Zur heutigen Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. habe ich mich heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung geäußert:
Die Richtung ist klar: Schuldenberatung soll kostenfrei und für alle zugänglich sein. Darin sind sich CDU, SPD, Grüne und Linke einig – doch die Umsetzung bleibt offen. Auf der Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zeigt sich erneut: Der politische Wille ist da, aber konkrete Lösungen fehlen. CDU und SPD haben die „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“ im Koalitionsvertrag festgehalten. Auch aus der Opposition kommt Zustimmung:
Linda Heitmann MdB von Bündnis 90/Die Grünen betont die Bedeutung der Beratungslandschaft
„In der letzten Wahlperiode haben wir vorgelegt: Die institutionelle Förderung der BAG Schuldnerberatung und Projekte zur aufsuchenden Schuldnerberatung haben einen starken Impuls gegeben, um die Schuldner- und Insolvenzberatung zu stärken. Ich erwarte nun sowohl von den Ländern und Kommunen, die Angebote vor Ort dauerhaft zu sichern und zu finanzieren, als auch von der neuen Bundesregierung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie stößt zudem die Tür auf zu einer einfachen Beratung und Hilfe, die für alle zugänglich ist, sowie zu klareren Regelungen z. B. bei ‚Buy now, pay later‘-Angeboten, die vor Verschuldung effektiv schützen können. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam hochwertige und ausreichende Angebote für überschuldete Menschen schaffen und sicherstellen. Auch über ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung sollten wir ergebnisoffen diskutieren.“
BAG-SB fordert: Zugang zur Beratung muss garantiert sein
Aus Sicht des Fachverbands ist ein kostenfreier Zugang keine Zukunftsvision, sondern eine notwendige Grundlage sozialer Gerechtigkeit. „Ohne verlässliche Strukturen bleibt Beratung ein Glücksfall statt einer sicheren Hilfeleistung. Wir brauchen jetzt politische Entscheidungen, die Beratung dauerhaft absichern – bundesweit, kostenfrei und für alle zugänglich“, so BAG-SB Fachreferentin Charlotte Bischoff.
Ein möglicher Finanzierungsbaustein könnte eine Abgabe auf neu vergebene Kredite sein, wie sie der europäische Verband ECDN empfiehlt. Damit ließen sich Beratungskapazitäten ausbauen – ohne die Finanzierung ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestreiten zu müssen.
Ein deutliches Bekenntnis kommt auch von Christian Willnat (Die Linke): „Ich werde mich für die Einführung des Rechts auf kostenfreie Schuldenberatung für Alle einsetzen. Die schnelle Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie […] trägt gleichermaßen zum Schutz vor Armut und zur Verbesserung der Verbraucherrechte bei.“
Beratung öffnet Türen – wenn Strukturen tragen
Die BAG-SB appelliert deshalb an die Bundesregierung, jetzt die Weichen für eine moderne, barrierefreie und dauerhaft abgesicherte Schuldnerberatung zu stellen. „Beratung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird – qualifiziert, frühzeitig und niedrigschwellig“, betont Charlotte Bischoff. Denn: Frühe Hilfe schützt – nicht nur vor Verschuldung, sondern auch vor sozialer Ausgrenzung.
Das komplette Tagungsprogramm finden Sie unter www.bag-sb.de/tagung2025
Zum Hintergrund
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) vertritt die Interessen der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland. Als bundesweit anerkannter Fachverband setzt sich die BAG-SB seit 1986 dafür ein, verbraucher- und schuldnerspezifische Themen nicht nur in der Bundespolitik voranzubringen, sondern auch in der Öffentlichkeit auf die Notlage der Ratsuchenden aufmerksam zu machen. Zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und den Wohlfahrtsverbänden engagiert sie sich in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).
Die vom 5. bis 7. Mai 2025 hybrid stattfindende Tagung wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Der Koalitionsvertrag 2025 trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“ – ein Versprechen, das gerade im Alltag der Verbraucher*innen spürbar werden muss. Doch wie viel Verantwortung übernimmt Schwarz-Rot tatsächlich für die Bedürfnisse der Verbraucher*innen?
Zu loben ist das Bekenntnis zum differenzierten Verbraucherleitbild, das unterschiedliche Bedürfnisse anerkennt – ein Paradigmenwechsel weg vom überholten Bild des „mündigen Verbrauchers“.
Die Fortführung desDeutschlandtickets ist vielleicht der wichtigste konkret erwähnte Schritt zur Entlastung der Haushalte und zur Sicherstellung bezahlbarer Mobilität. Doch schon kurz nach Vertragsvorstellung wirft Friedrich Merz in einer Talkshow Zweifel an der Finanzierung des Tickets auf – ein fatales Signal für den Verbraucherschutz.
Zudem sind die konkret erwähnten geplanten Maßnahmen zur Regulierung des Ticketzweitmarktes, die darauf abzielen, Wucherpreise und betrügerische Praktiken bei Kultur- und Sportveranstaltungen einzudämmen, positiv zu bewerten und ein Punkt, der viele Menschen im Alltag tatsächlich betrifft.
Neben den überschaubaren Lichtblicken bleibt der Koalitionsvertrag sonst jedoch hinter seinem eigenen Anspruch zurück: Ausgerechnet in den Bereichen, in denen Verbraucher*innen heute besonders gefährdet sind, klaffen gravierende Schutzlücken. So fehlen klare Regeln gegen gefährliche Produkte auf Online-Marktplätzen oder unseriöse Haustürgeschäfte – Situationen, in denen Verbraucher*innen besonders überrumpelt werden. Auch im finanziellen Verbraucherschutz bleibt der Vertrag blass. Hier hagelt es lediglich Prüfaufträge für längst bekannte Baustellen: Überhöhte Basiskontenentgelte und Dispozinsen, Fehlanreize in der Finanzberatung sowie die dringend erforderliche Regulierung von Kryptowerten und des Grauen Kapitalmarkts. Prüfaufträge sind hier eindeutig zu wenig, die Maßnahmen lägen in vielen Bereichen auf der Hand und wären schnell umsetzbar! Besonders gravierend ist zudem, dass am bisherigen Parallelsystem von Provisions- und Honorarberatung festgehalten wird – und das, obwohl Studien immer wieder massive Interessenkonflikte im Finanzvertrieb nachweisen. Hier zeigt sich die Handschrift der Finanzlobby allzu deutlich.
Echte Verantwortung für Verbraucher*innen sieht anders aus: Das Bekenntnis zum nachhaltigen Konsum („Reparieren statt Wegwerfen“) bleibt eine bloße Floskel: Wer Produkte länger nutzen oder reparieren möchte, findet im Koalitionsvertrag wenig Unterstützung. Weder längere Gewährleistungsfristen noch Anreize für Reparaturen, wie Reparaturboni-Programme, sind vorgesehen. Die EU-Vorgaben gegen Greenwashing („Empowering Consumers“) drohen nur halbherzig umgesetzt zu werden, wie es hier weitergeht, um irreführende Werbung und Label a la „Klimaschonendes Fliegen für 20 Euro“ rechtlich wirksam zu unterbinden, ist völlig unklar .
Problematisch ist auch, dass Verbraucherschutz künftig wieder im Justizministerium liegt. Verbraucherschutz braucht klare Verantwortlichkeiten, durchsetzungsstarke Strukturen und eine engagierte Stimme im Kabinett. Verbraucherschutz lebt davon, dass starkes Recht im Sinne von Verbraucher*innen geschaffen und wirksam durchgesetzt werden kann. Wenn das Justizministerium hier künftig Vorschläge für neue rechtliche Rahmenbedingungen macht, wird es in Zukunft vermutlich kein anderes Ministerium mehr geben, das hier in der Kabinettsberatung im Zweifel Widerspruch im Sinne der Verbraucher*innen einlegt. Durch den angekündigten Bürokratierückbau droht obendrein ein gefährlicher Rückschritt: Wichtige Errungenschaften im Verbraucherschutz könnten schleichend abgebaut werden.
Unterm Strich setzt der Koalitionsvertrag mit dem neuen Verbraucherleitbild und der Regulierung des Ticketmarkts wichtige Akzente – doch diese Lichtblicke verblassen sofort angesichts zahlreicher Prüfaufträge und unkonkreter Versprechen, wo klare Regeln und mutige Schritte dringend gebraucht würden. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit und steigender Preise braucht es eine Politik, die Verbraucher*innen nicht im Unklaren lässt, sondern ihnen Verlässlichkeit und Schutz bietet.
