Rede: Prävention und Long-Covid-Versorgung im Haushalt

Rede: Prävention und Long-Covid-Versorgung im Haushalt

Im Bundestag habe ich gestern im Rahmen der Haushaltsdebatte 2023 zum Gesundheitsetat gesprochen. Mein Schwerpunkt lag dabei auf der Suchtprävention und der Versorgung von Long- bzw. Post-Covid-Erkrankter. In beiden Bereichen dürfen wir nicht sparen, sondern es gilt: Jeder Euro, der hier investiert wird, zahlt sich doppelt aus. 

 

 

„Sprachmittlung als GKV-Leistung hat hohe Priorität“  – mein Interview im Ärztenachrichtendienst

„Sprachmittlung als GKV-Leistung hat hohe Priorität“ – mein Interview im Ärztenachrichtendienst

Mit Angela Misslbeck vom Fachportal „Ärztnachrichtendienst“ habe ich kurz vor der Sommerpause Bilanz über meine bisherige Arbeit im Gesundheitsausschuss gezogen. Das Interview ist hier online zu finden, ich freue mich aber sehr, es auch hier auf der Website veröffentlichen zu dürfen:

Frau Heitmann, wie ist das erste halbe Jahr im Bundestag und vor
allem im Gesundheitsausschuss für Sie gelaufen?

Ich freue mich sehr, dass ich im Gesundheitsausschuss mitarbeiten kann, weil ich vorher schon im Bereich Drogen und Suchthilfe gearbeitet habe und es mir wichtig war, die Dinge, die ich da erlebt habe, in die Politik einzubringen. Gleichwohl war der Gesundheitsausschuss im ersten halben Jahr sehr gefordert durch die Pandemie und die Impfpflicht. Er ist der Ausschuss, der den Sitzungsrekord hält. Ich hoffe sehr darauf, dass es jetzt etwas ruhiger wird und wir auch andere Themen ausführlicher
diskutieren können. Aber damit kein falscher Eindruck entsteht: die Arbeit macht mir insgesamt großen Spaß.


Was hat Sie denn am meisten überrascht – positiv wie negativ?
Im Vergleich zu Ausschüssen im Hamburger Landesparlament sind die Abläufe im Gesundheitsausschuss und im Bundestag generell sehr formalisiert. Das hat mich vor allem im Ausschuss überrascht und gibt mir das Gefühl, dass es uns ein Stück Freiheit nimmt, in manche Themen so tief einzusteigen, wie es eigentlich nötig wäre. Da fehlt es meiner Meinung nach an Flexibilität. Aber andererseits weiß ich auch nicht, wie man die Fülle an Themen sonst bewältigen sollte. Es kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss ein, dann permanent Sitzungen bis Mitternacht zu haben, wie es im Hamburger Landesparlament oft der Fall ist.


… und das wäre unter den gegenwärtigen Krisenbedingungen sicher oft der Fall.
Das legt die Sitzungsdichte nahe. Auch überrascht hat mich, wie wenig man von den Themen der anderen Ausschussmitglieder noch mitkriegt. Ich habe einige Themen, an denen ich sehr intensiv arbeite. Dadurch kann ich mich selbst mit einigen Themen meiner Kolleg:innen, die auch in den Gesundheitsbereich fallen, gar nicht
so tiefgründig beschäftigen, wie ich es gern würde. Dies gilt zum Beispiel für das Thema Sterbehilfe.


Wie macht sich denn Herr Lauterbach aus Ihrer Sicht als Gesundheitsminister?
Herr Lauterbach hat ja bevor er Minister wurde in der Pandemie schon sehr oft eine laute Stimme erhoben und dadurch glaubhaft machen können, dass er als Arzt einfach viel Fachexpertise mitbringt. Man merkt auch jetzt, dass er jemand ist, der in den Themen gut drinsteckt. Gleichwohl würde ich mir manchmal ein bisschen weniger Fokussierung auf die Pandemie wünschen und mehr Fokus auf anderen gesundheitspolitischen Themen, die
ebenfalls anstehen.


Da gibt es ja einige dringende Projekte. Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung und
die Cannabislegalisierung sind ihm schon auf die Agenda gesetzt.

In der Tat sind das die Sachen, bei denen er jetzt gefordert ist. Auch zur Triage muss er in Kürze ein Gesetz vorlegen. Ich finde auch, dass er die Pflicht hat, das Organspendegesetz, das in der letzten Legislatur schon beschlossen wurde, jetzt umzusetzen. Da hakt es an vielen Ecken. Die Bundesländer möchten Teile davon nicht umsetzen, weil sie es zu teuer finden. Da muss man noch einmal gut verhandeln. Und dann gibt es noch einen Punkt, der meinen Fachbereich betrifft.


Und das ist welcher?
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir Sprachmittlung zu einer GKV-Leistung des Sozialgesetzbuches V machen wollen. Jetzt hat der Bundestag im Rahmen eines umfangreichen Antrages zur Ukrainehilfe beschlossen, dass dieses Vorhaben mit Dringlichkeit bearbeitet werden soll. Hier hoffe ich auch, dass aus dem Ministerium noch in diesem Jahr eine Vorlage kommt. Wir Berichterstatterinnen diskutieren unsere Vorstellungen zur Umsetzung bereits sehr intensiv.


