4. Dez. 2024
Das Bundeskabinett hat heute den verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung verabschiedet. Dazu erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik der Grünen Bundestagsfraktion und direkt gewählte Abgeordnete für Hamburg-Altona:
„Der Bericht zeigt, dass die Ampelregierung trotz schwieriger Rahmenbedingungen dem Verbraucherschutz neue Impulse geben konnte. Während der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges wurden die Haushalte bei den Energiepreisen massiv entlastet; die Schuldnerberatung wurde bundesweit auf ein stabiles Fundament gestellt und dauerhaft gestärkt. Und das neue Rechtsinstrument der Verbandsklage schafft für geschädigte Verbraucher*innen niedrigschwellige und einfache Möglichkeiten, gegenüber Unternehmen zu ihrem Recht zu kommen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Die FDP hat in den letzten drei Jahren weitere Fortschritte gezielt verzögert und verschleppt. Das in Teilen zuständige Justizministerium unter Marco Buschmann hat Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weder umgesetzt noch angeschoben. Ich denke hier etwa an die in der Koalition vereinbarte Bestätigungslösung für am Telefon geschlossene Verträge oder die Ein-Jahres-Option bei Abo-Verträgen. Außerdem gibt es tragischerweise keinen Fortschritt bei der Frage, ob und wie wir bezüglich einer Versicherung von Elementarschäden weiterzukommen, obwohl die Dringlichkeit auf der Hand liegt und die Länder geschlossen für deren verpflichtende Einführung votieren.
Es bleibt also wichtig, auch in der kommenden Wahlperiode die Anliegen von Verbraucher*innen zu fokussieren, um ihren Alltag zu erleichtern – beim Einkaufen, beim Wohnen oder in der Bank. Ich setzte mich weiter dafür ein, auch Verbrauchergruppen in den Blick zu nehmen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, wie etwa junge Menschen, Ältere oder Menschen mit Sprachbarrieren. Das Bahnticket oder die Bankdienstleistung müssen auch weiterhin analog möglich sein und in Callcentern müssen auch weiterhin Menschen ansprechbar sein, nicht ausschließlich Sprachroboter. Ich trete zudem dafür ein, dass eine gute Ernährung zu fairen Preisen möglich bleibt und dass Greenwashing wirksam unterbunden wird, damit Verbraucher*innen auch wirklich nachhaltige Optionen beim Konsum haben und erkennen. Zudem möchte ich weiterhin Verschuldung verhindern, indem wir die Beratung ausbauen und die finanzielle Verbraucherbildung weiter verbessern.“
Den gesamten Bericht findet Ihr hier auf der Website des Bundesumweltministeriums.
19. Nov. 2024
Zum heute veröffentlichten Schuldneratlas erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz der Grünen Bundestagfraktion:
„Die gute Nachricht ist, dass laut Schuldneratlas die Zahl der überschuldeten Menschen sinkt. Mit über 5,5 Millionen ver- und überschuldeten Menschen (8,09 Prozent) bleibt sie dennoch hoch. Wir müssen diese Menschen weiter unterstützen und gleichzeitig präventiv wirken, um Überschuldung zu vermeiden.
In den vergangen drei Jahren haben wir wichtige Fortschritte erzielt: Die neu etablierte institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung schließt eine entscheidende Lücke, um die Beratung vor Ort zu vernetzen, Fort- und Weiterbildung von Schuldnerberater*innen zu verbessern und Beratung langfristig zu sichern. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen erreichen wir so sukzessive künftig mehr betroffene Menschen. Daneben haben wir Modellprojekte angestoßen und beispielsweise aufsuchende Schuldnerberatung für ältere Menschen initiiert, weil diese Gruppe sonst nur selten Schuldnerberatung in Anspruch nimmt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden die Beratungsarbeit weiter verbessern.
Wir wollen diese Mittel in Zukunft fortführen, denn wir wissen: Jeder Euro, den wir in Schuldnerberatung investieren, fließt mehrfach wieder zurück – eine Win-win-Situation. Außerdem wollen wir mehr Sichtbarkeit für das oftmals schambesetzte Thema schaffen – etwa durch die Unterstützung der jährlichen Aktionswoche Schuldnerberatung oder bessere Fachkräftegewinnung für die Beratung.
Wir müssen zudem diskutieren, ob und wieviel Schuldnerberatung selbst für die Menschen kosten darf, die sie benötigen. Dazu braucht es Modellprojekte und Forschung, um zu sehen, wieviel mehr Überschuldete mit einem Rechtsanspruch auf kostenfreie Beratung zu erreichen wären. Öffentliche Gläubiger wie die Jobcenter sollten zudem besser bei Verbraucherinsolvenzverfahren kooperieren. Die Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie ermöglicht uns weitere Fortschritte – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten.“
14. Nov. 2024
Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.
Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.
Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:
„Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“
„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“
„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“
Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.
Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier.
