Mit dem Parlamentarischen Patenschaftsprogramm in die USA – ein Erfahrungsbericht

Mit dem Parlamentarischen Patenschaftsprogramm in die USA – ein Erfahrungsbericht

Als Abgeordnete können wir alle zwei bis drei Jahre Stipendiat*innen für das Parlamentarische Patenschaftsprogramm (PPP) auswählen, die ein Schuljahr in den USA verbringen werden. Gleichzeitig kommen Schüler*innen aus den USA nach Deutschland und besuchen hier die Schule.

Für das Programm werden in Deutschland immer wieder Gastfamilien gesucht. Bei Interesse kann sich gern in meinem Büro oder direkt hier beim PPP gemeldet werden.

Über das Programm habe ich 2022 Keisha aus Bahrenfeld ein Auslandsschuljahr ermöglicht. Nun ist sie wieder zurück und wir haben uns zu einem spannenden Austausch getroffen. Auch hat Keisha ihre spannenden Erfahrungen aufgeschrieben:

Als ich im Januar 2022 die Bestätigung für das Stipendium erhielt, hat das Abenteuer angefangen. Nun musste ich alle wichtigen Dokumente einreichen und nahm an der YFU VBT (Vorbereitungstagung) im Juni 2022 in Würzburg teil. Dort habe ich nicht nur viel über die US-amerikanische Geschichte, das Leben in einem fremden Land, und den dazugehörigen Kulturschock gelernt, sondern auch über meine Gefühle, Erwartungen und Ängste gesprochen, sowie auch Freunde gefunden, die all diese mit mir teilten.

Am 1. September 2022 ging es endlich los. Spät abends kam ich in Tucson, Arizona, an und wurde herzlich von meinen Gasteltern in Empfang genommen. Die ersten Tage waren wunderschön und gleichzeitig total surreal. Es hat ein paar Wochen gebraucht um wirklich zu realisieren, dass ich die nächsten 10 Monate in den USA leben würde. Es hat sich wie ein Traum angefühlt, alles war so wunderschön und anders, besonders die Natur in Arizona war atemberaubend.
Ich hatte mein eigenes Zimmer, keine Gastgeschwister aber dafür drei Gasthunde und eine Katze, die ich sehr in mein Herz geschlossen habe.

Zur Schule habe ich den gelben Schulbus genommen. Die Fahrt dauerte 15 Minuten, da meine Schule im nächsten Ort war. Meine High School hatte etwa 1200 Schüler und ein riesiges Football Feld, einen Tennisplatz, einen Baseballplatz und einen Fußballplatz.

Ich hatte nur 6 Fächer, was mir persönlich sehr wenig vorkam; die Sportangebote waren dafür umso größer. Ich selbst habe mich für Tennis entschieden. Meistens war ich gegen 18:30 Uhr zuhause, wo ich immer zusammen mit meiner Familie zu Abend gegessen habe. Da meine beiden Gasteltern von zuhause gearbeitet haben, habe ich sehr viel Zeit mit ihnen verbringen können. Und auch am Wochenende sind wir oft nach Tucson gefahren, da der Ort in dem wir lebten sehr klein war und man nicht viel unternehmen konnte. In den Herbstferien sind wir weggefahren, nach Los Angeles; dass war einer meiner Highlights des Austausches. Der Walk of Fame, das Hollywood Sign, und das Getty Center Museum haben mir am besten gefallen.

Nach den Ferien habe ich in der Schule und auch meiner Gastfamilie einen Vortrag über Deutschland gehalten. Mit diesem Vortrag habe ich über das Deutsche Regierungs- und Wahlsystem informiert, wie dieses sich von dem amerikanischen unterscheidet und welche Vorteile, oder auch Nachteile es hat. Ebenso habe ich über das deutsche Schulsystem und ganz allgemein über Deutschland gesprochen. Mir war es wichtig, die Rolle als Junior Botschafterin ernst zu nehmen und zu versuchen, den Amerikanern Einblicke in meinen ganz persönlichen Alltag zu ermöglichen, aber auch die politischen Unterschiede aufzuzeigen; und natürlich auch welche Normen und Traditionen in Deutschland gelten und diese wertfrei mit den amerikanischen zu vergleichen, war mir ein Anliegen.