Sie sind zuständig für gruppenspezifische Gesundheitsversorgung, Drogen und Suchtpolitik und Patient:innenrechte und zusätzlich im Umweltausschuss für den Fachbereich Verbraucherschutz. Gibt es da Überschneidungen?
Gerade im Bereich der Patientenrechte gibt es oft Überschneidungen mit dem Verbraucherschutz. Die Patient:innenberatung spielt auch im Verbraucherschutz eine Rolle.


Die Patient:innenberatung soll in dieser Legislatur ja auch reformiert werden…
Dazu wird auch in diesem Jahr noch ein Gesetzentwurf kommen. Die Eckpunkte werden gerade abgestimmt. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass das Ministerium sehr viele Aufträge für die Sommerpause hat. Ich bin gespannt, was danach dem Parlament vorgelegt wird.


Kann man denn vor der Sommerpause noch mit Gesetzentwürfen rechnen?
Ich hoffe, dass das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bis dahin vorliegt. Es wäre mein Anspruch, dass wir vor der Sommerpause noch klären, wie das Milliardendefizit der GKV bewältigt wird.


Was haben Sie selbst in diesem Jahr noch vor?
Ich möchte daran mitwirken, dass wir im Bereich der Sprachmittlung noch in diesem Jahr zu einem Gesetz kommen. Im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik will ich auch, dass eine gesetzliche Grundlage für Drugchecking in Deutschland geschaffen wird. Bei diesem Thema sind wir Berichterstatter uns einig, so dass ich denke, dass wir hier relativ schnell zu einem Ergebnis kommen und als neue Regierung zeigen können, dass wir in der Drogen- und Suchtpolitik einen Paradigmenwechsel einleiten. Für weitere Themen, an denen ich arbeite, möchte ich gern mehr Aufmerksamkeit schaffen.


Welche Themen sind das?
Das sind beispielsweise seltene Erkrankungen oder Long Covid. Auch für Menschen mit ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue Syndrom) haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Versorgungssituation zu verbessern. Das sind alles Dinge, die nicht von heute auf morgen gehen. Aber trotzdem ist es wichtig, dass man für diese Themen eine Aufmerksamkeit schafft und Druck macht, damit kontinuierlich daran gearbeitet wird, in Forschung und Versorgung zu Fortschritten zu kommen. Persönlich habe ich mir vorgenommen, dass ich im November wieder einen Halbmarathon laufen kann. Das habe ich im April
gemacht, aber nach meiner Covid-Erkrankung im Mai muss ich jetzt erst wieder Kondition aufbauen.

Monatsrückblick: Juni bis zur Sommerpause

Monatsrückblick: Juni bis zur Sommerpause

Im Bundestag beginnt die Sommerpause – das bedeutet zwar nicht, dass wir uns alle zwei Monate in die Sonne legen, aber bis Ende August tagen Plenum und Ausschüsse zumindest regulär nicht mehr. Die aktuellen politischen Entwicklungen des Ukraine-Kriegs sorgen allerdings natürlich dafür, dass es zu Sondersitzungen kommen könnte. Dennoch ein guter Zeitpunkt, um auf die Entwicklungen der letzten Wochen zurückzublicken:

Interview zu Long Covid im RBB Mittagsmagazin 

Aktuell beschäftigt mich als Gesundheitspolitikerin natürlich die pandemische Lage im Herbst. Im Gesundheitsausschuss und in vielen Gesprächen wägen wir gemeinsam ab, welche Maßnahmen es braucht, um auf ansteigende Fallzahlen und eine Belastung des Gesundheitssystems vorbereitet zu sein. Dennoch denken wir auch über die Pandemie hinaus. Long Covid, also die Folgeerscheinungen einer Corona-Infektion betrifft viele Menschen und ist ein neues Krankheitsbild, zu dem es bislang viel zu wenig Wissen gibt. Für das RBB Mittagsmagazin hat „Team Upward“ einen sehr sehenswerten Beitrag gedreht, in dem ich eine politische Einschätzung der Lage abgebe. Der Beitrag dauert 15 Minuten, über den Link kommt Ihr direkt zu meinem Statement:

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Die Cannabislegalisierung kommt!

Es ist eine der Fragen, die mir aktuell am meisten gestellt wird: Wann kommt denn nun die Legalisierung von Cannabis? Die Antwort: Sie ist schon im Gange. Viele offene Fragen werden aktuell in der Koalition und mit der Zivilgesellschaft diskutiert. Dazu hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert unter dem Motto „Cannabis – aber sicher“ einen großen Konsultationsprozess gestartet. Ich habe mich sehr gefreut, an der Abschlussveranstaltung des Prozesses in Berlin teilzunehmen, und neben alten Bekannten viele Referent*innen aus verschiedenen Ländern zu treffen, um internationale Perspektiven in unsere Drogenpolitik einzubeziehen. Viele der Fragen um Jugendschutz, Schwarzmarkt-Bekämpfung und Prävention betreffen auch viele andere Drogen – und es ist wichtig, die dort gemachten Fehler bei der Cannabislegalisierung zu korrigieren. So schaffen wir eine Politik, die auf die Verantwortung der Konsument*innen setzt, und ermöglichen gleichzeitig Aufklärung und eine wirksame Verhaltens- und Verhältnisprävention.

