Antrittsbesuch bei der Verbraucherzentrale Hamburg – Danke für den Austausch
Rund vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer der 6.000 bis 8.000 seltenen Erkrankungen, in der Europäischen Union sind sogar ca. 30 Millionen Menschen betroffen. Besonders betroffen sind Kinder, da ca. 80% der Fälle genetisch bedingt sind.
Jeder Fall ist deshalb nicht nur besonders, sondern auch besonders komplex. Der Weg zur gesicherten Diagnose ist oft eine beschwerliche und langwierige Irrfahrt durch das Gesundheitssystem. So verbringen die Betroffenen durchschnittlich fünf Jahre mit zahlreichen Fehldiagnosen, etlichen Arztbesuchen und aufwändigen, falschen Behandlungsmaßnahmen, bis sie die richtige Diagnose erhalten, wenn sie diese überhaupt bekommen. Das ist eine große Belastung – für die Betroffenen, für die Angehörigen und für das Gesundheitssystem.
Im Vorfeld des Tages der Seltenen Erkrankungen habe ich auf Tagesspiegel Forum Gesundheit mit Expert*innen aus der Medizin und der Industrie diskutiert, wie wir den Diagnoseweg verkürzen und die Versorgungssituation in Deutschland verbessern können. Wir müssen vor allem die bestehenden Strukturen optimieren. Dazu gehört, dass die existierenden Forschungs- und Versorgungszentren besser miteinander vernetzt werden, indem eine einheitliche Dokumentation sowie eine zentrale Datenzusammenführung gewährleistet werden. Dabei müssen natürlich der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Patient*innen sichergestellt werden. Außerdem brauchen wir eine nachhaltige Finanzierung der Zentren sowie eine strukturelle Einbindung der Patient*innenorganisationen mit gleichzeitiger Stärkung der Selbsthilfe. Was nicht zu unterschätzen ist, ist zudem die breitflächige Aufklärung in der Ärzte*innenschaft ebenso wie in der Öffentlichkeit, damit die Betroffenen sich die Odyssee der Diagnostik ersparen und schnell an die richtige Stelle überwiesen werden können.
Die sehr interessante und aufschlussreiche Veranstaltung ist auch online auf YouTube und auf der offiziellen Webseite von Tagesspiegel Forum Gesundheit zu sehen.
Ich begrüße die bevorstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zur dauerhaften Einrichtung einer bundesweiten Sperrdatei.
Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 wurde dem Land Hessen übergangsweise die Zuständigkeit für den Aufbau einer bundesweiten Spieler-Sperrdatei übertragen. Diese soll bundesweit, anbieter- sowie spielformübergreifend besonders suchtgefährdete Spieler*innen schützen. Nachdem Aufbau und Verwaltung dieses Systems zunächst ab 2023 an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übertragen werden sollte, verständigten sich die Bundesländer nun auf die dauerhafte Übertragung der Zuständigkeit an das Land Hessen und ändern den Staatsvertrag entsprechend.
Die Änderung durchläuft ab sofort in diversen Landesparlamenten die Abstimmungsprozesse. In Berlin wurde der Änderungsentwurf dem Abgeordnetenhaus nun vorgelegt und trägt die Drucksachennummer 19/0154.
Dazu erkläre ich als Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik:
„Diese Änderung des Glücksspielstaatsvertrags ist ein echter Gewinn für den Spielerschutz! Das in Hessen etablierte Sperrsystem (OASIS) läuft erfolgreich und wird nun auf ganz Deutschland ausgeweitet. Die Übernahme des Systems beschleunigt den Prozess zu einer bundesweit gültigen Sperrdatei für alle Anbieter*innen und Spielformen.
Das stärkt gefährdete Spieler*innen und beugt Rückfällen vor. Denn bisher konnten Spieler*innen, die in einem Bundesland bzw. für eine bestimmte Spielform gesperrt waren, recht einfach auf andere Orte oder Formen des Glücksspiels ausweichen. Das ließ eine Sperre in vielen Fällen nicht unbedingt immer effektiv wirken.
