Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.
Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.
Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne
Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.
In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.
Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.
Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.
Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) habe ich am vergangenen Donnerstag, 1. Dezember, ein parlamentarisches Frühstück unter dem Titel „Jugendschutz 3.0 – Alkohol, Nikotin, Cannabis – wie sehen zeitgemäßer Jugendschutz und Prävention aus?“ durchgeführt.
Nach einer kurzen Begrüßung durch mich sowie den BAJ-Vorsitzenden Klaus Hinze kamen wir moderiert von BAJ-Geschäftsführung Maja Wegener auch schnell ins Diskutieren: sie stellte die Forderungen des Verbandes vor, nach denen die Jugendschutzziele auch für Cannabis nach ihrer Vorstellung künftig im Jugendschutzgesetz verankert werden sollten. Werbung für Cannabisprodukte soll nach dem veröffentlichten Eckpunktepapier der Bundesregierung künftig auch bei einer legalen Abgabe untersagt sein. Die BAJ möchte z.B., dass dies analog auch für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig gelten sollte.
Ich habe mich sehr gefreut, dass zu dem Frühstück Abgeordnete und Mitarbeiter*innen aus Reihen von SPD, CDU/CSU, FDP und natürlich uns Grünen mit dabei waren und angeregt mitdiskutiert haben. Die Fragestellungen waren dabei breit: von unterschiedlichen Cannabis-THC-Werten für verschiedene Altersgruppen bis hin zur Frage des Online-Versands von Suchtmitteln wurden Meinungen ausgetauscht und gingen auch auseinander. Einig war man sich hingegen darin, künftig ein stärkeres Auge auf Jugendschutz auch bei dem schon länger legal erhältlichen Suchtmittel Alkohol zu richten, um Jugendschutz hier effektiv zu stärken.
Daran arbeite ich nach dem Austausch mit Freude auch politisch weiter und nehme zahlreiche Impulse mit.
Unser Gesundheitssystem kann manchmal ganz schön kompliziert sein. Der Weg zum zuständigen Facharzt erscheint den meisten Menschen bei klar zu lokalisierenden Beschwerden nicht allzu schwer. Doch gerade für Menschen mit komplexeren Beschwerden und chronischen Erkrankungen ist es häufig kompliziert, sich zwischen den unzähligen Therapie- und Behandlungsoptionen zurechtzufinden. Und auch jene, die an seltenen oder schlecht erforschten Krankheitsbildern leiden, verzweifeln oft daran, sich nicht ernst genommen zu fühlen und von Praxis zu Praxis geschickt zu werden.
Viele Patient*innen wissen dabei oft nicht, welche Behandlungsmöglichkeiten ihnen zustehen, unter welchen Bedingungen Therapien finanziert werden oder welche Alternativ- und Widerspruchswege es gibt, wenn einem eine Leistung erst einmal verweigert wird.
Was sind Patient*innenlots*innen?
Natürlich ist es erfreulich, dass es in Deutschland insgesamt viele Angebote zur Behandlung und Rehabilation gibt. Doch häufig gibt es für Krankheitsbilder dabei auch unterschiedliche Wege und die Orientierung im Gesundheitswesen sollte dem optimalen Behandlungserfolg nicht im Weg stehen. Darum gibt es seit einigen Jahren Patient*innenlots*innen-Projekte. In verschiedenen Verbünden in ganz Deutschland informieren sie Patient*innen und begleiten auf den Wegen im Gesundheitssystem. So ermöglichen sie auch die bestmögliche Wahrnehmung der Patient*innerechte – das ist wichtig und verbessert unser Gesundheitssystem!
„Tag der Patientenlotsen“
Am 20. Oktober kamen die verschiedenen Projekte aus ganz Deutschland zusammen zum „Tag der Patientenlotsen“ in Berlin. Rund 150 Teilnehmer*innen waren der Einladung von den vier Organisatoren (Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke, Bundesverband Managed Care, Deutsche Gesellschaft für Case und Care-Management) gefolgt und zeigten damit die große Vielfalt der Patient*innenlotsenprojekte.
Meine eigene Erfahrung im Projekt
Bundesweit konnten bereits 75.000 Patient*innen von den Lots*innen profitieren. Ein Projekt, das zwar nicht genau ins Konzept der hier zusammengekommenen Projekte passt, aber auch mit dem Lotsen von Patient*innen zu tun hat, habe ich in Hamburg auch aus eigener Erfahrung auf den Weg gebracht: Vor meinem Einzug in den Bundestag habe ich als Geschäftsführung der Hamburgischen Stelle für Suchtfragen e.V. selbst ein Lots*innenprojekt ins Leben gerufen: Alkoholkranke, aber seit mehreren Jahren trockene, Menschen wurden dabei zu Lots*innen für Menschen im Entzug ausgebildet, und haben sie auf dem Weg durchs Suchthilfesystem begleitet. Der Weg raus aus der Sucht ist hart, erfahrene Lots*innen können dabei helfen, können Halt im Alltag nach einem Entzug bieten und gleichzeitig eine bessere Vorstellung von der Behandlung vermitteln.
