wird die Kommunikationsbarriere oftmals durch Kinder oder andere Angehörige ausgeglichen. So müssen Kinder etwa im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin ihre eigene schwere Erkrankung an die fremdsprachigen Eltern herantragen, wenn sie Deutsch sprechen, aber die Eltern nicht. Genauso häufig nehmen Menschen mit Sprachbarrieren auch andere Angehörige mit zum Arzt, die keine medizinischen Kenntnisse haben und überdies auch nicht unbefangen sein können. Gerade auch das Prinzip der Schweigepflicht und des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin und Patienten ist dadurch immer wieder gefährdet. Zudem werden ungelernte Übersetzende in die Rolle einer professionellen Sprachmittlung versetzt. Das möchte ich ändern!

Die Details dafür sind allerdings nun noch in der Koalition auszugestalten: Etwa die Fragen, wie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ausgebildet sein müssen und was ihren Job vom Dolmetschen unterscheidet. Darüber hinaus muss eine dem dann entsprechenden Berufsbild angemessene einheitliche Entlohnung festgelegt werden. Sie muss gute Standards garantieren und den Job so attraktiv machen, dass er auch längerfristig ausgeübt wird.

Ausdifferenzieren müssen wir, die Koalitionspartnerinnen und -partner, zudem, was unter einer „notwendigen“ (siehe Koalitionsvereinbarung) medizinischen Behandlung gefasst werden soll. Sind das grundsätzlich Behandlungen bei allen Fachärztegruppen? Oder bei welchen weiteren Gesundheitsdienstleistern sollen Menschen Sprachmittlung als gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen können? Gehören dazu zum Beispiel Hebammen, Optikerinnen und Optiker, Patientinnenberatungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Suchtberatung?

Gerecht wäre aus meiner Sicht, wenn es keine zeitliche Befristung in Bezug auf den Aufenthalt in Deutschland bei der Formulierung des Anspruchs gäbe. Denn wir wissen zum Beispiel, dass in Hamburg etwa ein Drittel der Migrantinnen und Migranten auch nach zehn Jahren noch nicht so gut Deutsch sprechen können, dass sie komplexe medizinische und behandlungstechnische Sachverhalte verstehen können. Mit dieser Realität müssen wir umgehen.

Flächendeckendes Angebot erforderlich

Wir müssen uns zudem überlegen, wie es gelingen kann, ein gutes Sprachmittlungsangebot mit unterschiedlichsten Sprachen deutschlandweit flächendeckend zu gewährleisten. Ob es dazu einen einzelnen Pool in zentraler Trägerschaft oder viele einzelne regionale braucht und wie bereits gewachsene Strukturen eingebunden werden können, wird uns im Gesundheitsausschuss noch beschäftigen.

Digitalen Angeboten kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu: Durch Apps und Videokonferenztools kann ein bundesweites Netzwerk zur Sprachmittlung geschaffen werden, um regionale Lücken – die es überall geben wird – zu schließen. Denn nur so kann eine seltene Sprache oder ein kaum verbreiteter Dialekt ortsungebunden gedolmetscht werden. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus der Praxis der Impfaufklärung!

Für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung möchte ich den Menschen eine Stimme verleihen, die bislang hohe Hürden nehmen müssen, damit sie ihr Patientinnen-Recht auf Behandlung wahrnehmen können. Die Sprachmittlung sehe ich hier als zentralen Aspekt. Wenn wir es zeitnah schaffen, die Vereinbarung der Koalitionspartnerinnen und -partner so mit Leben zu füllen, dass sie dauerhaft trägt, wäre das ein riesiger Erfolg zur Schaffung besserer Zugänge zum Gesundheitswesen. Es würde bedeuten, dass der Mensch endlich ins Zentrum unseres gesundheitspolitischen Handelns rückt. Darüber hinaus ist Sprachmittlung ein entscheidender Faktor für gelingende Integration und Gleichbehandlung, damit zugewanderte Menschen eine konkrete Verbesserung ihrer Lebenssituation spüren. Packen wir es an!

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Der Namensbeitrag ist auch auf der Website des Observers Gesundheit zu finden.

Ampel sorgt für starke Verbraucher*innen-Rechte

Ampel sorgt für starke Verbraucher*innen-Rechte

Als Berichterstatterin meiner Fraktion für den Verbraucher*innenschutz freue ich mich sehr, dass im Koalitionsvertrag der Ampelparteien so viele Fortschritte vereinbart wurden. Und mit unserer grünen Ministerin Steffi Lemke werden wir für spürbare Verbesserungen sorgen!

Doch was ist für mich eigentlich guter, grüner Verbraucher*innenschutz?

Als Konsument*innen wollen wir unsere Rechte wahren, fair behandelt werden und ein hohes Maß an Sicherheit im Alltag. Daher brauchen wir ein Update der Verbraucher*innenpolitik der letzten 16 verlorenen Jahre. Diese muss dem veränderten Verbraucheralltag gerecht werden, Konsument*innen vor und in Krisen schützen und wirklich nachhaltigen Konsum ermöglichen. Mein Maßstab ist dabei das Vorsorgeprinzip, also dem vorsorglichen Vermeiden potentieller Schäden oder Gefahren.

Was steht zum Verbraucher*innenschutz im Koalitionsvertrag?

Mit unseren Koalitionspartner haben wir uns darauf verständigt, hohe Verbraucherschutzstandards zu gewährleisten; das heißt etwa eine umfassende Verbraucherbildung und mehrsprachige Aufklärung und dafür zu sorgen, dass ein situationsgerechter Zugang zu Informationen sicher gestellt ist.

Mit der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen haben wir wichtige Institutionen und Anlaufstellen für Konsument*innen. Diese wollen wir entsprechend ihrer vermehrten Aufgaben angemessen finanzieren.

Gesundheit

  1. Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) werden wir in eine dauerhafte und unabhängige Struktur überführen, natürlich unter Beteiligung der maßgeblichen Patient*innenorganisationen.
  2. Mit einem Cannabiskontrollgesetz ermöglichen wir den regulierten Verkauf in lizensierten Fachgeschäften.

Nachhaltiger Konsum

Mit einem Recht auf Reparatur setzen wir der Wegwerfgesellschaft ein starkes Instrument entgegen. Wir werden uns auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Ersatzteile und Updates besser zur Verfügung stehen und flexible Gewährleistungslösungen ermöglicht werden. Ein Reparaturindex nach französischem Vorbild könnte ein erster Schritt sein.

Energie

Den aktuell hohen Strompreisen begegnen wir mit

  • Soforthilfen für finanzschwache Haushalte und
  • einer besseren Regulierung für Energieanbieter: Belieferungsstopps müssen drei Monate zuvor angekündigt werden, Bestands- und Neukunden erhalten die gleichen Tarife und die Bundesnetzagentur wird als Aufsicht gestärkt.

Mit dem massiven Ausbau der Erneuerbaren sorgen wir daneben für stabile Energiepreise und werden weniger abhängig von Energieimporten.

Fairer Wettbewerb

Verbraucher*innenschutz ist die Grundlage für fairen Wettbewerb. Wir werden Innovation, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zusammenführen. Dazu werden wir beispielsweise das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weiterentwickeln, etwa indem wir das Kartellamt stärken.

Digitales

Die Pandemie hat digitalen Geschäften einen immensen Schub verpasst, jetzt müssen auch die Rechte der Verbraucher*innen mitziehen:

  • security-by-design – Die Grundeinstellung jeder Anwendung, die nur weniger Nutzer*innen ändern, muss die sicherste und datensparsamste sein.
  • elektronischer Widerrufsbutton – Was mit einem Klick bestellt werden kann, muss auch mit einem Klick storniert werden können.
  • Recht auf Verschlüsselung, bessere Interoperabilität und offene Standards zur Regel machen.

Finanzen

  1. Wir sorgen für einen faireren Zugang zu einem Basiskonto.
  2. Wir schützen Verbraucher*innen besser vor Überschuldung, indem wir die Schuldner- und Insolvenzberatung ausbauen und fördern.
  3. Wie verschärfen die Aufsicht für Inkassounternehmen.
  4. Wir setzen den Reformprozess bei der BaFin fort: besserer Informationsaustausch, Stärkung des Verbraucherbeirats.

Recht

Wir werden den kollektiven Rechtsschutz verbessern. Die EU-Verbandsklagerichtlinie werden wir anwenderfreundlich umsetzten und zu einer Musterfeststellungsklage weiterentwickeln.

Das Hanfjournal zur Cannabislegalisierung

Das Hanfjournal zur Cannabislegalisierung

Das Hanfjournal beobachtet sehr genau die Umsetzung der Cannabislegalisierung unter der neuen Ampelregierung und zitiert mich in ihrem Bericht zu der Notwendigkeit lizensierter Fachgeschäfte:

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Wann können wir damit rechnen? – Die Legalisierungs-Pläne der Ampel-Koalition

„Seit einiger Zeit steht nun fest: Cannabis wird auch in Deutschland legalisiert. Doch nun fragen sich die meisten wann? Laut dem Koalitionsvertrag heißt es: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“  Und nach vier Jahren soll eine Evaluation gesellschaftliche Auswirkungen analysieren. Abgesehen vom Verkauf und der Frage welche Geschäfte denn nun Cannabis verkaufen dürfen scheint auch die Frage des Anbaus noch ungeklärt zu sein. Wer darf anbauen und wie können die Qualitätsstandards in Lieferketten eingehalten werden? Wer darf wie viel an wen verkaufen? Und wie greift man als Verkäufer bei Suchtverhalten ein?

Laut den Grünen ist die Legalisierung bereits in zwei Jahren in Deutschland vollbracht. Und das erste lizenzierte Fachgeschäft hat eröffnet. Linda Heitmann von den Grünen sieht lizenzierte Fachgeschäfte als eine funktionierende Verkaufsstelle mit Beratung und Aufklärung: „Wir wollen wissen, was auf dem Markt ist, welche Inhaltsstoffe konsumiert werden“, argumentiert sie. Marco Buschmann von der FDP plädiert jedoch für eine Schulung des Fachpersonals. Seiner Meinung nach sind lizenzierte Geschäfte Apotheken, aber Buschmann würde auch hier den Kreis erweitern. Zudem legt Buschmann besonders Wert im Verkauf Suchtkranke zu erkennen und mit einem geschulten Fachpersonal gegen die Sucht entgegenzuwirken.

Zur Frage, wo das Cannabis in Zukunft denn herkommen soll, beantwortete Cem Özdemir von den Grünen wie folgt: „Viele Bäuerinnen und Bauern stehen in den Startlöchern, um Hanf anzubauen. Sobald der Bundestag das Gesetz des Gesundheitsministers verabschiedet hat, wird die Landwirtschaft auch diese Nutzpflanzen anbauen. Die CDU kann es uns nun nicht mehr verbieten.“ Bislang ist der Anbau von Hanfpflanzen für medizinische Zwecke gestattet.

Die Gewerkschaft der Polizei sieht der Legalisierung mit Skepsis entgegen. Dass durch die Legalisierung der Schwarzmarkt lahmgelegt wird, ist für den Bundesvorsitzenden Oliver Malchow eine reine „Fantasie“. Der Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU), sieht die Legalisierung ebenfalls als kritisch an: „Zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss die Polizei nach wie vor tätig sein“, sagt er. Und ist der Meinung, dass die Legalisierung keine spürbaren Entlastungen für die Polizei mit sich bringen wird.“

PM: Mit dem neuen Infektionsschutz-gesetz gegen die 4. Welle

PM: Mit dem neuen Infektionsschutz-gesetz gegen die 4. Welle

Grüne, SPD und FDP schaffen wirksame und rechtssichere Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen. Nun gilt es, die vierte Welle zu brechen – auch in Hamburg!

In der Bundestagssitzung am gestrigen Donnerstag haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärt Linda Heitmann, grüne Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona:

„Wir befinden uns in einer dramatischen Lage. Die weiterhin stark steigenden Infektionszahlen bringen mancherorts die Intensivstationen bereits an ihr Limit. Das bereitet mir sehr große Sorge. Selbst, wenn wir in Hamburg derzeit noch etwas besser dastehen im Vergleich zu anderen deutschen Regionen, haben wir harte Wochen vor uns und es gilt, jetzt konsequent und gemeinsam zu handeln. Bund, Länder und Kommunen müssen alles dafür tun, dieser vierten Welle wirksam entgegenzutreten. Dafür haben wir mit unseren jetzt vereinbarten Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz Regelungen geschaffen, die wissenschaftlich sinnvoll und rechtssicher sind sowie eine Beteiligung der Parlamente in den Ländern und im Bund sicherstellen.

Mehr Instrumente vor Ort

Dass wir mit unserer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes die bisher geltende Regelung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ ablösen, bedeutet nicht, dass es nicht weiterhin einen immer dramatischer werdenden Verlauf der Pandemie gibt. Aber das Rechtskonstrukt, auf dem künftig Entscheidungen getroffen werden, ist schlichtweg ein neues, das die Beteiligung der Parlamente nun sicherstellt.

Unser Gesetzespaket umfasst weitreichendere und verbindlichere Regelungen, als es sie bisher gegeben hat. Den Ländern steht damit ein größerer Instrumentenkasten mit verbindlichen 2G, 2G+ und 3G-Regelungen, Abstandsgeboten, Maskenpflicht, Obergrenzen und Kontaktpersonennachverfolgung zur Verfügung. Es liegt jetzt an den Ländern, diese konsequent anzuwenden. Hamburg ist schon in den letzten Wochen mit 2G-Konzepten vorangegangen. Das war und ist ein richtiges und wichtiges Instrument, um Infektionsrisiken zu senken.

Bundesweit regeln wir mit unserem Gesetz:

  • Die konsequente Anwendung von 3G am Arbeitsplatz für Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitgeber*innen und Kund*innen.
  • Die Home-Office-Pflicht, damit auch in der Arbeitswelt Kontakte wieder reduziert werden.
  • 3G im ÖPNV und Fernverkehr für mehr Sicherheit beim Pendeln und Reisen.

Politische Priorität auf Kinder und Jugendliche und weitere Unterstützung

Wir verschärfen die Regelungen im Arbeitsbereich, damit Schulen und Kitas offen bleiben können und das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche gewährleistet bleibt. Junge Menschen mussten in dieser Pandemie bereits viele Entbehrungen erleiden.

Das beschlossene Gesetz hat auch um die sozialen Auswirkungen der Pandemie im Blick: Wir federn soziale Härten der Pandemie ab, indem wir Hilfsleistungen verlängern, etwa den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstler*innen-Sozialversicherung.

Nun gilt es, dass die Länder ihre Möglichkeiten nutzen und auf der neuen Grundlage schnell effiziente Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sowie zur Verringerung des Infektionsgeschehens umsetzen!

Impfen, impfen, impfen

Der wichtigste Faktor bleibt im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie, das Impfen konsequent voranzutreiben. Das beinhaltet sowohl die Zahl der Erst- und Zweitimpfungen zu erhöhen, als auch das Boostern zeitnahe, flächendeckend und niedrigschwellig zu ermöglichen. In Hamburg liegt die Impfquote bei den Personen über 12 Jahre derzeit bei 80,6 Prozent. Das ist im Bundesvergleich zwar überdurchschnittlich, aber sie muss sich noch steigern, um die Zahl der Infektionen und damit auch der schweren Erkrankungen zu verringern. Ich appelliere an den Senat, stadtweit auch die Impfung für Kinder unter 12 Jahren jetzt vorzubereiten, damit diese schnell und unkompliziert in jedem Bezirk ein Angebot bekommen, sobald Zulassung und ausreichend Impfstoff vorhanden sind.

Für mich ist klar: Wir stehen jetzt alle in der Verantwortung, gemeinsam und entschlossen die Pandemie zu bekämpfen!“