Auch in Washington D.C. hatte ich die Möglichkeit mit den Mitarbeitern des Senators von Arizona mich über meinen Austausch zu unterhalten und über die Politik, wobei ich ehrlicherweise sagen muss, dass diese eher weniger thematisiert wurde. Hauptsächlich ging es um meine Erfahrungen, Eindrücke und Gefühle. Besonders beeindruckt haben mich die vielen Museen, die wir in Washington D.C. besichtigt haben.

Nachdem ich das erste Mal in meinem Leben Weihnachten bei warmem Wetter mit meiner Gastfamilie gefeiert hatte, wechselte ich zu einer Familie in Ohio. Es war von Anfang an klar, dass ich nur 4 Monate in der ersten Familie bleiben und danach wechseln würde. Jedoch dachte ich, dass ich in Arizona neu platziert werden würde.

Meine Familie in Ohio bestand aus meinen beiden Gasteltern, 5 Gastgeschwistern und zwei Hunden. Anfangs war ich total überfordert mit einer so großen Familie und vor allem damit, dass ich kein eigenes Zimmer hatte, da ich als Einzelkind das von zuhause gewohnt bin. Doch schon relativ schnell wuchsen mir alle Familienmitglieder ans Herz und jetzt, da ich wieder in Deutschland bin, vermisse ich sie alle. In Ohio war mein Alltag ein ganzer anderer als der in Arizona; nicht nur hatte ich von nun an die Rolle der großen Schwester, an welcher ich sehr viel Gefallen gefunden habe, sondern habe ich auch Rudern als neues Hobby und Schulsport für mich entdeckt. Jeden Tag, Montag bis Freitag von 16:00-18:00 Uhr und Samstag von 08:00-10:00 Uhr, hatte ich Training, welches extrem anstrengend war und mich oft bis an meine Grenzen gebracht hat. Wir hatten mehrere Wettkämpfe, auch außerhalb von Ohio, in anderen Staaten. Bei der Scholastic Championship in Michigan haben wir den ersten Platz erreicht. Immer wieder habe ich zwischendurch Freiwilligenarbeit an verschiedenen Orten geleistet. Am besten hat mir das Food-House gefallen, in dem Obdachlose und Personen mit geringem Einkommen Essen vergünstigt, oder auch umsonst bekamen. Dort habe ich geholfen das Essen für die Menschen zuzubereiten, und es war jedes Mal aufs Neue schön zu sehen, wie dankbar dir die Menschen für die Arbeit und deine Hilfe sind. Auch die Kleiderkammer, in der ich gearbeitet habe, indem ich Bücher einsortierte, Schuhe putzte und reparierte und Kleidung sortierte, hat mir sehr gefallen. Durch die Freiwilligenarbeit wurde mir bewusst, was für ein privilegiertes Leben ich habe und dass ich viel zu selten wertschätze, was ich als Selbstverständlichkeit sehe.

Am 28. Mai 2023 fand meine grauduation statt, mit Cap and Gown wie man es aus den High School Filmen kennt. Meine Gasteltern haben die ganze Familie eingeladen und wir haben zusammen meinen amerikanischen High School Abschluss gefeiert.

Kurz danach bin ich mit einer Freundin nach New York City geflogen und habe dort drei Tage mit ihr verbracht. NYC war das Highlight meines ganzen Austausches, ich habe es geliebt. Der Times Square hat mir am besten gefallen, aber auch die Statue of Liberty und Coney Island waren beeindruckend.

