Jetzt als Verbraucherschule bewerben!
Verbraucherbildung ist ein wichtiger Grundstein für guten Verbraucherschutz!
Während wir Abgeordneten als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für guten Verbraucherschutz setzen müssen, ist es wichtig, Verbraucher*innen schon früh zu sensibilisieren, welche Risiken lauern, wenn man wie in der heutigen Zeit mit digitalem weltweitem Online-Handel, gut klingenden „Buy now, pay later“-Angeboten oder „klimaneutral“-Siegeln auf der Shampoo-Verpackung konfrontiert wird.
Da auch junge Menschen bereits Konsumentscheidungen treffen, ist es elementar, mit Verbraucherbildung bereits früh anzufangen. Denn wir wollen verhindern, dass bereits junge Menschen in die Schuldenfalle tappen oder auf falsche Produktversprechen hereinfallen. Für vorausschauende Verbraucherbildung sind deshalb Schulen genau der richtige Ort.
Um Verbraucherbildung in Schulen frühzeitig zu fördern, vergibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) jährlich die Auszeichnung „Verbraucherschule“. Ausgezeichnet werden Schulen, die in ihrem Lernangebot wichtige Alltagskompetenzen in Form von spannender Projektarbeit vermitteln. Sowohl allgemein- als auch berufsbildende Schulen können sich um eine Auszeichnung als Verbraucherschule bewerben, wenn sie im vergangenen Schuljahr Aktivitäten in einem der viel Handlungsfelder zu Verbraucherbildung geleistet haben: Ernährung & Gesundheit, Finanzen, nachhaltiger Konsum, Medien & Information.
Auch dieses Jahr ist es wieder so weit: Bewerben kann man sich bis zum 01. Dezember. Ein bis zwei ganz glückliche Schulen erhalten ihre Auszeichnung in der Regel direkt vor Ort von der Bundesministerin Steffi Lemke persönlich. So auch letztes Jahr die Ganztagsschule Molkenbuhrstraße in Hamburg, wo das Foto zu diesem Artikel entstand.
Für alle Schulen, die (auch) dieses Jahr Verbraucherschule werden wollen: Alle Informationen gibt es hier.