Pressemitteilung: Einführung des Never-Event-Registers

Pressemitteilung: Einführung des Never-Event-Registers

Das Never-Event-Register kommt. Auf unserer großen Patientenrechte-Konferenz im Mai haben wir über mehr Patientensicherheit diskutiert. Eine der zentralen Forderungen war dabei die Einführung eines Never-Event-Registers. Dieses wird nun, als Teil der Krankenhausreform, tatsächlich umgesetzt. Dazu habe ich heute eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Zu den abgeschlossenen Verhandlungen zur Krankenhausreform erklärt Linda Heitmann, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatterin für die Stärkung von Patientenrechten:

„Mich freut im Zuge der abgeschlossenen Beratungen zur Krankenhausreform insbesondere, dass es uns im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, die Grundlage zur Einführung eines deutschlandweiten Never-Event-Registers in der Reform zu verankern.

Dieses soll innerhalb von drei Jahren aufgebaut werden und Krankenhäuser sind dann dazu verpflichtet, gravierende Behandlungsfehler zu melden. Das kann anonym geschehen. Es legt endlich den Grundstein dafür, dass Fehler systematisch erfasst werden und an deren künftiger Vermeidung gearbeitet werden kann. Dies ist ein großer Schritt zu mehr Patientensicherheit, für den wir als Grüne uns stark gemacht haben.“

Zu diesem Thema berichtet auch das Ärzteblatt.

Statement: Kreislaufwirtschaft & Elektrogeräte

Statement: Kreislaufwirtschaft & Elektrogeräte

Heute hat das Kabinett die Dritte Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Dazu erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss und Jürgen Kretz, Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion:

Linda Heitmann MdB:

„Mit dem Gesetz gehen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag an und schaffen einen klaren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher: Alte Elektrogeräte können einfacher zurückgegeben werden: nämlich direkt im Laden, auf dem Wertstoffhof und beim Hersteller. Und für die Kund*innen entstehen keine weiteren Kosten. Die Hersteller verwerten die Altgeräte weiter. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir damit die Sammelquote von Altgeräten endlich steigern können, was vor allem bei den Einweg-E-Zigaretten, deren Reste viel zu häufig im Hausmüll landen und dort viel Schaden anrichten, mehr als nötig ist.“

Jürgen Kretz MdB:

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss geht Deutschland in der Kreislaufwirtschaft einen großen Schritt voran. Mit der Novelle wird nicht nur die Sammelmenge von Elektrogeräten gesteigert, sondern es wird auch das große Problem der Brandrisiken durch lithiumhaltige Batterien auf unseren Mülldeponien angegangen. Gefährliche Lithium-Ionen-Akkus werden sicherer und noch umweltgerechter entsorgt. Des Weiteren werden wichtige Rohstoffe im Kreislauf gehalten. Denn in alten Elektrogeräten schlummern nicht nur Schadstoffe wie Schwermetalle, sondern sie enthalten auch wichtige Wertstoffe, die wir im Kreislauf halten müssen. Das ist eine Chance, unseren viel zu hohen Rohstoffverbrauch zu senken und unsere Natur und Umwelt beim Abbau von Primärrohstoffen zu schonen.“

Das Statement findet sich auch hier auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion. In der Presse hat das Online-Portal EUWID-Recycling hier berichtet.

Ich kandidiere wieder für den Bundestag – für das Direktmandat der Grünen Altona und Listenplatz 3 der Grünen Hamburg

Ich kandidiere wieder für den Bundestag – für das Direktmandat der Grünen Altona und Listenplatz 3 der Grünen Hamburg

Seit 2021 bin ich direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Altona und werde wieder für den Bundestag antreten. Dafür bewerbe mich bei den Grünen in Altona erneut als Direktkandidatin sowie auf Platz 3 der Landesliste der Grünen Hamburg. Aktuell bin ich in der grünen Bundestagsfraktion Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, außerdem Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik sowie Teil des erweiterten Fraktionsvorstands.

Zu meiner erneuten Kandidatur erkläre ich:

„Ich will wieder in den Bundestag! Am allerliebsten wieder für Altona direkt.

Mir macht die Arbeit im Bundestag großen Spaß und es ist mir als Hamburger Deern eine Ehre, meine wunderschöne Stadt und meinen Bezirk mit ihrer ganzen gesellschaftlichen Vielfalt im Bundestag vertreten zu dürfen.

Seit vielen Jahren stehe ich mit zahlreichen Bürger*innen, Schüler*innen, Stakeholdern, Organisationen, Unternehmen, Vereinen und politisch Aktiven aus der Stadt und speziell aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona kontinuierlich im Austausch über politische Initiativen und Erwartungen. Aus diesen Gesprächen ziehe ich viel Motivation für meine Arbeit und meine erneute Kandidatur.

Insbesondere in meine Themen Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik, Gesundheits- und Drogenpolitik sowie die Entscheidungsstrukturen im Bundestag habe ich mich gut eingearbeitet. Dies möchte ich auch nächste Legislatur wieder einbringen, um noch mehr für Hamburg bewegen zu können.

Bei all den Herausforderungen der Weltkrisen, Kriege und in der Dreier-Koalition, war und ist für mich immer klar: Gerade in schwierigen Zeiten will ich mitgestalten! Ich möchte dafür einstehen, dass Demokratie funktioniert. Die parlamentarische Demokratie in einem funktionierenden Staatssystem mit Gewaltenteilung ist in meinen Augen alternativlos. Sie ermöglicht uns Freiheit und lebt davon, dass wir uns einbringen, einmischen und differenziert, konzentriert Lösungen finden. Daran möchte ich weiterhin mitarbeiten.“

PM: Insolvenzabsicherung für Airlines verbessern

„Koalitionsvertrag umsetzen und Verbraucherschutz erhöhen“

Bundesjustizminister Marco Buschmann soll sich im Rahmen der EU-Verhandlungen über die Pauschalreiserichtlinie für eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften einsetzen. Das fordere ich gemeinsamen mit meinem Kollegen Stefan Schmidt zu Beginn der Hauptreisezeit in einem Brief an den Minister. „Wir wollen die Flugreisenden besser vor einer Airline-Insolvenz schützen. Deswegen erwarten wir, dass der zuständige Justizminister sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene aktiv für eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften einsetzt“, begründen wir den Brief.

Aktuell müssen sich Fluggesellschaften nicht gegen eine mögliche Insolvenz absichern. Geht eine Fluggesellschaft pleite, bleiben Passagiere auf den Ticketkosten sitzen und müssen sich auch auf eigene Kosten um ihren Rücktransport kümmern. „Eine Airline-Insolvenz kann für Flugreisende, vor allem für Familien, schnell tausende von Euro kosten. Statt die schönste Zeit des Jahres zu verbringen, kann eine Insolvenz viele an die finanziellen Grenzen bringen.“

Wie gut eine Insolvenzabsicherung für Reisende funktionieren kann, wir am Beispiel des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der seit 2021 – als Konsequenz aus der Thomas-Cook-Pleite 2019 – die Kundengelder der Pauschalreisenden absichert: „Der DRSF wickelt gerade die Ansprüche von hunderttausenden Pauschalreisenden ab, die von der FTI-Pleite betroffen sind. Ein ähnliches Verbraucherschutzinstrument brauchen wir auch für Fluggesellschaften. Die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie und der Passagierrechte werden unter der ungarischen Ratspräsidentschaft fortgesetzt. Das ist der beste Zeitpunkt, um die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und den Verbraucherschutz bei Flugreisen zu erhöhen.“


Weiter Informationen zum Thema gibt es auch der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion: Flugtickets jetzt gegen Airline-Insolvenzen absichern.


Die Meldung wurde vom Nachrichtenportal reisevor9.de und fvw.de aufgegriffen.

