30. Mai 2024
Zum Weltnichtrauchertag am 31.05.2024 erklären Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft:
Bisher nichtrauchende Jugendliche und zum Teil sogar Kinder steigen immer öfter in den Konsum von E-Zigaretten ein. Der Weltnichtrauchertrag am 31. Mai steht deshalb unter dem Motto „Schutz der Kinder vor dem Einfluss der Tabakindustrie“. Zahlreiche Fach- und Forschungsorganisationen rufen zu Aktionen auf, um öffentlich wirksam über die gesundheitsschädlichen Gefahren von Tabak und Nikotin durch Rauchen und Dampfen aufzuklären. Wir wissen, dass in Deutschland die Zahl der Todesfälle durch klassisches Tabakrauchen weiterhin konstant hoch ist.
Auch wenn Rauchen und Dampfen erst ab 18 Jahren erlaubt ist, beobachten wir insbesondere beim Verkauf von Einweg-e-Zigaretten eine zu lasche Umsetzung des Jugendschutzes. Die Art und Weise der Werbung, auch von Influencerinnen und Influencern bei YouTube und in den Sozialen Medien, trägt dazu bei, einen „Coolness-Faktor“ des Rauchens und Vapens speziell an junge Menschen zu suggerieren. Konsumanreize werden beim Dampfen zudem bewusst durch eine Vielzahl süßer Aromen, Menthol oder Cooling Agents sowie Werbung mit niedrigsten Preisen gesetzt. Dabei fallen chinesische Importe stark auf. Von der Industrie wird außerdem „Harm Reduction“ zu Werbezwecken eingesetzt. Auch das Dampfen schafft massive Gesundheitsgefahren für Lunge, Herz und Kreislauf, besonders bei ganz neuen Konsument*innen.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels Werberegulierung für Tabak und Nikotin den Jugendschutz zu stärken und Lücken in der Werberegulierung zu schließen. Aromastoffe, die zum Rauchen anreizen oder den Konsum erleichtern, sollten analog zu Tabakerhitzern auch bei E-Zigaretten verboten werden. Wirksamer Nichtraucherschutz braucht Rahmenbedingungen, damit möglichst wenig Menschen nikotinabhängig werden und regelmäßig zu Zigarette, Vape oder Erhitzer greifen. Wir setzen uns daher für einen wirksamen Mix aus Verhaltens- und Verhältnis-Prävention ein, um gerade junge Menschen vor dem Einstieg ins Dampfen oder Rauchen zu schützen. Zigaretten, egal ob klassisch oder E-Zigaretten, dürfen deshalb nicht zu billig verkauft werden. Neben verschärften Einfuhrkontrollen und Aromenverboten ist die geplante Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit für den Nichtraucherschutz ein dringend notwendiger Baustein.
2. Mai 2024
Heute hat das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für die Länder- und Verbändeanhörung veröffentlicht. Dazu erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss und Jürgen Kretz, Obmann im Umweltausschuss und Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion:
Jürgen Kretz MdB:
„Ich begrüße den Vorschlag des Bundesumweltministeriums für neue Regelungen zur Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien sehr. Damit machen wir uns in Deutschland weiter auf den Weg, bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien noch umweltgerechter und sicherer zu entsorgen sowie der Kreislaufwirtschaft wieder zuzuführen.
Mit der Novelle wird einerseits das Rücknahmesystem von Tablets, Smartphones oder Einweg-E-Zigaretten vereinfacht. Ich erhoffe mir, dass mit diesen neuen Regelungen große Mengen an Rohstoffen, die aktuell in den nicht mehr genutzten Elektrogeräten schlummern, fachgerecht entsorgt und hochwertig recycelt werden. Andererseits sollen Brandrisiken bei der Sammlung von Elektrogeräten minimiert werden, was die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien sicherer werden lässt.“
Linda Heitmann MdB:
„Damit legt das BMUV eine sehr wichtige Initiative vor. Einweg Elektrogeräte und Einweg-E-Zigaretten sind immer präsenter im Handel. Gleichzeitig haben es Verbraucher*innen immer noch zu schwer, die ausgedienten Produkte richtig zu entsorgen. Der Gesetzentwurf sieht nun unter anderem vor, Einweg-E-Zigaretten überall dort, wo sie gekauft werden auch zurückgeben zu können.
Als Gesundheitspolitikerin habe ich auch die Hoffnung, dass strengere Rücknahmeregelungen für manche Händler*innen den Ausschlag geben, ganz auf das Angebot von Einweg-E-Zigaretten zu verzichten. Rauchen ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Trotzdem fallen Einweg-E-Zigaretten häufig in die Hände von Jugendlichen, da Jugendschutzauflagen an manchen Verkaufsstellen nicht ausreichend erfolgen und Jugendliche besonders auf die knalligen oder coolen Verpackungen von Einweg-E-Zigaretten anspringen. In der Vergangenheit hatte ich daher schon mehrfach angeregt, auf Einweg-e-Zigaretten Pfand zu erheben. Wir werden diese Option im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für diesen Gesetzentwurf konkret prüfen lassen.“
29. Apr 2024
Anlässlich der Mitmachaktion „Rauchfrei im Mai“, die am 1.5. startet, sagen Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen im Bundestag und Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik der SPD im Gesundheitsausschuss im Bundestag:
Den Aufruf zum gemeinsamen rauchfreien Mai begrüßen wir sehr. Er kann dazu beitragen, öffentliches Bewusstsein für die gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens und Dampfens zu schaffen. Neben jeder und jedem ist hier allerdings vor allem die Politik gefragt, in der Drogen- und Suchtpolitik die Verabredungen im Koalitionsvertrag in dieser Legislatur wirklich umzusetzen.
Mit Blick auf wirksame Verhältnisprävention bei Nikotin, Tabak und Alkohol stehen wesentliche Schritte noch aus, die wir nun konkret angehen müssen. Wir setzen hier insbesondere auf die geplante Novellierung des Präventionsgesetzes. Dabei sprechen wir uns dafür aus, konkrete Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuführen:
Es braucht endlich konsequente Jugendschutzregelungen für Suchtmittelwerbung. Dazu zählen etwa Regeln, um TV-, Radio- und Social Media Werbung für Alkoholika auf die Nachtstunden zu reduzieren. Auch sollten wir den aus der Zeit gefallenen Paragrafen zum sogenannten begleiteten Trinken aus dem Jugendschutzgesetz streichen. Denn wenn 14-jährige Alkohol konsumieren, wirkt sich das schädigend aus – egal ob in Anwesenheit ihrer Eltern oder allein.
Bei E-Zigaretten sollten wir der Marktverbannung von Aromen für Tabakerhitzer im letzten Jahr folgen. Da vom süßlichen Geschmack blumig klingender Aromen wie „Vanilla Sky“ auch für E-Zigaretten und sogenannte Vapes besonders jugendliche Nichtraucher*innen angezogen werden.
All diese Maßnahmen wirken präventiv und kosten den öffentlichen Haushalt kein Geld. Im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, mittels strengerer Werberegulierung für Tabak und E-Zigaretten aber auch für Alkohol und Glücksspiel den Jugendschutz zu stärken. Dazu braucht es jetzt die Präventionsgesetznovelle zur Förderung der öffentlichen Gesundheit und als weiterer glaubwürdiger Bestandteil einer progressiven Gesundheits- und Drogenpolitik, wie sie die Ampel bereits bei der Cannabisteillegalisierung und Drug-Checking bewiesen hat.
14. Mrz 2024
Die Aussetzung der Bußgeldverhängung für verspätete Flüge am Hamburger Flughafen kommentiert Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der grünen Bundestagsfraktion sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss wie folgt:
„Ich bedauere es sehr, dass in Folge der Klage von Lufthansa und Condor die Bußgeldverhängung für verspätete Flüge nach 23 Uhr in Hamburg vorerst ausgesetzt werden muss. Die Bußgelder waren immerhin ein kleiner Hebel, um Einhaltung von Regeln von den Airlines einzufordern. Auch wenn dieser Hebel nun erst einmal wegfällt, gilt zweifelsohne weiterhin:
Nachtruhe und Lärmschutz müssen Priorität vor Airline-Profiten haben.
Wir Grüne arbeiten bereits auf vielen Ebenen für einen besseren Lärmschutz, der gleichzeitig aktiver Gesundheitsschutz ist, zusammen. So werden wir nun vertieft prüfen, ob bundesrechtliche Novellierungen notwendig sind, um Airlines, die sich nicht an bestehende Regelungen halten, rechtssicher sanktionieren zu können.