Die jetzt angestoßene Änderung sorgt dafür, dass wir das Fachwissen aus der erfolgreichen Anwendung von OASIS in Hessen nutzen, und es spart den langwierigen Aufbau eines bundesweiten neuen Systems durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.“
Die gestiegenen Energiekosten belasten Menschen mit kleineren Einkommen besonders. Daher hat die Koalition einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Der einmalige Zuschuss geht an Bürger*innen, die Wohngeld, Bafög, Meister-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen. Die Höhe des Zuschusses ist nach Personen im Haushalt gestaffelt: 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte, 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. Die international massiv gestiegenen Preise für fossile Energie wie Öl, Kohle und Gas haben auch in Deutschland die Heiz- und Stromkosten in die Höhe getrieben. Um diese Belastungen abzufedern, haben wir als eines der ersten Gesetze der Ampelkoalition den Heizkostenzuschuss für Haushalte mit niedrigen Einkommen auf den Weg gebracht.
Der Heizkostenzuschuss unterstützt besonders schwer betroffene Haushalte wie Wohngeldempfänger*innen, Auszubildende oder Studierende, die auf Leistungen angewiesen sind. Mehr als 2 Millionen Bürger*innen werden davon profitieren können. Neben den Wohngeld-Empfänger*innen sieht das Gesetz für vier weitere Gruppen einen Zuschuss vor:
In der jetzigen Form richtet sich der Zuschuss an diejenigen, die ihn besonders benötigen. Er wirkt damit zielgerichtet und nicht nach dem Prinzip „Gießkanne“.
Der Heizkostenzuschuss ist nur ein erster Schritt einer ganzen Reihe geplanter Entlastungsmaßnahmen. In den nächsten Wochen und Monaten sollen weitere Entlastungen folgen, wie ein Kindersofortzuschlag, eine faire Beteiligung von Vermietern am CO2-Preis und eine Abschaffung der EEG-Umlagekosten beim Strompreis.
Die dynamische Entwicklung der Heizkosten zeigt aber auch: Der einmalige Heizkostenzuschuss ist wichtig, er wirkt jedoch nur symptomatisch. Die massiven Preiserhöhungen fossiler Energieträger machen deutlich, dass wir den Umstieg auf erneuerbare Energien enorm beschleunigen müssen, um eine saubere und bezahlbare Energieversorgung sicherzustellen und uns von Importen unabhängiger zu machen. Der Heizkostenzuschuss ist ein Instrument zum sozialen Ausgleich, der Härtefälle abmildern soll und sofort wirkt. Um langfristig den Klimaschutz zu stärken, haben wir im Koalitionsvertrag die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld vereinbart. Diese werden wir bald angehen. Den Entwurf der Ampelkoalition zum Heizkostenzuschussgesetz gibt es HIER. In der letzten Woche haben wir auch im Plenum des Bundestags über die steigenden Strompreise und des Heizkostenzuschlag debattiert.
Im Bundestag beschäftigt uns die Pandemie weiterhin intensiv. In der gestrigen Bundestagsdebatte konnte ich dazu meine erste Rede im Plenum halten. Ich habe versucht, die Debatte wieder auf die entscheidende Frage zu fokussieren: Wie kommen wir Stück für Stück wieder zurück zur Normalität und schaffen gleichzeitig eine gute Gesundheitsversorgung für alle? Am Beispiel meiner vorherigen Tätigkeit in der Suchthilfe zeige ich auf, zu welchen Verwerfungen die Corona-Einschränkungen geführt haben und was sich jetzt auch strukturell verbessern muss.
Wer krank ist, tut alles, um wieder gesund zu werden. Er geht zum Arzt, lässt sich untersuchen und erhält – falls notwendig – beispielsweise ein Medikament, das er dann vorschriftsmäßig einnimmt. Soweit die Theorie, die Realität sieht oft anders aus. Vielen Menschen fällt es schwer, sich an die ärztlichen Vorgaben zu halten. Dabei sinkt die Bereitschaft zur Mitarbeit am Therapieerfolg besonders, wenn die Behandlung komplex ist oder nur schlecht in den eigenen Alltag eingebunden werden kann, oder Ängste und Zweifel die Krankheit begleiten. Im Ergebnis können deshalb präventive Angebote ihre Wirkung verfehlen und Therapien scheitern. Hinzu kommt, dass es immer schwieriger wird, sich im Dschungel der Gesundheitsinformationen und Versorgungsangebote zurecht zu finden. Betroffene wollen einfach und sicher wissen, was sie selbst konkret für sich und ihre Gesundheit tun können. Kampagnen wie vom Aktionsbündnis Patientensicherheit, beispielswiese zur Vermeidung von Infektionen oder zum frühzeitigen Erkennen von Sepsis, zeigen beispielhaft, wie es gehen kann.