Meine Rede zu Vebraucher*innenschutz

Auf Antrag der CDU haben wir in der letzten Sitzungswoche im Juni über Verbraucher*innenschutz diskutiert. Das war durchaus unterhaltsam, weil die CDU in ihrem eigenen Antrag eigentlich viele Dinge gefordert hat, die sie in ihren 16 Jahren Regierungszeit meistens blockiert haben (z.B. bei der Lebensmittelkennzeichnung). Darauf habe ich in meiner Rede mal einen Überblick über unsere Planungen in der Koalition im Verbraucher*innenschutz gesprochen. Sowohl bei der Unabhängigen Patientenberatung, als auch beim Thema Greenwashing haben wir viel vor. Seht selbst:

Landwirtschaft in der Stadt!

Kurz vor der Sommerpause war ich zu Besuch in einem Betrieb, den man in Altona auf den ersten Blick nicht vermutet: Mit dem Landwirt Heinz Behrmann und dem Hamburger Bauernverband habe ich eine Tour durch die landwirtschaftlichen Betriebe in Rissen und Sülldorf gemacht! Hier werden Weizen, Roggen und Mais angebaut, Milchvieh gehalten aber es gibt auch Blühflächen und Pferdepensionen. Die Landwirtschaft in Altona könnte laut Herrn Behrmann den ganzen Bezirk für 8 – 10 Wochen ernähren! Der Bauernverband und die Grünen, das war lange ein starker Gegensatz. Umso mehr freut es mich, dass ich gemeinsam mit meiner Kollegin Andrea Nunne aus der Grünen Bürgerschaftsfraktion ins Gespräch kommen konnte und es auch aus dem Bauernverband durchaus lobende Worte gab für die grüngeführte Umweltbehörde, in deren Zuständigkeit auch Landwirtschaft fällt.

Medizinische Versorgung für alle ermöglichen: Zu Besuch bei Andocken in Hamburg Altona

Wer ohne Papiere in Deutschland lebt, hat es oft schwer, einen Termin beim Arzt oder eine angemessene medizinische Versorgung zu bekommen. Eine wichtige Anlaufstelle ist die Praxis „Andocken“ in meinem Wahlkreis im Schanzenviertel. Gemeinsam mit meinen Bürgerschaftskollegen Michael Gwosdz und Mareike Engels habe ich die, von der Diakonie getragene, Praxis besucht. Jährlich werden hier etwa 600 – 800 Menschen untersucht, die dabei oft auch Sozialberatung erhalten. Auch wenn es inzwischen einige Angebote für Menschen ohne Papiere in Hamburg gibt, beruhen diese oft auf ehrenamtlichem Engagement und stoßen bei komplizierten Behandlungen an gesetzliche Grenzen. Dort haben wir Handlungsbedarf, den ich mitnehmen werde!

In der Presse: Alkoholprävention und Verbraucher*innenschutz

Grüne Drogenpolitik beginnt bei der Prävention – auch bei legalen und vermeintlich harmlosen Drogen. Nachdem die Psychotherapeutenkammer im Juni einen Vorstoß zur Anhebung des Mindestalters für den Konsum alkoholischer Getränke gestartet hat, habe auch ich mich in der Presse dazu geäußert. Ich finde es wichtig, dass wir uns gesellschaftlich stärker mit den Risiken von Alkohol beschäftigen und die Prävention im Umgang stärken. Im Jugendschutz sind mir darum auch die verbesserte Aufklärung und die Einschränkung von Werbung und Marketing.

Darüber hinaus habe ich gemeinsam mit Renate Künast die Ergebnisse der Verbraucherschutzministerkonferenz kommentiert. Ich begrüße besonders die Einführung eines Online-Kündigungsbuttons, damit Verträge im Internet nicht nur leicht abgeschlossen, sondern auch ebenso leicht wieder gekündigt werden können.

Mein erstes Fachgespräch: ME/CFS-Versorgung

In der letzten Woche habe ich zu meinem ersten Fachgespräch im Bundestag eingeladen. In diesen Gesprächsrunden kommen Politik und Wissenschaft zusammen, um sich einem Thema tiefgreifend zu widmen – in diesem Fall die Versorgung von ME/CFS-Erkrankten. Gemeinsam mit Andrew Ullmann (FDP) und Martina Stamm-Fibich (SPD) haben wir Betroffene und Expert*innen gehört und gemeinsam Fragen diskutiert. Das Gespräch endete für uns Abgeordnete dann allerdings etwas abrupt: Im zeitgleich tagenden Bundestagsplenum hat die CDU einen Hammelsprung beantragt. Der Hammelsprung ist eine besondere Form der Abstimmung, bei dem alle Abgeordneten sich in der Bundestagslobby versammeln und dann durch das Betreten gekennzeichneter Türen zum Plenarsaal ihre Stimme abgeben. Dadurch mussten wir Abgeordneten leider etwas früher los – dennoch sind wir schnell zurück und konnten uns noch angemessen verabschieden. Das ganze Fachgespräch gibt es übrigens zum Nachgucken auf YouTube:

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Grüne Erfolge der letzten Wochen