In erster Linie ist hier aber die Hamburger Wirtschaftsbehörde in der Pflicht, schnell im Sinne der lärmgeplagten Hamburger*innen zu handeln. Die Betriebsgenehmigung des Flughafens stammt aus dem letzten Jahrhundert und das merkt man ihr an. Sie muss dringend erneuert und den heutigen Anforderungen angepasst werden. Hier besteht die Möglichkeit, den Lärmschutz in den Fokus zu rücken und rechtlich zu verankern. Bis eine novellierte Genehmigung vorliegt, kann die Behörde zudem Vollzugshinweise zur aktuellen Genehmigung erlassen und somit eine wirksame Sanktionierung verspäteter Flieger auch weiter ermöglichen.“
13. Mrz 2024
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat heute Fördermittel für die KZ-Gedenkstätte Neuengamme in Höhe von ca. 2 Mio. Euro beschlossen. Die Gelder kommen aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) und werden in die Einrichtung eines Begegnungszentrums und die Sanierung eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes investiert.
Die Gedenkstätte befindet sich in Hamburg-Bergedorf. Die Hamburger Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann sagt dazu:
„Ich freue mich sehr, dass wir aus dem Bundestag mit der Unterstützung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an der KZ-Gedenkstätte Neuengamme ein klares Zeichen nach Hamburg senden. Gedenkstätten sind Teil der Erinnerungskultur und müssen erhalten bleiben sowie für Besucher*innen jeden Alters jederzeit ein Anlaufpunkt sein. Wir möchten sie zu einem Ort machen, an dem Menschen zusammenkommen und sich mit der Geschichte unseres Landes auseinanderzusetzen. In Zeiten, in denen rechte Parteien wieder anfangen, Menschen in unserem Land in Gruppen unterschiedlicher ‚Wertigkeit‘ einzuteilen und Pläne zu Vertreibungen zu schmieden, ist es unsere dringende Pflicht, Orte wie die KZ-Gedenkstätte Neuengamme konsequent zu unterstützen.“
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Über das Förderprogramm:
Die Fördermittel für das Projekt der KZ-Gedenkstätte Neuengamme stammen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)“. Es ist eines von 66 Projekten bundesweit, die in der aktuellen Förderrunde ausgewählt wurden. Insgesamt werden 200 Millionen Euro in alle Teile des Landes vergeben. Dieses Geld fließt in die Sanierung von Sporthallen, Schwimmbädern, Jugend- und Kulturzentren, also in Orte, an denen unsere Gesellschaft zusammenkommt. Die Abgeordneten des Haushaltsausschusses haben heute dafür die Mittel zur Verfügung gestellt. Das ist auch ein gutes Signal für den Klimaschutz, denn die Förderung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt wird, ist an ambitionierte Einsparziele bei Energie und CO2 gebunden.
21. Feb 2024
Ich freue mich sehr, dass mich meine Fraktion gestern zur Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gewählt hat. Dazu habe ich folgendes Statement veröffentlicht:
„Ich freue mich sehr auf diese neue Aufgabe. Mir ist es wichtig, unsere Grünen Positionen der Naturschutz- und Umweltpolitik sowie des Verbraucher*innenschutzes politisch und in den öffentlichen Debatten fest zu verankern. Dazu müssen immer auch Schnittstellen zu anderen Politikfeldern mitgedacht werden, zum Beispiel Energie und Klimaschutz. Im Verbraucher*innenschutz werde ich mich auch weiter stark machen für den Schutz von überschuldeten Haushalten, eine einfachere Rechtsdurchsetzung, bessere Verbraucherinformationen und klare Regeln gegen Greenwashing.
Als Hamburgerin bin ich an der Küste aufgewachsen und weiß insbesondere auch um die Bedeutung und Verletzlichkeit dieses Ökosystems, das mit dem Biosphärenreservat Hamburgisches Wattenmeer auch in Zuständigkeit der Hansestadt liegt. Für den Schutz der Hamburger Stadtnatur und der verschiedenen Biotope wie den Mooren, Wäldern und Feldmarken werde ich mich weiterhin stark machen. Den Erhalt der Artenvielfalt und Müllvermeidung sehe ich als prioritär an, um unser einzigartiges Naturerbe zu erhalten.“