Dieser Austausch hat mich in vieler Hinsicht weitergebracht. Zum einen bin ich selbstständiger und selbstbewusster geworden, habe gelernt mit schwierigen Situationen umzugehen und die dazugehörige Kommunikation und Geduld, die das erfordert. Ich habe mich in meiner Persönlichkeit weiterentwickelt und auch sehr viel über mich gelernt. Ich bin als anderer Mensch zurückgekommen und habe im Auslandsjahr eine ganz neue Seite von mir kennen gelernt und erschaffen, eine Stärke entwickelt und Erfahrungen gemacht, die mir keiner mehr nehmen kann. Dazu bin ich selbstverständlich viel sicherer in der englischen Sprache geworden und auch viel weltoffener und neugieriger andere Kulturen kennenzulernen. Diese Welt hat so viel zu bieten und es ist wichtig, dass man andere Werte und Normen kennen und verstehen lernt, da es dazu beiträgt einander zu verstehen und Vorurteile abzubauen. Ich bin unglaublich dankbar für diese Erfahrung, die mir durch das PPP ermöglicht wurde und würde einen solchen Austausch jederzeit weiterempfehlen.

Das DESY: Vielen Menschen aus Altona und darüber hinaus ist es bekannt, aber passiert hier eigentlich genau?

Das DESY: Vielen Menschen aus Altona und darüber hinaus ist es bekannt, aber passiert hier eigentlich genau?

Als Abgeordnete für Hamburg-Altona hatte ich am 28. August gemeinsam mit meinen Bundestagskolleginnen Katharina Beck und Nina Stahr sowie Sina Koriath aus der Bürgerschaft die Möglichkeit, das Forschungsgelände des DESY in meinem Wahlkreis zu besichtigen und über die Forschungsprojekte der Zukunft zu sprechen. Kern des Gesprächs war das geplante 3D-Röntgenmikroskop Petra IV als Weiterentwicklung der bisherigen Röntgenstrahlungsquelle Petra III.

Nach dem Gespräch haben wir dann auch die beeindruckende Anlage von Petra III besichtigt – zumindest die Verschalung von außen. Hier konnten wir auf mehreren Kameras beobachten eine Untersuchung mikroskopisch kleiner Gewebeproben mit dem Elektronenstrahl funktioniert.

An Petra III arbeiten nationale und internationale interdisziplinare Forschungsteams sowie Unternehmen auf molekularer Ebene. Auf dem Campus ist schnell zu beobachten, dass hier viele Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Ländern zusammenkommen und international Fachkräfte angezogen werden.

Für die Gesundheitsforschung, die etwa 30% der Forschung mit Petra III darstellt, ist die molekulare Ebene essentiell. So wurden hier beispielsweise bereits Erfolge in der Krebs- oder Antibiotikaforschung erzielt.

Das molekulare Forschungsfeld entwickelt sich stets weiter und steht in internationaler Konkurrenz. In den USA, Japan, China und Frankreich werden Anlagen wie Petra IV bereits gebaut, was für international tätige Unternehmen leider ein guter Anreiz ist, ihre Produkte im Ausland weiterzuentwickeln. Es ist klar, dass Altona, Hamburg und Deutschland insgesamt stark vom DESY und seiner Arbeit profitieren, weshalb wir Grüne auf Landes- und Bundesebene auf die Forschung am DESY weiter unterstützen und auch in Zukunft konkurrenzfähig halten wollen.

Wie schützen wir Hamburg vor Fluglärm?

Wie schützen wir Hamburg vor Fluglärm?

Habt ihr euch auch schon mal von Fluglärm gestört gefühlt? Die Lautstärke von Flugzeugen kann eine erhebliche Belastung im Alltag darstellen. Die Stadtnähe des Hamburger Flughafens ist einerseits durch seine schnelle Erreichbarkeit attraktiv, andererseits bringt er Herausforderungen mit sich: Wie können die Hamburger*innen vor Fluglärm geschützt werden? Wie gelingt die Einhaltung der Nachtflugbeschränkungen?

Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona, und Dominik Lorenzen, Vorsitzender der Grünen Bürgerschaftsfraktion, geben einen Einblick in aktuelle politische Debatten und diskutieren Lösungen für einen ruhigeren Stadtflughafen. Kommt vorbei und redet mit!

Im Bürgerhaus Bornheide (Bornheide 76, 22549 Hamburg) am 31.08.23 um 19:30 Uhr!