Mit der Ausschreibung des vdek-Zukunftspreises 2022 suchen die Ersatzkassen Best-Practice Beispiele, die dazu beitragen, Menschen in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken oder in ihrem Krankheitsmanagement zu fördern. Gesucht werden beratende, aktive oder digitale Unterstützungsangebote und Projektideen aus den Bereichen Prävention, Gesundheitsversorgung und Pflege.
Der Zukunftspreis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert.
Einsendeschluss ist der 21. April 2022.
Alle weiteren Informationen zur Ausschreibung, für Rückfragen und zu den letzten Preisträgern gibt es unter vdek.com.
Der vdek-Zukunftspreis ist seit 2010 eine Initiative der Sozialen Selbstverwaltung bei den Ersatzkassen. Mit ihm möchten die zuletzt bei den Sozialwahlen 2017 gewählten ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter bei den Ersatzkassen Projekte und Ideen unterstützen, die zur Verbesserung der Versorgung beitragen, insbesondere vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft. Der Preis soll zudem das ehrenamtliche Engagement fördern sowie unkonventionelle Versorgungsprojekte mit Modellcharakter bekannter machen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beriet in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung über eine Petition des am so genannten Fatigue-Syndrom (ME/CFS) erkrankten Petenten Daniel Loy. Dieser fordert unter anderem eine flächendeckende fachärztliche Versorgung und eine bessere Erforschung der Erkrankung. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses war ich auch Berichterstatterin für meine Fraktion. Ich werde dem Ausschuss voraussichtlich die Annahme der Petition empfehlen, wenn diese in einer der nächsten Sitzungen abschließend beraten wird.
Schätzungsweise zwei Millionen Menschen leiden in der Europäischen Union an der Erkrankung ME/CFS, dem so genannten Fatigue-Syndrom. Expert*innen gehen allerdings von einer noch höheren Dunkelziffer aus, denn häufig bleibt die Krankheit unerkannt oder wird nicht korrekt diagnostiziert. Der Petent Daniel Loy, der selbst seit 2006 erkrankt ist, setzt sich dafür ein, dass die ärztliche Versorgung zur Diagnose und Behandlung der Krankheit durch eine entsprechende Ergänzung des §116b SGB V verbessert wird. Außerdem fordert er von der Bundesregierung in seiner Petition (Petition 122600) mehr Investitionen zur Erforschung der Erkrankung, die Benennung eines Beauftragten im Ministerium oder die Schaffung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe sowie eine Veröffentlichung seiner Petition zur Schaffung von Aufmerksamkeit für das Thema.
Es gibt Hinweise darauf, dass eine Infektion mit COVID-19 ebenso eine Erkrankung mit ME/CFS auslösen und zum so genannten „Long-Covid-Syndrom“ führen kann. Angesichts der aktuellen Pandemie hat die Petition von Daniel Loy daher eine verstärkte Notwendigkeit und Dringlichkeit erhalten.
Als Berichterstatterin erkläre ich zu der Petition:
„Die von ME/CFS betroffenen Patient*innen leiden oft in mehrfacher Hinsicht: zum einen verhindert die Erkrankung einen geregelten Alltag, schätzungsweise können rund 25% der Betroffenen ihre Wohnung krankheitsbedingt nicht mehr verlassen, während ca. zwei Drittel dauerhaft arbeitsunfähig bleiben. Häufig wird die Krankheit aber gar nicht erst oder viel zu spät überhaupt erkannt und diagnostiziert, da auch in der Ärzteschaft großes Unwissen darüber herrscht. Herr Loy möchte daher verständlicherweise auch erreichen, dass das Thema ins Curriculum des Medizinstudiums übernommen wird, was ich sehr unterstütze.
Darüber hinaus gibt es für Erkrankte bislang deutschlandweit nur zwei Zentren – in Berlin sowie in München – die sich vertieft mit der Erkrankung und ihrer Erforschung auseinandersetzen. Für viele Betroffene ist aber schon eine Anreise aufgrund ihrer Erkrankung zu anstrengend, so dass die Versorgung dringend deutschlandweit flächendeckend verbessert werden muss. Wir haben dieses Ziel als Ampel-Koalition auch in unserem Koalitionsvertrag formuliert. Auf Seite 83 wird dort gefordert, ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und Ambulanzen zu schaffen, um die Versorgung für Erkrankte zu verbessern.
