Pressemitteilung: Einführung des Never-Event-Registers

Pressemitteilung: Einführung des Never-Event-Registers

Das Never-Event-Register kommt. Auf unserer großen Patientenrechte-Konferenz im Mai haben wir über mehr Patientensicherheit diskutiert. Eine der zentralen Forderungen war dabei die Einführung eines Never-Event-Registers. Dieses wird nun, als Teil der Krankenhausreform, tatsächlich umgesetzt. Dazu habe ich heute eine Pressemitteilung veröffentlicht:

Zu den abgeschlossenen Verhandlungen zur Krankenhausreform erklärt Linda Heitmann, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatterin für die Stärkung von Patientenrechten:

„Mich freut im Zuge der abgeschlossenen Beratungen zur Krankenhausreform insbesondere, dass es uns im parlamentarischen Verfahren gelungen ist, die Grundlage zur Einführung eines deutschlandweiten Never-Event-Registers in der Reform zu verankern.

Dieses soll innerhalb von drei Jahren aufgebaut werden und Krankenhäuser sind dann dazu verpflichtet, gravierende Behandlungsfehler zu melden. Das kann anonym geschehen. Es legt endlich den Grundstein dafür, dass Fehler systematisch erfasst werden und an deren künftiger Vermeidung gearbeitet werden kann. Dies ist ein großer Schritt zu mehr Patientensicherheit, für den wir als Grüne uns stark gemacht haben.“

Zu diesem Thema berichtet auch das Ärzteblatt.

Statement: Kreislaufwirtschaft & Elektrogeräte

Statement: Kreislaufwirtschaft & Elektrogeräte

Heute hat das Kabinett die Dritte Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Dazu erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss und Jürgen Kretz, Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion:

Linda Heitmann MdB:

„Mit dem Gesetz gehen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag an und schaffen einen klaren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher: Alte Elektrogeräte können einfacher zurückgegeben werden: nämlich direkt im Laden, auf dem Wertstoffhof und beim Hersteller. Und für die Kund*innen entstehen keine weiteren Kosten. Die Hersteller verwerten die Altgeräte weiter. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir damit die Sammelquote von Altgeräten endlich steigern können, was vor allem bei den Einweg-E-Zigaretten, deren Reste viel zu häufig im Hausmüll landen und dort viel Schaden anrichten, mehr als nötig ist.“

Jürgen Kretz MdB:

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss geht Deutschland in der Kreislaufwirtschaft einen großen Schritt voran. Mit der Novelle wird nicht nur die Sammelmenge von Elektrogeräten gesteigert, sondern es wird auch das große Problem der Brandrisiken durch lithiumhaltige Batterien auf unseren Mülldeponien angegangen. Gefährliche Lithium-Ionen-Akkus werden sicherer und noch umweltgerechter entsorgt. Des Weiteren werden wichtige Rohstoffe im Kreislauf gehalten. Denn in alten Elektrogeräten schlummern nicht nur Schadstoffe wie Schwermetalle, sondern sie enthalten auch wichtige Wertstoffe, die wir im Kreislauf halten müssen. Das ist eine Chance, unseren viel zu hohen Rohstoffverbrauch zu senken und unsere Natur und Umwelt beim Abbau von Primärrohstoffen zu schonen.“

Das Statement findet sich auch hier auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion. In der Presse hat das Online-Portal EUWID-Recycling hier berichtet.

Presseartikel: Wie stehen wir zur EU-Empfehlung für rauchfreie Spielplätze, Bushaltestellen, vor Unis und Schulen?

Presseartikel: Wie stehen wir zur EU-Empfehlung für rauchfreie Spielplätze, Bushaltestellen, vor Unis und Schulen?

Die EU-Kommission hat eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten zur Erweiterung des Nichtraucherschutzes auf Außenbereiche und sogenannte alternative E-Produkte ausgesprochen. Ich sehe dies durchweg positiv.

Das RedaktionsNetzwerk Deutschland hat dazu berichtet: „SPD und Grüne wollen Rauchen auch in bestimmten Außenbereichen verbieten“. Hier geht’s zum Artikel.

Ich kandidiere wieder für den Bundestag – für das Direktmandat der Grünen Altona und Listenplatz 3 der Grünen Hamburg

Ich kandidiere wieder für den Bundestag – für das Direktmandat der Grünen Altona und Listenplatz 3 der Grünen Hamburg

Seit 2021 bin ich direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Altona und werde wieder für den Bundestag antreten. Dafür bewerbe mich bei den Grünen in Altona erneut als Direktkandidatin sowie auf Platz 3 der Landesliste der Grünen Hamburg. Aktuell bin ich in der grünen Bundestagsfraktion Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, außerdem Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik sowie Teil des erweiterten Fraktionsvorstands.

Zu meiner erneuten Kandidatur erkläre ich:

„Ich will wieder in den Bundestag! Am allerliebsten wieder für Altona direkt.

Mir macht die Arbeit im Bundestag großen Spaß und es ist mir als Hamburger Deern eine Ehre, meine wunderschöne Stadt und meinen Bezirk mit ihrer ganzen gesellschaftlichen Vielfalt im Bundestag vertreten zu dürfen.

Seit vielen Jahren stehe ich mit zahlreichen Bürger*innen, Schüler*innen, Stakeholdern, Organisationen, Unternehmen, Vereinen und politisch Aktiven aus der Stadt und speziell aus meinem Wahlkreis Hamburg-Altona kontinuierlich im Austausch über politische Initiativen und Erwartungen. Aus diesen Gesprächen ziehe ich viel Motivation für meine Arbeit und meine erneute Kandidatur.

Insbesondere in meine Themen Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik, Gesundheits- und Drogenpolitik sowie die Entscheidungsstrukturen im Bundestag habe ich mich gut eingearbeitet. Dies möchte ich auch nächste Legislatur wieder einbringen, um noch mehr für Hamburg bewegen zu können.

Bei all den Herausforderungen der Weltkrisen, Kriege und in der Dreier-Koalition, war und ist für mich immer klar: Gerade in schwierigen Zeiten will ich mitgestalten! Ich möchte dafür einstehen, dass Demokratie funktioniert. Die parlamentarische Demokratie in einem funktionierenden Staatssystem mit Gewaltenteilung ist in meinen Augen alternativlos. Sie ermöglicht uns Freiheit und lebt davon, dass wir uns einbringen, einmischen und differenziert, konzentriert Lösungen finden. Daran möchte ich weiterhin mitarbeiten.“

PM: Insolvenzabsicherung für Airlines verbessern

„Koalitionsvertrag umsetzen und Verbraucherschutz erhöhen“

Bundesjustizminister Marco Buschmann soll sich im Rahmen der EU-Verhandlungen über die Pauschalreiserichtlinie für eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften einsetzen. Das fordere ich gemeinsamen mit meinem Kollegen Stefan Schmidt zu Beginn der Hauptreisezeit in einem Brief an den Minister. „Wir wollen die Flugreisenden besser vor einer Airline-Insolvenz schützen. Deswegen erwarten wir, dass der zuständige Justizminister sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene aktiv für eine Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften einsetzt“, begründen wir den Brief.

Aktuell müssen sich Fluggesellschaften nicht gegen eine mögliche Insolvenz absichern. Geht eine Fluggesellschaft pleite, bleiben Passagiere auf den Ticketkosten sitzen und müssen sich auch auf eigene Kosten um ihren Rücktransport kümmern. „Eine Airline-Insolvenz kann für Flugreisende, vor allem für Familien, schnell tausende von Euro kosten. Statt die schönste Zeit des Jahres zu verbringen, kann eine Insolvenz viele an die finanziellen Grenzen bringen.“

Wie gut eine Insolvenzabsicherung für Reisende funktionieren kann, wir am Beispiel des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), der seit 2021 – als Konsequenz aus der Thomas-Cook-Pleite 2019 – die Kundengelder der Pauschalreisenden absichert: „Der DRSF wickelt gerade die Ansprüche von hunderttausenden Pauschalreisenden ab, die von der FTI-Pleite betroffen sind. Ein ähnliches Verbraucherschutzinstrument brauchen wir auch für Fluggesellschaften. Die Verhandlungen auf EU-Ebene zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie und der Passagierrechte werden unter der ungarischen Ratspräsidentschaft fortgesetzt. Das ist der beste Zeitpunkt, um die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und den Verbraucherschutz bei Flugreisen zu erhöhen.“


Weiter Informationen zum Thema gibt es auch der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion: Flugtickets jetzt gegen Airline-Insolvenzen absichern.


Die Meldung wurde vom Nachrichtenportal reisevor9.de und fvw.de aufgegriffen.

Interview: „Regen muss versickern können“

Interview: „Regen muss versickern können“

Der Regen der letzten Wochen hat die Grundwasserspeicher gefüllt. Trotzdem mahne ich im Interview mit der Zeitung „Das Parlament“ an, das Grundwasser besser zu schützen. Böden müssen mehr entsiegelt werden.

Hier das komplette Interview zum Nachlesen:

Frau Heitmann, die Bundesregierung hat im März 2023 die Nationale Wasserstrategie beschlossen, um angesichts zunehmender Dürren und Hochwasser die Verfügbarkeit von Trinkwasser langfristig zu sichern. Sie enthält ein Aktionsprogramm mit 78 konkreten Maßnahmen, wie etwa die Renaturierung von Flüssen, die Entsiegelung von Flächen und die Ertüchtigung der Wasserinfrastruktur. Was die Umsetzung betrifft, hat man seither nicht viel gehört. Warum?

Linda Heitmann: Die Umsetzung ist oft vor allem Verwaltungshandeln, von dem man tatsächlich öffentlich nicht viel mitbekommt. Aber hinter den Kulissen läuft einiges. So treffen sich regelmäßig die Fachleute von Bund und Ländern, um Maßnahmen abzustimmen, die vordringlich angegangen werden sollen – wie etwa ein bundesweites Grundwassermonitoring. Ziel ist es, Neubildung und Entnahme von Grundwasser besser als jetzt im Blick zu haben.

Wäre es nicht wichtig, schneller ins Handeln zu kommen? Auch wenn es zuletzt viel geregnet hat, gehört Deutschland doch zu den Ländern, deren Grundwasserspeicher zuletzt stark geschrumpft waren.

Linda Heitmann: Ja, der Rückgang des Grundwassers war besorgniserregend. Aber aus meiner Sicht widerspricht es sich nicht, Pläne zu machen und bereits erste Maßnahmen umzusetzen. Und das passiert längst.

Um welche Maßnahmen geht es?

Linda Heitmann: Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das 3,5 Milliarden Euro bis 2027 zur Verfügung stehen, werden schon jetzt Projekte zur Wiedervernässung von Mooren und Renaturierung von Flussauen finanziell unterstützt. Auch Maßnahmen zur Verringerung von Schadstoffeinträgen in Gewässer, etwa durch die Ausstattung von Klärwerken mit einer vierten Klärstufe, laufen.

Diese braucht es, weil das Abwasser verstärkt mit Medikamentenrückständen, Hormonen und Mikroplastik belastet ist, welche die meisten Kläranlagen nicht herausfiltern können. Nach der neugefassten EU-Abwasserrichtline sollen bis 2035 zunächst alle großen Kläranlagen eine solche vierte Klärstufe bekommen.

Linda Heitmann: Wir wollen aber auch Kläranlagen entlasten, indem wir leicht verschmutztes Grauwasser als Brauchwasser nutzen. Das hilft auch, Trinkwasser einzusparen. Wie das funktionieren kann, testet meine Heimatstadt Hamburg gerade in einem Wasserrecycling-Projekt. In den Haushalten eines neuen Wohnviertels, der Jenfelder Au, wird Wasser vom Duschen, Spülen oder Wäschewaschen vom sogenannten Schwarzwasser aus der Toilette getrennt, vor Ort wieder gereinigt und erneut verwendet: zum Beispiel für die Toilettenspülung, die Gartenbewässerung oder als Brauchwasser in Gewerbe und Landwirtschaft.

Wie viel Wasser kann denn so eingespart werden?

Linda Heitmann: Fast 30 Prozent des täglichen Trinkwasserverbrauchs entfallen auf die Toilettenspülung. Hinzu kommt das, was sonst für die Gartenbewässerung genutzt würde. Solche Konzepte können kommunalen Wasserversorgern bei Nutzungskonflikten helfen.

Genau für solche Nutzungskonflikte mit Industrie und Landwirtschaft fordert der Deutsche Städtetag Leitlinien. Auch die Wasserstrategie sieht die Erarbeitung solcher Leitlinien vor. Gibt es sie bereits?

Linda Heitmann: Fachleute der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser erarbeiten sie derzeit. Wie brisant Wassernutzungskonflikte werden können, habe ich in Spanien gesehen. Illegale Brunnenbohrungen zur Bewässerung von Erdbeerplantagen bedrohten ein Naturschutzgebiet – und lösten einen großen politischen Streit aus.

Auch bei uns nehmen Wasserkonflikte zu: Die um Tesla und Coca-Cola sind prominent. Wie helfen hier Leitlinien?

Linda Heitmann: Sie sollen ein Leitfaden für Behörden sein, die bei Wasserknappheit entscheiden müssen, wer vorrangig Wasser nutzen darf.

Und wer sollte das sein?

Linda Heitmann: Aus meiner Sicht, und so steht es auch in der Nationalen Wasserstrategie, muss die öffentliche Trinkwasserversorgung Priorität haben. Wasser ist schließlich unser wichtigstes Lebensmittel.

Die besondere Bedeutung der Trinkwasserversorgung wird dort zwar betont, aber ebenso die Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung. Müsste der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht klarer formuliert werden?

Linda Heitmann: Ich finde es richtig, die Lebensmittelproduktion mit hoher Priorität zu behandeln, denn natürlich ist sie notwendig – und notwendiger als andere Industriegüter. Was als Lebensmittel gilt, muss man sich aber genau ansehen und abwägen.

Die Bundesländer erheben unterschiedlich hohe Entgelte für Wasser aus dem Grund oder aus Flüssen und Seen. In Hessen, Bayern und Baden-Württemberg müssen Industrie und Landwirtschaft gar nichts für die Entnahme von Wasser zahlen. Sollte Wasser nicht überall in Deutschland gleich viel kosten?

Linda Heitmann: Ich halte einheitliche Wasserentgelte für sinnvoll, damit Unternehmen sich nicht ihren Standort danach aussuchen, wo das Wasser am günstigsten ist. Wir sollten einen Standortwettbewerb auf Kosten der Umwelt unbedingt vermeiden.

Screenshot von das-parlament.de

Die Bundesregierung hat angekündigt, eine einheitliche Regelung zu prüfen. Gibt es schon ein Ergebnis?

Linda Heitmann: Die Verhandlungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe laufen. Und es ist auch nachvollziehbar, dass dies nicht öffentlich, sondern intern passiert.

Umweltverbände fordern, Wasser zu verteuern, um einen Sparanreiz zu setzen. Mehreinnahmen könnten für die Wiederherstellung von Flüssen genutzt werden, von denen nur acht Prozent in einem guten Zustand sind.

Linda Heitmann: Mit Entnahmeentgelten und der neugefassten EU-Abwasserrichtlinie, die erstmalig eine Herstellerverantwortung einführt, werden einige Nutzer künftig zusätzlich zur Kasse gebeten. Ich würde den Sparanreiz aber nicht überschätzen. Mit Geld lässt sich zudem nur begrenzt Schaden wieder gutmachen. Unser Hauptaugenmerk sollte sein, unsere Gewässer wirklich zu schützen. Deswegen arbeiten wir an politischen Maßnahmen wie dem Düngegesetz und der EU-Düngeverordnung, um den Schadstoffeintrag durch die massive Düngung auf landwirtschaftlichen Flächen von vorneherein zu reduzieren.

Das Düngesetz ist im Bundesrat gerade gescheitert – und damit die geplante Neuregelung für einen besseren Schutz des Grundwassers. Wie ist Ihre Reaktion?

Linda Heitmann: Es ärgert mich, dass einzelne Bundesländer auf Kosten der Wasserreinheit und der Gesundheit aller politische Spielchen spielen. Durch die Blockade im Bundesrat drohen uns nun die Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahren und hohe Strafzahlungen.

Die Wasserstrategie sieht die Förderung von „Schwammstädten“ vor, in denen Regenwasser in Zisternen gespeichert oder im Boden versickern kann, anstatt direkt mit dem Abwasser entsorgt zu werden. Ein solcher Stadtumbau verursacht aber Kosten – und Konflikte, weil durch Entsiegelung Flächen verloren gehen. Braucht es bundesweite gesetzliche Vorgaben, die „Wasserversorgungsvorhaben“ Priorität einräumen?

Linda Heitmann: Jedenfalls müssen wir mit Förderprogrammen die nötigen Anreize setzen. Wir sehen überall die Nutzungskonflikte: Wohnungsbau, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und Naturschutz konkurrieren um Flächen. Es braucht hier eine Priorisierung für Entsiegelung, denn Wasser ist unsere Lebensgrundlage. Damit sich genügend im Grund neu bilden kann, muss so viel Regen wie möglich versickern können.


Das vollständige Interview sowie weiterführende Links sind auf der Website von „Das Parlament“ zu finden.

Das Interview wurde unter anderem aufgegriffen von der Oldenburger Onlinezeitung, rechtundpolitik.com, hasepost.de, madeinbocholt.de, klamm.de und eu-schwerbehinderung.eu.