PM: „Alkoholverbotszone am Hbf kann nur funktionieren, wenn sie mit niedrigschwelligem Hilfeangebot kombiniert wird.“

PM: „Alkoholverbotszone am Hbf kann nur funktionieren, wenn sie mit niedrigschwelligem Hilfeangebot kombiniert wird.“

In der Debatte um die Lage rund um den Hamburger Hauptbahnhof hat die Hamburger Innenbehörde heute angekündigt, an Plätzen um den Hauptbahnhof eine Alkoholverbotszone einrichten zu wollen. Dazu erklärt Linda Heitmann, Altonaer Bundestagsabgeordnete und drogen- und suchtpolitische Berichterstatterin der grünen Bundestagsfraktion:

„Die Lage rund um den Hauptbahnhof ist für das Sicherheitsempfinden der sich dort aufhaltenden und vorbeikommenden Menschen ohne Zweifel sehr prekär. Eine Alkoholverbotszone kann hier aus meiner Sicht aber höchstens dann Entspannung schaffen, wenn sie mit niedrigschwelligen Aufenthaltsangeboten für suchtkranke Menschen verknüpft wird. Ich plädiere daher sehr dafür, dass bahnhofsnahe Räume für einen so genannten ‚Trinkraum‘ gefunden werden, in dem auch die Ansprache durch Sozialarbeiter*innen erfolgen kann. Denn wenn man kein Aufenthalts- und Hilfeangebot schafft, verdrängt man suchtkranke Menschen statt an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten. Probleme werden dadurch höchstens verlagert. Auch die Stadt Karlsruhe hat bereits deshalb die Einführung einer öffentlichen Alkoholverbotszone mit der Einrichtung eines solchen Raumes verknüpft.“

Die Pressemitteilung wurde bereits von der ZEIT und der Hamburger Morgenpost aufgegriffen.

Zu Long-COVID mit Katrin Göring-Eckardt am UKE

Zu Long-COVID mit Katrin Göring-Eckardt am UKE

Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf habe ich mich gemeinsam mit meiner Kollegin Katrin Göring-Eckardt zu einem dort laufenden Forschungsprojekt zu Long-COVID informiert. Katrin hat bereits an verschiedensten Orten Deutschlands Forschungsprojekte zum Thema besucht und nun auch in Hamburg. Am UKE wird eine Gruppe von 150 Betroffenen über drei Jahre begleitet und beobachtet, teilweise schon seit Pandemiebeginn. Sowohl Menschen, die schwer erkrankt waren, als auch solche mit etwas leichterem Corona-Verlauf sind Teil der Studie.

Ich nehme aus dem Gespräch mit, dass bei einem großen Anteil der Personen, die Long-COVID erkrankt sind, im Zeitverlauf von drei Jahren Verbesserungen erkennbar sind – insbesondere auch dann, wenn der ursprüngliche Krankheitsverlauf nicht ganz schwer war und sie in die richtigen Reha-Maßnahmen vermittelt werden konnten. Das macht mir Mut!

Auch scheinen bei Long-COVID sowohl die Impfung als auch die verschiedenen Virusvarianten, mit denen sich infiziert wurde, Unterschiede zu machen.

Unser Gespräch hat auch noch einmal bestätigt, wie wichtig eine gute Versorgungsstruktur für Betroffene ist. Es muss überall Anlaufstelen geben, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Long-COVID und auch ME/CFS als schwerste Form von Long-COVID eingehen können.

Deutschlandweit sind schätzungsweise 1 Millionen Personen an Long-COVID erkrankt (2% von ca. 50 Mio. Infizierten insgesamt). Atemnot, starke Erschöpfung, Kopf- und Gliederschmerzen, Herzrasen, Konzentrationsstörungen und Schwindel werden dabei häufig als Beschwerden genannt. Generell versteht man unter Long- oder auch Post-COVID das Phänomen, wenn Betroffene mehr als drei Monate nach einer Infektion noch erkennbar unter gesundheitlichen Beschwerden leiden. Auch kann Long-COVID bei einem schweren Verlauf in ME/CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom) übergehen – eine Krankheit, die schon seit 1969 anerkannt ist und auch durch die Infektion mit anderen Viren als COVID19 ausgelöst werden kann. Das kann als die schwerste Form von Long-COVID angesehen werden.

Im Bundestag wird Long-COVID wahr- und ernstgenommen. Forschungslage und Versorgung der Betroffenen sollen weiter verbessert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vor. So sind im kommenden Haushalt des Gesundheitsministeriums zunächst rund 40 Millionen Euro für die Versorgungsforschung der Krankheit vorgesehen und auch in den Haushalten 2022 und 2023 wurden mehr als 20 Millionen vom Bundesbildungsministerium für Medikamenten- und Therapieforschung bereitgestellt. Katrin Göring-Eckardt und ich setzen uns in der Arbeit auf Bundesebene intensiv mit der Thematik auseinander und machen uns weiterhin für eine gute Versorgung aller Betroffenen sowie Forschung an Medikamenten und Therapien stark.

Der NDR berichtete über den Besuch und sogar auf Platt: Ünnersöken to „Long Covid“

„Mööd, flau, slapp: So geiht dat en Barg Minschen, na dat se sik mit Corona ansteken hebbt. Dat Uni-Krankenhuus Eppendörp forscht to „Long Covid“ in en Ünnersöken över en lange Tiet. Dor hebbt sik güstern welk vun de Grönen ut Berlin to klook maakt. De gröne Afornte in’n Bunnsdag för Altno, Linda Heitmann, föddert mehr Anloopsteden för Minschen, de doran lieden doot. Man dat gifft gode Utsichten för jüm: De Ünnersöken in’t UKE wiest, dat de mehrsten Patschenten sik dor wedder vun verhaalt.“

Gedenktag der verstorbenen Drogengebraucher*innen

Gedenktag der verstorbenen Drogengebraucher*innen

Am heutigen 21. Juli findet jährlich der Tag zum Gedenken verstorbener Drogengebraucher*innen statt und in diesem Jahr bin ich dafür bundesweit Schirmherrin.

Dabei wird stets all jener Menschen gedacht, die im vergangenen Jahr als sogenannte „Drogentote“ in die Statistik eingegangen sind. In Deutschland waren dies in 2022 insgesamt 1990 Menschen. Und hinter dieser erschreckend hohen Zahl verbergen sich 1990 einzelne Lebensläufe und Schicksale.

In Hamburg wird der Gedenktag schon seit vielen Jahren mit Mahnwachen von den Drogenhilfeträgern ragazza e.V. und freiraum e.V. begangen. Hier werden jährlich Kerzen oder kleine Fahnen mit Namen, Fotos und Infos zu den Verstorbenen aufgestellt. Ich finde das eine schöne Geste, um den Betroffenen ein Gesicht zu geben.

Wie ich heute auch in meiner Rede auf der ragazza-Mahnwache nahe des Hamburger Hauptbahnhofes deutlich machen konnte, ist es gut und wichtig, diesen Gedenktag zu begehen, um ebenjenen ein Gesicht zu geben, die sonst so häufig viel zu sehr am Rande unserer Gesellschaft stehen und vergessen werden. Gleichzeitig würde ich mir eigentlich aber wünschen, dass es den Tag nicht bräuchte, weil keine Menschen direkt in Folge des Konsums illegalisierter Drogen mehr sterben.

Allerdings ist auch mir klar: vermutlich wird das leider noch lange ein Wunsch bleiben. Als Politik önnen und müssen wir aber dafür sorgen, dass es künftig weniger Drogentote gibt: mit mehr niedrigschwelligen Hilfen, Maßnahmen zum Drugchecking oder z.B. mehr Schulungen im Umgang mit dem Notfallmedikament Naloxon.

Ich bleibe dran! Und auch wenn der nächste Gedenktag erst im Juli 2014 stattfindet, denke ich an die Verstorben immer wieder und mache Politik auch für sie.

Auch der NDR war vor Ort und berichtete: Hier geht’s zum Beitrag.