Ansonsten haben wir vor der Sommerpause noch einmal zahlreiche sehr weitreichende politische Entscheidungen getroffen. Der Juni begann mit unserer Entscheidung zum Sondervermögen Bundesvermögen – ein heiß diskutiertes Thema, mit dem grade wir Grünen sehr gehadert haben. Ich habe mich im Anbetracht der veränderten weltpolitischen Lage nach einigem Nachdenken für die Zustimmung entschieden, hier habe ich aufgeschrieben warum. Doch auch einige grüne Herzensprojekte sind vorangekommen. Die Abschaffung des Paragraphen 219a ermöglicht Ärzt*innen endlich rechtssicher über Abtreibungen informieren zu können. Ein überfälliger Schritt, aber ein wichtiger gesundheitspolitischer Erfolg! Und last but not least haben wir vor der Sommerpause mit dem Maßnahmenpaket zu Erneuerbaren Energien noch einmal die Weichen gestellt für den Ausbau Erneuerbarer Energien! Damit machen wir uns unabhängig von ausländischer Energie und bringen Deutschland dem Erreichen der Klimaneutralität ein großes Stück näher!

Wie ihr seht, ist viel passiert in den letzten Wochen! In den nächsten Wochen wird es etwas während der Sommerpause etwas ruhiger. Zeit für Reflexionen, liegengebliebene Aufgaben, konzeptuelle Arbeit und natürlich auch Urlaub. Übrigens, eines haben wir Abgeordneten mit Schüler*innen gemeinsam: Vor den Sommerferien gibt es Zeugnisse. In unserem Fall allerdings von Abgeordnetenwatch.de Dort könnt Ihr unter meinem Profil Bürger*innenanfragen stellen, oder Euch beantwortete Fragen ansehen. Die Website wertet das Antwortverhalten aller Abgeordneten im Sommer aus und ich habe mich sehr gefreut, die meisten Antworten aller Hamburger Bundestagsabgeordneten gegeben zu haben. Dafür gab es die Note „Sehr gut“! Ein schöner Start in die Sommerpause!

Stellenausschreibung: Werkstudent*in im Wahlkreisbüro

Stellenausschreibung: Werkstudent*in im Wahlkreisbüro

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für mein Wahlkreisbüro in Hamburg-Altona eine*n Werkstudent*in (m/w/d) für organisatorische und kommunikative Aufgaben (ca. 10Wochenstunden).

Die Stelle umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Informationsfahrten aus dem Wahlkreis in den Deutschen Bundestag Organisation der Besuche weiterer Gruppen (insbesondere Schulklassen) aus dem Wahlkreis in den Deutschen Bundestag
  • Bearbeitung anfallender Korrespondenz, insbesondere die Beantwortung von fachspezifischen Bürger*innenanfragen
  • Aufbereitung von Veranstaltungen vor Ort in Altona sowie der Gruppenbesuche in Berlin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Formaten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Formaten (Pressemitteilungen, Webauftritt, Newsletter, Social Media etc.)

Wir erwarten:

  • laufendes (Fach-)Hochschulstudium oder vergleichbare Lebenssituation
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit sowie freundliches offenes Auftreten
  • Politisches Urteilsvermögen und Interesse an Grüner Politik Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in unbekannte Themengebiete einzuarbeiten
  • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit

Das bieten wir:

  • einen spannenden Einblick hinter die Kulissen des Bundestages
  • ein junges, motiviertes Team
  • Jahresurlaub nach Tarif
  • eine Vergütung in Anlehnung an den TVöD Bund
  • die Möglichkeit zur Arbeit im Herzen Hamburg-Altonas sowie die Möglichkeit, einen Teil der Arbeit im Home-Office zu leisten

Stellenumfang:
Es handelt sich um eine für die Dauer der 20. Wahlperiode befristete Stelle mit durchschnittlich 10 Stunden Wochenarbeitszeit. Die Vergütung orientiert sich an den Vorgaben des Deutschen Bundestages. Arbeitsort ist das Wahlkreisbüro in Hamburg-Altona, wo eine Wahlkreisbüroleitung in Vollzeit beschäftigt ist und bei allen anfallenden Aufgaben unterstützt.


Ich begrüße Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, Religionen und sexueller Identitäten sowie unterschiedlichster Berufserfahrungen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. In der oben genannten Beschäftigungsgruppe freue ich mich besonders über Bewerbungen von Frauen.


Bewerbungsfrist: 01.08.2022


Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 01.08.2022 ausschließlich per E-Mail an Frau Julia
Hecker unter linda.heitmann.ma03@bundestag.de (Anhänge im pdf-Format, max. 10 MB). Die
Bewerbungsgespräche werden gegebenenfalls online durchgeführt.

Pressemitteilung: Klares Bekenntnis der Länder für den Kündigungsbutton und gegen Kindermarketing

In der vergangenen Woche tagte die Verbraucherschutzministerkonferenz der Bundesländer. Ich freue mich besonders über das klare Bekenntnis zu einem Online-Kündigungsbutton! Wir wollen das Internet sicherer für alle Verbraucher*innen machen und sie vor Vertragsfallen schützen. Mit dem Kündigungsbutton wird bei allen Online-Verträgen eine einfache Möglichkeit geschaffen, schnell und einfach Verträge zu beenden! Dazu habe ich mich mit Renate Künast in einer Pressemitteilung geäußert:


Zum Abschluss der Konferenz der Verbraucherschutzminister*innen erklären Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft und Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Wir brauchen gesetzliche Regelung für an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Salz-, Fett- und Zuckeranteil. Solche Werbung ist in Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige völlig fehl am Platz. Es ist gut, wenn sich nun auch die Länder dafür aussprechen. 

