Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum Klimaschutzgesetz

Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum Klimaschutzgesetz

Zur heutigen Abstimmung zur Novelle des Klimaschutzgesetzes habe ich gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten eine Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestags eingereicht. Hier findet ihr die ganze Erklärung:

Die Klimakrise ist DIE Menschheitsaufgabe unserer Zeit. Die Wissenschaft macht kontinuierlich deutlich, welche Auswirkungen es haben wird, wenn wir es nicht schaffen, der Klimakrise Einhalt zu gebieten. Die ersten Auswirkungen sind auch in Deutschland bereits zu spüren. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur noch auf ein für die Menschheit lebensfähiges Maß zu begrenzen ist es zentral, dass auch Deutschland seinen Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise leistet.

Deutschland hat sich im Klimaschutzabkommen von Paris dazu verpflichtet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Daran muss sich auch die Bundesregierung messen lassen. Das Klimaschutzgesetz soll hierfür den Rahmen setzen und die Grundlage bieten, dass ausreichend Maßnahmen ergriffen werden, damit dieses Ziel erreicht wird.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht als feste Ziele im Vergleich zum Jahr 1990 eine Reduktion von mindestens 65% bis zum Jahr 2030, bis zum Jahr 2040 mindestens 88 Prozent und bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität vor. Die Ziele sind – ebenso wie die jährlichen Minderungsziele im Anhang des Gesetzes – verbindlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese auf Basis einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung erreicht werden müssen. Die sektorspezifischen Ziele im Anhang bleiben bestehen, sind jedoch im Gesetzentwurf – anders als im bisherigen Klimaschutzgesetz einzeln nicht mehr verbindlich, aber dennoch wichtig, da durch sie bei Gesamtzielverfehlung festgestellt wird, welchen Sektoren besondere Verantwortung bei der Nachsteuerung zukommt. Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel angelegt. Der Gesetzentwurf weist explizit darauf hin, dass alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten müssen und die EU-Vorgaben unabhängig vom Klimaschutzgesetz einzuhalten sind.

Die sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung kann allerdinge falsche Anreize setzen und dazu verleiten, dass durch die mehrjährige Gesamtrechnung zu wenige Maßnahmen ergriffen oder nur einzelne Sektoren in den Blick genommen werden. Aktuell gleicht z.B. der die Ziele übertreffende Energiesektor die Verfehlung der Ziele im Verkehrssektor aus. Bei steigenden Zielsetzungen wird dies aber nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Durch die Gesamtrechnung und den Wegfall der automatischen Klimaschutzsofortprogramme für Sektoren, die ihre Ziele nicht erreichen, kann die Situation entstehen, dass einzelne Sektoren zu spät mit ausreichend Maßnahmen beginnen und so ein Wandel nicht mehr sozial ausgestaltet oder gar nicht mehr umgesetzt werden kann. Dann würden die Ziele insgesamt verfehlt werden.

Gerade im Verkehrsbereich lässt sich sehr klar sehen, dass die Umsetzung von erwiesenermaßen sinnvollen Maßnahmen, wie z.B. ein Tempolimit, immer noch verhindert wird. Wenn die Weichen nicht endlich in die richtige Richtung gestellt werden und Planungssicherheit auch für die Zukunft geschaffen wird, werden Fehlinvestitionen getätigt und eine klimafreundliche Mobilität wird immer schwerer zu erreichen sein. Neben dem Verkehrsbereich müssen gerade im Gebäudebereich weitere Maßnahmen umgesetzt werden, um auch dort die Ziele erreichen zu können. Deshalb ist es entscheidend, dass die sektorspezifischen Ziele im Anhang des Klimaschutzgesetzes auch weiterhin eingehalten und Maßnahmen frühzeitig umgesetzt werden. Wir hätten sie daher weiterhin verbindlich gemacht, um Fehlentwicklungen frühzeitig entgegensteuern und die Klimaziele sicher erreichen zu können.

Positiv zu bewerten ist, dass neben der Ermittlung von Emissionsdaten für Monitoring zukünftig auch Projektionen erstellt werden sollen, ob mit den bereits ergriffenen Maßnahmen die Klimaziele sowie der Zielpfad auch in Zukunft erreicht werden. So kann frühzeitig nachgesteuert werden, wenn die Ziele in den Projektionen nicht erreicht werden. Es ist ein wichtiger Schritt zur Zielerreichung, dass im parlamentarischen Verfahren im Gesetzentwurf eine Verpflichtung für die Bundesregierung in den Gesetzentwurf hinzugekommen ist, bei voraussichtlicher Zielverfehlung ab dem Jahr 2030 für den Zeitraum bis 2040 ergänzende Maßnahmen vorzusehen, weil so frühzeitig nachgesteuert werden kann. Die daraus sich ergebende Verpflichtung spätestens ab 2029 über das Jahr 2030 hinaus auch jährliche Projektionen zu erstellen, ist konsequent, auch wenn unabhängig davon freiwillig auch bereits heute schon Projektionen für diesen Zeitraum erstellt werden und erstellt werden können. Der Gesetzentwurf verpflichtet zudem jede neue Bundesregierung spätestens 12 Monate nach Beginn einer neuen Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm, das die Ziele 2030 und 2040 einhält, vorzulegen, sodass jede neue Bundesregierung die Verpflichtung erhält, sich zu Klimaschutzmaßnahmen konkret zu bekennen.

