Energiesperren verhindern – besserer Verbraucherschutz

Energiesperren verhindern – besserer Verbraucherschutz

Der Herbst hält Einzug, viele Menschen haben in diesen vergangenen Tagen vermutlich erstmals die Heizung wieder aufgedreht. Was für den einen selbstverständlich ist, bedeutet insbesondere für Verbraucher*innen mit wenig Geld auch Anlass zur Sorge: denn wer die eigenen Energiekosten auf Dauer nicht zahlen kann, bekommt im schlimmsten Fall die Versorgung, also Heizung und Strom, abgestellt. In den vergangenen Jahren habe ich mich sehr dafür eingesetzt, diese Energiesperren zu verhindern. Die Bundesregierung verlängert erfreulicherweise Regelungen, die Verbraucher*innen bei der Vermeidung von Energiesperren unterstützen:

Abwendungsvereinbarungen: Ratenzahlungen können auch in diesem Winter ausgesetzt werden

Als im Jahr 2022 in Folge des russischen Angriffskriegs die Preise für Strom und Gas rapide anstiegen, hatte die Ampel viele Entlastungen beschlossen. Neben den umfangreichen Strom- und Gaspreisbremsen wurden damals besonders auch Verbraucher*innen mit Zahlungsrückständen in den Blick genommen. Ihnen wurde z.B. der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit ihrem Energieversorger vereinfacht. Eine solche Vereinbarung ermöglicht eine zinslose Ratenzahlung der ausstehenden Beträge. In diesem Zeitraum ist die Versorgung dann weiter gesichert. Darüber hinaus wurde auch ermöglicht, die Ratenzahlungen für bis zu drei Monate auszusetzen. Diese Regelung war ursprünglich bis April 2024 befristet.

Die gute Nachricht für Verbraucher*innen: Die Bundesregierung verlängert die bestehende Regelung auch für diese Heizperiode, also bis Ende April 2025. Für Verbraucher*innen mit einer Abwendungsvereinbarung bedeutet dies im Zweifel, auch bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten in diesem Winter weiterhin heizen zu können. Ich bin sehr froh, dass das grün-geführte Wirtschaftsministerium hier besonders Verbraucher*innen mit kleinen Einkommen schützt.

Langfristig wäre es wünschenswert, dass wir Energiesperren ganz verhindern und die bestehenden Regelungen auch verstetigen zu können. Mit der Umsetzung der EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie wird dieses Thema auch noch einmal politisch verhandelt. Aktuell wird das entsprechende Gesetz zwischen den Ministerien abgestimmt.

Energiesperren frühzeitig verhindern

Um Energiesperren zu vermeiden, braucht es jedoch auch weitere Maßnahmen. In Hamburg ist der Runde Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren ein erfolgreiches Beispiel dafür, wie Energiesperren durch Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen verhindert werden können.  Informationsangebote zum Energiesparen und kostenfreie Energieberatungen für besonders gefährdete Verbraucher*innen leisten ebenso einen wichtigen Beitrag. Auch Härtefallfonds wie z.B. in Hamburg können Energiesperren kurzfristig und unbürokratisch verhindern.

Nicht zuletzt gilt allerdings: Die finanziellen Schieflagen, in die manche Verbraucher*innen durch die steigenden Energiepreise 2022 gerieten, sind auch politisch verantwortet. Die jahrelange Abhängigkeit von russischem Gas hat uns anfällig gemacht für plötzliche Preissteigerungen. Auch wenn die Inflationsrate vergangenes Jahr stark angestiegen ist, haben die Ampel und besonders Robert Habeck hier viel erreicht: Die Gasspeicher blieben gefüllt und die Preisbremsen haben viele Verbraucher*innen entlastet. Inzwischen nähern sich die Energiepreise wieder dem Vorkrisenniveau an. 

Pressemitteilung: Umweltpolitische Erfolge im Haushalt

Pressemitteilung: Umweltpolitische Erfolge im Haushalt

Zum Beschluss des Haushaltsausschusses über den Einzelplan 16 (BMUV) des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt- und Naturschutz, und Sebastian Schäfer, Mitglied im Haushaltsausschuss:

Im parlamentarischen Haushaltsverfahren haben wir wichtige Akzente in den Bereichen Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz setzen können. Trotz einer angespannten Haushaltslage konnten wir die Erfolge der letzten Jahre sichern und relevante Verbesserungen im Etat des Bundesumweltministeriums erreichen. Beim Meeresschutz legen wir weiter zu, streben eine Zustiftung für dauerhafte Schutzmaßnahmen an und führen als erste Regierungskoalition die jahrzehntelang verschleppte Munitionsbergung in Nord- und Ostsee fort. Daneben stärken wir den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, indem wir sowohl die Verbraucherzentrale Bundesverband als auch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz besser ausstatten. Auch im Umwelt- und Naturschutzbereich konnten wir durch die Stärkung der Förderung künstlicher Intelligenz zukunftsorientierte Schwerpunkte setzen.

Der Verlust von Biodiversität, der Verlust von Pflanzen- und Tierarten passiert nicht über Nacht oder innerhalb einer Legislaturperiode. Den Schutz und den Erhalt können wir leider auch nicht kurzfristig oder innerhalb einer Legislaturperiode sicherstellen. Wir müssen hier in langen Linien, in Jahrzehnten denken. Die dauerhafte Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist Aufgabe von uns allen. Und dafür ist konsequenter Klimaschutz, verantwortungsbewusster Naturschutz und kluger Umweltschutz elementar. Deshalb ist es so wichtig, dass wir auch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz konsequent fortführen – ein historischer Meilenstein zur Bekämpfung der globalen Erwärmung.“

Die Pressemitteilung findet sich auch hier auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion.

Rede: Analoge Dienstleistungen im Verbraucherschutz

Rede: Analoge Dienstleistungen im Verbraucherschutz

Auf Antrag der Unionsfraktionen haben wir gestern im Bundestag ausführlich über Verbraucherschutz diskutiert. Dabei haben wir u.a. die Bedeutung von analogen Dienstleistungen im Zeitalter von Digitalisierung diskutiert. Zu diesem Thema habe ich kürzlich auch mit Tabea Rößner ein Positionspapier für die neue EU-Verbraucheragenda veröffentlicht. Hier seht ihr die ganze Rede:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Energiesperren verhindern – besserer Verbraucherschutz

Frankreich startet Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen

Mogelpackungen sind enorm ärgerlich – mit veränderter Verpackung steigt der Preis im Supermarkt, oft unbemerkt von den Verbraucher*innen. In Frankreich startet deshalb jetzt eine Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen in Supermärkten, auch in Deutschland wird dieses Thema diskutiert. Ich habe darum vor wenigen Wochen folgendes Statement veröffentlicht:

„Versteckte Preiserhöhungen über geringere Füllmengen oder veränderte Verpackungen sind seit vielen Jahren ein großes Ärgernis für Verbraucher*innen. Die französische Regelung ist charmant, wonach Supermärkte geschrumpfte Inhalte an den Regalen kenntlich machen müssen – das ist ein klarer Mehrwert für Konsument*innen. Noch besser wäre allerdings, wenn bei reduzierter Füllmenge nicht mehr das gleiche Design verwendet werden darf und auch die Packung insgesamt schrumpfen muss. So wird Verpackungsmaterial eingespart und Kundentäuschung deutlich erschwert. Dies sieht – unter anderem – auch ein Eckpunktepapier für weniger Verpackungsmüll von Umweltministerin Steffi Lemke vor. Ich hoffe sehr, dass wir uns innerhalb der Koalition bald dazu verständigen können, die Eckpunkte auch in ein Gesetz zu gießen – als Winwin für Verbraucher*innen und Umwelt.“

Das Statement wurde u.a. im Handelsblatt aufgegriffen, online u.a. auch in Oldenburger Onlinzeitung und Presse Augsburg.

Presse: Statement zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Presse: Statement zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Im nd (Neues Deutschland) habe ich mich vergangene Woche zu meinen Erwartungen an die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie geäußert:

Aus dem BMUV heißt es dazu gegenüber »nd«, ein entsprechender Entwurf werde im Spätsommer vorgelegt. Darin ist auch eine Regelung der »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Modelle vorgesehen, um das damit verbundene Überschuldungsrisiko einzugrenzen. Die Umsetzung des EU-Rechts eröffne noch weitere Möglichkeiten, findet Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz (Die Grünen). So könnte man eine Mindestsumme festlegen, unter der keine »Jetzt kaufen, später bezahlen«-Angebote möglich seien. Bei Minikrediten sollte eine Kreditwürdigkeitsüberprüfung stattfinden, die Forderungen aus bestehenden Kreditverträgen berücksichtigt, die Kreditentscheidung sollte nachvollziehbar sein und Verbraucher*innen sollten in finanziellen Krisen ein Recht auf angepasste und flexible Rückzahlungsoptionen haben, so Heitmann zu »nd«.

Den gesamten Artikel zum Statement findet ihr hier auf der Website des nd.