Kinder und Jugendliche in Deutschland essen halb so viel Gemüse und Obst wie empfohlen, aber fast das Doppelte an Zuckerbomben und Snacks. Bereits 15 Prozent von ihnen sind übergewichtig. Trotzdem werden bislang überwiegend Lebensmittel mit einem unausgewogenen Nährwertprofil an Kinder und Jugendliche beworben.

Wir wollen Online-Kündigungen so einfach machen wie Online-Bestellungen, um Verbraucher*innen vor Vertragsfallen zu schützen. Immer mehr Menschen gehen online einkaufen. Sie haben ein Recht darauf, im Internet genauso gut geschützt zu sein wie im Laden um die Ecke. Ein verpflichtender Kündigungsbutton sorgt bei Geschäften im Internet für mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Es ist ein starkes Zeichen, dass sich die Länder klar für einen elektronischen Kündigungsbutton ausgesprochen haben – und zwar für alle Online-Verträge. Wir werden mit der EU darüber verhandeln, einen solchen Kündigungsbutton europaweit schnellstmöglich einzuführen. Mittlerweile nutzen über 80% der 16- bis 74-Jährigen das Internet für Einkäufe. Der Verbraucher*innenschutz muss mit dieser Entwicklung Schritt halten.

Die Meldung wurde unter anderem von Proplanta, dem Informationsdienst für die Landwirtschaft, aufgegriffen.

Monatsrückblick: Der Mai im Bundestag

Monatsrückblick: Der Mai im Bundestag

Wieder ist ein Monat im Bundestag mit spannenden Terminen in Berlin und Hamburg vorbei. Nach wie vor beschäftigt uns im Bundestag der Krieg in der Ukraine in verschiedenster Form – in diesem Monat z.B. mit einer wichtigen Debatte zum Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete, der u.a. deutliche Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für diese Menschen bringt. Dazu durfte ich auch sprechen. Darüber hinaus gab es z.B. wichtige Debatten zum Haushalt und viele weitere spannende Termine. Viel Spaß beim Lesen!

Verbraucherschutz im Quartier

Dieser Monat begann mit einer „Wahlkreiswoche“ – auch wenn ich viele Termine in Altona wahrnehme, besuche ich als eine von vier grünen Abgeordneten aus Hamburg natürlich auch Termine in der ganzen Stadt. So war ich diesen Monat bei der Vor-Ort-Beratung der Hamburger Verbraucherzentrale in der Harburger Innenstadt, da ich für das Thema Verbraucher*innenschutz ja auch Berichterstatterin in der Grünen Bundestagsfraktion bin. Im Rahmen des bundesweiten Programms „Verbraucher stärken im Quartier“ wird hier in Harburg ein Quartiersbüro finanziert, damit Verbraucher*innenschutz direkt und einfach für alle Menschen zu erreichen ist. Denn auch wenn wir alle von Verbraucher*innenschutz profitieren, ist das Wissen um die Informations- und Unterstützungsangebote in diesem Bereich sehr unterschiedlich weit verbreitet.  In der Harburger Innenstadt und dem Eißendorfer Osten ist die Verbraucherzentrale mit einem kleinen Büro präsent und macht außerdem Veranstaltungen mit Vernetzungspartnern wie der Bücherhalle vor Ort – beides jeweils auch mehrsprachig. Durch gute Vernetzung im Stadtteil ist das Büro schon vor der Corona-Pandemie schnell im Stadtteil bekannt geworden und konnte seine Arbeit so auch digital gut erweitern. Ich habe mich über die spannenden Einblicke gefreut und bleibe mit der Hamburger Verbraucherzentrale weiter eng im Austausch.

Mit Herrn Knobloch und Frau Michael von der Verbraucherzentrale Hamburg im Gespräch im Projekt in Harburg

Petition #Ichrettedeinleben

Gleich am Montag der ersten Sitzungswoche in diesem Monat erwartete mich in Berlin eine spannende Petitionsübergabe. Als grüne Gesundheitspolitikerin begleite ich im Petitionsausschuss auch die Gesundheitsthemen und habe darum mit meinen Ausschusskolleg*innen von SPD und FDP die Petition #ichrettedeinleben entgegengenommen. Die Petition wurde von Dr. Carola Holzner, alias Doc Caro, und dem Deutschen Rat für Wiederbelebung ins Leben gerufen, und setzt sich für verpflichtenden Reanimationsunterricht in Schulen bereits ab der 7. Klasse ein. Der Hintergrund ist ernst: Von 70.000 Menschen, die in Deutschland jährlich einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, überlebt nur jede*r Zehnte. In einem solchen Notfall zählt jede Minute und es ist wichtig, die Menschen zu reanimieren, bis der Notarzt oder die Notärztin eintrifft. Darum ist es wichtig, dass auch medizinische Laien in Reanimation geschult sind – in Deutschland sind es jedoch nur etwa 40 Prozent. Am 9. Mai haben die Petenten uns die knapp 85.000 gesammelten Unterschriften am Bundestag übergeben. Wir freuen uns sehr, dass dieses wichtige Thema so eine überwältigende Unterstützung in der Bevölkerung genießt und haben unsere Unterstützung im Petitionsausschuss zugesichert!