Als Grüne im Bundestag werden wir uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Verbraucherschutz nicht zur Randnotiz wird, sondern als zentrales Querschnittsthema in allen Politikfeldern mitgedacht wird und nicht hinter Wirtschaftsinteressen zurückfällt.
Das Bundeskabinett hat heute den verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung verabschiedet. Dazu erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik der Grünen Bundestagsfraktion und direkt gewählte Abgeordnete für Hamburg-Altona:
„Der Bericht zeigt, dass die Ampelregierung trotz schwieriger Rahmenbedingungen dem Verbraucherschutz neue Impulse geben konnte. Während der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges wurden die Haushalte bei den Energiepreisen massiv entlastet; die Schuldnerberatung wurde bundesweit auf ein stabiles Fundament gestellt und dauerhaft gestärkt. Und das neue Rechtsinstrument der Verbandsklage schafft für geschädigte Verbraucher*innen niedrigschwellige und einfache Möglichkeiten, gegenüber Unternehmen zu ihrem Recht zu kommen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Die FDP hat in den letzten drei Jahren weitere Fortschritte gezielt verzögert und verschleppt. Das in Teilen zuständige Justizministerium unter Marco Buschmann hat Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weder umgesetzt noch angeschoben. Ich denke hier etwa an die in der Koalition vereinbarte Bestätigungslösung für am Telefon geschlossene Verträge oder die Ein-Jahres-Option bei Abo-Verträgen. Außerdem gibt es tragischerweise keinen Fortschritt bei der Frage, ob und wie wir bezüglich einer Versicherung von Elementarschäden weiterzukommen, obwohl die Dringlichkeit auf der Hand liegt und die Länder geschlossen für deren verpflichtende Einführung votieren.
Es bleibt also wichtig, auch in der kommenden Wahlperiode die Anliegen von Verbraucher*innen zu fokussieren, um ihren Alltag zu erleichtern – beim Einkaufen, beim Wohnen oder in der Bank. Ich setzte mich weiter dafür ein, auch Verbrauchergruppen in den Blick zu nehmen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, wie etwa junge Menschen, Ältere oder Menschen mit Sprachbarrieren. Das Bahnticket oder die Bankdienstleistung müssen auch weiterhin analog möglich sein und in Callcentern müssen auch weiterhin Menschen ansprechbar sein, nicht ausschließlich Sprachroboter. Ich trete zudem dafür ein, dass eine gute Ernährung zu fairen Preisen möglich bleibt und dass Greenwashing wirksam unterbunden wird, damit Verbraucher*innen auch wirklich nachhaltige Optionen beim Konsum haben und erkennen. Zudem möchte ich weiterhin Verschuldung verhindern, indem wir die Beratung ausbauen und die finanzielle Verbraucherbildung weiter verbessern.“
Den gesamten Bericht findet Ihr hierauf der Website des Bundesumweltministeriums.
Der „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen“ (SVRV) feiert in dieser Woche sein 10jähriges Jubiläum und ich gratuliere herzlich! Der Rat bündelt unterschiedlichste Perspektiven und sorgt mit seinen fundierten Gutachten stets für eine hervorragende Grundlage einer evidenzbasierten Verbraucherpolitik. Ich bin seit Beginn meiner Zeit im Bundestag in regem und konstruktivem Austausch und bin immer dankbar über neue Publikationen, die meine Arbeit als Verbraucherschutz-Politikerin bereichern.
Deshalb habe mich gefreut, bei der Festveranstaltung im Verbraucherschutzministerium am Dienstag dieser Woche auf dem abschließenden Panel mit Kolleginnen aus dem Bundestag über die große Themenvielfalt des Politikfeldes zu diskutieren: Welche verbraucherpolitischen Initiativen erwarten uns aus Europa? Wie schaffen wir mehr Sicherheit auf Onlineplattformen und schließen Schutzlücken? Wie können Informationspflichten zu echter Informiertheit führen? Wie sorgen wir dafür, mit fortschreitender Digitalisierung inklusive und analoge Angebote aufrechtzuerhalten?
Foto: Holger GroßFoto: Holger Groß
Und am Tag darauf haben wir auch im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bundestages mit den (neuen) Vorsitzenden des Sachverständigenrates, Tatjana Halm und Christoph Busch, diskutiert. Auch hier wurde die Breite der Verbraucherthemen offensichtlich. Wir sprachen etwa über bessere Kundenkommunikation, Teilimmobilienverkäufe, eine Versicherung gegen Elementarschäden, Fernwärme, Produktsicherheit oder grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung.
Ich wünsche dem Sachverständigenrat alles Gute für die weitere Arbeit und freue mich über weitere Gespräche, Gutachten und künftige Zusammenarbeit.
Der Herbst hält Einzug, viele Menschen haben in diesen vergangenen Tagen vermutlich erstmals die Heizung wieder aufgedreht. Was für den einen selbstverständlich ist, bedeutet insbesondere für Verbraucher*innen mit wenig Geld auch Anlass zur Sorge: denn wer die eigenen Energiekosten auf Dauer nicht zahlen kann, bekommt im schlimmsten Fall die Versorgung, also Heizung und Strom, abgestellt. In den vergangenen Jahren habe ich mich sehr dafür eingesetzt, diese Energiesperren zu verhindern. Die Bundesregierung verlängert erfreulicherweise Regelungen, die Verbraucher*innen bei der Vermeidung von Energiesperren unterstützen:
Abwendungsvereinbarungen: Ratenzahlungen können auch in diesem Winter ausgesetzt werden
Als im Jahr 2022 in Folge des russischen Angriffskriegs die Preise für Strom und Gas rapide anstiegen, hatte die Ampel viele Entlastungen beschlossen. Neben den umfangreichen Strom- und Gaspreisbremsen wurden damals besonders auch Verbraucher*innen mit Zahlungsrückständen in den Blick genommen. Ihnen wurde z.B. der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit ihrem Energieversorger vereinfacht. Eine solche Vereinbarung ermöglicht eine zinslose Ratenzahlung der ausstehenden Beträge. In diesem Zeitraum ist die Versorgung dann weiter gesichert. Darüber hinaus wurde auch ermöglicht, die Ratenzahlungen für bis zu drei Monate auszusetzen. Diese Regelung war ursprünglich bis April 2024 befristet.
Die gute Nachricht für Verbraucher*innen: Die Bundesregierung verlängert die bestehende Regelung auch für diese Heizperiode, also bis Ende April 2025. Für Verbraucher*innen mit einer Abwendungsvereinbarung bedeutet dies im Zweifel, auch bei kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten in diesem Winter weiterhin heizen zu können. Ich bin sehr froh, dass das grün-geführte Wirtschaftsministerium hier besonders Verbraucher*innen mit kleinen Einkommen schützt.
Langfristig wäre es wünschenswert, dass wir Energiesperren ganz verhindern und die bestehenden Regelungen auch verstetigen zu können. Mit der Umsetzung der EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie wird dieses Thema auch noch einmal politisch verhandelt. Aktuell wird das entsprechende Gesetz zwischen den Ministerien abgestimmt.
Energiesperren frühzeitig verhindern
Um Energiesperren zu vermeiden, braucht es jedoch auch weitere Maßnahmen. In Hamburg ist der Runde Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperren ein erfolgreiches Beispiel dafür, wie Energiesperren durch Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen verhindert werden können. Informationsangebote zum Energiesparen und kostenfreie Energieberatungen für besonders gefährdete Verbraucher*innen leisten ebenso einen wichtigen Beitrag. Auch Härtefallfonds wie z.B. in Hamburg können Energiesperren kurzfristig und unbürokratisch verhindern.
Nicht zuletzt gilt allerdings: Die finanziellen Schieflagen, in die manche Verbraucher*innen durch die steigenden Energiepreise 2022 gerieten, sind auch politisch verantwortet. Die jahrelange Abhängigkeit von russischem Gas hat uns anfällig gemacht für plötzliche Preissteigerungen. Auch wenn die Inflationsrate vergangenes Jahr stark angestiegen ist, haben die Ampel und besonders Robert Habeck hier viel erreicht: Die Gasspeicher blieben gefüllt und die Preisbremsen haben viele Verbraucher*innen entlastet. Inzwischen nähern sich die Energiepreise wieder dem Vorkrisenniveau an.