13. Nov. 2024
Nach turbulenten Tagen befinden wir uns in einer rot-grünen Minderheitsregierung und schauen auf die vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar. Das Hamburger Abendblatt hat dazu mit den Hamburger Bundestagsabgeordneten über die Situation gesprochen. Ich werde auch zitiert:
„Ich gehe optimistisch in die nächsten Wochen und Monate. Statt endlosen Streits über Wahltermine oder blockierte Gelder im Haushalt jetzt wieder selbstbewusst für soziale Gerechtigkeit, Klima und Umweltschutz zu kämpfen, da freue ich mich sogar drauf„, sagte Heitmann dem Abendblatt.
„Schon länger war sowieso geplant: Nächste Woche bewerbe ich mich bei meinem Kreisverband Altona um die erneute Direktkandidatur, und gebe dann alles dafür, Altona weiter im Bundestag vertreten zu dürfen.“ Nun müsse ein „kraftvoller Wahlkampf in wenigen Wochen geplant und durchgeführt werden„.
Von den Grünen heißt es dabei, dass es eher ein Vorteil sei, dass man in den Parteien angesichts der Bürgerschaftswahl am 2. März bereits im Wahlkampfmodus sei.
Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier auf der Website des Hamburger Abendblatt
15. Okt. 2024
Zu den aktuellen Debatten rund um einen Antrag zum AfD Verbot erklärt Linda Heitmann, MdB aus Hamburg-Altona und umweltpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion:
„Nach mehreren Debatten in meiner Fraktion und Partei rund um den fraktionsübergreifend auf den Weg gebrachten Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahren werde ich diese Woche nun die Gelegenheit wahrnehmen, den Gruppenantrag im Bundestag mit zu zeichnen.
Ich erlebe die AfD im parlamentarischen Alltag in Debatten immer wieder als eine Partei, die extreme, demokratie- und menschenverachtende Beiträge bei vielen Gelegenheiten einbringt und den demokratischen Diskurs damit zunehmend vergiftet.
Es ist mir ein großes Anliegen, dass wir jetzt ins Handeln kommen und darauf hinwirken, dass gerichtlich überprüft wird, ob es vom Grundgesetz gedeckt ist, dass diese Verbreitung von Hass und Hetze künftig auch weiterhin durch öffentliche Finanzierung durch alle in dieser Gesellschaft mit finanziert werden muss.
Mir ist dabei sehr bewusst, dass wir alle nicht abschätzen können, wie ein solches Verfahren ausgehen wird. Ich habe daher großen Respekt auch vor allen, die noch zögern, einen solchen Antrag zu unterstützen. Ich weiß, dass eigentlich all meine Kolleg*innen ebenso wie ich durch und durch abgestoßen sind von den Beschimpfungen, Beleidigungen und auch extremen Phantasien zur Ausgrenzung und Abschiebung von Menschen, die nicht ins AfD-Weltbild passen und die wir wöchentlich auch im Parlament erleben. Deshalb gibt es in der Abwägung zur Unterstützung des AfD-Verbotsantrages durchaus die berechtigte Sorge davor, was passiert, wenn ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht auch scheitert.
Ich bin jedoch fest überzeugt, dass wir als Demokrat*innen diesen Schritt versuchen müssen. Und zwar genau jetzt!“
10. Okt. 2024
Zum Beschluss des Haushaltsausschusses über den Einzelplan 16 (BMUV) des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt- und Naturschutz, und Sebastian Schäfer, Mitglied im Haushaltsausschuss:
„Im parlamentarischen Haushaltsverfahren haben wir wichtige Akzente in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz setzen können. Trotz einer angespannten Haushaltslage konnten wir die Erfolge der letzten Jahre sichern und relevante Verbesserungen im Etat des Bundesumweltministeriums erreichen. Beim Meeresschutz legen wir weiter zu, streben eine Zustiftung für dauerhafte Schutzmaßnahmen an und führen als erste Regierungskoalition die jahrzehntelang verschleppte Munitionsbergung in Nord- und Ostsee fort. Daneben stärken wir den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, indem wir sowohl die Verbraucherzentrale Bundesverband als auch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz besser ausstatten. Auch im Umwelt- und Naturschutzbereich konnten wir durch die Stärkung der Förderung künstlicher Intelligenz zukunftsorientierte Schwerpunkte setzen.
Der Verlust von Biodiversität, der Verlust von Pflanzen- und Tierarten passiert nicht über Nacht oder innerhalb einer Legislaturperiode. Den Schutz und den Erhalt können wir leider auch nicht kurzfristig oder innerhalb einer Legislaturperiode sicherstellen. Wir müssen hier in langen Linien, in Jahrzehnten denken. Die dauerhafte Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist Aufgabe von uns allen. Und dafür ist konsequenter Klimaschutz, verantwortungsbewusster Naturschutz und kluger Umweltschutz elementar. Deshalb ist es so wichtig, dass wir auch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz konsequent fortführen – ein historischer Meilenstein zur Bekämpfung der globalen Erwärmung.“
Die Pressemitteilung findet sich auch hier auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion.