21. Feb. 2025
In den vergangenen Tagen sind erneut Diskussionen um den rechtlichen Umgang mit Nikotinbeuteln in Deutschland laut geworden. Ich wurde dazu von dpa zitiert:
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann warnt ebenfalls:
Nikotinbeutel sollten nicht „als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden„. Nikotin habe ein hohes Abhängigkeitspotenzial, so die Grüne. „Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein – das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.“
Mein ganzes Statement dazu:
„Nikotinbeutel sind nicht harmlos und sollten deswegen nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin, ob in Tabak, E-Zigaretten oder eben Nikotinbeuteln, hat nachweislich ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein. Das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.
Die Forderung von mancher Seite nun mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, Nikotinbeutel in Deutschland auf dem Markt zuzulassen, sehe ich sehr kritisch. Auch Nikotinbeutel werden mit charakteristischen Aromen versetzt und durch junge Gesichter in den sozialen Medien angepriesen. Das ist das Gegenteil von Jugend- und Verbraucher*innenschutz.
Uns liegen heute bereits wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass in etwa der Hälfte der erhältlichen Nikotinbeutel krebserregende Stoffe enthalten sind. Auch wenn der Konsum von Nikotinbeuteln wohl weniger schädlich als das Tabakrauchen ist. Die abschließende Bewertung durch das Bundesamt für Risikobewertung steht noch aus. Nikotin in Nikotinbeutel ist teilweise dreimal so konzentriert, wie in Zigaretten. Nikotin in Lebensmitteln ist in der EU zu Recht verboten.“
Die ganze Meldung wurde u.a. beim Stern, Merkur, T-Online, und im Deutschen Ärzteblatt aufgegriffen.
17. Feb. 2025
Beim Küstenschutz kommt es auf gute Zusammenarbeit an. Darum habe ich gemeinsam mit Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein, ein Statement zur aktuellen Lage im Küstenschutz veröffentlicht:
Linda Heitmann, MdB, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Wahlkreis Hamburg-Altona:
„Konventioneller und natürlicher Küsten- und Hochwasserschutz müssen künftig stärker zusammengedacht werden. Ein schlichtes Weiterso ist weder finanziell noch ökologisch nachhaltig. Bereits jetzt stößt der konventionelle Küstenschutz mit dem Fokus auf Deicherhöhung und -verbreiterung, ständigen Sandaufspülungen sowie technische Entwässerung an logistische und finanzielle Grenzen und ist ökologisch nur bedingt nachhaltig. Wir müssen deshalb künftig endlich Natur-, Klima- sowie Küsten- und Hochwasserschutz konsequent zusammendenken und Synergien schaffen. Dies kann funktionieren, indem wir die natürlichen Küsten- und Hochwasserschutzfunktionen unserer marinen und küstennahen Ökosysteme wie Moore, Salz- und Seegraswiesen sowie Riffe stärker einbeziehen und auch einen Fokus auf deren Renaturierung legen. Dabei muss und darf der natürliche Küsten- und Hochwasserschutz die technischen Maßnahmen nicht ersetzen, sondern vielmehr sinnvoll ergänzen – z.B. durch Deichrückverlegung oder Wiederherstellung von Salz- und Seegraswiesen im Deichvorland. Damit stärken wir nicht nur den Küsten- und Hochwasserschutz, wir leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität.“
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein:
„Die große Sturmflut von 1962 war eine Zäsur für den Küsten- und Hochwasserschutz in unserem Land. Sie hat uns schonungslos die Verwundbarkeit durch Naturgewalten vor Augen geführt. 63 Jahre danach ist das Thema aktueller denn je: 2024 war das Jahr der Extremwetterereignisse in Europa. Und die schwere Sturmflut im Herbst 2023 an der Ostseeküste hat uns die Grenzen des dortigen Küstenschutzes deutlich vor Augen geführt. Die Herausforderungen sind riesig und es ist die Aufgabe der kommenden Bundesregierung im Schulterschluss mit den Küstenländern, den Küstenschutz zukunftsfest aufzustellen. Unser Land muss klimafit werden. Dafür braucht es einen finanziellen Kraftakt. Allein in Schleswig-Holstein werden wir bis 2040 einen Milliardenbetrag in unsere Deiche investieren müssen. Diese Summen können nur in der bundes- und EU-weiten Solidargemeinschaft gestemmt werden, denn wir schützen an unseren Küsten das ganze Land. Deshalb brauchen wir eine finanzielle Stärkung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Alte Zöpfe müssen angesichts der Dimension der Herausforderung abgeschnitten werden. Zukünftig müssen beispielsweise Bundesmittel auch für die Instandhaltung, Reparatur und übergeordnete Planungen von Küstenschutzanlagen einsetzbar sein. Der Schutz der Menschen muss an erster Stelle stehen. Dazu gehört, dass die großen Chancen, die sich durch klug gemachten Küstenschutz für die Natur und den Klimaschutz im Küstenraum ergeben, genutzt werden müssen. An den Küsten wird sich mitentscheiden, ob unsere Kinder und Enkel eine gute Zukunft haben werden.“
10. Feb. 2025
Neulich wurde ich vom NDR im Wahlkampf besucht: Das Hamburg Journal hat einen kleinen Beitrag über die Kandidat*innen für das Direktmandat im Wahlkreis Altona gedreht, und mich dabei am Stand begleitet. Den Beitrag findet Ihr hier:
3. Feb. 2025
Pressemitteilung von Linda Heitmann und Mareike Engels:
Frauenpolitischer Meilenstein – Gewalthilfegesetz wurde geeint
Auch wenn die vergangene Woche im Schatten schwerwiegender Entscheidungen im Bundestag stand, gibt es auch vereinzelt gute Nachrichten. Hierzu gehört, dass sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU auf das Gewalthilfegesetz einigen konnten und dies am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Dies ist ein bedeutender Durchbruch für den Gewaltschutz. Das Gewalthilfegesetz regelt einen Rechtsanspruch auf Frauenhausplätze und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder. Der Bund beteiligt sich so erstmalig an der strukturellen Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Davon profitieren auch Frauen und Kinder aus Hamburg und Altona ganz direkt.
Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete für Altona, und Mareike Engels, Bürgerschaftsabgeordnete für den Wahlkreis Altona und Kreisvorsitzende der Grünen Altona sowie frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklären dazu:
„Das Gesetz ist ein enormer Schritt bei der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Auch die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen werden bei ihrer Arbeit künftig besser unterstützt. Mit dem Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung stehen wir betroffenen Frauen kompromisslos zur Seite. Es liegt uns sehr am Herzen, dass künftig keine Frau mehr ihren Frauenhausplatz selbst finanzieren muss. Für diese Stärkung der Hilfestruktur und die Prävention, haben wir Grüne lange gekämpft. Auch wenn der Zugang zu Frauenhäusern in Hamburg bundesweit vergleichsweise gut geregelt ist, werden auch in Hamburg Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt profitieren. Wir wollen die Istanbul-Konvention konsequent umsetzen. Dafür braucht es mehr Schutzplätze und einen besseren Betreuungsschlüssel in den Frauenhäusern. Die Einigung auf das Gewalthilfegesetz schafft Spielraum in diesen Fragen weiter zu kommen.“
Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.
22. Jan. 2025
Tübingen hat eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt, um dem Müllproblem in der Stadt zu begegnen. Dagegen hatte ein Schnellrestaurant geklagt und heute vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Dazu erkläre ich als Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz der Grünen Bundestagsfraktion:
„Ich freue mich über das Urteil, weil es ab heute keine Ausrede mehr für Kommunen gibt, sich nicht um das Verpackungsmüll-Problem zu kümmern. Das Tübinger Modell der Verpackungssteuer sollte Schule machen und schnell Nachahmer*innen finden. Aktuell ist es für Verbraucher*innen schwierig, Mehrwegangebote zu nutzen, weil viele Restaurants und Imbisse auch der Mehrweg-Angebotspflicht nicht nachkommen – wie eine Untersuchung der Umwelthilfe offenbart hat. Ein besserer Vollzug bestehender Regeln gemeinsam mit der flächendeckenden Verpackungssteuer bietet die große Chance, den riesigen Berg an Verpackungsmüll, der oftmals auf der Straße oder in Parks zurückbleibt, deutlich zu verringern.
Leider hat die FDP im Bundestag verhindert, dass wir auch auf Bundesebene weiterkommen. Mit den Eckpunkten zu einem Gesetz für weniger Verpackungsmüll von Steffi Lemke wurden Wege aufgezeigt, Verpackungsmüll einzusparen und Konsument*innen die Wahlfreiheit zu lassen. Im Supermarkt sollte es bei Getränken immer auch eine Mehrweg-Alternative geben. Mehrwegflaschen sollten überall zurückgegeben werden können. Beim Vor-Ort-Verzehr braucht es keine Einwegverpackungen. Und wenn sich die Füllmenge eines Produktes verringert, sollte auch die Verpackung schrumpfen. Wir sind weiterhin offen, diese Vorschläge im Bundestag umzusetzen.“
Die Pressemitteilung wurde unter anderem aufgegriffen von msn.com, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), regionalHeute, der Augsburger Presse, Tixio, madeinbocholt.de, Report-K und eu-schwerbehinderung.eu.
20. Jan. 2025
Heute berichtet das Abendblatt, dass der nächtliche Flugverkehr in Hamburg zugenommen hat. Dazu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete aus Altona sowie Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Bundestages, gemeinsam mit Lisa Kern, Bürgerschaftsabgeordnete für Lokstedt/Niendorf/Schnelsen und Sprecherin für Verbraucherschutz (beide Grüne):
„Die zunehmenden Flugbewegungen nachts am Hamburger Flughafen müssen endlich ernst genommen werden! Fluglärm ist für die Hamburger*innen den ganzen Tag über eine der wesentlichen Lärmbelastungen, nachts ganz besonders. Verspätungen sind der Hauptgrund, warum Flugzeuge nach wie vor auch nach 23 Uhr starten und landen und somit die Nachtruhe stören. Die zuständige Wirtschaftssenatorin muss hier tätig werden. Die bisherigen Regelungen sind zu lasch, um vermeidbare Starts und Landungen nach 23 Uhr einzuschränken. Dafür braucht es klarere Definitionen, was ‚unvermeidbaren Verspätungen‘ sind und als Grüne sind wir auch der Meinung, dass eine Verkürzung der Betriebszeiten möglich wären und Entlastung bringen könnten!
Fast ein Viertel mehr Nachtflüge verzeichnete der Flughafen im vergangenen Jahr. Eine erhebliche Mehrbelastung für die Hamburger*innen. Melanie Leonhard darf nicht länger die innenstadtnahe Lage des Flughafens als Ausrede vorschieben: Eine moderne Metropole sichert den Gesundheits- und Lärmschutz seiner Bewohner*innen. Dafür müssen die Airlines in die Pflicht genommen werden: Verspätete Starts und Landungen sollten künftig nur noch mit vorher erteilter Ausnahmegenehmigung der Lärmschutzbeauftragten erlaubt werden. Flachstarts gilt es vollständig zu unterbinden. Darüber hinaus muss am Flughafen die Perspektive der betroffenen Bürger*innen besser einbezogen werden. Wir unterstützen daher die Forderungen von BIG-Fluglärm.“