10. Okt. 2024
Zum Beschluss des Haushaltsausschusses über den Einzelplan 16 (BMUV) des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt- und Naturschutz, und Sebastian Schäfer, Mitglied im Haushaltsausschuss:
„Im parlamentarischen Haushaltsverfahren haben wir wichtige Akzente in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz setzen können. Trotz einer angespannten Haushaltslage konnten wir die Erfolge der letzten Jahre sichern und relevante Verbesserungen im Etat des Bundesumweltministeriums erreichen. Beim Meeresschutz legen wir weiter zu, streben eine Zustiftung für dauerhafte Schutzmaßnahmen an und führen als erste Regierungskoalition die jahrzehntelang verschleppte Munitionsbergung in Nord- und Ostsee fort. Daneben stärken wir den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, indem wir sowohl die Verbraucherzentrale Bundesverband als auch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz besser ausstatten. Auch im Umwelt- und Naturschutzbereich konnten wir durch die Stärkung der Förderung künstlicher Intelligenz zukunftsorientierte Schwerpunkte setzen.
Der Verlust von Biodiversität, der Verlust von Pflanzen- und Tierarten passiert nicht über Nacht oder innerhalb einer Legislaturperiode. Den Schutz und den Erhalt können wir leider auch nicht kurzfristig oder innerhalb einer Legislaturperiode sicherstellen. Wir müssen hier in langen Linien, in Jahrzehnten denken. Die dauerhafte Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist Aufgabe von uns allen. Und dafür ist konsequenter Klimaschutz, verantwortungsbewusster Naturschutz und kluger Umweltschutz elementar. Deshalb ist es so wichtig, dass wir auch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz konsequent fortführen – ein historischer Meilenstein zur Bekämpfung der globalen Erwärmung.“
Die Pressemitteilung findet sich auch hier auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion.
5. Juli 2024
Auf Antrag der Unionsfraktionen haben wir gestern im Bundestag ausführlich über Verbraucherschutz diskutiert. Dabei haben wir u.a. die Bedeutung von analogen Dienstleistungen im Zeitalter von Digitalisierung diskutiert. Zu diesem Thema habe ich kürzlich auch mit Tabea Rößner ein Positionspapier für die neue EU-Verbraucheragenda veröffentlicht. Hier seht ihr die ganze Rede:
4. Juli 2024
Mogelpackungen sind enorm ärgerlich – mit veränderter Verpackung steigt der Preis im Supermarkt, oft unbemerkt von den Verbraucher*innen. In Frankreich startet deshalb jetzt eine Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen in Supermärkten, auch in Deutschland wird dieses Thema diskutiert. Ich habe darum vor wenigen Wochen folgendes Statement veröffentlicht:
„Versteckte Preiserhöhungen über geringere Füllmengen oder veränderte Verpackungen sind seit vielen Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucher*innen. Die französische Regelung ist charmant, wonach Supermärkte geschrumpfte Inhalte an den Regalen kenntlich machen müssen – das ist ein klarer Mehrwert für Konsument*innen. Noch besser wäre allerdings, wenn bei reduzierter Füllmenge nicht mehr das gleiche Design verwendet werden darf und auch die Packung insgesamt schrumpfen muss. So wird Verpackungsmaterial eingespart und Kundentäuschung deutlich erschwert. Dies sieht – unter anderem – auch ein Eckpunktepapier für weniger Verpackungsmüll von Umweltministerin Steffi Lemke vor. Ich hoffe sehr, dass wir uns innerhalb der Koalition bald dazu verständigen können, die Eckpunkte auch in ein Gesetz zu gießen – als Winwin für Verbraucher*innen und Umwelt.“
Das Statement wurde u.a. im Handelsblatt aufgegriffen, online u.a. auch in Oldenburger Onlinzeitung und Presse Augsburg.
19. Juni 2024
Im nd (Neues Deutschland) habe ich mich vergangene Woche zu meinen Erwartungen an die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie geäußert:
Aus dem BMUV heißt es dazu gegenüber »nd«, ein entsprechender Entwurf werde im Spätsommer vorgelegt. Darin ist auch eine Regelung der »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Modelle vorgesehen, um das damit verbundene Überschuldungsrisiko einzugrenzen. Die Umsetzung des EU-Rechts eröffne noch weitere Möglichkeiten, findet Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz (Die Grünen). So könnte man eine Mindestsumme festlegen, unter der keine »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Angebote möglich seien. Bei Minikrediten sollte eine Kreditwürdigkeitsüberprüfung stattfinden, die Forderungen aus bestehenden Kreditverträgen berücksichtigt, die Kreditentscheidung sollte nachvollziehbar sein und Verbraucher*innen sollten in finanziellen Krisen ein Recht auf angepasste und flexible Rückzahlungsoptionen haben, so Heitmann zu »nd«.
Den gesamten Artikel zum Statement findet ihr hier auf der Website des nd.
14. Juni 2024
Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der Verbraucherschutzministerkonferenz erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz, und Tabea Rößner, Mitglied im Digitalausschuss:
Linda Heitmann:
„Ich begrüße die erneute Initiative der Länder für eine Elementarschadenpflichtversicherung. Extremwetterereignisse und Hochwasser werden als Folge der Klimaerhitzung auch bei uns häufiger und bedeuten Gefahren für Leib und Leben und existenzbedrohende wirtschaftliche Schäden. Wir brauchen ein nachhaltiges Risikomanagement, wozu ein sozial ausgewogenes Konzept einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gehört. Das Justizministerium ist jetzt am Zuge, einen Entwurf dafür vorzulegen.
Zudem freue ich mich sehr über die Hamburger Initiative, die Schuldnerberatung weiter zu stärken. Sie reiht sich sehr gut ein auch in unsere bundespolitischen Schwerpunktsetzungen im Verbraucherschutz: Wir haben von Bundesseite bereits mit den letzten beiden Haushalten mit einer starken Förderung vorgelegt und wollen mit der Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie weitere Schritte gehen – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten. Auch hier erwarte ich eine zügige und progressive gesetzliche Vorlage von Minister Buschmann.“
Tabea Rößner:
„Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung Verkaufsplattformen in den Fokus nimmt, die Verbraucher*innen gefährden und seriöse europäische Anbieter bedrohen. Mit aggressivem Marketing schwemmen Plattformen wie Shein und Temu gefährliche und umweltschädliche Billigstprodukte auf den europäischen Binnenmarkt. Ihre Geschäftsmodelle basieren zunehmend auf irreführenden, manipulativen und suchterzeugenden Designs und verleiten Verbraucher*innen mit personalisierten Angeboten zu Einkäufen gegen ihre eigenen Interessen. Hier müssen Verbraucher*innen dringend geschützt werden.
Mit dem Digital Services Act (DSA) wurde nun ein umfassender Werkzeugkasten gegen illegale Praktiken im Internet geschaffen, den es jetzt zu nutzen gilt. Auf EU-Ebene muss zudem die Zollbefreiung für Waren unter 150€ schon vor 2028 aufgehoben werden. Außerdem muss bei Fragen der Haftung nachgeschärft werden, denn aktuell ist es so, dass unsichere und gesundheitsgefährdende Produkte, inklusive Kinderspielzeug auf den Markt gelangen und im Unglücksfall niemand haftet. Es darf nicht sein, dass Verbraucher*innen als Importeure gelten, weil die Plattformen keine Zwischenhändler nutzen, und für Schäden Dritter haftbar gemacht werden könnten. Der Grundsatz „Fair by design“ muss im Verbraucherrecht als Leitprinzip verankert werden. Anbieter und Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote umfassend fair und neutral gestalten und die Bedürfnisse der Nutzenden und Gemeinwohlbelange in das Produktdesign integrieren. Wir müssen Verbraucher*innen stärken, damit sie sich souverän im Netz bewegen können und nicht in Betrugs- oder Kostenfallen tappen.“