PM: Jetzt Weichen stellen für starke Verbraucherrechte

PM: Jetzt Weichen stellen für starke Verbraucherrechte

Zum Weltverbrauchertag am 15. März erkläre ich als Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:

„In den aktuellen Koalitionsverhandlungen werden viele Weichen gestellt, die auch Verbraucher*innen in diesen unsicheren Zeiten betreffen. Die Menschen wollen fair behandelt werden und ihren Alltag berechenbar und bezahlbar gestalten. Die kommende Regierung muss den Verbraucherschutz weiter stärken, damit sich Konsument*innen auf faire Verträge und einklagbare Rechte verlassen können.

Lebensmittel müssen erschwinglich sein: Verdeckte Preiserhöhungen – etwa durch Mogelpackungen – und unfaire Handelspraktiken müssen abgestellt werden. Die Energiepreise sollten transparenter werden, damit Verbraucher*innen besser vergleichen und die Anbieter unkompliziert wechseln können. Energie- und Wärmesperren darf es nicht mehr geben. Die bessere Hilfe bei Überschuldung, die wir als Ampel auf den Weg gebracht haben, müssen weitergeführt werden. Unfaire Praktiken von Onlineplattformen müssen mithilfe des Wettbewerbsrechts zurückgedrängt werden. Die Produktverantwortung muss für Onlineplattformen genauso gelten wie für den Händler um die Ecke. Nicht zuletzt wünsche ich mir von der neuen Regierung, dass sie im digitalen Zeitalter noch ein Mindestangebot an analogen Dienstleistungen in den wichtigsten Bereichen wie z.B. Post- und Bankgeschäften sowie Mobilität aufrecht erhält, um keine Verbraucher*innen abzuhängen.

Für mich ist klar: Verbraucherschutz stärkt die Rechte der Menschen in ihrem Alltag und auch das Vertrauen in Staat und den Zusammenhalt der Gesellschaft.“

Persönliche Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Persönliche Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Heute haben wir im Bundestag über die elektronische Patientenakte (ePa) abgestimmt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Warum ich dem Gesetz nicht zustimmen konnte, habe ich in einer persönlichen Erklärung dokumentiert:

Eine umfassende Reform zur Digitalisierung des Gesundheitssystems wird heute im Deutschen Bundestag verabschiedet. Insgesamt ist zu begrüßen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich vorangeht und eine breit genutzte elektronische Patientenakte in Deutschland auf den Weg gebracht werden soll. Aber dem vorliegenden Gesetzesentwurf, der heute in 2. und 3. Lesung beschlossen werden soll, können wir nicht zustimmen.

Die Gesundheitsdigitalisierung ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben dieser Bundesregierung. Wir stehen in Deutschland vor der Aufgabe, die angestaubte Krankenkassenkarte und das Gesundheitswesen in das derzeitige Jahrhundert zu bringen. Datenträger mit CT-Aufnahmen von einer Praxis in die nächste zu tragen, kann nicht im Sinne der Patient*innen sein. Gesundheitsdigitalisierung soll, neben guter Ermöglichung von Forschung, vor allem die Patient*innen entlasten. Umso wichtiger, dass Digitalisierung gut gelingt. Und gelingen kann sie nur, wenn sie das Vertrauen der Nutzer*innen hat.

Auch wenn eine neue Weichenstellung dieses Vorhaben schwieriger und eventuell auch langwieriger machen könnte, so schulden wir es unseren Bürger*innen gerade hier, keine Kompromisse einzugehen, die dem Zeitdruck, aber nicht den Möglichkeiten Rechnung tragen. Gesundheitsdaten sind mitunter die persönlichsten und sensibelsten Daten, die wir zu verwalten haben. Damit Menschen also Vertrauen in die Nutzung der ePa haben können, setzt das voraus, dass jede*r als Patient*in die volle Hoheit darüber hat, wer welche eigenen Daten einsehen darf, und dass komplett transparent ist, an wen Daten auch für welche Zwecke weitergeleitet werden. Die Selbstbestimmung über die Verwaltung sensibler Gesundheitsdaten ist für uns essenziell. Deshalb muss die Datensouveränität weiterhin in den Händen der Patient*innen liegen.

