„Kreislaufwirtschaft wird das neue Normal. Meere schützen. Plastikmüll stoppen. Das Ende des Mülls. Kreislaufwirtschaft zum Standard machen. Reparatur und Recyclingindustrie voranbringen. Lieferkettengesetz. Unser Ziel ist zero waste.“ (Wahlprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2021)
Wir leben auf zu großem Fuß. Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen sind verantwortlich für die Hälfte aller Treibhausgasemissionen und für 90% des Biodiversitätsverlust. Mit einer Kreislaufwirtschaft unterstützen wir unsere Klimaziele.
Mit diesem ersten Bundeskongress Kreislaufwirtschaft legen wir den Fokus auf die Wichtigkeit und die Möglichkeit des Produkt-Designs. Es wird von verschiedenen Ebenen berichtet,
wie der Stand der Gesetzgebung und von Aktivitäten rund um die Kreislaufwirtschaft ist.
wie Hersteller Greenwashing von Produkten betreiben und
wie die Produktion von kreislauffähigen Produkten und Materialien von Gesetzen, Verordnungen unterstützt wird.
Am Beispiel der E-Mobilität zeigen wir beispielhaft für eine Zukunftsbranche die Gewinnung kritischer Rohstoffe, den Einsatz und den Verbleib der verwendeten Materialien hinzuweisen.
Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion:
„Klimaschutz und Abfallvermeidung sind für Verbraucher*innen inzwischen zunehmend kaufentscheidend. Doch viele sind verunsichert aufgrund der Vielfalt von Siegeln und Nachhaltigkeitsversprechen: Ist der Eistee wirklich klimapositiv oder das Motorenöl CO2-neutral? Hersteller betreiben dreistes Greenwashing, um als vermeintlich umweltfreundliche und verantwortungsbewusste Unternehmen ihre Umsätze zu steigern. Selbst vor Verpackungen macht dies nicht Halt: abbaubares Plastik oder 100% recyceltes PET werden den Verbraucher*innen versprochen. Wir brauchen hier einen klaren rechtlichen Rahmen, um transparent zu machen, was hinter solchen Bezeichnungen steckt. Die Green Claims-Initiative der EU kann hier ein erster wichtiger Schritt sein.“
Die Europäische Kommission hat heute ihre Richtlinie veröffentlicht, wie in Zukunft Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen für Produkte und Dienstleistungen geregelt sein sollen. Dazu erkläre ich als zuständige Berichterstatterin meiner Fraktion:
„Ich begrüße den heutigen Vorstoß der Kommission, Greenwashing zu regulieren und Umweltversprechen auf Produkten nur noch wissenschaftlich belastbar zu erlauben. Es ist richtig und leider notwendig, grüne Werbeversprechen künftig einer strengen methodisch-wissenschaftlichen Prüfung durch unabhängige Dritte zu unterziehen. Verbraucher*innen können die Umwelt- und Klima-Versprechen der Unternehmen nicht nachprüfen und bewerten, sondern müssen darauf vertrauen, dass die Angaben stimmen. Konsument*innen werden mit nicht belegbaren Umweltversprechen in die Irre geführt und gleichzeitig mit höheren Preisen für eben jene Versprechen konfrontiert.
Klar ist: Wir brauchen manifeste Regeln, unter welchen Bedingungen mit Umwelt- und Klimaaspekten geworben werden darf. Mir ist besonders wichtig, dass Werbung mit den Versprechungen wie „klimaneutral“ oder „klimafreundlich“ untersagt wird, denn kein Produkt kann so hergestellt werden. Ziel muss sein, Transparenz für Konsument*innen zu schaffen und nachhaltige Wirtschaftsweisen gleichzeitig zu fördern.“
Zum Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) mitsamt einiger fachfremder Änderungsanträge im Ausschuss für Gesundheit erkläre ich:
Mit dem Gesetz zur Neuaufstellung der UPD setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patient*innenrechten um. Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.
Das gelingt uns nun, indem wir die Struktur der UPD in eine Stiftung überführen, in der die maßgeblichen Patient*innenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie können Patient*innen sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.
Die Neugründung der Stiftung ist damit verbunden, dass wir das Budget der UPD insgesamt aufstocken: künftig werden ihr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in allen 16 Bundesländern soll es neben der Beratung per Telefon oder Video auch reale Anlaufpunkte vor Ort geben. Für viele Patient*innen ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte als Patient*innen besser zu verstehen und durchzusetzen.
Wie schon bisher wird die UPD auch künftig aus Geldern der GKV und PKV finanziert. Diesen Weg haben wir gründlich diskutiert und halten ihn für richtig, damit die UPD unabhängig von politischen Einflussnahmen bleibt.
Die PKV beteiligt sich dabei weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Wir setzen darauf, dass dies auch wie in den letzten Jahren gut funktioniert, so dass Versicherte in Deutschland ihre Beitragsgelder gut investiert wissen in ein unabhängiges Beratungsangebot, das allen zur Verfügung steht und Patient*innenrechte entscheidend stärkt.
Zum morgigen Weltverbrauchertag erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meiner Kollegin Tabea Rößner:
Linda Heitmann:
Ein zentrales verbraucherpolitisches Vorhaben der Ampelregierung ist die anwenderfreundliche Umsetzung der Verbandsklage. Sie ist eine große Chance, um effektiven Verbraucherschutz und kollektiven Rechtsschutz in Deutschland künftig besser zu gewährleisten. Dafür muss die Verbandsklage richtig ausgestaltet werden: Wir müssen im Sinne der geschädigten Konsument*innen dafür sorgen, dass sich auch während des Verfahrens noch der Klage angeschlossen werden kann. Mit diesem späten Opt-in verhindern wir eine Flut von individuellen Klagen und verschaffen den Gerichten Luft. Je offener die Klageanmeldung ist und je später eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann, desto besser. Dazu gehört außerdem, dass die Ansprüche der Klagenden nicht verjähren können, solange das Verfahren andauert. So wird die Verbandsklage attraktiver als die Einzelklage. Wir wollen zudem allen Verbänden, die sich für die Belange von Verbraucher*innen einsetzen, ermöglichen, Verbandsklagen einzureichen und Betroffene zu vertreten. Der vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums bedarf somit noch einiger Nachbesserungen.
Ein weiteres großes Ärgernis für Verbraucher*innen aktuell ist Greenwashing, also das Versprechen von Umwelt- und Nachhaltigkeitswirkungen beim Bewerben von Produkten. Wir brauchen Regeln für den dahinter entstandenen Kompensationsmarkt, dessen Zusicherungen schwer zu durchschauen und kaum seriös nachprüfbar sind. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen in Europa nicht länger zuzulassen. Wir brauchen hier Transparenz für Verbraucher*innen und belohnen mit klaren Regeln die Unternehmen, die sich ernsthaft bemühen, nachhaltig zu wirtschaften.
Tabea Rößner:
Der Trend des Online-Einkaufs ist ungebrochen, auch wenn für Verbraucher:innen manche Risiken lauern. Besonders schwer wiegen Sicherheitsmängel, obwohl die Gewährleistung von verlässlichen und sicheren Produkten kein Qualitätsmerkmal sondern Bedingung ist. Und: Produktsicherheit ist Datensicherheit. Wir brauchen grundlegende Sicherheitsanforderungen für digitale und vernetzte Produkte, damit nur sichere Geräte auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Sicherheit von digitalen und vernetzten Geräten muss schon bei der Entwicklung durch security by design rechtlich gewährleistet und während der gesamten Gebrauchsdauer garantiert sein. Wir wollen ein anspruchsvolles Verbraucherschutzniveau, wenn es um Sicherheit geht. An dieser Stelle setzen wir große Hoffnung in den Cyber Resilience Act.
Bei Erhalt mangelhafter Ware ist das Widerrufsrecht das zentrale Recht des Verbrauchers. Auch bei Online-Bestellungen müssen die Verbraucher:innen ihr Recht auf Widerruf einfach und barrierefrei ausüben können. Darum haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die verpflichtende Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons für Internethändler verständigt. Für jede Bestellung muss der Widerruf mit einem Klick möglich sein. Das schafft Rechtssicherheit für die Verbraucher:innen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der EU-Rat den Vorschlag nun auf EU-Ebene verfolgt – ein erster wichtiger Schritt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat heute die Studie „Grüne Marketingclaims auf Lebensmitteln“ veröffentlicht. Diese zeigt, dass grüne Werbeaussagen Konsument*innen mehr verwirren als informieren. Die vielen unregulierten Siegel führen Verbraucher*innen in die Irre und versprechen mehr als sie halten können.
Dazu erkläre ich als als Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz und Obfrau im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
„Kein Produkt kann klimaneutral hergestellt werden. Verspricht ein Produkt das, ist das nur über CO2-Kompensation möglich. Doch dieser Kompensationsmarkt ist unreguliert und kaum seriös nachprüfbar. Für Konsument*innen ist er undurchschaubar. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, diese Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen nicht länger in Europa zuzulassen.
Wir brauchen zudem einen klaren gesetzlichen Rahmen, unter welchen Bedingungen mit Umweltaspekten und -versprechen geworben werden darf. Das schafft Transparenz für Verbraucher*innen und belohnt nachhaltig engagierte Unternehmen. Die Studie des vzbv zeigt hier konstruktive Wege auf, die wir diskutieren werden.“
Heute diskutiert der Bundesrat einen Antrag zum Verbot von Einmal-E-Zigaretten. Dazu erklärt Linda Heitmann als Berichterstatterin ihrer Fraktion für Verbraucherschutz sowie Drogen- und Suchtpolitik:
„E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird. Eigentlich fällt das Produkt unter Elektroschrott, aber der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll und sorgt immer wieder für Brände – etwa, wenn der Akku in Müllautos zerquetscht wird. Daneben verbraucht ein solches Wegwerf-Produkt unnötig viele Ressourcen, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.
Auch gesundheits- und suchtpolitisch ist das Produkt problematisch: Wir sehen, dass sich das Marketing und Design in erster Linie an junge Menschen richten, die das Produkt nach Jugendschutzrichtlinien unter 18 gar nicht erwerben dürfen. Der oftmals süße Geschmack überlagert die herben Tabaknoten. Die Langzeitfolgen des Konsums sind bislang noch kaum erforscht und beispielsweise Krebsrisiken vollkommen unklar. Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, mindestens erschweren, auf Einhaltung des Jugendschutzes beim Verkauf verstärkt hinweisen und die ökologischen Schäden minimieren.
Daher begrüßen wir die Bundesratsinitiative mit dem Ziel eines Verbots von e-Vapes europaweit. Gerade die Ökodesign-Richtlinie dürfte hierfür Möglichkeiten zur Verfügung stellen, aber ein baldiges Verbot wird nach unserer Einschätzung europa- und bundesrechtlich schwierig werden. Daher sind auch andere Maßnahmen anzudenken: Pfand auf solche Einwegprodukte wie e-Vapes könnten das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus austauschen und Liquids und auffüllen lassen. Es braucht hier schnell ein bundesweites und überzeugendes Konzept, um Umwelt- genau wie Jugendschutz zu stärken.“