PM: Verbandsklage ist ein Meilenstein für modernen Verbraucherschutz

PM: Verbandsklage ist ein Meilenstein für modernen Verbraucherschutz

Zur aktuellen Einigung zur Umsetzung der Verbandsklage erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsausschuss:

„Betrogene Verbraucher*innen können sich bald besser und auf Augenhöhe wehren. Mit der Verbandsklage bekommen sie ein wirksames Instrument, um gemeinsam und direkt Schadensersatz einzufordern. Bisher mussten sie individuell klagen, wie etwa beim Dieselbetrug, was viele abgeschreckt hat. Mit der Verbandsklage werden also Hürden für Geschädigte abgebaut und die Justiz spürbar von Massenverfahren entlastet. Daneben erhalten die Unternehmen Planungssicherheit.

Besonders freut uns das späte Opt-in: Kläger*innen können sich bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen. Hier konnten wir in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen erreichen. Zudem begrüßen wir die Verabredung, das ähnliche Sachverhalte besser gebündelt werden können, damit nicht viele parallele Verfahren geführt werden müssen, deren Fälle sich nur um Nuancen unterscheiden. Wir konnten den bürokratischen Aufwand reduzieren, mit dem klagende Verbände 50 betroffene Verbraucher*innen nachweisen müssen.

Die neue Verbandsklage ist ein Meilenstein für einen starken und modernen Verbraucherschutz. Wir haben eine Triple-Win-Situation geschaffen: Verbraucher*innen kommen besser und schneller zu ihrem Recht, die Justiz wird entlastet und die Unternehmen erhalten Planungssicherheit.“

PM: Ampel verdoppelt Mittel für Schuldnerberatung

PM: Ampel verdoppelt Mittel für Schuldnerberatung

Zum gestrigen Beschluss des Haushaltsausschusses erkläre ich als Abgeordnete für Altona und Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucher*innenschutz gegenüber der Presse:

„Die hohen Energiepreise und die galoppierende Inflation belasten viele Haushalte. Die Ampelkoalition hat bereits im letzten Jahr eine Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung auf den Weg gebracht. Damit hilft der Bund – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – den Ländern, ihre Angebote zu verbessern und nachhaltig zu sichern sowie die Vernetzung und Qualifikation weiter zu stärken. Im aktuellen Haushaltverfahren ist es nun gelungen, die Projektmittel für das Jahr 2023 zu verdoppeln auf jetzt 2 Millionen Euro für das kommende Jahr.

Das ist ein wichtiges Signal an alle Haushalte, die aktuell und meist unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wir haben ganz konkret diejenigen im Fokus, die unter der aktuellen Krise am stärksten zu leiden haben. Es ist mir besonders wichtig, Privatinsolvenzen und Energiesperren zu verhindern, da sie oft der erste Schritt in Wohnungslosigkeit sind.“

Ampelpolitik in Krisenzeiten: Das dritte Entlastungspaket ist geschnürt

Ampelpolitik in Krisenzeiten: Das dritte Entlastungspaket ist geschnürt

Es ist geschafft! Die Ampelparteien haben neue und weitreichende Entlastungen beschlossen. Viele Menschen bis weit in die Mitte der Gesellschaft stellen die rasant gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise eine zunehmend große Belastung dar. Viele haben Sorge vor Abstieg und Armut. An sie alle sendet das Entlastungspaket unser Signal: Diese Krise bewältigen wir gemeinsam und wollen dabei niemanden zurücklassen. Wir unterstützen mit unseren Maßnahmen gerade Menschen, die wenig haben. Stärkere Schultern hingegen sollen auch mehr tragen.

In der Umsetzung ist dieses Ziel nicht immer ganz einfach: Wir haben uns auf Maßnahmen im Umfang von 65 Milliarden Euro verständigt. Damit entlasten wir viele Menschen und auch viele Unternehmen von der kleinen Bäckerei bis zum Arzneimittelhersteller in unserem Land zielgenau. Wir stellen außerdem mit dem Paket die Weichen für mehr Nachhaltigkeit im Verkehr.

Zielgenauigkeit statt Gießkanne

Uns Grünen war in den Verhandlungen besonders wichtig, dass die Entlastungen vor allem Menschen mit kleinen Einkommen oder Renteneinkünften sowie Familien erreichen. Mit der Erhöhung des Kindergelds um 18 Euro und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag greifen wir Familien unter die Arme. Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, führen die Preissteigerungen an den Rand der Existenz. Wir werden deshalb die Regelsätze ab dem 1. Januar 2023 auf etwa 500 Euro erhöhen und die übrigen Regelsätze entsprechend anpassen. Rentner*innen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, Studierende und Fachschüler*innen werden mit Einmalzahlungen von 200 Euro entlastet.

Zufallsgewinne abschöpfen

Angesichts der Lasten, die viele derzeit schultern, ist es nicht zu rechtfertigen, dass einige große Konzerne im Energiesektor gleichzeitig Krisengewinne erzielen. Wir wollen, dass mit der Abschöpfung dieser Zufallsgewinne die Lasten der Bürger*innen deutlich abgemildert werden. Genau das werden wir auf dem Strommarkt angehen. Sollte eine zeitnahe europäische Lösung nicht möglich sein, werden wir hier in Deutschland voran gehen. Auch für Unternehmen außerhalb des Strommarktes soll eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen möglich sein.

Strompreisdeckel, Heizkosten und Wohngeld

Für die Verbraucher*innen werden wir beim Strompreis einen Deckel einziehen, der einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis ermöglicht. Durch hohe Heizkosten drohen Menschen ungewollt in Not zu geraten. Mit einer Wohngeldreform wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet und mit Änderungen im sozialen Mietrecht besser vor Kündigungen geschützt.

Bezahlbarer Nahverkehr bundesweit

Der riesige Erfolg des 9-Euro-Tickets war für uns Grüne Ansporn, uns in der Ampel auf eine Nachfolge zu verständigen. Der Bund stellt dafür den Ländern anderthalb Milliarden Euro für ein bundesweites Nahverkehrsticket zur Verfügung, wenn diese mit der gleichen Summe aufkommen. Wir sind davon überzeugt, dass die gemeinsamen Mittel von Bund und Ländern für die Finanzierung eines 49-Euro-Tickets bundesweit reichen. Zudem werden wir im Verkehrsbereich 1,5 Milliarden Euro zusätzliche Mittel zur Senkung der CO2-Emissionen einsetzen. Doch nicht nur die Menschen in Deutschland, sondern insbesondere die Menschen im globalen Süden sind hart von den Folgen der Krise getroffen. Wir werden im Haushalt 2022 eine Milliarde Euro zusätzlich für die Bekämpfung der globalen Ernährungskrise zur Verfügung stellen.

Unser Land steht vor einer schweren Zeit. Wladimir Putin greift die Ukraine seit Monaten völkerrechtswidrig mit Waffengewalt an, mit uns führt er einen Krieg über die Energieversorgung. Die Bürger*innen erwarten von der Ampel-Regierung, dass wir die Herausforderung annehmen und Lösungen für die gegenwärtige Krise entwickelt. Das haben wir mit diesem und den beiden vorhergegangenen Entlastungspaketen getan.

Mein Statement: Fluggastrechte brauchen ein Update

Mein Statement: Fluggastrechte brauchen ein Update

Viele Flugreisende ärgern sich aktuell über die zum Teil katastrophale Situation an vielen Flughäfen. Als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucher*innenschutz erkläre ich dazu:

„Die aktuelle Situation für Flugreisende ist desolat: fehlendes Personal am Boden und in der Luft, Verspätungen, zum Teil sehr kurzfristige Flugausfälle und immer wieder große Schwierigkeiten bei Entschädigungszahlungen. Schon vor den aktuellen Problemen haben wir als Ampel-Koalition vereinbart, dass Entschädigungs- und Ausgleichzahlungen automatisiert werden sollen; daran arbeiten wir. Die aktuelle Entschädigungssituation bei vielen Fluggesellschaften ist unbefriedigend; vielen Kund*innen wurden nicht adäquat entschädigt oder müssen den Rechtsweg beschreiten. Das wollen wir in Zukunft verhindern. Auch bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung werden wir eine hohes Schutzniveau für Verbraucher*innen sicherstellen.

Bei allen wichtigen Bestrebungen für mehr Fluggastrechte könnte die aktuelle Situation vielleicht auch bei dem einen oder der anderen ein Umdenken einleiten, gerade auf kurzen Strecken die Bahn vorzuziehen. Das wäre aus grüner Sicht natürlich durchaus ein begrüßenswerter Effekt der dringend verbesserungswürdigen Situation.“


Zuerst berichtete das Handelsblatt, später auch die Oldenburger Onlinezeitung, die Hasepost, ulm.tv, wallstreet-online, news-facts.eu, extremnews.com und hubu.de.

Mein Namensbeitrag zur Sprachmittlung

Mein Namensbeitrag zur Sprachmittlung

Lage ukrainischer Geflüchteter zeigt: Sprachmittlung im Gesundheitswesen dringend nötigist das Thema meines Beitrags für den Observer Gesundheit:

Wer schon einmal am Berliner Hauptbahnhof die ankommenden Menschen aus der Ukraine beobachtet und Hilfe angeboten hat, weiß um die seelische Notlage, in der sie sich befinden: Ihr Land haben sie in der Regel überstürzt verlassen und den Mann, die Eltern oder andere Angehörige zurück lassen müssen. Auch Schwangere, Alte, Kinder und Kranke waren oftmals beschwerliche Tage unterwegs.

Nun sind sie von einem Tag auf den anderen in einer fremden Umgebung mit einer Bürokratie konfrontiert, die auch in Deutschland aufgewachsene Menschen häufig überfordert. Hinzu kommt die Sprachbarriere. Die wenigsten der Geflüchteten sprechen oder verstehen Deutsch, obwohl Deutschland von der Ukraine geografisch nicht weit weg ist.

Kernanliegen: Sprachmittlung als regelhafte Leistung

Vieles im Erstkontakt wurde in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn zum Glück unbürokratisch und sehr engagiert von ehrenamtlichen Helferinnen aufgefangen. Menschen mit rudimentärsten Russisch- oder Ukrainisch-Kenntnissen gingen an Bahnhöfe oder zu Registrierungsstellen, um ein bisschen Übersetzung und Orientierung anzubieten. Diese enorme Solidarität beeindruckt mich von Anfang an.

Sie spornt mich zudem an, auf politischer Ebene eines meiner Kernanliegen voran zu bringen: Wie auch im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, möchte ich Sprachmittlung bei notwendigen medizinischen Behandlungen zum Bestandteil des SGB V als regelhafte Leistung der Krankenkassen machen. Es ist ein schon lange überfälliger politischer Schritt, der jetzt im Zuge der Flüchtlingsaufnahme noch einmal ganz besondere Dringlichkeit bekommen hat. Der Bedarf war allerdings auch vorher bereits seit Langem gegeben.

Sprachmittlung ermöglicht den gleichberechtigteren Zugang zu Gesundheitsleistungen; das bekräftigt auch der gemeinsame Beschluss der Regierungschefinnen und Chefs sowie des Bundekanzlers von Ende März. Ab Juni dieses Jahres bekommen registrierte, hilfebedürftige Ukrainerinnen und Ukrainer Grundsicherung und sind dadurch automatisch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Zusätzlich zu dringend notwendigen Behandlungen werden deutlich mehr Leistungen finanziert für Menschen, die weder über Einkünfte noch Vermögen verfügen. Dies ist besonders wichtig, damit beispielsweise Krebspatientinnen und -patienten, an Tuberkulose, Hepatitis, HIV Erkrankte oder auch Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen einen niedrigschwelligen und regelmäßigen Zugang zu kostenintensiveren Medikamenten und Therapien bekommen. Denn unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind, im Vergleich zu den Menschen, die in der Vergangenheit als Geflüchtete nach Deutschland kamen, deutlich mehr Personen, die solche Krankheitsbilder und damit einen kontinuierlichen Behandlungsbedarf mitbringen.

Der Bundestag hat mit Stimmen der Ampel-Koalition über den Bund-Länder-Beschluss hinaus im April beschlossen, Opfern von Repression, Folter und Vergewaltigung möglichst schnell und unkompliziert medizinische und psychologische Hilfe zu gewähren. Damit sie diese auch sicher bekommen, ist umgehend die Kostenübernahme für Sprachmittlung als Teil der Gesundheitsversorgung gesetzlich zu regeln.

Neben den Ukrainerinnen und Ukrainern brauchen auch andere Patient*innen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, schon lange niedrigschwelligere Zugänge zum Gesundheitssystem. Bislang haben sie alle das Problem der nicht regelhaften Kostenübernahme für Sprachmittlungs-Dienste. Das verhindert häufig, dass sie überhaupt an der richtigen Stellen im Gesundheitswesen andocken können. Eine Anamnese, Diagnose und adäquate Behandlung medizinischer oder psychologischer Art zu bekommen, wird dadurch erschwert.

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Gestaltung von Berufsbild und Leistungsanspruch

Bislang wird die Kommunikationsbarriere oftmals durch Kinder oder andere Angehörige ausgeglichen. So müssen Kinder etwa im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin ihre eigene schwere Erkrankung an die fremdsprachigen Eltern herantragen, wenn sie Deutsch sprechen, aber die Eltern nicht. Genauso häufig nehmen Menschen mit Sprachbarrieren auch andere Angehörige mit zum Arzt, die keine medizinischen Kenntnisse haben und überdies auch nicht unbefangen sein können. Gerade auch das Prinzip der Schweigepflicht und des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin und Patienten ist dadurch immer wieder gefährdet. Zudem werden ungelernte Übersetzende in die Rolle einer professionellen Sprachmittlung versetzt. Das möchte ich ändern!

Die Details dafür sind allerdings nun noch in der Koalition auszugestalten: Etwa die Fragen, wie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ausgebildet sein müssen und was ihren Job vom Dolmetschen unterscheidet. Darüber hinaus muss eine dem dann entsprechenden Berufsbild angemessene einheitliche Entlohnung festgelegt werden. Sie muss gute Standards garantieren und den Job so attraktiv machen, dass er auch längerfristig ausgeübt wird.

Ausdifferenzieren müssen wir, die Koalitionspartnerinnen und -partner, zudem, was unter einer „notwendigen“ (siehe Koalitionsvereinbarung) medizinischen Behandlung gefasst werden soll. Sind das grundsätzlich Behandlungen bei allen Fachärztegruppen? Oder bei welchen weiteren Gesundheitsdienstleistern sollen Menschen Sprachmittlung als gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen können? Gehören dazu zum Beispiel Hebammen, Optikerinnen und Optiker, Patientinnenberatungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Suchtberatung?

Gerecht wäre aus meiner Sicht, wenn es keine zeitliche Befristung in Bezug auf den Aufenthalt in Deutschland bei der Formulierung des Anspruchs gäbe. Denn wir wissen zum Beispiel, dass in Hamburg etwa ein Drittel der Migrantinnen und Migranten auch nach zehn Jahren noch nicht so gut Deutsch sprechen können, dass sie komplexe medizinische und behandlungstechnische Sachverhalte verstehen können. Mit dieser Realität müssen wir umgehen.

Flächendeckendes Angebot erforderlich

Wir müssen uns zudem überlegen, wie es gelingen kann, ein gutes Sprachmittlungsangebot mit unterschiedlichsten Sprachen deutschlandweit flächendeckend zu gewährleisten. Ob es dazu einen einzelnen Pool in zentraler Trägerschaft oder viele einzelne regionale braucht und wie bereits gewachsene Strukturen eingebunden werden können, wird uns im Gesundheitsausschuss noch beschäftigen.

Digitalen Angeboten kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu: Durch Apps und Videokonferenztools kann ein bundesweites Netzwerk zur Sprachmittlung geschaffen werden, um regionale Lücken – die es überall geben wird – zu schließen. Denn nur so kann eine seltene Sprache oder ein kaum verbreiteter Dialekt ortsungebunden gedolmetscht werden. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus der Praxis der Impfaufklärung!

Für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung möchte ich den Menschen eine Stimme verleihen, die bislang hohe Hürden nehmen müssen, damit sie ihr Patientinnen-Recht auf Behandlung wahrnehmen können. Die Sprachmittlung sehe ich hier als zentralen Aspekt. Wenn wir es zeitnah schaffen, die Vereinbarung der Koalitionspartnerinnen und -partner so mit Leben zu füllen, dass sie dauerhaft trägt, wäre das ein riesiger Erfolg zur Schaffung besserer Zugänge zum Gesundheitswesen. Es würde bedeuten, dass der Mensch endlich ins Zentrum unseres gesundheitspolitischen Handelns rückt. Darüber hinaus ist Sprachmittlung ein entscheidender Faktor für gelingende Integration und Gleichbehandlung, damit zugewanderte Menschen eine konkrete Verbesserung ihrer Lebenssituation spüren. Packen wir es an!

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Der Namensbeitrag ist auch auf der Website des Observers Gesundheit zu finden.