Der Petition von Herrn Loy stimme ich in all ihren Punkten zu und werde dies voraussichtlich auch dem Petitionsausschuss insgesamt empfehlen, wenn die Petition zur abschließenden Beratung dann wieder auf der Tagesordnung steht. Die Bundesregierung wird damit zum Handeln aufgefordert und ich habe große Hoffnung, dass sich für die an ME/CFS und Long Covid-Erkrankten in Deutschland möglichst schnell etwas verbessern sowie die Forschung deutlich intensiviert wird.“
Als Berichterstatterin meiner Fraktion für den Verbraucher*innenschutz freue ich mich sehr, dass im Koalitionsvertrag der Ampelparteien so viele Fortschritte vereinbart wurden. Und mit unserer grünen Ministerin Steffi Lemke werden wir für spürbare Verbesserungen sorgen!
Doch was ist für mich eigentlich guter, grüner Verbraucher*innenschutz?
Als Konsument*innen wollen wir unsere Rechte wahren, fair behandelt werden und ein hohes Maß an Sicherheit im Alltag. Daher brauchen wir ein Update der Verbraucher*innenpolitik der letzten 16 verlorenen Jahre. Diese muss dem veränderten Verbraucheralltag gerecht werden, Konsument*innen vor und in Krisen schützen und wirklich nachhaltigen Konsum ermöglichen. Mein Maßstab ist dabei das Vorsorgeprinzip, also dem vorsorglichen Vermeiden potentieller Schäden oder Gefahren.
Mit unseren Koalitionspartner haben wir uns darauf verständigt, hohe Verbraucherschutzstandards zu gewährleisten; das heißt etwa eine umfassende Verbraucherbildung und mehrsprachige Aufklärung und dafür zu sorgen, dass ein situationsgerechter Zugang zu Informationen sicher gestellt ist.
Mit der Stiftung Warentest und den Verbraucherzentralen haben wir wichtige Institutionen und Anlaufstellen für Konsument*innen. Diese wollen wir entsprechend ihrer vermehrten Aufgaben angemessen finanzieren.
Gesundheit
Nachhaltiger Konsum
Mit einem Recht auf Reparatur setzen wir der Wegwerfgesellschaft ein starkes Instrument entgegen. Wir werden uns auch auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Ersatzteile und Updates besser zur Verfügung stehen und flexible Gewährleistungslösungen ermöglicht werden. Ein Reparaturindex nach französischem Vorbild könnte ein erster Schritt sein.
Energie
Den aktuell hohen Strompreisen begegnen wir mit
Mit dem massiven Ausbau der Erneuerbaren sorgen wir daneben für stabile Energiepreise und werden weniger abhängig von Energieimporten.
Fairer Wettbewerb
Verbraucher*innenschutz ist die Grundlage für fairen Wettbewerb. Wir werden Innovation, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit zusammenführen. Dazu werden wir beispielsweise das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) weiterentwickeln, etwa indem wir das Kartellamt stärken.
Digitales
Die Pandemie hat digitalen Geschäften einen immensen Schub verpasst, jetzt müssen auch die Rechte der Verbraucher*innen mitziehen:
Finanzen
Recht
Wir werden den kollektiven Rechtsschutz verbessern. Die EU-Verbandsklagerichtlinie werden wir anwenderfreundlich umsetzten und zu einer Musterfeststellungsklage weiterentwickeln.
Zur aktuellen Debatte um die Abgabe von Alkohol an Minderjährige, die der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert angestoßen hat, erkläre ich als Berichterstatterin meiner Fraktion für Drogen- und Suchtpolitik:
„Ich begrüße den Vorstoß des Bundesdrogenbeauftragten in jeglicher Hinsicht – wir brauchen in Deutschland eine bessere Regulierung und Kontrolle aller Suchtmittel, auch in Bezug auf Glücksspiel.
Alkohol ist bislang in Deutschland sehr leicht verfügbar und ich möchte gemeinsam mit dem Bundesdrogenbeauftragten daran arbeiten, hier die Verhältnisprävention zu stärken.