50 Jahre Irland in der EU – zu Gast im rbb Radio

50 Jahre Irland in der EU – zu Gast im rbb Radio

Anlässlich von 50 Jahren EU-Mitgliedschaft Irlands war ich in meiner Funktion als stellvertretende Vorsitzende der deutsch-irischen Parlamentariergruppe letzten Mittwoch in der Europäischen Akademie in Berlin.

Was macht Irland wirtschaftlich so erfolgreich, was fasziniert uns so an der irischen Kultur und was macht das Land in der Europäischen Union so unverzichtbar?

Es hat mir großen Spaß gemacht, über diese und weitere Fragen mitzudiskutieren. Die rund einstündige Debatte wurde fürs rbb Inforadio aufgezeichnet und gestern ausgestrahlt. Hört doch mal rein, wenn Ihr wissen wollt, was mich und die anderen Gäste an Irland immer noch wieder verwundert. Alle Infos und Download der Sendung sind hier zu finden.

Abstimmung zur Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Abstimmung zur Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Wie in einem früheren Artikel vom 27. Mai 2022 bereits erläutert, ist die (Neu)Regelung der Sterbehilfe ein Thema auf der Bundestagsagenda, bei dem das Bundesverfassungsgericht uns aufgefordert hat, eine breit akzeptierte Regelung zu finden, da es laut Urteil ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt.

Die Kernfrage der Debatte dreht sich dabei um die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des assistierten Suizids. Davon streng zu trennen ist die sogenannte Tötung auf Verlangen, bei der der Tötungsakt durch eine dritte Person durchgeführt wird und nach §216 StGB strafbar ist. Diese Regelung wird weiterhin unberührt bleiben. Beim assistierten Suizid hingegen geht es um die selbstbestimmte Selbsttötung mit der Hilfe Dritter. Die Hilfe zur Selbsttötung kann beispielsweise in der Verschreibung entsprechender Medikamente, der Ermöglichung mittels durch Suizidwillige auszulösende technische Unterstützung (z.B. eye-tracking) oder dem Bereitstellen eines entsprechenden Raums bestehen.

Der Anlass für den Neuregelungsbedarf ist – wie erwähnt – ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, welches den §217 StGB, welcher erst 2015 durch das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung eingeführt wurde, für verfassungswidrig und damit nichtig erklärt hat. Denn es gab mehrere Klagen, u.a. auch vom Verein Sterbehilfe Deutschland, gegen die §217-Regelung, die besagt, dass die geschäftsmäßige assistierte Selbsttötung sowohl durch Ärzt*innen als auch Einzelpersonen und Organisationen kategorisch strafbar ist – ganz gleich, ob mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Absicht. Dementsprechend drohen bei geschäftsmäßiger Sterbehilfe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Unter „geschäftsmäßiger“ Suizidhilfe versteht man dabei jede auf wiederholte Hilfe zur Selbsttötung angelegte Tätigkeit von Organisationen, Vereinen und Einzelpersonen. Erst recht, wenn diese mit finanziellen Interessen noch einhergeht.

Nach zahlreichen Debatten, die im Zuge der Orientierungsdebatte vom 18. Mai 2022, der ersten Lesung im Juni 2022 sowie der darauffolgenden öffentlichen Anhörung im November 2022 stattfanden, hatten sich drei Gruppenanträge herauskristallisiert. Inzwischen haben sich die Antragsteller*innen von zweien der ursprünglichen drei Anträge auf eine gemeinsame Version geeinigt, so dass letztlich zwei konkurrierende Anträge in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause zur abschließenden Abstimmung stehen. Da es sich um ein Thema handelt, das als Gewissensentscheidung eingestuft wird, ist die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Es handelt sich bei den Anträgen auch um fraktionsübergreifende Anträge von verschiedenen Parlamentariergruppen:

Der eine Gesetzentwurf (Drs. 20/1121, ehemals Drs. 20/904) sieht vor, dass die Regelung der geschäftsmäßigen Suizidhilfe weiterhin im Strafgesetzbuch verankert bleibt und enge Ausnahmen definiert werden, unter denen die Strafbarkeit nicht gilt. Lars Castellucci (SPD), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) und Benjamin Strasser (FDP) gelten als die wesentlichen Initiator*innen dieses Gruppenantrages.