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Gastbeitrag im Observer Gesundheit: Sprachmittlung verbindlich im Gesundheitssystem verankern

In der Gesundheitspolitik ist es mir wichtig, nicht nur im Parlament zu wirken, sondern auch in Kontakt und im Austausch mit der thematisch interessierten Fachöffentlichkeit zu sein. Darum habe ich mich sehr über die Gelegenheit gefreut, einen Gastbeitrag für den Observer Gesundheit zu dem Vorhaben der Ampel, Sprachmittlung als gesetzliche Leistung im SGB V zu verankern, schreiben zu dürfen. Gerade die Ankunft vieler ukrainischer Geflüchteter, welche bei uns im Krankenversicherungssystem aufgenommen werden, zeigt einmal mehr, warum dieses Thema so wichtig ist: Denn anders als z.B. vor Gericht gibt es bei uns bislang keine verpflichtende Kostenübernahme von Sprachmittlung im Gesundheitsbereich. Das führt dazu, dass Menschen bei gesundheitlichen Beschwerden nicht zum Arzt gehen oder Angehörige ohne medizinisches Fachwissen die Übersetzung übernehmen müssen. Immer wieder stellt sich dabei zudem die Frage, wie Privatsphäre und Schweigepflicht gewahrt werden können. Damit wir ein gerechtes Gesundheitssystem erreichen, müssen diese sprachlichen Barrieren abgebaut werden. Im Beitrag habe ich darüber geschrieben, wie wir Sprachmittlung verbindlich ermöglichen und welche Herausforderungen uns im parlamentarischen Prozess dabei noch bevorstehen.

Meine Rede zum Haushalt: Verbraucher*innenschutz wird gestärkt!

Zum Ende des Monats stand ein wichtiger Meilenstein im Bundestag auf dem Programm: Die Verabschiedung des Haushalts 2022. Durch die Bundestagswahl wurde bislang nur ein provisorischer Haushalt für das laufende Jahr verabschiedet, jetzt stand nach vielen Verhandlungsrunden endlich der finale Beschluss an. Ich habe dabei eine Rede zu unseren Schwerpunkten im Bereich Verbraucher*innenschutz gehalten und finde, wir setzen mit unseren Projekten schon viele Ziele aus dem Koalitionsvertrag um. Seht selbst:

Und sonst so

Natürlich stehen auch weiterhin viele Gespräche und sonstige Kennlerntermine an. Mit dem Abschluss der Haushaltsverhandlungen sind wir so richtig im Parlamentsbetrieb angekommen, jetzt steht die Umsetzung weiterer Vorhaben an und ab Herbst dann schon der nächste Haushalt – für 2023. Freut Euch im Juni außerdem auf meine Themenschwerpunkte Drugchecking und Unabhängige Patientberatung in Deutschland (UPD), zu denen es dann hoffentlich Neuigkeiten gibt.

Mein Interview im RBB zu Long Covid

Mein Interview im RBB zu Long Covid

„Long-Covid wird uns gesellschaftlich vermutlich noch länger beschäftigen: Gesundheitlich sind Erschöpfung, Kurzatmigkeit und kognitive Beeinträchtigungen die häufigsten Symptome, mit denen Patientinnen und Patienten zu kämpfen haben. Auch wirtschaftlich sind die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie beträchtlich.

Als Erstes müssen wir deswegen jetzt in Forschung investieren. Nur so kann die Erkrankung schneller diagnostiziert und Patientinnen und Patienten gut therapiert werden. Zudem muss die Krankheit innerhalb der Ärzteschaft besser bekannt werden.“

Was es außerdem politisch zur bestmöglichen Unterstützung der Betroffenen braucht, habe ich im Gespräch mit dem ARD Mittagsmagazin deutlich gemacht.

Hier der ganze Beitrag:

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Meine Position zum Sondervermögen Bundeswehr

Meine Position zum Sondervermögen Bundeswehr

Heute habe ich in einer namentlichen Abstimmung dem Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt und muss ehrlich sagen, dass es in meiner bisherigen Zeit als Abgeordnete die Abstimmung war, bei der mir Entscheidungsfindung und auch Abstimmung selbst wohl am schwersten gefallen sind.

Und dabei liegen meine Gewissensbisse und mein Hadern nicht an der Konstruktion des Sondervermögens an sich. Ich glaube viel mehr, dass die Auslagerung der Ausgaben zur Ausstattung der Bundeswehr uns im regulären Haushaltsplan wichtige Spielräume gibt – gerade auch für die so wichtigen Sozialausgaben und -projekte, auf die wir als Ampel uns verständigt haben. Zudem eröffnet das Sondervermögen dem Haushaltsausschuss größere Spielräume, alle einzelnen daraus finanzierten Posten besser zu überwachen und auch zu beeinflussen, als wenn die Ausgaben Teil des regulären Haushaltes wären.

Dass wir als Grüne uns in den Verhandlungen nicht damit durchsetzen konnten, die Ausgaben des Sondervermögens mit einem erweiterten Sicherheitsbegriff zu hinterlegen und die Ausarbeitung und Umsetzung einer Cybersicherheitsstrategie daraus zu finanzieren – ja, das hat mich enttäuscht. Denn aus meiner Sicht werden wir trotzdem in Cybersicherheit investieren müssen, weil Cyberangriffe auf unsere kritische Infrastruktur eine sehr große reale Gefahr sind. Und die Ausgaben dafür werden wir jetzt aus dem regulären Haushalt nehmen müssen, das schränkt uns dort leider auch im sozialen Bereich ein. Deshalb hätte ich mir hier ein anderes Ergebnis der Verhandlungen gewünscht.