Der Erfolg dieses Projekts steht für mich beispielhaft für viele andere Lots*innenprojekte: Sie schaffen bessere Versorgung für alle Patient*innen, indem Barrieren auf dem Weg zur Behandlung abgebaut werden. Darum habe ich mich sehr gefreut, auf dem „Tag der Patientenlotsen“ einen Impulsvortrag halten zu dürfen. Ich habe dabei den Blick auf die politischen und strukturellen Rahmenbedingungen gelegt: Unser Gesundheitssystem ist aktuell stark auf die Trennung medizinischer Sektoren ausgelegt und das Vergütungssystem lässt wenig Raum für individuelle Fallberatung. Patient*innenlotsen sind damit ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer patientenzentrierten Versorgung.
Impulsvortrag zu Beginn der Tagung
Wofür ich im Bundestag kämpfe
Nachdem eine IGES-Studie im Auftrag des Gesundheitsministeriums schon 2019 festgestellt hat, dass unser Sozialrecht momentan nicht für die Koordination der Versorgung einer älter werdenden Gesellschaft ausgelegt ist, haben wir uns im Koalitionsvertrag auf einen wichtigen Schritt geeinigt: Wir wollen die Lots*innenprojekte aus der zeitlich befristeten Finanzierung rausholen und in die Regelversorgung der Patient*innen aufnehmen. Deshalb ist geplant, dass wir das Sozialgesetzbuch entsprechend ändern und darüber hinaus den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die genauen Indikatoren für einen Rechtsanspruch auf Lots*in seitens der Patient*innen zu definieren.
Ausblick
Es ist mir ein Anliegen, die entsprechende Reform möglichst bald vorantreiben, weil sie in den letzten Jahren noch einmal besonders dringend geworden ist: gerade auch Betroffene von Long- und Post-Covid stoßen aktuell im Gesundheitssystem auf Unverständnis und Hindernisse in der Behandlung. Insbesondere die stark von chronischer Erschöpfung betroffenen Menschen brauchen Unterstützung, um den richtigen Weg in die Behandlung zu finden. Darum werde ich mich im Rahmen der Gesetzesverhandlungen auch dafür einsetzen, dass Long- und Post-Covid-Betroffene von den Lots*innen profitieren.
Ich nehme aus dem Tag der Patientenlotsen viele Anregungen aus der Praxis mit und habe mich sehr über den Austausch gefreut. Wir bleiben an dem Thema dran!
Unter dem weit gefassten Titel „Ehrenamt kompensiert Versorgungslücken“ hatte mich die Bundeszahnärztekammer am 16. September nach Berlin eingeladen, um über die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz und in prekären Lebenslagen zu diskutieren. Das Podium drehte sich um ein echtes Herzensthema von mir: Die Gesundheitsversorgung von Menschen in Obdachlosigkeit, Menschen ohne Papiere und Menschen, die aus anderen Gründen nicht krankenversichert sind
Hier spürbare Verbesserungen zu erreichen war bereits in meiner Arbeit in der Suchtkrankenhilfe wichtig und ist weiterhin mein erklärtes Ziel. Umso länger ich mich damit beschäftige, desto deutlicher wird mir, wie komplex dieses Thema ist. Die eine Lösung, mit der man allen Gruppen gerecht wird, gibt es vermutlich nicht. Die folgenden Aspekte und Lösungsansätze, die ich auf der Veranstaltung mit den Expert*innen diskutiert habe, skizzieren die komplexe Situation:
Wer ist in Deutschland nicht krankenversichert?
Schon bei der Gruppe der Nichtversicherten wird es etwas kompliziert. Im Jahr 2019 wurde vom Statistischen Bundesamt die Zahl von rund 61.000 Menschen veröffentlicht, die trotz Versicherungspflicht nicht versichert sind. Diese Zahl stützt sich allerdings insbesondere auf Berechnungen von Personen mit Aufenthaltsgenehmigung und Meldeadresse. Hier handelt es sich einerseits um Menschen in so genannten „Übergangsphasen“, z.B. zwischen Auslandsaufenthalt und Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland. Auch Selbständige und Menschen in prekären nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitssituationen, die sich Beiträge nicht oder nicht mehr leisten können, aber keine staatlichen Leistungen beziehen, sind inbegriffen.
Es wird allerdings vermutet, dass die Zahl der Nichtversicherten in Deutschland insgesamt deutlich größer ist, da Menschen ohne Meldeadresse in Obdachlosigkeit sowie Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung auch häufig ihre Behandlungskosten nicht über eine Krankenversicherung abrechnen können. Hinzu kommen EU-Bürger*innen bei denen unklar ist, ob sie in ihrem Heimatland versichert sind und wenn ja, welche konkreten medizinischen Behandlungen sie daher in Deutschland bezahlt bekommen.
Clearingstellen – wie sie helfen können
Gerade für die Gruppe der EU-Bürger*innen, vielfach aus Rumänien und Bulgarien, sind so genannte Clearingstellen immer häufiger ein Ansatz zur Lösung. In verschiedenen Städten Deutschlands haben sich in den letzten rund 10 Jahren Clearingstellen entwickelt, die allerdings durchaus unterschiedlich arbeiten und finanziert sind. Ihre originäre Aufgabe ist es, Menschen ohne Versicherungsschutz zu beraten, ohne dass diese Angst haben müssen, durch Angabe ihrer Identität ihr Aufenthaltsrecht verlieren.
Die Clearingstelle prüft dann in jedem Einzelfall, ob Leistungsansprüche aus früheren Versicherungsverhältnissen noch bestehen und geltend gemacht werden können. Wenn nicht werden die Menschen zudem individuell beraten, wie sie in Versicherungsschutz gebracht werden oder zurückkehren können. Über einige Clearingstellen erfolgt auch eine Vermittlung in Behandlung, die aus Spendengeldern oder Fonds finanziert wird. So ist es beispielsweise in meiner Heimatstadt Hamburg der Fall. Hieraus werden Akutbehandlungen und Operationen gezahlt. Allerdings ist die Finanzierung von Behandlungskosten begrenzt und so leider keine ausreichende Lösung z.B. für Patient*innen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten, bei denen eine dauerhafte und teure Medikation nötig ist.
Ein Teil der Lösung? Und was geht noch?
Das Konzept der Clearingstellen in Deutschland halte ich dennoch für einen wichtigen und richtigen Ansatz, der niedrigschwellig Menschen in Obdachlosigkeit und mit Beitragsschulden besser erreichen kann und daher in die Fläche gebracht werden muss. Zudem wäre es sinnvoll, wenn Krankenkassen jenen Menschen, die über eine Obdachlosenunterkunft eine neue Meldeadresse erhalten, alte Beitragsschulden automatisch erlassen. Denn fast jedem ist wohl klar, dass sie diese in ihrer aktuellen prekären Lebenslage nicht zurückzahlen können. Allein die Angst vor Mahnungen und Schulden schreckt viele aber davon ab, sich überhaupt neu an einer festen Adresse zu melden. Diese Angst gilt es, den Menschen zu nehmen.
Doch selbst mit Krankenversicherungsschutz trauen sich obdachlose Menschen und jene in anderen prekären Lebenslagen vielfach aus Scham oder Angst vor der Behandlung nicht in Arztpraxen oder Krankenhäuser. Heute gibt es verschiedene Initiativen, häufig über Wohlfahrtsverbände finanziert und organisiert, bei denen Menschen in diesen schwierigen Lebensumständen andocken können. Initiativen wie ein „Arztmobil“ der Diakonie oder Caritas behandeln beispielsweise ohne Termin, aufsuchend an den Orten, an denen Menschen ohne Krankenversicherung sind. Diese Angebote leben oftmals vollständig vom ehrenamtlichen Engagement und Spenden oder sind unterfinanziert. Hier müssen wir dringend staatliche Lösungen schaffen. Denkbar wäre es etwa, in Großstädten für diese Zielgruppen einen zusätzlichen regulären Kassensitz zu schaffen, sodass jene Obdachlosen mit Krankenversicherungsschutz hier ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt werden können und das regulär abgerechnet werden kann.
Anonymer Krankenschein – auch ein Modell?
Immer wieder diskutiert wird auch das Modell des Anonymen Behandlungsscheins. Die Idee dahinter ist, dass Menschen im Krankheitsfall ebenjene Krankenscheine anonym bekommen und sich damit in jeder Praxis und Klinik behandeln lassen können. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über Gelder eines zentralen Fonds.
Bei diesem Modell gibt es allerdings immer wieder die Sorge, dass es Anreize setzen könnte, dass Menschen sich absichtlich nicht versichern. Ich persönlich glaube nicht, dass diese Gruppe allzu groß wäre. Allerdings erscheint es mir sinnvoller – wie beim Modell der Clearingstellen – darauf hinzuwirken, dass Menschen in Versicherungsschutz kommen bzw. bestehende Ansprüche aus Versicherungen im Ausland geltend machen können anstatt ein solches Parallelsystem zu schaffen.
Für die Gesundheitsversorgung schwer zu erreichen bleiben Menschen, die regulär gemeldet und trotzdem nicht krankenversichert sind. Vorschläge wie etwa Nachweispflichten der Krankenversicherung per Steuererklärung oder im Übergang der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung einzuführen, müssen hier weitergedacht werden.
Packen wir’s an!
Es ist ein komplexes, nicht aber unmögliches Ziel, deutlich mehr Menschen als heute in Deutschland in Krankenversicherungsschutz zu bringen und diejenigen, die weiterhin nicht versichert sind, trotzdem gesundheitlich zu versorgen. Die Anregungen und der Austausch mit zahlreichen Expert*innen in Berlin haben mich sehr positiv gestimmt. Ich arbeite daran!
Im Bundestag habe ich gestern im Rahmen der Haushaltsdebatte 2023 zum Gesundheitsetat gesprochen. Mein Schwerpunkt lag dabei auf der Suchtprävention und der Versorgung von Long- bzw. Post-Covid-Erkrankter. In beiden Bereichen dürfen wir nicht sparen, sondern es gilt: Jeder Euro, der hier investiert wird, zahlt sich doppelt aus.
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