Er zielt in erster Linie darauf ab, die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung sicherzustellen. Dazu gehöre auch, dass die Suizidwilligen von Einwirkungen und Repressionen freizuhalten sind, welche sie gegenüber Suizidhilfeangeboten in eine Rechtfertigungslage bringen könnten. Die Suizidwilligen sollen möglichst lange frei entscheiden können, d.h. auch vorherige Entscheidungen revidieren und Suizidhilfeangebote ausschlagen können, ohne das Gefühl zu haben, sich dafür rechtfertigen zu müssen. Daher soll zum wirksamen generalpräventiven Schutz der Freiverantwortlichkeit der Suizidentscheidung die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich strafbar sein. Die Möglichkeit der straffreien geschäftsmäßigen Suizidhilfe soll dabei durch Ausnahmeregelungen von diesem Grundsatz gegeben sein. Dementsprechend soll die geschäftsmäßige Suizidhilfe straffrei sein, wenn die sterbewillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist und in der Regel mindestens zweimal mit einem Abstand von mindestens drei Monaten ein umfassendes, individuell angepasstes und ergebnisoffenes Beratungsgespräch durch eine*n Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Ein einziger Untersuchungstermin soll nur bei jenen Betroffenen ausreichen, die unter einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung leiden. Um der gesellschaftlichen Normalisierung  der Suizidhilfe entgegenzuwirken, soll darüber hinaus ein Werbeverbot für die Hilfe zur Selbsttötung geben.

Der andere Gesetzesentwurf setzt sich aus den ehemaligen Anträgen mit den Drucksachen 20/2332 und 20/2293 zusammen. Katrin Helling-Plahr (FDP), Renate Künast (Grüne), Dr. Nina Scheer (SPD) und Petra Sitte (Die Linke) stehen hinter diesem Entwurf federführend.

Dieser Gesetzentwurf basiert auf der Prämisse, dass als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Freiheit einschließt, sich das Leben zu nehmen und hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird. Daher soll die assistierte Selbsttötung grundsätzlich straffrei sein und durch ein eigenständiges Suizidhilfegesetz (d.h. außerhalb des Strafgesetzes) rechtlich verankert werden. Demnach müsse die Leistung der Suizidhilfe grundsätzlich erlaubt sein, wenn die sterbewillige Person, die volljährig sein muss, sich freiwillig und ohne unzulässige Einflussnahme für die assistierte Selbsttötung entschieden hat und diese Entscheidung von gewisser Dauerhaftigkeit sowie innerer Festigkeit geprägt ist. Um diese Voraussetzungen festzustellen, müsse die suizidwillige Person in der Regel ein umfassendes, ergebnisoffenes und ggf. individuell angepasstes Beratungsgespräch durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle in Anspruch nehmen, welches auch Handlungsalternativen aufzeigt. Erst nach einer Bedenkzeit von mindestens drei und höchstens zwölf Wochen dürfe ein*e Ärzte*in ein entsprechendes Medikament zum Zwecke der Selbsttötung verschreiben. In Härtefällen kann die Verschreibung des todbringenden Medikaments auch ohne Beratungsgespräch erfolgen, wenn eine zweite ärztliche Einschätzung eingeholt wird. Ein Härtefall liegt vor, wenn ein existentieller Leidensdruck mit anhaltenden Symptomen besteht, der die gesamte Lebensführung dauerhaft beeinträchtigt, oder wenn eine unheilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung vorliegt. Entsprechende Beratungsangebote sollen nach Willen der Antragsteller*innen bundesweit entstehen.

Wie ich mich in der Abstimmung kommenden Mittwoch verhalten werde, dazu steht mein endgültiger Entschluss bislang nicht fest. Für mich persönlich ist es wichtig, dass zum einem ein selbstbestimmtes Leben und Sterben möglich sind und zum anderen sichergestellt ist, dass Suizid als der allerletzte Ausweg gilt, zu dem sich die Betroffenen absolut freiwillig entschieden haben. Es muss aus meiner Sicht wirklich wirksam verhindert werden, dass Menschen sich selbst töten, die dies aus einer persönlichen oder psychischen Notlage heraus tun, für die auch Hilfe möglich wäre. Welcher von beiden Anträgen dies besser sicherstellt, dazu führe ich derzeit noch Gespräche und Diskussionen.