Für langfristig verlässlichen Klimaschutz, der sicher durch Maßnahmen hinterlegt wird, hätten wir uns ein anderes Gesetz gewünscht. Im Wissen darum, dass die Änderungen am bisherigen Klimaschutzgesetz Teil des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition waren und sind, und im Wissen darum, was ein anderes Abstimmungsverhalten für den Beschluss über die aktuelle und zukünftige Umsetzung von konkreten Maßnahmen für den Klimaschutz in Gänze bedeuten könnte, stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

Felix Banaszak

Lukas Benner

Deborah Düring

Linda Heitmann

Misbah Khan                   

Denise Loop                     

Hanna Steinmüller          

Katrin Uhlig

PM: Verbandsklage ist ein Meilenstein für modernen Verbraucherschutz

PM: Verbandsklage ist ein Meilenstein für modernen Verbraucherschutz

Zur aktuellen Einigung zur Umsetzung der Verbandsklage erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsausschuss:

„Betrogene Verbraucher*innen können sich bald besser und auf Augenhöhe wehren. Mit der Verbandsklage bekommen sie ein wirksames Instrument, um gemeinsam und direkt Schadensersatz einzufordern. Bisher mussten sie individuell klagen, wie etwa beim Dieselbetrug, was viele abgeschreckt hat. Mit der Verbandsklage werden also Hürden für Geschädigte abgebaut und die Justiz spürbar von Massenverfahren entlastet. Daneben erhalten die Unternehmen Planungssicherheit.

Besonders freut uns das späte Opt-in: Kläger*innen können sich bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen. Hier konnten wir in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen erreichen. Zudem begrüßen wir die Verabredung, das ähnliche Sachverhalte besser gebündelt werden können, damit nicht viele parallele Verfahren geführt werden müssen, deren Fälle sich nur um Nuancen unterscheiden. Wir konnten den bürokratischen Aufwand reduzieren, mit dem klagende Verbände 50 betroffene Verbraucher*innen nachweisen müssen.

Die neue Verbandsklage ist ein Meilenstein für einen starken und modernen Verbraucherschutz. Wir haben eine Triple-Win-Situation geschaffen: Verbraucher*innen kommen besser und schneller zu ihrem Recht, die Justiz wird entlastet und die Unternehmen erhalten Planungssicherheit.“

PM: Ampel verdoppelt Mittel für Schuldnerberatung

Zum gestrigen Beschluss des Haushaltsausschusses erkläre ich als Abgeordnete für Altona und Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucher*innenschutz gegenüber der Presse:

„Die hohen Energiepreise und die galoppierende Inflation belasten viele Haushalte. Die Ampelkoalition hat bereits im letzten Jahr eine Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung auf den Weg gebracht. Damit hilft der Bund – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – den Ländern, ihre Angebote zu verbessern und nachhaltig zu sichern sowie die Vernetzung und Qualifikation weiter zu stärken. Im aktuellen Haushaltverfahren ist es nun gelungen, die Projektmittel für das Jahr 2023 zu verdoppeln auf jetzt 2 Millionen Euro für das kommende Jahr.

Das ist ein wichtiges Signal an alle Haushalte, die aktuell und meist unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wir haben ganz konkret diejenigen im Fokus, die unter der aktuellen Krise am stärksten zu leiden haben. Es ist mir besonders wichtig, Privatinsolvenzen und Energiesperren zu verhindern, da sie oft der erste Schritt in Wohnungslosigkeit sind.“

Ampelpolitik in Krisenzeiten: Das dritte Entlastungspaket ist geschnürt

Es ist geschafft! Die Ampelparteien haben neue und weitreichende Entlastungen beschlossen. Viele Menschen bis weit in die Mitte der Gesellschaft stellen die rasant gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise eine zunehmend große Belastung dar. Viele haben Sorge vor Abstieg und Armut. An sie alle sendet das Entlastungspaket unser Signal: Diese Krise bewältigen wir gemeinsam und wollen dabei niemanden zurücklassen. Wir unterstützen mit unseren Maßnahmen gerade Menschen, die wenig haben. Stärkere Schultern hingegen sollen auch mehr tragen.

In der Umsetzung ist dieses Ziel nicht immer ganz einfach: Wir haben uns auf Maßnahmen im Umfang von 65 Milliarden Euro verständigt. Damit entlasten wir viele Menschen und auch viele Unternehmen von der kleinen Bäckerei bis zum Arzneimittelhersteller in unserem Land zielgenau. Wir stellen außerdem mit dem Paket die Weichen für mehr Nachhaltigkeit im Verkehr.