Wir setzen uns ein gegen Diskriminierung und Stigmatisierung – auch im Gesundheitswesen. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen und gleichzeitig von den Vorteilen der ePa profitieren zu können, wäre es aus unserer Sicht elementar, Daten zu Diagnosen, Behandlungen und Medikationen auch einzeln individuell vor unerwünschten Einblicken in die Akte verbergen zu können. Auch muss für Kinder, wenn sie künftig mit dem 15. Lebensjahr die Verantwortung über ihre Akte übernehmen, transparent sein, welche Änderungen ihre Eltern in der Akte davor möglicherweise vorgenommen haben.

Darüber hinaus erfüllt es uns mit Sorge, wenn Nutzer*innen einer pseudonymisierten Weitergabe ihrer Daten an Dritte aktiv widersprechen müssen, anstatt sich mit dieser aktiv auseinanderzusetzen und zuzustimmen. Auch ist es uns ein Anliegen, dass die Übermittlung und Speicherung von Daten nach dem bestmöglichen technischen Standard und in jedem Fall verschlüsselt stattfindet, um sie so sicher wie möglich zu gestalten. Fälschung und/oder (nachträgliche) Abänderung von Daten dürfen nicht passieren können in einer digitalisierten Gesundheitswelt. Und auch der Diebstahl von Daten, der dazu führen kann, dass Menschen mit den gestohlenen Informationen unter Druck gesetzt werden können, gilt es bestmöglich zu verhindern. Beispiele wie Finnland oder Singapur zeigen, dass dies traurige Realität sein kann. Das zentrale Speichern von Daten empfinden wir als nicht sinnvoll, und es birgt Sicherheitsrisiken.

All diese politischen Ziele sehen wir in den vorliegenden Gesetzesentwürfen nicht optimal berücksichtigt. Wenn die Gesetze heute verabschiedet werden, ist das ein riesiger Vertrauensvorschuss der Politik insbesondere an die ePa und die Krankenkassen, die ihren Versicherten diese zur Verfügung stellen. Auch ein riesiger Vertrauensvorschuss dahingehend, dass weiter an Verbesserungen im Sinne von Verbraucherschutz und Datensicherheit gearbeitet wird. Vertrauen in die ePa ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie ein Erfolg werden kann.

Wir werden genau beobachten, wie sich dieses Vertrauen entwickelt.

Die Erklärung haben auch meine Kolleg*innen Maik Außendorf, Manuela Rottmann, Tabea Rößner und Misbah Khan unterzeichnet.


Es handelt sich hierbei um eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfen

  • eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), Drucksache 20/9048 und
  • Entwurfs eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG), Drucksache 20/9046.

Statement: Vorkasse bei Flugreisen

Viele Flugreisende sind aktuell genervt und frustriert von ihren Airlines, weil sie Entschädigungen und Erstattungen hinterher laufen müssen, obwohl sie ihnen klar zustehen, etwas bei Verspätungen oder Ausfällen. Zum Vorschlag, das Vorkasse-Prinzip bei Flugreisen auf den Prüfstand zu stellen, erkläre ich Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion:

„Wenn Airlines gebuchte und bezahlte Flüge nicht realisieren können, steht den Fluggästen Erstattung und Entschädigung zu. Das scheinen viele Fluggesellschaften zu ignorieren und verschleppen und erschweren die Zahlungen. Daher ist es richtig, die Vorkasse bei Flügen auf den Prüfstand zu stellen. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann nicht weiter mit einem Vertrauensvorschuss in Form der Vorkassenzahlung zählen. Es ist gut und richtig, dass die Bundesverbraucherministerin das Problem auf die Tagesordnung gehoben hat.“