Nichtsdestotrotz musste ich mir in den letzten Wochen und Monaten leider eingestehen, dass wir auch jenseits von Cybersicherheit große Investitionen in die Ausstattung unserer Bundeswehr einfach brauchen, um weltweit als verlässlicher Bündnis- und Verhandlungspartner wahrgenommen zu werden und damit auch Frieden zu sichern und hoffentlich eine Ausweitung dieses furchtbaren Angriffskrieges in der Ukraine auf andere Länder und Regionen langfristig zu verhindern. Deshalb stimme ich für das Sondervermögen!

Gleichwohl fällt mir die Entscheidung heute aus einem einzigen recht simplen Grund sehr schwer: ich stimme hier dafür, sehr viel Geld für die Anschaffung von Waffen auszugeben, die darauf ausgelegt sind, Menschen zu töten. Ich finde, das lässt sich nicht beschönigen. Es widerstrebt mir im Innersten, dass es solche Waffen auf unserer Welt überhaupt seit Jahrhunderten gibt. Wie bei Unternehmen wie Heckler&Koch oder Rheinmetall die Sektkorken geknallt haben, als Olaf Scholz seine „Zeitenwende“-Rede in unserer Sondersitzung Ende Februar hielt, male ich mir nur ungern aus.

Aber dass es offenbar auch heute noch den Besitz schwerer Waffen in einem großen und global agierenden Land wie Deutschland braucht, um zu verhindern, dass von anderen Akteuren noch schwerere Waffen eingesetzt werden – diese Erkenntnis muss ich für mich leider akzeptieren.

Kurz und gut: ich hätte mir sehr gewünscht, die heute getroffene Entscheidung für den Kauf großer Mengen von Militärausstattung nie treffen zu müssen. Doch leider hat insbesondere Wladimir Putin durch seinen brutalen und nicht zu rechtfertigenden Angriffskrieg dafür gesorgt, dass wir als Bundestag dazu heute diese Entscheidung treffen.

Die Seltenen brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit

Mit liegt die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen sehr am Herzen. So komme ich gerne mit verschiedenen Expert*innen und Betroffenen auf verschiedenen Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten –  wie etwa parlamentarischen Frühstücken oder Fachgesprächen – ins Gespräch. Auch beim 6. Fachgespräch von Takeda im März 2022 anlässlich des Internationalen Tags der Seltenen Erkrankungen diskutierte ich mit Fachleuten aus der Politik, der Patient*innenversorgung, der Kassen sowie der Forschung darüber, wie die Versorgungssitzung noch in dieser Legislaturperiode verbessert werden kann.  

Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die Sprecher*innen jeweils ein persönliches Videostatement abgeben. Mein Beitrag ist sowohl auf YouTube als auch auf der Webseite der Veranstalter*innen zu finden. Bereits zuvor hatte mit mich aber auch Tagesspiegel Forum Gesundheit zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, über die ich auch auf meiner Webseite berichtet habe.

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Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Seit mehreren Jahren ist die (Neu)Regelung der Sterbehilfe immer wieder Tagesordnungspunkt auf der Bundestagsagenda. Es ist eines der ethisch heikelsten Themen, die in der Politik ebenso wie in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wurden und werden – wie bereits 2012, als es auch schon darum ging, eine gesetzliche Regelung zu finden, um klar zu definieren, ob und unter welchen Bedingungen der Staat die Beihilfe zum Suizid erlauben bzw. verbieten soll.

2012 scheiterte der Regelungsversuch. Eine Gesetzeslücke bestand weiterhin fort: Während die aktive Sterbehilfe – d.h. Tötung auf Verlangen – im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe, bei der auf Patient*innenwunsch lebensverlängernde medizinische Maßnahmen eingestellt werden, verboten war, blieb die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Letztere schließt auch die gewerbliche und organisatorische Vermittlung von Sterbehilfe ein, sodass einige Vereine und Organisation wie etwa Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas Deutschland eine Beihilfe zur Selbsttötung anbieten konnten – teilweise sogar gegen Bezahlung.

Das wollten die Parlamentarier*innen gern unterbinden. 2014/2015 wurde deshalb erneut hitzig und emotional debattiert. Es gab dabei vier fraktionsübergreifende Gruppenanträgen, die von einem strafbaren Verbot der Anstiftung und Beihilfe zum Suizid sowohl für Ärzte*innen und Selbsthilfevereine als auch für Angehörige bis hin zu einer zu einer positivrechtlichen Liberalisierung der Sterbehilfe reichten. Mit einer absoluten Mehrheit von 360 Ja-Stimmen gegenüber 233 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen setzte sich der Gesetzentwurf (Drs. 18/5373)  von u.a. Michael Brand (CDU/CSU) und Kerstin Griese (SPD) durch. Damit wurde die geschäftsmäßige assistierte Selbsttötung sowohl durch Ärzte*innen als auch Einzelpersonen und Organisationen kategorisch unter Strafe gestellt – ganz gleich, ob mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Absicht. Dementsprechend drohten bei geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Seitdem hat es jedoch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben, darunter auch von dem Verein Sterbehilfe Deutschland. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht nun die 2015 beschlossene Regelung als verfassungswidrig erklärt. Sein Urteil begründete der oberste Gerichtshof auf Bundesebene damit, dass jeder Mensch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben habe, welches auch die Inanspruchnahme freiwilliger Hilfe von Dritten einschließe. Gleichzeitig räumten die Richter*innen den Gesetzgeber*innen auch die Möglichkeit ein, die Suizidhilfe neu zu regulieren.

In der Folge ist erneut eine hitzige Debatte im Bundestag entbrannt. Wieder klaffen die Meinungen und ethischen Wertvorstellungen auseinander und wieder stehen mehrere fraktionsübergreifende Gruppenanträge zur Diskussion – so auch in der ersten Orientierungsdebatte vom 18. Mai 2022. Diesmal sind drei fraktionsübergreifende Anträge von verschiedenen Parlamentariergruppen erarbeitet worden:

Ein Gesetzentwurf (Drs. 20/904) lehnt die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ ab. Allerdings solle die geschäftsmäßige Suizidhilfe straffrei bleiben, wenn die sterbewillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist und mindestens zweimal mit einem Abstand von mindestens drei Monaten ein umfassendes, individuell angepasstes und ergebnisoffenes Beratungsgespräch durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Darüber hinaus soll ein Werbeverbot für die Hilfe zur Selbsttötung geben.

Ein zweiter Gesetzentwurf (Drs. noch nicht vergeben) spricht sich im Prinzip für eine Legalisierung der assistierten Selbsttötung aus. Grundsätzlich soll das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben rechtlich abgesichert und die Hilfe zur Selbsttötung straffrei sein. Gleichzeitig solle aber sichergestellt werden, dass dem Suizidwunsch nicht der gesellschaftliche Druck oder eine Lebenskrise zugrunde liegt. Deshalb müsse in einem längeren Beratungsgespräch festgestellt werden, dass der Sterbewunsch von einer gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit geprägt ist.

Der dritte Gesetzentwurf (Drs. auch noch nicht vergeben) wiederum macht eine Unterscheidung zwischen einer Suizidhilfe bei schwerkranken Menschen und anderen Fällen. Schwerkranke und schwer leidende Sterbewillige sollen durch ihren behandelnden Arzt bzw. ihre behandelnde Ärztin Betäubungsmittel zum Zwecke der Selbsttötung erhalten dürfen, sofern die sterbewillige Person ihren Sterbewunsch schriftlich bekundet, obwohl sie auf alle Alternativen hingewiesen worden ist. Mindestens zwei Wochen vor dem Suizidakt müsse zudem eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass die Voraussetzungen für die Bereitstellung des Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung erfüllt sind. In allen anderen Fällen sollen sich die Sterbewilligen grundsätzlich auf längere Wartezeiten sowie umfassende Beratungsgesprächen einstellen. So sollen Suizidwillige einen Antrag mit einer schriftlichen Sterbewunscherklärung stellen. Die suizidwillige Person solle sich zudem von einer unabhängigen Beratungsstelle mindestens zwei Mal beraten lassen, die dann die Voraussetzungen für die freiwillige Selbsttötung bescheinigen kann. Dabei wird der Sterbeantrag dahingehend überprüft, ob sich ein dauerhafter und freier Willensentschluss auf der Grundlage des eingereichten Materials belegen lässt. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dürfen außer Ärzte*innen auch andere Personen oder Vereine die Beihilfe zum Suizid leisten, sofern diese hierfür zugelassen sind.

Da Sterbehilfe ein ethisch äußerst heikles und rechtlich auch sehr komplexes Thema darstellt, habe ich mir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Meinung bilden können, welchen der Anträge ich wohl unterstützen werde. Nach jetzigem Stand der Diskussion tendiere ich dazu, mich dem letzten hier erläuterten Antrag anzuschließen, da er aus meiner Sicht am besten individuell auf die unterschiedlichen Lebenslagen eingeht, aus denen heraus ein Sterbewunsch vorhanden sein kann. Und da er hoffentlich gleichzeitig wirksam verhindert, dass Menschen sich selbst töten können, die dies aus einer persönlichen oder psychischen Notlage heraus überlegen, für die auch Hilfe möglich wäre.

In den kommenden Wochen und Monaten möchte ich mich noch intensiver mit dem Thema auseinandersetzen, um zu einer fundierten Meinung zu gelangen. Mir ist es wichtig, dass zum einem ein selbstbestimmten Leben und Sterben möglich sind und zum anderen sichergestellt ist, dass Suizid als der allerletzte Ausweg gilt, zu dem sich die Betroffenen absolut freiwillig entschieden haben. Zudem muss verhindert werden, dass die assistierte Selbsttötung zu einem neuen lukrativen Geschäftsmodell wird, welche Suizid im Allgemeinen fördert.

Es ist bislang offen, wann der Bundestag endgültig über das Thema entscheiden wird. Nach der Orientierungsdebatte werden nun noch mehrere Lesungen und Ausschussbefassungen mit den Gesetzentwürfen geben. Vermutlich gibt es erst Ende 2022 oder Anfang 2023 eine neue Regelung.