Pressemitteilung: Nachhaltigkeitsversprechen transparent gestalten

Pressemitteilung: Nachhaltigkeitsversprechen transparent gestalten

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Behauptung von Katjes, seine Produkte seien klimaneutral, erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

„Das Urteil zeigt deutlich, dass es wir einen klaren Rahmen für Verbraucher*innen und Unternehmen brauchen, damit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen von Produkten verständlich und fair sind. Zwei Richtlinien aus Europa – EmpCo und GCD – zeigen in die richtige Richtung und bilden einen guten Rahmen: Zum einen müssen Unternehmen den Umweltnutzen ihrer Versprechen verständlich, transparent und anhand allgemeiner Kriterien belegen. Und zum anderen reicht die Kompensation von Emissionen über sogenannte Zertifikate nicht mehr aus, sondern der Herstellungsprozess muss bereits Emissionen einsparen.

Das wäre ein klarer Mehrwert für Konsument*innen, die nach einer aktuellen Umfrage des Handelsverbandes beim Einkauf immer stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte achten. Und wir belohnen die Unternehmen, die sich tatsächlich und wirksam darum bemühen, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren.“

Das Statement wurde auch auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion veröffentlicht.

Aufruf zur Innenminister-Konferenz: Lücken des Spielerschutzes im Glücksspielstaatsvertrag schließen!

Aufruf zur Innenminister-Konferenz: Lücken des Spielerschutzes im Glücksspielstaatsvertrag schließen!

Seit 2008 gibt es in Deutschland den Glücksspielstaatsvertrag. Er ermächtigt die Länder, legalem Glücksspiel in Deutschland einen regulierten und rechtssicheren Rahmen zu geben und wurde bereits mehrfach novelliert bis zur aktuell seit 2021 geltenden Fassung.

2024 erscheint nun der Zwischenbericht der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags in seiner Fassung von 2021, als es grundlegende Veränderungen vor allem in Bezug auf eine bundesweite kontrollierte Legalisierung von Online-Glücksspiel gab.

Gemeinsam mit anderen Grünen Politiker*innen aus Bund und Ländern der Ressorts Innen-, Verbraucher*innen-, Finanz- und Gesundheitspolitik fordere ich aus diesem Anlass die Innenminister*innen der Länder dazu auf, sich bei ihrer Jahreskonferenz (IMK), die vom 19. bis zum 21. Juni 2024 in Potsdam stattfindet, mit der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags in all seiner Komplexität und Reichweite zu befassen.

Dazu haben wir ein Positionspapier erarbeitet. Darin fordern wir:

1.) durch Zeitbegrenzung für die Ausstrahlung von Glückspielwerbung den Jugendschutz zu stärken, dies soll auch für Sportwettwerbung gelten.,

2.) das Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat festzuschreiben und die Option zur Erhöhung auch nach einer Bonitätsprüfung aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu streichen,

3.) mehr Transparenz für Verbraucher*innen zu lizensierten legalen Anbieter*innen, damit sich illegale Angebote leichter identifizieren lassen,

4.) das Sperrsystem für Spielsüchtige und -gefährdete weiter auszubauen,

5.) konsequenter gegen Finanzkriminalität vorzugehen, indem der Datenaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird,

6.) zu verhindern, dass im Rahmen der vom, Bundesjustizminister geplanten Strafrechtsreform das Strafmaß von illegalem Glücksspiel von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit abgemildert wird,

7.) gegen illegales Automaten-Glücksspiel in der Gastronomie vorzugehen,

8.) sogenannte „Lootboxen“ als Glücksspiel einzustufen und für Kinder und Jugendliche nicht zu erlauben.

9.) die Kommunen stärker einzubinden und mit den nötigen Ressourcen auszustatten, damit sie ihre Schlüsselrolle in der Überwachung des Glücksspiels ausüben können,

10.) die finanziellen Mittel für Suchtberatungsstellen und auf Glücksspiel spezialisierte Fachstellen aufzustocken, damit regelmäßig Präventionskampagnen in den Ländern auf die Risiken des Glückspiels aufmerksam machen.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden: