In der Debatte um die Lage rund um den Hamburger Hauptbahnhof hat die Hamburger Innenbehörde heute angekĂŒndigt, an PlĂ€tzen um den Hauptbahnhof eine Alkoholverbotszone einrichten zu wollen. Dazu erklĂ€rt Linda Heitmann, Altonaer Bundestagsabgeordnete und drogen- und suchtpolitische Berichterstatterin der grĂŒnen Bundestagsfraktion:
âDie Lage rund um den Hauptbahnhof ist fĂŒr das Sicherheitsempfinden der sich dort aufhaltenden und vorbeikommenden Menschen ohne Zweifel sehr prekĂ€r. Eine Alkoholverbotszone kann hier aus meiner Sicht aber höchstens dann Entspannung schaffen, wenn sie mit niedrigschwelligen Aufenthaltsangeboten fĂŒr suchtkranke Menschen verknĂŒpft wird. Ich plĂ€diere daher sehr dafĂŒr, dass bahnhofsnahe RĂ€ume fĂŒr einen so genannten âTrinkraumâ gefunden werden, in dem auch die Ansprache durch Sozialarbeiter*innen erfolgen kann. Denn wenn man kein Aufenthalts- und Hilfeangebot schafft, verdrĂ€ngt man suchtkranke Menschen statt an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten. Probleme werden dadurch höchstens verlagert. Auch die Stadt Karlsruhe hat bereits deshalb die EinfĂŒhrung einer öffentlichen Alkoholverbotszone mit der Einrichtung eines solchen Raumes verknĂŒpft.â
Am UniversitĂ€tsklinikum Hamburg-Eppendorf habe ich mich gemeinsam mit meiner Kollegin Katrin Göring-Eckardt zu einem dort laufenden Forschungsprojekt zu Long-COVID informiert. Katrin hat bereits an verschiedensten Orten Deutschlands Forschungsprojekte zum Thema besucht und nun auch in Hamburg. Am UKE wird eine Gruppe von 150 Betroffenen ĂŒber drei Jahre begleitet und beobachtet, teilweise schon seit Pandemiebeginn. Sowohl Menschen, die schwer erkrankt waren, als auch solche mit etwas leichterem Corona-Verlauf sind Teil der Studie.
Ich nehme aus dem GesprĂ€ch mit, dass bei einem groĂen Anteil der Personen, die Long-COVID erkrankt sind, im Zeitverlauf von drei Jahren Verbesserungen erkennbar sind â insbesondere auch dann, wenn der ursprĂŒngliche Krankheitsverlauf nicht ganz schwer war und sie in die richtigen Reha-MaĂnahmen vermittelt werden konnten. Das macht mir Mut!
Auch scheinen bei Long-COVID sowohl die Impfung als auch die verschiedenen Virusvarianten, mit denen sich infiziert wurde, Unterschiede zu machen.
Unser GesprĂ€ch hat auch noch einmal bestĂ€tigt, wie wichtig eine gute Versorgungsstruktur fĂŒr Betroffene ist. Es muss ĂŒberall Anlaufstelen geben, die auf die besonderen BedĂŒrfnisse von Menschen mit Long-COVID und auch ME/CFS als schwerste Form von Long-COVID eingehen können.
Deutschlandweit sind schĂ€tzungsweise1 Millionen Personen an Long-COVID erkrankt (2% von ca. 50 Mio. Infizierten insgesamt). Atemnot, starke Erschöpfung, Kopf- und Gliederschmerzen, Herzrasen, Konzentrationsstörungen und Schwindel werden dabei hĂ€ufig als Beschwerden genannt. Generell versteht man unter Long- oder auch Post-COVID das PhĂ€nomen, wenn Betroffene mehr als drei Monate nach einer Infektion noch erkennbar unter gesundheitlichen Beschwerden leiden. Auch kann Long-COVID bei einem schweren Verlauf in ME/CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom) ĂŒbergehen â eine Krankheit, die schon seit 1969 anerkannt ist und auch durch die Infektion mit anderen Viren als COVID19 ausgelöst werden kann. Das kann als die schwerste Form von Long-COVID angesehen werden.
Im Bundestag wird Long-COVID wahr- und ernstgenommen. Forschungslage und Versorgung der Betroffenen sollen weiter verbessert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vor. So sind im kommenden Haushalt des Gesundheitsministeriums zunĂ€chst rund 40 Millionen Euro fĂŒr die Versorgungsforschung der Krankheit vorgesehen und auch in den Haushalten 2022 und 2023 wurden mehr als 20 Millionen vom Bundesbildungsministerium fĂŒr Medikamenten- und Therapieforschung bereitgestellt. Katrin Göring-Eckardt und ich setzen uns in der Arbeit auf Bundesebene intensiv mit der Thematik auseinander und machen uns weiterhin fĂŒr eine gute Versorgung aller Betroffenen sowie Forschung an Medikamenten und Therapien stark.
„Mööd, flau, slapp: So geiht dat en Barg Minschen, na dat se sik mit Corona ansteken hebbt. Dat Uni-Krankenhuus Eppendörp forscht to âLong Covidâ in en Ănnersöken över en lange Tiet. Dor hebbt sik gĂŒstern welk vun de Grönen ut Berlin to klook maakt. De gröne Afornte inân Bunnsdag för Altno, Linda Heitmann, föddert mehr Anloopsteden för Minschen, de doran lieden doot. Man dat gifft gode Utsichten för jĂŒm: De Ănnersöken inât UKE wiest, dat de mehrsten Patschenten sik dor wedder vun verhaalt.“
Am heutigen 21. Juli findet jĂ€hrlich der Tag zum Gedenken verstorbener Drogengebraucher*innen statt und in diesem Jahr bin ich dafĂŒr bundesweit Schirmherrin.
Dabei wird stets all jener Menschen gedacht, die im vergangenen Jahr als sogenannte „Drogentote“ in die Statistik eingegangen sind. In Deutschland waren dies in 2022 insgesamt 1990 Menschen. Und hinter dieser erschreckend hohen Zahl verbergen sich 1990 einzelne LebenslĂ€ufe und Schicksale.
In Hamburg wird der Gedenktag schon seit vielen Jahren mit Mahnwachen von den DrogenhilfetrÀgern ragazza e.V. und freiraum e.V. begangen. Hier werden jÀhrlich Kerzen oder kleine Fahnen mit Namen, Fotos und Infos zu den Verstorbenen aufgestellt. Ich finde das eine schöne Geste, um den Betroffenen ein Gesicht zu geben.
Wie ich heute auch in meiner Rede auf der ragazza-Mahnwache nahe des Hamburger Hauptbahnhofes deutlich machen konnte, ist es gut und wichtig, diesen Gedenktag zu begehen, um ebenjenen ein Gesicht zu geben, die sonst so hĂ€ufig viel zu sehr am Rande unserer Gesellschaft stehen und vergessen werden. Gleichzeitig wĂŒrde ich mir eigentlich aber wĂŒnschen, dass es den Tag nicht brĂ€uchte, weil keine Menschen direkt in Folge des Konsums illegalisierter Drogen mehr sterben.
Allerdings ist auch mir klar: vermutlich wird das leider noch lange ein Wunsch bleiben. Als Politik önnen und mĂŒssen wir aber dafĂŒr sorgen, dass es kĂŒnftig weniger Drogentote gibt: mit mehr niedrigschwelligen Hilfen, MaĂnahmen zum Drugchecking oder z.B. mehr Schulungen im Umgang mit dem Notfallmedikament Naloxon.
Ich bleibe dran! Und auch wenn der nĂ€chste Gedenktag erst im Juli 2014 stattfindet, denke ich an die Verstorben immer wieder und mache Politik auch fĂŒr sie.
Die Verbandsklage ist ein Meilenstein fĂŒr mehr Verbraucherschutz und ein zentrales Vorhaben dieser Wahlperiode. Nach konstruktiven Diskussionen innerhalb der Koalition haben wir nun einen wirklich gutes und verbraucherfreundliches Gesetz im Bundestag verabschiedet. In meiner Rede habe ich unterstrichen
warum das spÀte Opt-in hilft, Verbraucher*innen zu ihren Recht zu verhalfen
inwiefern das Verbraucherschutzministerium geholfen hat, den ersten Entwurf deutlich zu verbessern,
wie Passagiere eines verspĂ€teten Fluges kĂŒnftig schneller an ihre EntschĂ€digung kommen,
inwiefern wir die Klageanforderungen fĂŒr VerbĂ€nde senken konnten und
warum die Verbandsklage auch fĂŒr Unternehmen Vorteile bietet.
PlĂ€doyer fĂŒr eine gesundheitsorientierte Reform des Straf- und MaĂregelvollzugs. Gemeinsames Autor*innen-Papier mit den GrĂŒnen Gesundheits- und Rechtspolitiker*innen Canan Bayram MdB, Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB, Toni Schuberl MdL und Kerstin Celina MdL zur Debatte um die Versorgung von psychisch- und suchtkranken StraffĂ€lligen
Der Bundestag hat gerade unter dem Titel der Reform des Sanktionenrechts ĂŒber die Neufassung verschiedener Paragrafen im Strafgesetzbuch beraten. Grundlage hierfĂŒr war die vorangegangene Arbeit einer parteiĂŒbergreifenden Bund-LĂ€nder Gruppe. In der Zusammenarbeit wurden rechtspolitisch gute Ergebnisse erzielt, um die akuten MissstĂ€nde anzugehen und einen Systemcrash abzuwenden.
Der Gesetzentwurf ist daher aus gesundheits- und rechtspolitischer Perspektive ein guter Anfang. Er kann jedoch nur die Ausgangslage bilden fĂŒr die weitere gesellschaftlich offen gefĂŒhrte Debatte ĂŒber die Reformierung des MaĂregelvollzugs nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB). Mittel- und langfristig muss ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, das auch die Perspektive des Justizvollzug sowie der ambulanten, gemeindespsychiatrischen und stationĂ€ren Versorgung in Freiheit mitdenkt.
Paragraf 64 StGB regelt, inwiefern suchtkranke StraftĂ€ter*innen, bei denen die Tat auf den Konsum von Alkohol oder andere BetĂ€ubungsmitteln zurĂŒckzufĂŒhren ist und die eine Bereitschaft zur Behandlung haben, im Zuge ihrer Verurteilung in den MaĂregelvollzug anstatt in den regulĂ€ren Vollzug kommen. Die aktuell diskutierte Reform ist darauf angelegt, den MaĂregelvollzug â eine klinische Therapieeinrichtung fĂŒr psychisch- und suchtkranke Menschen â dauerhaft zu entlasten. Wir gehen daher davon aus, dass kĂŒnftig dadurch deutlich mehr suchtkranke StraftĂ€ter*innen in regulĂ€ren Haftanstalten untergebracht werden. Das bleibt solange unbefriedigend, wie die Versorgung von psychisch- und suchtkranken HĂ€ftlingen in Justizvollzugsanstalten deutlich schlechter ist als im klinischen Setting des MaĂregelvollzugs. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, – auch vor dem Interessenshintergrund einer erfolgreichen Rehabilitation und dem Menschenrecht auf gute Gesundheitsversorgung, – straffĂ€llige Menschen vernĂŒnftig medizinisch und therapeutisch zu behandeln, wenn sie den Willen dazu zeigen.
Aus unserer Sicht kann das nur gelingen, wenn Bund und LĂ€nder an einem Strang ziehen, um hier die Voraussetzungen und Bedingungen deutlich zu verbessern. DafĂŒr legen wir fĂŒnf konkrete VorschlĂ€ge vor:
Angleichung der Bedingungen zur Versorgung therapiewilliger Sucht- und psychisch Kranker in Haft
Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht, das auch fĂŒr Personen in Gefangenschaft gelten muss: Im MaĂregelvollzug nach § 64 StGB sowie fĂŒr Gefangene im regulĂ€ren Vollzug muss die Nutzung aller zur VerfĂŒgung stehenden (psycho-)therapeutischen und medikamentösen Behandlungsoptionen ermöglicht werden, d.h. Motivation, Entgiftung, Entwöhnung und Rehabilitation, einschlieĂlich einer Opioid gestĂŒtzten Substitutionsbehandlung (mit allen Substituten) sowie Arbeit/BeschĂ€ftigung, soziale Kontakte und Beziehung. Menschenrechte sind universell, unverĂ€uĂerlich und unteilbar. Deswegen mĂŒssen auch im regulĂ€ren Vollzug alle suchtbezogenen Therapie- und Hilfeangebote, die Menschen im MaĂregelvollzug bekommen können, zugĂ€nglich sein. Hier muss im Grundsatz gelten: FĂŒr jeden und jede inhaftierte Person muss die bestmögliche Therapieoption ermöglicht werden. Sowohl fĂŒr MĂ€nner als auch fĂŒr Frauen mĂŒssen adĂ€quate Angebote geschaffen werden. DafĂŒr mĂŒssen wir an bundesweit einheitlichen Standards arbeiten. Gute Behandlungsmöglichkeiten in der Haft sind bereits der Grundstein fĂŒr eine gelingende Rehabilitation.
Sprachmittlung
Viele Ă€rztliche – und psychotherapeutische GesprĂ€che in Haft gestalten sich auch deshalb schwierig, weil es Sprachbarrieren gibt. Gerade zum Haftantritt ist es aus unserer Sicht unabdingbar zu klĂ€ren, welche psychischen und/oder Suchterkrankungen möglicherweise vorliegen und inwiefern die inhaftierte Person therapiewillig ist. Wir fordern daher einen Anspruch auf Sprachmittlung fĂŒr all jene, bei denen es unĂŒberwindbare Sprachbarrieren schon im Gerichtsverfahren und anschlieĂend im ErstgesprĂ€ch bei Haftantritt gibt, sowie eine diskriminierungskritische Versorgung. Der Anspruch auf Sprachmittlung muss ebenfalls fĂŒr alle medizinischen und therapeutischen Hilfen wĂ€hrend der Haft und Rehabilitation gelten.
Einheitliche Erhebung
Welche Sucht- oder psychischen Erkrankungen bei Inhaftierten in Deutschland vorliegen, ist nur schwer zu analysieren, da die Datenerhebungen derzeit in den einzelnen BundeslĂ€ndern nicht nach einheitlichen Kriterien und nicht zum selben Zeitpunkt erfasst werden. Es ist uns ein Anliegen, dass Feststellung und statistische Erfassung der Erkrankungen ĂŒberall bei Haftantritt nach denselben Kriterien erhoben werden und diese in die nationale Gesundheitsstatistik kĂŒnftig einflieĂen. Nur so ist es auch möglich, systematisch an Verbesserungen zu arbeiten.
Neue Wege in der Personalgewinnung
So sehr wir bessere Behandlungsbedingungen fĂŒr suchtkranke und psychisch kranke Menschen in Haft sowie im MaĂregelvollzug fĂŒr erforderlich halten, so klar sehen wir auch in GesprĂ€chen mit Praktiker*innen vor Ort, dass die Personalgewinnung ein massives Problem darstellt. Gerade Ărzt*innen und Psychotherapeut*innen sind dringend gesucht. Das Justizwesen und auch der MaĂregelvollzug werden von diesen Berufsgruppen bislang nicht als attraktiver Arbeitsort wahrgenommen und auch die VergĂŒtung ist noch nicht gut genug. Wir empfehlen daher, dass die BundeslĂ€nder die Arbeitsbedingungen inklusive Bezahlung gerade fĂŒr Ărzt*innen und Psychotherapeut*innen besser ausgestalten und zudem innovative Wege der Personalgewinnung gehen: In einigen BundeslĂ€ndern, so etwa in Hamburg, ist der Dienst in Haft fĂŒr angehende Ărzt*innen oder Sozialarbeiter*innen eine wahlobligatorische Station in der Ausbildung. So lernen sie den Arbeitsort kennen und entscheiden sich spĂ€ter ggf. eher dafĂŒr, hier regelhaft tĂ€tig zu werden.
Kommission einsetzen – Reform in Bezug auf ihre Zielsetzung, der StĂ€rkung von PrĂ€vention und Resozialisierung, von Beginn an evaluieren und neue Strukturen entwickeln
Die aktuelle Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung. In der Folge braucht es aber eine umfassende Reform. DafĂŒr soll eine Kommission, ein interdisziplinĂ€res und interministerielles begleitendes Gremium aus Expert*innen und Praktiker*innen eingerichtet werden. Diese soll mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden.
Die aktuelle Reform soll in Bezug auf ihre Zielsetzung â der StĂ€rkung von PrĂ€vention und Resozialisierung â evaluiert werden. Dies setzt eine Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Rechts- und Gesundheitspolitik im Bund und in den LĂ€ndern voraus, um die systemischen, medizinischen und rechtlichen Fragen in den Blick zu nehmen und alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.
Es braucht die Expertise aller Beteiligten, wie der Fachgesellschaften, der Justiz- und Gesundheitsressorts der LĂ€nder und des Bundes, der Betroffenen-Vertreter*innen, des Suchthilfesystems und der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen, diese komplexe Debatte zur Verbesserung und Modernisierung der Versorgung von Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen in Haft zu fĂŒhren und das Versorgungssystem in gesamtgesellschaftlichem Interesse zu reformieren.
Der Spiegel hat das Thema aufgegriffen. Hier findet ihr den Beitrag, und noch einmal etwas ausfĂŒhrlicher hinter der Paywall hier.
In meiner Rede habe ich noch einmal deutlich gemacht, dass wir die Versorgungssituation von Patient*innen mit Chronischem Fatigue-Syndrom und Long-Covid noch deutlich verbessern mĂŒssen. Genauso brauchen wir mehr Forschung zu den Betroffenen selbst, zu Medikamenten und Therapien.
Einige wichtige Schritte haben wir in als Ampel-Gesundheitspolitiker*nnen gemeinsam mit unseren HaushĂ€lter*innen schon vollzogen und sind uns auch darĂŒber einig, weiterhin geschlossen unsere Ziele voranzubringen.
Meine Rede könnt ihr hier ansehen:
Bei der Abstimmung der AntrĂ€ge der Union ist mir die Entscheidung nicht leicht gefallen. Mit einigen Kolleg*innen der Fraktion habe ich daher eine gemeinsame persönliche ErklĂ€rung verfasst. Da es mir wichtig ist, deutlich zu machen, aus welchen GrĂŒnden ich gegen die AntrĂ€ge gestimmt habe.
AnlÀsslich von 50 Jahren EU-Mitgliedschaft Irlands war ich in meiner Funktion als stellvertretende Vorsitzende der deutsch-irischen Parlamentariergruppe letzten Mittwoch in der EuropÀischen Akademie in Berlin.
Was macht Irland wirtschaftlich so erfolgreich, was fasziniert uns so an der irischen Kultur und was macht das Land in der EuropÀischen Union so unverzichtbar?
Es hat mir groĂen SpaĂ gemacht, ĂŒber diese und weitere Fragen mitzudiskutieren. Die rund einstĂŒndige Debatte wurde fĂŒrs rbb Inforadio aufgezeichnet und gestern ausgestrahlt. Hört doch mal rein, wenn Ihr wissen wollt, was mich und die anderen GĂ€ste an Irland immer noch wieder verwundert. Alle Infos und Download der Sendung sindhier zu finden.
Zu den aktuellen BeschlĂŒssen der Verbraucherschutzministerkonferenz erklĂ€re ich als Berichterstatterin meiner Fraktion fĂŒr Verbraucherschutz:
âDie Initiative aus den LĂ€ndern, Greenwashing wirkungsvoll zu regulieren, ist begrĂŒĂenswert. Aktuell nutzen viele Unternehmen aus, dass Konsument*innen bereit sind, fĂŒr vermeintlich positive Klimaauswirkungen mehr fĂŒr Produkte zu bezahlen. Dabei weiĂ nur eine Minderheit, dass dahinter meist lediglich heiĂe Luft, Kompensations- oder Ausgleichzahlungen stehen, deren Wirkung keiner fundierten ĂberprĂŒfung standhĂ€lt. FĂŒr einen besseren Verbraucherschutz braucht es klare Regeln und transparente Informationen. Ich freue mich, dass wir nun auch die LĂ€nder an unserer Seite wissen, um fĂŒr gute und konsequente Regeln in der EU zu kĂ€mpfen. Mit der Green Claims Directive liegt eine groĂe Chance vor uns, Greenwashing zu bekĂ€mpfen, den CO2-Kompensationsmarkt zu regulieren und echte Nachhaltigkeitsbestrebungen zu fördern.â Â
Meine Kollegin Tabea RöĂner ergĂ€nzt zu KĂŒnstlicher Intelligenz:
âEs ist sehr gut, dass unsere Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke das Thema KI nochmal in den Fokus rĂŒckt. Denn es braucht unbedingt eine StĂ€rkung der Verbraucherrechte bei den aktuell laufenden KI-Regulierung. Wenn KI-Systeme im Alltag der Menschen immer mehr zum Einsatz kommen, mĂŒssen sie auf der Grundlage unserer Werteordnung entwickelt sein. Neben den groĂen Chancen mĂŒssen die Risiken fĂŒr die Verbraucher*innen aber von Anfang an mit bedacht werden – bei Konzeption, Auswahl der Trainingsdaten und Anwendung, um Grundrechte nicht zu beschneiden und vor Diskriminierung zu schĂŒtzen. Insbesondere durch unkontrollierte Trainingsdaten besteht ein hohes Risiko, Diskriminierungsmuster und Stigmatisierungen zu verfestigen. Neben umfassenden Informationspflichten und Auskunftsrechten mĂŒssen die Verbraucher*innen in leichten, zugĂ€nglichen Verfahren dagegen vorgehen und Wiedergutmachung verlangen können. FĂŒr eine verbraucherfreundliche KI bedarf es zudem einer gut ausgestatteten und damit schlagkrĂ€ftigen Aufsicht.â