Zielgenauigkeit statt Gießkanne

Uns Grünen war in den Verhandlungen besonders wichtig, dass die Entlastungen vor allem Menschen mit kleinen Einkommen oder Renteneinkünften sowie Familien erreichen. Mit der Erhöhung des Kindergelds um 18 Euro und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag greifen wir Familien unter die Arme. Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, führen die Preissteigerungen an den Rand der Existenz. Wir werden deshalb die Regelsätze ab dem 1. Januar 2023 auf etwa 500 Euro erhöhen und die übrigen Regelsätze entsprechend anpassen. Rentner*innen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, Studierende und Fachschüler*innen werden mit Einmalzahlungen von 200 Euro entlastet.

Zufallsgewinne abschöpfen

Angesichts der Lasten, die viele derzeit schultern, ist es nicht zu rechtfertigen, dass einige große Konzerne im Energiesektor gleichzeitig Krisengewinne erzielen. Wir wollen, dass mit der Abschöpfung dieser Zufallsgewinne die Lasten der Bürger*innen deutlich abgemildert werden. Genau das werden wir auf dem Strommarkt angehen. Sollte eine zeitnahe europäische Lösung nicht möglich sein, werden wir hier in Deutschland voran gehen. Auch für Unternehmen außerhalb des Strommarktes soll eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen möglich sein.

Strompreisdeckel, Heizkosten und Wohngeld

Für die Verbraucher*innen werden wir beim Strompreis einen Deckel einziehen, der einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis ermöglicht. Durch hohe Heizkosten drohen Menschen ungewollt in Not zu geraten. Mit einer Wohngeldreform wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet und mit Änderungen im sozialen Mietrecht besser vor Kündigungen geschützt.

Bezahlbarer Nahverkehr bundesweit

Der riesige Erfolg des 9-Euro-Tickets war für uns Grüne Ansporn, uns in der Ampel auf eine Nachfolge zu verständigen. Der Bund stellt dafür den Ländern anderthalb Milliarden Euro für ein bundesweites Nahverkehrsticket zur Verfügung, wenn diese mit der gleichen Summe aufkommen. Wir sind davon überzeugt, dass die gemeinsamen Mittel von Bund und Ländern für die Finanzierung eines 49-Euro-Tickets bundesweit reichen. Zudem werden wir im Verkehrsbereich 1,5 Milliarden Euro zusätzliche Mittel zur Senkung der CO2-Emissionen einsetzen. Doch nicht nur die Menschen in Deutschland, sondern insbesondere die Menschen im globalen Süden sind hart von den Folgen der Krise getroffen. Wir werden im Haushalt 2022 eine Milliarde Euro zusätzlich für die Bekämpfung der globalen Ernährungskrise zur Verfügung stellen.

Unser Land steht vor einer schweren Zeit. Wladimir Putin greift die Ukraine seit Monaten völkerrechtswidrig mit Waffengewalt an, mit uns führt er einen Krieg über die Energieversorgung. Die Bürger*innen erwarten von der Ampel-Regierung, dass wir die Herausforderung annehmen und Lösungen für die gegenwärtige Krise entwickelt. Das haben wir mit diesem und den beiden vorhergegangenen Entlastungspaketen getan.

Mein Statement: Fluggastrechte brauchen ein Update

Viele Flugreisende ärgern sich aktuell über die zum Teil katastrophale Situation an vielen Flughäfen. Als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucher*innenschutz erkläre ich dazu:

„Die aktuelle Situation für Flugreisende ist desolat: fehlendes Personal am Boden und in der Luft, Verspätungen, zum Teil sehr kurzfristige Flugausfälle und immer wieder große Schwierigkeiten bei Entschädigungszahlungen. Schon vor den aktuellen Problemen haben wir als Ampel-Koalition vereinbart, dass Entschädigungs- und Ausgleichzahlungen automatisiert werden sollen; daran arbeiten wir. Die aktuelle Entschädigungssituation bei vielen Fluggesellschaften ist unbefriedigend; vielen Kund*innen wurden nicht adäquat entschädigt oder müssen den Rechtsweg beschreiten. Das wollen wir in Zukunft verhindern. Auch bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung werden wir eine hohes Schutzniveau für Verbraucher*innen sicherstellen.

Bei allen wichtigen Bestrebungen für mehr Fluggastrechte könnte die aktuelle Situation vielleicht auch bei dem einen oder der anderen ein Umdenken einleiten, gerade auf kurzen Strecken die Bahn vorzuziehen. Das wäre aus grüner Sicht natürlich durchaus ein begrüßenswerter Effekt der dringend verbesserungswürdigen Situation.“


Zuerst berichtete das Handelsblatt, später auch die Oldenburger Onlinezeitung, die Hasepost, ulm.tv, wallstreet-online, news-facts.eu, extremnews.com und hubu.de.