Bessere Verhältnisprävention bei Alkohol umfasst zahlreiche Aspekte: Eine Anhebung des Mindestalters auf 18 Jahre ist eine Maßnahme, der ich aufgeschlossen gegenüberstehe. Derzeit haben wir diesbezüglich „leichter“ Getränke für 16jährige übrigens auch im europäischen Vergleich eine Sonderrolle. Und die Erfahrung zeigt leider, dass dies nicht dazu führt, dass es in Deutschland einen verantwortungsvollen Umgang gibt. Im Gegenteil: Deutschland gehört zu den Ländern mit dem höchsten Pro-Kopf-Konsum von Alkohol weltweit.
Werbeeinschränkungen für alkoholische Getränke, eine stärkere Besteuerung von Getränken mit hohem Alkoholgehalt oder auch der kontrollierte Verkauf in lizensierten Fachgeschäften – wie etwa in Skandinavien üblich – sind weitere Aspekte, die aus meiner Sicht für eine verantwortungsvollere Alkoholpolitik zu diskutieren wären. Für all das möchte ich mich diese Legislatur gern auch mit dem Bundesdrogenbeauftragten gemeinsam innerhalb der Ampelkoalition einsetzen, um zu einer Neuausrichtung der Suchtpolitik in Deutschland zu kommen, die auf eine bessere Abgabekontrolle und einen verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln statt auf Verbote setzt.“
Die Meldung wurde unter anderem vom Hamburger Abendblatt, der Welt, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), von der WAZ, der Westfalenpost, Epochtimes, der Hase Post, der Ostthüringer Zeitung, umwelt-panorama.de, wirtschaft.com, ulm-tv.de, finanznachrichten.de, direktbroker.de und Presse Augsburg aufgenommen.
Das Hanfjournal beobachtet sehr genau die Umsetzung der Cannabislegalisierung unter der neuen Ampelregierung und zitiert mich in ihrem Bericht zu der Notwendigkeit lizensierter Fachgeschäfte:
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Wann können wir damit rechnen? – Die Legalisierungs-Pläne der Ampel-Koalition
„Seit einiger Zeit steht nun fest: Cannabis wird auch in Deutschland legalisiert. Doch nun fragen sich die meisten wann? Laut dem Koalitionsvertrag heißt es: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet.“ Und nach vier Jahren soll eine Evaluation gesellschaftliche Auswirkungen analysieren. Abgesehen vom Verkauf und der Frage welche Geschäfte denn nun Cannabis verkaufen dürfen scheint auch die Frage des Anbaus noch ungeklärt zu sein. Wer darf anbauen und wie können die Qualitätsstandards in Lieferketten eingehalten werden? Wer darf wie viel an wen verkaufen? Und wie greift man als Verkäufer bei Suchtverhalten ein?
Laut den Grünen ist die Legalisierung bereits in zwei Jahren in Deutschland vollbracht. Und das erste lizenzierte Fachgeschäft hat eröffnet. Linda Heitmann von den Grünen sieht lizenzierte Fachgeschäfte als eine funktionierende Verkaufsstelle mit Beratung und Aufklärung: „Wir wollen wissen, was auf dem Markt ist, welche Inhaltsstoffe konsumiert werden“, argumentiert sie. Marco Buschmann von der FDP plädiert jedoch für eine Schulung des Fachpersonals. Seiner Meinung nach sind lizenzierte Geschäfte Apotheken, aber Buschmann würde auch hier den Kreis erweitern. Zudem legt Buschmann besonders Wert im Verkauf Suchtkranke zu erkennen und mit einem geschulten Fachpersonal gegen die Sucht entgegenzuwirken.
Zur Frage, wo das Cannabis in Zukunft denn herkommen soll, beantwortete Cem Özdemir von den Grünen wie folgt: „Viele Bäuerinnen und Bauern stehen in den Startlöchern, um Hanf anzubauen. Sobald der Bundestag das Gesetz des Gesundheitsministers verabschiedet hat, wird die Landwirtschaft auch diese Nutzpflanzen anbauen. Die CDU kann es uns nun nicht mehr verbieten.“ Bislang ist der Anbau von Hanfpflanzen für medizinische Zwecke gestattet.
Die Gewerkschaft der Polizei sieht der Legalisierung mit Skepsis entgegen. Dass durch die Legalisierung der Schwarzmarkt lahmgelegt wird, ist für den Bundesvorsitzenden Oliver Malchow eine reine „Fantasie“. Der Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU), sieht die Legalisierung ebenfalls als kritisch an: „Zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss die Polizei nach wie vor tätig sein“, sagt er. Und ist der Meinung, dass die Legalisierung keine spürbaren Entlastungen für die Polizei mit sich bringen wird.“