Darüber hinaus muss aus meiner Sicht zwingend verhindert werden, dass die assistierte Selbsttötung zu einem neuen lukrativen Geschäftsmodell wird. Dies sehe ich in beiden Anträgen gegeben.

Mir ist es zudem wichtig, dass die Suizidprävention verbessert und ausgebaut wird, indem u.a. der Zugang zu Beratungsangeboten niedrigschwellig und zügig sichergestellt wird. Welcher der beiden Anträge dies besser sicherstellt, auch dazu bin ich bislang noch unschlüssig.

Zuhörstand mit dem KV Altona in Nienstedten

Zuhörstand mit dem KV Altona in Nienstedten

Am 22.07.2023 stehe ich mit meinem Kreisverband Altona von 11 bis 13 Uhr am Fähranleger in Teufelsbrück. An unserem Zuhörstand freue ich mich mit interessierten Bürger*innen ins Gespräch zu kommen. Die Themenvielfalt bringen Sie mit!

Mit Umwelt-Staatssekretärin Bettina Hoffmann und dem NABU im Altonaer Schnaakenmoor

Mit Umwelt-Staatssekretärin Bettina Hoffmann und dem NABU im Altonaer Schnaakenmoor

Eines der wichtigsten umwelt- und naturschutzpolitischen Vorhaben in der aktuellen Legislatur ist unser Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, Teil davon die nationale Moorschutzstrategie. Dies war Anlass für die Tour durch das urbane Schnaakenmoor.

Mit unserer grünen Staatsekretärin Bettina Hoffmann aus dem Umweltministerium sowie Umwelt-Staatsrat Michael Pollmann, dem NABU Hamburg-West sowie zahlreichen interessierten Altonaer*innen war ich im Schnaakenmoor unterwegs, um vor Ort einen Eindruck der Natur am Hamburger Stadtrand zu erhalten und zu verstehen, wie das Aktionsprogramm wirken kann.

Moore sind natürliche CO2-Speicher und mit dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz arbeiten wir daran, solche Speicher zu erhalten und neu wieder herzustellen. In Deutschland wollen wir daher wenn möglich Moore wiedervernässen.

Bettina erläuterte unter anderem, dass es zum Aktionsprogramm auch dazugehört, sich darum zu bemühen, private Flächen, die in Naturräumen liegen, nach und nach als Staat wieder zu erwerben. Auch im Schnaakenmoor sind solche Flächen derzeit noch vorhanden. Ein längerer Grüngürtel mit Sandbargs- und Butterbargsmoor ist daher bislang nicht möglich.

Im Schnaakenmoor haben wir uns vor Ort angesehen, wo Gräben und Bewässerungssysteme gut Wasser halten oder gezielt abfließen lassen und welche Erweiterungsflächen dem Moor künftig noch angehören sollten, um es zu einem noch größeren zusammenhängenden Natur- und Lebensraum zu machen. Schon heute ist das Schnaakenmoor ein Lebensraum für viele Insekten, Amphibien, Wildtiere sowie seltene Pflanzenarten und Fische. Ringelnattern, Waldeidechsen, Kreuzottern und Moorfröschen kann man hier regelmäßig begegnen. Auch werden durch eine vertikale Abbruchkannte in die Erde Orte für Solitärinsekten wie zum Beispiel Bienen geschaffen. Auf einem guten Moorboden kann auch eine Heidefläche entstehen. Sie wird regelmäßig geschoppert, quasi umgepflügt, damit sich die Samen neu verteilen.

Auch ich habe auf der spannenden Schnaakenmoor-Führung durch den NABU Hamburg in meinem Wahlkreis viel gelernt und freu mich immer wieder, auch privat, dort die Natur zu genießen.